EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 27.7.2026
COM(2026) 420 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses vom 28. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens
{SWD(2026) 253 final}
ANHANG
ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS
1.Beschreibung der Reformen und Investitionen
A. KOMPONENTE 1.1: WIDERSTANDSFÄHIGE, GRÜNE UND DIGITALE WIRTSCHAFT
Bei dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans wird ein breiter, horizontaler Ansatz verfolgt, um einige der strukturellen Schwächen der kroatischen Wirtschaft anzugehen. Das Wirtschaftswachstum und die Konvergenz Kroatiens mit dem Rest der Union werden durch eine geringe Produktivität, relativ geringe Investitionen des Privatsektors, einen eingeschränkten Zugang der innovativsten Unternehmen zu Finanzmitteln und im Allgemeinen ein Unternehmensumfeld behindert, das durch eine relativ hohe administrative und steuerähnliche Belastung und eine übermäßige Reglementierung von Berufen gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist der Anteil der Industrieproduktion unter den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten am niedrigsten, und Kroatien liegt auch bei der Höhe der Investitionen in Innovation, Produkte mit höherem Technologieniveau und den ökologischen und digitalen Wandel hinter anderen Ländern zurück.
Mit dieser Komponente werden drei Ziele verfolgt:
-Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Fortsetzung der Reformen zur Verringerung des Verwaltungs- und steuerähnlichen Aufwands und zur weiteren Liberalisierung der reglementierten Berufe.
-Eine bessere Allokation der Kapitalressourcen innerhalb der Wirtschaft zu erreichen, indem Änderungen am Regulierungsrahmen vorgenommen werden, um Anreize für Investitionen des Privatsektors zu schaffen; Unterstützung produktiver Investitionen von Unternehmen, insbesondere zur Einführung umweltfreundlicher Technologien, durch Zuschüsse und Finanzierungsinstrumente zu Vorzugsbedingungen; und Verbesserung des Zugangs zu alternativen oder innovativen Finanzierungsmöglichkeiten.
-Unterstützung von Unternehmen bei der Anpassung ihrer Geschäftstätigkeit an das neue digitale Umfeld mit besonderem Schwerpunkt auf der Kultur- und Kreativbranche, die von den Lockdown-Maßnahmen, durch die persönliche Dienstleistungen eingeschränkt wurden, besonders hart getroffen wurde.
Die Komponente trägt der länderspezifischen Empfehlung Rechnung, indem sie kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität zur Verfügung stellt, steuerähnliche Abgaben und Beschränkungen bei der Regulierung des Waren- und Dienstleistungsmarktes verringert, private Investitionen fördert und Investitionen auf den ökologischen und den digitalen Wandel konzentriert (länderspezifische Empfehlung 3, 2020). Sie trägt auch zur Umsetzung der Empfehlung bei, die belastendsten steuerähnlichen Abgaben und die übermäßige Regulierung des Produkt- und Dienstleistungsmarktes zu verringern (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).
Die Komponente ist in zwei Teilkomponenten unterteilt, C1.1.1 (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des ökologischen Wandels der Wirtschaft) und C.1.1.2 (Förderung von Innovation und Digitalisierung der Wirtschaft).
A.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Teilkomponente C1.1.1 – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des ökologischen Wandels der Wirtschaft
Ziel dieser Subkomponente ist es, die Wirtschaftstätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen zu fördern, indem der Verwaltungs- und steuerähnliche Aufwand für Unternehmen weiter verringert, reglementierte Berufe weiter liberalisiert, der Zugang zu Krediten mithilfe von Zuschüssen, Darlehen zu Vorzugsbedingungen und Eigenkapitalinstrumenten verbessert, ausländische Direktinvestitionen angezogen und die Kultur- und Kreativbranche bei ihrem digitalen Wandel unterstützt werden.
Reform C1.1.1 R1 – Fortsetzung der Reform des Geschäfts- und Regelungsumfelds.
Ziel dieser Reform ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Kroatien durch folgende Maßnahmen weiter zu verbessern:
Digitalisierung der Dienstleistungen, die staatliche und öffentliche Verwaltungen für Unternehmen erbringen,
-Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und weitere Verringerung der Verwaltungs- und Steuerlast sowie
Annahme einer Strategie und eines Aktionsplans zur Verbesserung der Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen.
Die Reform umfasst die Annahme des fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der steuerähnlichen und nichtsteuerlichen Abgaben sowie die Einrichtung eines IT-Systems zur Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und zur Aktualisierung und Digitalisierung des Registers der nichtsteuerlichen Abgaben.
Annahme einer Strategie und eines Aktionsplans zur Verbesserung der in der öffentlichen Verwaltung angewandten Verfahren zur Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen, um Innovationen und die Einführung neuer Geschäftsmodelle besser zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird der KMU-Folgenabschätzungstest auf eine digitale Plattform übertragen, um die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern und Online-Schulungen und -Kommunikation zu unterstützen. Die Weiterbildung von Beamten in bestimmten Bereichen ist Teil der Investition. Die Maßnahmen im Rahmen der Investition umfassen die Umsetzung eines Reallabors, das eine kontrollierte Erprobung neuer Geschäftsmodelle ermöglicht.
Diese Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.
Reform C1.1.1 R2 – Fortsetzung der Reform der reglementierten Berufe
Ziel der Reform ist es, die Produktivität der kroatischen Wirtschaft durch die weitere Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte zu steigern. Diese Maßnahme besteht in der Vereinfachung oder Abschaffung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen im Einklang mit den Aktionsplänen zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Weltbank.
Reform C1.1.1 R3 – Förderung des strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen
Ziel der Reform ist es, Kroatien durch die Entwicklung und Annahme eines strategischen Rahmens zur Förderung und Erleichterung ausländischer Direktinvestitionen zu einem attraktiven Ziel für Investitionen zu machen. Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines strategischen Rahmens für die Investitionsförderung, der einen nationalen Plan, einen Aktionsplan, ein neues Gesetz zur Investitionsförderung und eine digitale Koordinierungsplattform umfasst.
Reform C1.1.1 R6 – Entwicklung eines widerstandsfähigen Kultur- und Kreativsektors
Die Reform umfasst das Inkrafttreten von Änderungen des Gesetzes über elektronische Medien und Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, mit denen ein wirksamer rechtlicher Schutz der Urheber von kreativen, kulturellen und Medieninhalten im Internet eingeführt wird, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, Hindernisse für die erfolgreiche Vermarktung geschützter Inhalte im Internet zu beseitigen. Der neue Rechtsrahmen soll Anreize für Unternehmer schaffen, ihre Geschäftsprozesse an die Branchenstandards im digitalen Binnenmarkt anzupassen, indem neue und innovative Online-Geschäftsmodelle sowie neue und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden.
