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Document 62017CA0503

    Rechtssache C-503/17: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 17. Oktober 2018 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 95/60/EG — Steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin — Betankung in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt)

    ABl. C 455 vom 17.12.2018, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.12.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 455/15


    Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 17. Oktober 2018 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    (Rechtssache C-503/17) (1)

    ((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/60/EG - Steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin - Betankung in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt))

    (2018/C 455/22)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Tomat und J. Tomkin)

    Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: S. Brandon im Beistand von M. Gray, Barrister)

    Tenor

    1)

    Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 95/60/EG des Rates vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin verstoßen, dass es die Verwendung von gekennzeichnetem Kraftstoff zur Betankung in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt erlaubt hat, selbst wenn dieser Kraftstoff weder von der Verbrauchsteuer befreit ist noch zu einem ermäßigten Verbrauchsteuersatz versteuert wird.

    2)

    Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 347 vom 16.10.2017


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