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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62008FN0025

    Rechtssache F-25/08: Klage, eingereicht am 22. Februar 2008 — Valero Jordana/Kommission

    ABl. C 116 vom 9.5.2008, S. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.5.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 116/34


    Klage, eingereicht am 22. Februar 2008 — Valero Jordana/Kommission

    (Rechtssache F-25/08)

    (2008/C 116/66)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Gregorio Valero Jordana (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. van der Woude)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung vom 17. April 2007, soweit mit ihr dem Kläger kein zusätzlicher prioritärer Punkt im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2003 zugeteilt wird

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung vom 17. April 2007 aufzuheben, soweit mit ihr dem Kläger kein zusätzlicher prioritärer Punkt im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2003 zugeteilt wird;

    die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von 5 000 EUR zu verurteilen;

    der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.


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