Der reformierte Urheberrechtsrahmen dürfte die Kultur- und Kreativwirtschaft fördern, indem er einen stabilen Rechtsrahmen für die Schaffung von Online-Plattformen und -Anwendungen bietet, die Online-Lizenzierung kreativer, kultureller und medialer Inhalte erleichtert und so die kulturelle, sprachliche und mediale Vielfalt fördert. Änderungen des Rechtsrahmens für Medien und Urheberrecht dürften die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erleichtern, indem klare Regeln für die sogenannte direkte Signalverbreitung festgelegt werden, und die Weiterverwendung öffentlicher Inhalte für die Schaffung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen im digitalen Binnenmarkt erleichtern. Darüber hinaus wird mit der Gesetzesreform für Transparenz bei der Veröffentlichung von Eigentumsstrukturen im Zusammenhang mit dem Register wirtschaftlicher Eigentümer und der Veröffentlichung dieser Informationen auf der Website des Anbieters gesorgt, und auch in Bezug auf Informationen über Beträge und Finanzierungsquellen wird mehr Transparenz eingeführt.
Investition C1.1.1 R1-I1 – Digitalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung für Unternehmen (G2B)
Ziel der Investition ist es, die Zugänglichkeit, Transparenz und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen durch ihre Digitalisierung in ausgewählten vorrangigen Bereichen wie Unternehmensregistrierung und -lizenzierung zu verbessern. Diese Maßnahme besteht in der Annahme einer Regulierungsstrategie und eines Aktionsplans für KMU, der Einrichtung einer Plattform für Gebührenzahlungen, der Modernisierung des START-Systems mit Zugangspunkten und einem Lizenzmodul sowie der Digitalisierung von Investitionsverfahren.
Investition C1.1.1 R1-I2 – Fortsetzung der Entlastung von der Verwaltungs- und Steuerlast
Ziel der Investition ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Kroatien erheblich zu verbessern. Diese Maßnahme besteht in der Umsetzung aufeinanderfolgender Aktionspläne zur Senkung steuerähnlicher und nichtsteuerlicher Abgaben, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Digitalisierung des KMU-Tests über eine neue Plattform für die Zusammenarbeit.
Investition C1.1.1 R4-I1 – Unterstützung von Unternehmen beim Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft
Ziel dieser Investition ist es, durch Zuschüsse produktive Investitionen kleiner, mittlerer und mittelgroßer Unternehmen in grüne Technologien zu finanzieren, die zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft in energieintensiven Industriezweigen beitragen. Diese Maßnahme besteht in der Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Gewährung von Finanzhilfen für KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen in Projekte der Kreislaufwirtschaft und emissionsarme Technologien.
Investition C1.1.1 R4-I2 – Finanzinstrument für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
Ziel der Investition ist es, die Investitionstätigkeit auf dem kroatischen Markt weiter zu fördern, indem günstigere Finanzierungsbedingungen für KMU in der Wachstums- und Entwicklungsphase (Einrichtungen mit Zugang zu Finanzmitteln) geschaffen werden und der Zugang zu Finanzmitteln für bestimmte Zielgruppen, die in der Regel keinen solchen Zugang haben (z. B. Kleinstunternehmer, Start-up-Unternehmen, Jungunternehmer, Investitionen in FEI, Wirtschaftsteilnehmer, die in weniger entwickelten Gebieten investieren), unterstützt wird. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung von Finanzierungsinstrumenten durch HAMAG BICRO und HBOR, um Darlehen und Zinszuschüsse für KMU-Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und den ökologischen Wandel bereitzustellen.
Investition C1.1.1 R4-I3 – Finanzinstrument für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen
Ziel der Investition ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und den ökologischen und digitalen Wandel von Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen zu fördern, indem günstigere Finanzierungsquellen als wesentliche Voraussetzung für das kurz- und mittelfristige Investitionswachstum bereitgestellt werden. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung von Garantie- und Zinszuschussfonds über die HBOR, um Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und umweltfreundliche Technologien zu finanzieren.
Investition C1.1.1 R4-I4 – Finanzinstrument für öffentliche Stellen
Ziel der Investition ist es, öffentliche Einrichtungen mit einer geplanten Mittelzuweisung von 26 544 562 EUR (200 000 000 HRK) zu Vorzugsbedingungen für Projekte in den Bereichen wirtschaftliche, kommunale, Verkehrs- und soziale Infrastruktur sowie Technologieprojekte, die zum ökologischen und digitalen Wandel des öffentlichen Sektors beitragen, zu finanzieren. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung von Zinszuschussfonds über die HBOR, um öffentliche Einrichtungen für Investitionen in nachhaltige Infrastruktur und Technologie zu finanzieren.
Investition C1.1.1. R4-I5 – Beteiligungsinvestition in HBOR zur Unterstützung strategischer digitaler Investitionen und strategischer grüner Investitionen
Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Wachstumspotenzial der kroatischen Wirtschaft zu fördern, indem die Höhe der verfügbaren öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen innerhalb der Wirtschaft in zwei spezifischen Bereichen, dem digitalen und dem ökologischen Wandel, zu beheben.
Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 277 398 368 EUR an die Kroatische Bank für Umstrukturierung und Entwicklung (HBOR).
HBOR legt eine neue Anlagepolitik für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals fest. Die Anlagepolitik umfasst eine Beschreibung des Finanzprodukts/der Finanzprodukte mit der erwarteten Art förderfähiger Endempfänger, die das zusätzliche Eigenkapital anfänglich unterstützen soll, einschließlich des erwarteten Zeitplans für die Umsetzung und des erwarteten Betrags jedes Finanzprodukts. HBOR verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde.
Die Anlagepolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die durch das zusätzliche Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen müssen. Die Anlagepolitik schließt insbesondere die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung. Darüber hinaus schließt die Investitionspolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen Unternehmen Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt in den folgenden Sektoren haben: i) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten, ii) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien, III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge; IV) Abfallsammlung, -behandlung und -entsorgung, v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik voraus, dass die Endbegünstigten die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einhalten.
Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investition C1.1.1 R5-I1 – Investitionen in Beteiligungs- und beteiligungsähnliche Finanzierungsinstrumente
Ziel der Investition ist es, eine schnellere Entwicklung privater Unternehmen zu gewährleisten, die mit einer geplanten Mittelzuweisung von 29 862 632 EUR (225 000 000 HRK) keine Finanzmittel von traditionellen Finanzinstituten erhalten können. Diese Maßnahme besteht in der Schaffung von Beteiligungs- und beteiligungsähnlichen Instrumenten über die HBOR und den EIF, um Investitionen in privates Beteiligungskapital, Risikokapitalfonds und Koinvestitionen zu lenken.
