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Document 62009FA0067

    Rechtssache F-67/09: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2010 — Angulo Sánchez/Rat (Öffentlicher Dienst — Sonderurlaub — Schwere Erkrankung eines Verwandten in aufsteigender gerader Linie — Methode zur Berechnung der Anzahl der Urlaubstage bei mehreren schwer erkrankten Verwandten in aufsteigender gerader Linie)

    ABl. C 38 vom 5.2.2011, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.2.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 38/19


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2010 — Angulo Sánchez/Rat

    (Rechtssache F-67/09) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Sonderurlaub - Schwere Erkrankung eines Verwandten in aufsteigender gerader Linie - Methode zur Berechnung der Anzahl der Urlaubstage bei mehreren schwer erkrankten Verwandten in aufsteigender gerader Linie)

    2011/C 38/36

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Nicolás Angulo Sánchez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: K. Zieleśkiewicz, M. Bauer)

    Gegenstand der Rechtssache

    Aufhebung der Entscheidungen des Beklagten, mit denen die Anträge des Klägers auf Gewährung von Sonderurlaub abgelehnt wurden, die er aufgrund einer schweren Erkrankung seiner Eltern gestellt hatte

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Entscheidungen des Rates der Europäischen Union vom 8. Oktober 2008 und vom 8. Dezember 2008, mit denen die Anträge von Herrn Angulo Sánchez auf Gewährung von Sonderurlaub abgelehnt wurden, werden aufgehoben.

    2.

    Der Rat der Europäischen Union trägt die gesamten Kosten.


    (1)  ABl. C 220 vom 12.9.2009, S. 43.


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