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Document 62016TA0089
Case T-89/16 P: Judgment of the General Court of 27 June 2017 — Clarke and Others v EUIPO (Appeal — Civil service — Temporary staff — Fixed-term contract with a termination clause terminating the contract in the event that the name of the agent is not included on the reserve list of the next open competition — Implementation of the termination clause — Reclassification of a fixed-term contract as a contract of indefinite duration — Duty of care — Legitimate expectation)
Rechtssache T-89/16 P: Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2017 — Clarke u. a./EUIPO (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag, der mit einer Auflösungsklausel versehen ist, nach der der Vertrag beendet wird, wenn der Bedienstete nicht in die Reserveliste des nächsten allgemeinen Auswahlverfahrens aufgenommen wird — Anwendung der Auflösungsklausel — Umqualifizierung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag — Fürsorgepflicht — Vertrauensschutz)
Rechtssache T-89/16 P: Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2017 — Clarke u. a./EUIPO (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag, der mit einer Auflösungsklausel versehen ist, nach der der Vertrag beendet wird, wenn der Bedienstete nicht in die Reserveliste des nächsten allgemeinen Auswahlverfahrens aufgenommen wird — Anwendung der Auflösungsklausel — Umqualifizierung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag — Fürsorgepflicht — Vertrauensschutz)
ABl. C 256 vom 7.8.2017, p. 22–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 256/22 |
Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2017 — Clarke u. a./EUIPO
(Rechtssache T-89/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag, der mit einer Auflösungsklausel versehen ist, nach der der Vertrag beendet wird, wenn der Bedienstete nicht in die Reserveliste des nächsten allgemeinen Auswahlverfahrens aufgenommen wird - Anwendung der Auflösungsklausel - Umqualifizierung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag - Fürsorgepflicht - Vertrauensschutz))
(2017/C 256/24)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Rechtsmittelführerinnen: Clarke u. a. (Alicante, Spanien), Sigrid Dickmanns, (Gran Alacant, Spanien) und Elisavet Papathanasiou (Alicante) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2015, Clarke u. a./HABM (F-101/14 bis F-103/14, EU:F:2015:151), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Frau Nicole Clarke, Frau Sigrid Dickmanns und Frau Elisavet Papathanasiou tragen ihre eigenen Kosten sowie die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten. |