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Document 62015FN0044

Rechtssache F-44/15: Klage, eingereicht am 18. März 2015 — ZZ/Kommission

ABl. C 221 vom 6.7.2015, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/27


Klage, eingereicht am 18. März 2015 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-44/15)

(2015/C 221/36)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Bellotti)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die Stelle des Leiters des Referats C4 („Legal Advice“) mit einer anderen Person als dem Kläger zu besetzen, der seit dem Ausscheiden des vorhergehenden Referatsleiters amtierender Leiter dieses Referats war und sich im Rahmen der Stellenausschreibung um die Stelle beworben hat.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung mit dem Aktenzeichen Ares (2015)43686 vom 7. Januar 2015 über die Zurückweisung der am 30. September 2014 gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingelegten Beschwerde (Nr. R/994/14) aufzuheben;

die vom Generaldirektor von OLAF als Anstellungsbehörde erlassene Entscheidung vom 30. Juni 2014 über die Ernennung des Leiters des Referats OLAF.C4 (Legal Advice) aufzuheben;

festzustellen, dass das Verfahren zur Auswahl des Leiters des Referats OLAF.C4 (Legal Advice) aufgrund der Aufhebung der beiden vorgenannten Entscheidungen ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtswidrigkeit festgestellt worden ist, rechtswidrig ist;

die Europäische Kommission nach billigem Ermessen zum Ersatz des dem Kläger aus dem Verlust einer Chance entstandenen Schadens zu einem nicht unter 10  000 Euro liegenden Betrag zu verurteilen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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