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Document 62010FN0017

Rechtssache F-17/10: Klage, eingereicht am 15. März 2010 — Daake/HABM

ABl. C 134 vom 22.5.2010, p. 56–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 134/56


Klage, eingereicht am 15. März 2010 — Daake/HABM

(Rechtssache F-17/10)

2010/C 134/93

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Simone Daake (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: H. Tettenborn, Rechtsanwalt)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des HABM vom 04.12.2009, die von der Klägerin beantragten Schadensersatzansprüche abzulehnen.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Das HABM u verurteilen, ihr den materiellen Schaden in Höhe der Differenz zwischen

einerseits ihren tatsächlichen Bezügen nach der formalen Einstufung als Vertragsbedienstete gemäß Art. 3a BSB seit dem 1.11.2005 bis zum 31.10.2008 sowie den an sie ausbezahlten Arbeitslosengeld seit dem 1.11.2008 bis heute und

andererseits den ihr zustehenden Bezügen als Bedienstete auf Zeit gemäß Art. 2a) BSB seit dem 1.11.2005 bis zum 31.10.2008 sowie dem ihr zustehenden Arbeitslosengeld seit dem 1.11.2008 bis heute bei Berechnung nach den ihr für den Monat 10/2008 zustehenden Bezügen gemäß Art. 2 a) BSB –

sowie die dadurch eingetretenen Verluste bei Altersruhegeld und sonstigen Entschädigungen, Bezügen und Vergünstigungen unter Berücksichtigung einer angemessenen und ihre Leistungen berücksichtigenden Beförderung zum 1.4.2008 zu ersetzen,

sowie — soweit für die Gewährung des beantragten Schadensersatzanspruches notwendig — die Bescheide des HABM vom 6.5.2009 und vom 4.12.2009 aufzuheben;

das HABM zu verurteilen, ihr den durch die Diskriminierung gegenüber anderen Mitarbeitern des HABM entstandenen immateriellen Schaden in einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Höhe zu ersetzen;

dem beklagten HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


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