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Document 62011TB0329

    Rechtssache T-329/11: Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2012 — TME/Kommission (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Ausschreibung für die Instandsetzung der Kläranlage für die Abwässer von Bukarest, die von den ISPA-Strukturfonds kofinanziert wird — Als rechtswidrig gerügte Entscheidung der rumänischen Behörden, dem von der Klägerin eingereichten Angebot nicht den Zuschlag zu erteilen — Weigerung der Kommission, ein Verfahren wegen Finanzkorrekturen gegen Rumänien einzuleiten — Offensichtliche Unzulässigkeit)

    ABl. C 273 vom 8.9.2012, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.9.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 273/8


    Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2012 — TME/Kommission

    (Rechtssache T-329/11) (1)

    (Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung für die Instandsetzung der Kläranlage für die Abwässer von Bukarest, die von den ISPA-Strukturfonds kofinanziert wird - Als rechtswidrig gerügte Entscheidung der rumänischen Behörden, dem von der Klägerin eingereichten Angebot nicht den Zuschlag zu erteilen - Weigerung der Kommission, ein Verfahren wegen Finanzkorrekturen gegen Rumänien einzuleiten - Offensichtliche Unzulässigkeit)

    2012/C 273/13

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Klägerin: TME SpA — Termomeccanica Ecologia (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Malinconico, S. Fidanzia und A. Gigliola)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu und P. van Nuffel)

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 20. April 2011, das die Beschwerde der Gesellschaft TME SpA wegen Verstößen gegen das Recht der Europäischen Union durch Rumänien im Rahmen des Projekts „Bucharest Wastewater Treatment Plant Rehabilitation: Stage I ISPA 2004/R0/16/P/PE/003-03“ betrifft, die mit dem Umbau der Kläranlage für die Abwässer von Bukarest verbunden sein sollen (D(2011) REGIO.B3/MAD), sowie auf Schadensersatz

    Tenor

    1.

    Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

    2.

    Die TME SpA — Termomeccanica Ecologia trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.


    (1)  ABl. C 252 vom 27.8.2011.


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