Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62010CN0175

Rechtssache C-175/10: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio (Italien), eingereicht am 2. April 2010 — Pietro Calogero/Ministero dell’Interno

ABl. C 161 vom 19.6.2010, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/33


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio (Italien), eingereicht am 2. April 2010 — Pietro Calogero/Ministero dell’Interno

(Rechtssache C-175/10)

(2010/C 161/49)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Pietro Calogero

Beklagter: Ministero dell’Interno

Vorlagefrage

Ist mit den Art. 43 und 49 EG eine nationale Regelung wie die im Anschluss an das Dekret Bersani (Decreto-legge Nr. 223 vom 4.7.2006, umgewandelt in Gesetz Nr. 248 vom 4.8.2006) eingeführte vereinbar, „die u. a. gekennzeichnet ist durch

a)

eine allgemeine Tendenz, die Inhaber von Konzessionen zu schützen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss;

b)

die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen (etwa durch das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter in einem bestimmten Umkreis von bereits bestehenden Schaltern zu eröffnen);

c)

die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs für den Fall, dass der Konzessionär unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind“?


Top