Investition C1.1.1 R6-I1 – Umgestaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft
Ziel der Investition ist es, den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen. Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung von Finanzmitteln in Form von Zuschüssen für den Aufbau der Kapazitäten von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie anderen juristischen und natürlichen Personen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.
Investition C1.1.1 R6-I2 – Einrichtung eines Systems zur Faktenprüfung und Offenlegung von Informationen im Medienbereich
Ziel der Investition ist es, die Fähigkeit zur Bekämpfung von Desinformation zu stärken. Mit der Investition wird die Einrichtung eines Systems zur Faktenprüfung in den Medien durch die Agentur für elektronische Medien unterstützt, einschließlich der Entwicklung von Rahmen, Instrumenten und Kompetenzen.
Teilkomponente C.1.1.2 – Förderung von Innovation und Digitalisierung der Wirtschaft
Ziel dieser Subkomponente ist es, die Position der kroatischen Wirtschaft in der Wertschöpfungskette durch die Förderung von Innovation und Digitalisierung im Privatsektor zu verbessern. Die Maßnahmen dieser Subkomponente umfassen die Annahme eines investitionsfreundlicheren Rechtsrahmens, die Bereitstellung administrativer und finanzieller Unterstützung für junge und innovative Unternehmen zur Förderung der Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte und die Unterstützung von Unternehmen bei ihrem digitalen Wandel.
Reform C1.1.2 R1 – Reform des Anreizsystems für FuE
Ziel der Reform ist es, die Zahl der Unternehmen, die in FuE investieren, und den Umfang der Investitionen in FuE zu erhöhen.
Diese Maßnahme besteht in der Analyse der derzeitigen steuerlichen FuE-Anreizregelung und der Änderung des Rechtsrahmens, um die Verfahren zu vereinfachen, den Aufwand zu verringern und die Zugänglichkeit zu verbessern.
Investition C1.1.2 R2-I2 – Investitionen in die Verwaltungskapazitäten kleiner und mittlerer Unternehmen
Ziel der Investition ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Tätigkeiten auszuweiten, ihre Produktivität zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem KMU bei der Verbesserung ihrer Managementkapazitäten durch Unternehmensberatung unterstützt werden.
Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung von Beratungs-, Schulungs- und Mentoring-Unterstützung für KMU, um die Verwaltungskapazitäten zu stärken.
Investition C1.1.2 R2-I3 – Anschubfinanzierung
Ziel dieser Investition ist es, das Wachstum von Start-up-Unternehmen im Hochtechnologiesektor und im wissensbasierten Sektor in der vorkommerziellen Phase zu fördern, indem die Produktentwicklung, die Steigerung der Produktionskapazität und die Investitionsbereitschaft unterstützt werden.
Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Finanzhilfen an Start-up-Unternehmen in der vorkommerziellen Phase zur Unterstützung der Produktentwicklung, des Kapazitätsausbaus und der Investitionsbereitschaft.
Investition C1.1.2 R2-I4 – Stärkung der beschleunigten Tätigkeiten
Ziel der Investition ist es, die Einrichtung eines Beschleunigungsprogramms in Kroatien zu unterstützen. Diese Maßnahme umfasst Mentoring, Unterstützung der Investitionsbereitschaft und Zugang zu Investorennetzen für Gruppen von bis zu 120 Start-up-Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.
Investition C1.1.2 R2-I5 – Kommerzialisierung von Innovationsprojekten
Ziel der Investition ist es, die Kommerzialisierung von Innovationsprojekten für ausgereifte Projekte, die kurz vor dem Markteintritt stehen, zu fördern und die Ausfuhren innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien durch KMU zu steigern, indem die Schaffung von Verkaufs- und Vertriebskanälen auf ausländischen Märkten unterstützt und die Verbindungen zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und der Industrie sowie zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und größeren Unternehmen gestärkt werden. Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Finanzhilfen für KMU mit ausgereiften Innovationsprojekten zur Finanzierung der Anpassung von Produkten, der Markteinführung und der Internationalisierung.
Investition C1.1.2 R3-I2 – Digitalisierungsgutscheine
Ziel der Investition ist es, KMU bei der Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells zu unterstützen, ihre Fähigkeit zur Digitalisierung zu stärken oder ihre Cybersicherheit durch die Einführung eines Gutscheinsystems zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, KMU Gutscheine für Projekte in den Bereichen digitale Kompetenzen, Cybersicherheit und digitaler Wandel zur Verfügung zu stellen.
Investition C1.1.2 R3-I3 – Zuschüsse für Digitalisierung
Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel kroatischer Unternehmen zu unterstützen, indem finanzielle Unterstützung für die Einführung digitaler Lösungen in ihrer Geschäftstätigkeit bereitgestellt wird. Im Rahmen dieser Maßnahme werden KMU Finanzhilfen für die Einführung digitaler Instrumente, die Stärkung digitaler Kompetenzen und die Entwicklung innovativer digitaler Produkte und Dienstleistungen gewährt.
A.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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1
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C1.1.1. R1
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M
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Annahme der Strategie zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung auf den KMU-Sektor durch die kroatische Regierung und des dazugehörigen Aktionsplans
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Annahme der Strategie und des Aktionsplans
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Q4
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2022
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Das MINGOR konzentriert sich in erster Linie auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regulierung auf den KMU-Sektor und verabschiedet eine verbindliche Regulierungsstrategie für die Ministerien, in der die Management- und operativen Zuständigkeiten in den Phasen der Durchführung des obligatorischen KMU-Tests während des Regulierungsprozesses klar zugewiesen werden. Auf der Grundlage der Strategie für die Regulierungspolitik wird ein Aktionsplan angenommen, um die Umsetzung der einschlägigen Instrumente und Methoden durch die Fachministerien zu organisieren, zu planen, zu koordinieren und zu überwachen (in erster Linie für den KMU-Test und andere wirtschaftliche Analysen der Regulierung, wenn erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen festgestellt werden).
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2
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C1.1.1. R1-I1
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M
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Operative digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren
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Digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren im Betrieb
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Q2
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2022
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Es wird eine einheitliche Zahlungsplattform für obligatorische Gebühren als neuer digitaler öffentlicher Dienst eingerichtet, um das bestehende Verwaltungsverfahren zu optimieren und die folgenden Funktionen anzubieten:
Liste der vom Unternehmer zu entrichtenden Gebühren
Zahlungskalender mit Fristen für ihre Begleichung
(3) Möglichkeit der direkten Online-Zahlung von Gebühren
Überblick über die Mittelbindungen, für die Zahlungen geleistet wurden.
