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Document 62015FN0045

Rechtssache F-45/15: Klage, eingereicht am 19. März 2015 — ZZ/Europol

ABl. C 190 vom 8.6.2015, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 190/34


Klage, eingereicht am 19. März 2015 — ZZ/Europol

(Rechtssache F-45/15)

(2015/C 190/39)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J-J. Ghosez)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung des Beklagten, den Antrag des Klägers, ihm einen unbefristeten Vertrag zu gewähren, abzulehnen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die stillschweigende Ablehnungsentscheidung des Beklagten vom 31. Mai 2014 und die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 22. Dezember 2014, mit denen ihm die Gewährung eines unbefristeten Vertrags versagt wurde, aufzuheben;

demzufolge festzustellen, dass ihm nach dem Ende des laufenden Vertrags von Europol ein unbefristeter Vertrag anzubieten ist;

höchst hilfsweise, falls sich herausstellen sollte, dass nur der einzige unter der Geltung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BSB) geschlossene Vertrag zu berücksichtigen ist, festzustellen, dass ihm nach dem Ende des laufenden Vertrags von Europol ein zweiter befristeter Vertrag gemäß den BSB anzubieten ist;

dem Beklagten sämtliche Kosten des Rechtszugs aufzuerlegen.


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