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Document 62015TN0231
Case T-231/15: Action brought on 5 May 2015 — Haswani v Council
Rechtssache T-231/15: Klage, eingereicht am 5. Mai 2015 — Haswani/Rat
Rechtssache T-231/15: Klage, eingereicht am 5. Mai 2015 — Haswani/Rat
ABl. C 213 vom 29.6.2015, p. 40–40
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/40 |
Klage, eingereicht am 5. Mai 2015 — Haswani/Rat
(Rechtssache T-231/15)
(2015/C 213/65)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: George Haswani (Yabroud, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Karouni)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/375 des Rates vom 6. März 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betrifft; |
— |
den Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/383 des Rates vom 6. März 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien für nichtig zu erklären, soweit er den Kläger betrifft; |
— |
daher die Streichung des Namens von Herrn George Haswani von den den genannten Rechtsakten angeschlossenen Anhängen anzuordnen; |
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den Rat zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 7 00 000 Euro als Ersatz für alle Schäden zu verurteilen; |
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dem Rat seine eigenen Kosten sowie die dem Kläger entstandenen Kosten, deren Nachweis er sich für das Verfahren vorbehält, aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend.
1. |
Verletzung der Verteidigungsrechte, des Rechts auf vorherige Anhörung und des Rechts auf ein faires Verfahren. |
2. |
Verletzung der Begründungspflicht, da die Begründung der angefochtenen Rechtsakte unzureichend und ungenau sei. |
3. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Fehlen von Beweisen, da es keine tatsächliche und ernstliche Grundlage für die restriktiven Maßnahmen gegen den Kläger gegeben habe. |
4. |
Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
5. |
Antrag auf Schadensersatz des Klägers. |