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Document 62010FN0081

    Rechtssache F-81/10: Klage, eingereicht am 24. September 2010 — Praskevicius/Parlament

    ABl. C 301 vom 6.11.2010, p. 66–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.11.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 301/66


    Klage, eingereicht am 24. September 2010 — Praskevicius/Parlament

    (Rechtssache F-81/10)

    ()

    2010/C 301/108

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Vidas Praskevicius (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, und Antrag auf Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 21. Juni 2010, mit der die Beschwerde des Kläger zurückgewiesen wird, aufzuheben;

    die am 2. Dezember 2009 mitgeteilte Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. November 2009, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, aufzuheben;

    die Anstellungsbehörde auf die Wirkungen hinzuweisen, die die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und insbesondere die Einstufung in die Besoldungsgruppe AD 6 sowie die Rückwirkung der Beförderung nach Besoldungsgruppe AD 6 auf den Zeitpunkt, zu dem sie hätte wirksam werden müssen, nämlich am 1. Januar 2009, mit sich bringen;

    im 500 Euro als Ersatz für den ihm entstandenen immateriellen Schaden zuzusprechen;

    dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.


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