EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62010CN0074

Rechtssache C-74/10 P: Rechtsmittel, eingelegt am 9. Februar 2010 von European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-94/07, European Renewable Energies Federation ASBL/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

ABl. C 113 vom 1.5.2010, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 113/21


Rechtsmittel, eingelegt am 9. Februar 2010 von European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-94/07, European Renewable Energies Federation ASBL/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache C-74/10 P)

2010/C 113/32

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Kuhbier)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-94/07, EREF/Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufzuheben,

die Rechtssache an das Gericht zur Entscheidung durch dessen Sechste Kammer zurückzuverweisen;

der Europäischen Kommission die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin beantragt, den Beschluss des Gerichts vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-94/07 aufzuheben und die Rechtssache zu neuerlicher Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen.

Die Rechtsmittelführerin rügt die Schlussfolgerungen des Gerichts, dass sie von ihrer Rechtsanwältin, Frau Dr. Fouquet, vor dem Gericht nicht habe vertreten werden können und ihre Klage daher unzulässig sei.

Das Gericht sei der Auffassung, Dr. Fouquet könne aufgrund ihrer Ernennung zur Direktorin von EREF am 29. Juni 2004 nicht mehr als unabhängige Dritte angesehen werden. Die Rechtsmittelführerin bringt vor, Dr. Fouquet sei nicht formell zur Direktorin von EREF ernannt worden — nach belgischem Recht hätte eine solche Ernennung eine offizielle Registrierung bei den zuständigen belgischen Behörden erfordert. Dr. Fouquet habe nur nominell den Status einer Direktorin bei EREF gehabt, und dieser sei nicht oder nur in sehr beschränktem Ausmaß mit Vertretungsmacht verbunden gewesen.

Selbst wenn angenommen werde, dass die Position von Dr. Fouquet als Direktorin formeller Natur gewesen sei, habe das Gericht die Kriterien zur Beurteilung der Eigenschaft eines Anwalts als unabhängiger Dritter falsch angewendet. Das Gericht habe sowohl die rechtliche Stellung des Vertreters von EREF vor dem Gericht als auch die tatsächliche Verteilung von Aufgaben und Verpflichtungen zwischen Dr. Fouquet und EREF verkannt. Nach deutschem Recht wäre Dr. Fouquet durch die Stellung als Direktorin von EREF nicht daran gehindert, die Rechtsmittelführerin vor Gericht zu vertreten.


Top