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Document 62014TN0556
Case T-556/14 P: Appeal brought on 28 July 2014 by Victor Navarro against the judgment of the Civil Service Tribunal of 21 May 2014 in Case F-46/13 Navarro v Commission
Rechtssache T-556/14 P: Rechtsmittel, eingelegt am 28. Juli 2014 von Victor Navarro gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 21. Mai 2014 in der Rechtssache F-46/13, Navarro/Kommission
Rechtssache T-556/14 P: Rechtsmittel, eingelegt am 28. Juli 2014 von Victor Navarro gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 21. Mai 2014 in der Rechtssache F-46/13, Navarro/Kommission
ABl. C 351 vom 6.10.2014, p. 16–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 351/16 |
Rechtsmittel, eingelegt am 28. Juli 2014 von Victor Navarro gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 21. Mai 2014 in der Rechtssache F-46/13, Navarro/Kommission
(Rechtssache T-556/14 P)
2014/C 351/20
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Victor Navarro (Sterrebeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 21. Mai 2014 in der Rechtssache F-46/13 aufzuheben; |
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demzufolge den im ersten Rechtszug gestellten Anträgen des Rechtsmittelführers stattzugeben und somit
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Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer drei Rechtsmittelgründe geltend.
1. |
Erster Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen die Grenzen der gerichtlichen Nachprüfung durch das Gericht für den öffentlichen Dienst (im Folgenden: GöD), soweit dieses seine eigene Beurteilung an die Stelle derjenigen der Verwaltung gesetzt habe; |
2. |
Zweiter Rechtsmittelgrund: Rechtsfehler, soweit das GöD zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass gemäß Art. 3 Abs. 2 des Anhangs IV der allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 2. März 2011 (1) die Berufserfahrung ordnungsgemäß belegt werden und mit einem der Tätigkeitsbereiche der Kommission im Zusammenhang stehen müsse. |
3. |
Dritter Rechtsmittelgrund: Verfälschung des zu beurteilenden Sachverhalts, da das GöD im angefochtenen Urteil davon ausgegangen sei, dass der Rechtsmittelführer keine Beschreibung der für Continental Airlines Inc. erbrachten Tätigkeiten geliefert habe und somit nicht den Nachweis der „Einschlägigkeit“ seiner Berufserfahrung im Hinblick auf die Tätigkeit einer Sekretariatskraft erbracht habe. |
(1) Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 79 Abs. 2 der BBSB über die Bedingungen für den Einsatz der von der Kommission gemäß Art. 3a und Art. 3b dieser Beschäftigungsbedingungen eingestellten Vertragsbediensteten vom 2. März 2011, veröffentlicht in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 33, 2011.