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Document 62011TB0601

    Rechtssache T-601/11 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. Februar 2012 — Dansk Automat Brancheforening/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz — Staatliche Beihilfen — Dänisches Gesetz, das niedrigere Steuern für die Anbieter von Online-Glücksspielen einführt — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs — Fehlende Dringlichkeit — Interessenabwägung)

    ABl. C 109 vom 14.4.2012, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.4.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 109/13


    Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. Februar 2012 — Dansk Automat Brancheforening/Kommission

    (Rechtssache T-601/11 R)

    (Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Dänisches Gesetz, das niedrigere Steuern für die Anbieter von Online-Glücksspielen einführt - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)

    2012/C 109/30

    Verfahrenssprache: Dänisch

    Verfahrensbeteiligte

    Antragstellerin: Dansk Automat Brancheforening (Fredericia, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Dyekjær, T. Høg und J. Flodgaard)

    Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und C. Barslev)

    Gegenstand

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2011) 6499 endg. der Kommission vom 20. September 2011 über die Maßnahme C 35/2010 (ex N 302/2010), die das Königreich Dänemark in Form von Steuern auf Online-Glücksspiele nach dem dänischen Glücksspielsteuergesetz durchzuführen beabsichtigte

    Tenor

    1.

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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