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Document 62008CA0414

Rechtssache C-414/08 P: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 25. März 2010 — Sviluppo Italia Basilicata SpA/Europäische Kommission (Rechtsmittel — Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Kürzung der finanziellen Beteiligung — Allgemeine Zuschüsse für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen — Frist für die Ausführung der Investitionen — Ermessen der Kommission)

ABl. C 134 vom 22.5.2010, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 134/5


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 25. März 2010 — Sviluppo Italia Basilicata SpA/Europäische Kommission

(Rechtssache C-414/08 P) (1)

(Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Allgemeine Zuschüsse für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen - Frist für die Ausführung der Investitionen - Ermessen der Kommission)

2010/C 134/07

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Sviluppo Italia Basilicata SpA (Prozessbevollmächtigte: F. Sciaudone, R. Sciaudone und A. Neri, avvocati)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn im Beistand von A. Dal Ferro, avvocato)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008 in der Rechtssache T-176/06, Sviluppo Italia Basilicata/Kommission, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1706 der Kommission vom 20. April 2006 über die über die Herabsetzung der im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Strukturinterventionen in unter das Ziel 1 fallenden Regionen in Italien gewährten finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugunsten der globalen Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der in der Region Basilicata in Italien tätigen kleinen und mittleren Unternehmen und auf Ersatz der Schäden, die diesen infolge des Erlasses der Entscheidung und durch deren Wirkung entstanden sind, abgewiesen hat

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Sviluppo Italia Basilicata SpA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 301 vom 22.11.2008.


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