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Document 62019TA0867

Rechtssache T-867/19: Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2021 — RA/Rechnungshof (Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2016 – Entscheidung, den Kläger nicht nach Besoldungsgruppe AD 11 zu befördern – Fehlen einer Beurteilung – Abwägung der Verdienste – Durchführung eines Urteils des Gerichts – Erlass einer neuen Entscheidung über die Nichtbeförderung – Begründungspflicht – Art. 45 des Statuts – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

ABl. C 310 vom 2.8.2021, p. 22–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 310/22


Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2021 — RA/Rechnungshof

(Rechtssache T-867/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2016 - Entscheidung, den Kläger nicht nach Besoldungsgruppe AD 11 zu befördern - Fehlen einer Beurteilung - Abwägung der Verdienste - Durchführung eines Urteils des Gerichts - Erlass einer neuen Entscheidung über die Nichtbeförderung - Begründungspflicht - Art. 45 des Statuts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

(2021/C 310/27)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: RA (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagter: Europäischer Rechnungshof (Prozessbevollmächtigte: C. Lesauvage und A.-M. Feipel-Cosciug)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung vom 27. Februar 2019, mit der der Rechnungshof beschlossen hat, den Kläger nicht nach Besoldungsgruppe AD 11 zu befördern, sowie auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge dieser Entscheidung entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

RA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 68 vom 2.3.2020.


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