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Document 62010CN0123

Rechtssache C-123/10: Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 8. März 2010 — Waltraud Brachner gegen Pensionsversicherungsanstalt

ABl. C 148 vom 5.6.2010, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 148/14


Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 8. März 2010 — Waltraud Brachner gegen Pensionsversicherungsanstalt

(Rechtssache C-123/10)

2010/C 148/21

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Waltraud Brachner

Beklagte: Pensionsversicherungsanstalt

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 4 der Richtlinie 79/7/EWG (1) dahin auszulegen, dass auch das im Recht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorgesehene System der jährlichen Pensionsanpassung (Valorisierung) unter das Diskriminierungsverbot des Abs. 1 dieser Vorschrift fällt?

2.

Für den Fall der Bejahung von Frage 1.):

Ist Art. 4 der Richtlinie 79/7/EWG dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung über die jährliche Pensionsanpassung entgegensteht, nach der für eine bestimmte Gruppe von Kleinstpensionsbeziehern eine potentiell geringere Erhöhung als für andere Pensionsbezieher vorgesehen ist, sofern von dieser Regelung 25 % der männlichen, aber 57 % der weiblichen Pensionsbezieher nachteilig betroffen werden und ein objektiver Rechtfertigungsgrund fehlt?

3.

Für den Fall der Bejahung von Frage 2.):

Kann eine Benachteiligung weiblicher Pensionsbezieher bei der jährlichen Erhöhung ihrer Pension mit dem früheren Pensionsanfallsalter und/oder der längeren Bezugsdauer weiblicher Pensionsbezieher und/oder damit gerechtfertigt werden, dass der Richtsatz für ein sozialrechtlich vorgesehenes Mindesteinkommen (Ausgleichszulagenrichtsatz) überproportional erhöht wurde, wenn die Bestimmungen über die Gewährung des sozialrechtlich vorgesehenen Mindesteinkommens (Ausgleichszulage) eine Anrechnung der sonstigen eigenen Einkünfte des Pensionsbeziehers sowie der Einkünfte seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten vorsehen, während bei den anderen Pensionsbeziehern die Pensionserhöhung ohne die Anrechnung sonstigen eigenen Einkommens des Pensionsbeziehers oder des Einkommens seines Ehegatten erfolgt?


(1)  Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; ABl. 1979, L 6, S. 24


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