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Document 62005TA0237

Rechtssache T-237/05: Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2010 — Éditions Jacob/Kommission (Zugang zu Dokumenten der Organe — Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 — Dokumente zu einem Verfahren betreffend einen Unternehmenszusammenschluss — Verordnung (EG) Nr. 4064/89 — Verordnung (EG) Nr. 139/2004 — Verordnung (EG) Nr. 802/2004 — Verweigerung des Zugangs — Ausnahme in Bezug auf den Schutz von Untersuchungs- und Audittätigkeiten — Ausnahme in Bezug auf den Schutz von geschäftlichen Interessen — Ausnahme in Bezug auf den Schutz des Entscheidungsprozesses — Ausnahme in Bezug auf den Schutz der Rechtsberatung)

ABl. C 209 vom 31.7.2010, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/32


Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2010 — Éditions Jacob/Kommission

(Rechtssache T-237/05) (1)

(Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu einem Verfahren betreffend einen Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG) Nr. 4064/89 - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Verordnung (EG) Nr. 802/2004 - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme in Bezug auf den Schutz von Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Ausnahme in Bezug auf den Schutz von geschäftlichen Interessen - Ausnahme in Bezug auf den Schutz des Entscheidungsprozesses - Ausnahme in Bezug auf den Schutz der Rechtsberatung)

2010/C 209/45

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Éditions Odile Jacob SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte W. van Weert und O. Fréget, dann Rechtsanwalt O. Fréget)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis, P. Costa de Oliveira und O. Beynet)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Lagardère SCA (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Winckler, S. Sorinas Jimeno und I. Girgenson, dann Rechtsanwälte A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 7. April 2005, mit der ein Antrag der Klägerin auf Zugang zu bestimmten Dokumenten eines Verfahrens betreffend einen Unternehmenszusammenschluss (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) teilweise abgelehnt wurde.

Tenor

1.

In Bezug auf die Frage, ob die Entscheidung D(2005) 3286 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April 2005 insoweit rechtmäßig ist, als mit ihr der vollständige oder teilweise Zugang zu den Dokumenten verweigert wurde, die in Randnr. 1 des vorliegenden Urteils unter den Buchst. a bis c sowie in Randnr. 2 dieses Urteils unter den Buchst. h und j genannt werden, ist der Rechtsstreit erledigt.

2.

Die Entscheidung D(2005) 3286 wird insoweit für nichtig erklärt, als mit ihr der vollständige Zugang zu den Dokumenten verweigert wurde, die in Randnr. 1 des vorliegenden Urteils unter den Buchst. d, e, g und h sowie in Randnr. 2 dieses Urteils unter den Buchst. b bis d, f, g und i genannt werden; hiervon ausgenommen ist die in Randnr. 1 des vorliegenden Urteils unter Buchst. g genannte Stellungnahme des Juristischen Dienstes der Kommission.

3.

Die Entscheidung D(2005) 3286 wird insoweit für nichtig erklärt, als mit ihr der teilweise Zugang zu den Dokumenten verweigert wurde, die in Randnr. 1 des vorliegenden Urteils unter den Buchst. d, e, g und h sowie in Randnr. 2 dieses Urteils unter den Buchst. b bis d, f, g und i genannt werden.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und neun Zehntel der Kosten der Éditions Odile Jacob SAS.

6.

Die Lagardère SCA trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 205 vom 20.8.2005.


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