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Document 62009TB0120

Rechtssache T-120/09: Beschluss des Gerichts vom 9. September 2010 — Phoenix-Reisen und DRV/Kommission (Staatliche Beihilfen — In den deutschen Rechtsvorschriften vorgesehene Subvention für insolvente Unternehmen — Beschwerde, mit der ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird — Zurückweisung der Beschwerde — Späterer Erlass einer Entscheidung — Erledigung)

ABl. C 301 vom 6.11.2010, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/30


Beschluss des Gerichts vom 9. September 2010 — Phoenix-Reisen und DRV/Kommission

(Rechtssache T-120/09) (1)

(Staatliche Beihilfen - In den deutschen Rechtsvorschriften vorgesehene Subvention für insolvente Unternehmen - Beschwerde, mit der ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird - Zurückweisung der Beschwerde - Späterer Erlass einer Entscheidung - Erledigung)

2010/C 301/51

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Phoenix-Reisen GmbH (Bonn, Deutschland) und Deutscher Reiseverband e. V. (DRV) (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Gerharz und A. Funke)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und B. Martenczuk)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: J. Möller und B. Klein)

Gegenstand

Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 13. Februar 2009, in dem sie mitteilt, nicht gegen angebliche staatliche Beihilfen durch Insolvenzgeldzahlungen in der Bundesrepublik Deutschland einschreiten zu wollen

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Der Antrag der Kläger auf Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-58/10 ist erledigt.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 297 vom 5.12.2009.


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