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Document 62013FB0089

    Rechtssache F-89/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission (Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren — Keine Benennung eines neuen Vertreters — Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert — Erledigung der Hauptsache)

    ABl. C 146 vom 4.5.2015, p. 48–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.5.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 146/48


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission

    (Rechtssache F-89/13) (1)

    ((Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren - Keine Benennung eines neuen Vertreters - Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert - Erledigung der Hauptsache))

    (2015/C 146/66)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A.)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)

    Gegenstand der Rechtssache

    Aufhebung der Entscheidung, vom Invalidengeld des Klägers für die Monate Januar bis März 2013 drei Mal 504,67 Euro einzubehalten

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Der Rechtsstreit F-89/13, Marcuccio/Kommission, ist in der Hauptsache erledigt.

    2.

    Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der der Europäischen Kommission entstandenen Kosten verurteilt.


    (1)  ABl. C 24 vom 25.1.2014, S. 39.


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