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Document 62007CJ0005

    Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 27. September 2007.
    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/109/EG - Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige - Keine fristgerechte Umsetzung.
    Rechtssache C-5/07.

    Sammlung der Rechtsprechung 2007 I-00120*

    ECLI identifier: ECLI:EU:C:2007:559





    Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 27. September 2007 – Kommission/Portugal

    (Rechtssache C‑5/07)

    „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/109/EG − Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige − Keine fristgerechte Umsetzung“

    Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)

    Gegenstand

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. L 16, S. 44) nachzukommen

    Tenor

    1.

    Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

    2.

    Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

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