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3
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C1.1.1. R1-I1
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M
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Aufrüstung der START-Systeme
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Start der Plattform mit verbesserten Zusatzdiensten
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Q4
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2024
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Die digitale Plattform für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sogenannte START-Plattform, wird durch die Digitalisierung zusätzlicher Dienste für die Zwecke der Registrierung und Meldung und die Integration bestehender Start-up-Systeme aufgerüstet. Die erste Maßnahme umfasst Investitionen, die auf der bestehenden digitalen Plattform START für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufbauen und es den Nutzern ermöglichen sollen, neue Gesellschaften online zu registrieren. Mit seiner Maßnahme sollen die Funktionen der START-Plattform erweitert werden, um das Dienstleistungsvolumen zu erhöhen, den Zugang zum System und seine Verfügbarkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle neuen Geschäftsdaten in eine Datenbank integriert werden. Zweitens werden neue Funktionen in die START-Plattform aufgenommen, indem sie aktualisiert und mit den verschiedenen Datenbanken des Unternehmensregisters verknüpft werden, um den Zugang zu Verwaltungsverfahren durch digitale Authentifizierung zu ermöglichen. Drittens wird eine digitale Lizenzierungsplattform (START Plus) eingerichtet, um die Transparenz der Marktzugangsbedingungen sowie der Unternehmensvorschriften zu erhöhen.
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4
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C1.1.1. R1-I1
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T
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Einrichtung physischer Zugangspunkte zur START-Plattform
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Anzahl
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0
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20
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Q4
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2024
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Um die Nutzung der START-Plattform zu erhöhen und die über die digitalen und physischen Plattformen eingeleiteten Prozesse besser zu integrieren, werden 20 neue physische Zugangspunkte zur START-Plattform eingerichtet.
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5
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C1.1.1. R1-I1
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M
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Digitalisierung der gezielten MINGOR-Prozesse im Rahmen des Gesetzes über strategische Investitionsprojekte der Republik Kroatien, des Gesetzes über die Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die weitere Digitalisierung und Vernetzung des JRPI-Systems
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Digitalisierung der gezielten MINGOR-Prozesse
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Q4
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2024
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Dieser Meilenstein erfordert die Digitalisierung der Verfahren zur Umsetzung des kroatischen Gesetzes über strategische Investitionsprojekte, des Gesetzes über die Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die weitere Digitalisierung und Vernetzung des Einheitlichen Registers für Unternehmensinfrastrukturen (JRPI). Dazu gehört die Vereinfachung der oben genannten Verfahren, die Weiterentwicklung und Modernisierung der elektronischen Unternehmensdatenbank der JRPI und die Einrichtung einer digitalen Plattform für die Einreichung von Anträgen und den Zugang zu ihnen.
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6
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C1.1.1. R1-I2
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T
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Umsetzung des Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben 2020
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% (Prozent)
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0
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100
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1. QUARTAL
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2022
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Die Umsetzung des Aktionsplans 2020 zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben, den die kroatische Regierung im Mai 2020 angenommen hat und der 33 Maßnahmen zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben und 17 Maßnahmen zur Senkung der Gebühren für Berufsprüfungen enthält, wird zu einer direkten Kostenentlastung für den Privatsektor führen.
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7
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C1.1.1. R1-I2
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T
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Umsetzung der Maßnahmen in den Aktionsplänen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft 2018, 2019, 2020
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% (Prozent)
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61,02
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95
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Q4
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2022
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Umsetzung der in den Aktionsplänen 2018, 2019 und 2020 ermittelten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, die mindestens 95 % der geplanten Kostensenkung ausmachen. Mit den Aktionsplänen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands werden die Verwaltungsverfahren optimiert und digitalisiert, die als die aufwendigsten für den Privatsektor ermittelt wurden. Alle Entlastungsmaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft, der Kammern und der Berufsverbände festgelegt.
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8
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C1.1.1. R1-I2
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M
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Digitalisierung des KMU-Folgenabschätzungstests durch die Entwicklung einer digitalen Plattform für die Zusammenarbeit der Koordinatoren, Online-Schulungen und gegenseitige Kommunikation
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Digitale Plattform in Betrieb
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Q4
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2023
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Durch die Inanspruchnahme von IT-Beratungsdiensten wird eine digitale Plattform für die Umsetzung des KMU-Tests entwickelt und eingerichtet. Die Plattform besteht aus einer IT-Datenbank für KMU-Tests, einer Datenbank mit standardisierten Werten, die zur Berechnung der Folgenabschätzung verwendet werden, und ermöglicht eine systematische Überwachung und Beobachtung der berechneten Auswirkungen, Analyseberichte und Wirkungssimulationen. Ein integraler Bestandteil der Plattform bildet neben der Datenbank ein Portal für die gegenseitige Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Sachverständigen, die das Netz für bessere Rechtsetzung bilden.
Alle Tätigkeiten werden im Rahmen von Projekten der technischen Hilfe (TSI) durchgeführt.
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9
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C1.1.1. R1-I2
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T
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Umsetzung der Maßnahmen des neuen Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben
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Anzahl (EUR)
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0
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132 722 808
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Q4
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2023
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Ein wichtiges Element bei der Bewertung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sind die unterschiedlichen Abgaben in Form von steuerähnlichen Abgaben und Verwaltungsabgaben. Alle Gebühren, die sich aus Bestimmungen der öffentlichen Regulierung ergeben und von Unternehmen an Stellen der Zentralregierung, lokale und regionale Behörden oder andere Stellen mit hoheitlichen Befugnissen gezahlt werden, sind zu analysieren und zu berücksichtigen.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Unternehmen durch steuerähnliche und nichtsteuerliche Abgaben im neuen/zweiten Aktionsplan zur Verringerung steuerähnlicher und steuerähnlicher Abgaben führt zu einer direkten Kostenentlastung von mindestens 132 722 808 EUR.
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10
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C1.1.1. R1-I2
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T
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Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer
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Anzahl (EUR)
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0
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132 722 808
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Q4
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2024
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Mit der Entwicklung eines neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands wird die Optimierung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren fortgesetzt, die für den Privatsektor als am aufwendigsten ermittelt wurden. Sie schafft ein günstigeres rechtliches und administratives Umfeld für Unternehmen, indem sie weiterhin Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Vereinfachung und zur Senkung der Kosten für Unternehmen umsetzt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Wirtschaft wird die Belastung der Unternehmer um mindestens 132 722 808 EUR verringert. Die Durchführung der Maßnahmen wird durch die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und dem Zentralamt für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft sichergestellt.
