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Document 62015FN0135

    Rechtssache F-135/15: Klage, eingereicht am 23. Oktober 2015 — ZZ/Kommission

    ABl. C 7 vom 11.1.2016, p. 37–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.1.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 7/37


    Klage, eingereicht am 23. Oktober 2015 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-135/15)

    (2016/C 007/50)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Sahki)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens EPSO/AST/130/14, den Kläger nicht zur Prüfung zuzulassen, weil er nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren verfüge

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die im Namen des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) ergangene streitige Entscheidung vom 16. Juni 2014, die auf die Bewerbung vom 1. April 2014 hin erging, aufzuheben;

    die im Namen des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des EPSO-Auswahlverfahrens ergangene Überprüfungsentscheidung vom 4. Dezember 2014, die auf den Antrag auf Überprüfung vom 16. Juni 2014 hin erging, aufzuheben;

    die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 6. Juli 2015 über die Zurückweisung der Beschwerde, die auf die Beschwerde vom 3. März 2015 mit dem Aktenzeichen R/10/15 hin erging, aufzuheben;

    der Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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