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Document 62009FA0067
Case F-67/09: Judgment of the Civil Service Tribunal (Third Chamber) of 15 December 2010 — Angelo Sánchez v Council (Civil Service — Special leave — Serious illness of a parent — Method of calculating the number of days of' leave where several parents seriously ill)
Rechtssache F-67/09: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2010 — Angulo Sánchez/Rat (Öffentlicher Dienst — Sonderurlaub — Schwere Erkrankung eines Verwandten in aufsteigender gerader Linie — Methode zur Berechnung der Anzahl der Urlaubstage bei mehreren schwer erkrankten Verwandten in aufsteigender gerader Linie)
Rechtssache F-67/09: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2010 — Angulo Sánchez/Rat (Öffentlicher Dienst — Sonderurlaub — Schwere Erkrankung eines Verwandten in aufsteigender gerader Linie — Methode zur Berechnung der Anzahl der Urlaubstage bei mehreren schwer erkrankten Verwandten in aufsteigender gerader Linie)
ABl. C 38 vom 5.2.2011, p. 19–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.2.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 38/19 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2010 — Angulo Sánchez/Rat
(Rechtssache F-67/09) (1)
(Öffentlicher Dienst - Sonderurlaub - Schwere Erkrankung eines Verwandten in aufsteigender gerader Linie - Methode zur Berechnung der Anzahl der Urlaubstage bei mehreren schwer erkrankten Verwandten in aufsteigender gerader Linie)
2011/C 38/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Nicolás Angulo Sánchez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: K. Zieleśkiewicz, M. Bauer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen des Beklagten, mit denen die Anträge des Klägers auf Gewährung von Sonderurlaub abgelehnt wurden, die er aufgrund einer schweren Erkrankung seiner Eltern gestellt hatte
Tenor des Urteils
1. |
Die Entscheidungen des Rates der Europäischen Union vom 8. Oktober 2008 und vom 8. Dezember 2008, mit denen die Anträge von Herrn Angulo Sánchez auf Gewährung von Sonderurlaub abgelehnt wurden, werden aufgehoben. |
2. |
Der Rat der Europäischen Union trägt die gesamten Kosten. |
(1) ABl. C 220 vom 12.9.2009, S. 43.