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Document 62009TA0233

    Rechtssache T-233/09: Urteil des Gerichts vom 22. März 2011 — Access Info Europe/Rat (Zugang zu Dokumenten — Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 — Dokument zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Nichtigkeitsklage — Klagefrist — Zulässigkeit — Verbreitung durch einen Dritten — Kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses — Identifizierung der Delegationen der Mitgliedstaaten als Urheber von Vorschlägen — Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses)

    ABl. C 139 vom 7.5.2011, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 139/16


    Urteil des Gerichts vom 22. März 2011 — Access Info Europe/Rat

    (Rechtssache T-233/09) (1)

    (Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokument zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Zulässigkeit - Verbreitung durch einen Dritten - Kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Identifizierung der Delegationen der Mitgliedstaaten als Urheber von Vorschlägen - Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses)

    2011/C 139/31

    Verfahrenssprache: Englisch

    Verfahrensbeteiligte

    Klägerin: Access Info Europe (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. W. Brouwer und J. Blockx)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: C. Fekete und M. Bauer)

    Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: E.-M. Mamouna und K. Boskovits) und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: E. Jenkinson und S. Ossowski als Bevollmächtigte im Beistand von L. J. Stratford, Barrister)

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 26. Februar 2009, mit der der Zugang zu bestimmten Informationen in einer Note vom 26. November 2008 zu einem Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission verweigert worden ist

    Tenor

    1.

    Die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 26. Februar 2009, mit der der Zugang zu bestimmten Informationen in einer Note vom 26. November 2008 zu einem Vorschlag einer Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission verweigert worden ist, wird für nichtig erklärt.

    2.

    Der Rat trägt seine eigenen Kosten und die Kosten von Access Info Europe.

    3.

    Die Hellenische Republik und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 205 vom 29.8.2009.


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