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Document 62015CA0064
Case C-64/15: Judgment of the Court (Sixth Chamber) of 28 January 2016 (request for a preliminary ruling from the Bundesfinanzhof — Germany) — BP Europa SE v Hauptzollamt Hamburg-Stadt (Reference for a preliminary ruling — Taxation — General arrangements for excise duty — Directive 2008/118/EC — Occurrence of an irregularity during a movement of excise goods — Movement of goods under a duty suspension arrangement — Goods missing on delivery — Levying of excise duty in the absence of proof of destruction or loss of the goods)
Rechtssache C-64/15: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 28. Januar 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — BP Europa SE/Hauptzollamt Hamburg-Stadt (Vorlage zur Vorabentscheidung — Steuerrecht — Allgemeines Verbrauchsteuersystem — Richtlinie 2008/118/EG — Unregelmäßigkeit, die während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingetreten ist — Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung — Zum Zeitpunkt der Lieferung fehlende Waren — Erhebung der Verbrauchsteuer mangels Nachweises der Zerstörung oder des Verlustes der Waren)
Rechtssache C-64/15: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 28. Januar 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — BP Europa SE/Hauptzollamt Hamburg-Stadt (Vorlage zur Vorabentscheidung — Steuerrecht — Allgemeines Verbrauchsteuersystem — Richtlinie 2008/118/EG — Unregelmäßigkeit, die während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingetreten ist — Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung — Zum Zeitpunkt der Lieferung fehlende Waren — Erhebung der Verbrauchsteuer mangels Nachweises der Zerstörung oder des Verlustes der Waren)
ABl. C 106 vom 21.3.2016, p. 8–9
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 106/8 |
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 28. Januar 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — BP Europa SE/Hauptzollamt Hamburg-Stadt
(Rechtssache C-64/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit, die während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren eingetreten ist - Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung - Zum Zeitpunkt der Lieferung fehlende Waren - Erhebung der Verbrauchsteuer mangels Nachweises der Zerstörung oder des Verlustes der Waren))
(2016/C 106/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: BP Europa SE
Beklagter: Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Tenor
1. |
Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG ist dahin auszulegen, dass die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung im Sinne dieser Bestimmung in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens dann endet, wenn der Empfänger dieser Waren nach vollständiger Entladung des sie befördernden Transportmittels festgestellt hat, dass die Warenmenge geringer ist als die Menge, die ihm hätte geliefert werden sollen. |
2. |
Art. 7 Abs. 2 Buchst. a in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118 ist dahin auszulegen, dass
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3. |
Art. 10 Abs. 4 der Richtlinie 2008/118 ist dahin auszulegen, dass er nicht nur dann anwendbar ist, wenn die gesamte Menge der in einem Verfahren der Steueraussetzung beförderten Waren nicht an ihrem Bestimmungsort eingetroffen ist, sondern auch dann, wenn nur eine Teilmenge dieser Waren nicht am Bestimmungsort eintrifft. |