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Document 62015TB0235(01)

    Rechtssache T-235/15 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Mai 2016 – Pari Pharma/EMA (Vorläufiger Rechtsschutz — Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Dokumente, die sich im Besitz der EMA befinden und Informationen enthalten, die ein Unternehmen im Rahmen seines Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels vorgelegt hat — Beschluss, mit dem die Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses, einem Dritten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, angeordnet wird — Antrag auf Aufhebung — Keine Änderung der Umstände — Art. 159 der Verfahrensordnung des Gerichts)

    ABl. C 260 vom 18.7.2016, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.7.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 260/39


    Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Mai 2016 – Pari Pharma/EMA

    (Rechtssache T-235/15 R)

    ((Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente, die sich im Besitz der EMA befinden und Informationen enthalten, die ein Unternehmen im Rahmen seines Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels vorgelegt hat - Beschluss, mit dem die Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses, einem Dritten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, angeordnet wird - Antrag auf Aufhebung - Keine Änderung der Umstände - Art. 159 der Verfahrensordnung des Gerichts))

    (2016/C 260/49)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Antragstellerin: Pari Pharma GmbH (Starnberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Epping und Rechtsanwalt W. Rehmann)

    Antragsgegnerin: Europäische Arzneimittelagentur (Prozessbevollmächtigte: T. Jabłoński, N. Rampal Olmedo, A. Spina, A. Rusanov und S. Marino)

    Streithelferin zur Unterstützung der Antragsgegnerin: Novartis Europharm Ltd (Camberley, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Schoonderbeek)

    Gegenstand

    Antrag gemäß Art. 159 der Verfahrensordnung des Gerichts auf Aufhebung des Beschlusses vom 1. September 2015, Pari Pharma/EMA (T-235/15 R, EU:T:2015:587), mit dem die Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses EMA/271043/2015 der EMA vom 24. April 2015 angeordnet wurde, einem Dritten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) Zugang zu bestimmten Dokumenten zu gewähren, die Informationen enthalten, die im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens des Arzneimittels Vantobra vorgelegt wurden

    Tenor

    1.

    Der Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 1. September 2015, Pari Pharma/EMA (T-235/15 R, EU:T:2015:587), wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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