Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62010FN0073

    Rechtssache F-73/10: Klage, eingereicht am 3. September 2010 — Coedo Suárez/Rat

    ABl. C 301 vom 6.11.2010, p. 63–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.11.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 301/63


    Klage, eingereicht am 3. September 2010 — Coedo Suárez/Rat

    (Rechtssache F-73/10)

    ()

    2010/C 301/101

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Ángel Coedo Suárez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, mit der der Entschädigungsantrag des Klägers und der Antrag auf Ersatz des ihm entstandenen materiellen und immateriellen Schadens abgelehnt worden ist

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der sein Antrag auf Entschädigung abgelehnt worden ist, und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der die Beschwerde zurückgewiesen worden ist, aufzuheben;

    in Bezug auf den Ersatz des immateriellen Schadens, den Beklagten zur Zahlung eines vorläufig und nach billigem Ermessen auf 450 000 Euro festgesetzten Betrags zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab Verkündung des zu erlassenden Urteils zu verurteilen;

    in Bezug auf den Ersatz des immateriellen Schadens, den Beklagten in erster Linie zu verurteilen, den Kläger in gehöriger Form zu rehabilitieren und ihm den symbolischen Betrag von 1 Euro zu zahlen, hilfsweise, ihm einen vorläufig und nach billigem Ermessen auf 300 000 Euro festgelegten Betrag zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab Verkündung des zu erlassenden Urteils zu zahlen;

    dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.


    Top