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Document 62008TO0119

Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 11. April 2008.
Republik Zypern gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Vorläufiger Rechtsschutz - Ausschreibung eines Auftrags zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Nordteil Zyperns - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit.
Rechtssache T-119/08 R.

Sammlung der Rechtsprechung 2008 II-00056*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2008:106





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. April 2008 – Zypern/Kommission

(Rechtssache T-119/08 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Ausschreibung eines Auftrags zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Nordteil Zyperns – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Vorbringen, das im Wesentlichen dem Vorbringen in einer früheren Sache entspricht – Verweis auf die Begründung der früheren Entscheidung – Fehlende Dringlichkeit (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 6-7)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Ausschreibung der Kommission im Bereich der Tierzucht, mit der die wirtschaftliche Entwicklung im Nordteil Zyperns gefördert werden soll

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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