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Document 62009TB0120
Case T-120/09: Order of the General Court of 9 September 2010 — Phoenix-Reisen and DRV v Commission (State aid — Subsidy provided for by German law for insolvent companies — Complaint for alleged breach of Community law — Rejection of the complaint — Adoption of a later decision — No need to adjudicate)
Rechtssache T-120/09: Beschluss des Gerichts vom 9. September 2010 — Phoenix-Reisen und DRV/Kommission (Staatliche Beihilfen — In den deutschen Rechtsvorschriften vorgesehene Subvention für insolvente Unternehmen — Beschwerde, mit der ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird — Zurückweisung der Beschwerde — Späterer Erlass einer Entscheidung — Erledigung)
Rechtssache T-120/09: Beschluss des Gerichts vom 9. September 2010 — Phoenix-Reisen und DRV/Kommission (Staatliche Beihilfen — In den deutschen Rechtsvorschriften vorgesehene Subvention für insolvente Unternehmen — Beschwerde, mit der ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird — Zurückweisung der Beschwerde — Späterer Erlass einer Entscheidung — Erledigung)
ABl. C 301 vom 6.11.2010, p. 30–30
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/30 |
Beschluss des Gerichts vom 9. September 2010 — Phoenix-Reisen und DRV/Kommission
(Rechtssache T-120/09) (1)
(Staatliche Beihilfen - In den deutschen Rechtsvorschriften vorgesehene Subvention für insolvente Unternehmen - Beschwerde, mit der ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird - Zurückweisung der Beschwerde - Späterer Erlass einer Entscheidung - Erledigung)
2010/C 301/51
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Phoenix-Reisen GmbH (Bonn, Deutschland) und Deutscher Reiseverband e. V. (DRV) (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Gerharz und A. Funke)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und B. Martenczuk)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: J. Möller und B. Klein)
Gegenstand
Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 13. Februar 2009, in dem sie mitteilt, nicht gegen angebliche staatliche Beihilfen durch Insolvenzgeldzahlungen in der Bundesrepublik Deutschland einschreiten zu wollen
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Der Antrag der Kläger auf Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-58/10 ist erledigt. |
3. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |