This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62010CN0367
Case C-367/10 P: Appeal brought on 22 July 2010 by EMC Development AB against the judgment of the General Court (Fifth Chamber) delivered on 12 May 2010 in Case T-432/05: EMC Development AB v European Commission
Rechtssache C-367/10 P: Rechtsmittel, eingelegt am 22. Juli 2010 von EMC Development AB gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2010 in der Rechtssache T-432/05, EMC Development AB/Europäische Kommission
Rechtssache C-367/10 P: Rechtsmittel, eingelegt am 22. Juli 2010 von EMC Development AB gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2010 in der Rechtssache T-432/05, EMC Development AB/Europäische Kommission
ABl. C 288 vom 23.10.2010, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.10.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 288/20 |
Rechtsmittel, eingelegt am 22. Juli 2010 von EMC Development AB gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Mai 2010 in der Rechtssache T-432/05, EMC Development AB/Europäische Kommission
(Rechtssache C-367/10 P)
()
(2010/C 288/33)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: EMC Development AB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W.-N. Schelp)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
i) |
die Entscheidung der Kommission vom 28. September 2005 für nichtig zu erklären; |
ii) |
hilfsweise, das angefochtene Urteil ganz oder teilweise aufzuheben und die Sache zur Entscheidung über die Begründetheit der Klage unter Berücksichtigung der vom Gerichtshof erteilten Hinweise an das Gericht zurückzuverweisen; |
iii) |
die Kommission zur Zahlung der Kosten zu verurteilen, die der Klägerin in den Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof entstanden sind. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin macht geltend, dass das Gericht dadurch, dass es der Ansicht der Kommission zu den Leitlinien gefolgt sei, von ihr Tatsachenbeweise verlangt und ihr eine nicht zu bewältigende Last auferlegt habe. Es habe damit Beweise für die Wirkungen der Norm verlangen wollen, ohne die umfassenderen und grundlegenderen Fragen der Natur dieser Norm zu berücksichtigen. Die Rechtsmittelführerin ist der Ansicht, dass dies einen Rechtsfehler darstelle und dass die Reihenfolge der Prüfung der Natur und der Wirkungen der Norm vertauscht worden sei.