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Document 62008FN0009

    Rechtssache F-9/08: Klage, eingereicht am 18. Januar 2008 — Rosenbaum/Kommission

    ABl. C 64 vom 8.3.2008, p. 70–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.3.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 64/70


    Klage, eingereicht am 18. Januar 2008 — Rosenbaum/Kommission

    (Rechtssache F-9/08)

    (2008/C 64/115)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Kläger: Eckehard Rosenbaum (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: H.-J. Rüber, Rechtsanwalt)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Kläger im Rahmen seiner Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 6/2 einzugruppieren.

    Anträge des Klägers

    Die Entscheidung der Anstellungsbehörde der Europäischen Kommission vom 13.2.2007 betreffend die Eingruppierung des Klägers in die Besoldungsgruppe AD 6/2 aufzuheben;

    festzustellen, dass eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 9 erfolgen muss;

    hilfsweise festzustellen, dass eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 8 erfolgen muss;

    äußerst hilfsweise festzustellen, dass eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 7 erfolgen muss;

    die Beklagte zu verurteilen, den Kläger finanziell so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Eingruppierung stehen würde;

    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


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