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Document 62011FA0142
Case F-142/11: Judgment of the Civil Service Tribunal (First Chamber) of 12 December 2013 — Simpson v Council (Civil service — Promotion — Decision not to promote the applicant to grade AD 9 after he passed a competition for grade AD 9 — Equal treatment)
Rechtssache F-142/11: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2013 — Simpson/Rat (Öffentlicher Dienst — Beförderung — Entscheidung, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens in einem Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern — Gleichbehandlung)
Rechtssache F-142/11: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2013 — Simpson/Rat (Öffentlicher Dienst — Beförderung — Entscheidung, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens in einem Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern — Gleichbehandlung)
ABl. C 39 vom 8.2.2014, p. 27–27
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 39/27 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2013 — Simpson/Rat
(Rechtssache F-142/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beförderung - Entscheidung, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens in einem Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern - Gleichbehandlung)
2014/C 39/49
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. F. Jensen)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung des Beschlusses, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens im Auswahlverfahren EPSO/AD/113/07 „Referatsleiterinnen und Referatsleiter (AD 9) im Übersetzungsdienst für die tschechische, estnische, ungarische, litauische, lettische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprache“ nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, und auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1. |
Der Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 9. Dezember 2010 wird aufgehoben. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn Simpson entstandenen Kosten zu tragen. |
(1) ABl. C 65 vom 3.3.2013, S. 26.