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11
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C1.1.1. R1-I2
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T
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Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur weiteren Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer
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Anzahl (EUR)
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132 722 808
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265 445 617
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Q4
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2025
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Durch die Umsetzung der im neuen/fünften Aktionsplan zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Wirtschaft festgelegten Maßnahmen wird der Aufwand für Unternehmer um mindestens 132 722 808 EUR gegenüber dem bis zum 4. Quartal 2024 festgelegten Ziel verringert.
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12
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C1.1.1. R2
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T
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Vereinfachung oder Streichung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen an freiberufliche Dienstleistungen
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Anzahl
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250
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300
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Q4
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2024
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Das Ziel umfasst die Vereinfachung oder vollständige Aufhebung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen auf der Grundlage der Umsetzung des zweiten und dritten Aktionsplans für die Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, einschließlich der Berufe von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Apothekern und Apotheken, Physiotherapeuten, Architekten, Ingenieuren und Fremdenführern, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Projekts für technische Hilfe in Zusammenarbeit mit der Weltbank sowie der Empfehlungen in Bezug auf
— Kosten für die Eintragung in Berufskammern und die Mitgliedschaft in diesen Kammern;
— Fragmentierte ausschließliche Rechte in einzelnen Berufen (z. B. Architekten und Ingenieure);
— Durchführung der nach dem Hochschulabschluss abgelegten beruflichen Prüfung (z. B. Architekten und Ingenieure);
— Beschränkungen für Steuerberater in Bezug auf Eigentums- und Leitungsanteile oder Stimmrechte.
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13
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C1.1.1. R3
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M
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Zur Schaffung eines strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen
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Annahme eines Aktionsplans zur Förderung von Investitionen und Inbetriebnahme einer digitalen Plattform zur Koordinierung und Gewährleistung einer wirksamen internationalen, nationalen und regionalen Investitionsförderung und -unterstützung.
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Q4
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2024
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Auf der Grundlage von Analysen und Empfehlungen wird ein strategischer Rahmen für die Förderung privater Investitionen geschaffen, der aus der Annahme und Veröffentlichung des nationalen Plans zur Investitionsförderung 2023-2030, des Aktionsplans zur Investitionsförderung 2023-2028, dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur Investitionsförderung und der Inbetriebnahme einer operativen digitalen Plattform für die Koordinierung und wirksame internationale, nationale und regionale Investitionsförderung und -unterstützung besteht. Das Etappenziel umfasst drei analytische Studien: Bereitstellung i) einer Überprüfung des institutionellen Umfelds, ii) einer Bewertung der Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen und iii) von Empfehlungen für regulatorische und institutionelle Änderungen und die Gestaltung steuerlicher Anreize; die Annahme des strategischen Rahmens einschließlich eines Aktionsplans und die Einrichtung einer digitalen Plattform zur Erleichterung der Umsetzung. Der strategische Rahmen soll die politische Kohärenz und Koordinierung zwischen den verschiedenen Ministerien und Institutionen, die mit der Förderung und Erleichterung von Investitionen befasst sind, gewährleisten, die Wirkung der Investitionen auf die Produktivität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die regionale Entwicklung maximieren und den digitalen Wandel und die Klimawende in Kroatien unterstützen.
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14
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C1.1.1. R4-I1
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M
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Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten mit festgelegten Förderkriterien für Antragsteller und Projekte (einschließlich Kriterien für die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes)
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Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen
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Q2
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2022
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Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von KMU und Midcap-Unternehmen hin zu einer energieeffizienten Wirtschaft. Mit den Finanzhilfen wird die Entwicklung und Anwendung grüner Technologien in den Geschäftsprozessen von Unternehmen unterstützt, um negative Klima- und Umweltauswirkungen zu verringern, eine nachhaltige Produktion zu fördern, die Beschäftigung in nachhaltigeren Arbeitsplätzen zu erhöhen und die lokale und regionale Wettbewerbsfähigkeit (im Einklang mit der EU-Taxonomie) zu stärken.
Die Auswahl-/Förderkriterien spiegeln die Anforderungen der anwendbaren Interventionsbereiche in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung wider und stellen sicher, dass die geförderten Projekte den technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Mit den Zuschüssen werden Investitionen von Unternehmen des Privatsektors unterstützt, die auf Folgendes abzielen:
— Projekte mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft durch Einbeziehung von Aspekten der Ressourceneffizienz in die Produktion und den Lebenszyklus von Produkten, einschließlich der nachhaltigen Versorgung mit Primär- und Sekundärrohstoffen, und/oder
— Dekarbonisierung energieintensiver Industrien und erhebliche Verringerung der Emissionen in diesen Industrien, unter anderem durch Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien.
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15
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C1.1.1. R4-I1
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T
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Gewährung der Mittel an KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten
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Anzahl
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0
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290
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3. QUARTAL
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2025
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Unterzeichnung von Verträgen mit mindestens 250 KMU und mindestens 40 Midcap-Unternehmen zur Gewährung von Finanzhilfen gemäß den in Etappenziel #14 festgelegten Förderfähigkeits-/Auswahlkriterien.
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16
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C1.1.1. R4-I2
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M
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Schaffung eines Finanzinstruments zur Förderung von Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen
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Zwischen i) dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HAMAG BICRO sowie ii) dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HBOR veröffentlichte Vereinbarungen zur Schaffung günstiger Finanzierungsbedingungen für Investitionen und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Investitionen und/oder die Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Wirtschaftsteilnehmer erforderlich sind.
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1. QUARTAL
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2022
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Die Maßnahme soll Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in neue Technologien, den Erwerb moderner Maschinen und Ausrüstungen und die Steigerung der Produktions- und Dienstleistungskapazitäten sowie Maßnahmen für den ökologischen Wandel (wie die Einführung umweltfreundlicher Technologien, die Einführung von Geschäftsmodellen auf der Grundlage der Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz) fördern.
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Die Maßnahme umfasst vier Finanzinstrumente:
Direkte Mikrokredite der kroatischen Agentur für KMU, Innovation und Investitionen (HAMAG BICRO) von bis zu 100 000 EUR für Unternehmen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Darlehen von Geschäftsbanken haben, für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren mit Vorzugszinssätzen und geringeren Anforderungen an Kreditsicherheiten. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen Mittel in Höhe von 49 816 843 EUR (375 744 000 HRK) bereitgestellt werden. Mindestens 9 519 695 EUR (71 726 143 HRK) werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU, 7 916 199 EUR (59 644 601 HRK) für die Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Geschäftstätigkeit und die verbleibenden 32 380 949 EUR (243 974 260 HRK) für Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen Instrumenten der HAMAG BICRO verwaltet, um sicherzustellen, dass ungenutzte Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch die Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit denselben Förderfähigkeitsbedingungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen verwendet werden.
