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Document 62015CN0250

    Rechtssache C-250/15: Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 29. Mai 2015 — Vivium SA/Belgische Staat

    ABl. C 262 vom 10.8.2015, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.8.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 262/9


    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 29. Mai 2015 — Vivium SA/Belgische Staat

    (Rechtssache C-250/15)

    (2015/C 262/12)

    Verfahrenssprache: Niederländisch

    Vorlegendes Gericht

    Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Vivium SA

    Beklagter: Belgische Staat

    Vorlagefrage

    Steht das Recht der Europäischen Union, insbesondere der Effizienz- und der Äquivalenzgrundsatz, der Anwendung von Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, nach denen die administrativen oder gerichtlichen Rechtsbehelfe, die gegen die auf eine nationale Rechtsvorschrift gestützten Verwaltungsmaßnahmen und -verordnungen gegeben sind, nicht wieder offen stehen, wenn in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (früher Art. 234 EG) entschieden wird, dass eine nationale Rechtsvorschrift gegen das Unionsrecht verstößt, während jeder Betroffene beim nationalen Verfassungsgerichtshof eine Klage auf Nichtigerklärung einer nationalen Rechtsvorschrift erheben kann, wenn mit einem auf eine präjudizielle Frage eines nationalen Gerichts hin ergangenen Urteil des Verfassungsgerichtshofs festgestellt wurde, dass diese nationale Rechtsvorschrift gegen die Verfassung verstößt, und durch das auf diese Klage hin ergehende Nichtigkeitsurteil des Verfassungsgerichtshofs die administrativen oder gerichtlichen Rechtsbehelfe, die gegen die auf diese für nichtig erklärte nationale Rechtsvorschrift gestützten Verwaltungsmaßnahmen und -verordnungen gegeben sind, wieder offen stehen?


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