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Document 62016TA0089

    Rechtssache T-89/16 P: Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2017 — Clarke u. a./EUIPO (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag, der mit einer Auflösungsklausel versehen ist, nach der der Vertrag beendet wird, wenn der Bedienstete nicht in die Reserveliste des nächsten allgemeinen Auswahlverfahrens aufgenommen wird — Anwendung der Auflösungsklausel — Umqualifizierung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag — Fürsorgepflicht — Vertrauensschutz)

    ABl. C 256 vom 7.8.2017, p. 22–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.8.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 256/22


    Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2017 — Clarke u. a./EUIPO

    (Rechtssache T-89/16 P) (1)

    ((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag, der mit einer Auflösungsklausel versehen ist, nach der der Vertrag beendet wird, wenn der Bedienstete nicht in die Reserveliste des nächsten allgemeinen Auswahlverfahrens aufgenommen wird - Anwendung der Auflösungsklausel - Umqualifizierung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag - Fürsorgepflicht - Vertrauensschutz))

    (2017/C 256/24)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Rechtsmittelführerinnen: Clarke u. a. (Alicante, Spanien), Sigrid Dickmanns, (Gran Alacant, Spanien) und Elisavet Papathanasiou (Alicante) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)

    Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2015, Clarke u. a./HABM (F-101/14 bis F-103/14, EU:F:2015:151), wegen Aufhebung dieses Urteils

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Frau Nicole Clarke, Frau Sigrid Dickmanns und Frau Elisavet Papathanasiou tragen ihre eigenen Kosten sowie die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.


    (1)  ABl. C 145 vom 25.4.2016.


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