Direkte Darlehen der kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) über 100 000 EUR an bestimmte Zielgruppen wie Start-up-Unternehmen, Jungunternehmer, Unternehmerinnen, Investitionen in benachteiligten, wirtschaftlich weniger entwickelten Gebieten und FEI, die aufgrund eines höheren Risikos keinen Zugang zu Bankfinanzierungen mit Vorzugszinssätzen und geringeren Anforderungen an Kreditsicherheiten haben. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen Mittel in Höhe von 66 361 404 EUR (500 000 000 HRK) bereitgestellt werden. Mindestens 12 681 260 EUR (95 546 955 HRK) werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU, 10 545 231 EUR (79 453 045 HRK) für die Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Geschäftstätigkeit und die verbleibenden 43 134 913 EUR (325 000 000 HRK) für Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen HBOR-Instrumenten verwaltet, um sicherzustellen, dass ungenutzte Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument im Wege der Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit denselben Förderfähigkeitsbedingungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen verwendet werden.
Einführung eines Zinszuschusses durch die HAMAG BICRO zur Erleichterung der Kreditkonditionen für Bankkredite an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die die bestehenden Garantieinstrumente der HAMAG BICRO nutzen. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen Mittel in Höhe von 3 272 281 EUR (24 655 001 HRK) bereitgestellt werden. Mindestens 625 313 EUR (4 711 421 HRK) werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU, 519 985 EUR (3 917 827 HRK) für die Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Geschäftstätigkeit und die verbleibenden 2 126 983 EUR (16 025 753 HRK) für Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt.
Einrichtung eines Zinszuschussfonds durch die HBOR zur Erleichterung der Kreditbedingungen für Bankkredite an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die die bestehenden HBOR-Kreditinstrumente nutzen. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen Mittel in Höhe von 26 544 562 Mio. EUR (200 000 000 HRK) bereitgestellt werden. Mindestens 5 072 504 EUR (38 218 782 HRK) werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU, 4 218 093 Mio. EUR (31 781 218 HRK) für die Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Geschäftstätigkeit und die verbleibenden 17 253 965 Mio. EUR (130 000 000 HRK) für Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt.
Für Projekte, die zum ökologischen Wandel beitragen, sind günstigere Darlehensbedingungen vorgesehen als für Projekte, die nicht auf den ökologischen Wandel ausgerichtet sind.
Die Kombination dieser Finanzierungsinstrumente mit Finanzierungen aus anderen EU- oder nationalen Quellen ist unter der Bedingung zulässig, dass es zu keiner Doppelfinanzierung der Investition kommt.
Die Anlagepolitik aller vier Finanzinstrumente gewährleistet die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.
Vom Gesamtbetrag der Maßnahme:
mindestens 27 898 772 EUR werden für die Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und der Ressourceneffizienz in KMU bereitgestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 11 128 934 EUR in die Verringerung der Treibhausgasemissionen fließen;
II) 23 199 509 EUR sind für die Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Geschäftstätigkeit bestimmt;
III) 94 896 808 EUR werden für Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt.
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17
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C1.1.1. R4-I2
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T
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Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
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Anzahl
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0
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750
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Q2
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2026
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Bereitstellung von 750 Darlehen/Zinszuschüssen durch HAMAG BICRO für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
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18
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C1.1.1. R4-I2
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T
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Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
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Anzahl
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0
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350
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Q2
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2026
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Gewährung von 350 Darlehen/Zinszuschüssen durch die HBOR für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
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19
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C1.1.1. R4-I3
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M
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Schaffung eines Finanzinstruments zur Förderung von Investitionen von Midcap-Unternehmen und Großunternehmen
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Vereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und der HBOR über günstige (Anreiz-)Finanzierungsbedingungen und Garantien für Investitionen und Betriebskapital, die für die Durchführung der Investitionen und/oder die Ausweitung des Umfangs der Wirtschaftstätigkeit erforderlich sind, veröffentlicht.
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1. QUARTAL
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2022
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Es wird ein neuer „Dach“-Garantiefonds eingerichtet, der auf Midcap-Unternehmen und große Unternehmen ausgerichtet ist und Einzel- oder Portfoliogarantien für Investitionskredite und Betriebsmittelkredite ausgibt, die für die Durchführung von Investitionen und das Wachstum von Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen erforderlich sind. Die Gesamtmittelausstattung des Garantiefonds beläuft sich auf 59 633 685 EUR.
Nicht in Anspruch genommene Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument im Wege der Rückzahlung des Kapitals werden für ähnliche Zwecke und mit denselben Fördervoraussetzungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen verwendet.
Es wird ein Fonds für Zinszuschüsse für gewährte Darlehen und Gebühren/Prämien für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen mit einer Gesamtmittelausstattung von 46 544 562 EUR eingerichtet, um neue Investitionen und das Unternehmenswachstum zu fördern.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Zusammenarbeit mit Finanzintermediären (Banken und Leasinggesellschaften), um eine „Verdrängung des Privatsektors“ zu erreichen.
Mit beiden Finanzierungsinstrumenten wird die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sichergestellt.
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Begünstigte, die im vorangegangenen Haushaltsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, müssen Pläne für den ökologischen Wandel annehmen und veröffentlichen.
Vom Gesamtbetrag der Maßnahme:
I) Mindestens 26 544 562 EUR werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und der Ressourceneffizienz in Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen bereitgestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 10 617 824 EUR in die Verringerung der Treibhausgasemissionen fließen werden;
II) 79 633 685 EUR werden für Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt.
Die Finanzierungsinstrumente werden für Investitionen in neue, moderne und fortschrittliche Technologien (Maschinen und Ausrüstungen) und in den Ausbau und die Stärkung der Geschäftskapazitäten (Ausbau der Produktions- und Serviceeinrichtungen und -kapazitäten) eingesetzt, wobei Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz, Digitalisierung der Produktions-, Beschaffungs- und Verkaufsprozesse bevorzugt werden.
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20
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C1.1.1. R4-I3
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T
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Anzahl der geförderten Projekte für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen
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Anzahl
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0
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75
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Q2
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2026
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Mindestens 75 Projekte (insgesamt mindestens 331 807 021 EUR) von Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen, die durch Garantien/Subventionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität des Garantiefonds für Investitionen und Betriebsfonds für Projekte unterstützt werden.
