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Document 62003TO0280

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Fünfte erweiterte Kammer) vom 27. Januar 2006.
Van Mannekus & Co. BV gegen Rat der Europäischen Union.
Dumping - Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in China - Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit.
Rechtssache T-280/03.

Sammlung der Rechtsprechung 2006 II-00015*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2006:32





Beschluss des Gerichts (Fünfte erweiterte Kammer) vom 27. Januar 2006 − Van Mannekus/Rat

(Rechtssache T-280/03)

„Dumping – Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in China – Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen – Nichtigkeitsklage – Einrede der Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG) (vgl. Randnrn. 108-116, 121)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 986/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 360/2000 auf die Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 5)

Tenor

 

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.

 

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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