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Document 62015FN0110

Rechtssache F-110/15: Klage, eingereicht am 29. Juli 2015 — ZZ/Kommission

ABl. C 328 vom 5.10.2015, pp. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 328/36


Klage, eingereicht am 29. Juli 2015 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-110/15)

(2015/C 328/34)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der unter Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vorgeschlagenen Übertragung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers auf das Versorgungssystem der Union und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von vorläufig einem Euro für den Schaden, der dem Kläger entstanden sein soll

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 15. Juli 2011 zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;

den Beschluss vom 10. März 2015, die von ihm vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen der Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union unter Anwendung der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 15. Juli 2011 zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts anzurechnen, aufzuheben;

hilfsweise, die Europäische Kommission zur Zahlung von vorläufig einem Euro für den ihm entstandenen Schaden zu verurteilen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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