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21
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C1.1.1. R4-I4
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M
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Schaffung eines Finanzinstruments für eine günstigere Finanzierung öffentlicher Einrichtungen
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Vereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HBOR mit Förder- und Vereinbarkeitskriterien für Tätigkeiten und Begünstigte der Maßnahmen
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Q2
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2022
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Finanzielle Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen, die sich im Eigentum des Staates oder lokaler, regionaler und regionaler Gebietskörperschaften befinden, mit günstigen Bedingungen zur Stimulierung von Investitionen in i) die notwendige wirtschaftliche, kommunale, Verkehrs- und soziale Infrastruktur und ii) Investitionen in neue Technologien und Systeme, die zur Steigerung der Effizienz öffentlicher Stellen erforderlich sind, um die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern und die Kosten der Finanzierung durch den öffentlichen Sektor zu senken.
Die Maßnahme umfasst auch Investitionen in Projekte des öffentlichen Sektors für den ökologischen Wandel, wie die Einführung grüner Technologien, die Einführung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz.
Die Finanzierungsinstrumente stellen die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten sicher, indem Nachhaltigkeitsprüfungen durchgeführt werden, die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden und die Begünstigten, die im vorangegangenen Haushaltsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, verpflichtet werden, Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen.
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Von dem für die Maßnahme bereitgestellten Gesamtbetrag von 26 544 562 EUR (200 000 000 HRK):
I) mindestens 7 963 368 EUR bzw. 30 % der Mittel sind für die Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und der Ressourceneffizienz im öffentlichen Sektor bestimmt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 3 185 347 EUR in die Verringerung der Treibhausgasemissionen fließen; II) 18 581 193 EUR sind für Investitionen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Qualität der Infrastruktur bestimmt. Diese Mittelverteilung wird sowohl im HBOR-Vertrag als auch in den Verträgen mit Finanzintermediären (Banken und Leasinggesellschaften) festgelegt.
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22
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C1.1.1. R4-I4
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T
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Kredite für Projekte des öffentlichen Sektors
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Anzahl
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0
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132 722 808
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Q2
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2026
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Bereitstellung von zinsvergünstigten Darlehen in Höhe von mindestens 132 722 808 EUR durch die HBOR für Projekte des öffentlichen Sektors.
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444
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C1.1.1. R4-I5
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M
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Investitionspolitik für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen
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Annahme einer Investitionspolitik
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Q4
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2025
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Annahme einer neuen Investitionspolitik für die HBOR für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.
Mit der Investitionspolitik wird sichergestellt, dass 74 303 410 EUR des zusätzlichen Eigenkapitals für die Unterstützung strategischer grüner Investitionen im Einklang mit den Interventionsbereichen, denen gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 ein Klimakoeffizient von 100 % zugewiesen wurde, bereitgestellt werden, was unter anderem die Unterstützung neuer Kapazitäten in folgenden Bereichen umfassen kann:
I)installierte und an das Netz angeschlossene erneuerbare Windenergiequellen. Hybridprojekte mit Energiespeicherung sind ebenfalls förderfähig.
II)installierte und an das Netz angeschlossene fotovoltaische erneuerbare Energiequellen. Hybridprojekte mit Energiespeicherung sind ebenfalls förderfähig.
III)installierte und an das Netz angeschlossene erneuerbare Energiequellen (ausgenommen Windenergie, aber einschließlich geothermischer Energie). Im Falle geothermischer Energie umfasst die Bohrung keine Exploration oder Förderung von Öl oder Gas. Es dürfen keine Ausrüstungsgegenstände für diese Zwecke erworben oder verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Freisetzung von Methan minimiert wird und deutlich unter dem Schwellenwert von 20,000 Tonnen CO2-Äq/Jahr bleibt. Außerdem ist sicherzustellen, dass die geothermischen Bohrungen keine schädlichen Auswirkungen auf Wasserknappheit und Wasserqualität haben.
Mit der Investitionspolitik wird sichergestellt, dass 203 094 958 EUR des zusätzlichen Eigenkapitals für die Unterstützung strategischer digitaler Investitionen bereitgestellt werden, die auf die Interventionsbereiche abgestimmt sind, denen gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 ein digitaler Koeffizient von 100 % zugewiesen wurde, was die Unterstützung der Digitalisierung von Unternehmen, einschließlich des elektronischen Geschäftsverkehrs, des elektronischen Geschäftsverkehrs und vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationszentren, Living Labs, Web-Unternehmer und IKT-Start-ups, B2B, umfassen kann, aber nicht darauf beschränkt ist.
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445
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C1.1.1. R4-I5
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M
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Kapitalzuführung für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen
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Übertragungsbescheinigung
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Q2
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2026
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Kroatien überweist 277 398 368 EUR an die HBOR, um ihr Eigenkapital zu erhöhen.
Über die Kapitalzuführung an die HBOR hinaus, bei der es sich um die ARF-Investition handelt, übermittelt Kroatien bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die von der HBOR ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Investitionspolitik dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte unternommen wurden, die mit dem zusätzlichen Eigenkapital anfänglich unterstützt werden sollen, sowie der erwarteten Schritte, die zur weiteren Umsetzung dieser Produkte zu unternehmen sind.
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23
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C1.1.1. R5-I1
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M
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Schaffung eines Beteiligungs- und beteiligungsähnlichen Finanzierungsinstruments (PE)
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die zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HBOR veröffentlichte Vereinbarung über Investitionen in VC-Fonds, die Aufstockung bestehender, in Zusammenarbeit mit dem EIF entwickelter PE-Fonds und/oder die Entwicklung neuer Fonds und/oder Koinvestitionen
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Q4
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2022
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Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) richtet die HBOR ein Finanzinstrument ein, das darauf abzielt, die auf dem kroatischen Markt tätigen Private-Equity- und Risikokapitalfonds zu vergrößern oder ihre maximale Größe zu erreichen und neue Fonds und/oder Koinvestitionen einzurichten.
Private-Equity- und Risikokapitalfonds werden mit einer Beteiligung von 30 % privater Investoren im Verhältnis zur Zielgröße des einzelnen Fonds eingerichtet.
Die Finanzierungsinstrumente stellen die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten sicher, indem Nachhaltigkeitsprüfungen durchgeführt werden, die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden und die Begünstigten, die im vorangegangenen Haushaltsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, verpflichtet werden, einen Plan für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen.
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Alle Tätigkeiten sind auf „finanziell tragfähige“ Projekte ausgerichtet, deren finanzielle Tragfähigkeit von den Fondsverwaltungsgesellschaften im Einklang mit der vom EIF und der HBOR festgelegten Investitionspolitik bestimmt wird. Bei der Durchführung der Investition stellt die HBOR sicher, dass die Mittel innerhalb der Grenzen verwendet werden, die in der Beschreibung der Maßnahme sowie in der im FI für KMU, Midcap-Unternehmen und große Unternehmen beschriebenen „Ausschlussliste“ beschrieben sind.
