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Document 62019TN0137

Rechtssache T-137/19: Klage, eingereicht am 28. Februar 2019 — Souruh/Rat

ABl. C 148 vom 29.4.2019, p. 58–59 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.4.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 148/58


Klage, eingereicht am 28. Februar 2019 — Souruh/Rat

(Rechtssache T-137/19)

(2019/C 148/57)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Souruh SA (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;

infolgedessen die Europäische Union zum Ersatz des gesamten von ihr erlittenen Schadens in vom Gericht nach billigem Ermessen festzusetzender Höhe zu verurteilen;

hilfsweise, die Ernennung eines Sachverständigen zu beschließen, um den Gesamtumfang des von ihr erlittenen Schadens zu bestimmen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Klagegründe gestützt, von denen einer hilfsweise vorgetragen wird und die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-55/19, Cham Holding und Bena Properties/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch oder ihnen ähnlich sind.


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