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Document 62010TN0412

Rechtssache T-412/10: Klage, eingereicht am 9. September 2010 — Roca/Kommission

ABl. C 301 vom 6.11.2010, p. 57–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/57


Klage, eingereicht am 9. September 2010 — Roca/Kommission

(Rechtssache T-412/10)

()

2010/C 301/92

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Roca (Saint Ouen L'Aumone, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Vidal Martínez)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Art. 1 und 2 des Beschlusses der Kommission vom 23. Juni 2010 teilweise für nichtig zu erklären, soweit darin gegen Roca France wegen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV eine unverhältnismäßige Geldbuße verhängt wird;

demzufolge die gegen Roca France verhängte Geldbuße entsprechend dem Vorbringen in der Klageschrift herabzusetzen, soweit das Gericht dies aus den dargelegten oder aus anderen vom Gericht berücksichtigten Gründen als sachgerecht ansieht;

der Kommission die Kosten von Roca France aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Im vorliegenden Verfahren wird derselbe Beschluss angefochten wie in den Rechtssachen T-408/10, Roca Sanitario/Kommission, und T-411/10, Laufen Austria/Kommission.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind den in diesen Rechtssachen geltend gemachten ähnlich.


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