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24
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C1.1.1. R5-I1
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T
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Investitionen in Beteiligungs- und beteiligungsähnliche Instrumente
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Anzahl
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0
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29 862 632
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Q2
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2026
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HBOR (als Koinvestition mit dem EIF) muss mit Beteiligungs-/Wagniskapitalfonds rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). Kroatien überweist 29 862 632 EUR an HBOR für die Fazilität.
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25
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C1.1.1. R6
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M
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Änderungen des Rechtsrahmens
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Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Medien und des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
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Q2
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2022
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Die Änderungen des Gesetzes über elektronische Medien und des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sollen Unternehmen im Kultur- und Kreativsektor dabei unterstützen, ihre Unternehmen an den digitalen Binnenmarkt und den neuen Rechtsrahmen der EU und Kroatiens anzupassen, die Fähigkeit zur Anpassung an neue Geschäftsbedingungen und zur raschen Umwandlung in neue Geschäftsbedingungen zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen und das Marktpotenzial auszuschöpfen.
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26
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C1.1.1. R6-I1
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T
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Investitionen in den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft
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Anzahl
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0
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100
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Q2
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2026
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Mindestens 100 Unterstützungsmaßnahmen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und andere juristische und natürliche Personen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, um ihre Fähigkeit zur Anpassung an den neuen Regulierungs- und Rechtsrahmen des digitalen Binnenmarkts und zur Schaffung, Förderung und Verbreitung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen zu stärken.
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27
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C1.1.1. R6-I2
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M
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Einrichtung eines Systems zur Faktenprüfung
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Bestehendes Faktenprüfungssystem
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Q2
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2026
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Die von der Agentur für elektronische Medien durchgeführte Investition umfasst Folgendes:
-Entwicklung einer zentralen Plattform für die Zusammenarbeit von Faktenprüforganisationen,
-Unterzeichnung von Verträgen mit Organisationen, die im Rahmen einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Faktenprüfung ausgewählt wurden, und
-Entwicklung einer Datenbank für die Veröffentlichung proprietärer Daten und Finanzierungsquellen von Medienunternehmen.
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28
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C1.1.2. R1
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M
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Änderung und Ergänzung des Rechtsrahmens für steuerliche FuE-Anreize
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
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Q4
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2024
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Um die Zahl der Unternehmen, die in FuE investieren, zu erhöhen und die privaten Investitionen in FuE zu erhöhen, wird eine Analyse der bestehenden Steueranreizregelung für FuE durchgeführt. Änderungen des Rechtsrahmens für steuerliche FuE-Anreize, um den Privatsektor zu ermutigen, die Intensität seiner FuE-Investitionen zu erhöhen, die Zahl der Begünstigten steuerlicher FuE-Anreize zu erhöhen, die Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig die Transparenz und Zugänglichkeit zu verbessern, treten in Kraft.
Änderungen des Gesetzes über staatliche Beihilfen erfolgen auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse der Angemessenheit und Wirksamkeit des derzeitigen Steueranreizsystems und beziehen die einschlägigen Interessenträger, insbesondere die MFIN und die Steuerverwaltung, ein. MINGOR bereitet Gesetzesänderungen vor und legt sie dem parlamentarischen Verfahren vor.
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29
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C1.1.2. R2-I2
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T
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Unterstützung von KMU beim Ausbau ihrer Managementkapazitäten
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Anzahl
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0
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150
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Q4
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2025
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Mindestens 150 kleine und mittlere Unternehmen erhalten Unterstützung in Form von Unternehmensberatung, um ihre Managementkapazitäten zu verbessern, z. B. durch Schulungen oder individuelles Unternehmens-Mentoring.
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30
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C1.1.2. R2-I3
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T
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Gewährung von Unterstützung zur Förderung des Wachstums von Start-up-Unternehmen in Hochtechnologie- und Wissenssektoren
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Anzahl
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0
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141
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Q2
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2025
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Gewährung von Beihilfen im Anschluss an Bewertungen von Projektvorschlägen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „nicht rückzahlbare Start-up-Beihilfen“ mit dem Ziel, das Wachstum von Start-up-Unternehmen in der vorkommerziellen Phase in den Hochtechnologie- und Wissenssektoren durch die Unterstützung der Produktentwicklung, die Steigerung der Produktionskapazität und der Investitionsbereitschaft zu fördern, wobei mindestens 141 Start-up-Unternehmen von der gewährten Beihilfe profitieren. Dazu gehören Modernisierung, Entwurf, Leistungsvalidierung, Marktvalidierung, Erprobung, Entwicklung von Pilotanlagen, Schutz des geistigen Eigentums und externe Dienstleistungen zur Entwicklung einer innovativen Idee sowie Schulungen zur Minderung und Risikobewertung des Finanzierungsbedarfs. Geförderte Tätigkeiten können auch einen Teil der Kosten für den Zugang zu globalen Unternehmensnetzen oder -clustern, die Einführung neuer Marketinginstrumente und den Zugang zu neuen Märkten umfassen. Beihilfefähig sind bis zu fünf Jahre nach der Registrierung innovative KMU, die nicht durch einen Zusammenschluss entstehen und unter die Definition eines innovativen KMU im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.
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31
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C1.1.2. R2-I4
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T
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Unterstützung des Wachstums von Start-up-Unternehmen durch die Einrichtung eines Accelerator-Programms.
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Anzahl
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0
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120
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Q2
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2026
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Das Accelerator-Programm bietet mindestens 120 Start-up-Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten Mentoring, Unterstützung für Investitionen und Zugang zu Investorennetzen.
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32
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C1.1.2. R2-I5
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T
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Unterstützung von Projekten zur Kommerzialisierung von Innovationen
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Anzahl
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0
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95
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Q4
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2024
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Gewährung von Beihilfen für mindestens 95 kleine und mittlere Unternehmen mit ausgereiften Innovationsprojekten (Technologie-Reifegrad 7 oder höher) für die Vermarktung und Internationalisierung ihrer Vermarktungs-, Verkaufs- und Vertriebstätigkeiten im Zusammenhang mit einem innovativen Produkt, das auf dem Inlandsmarkt auf den Markt gebracht wird.
Mit dieser Zielinvestition werden die Anpassung eines entwickelten Produkts oder einer entwickelten Dienstleistung und die Vorbereitung auf ihre Markteinführung unterstützt. Förderfähige Tätigkeiten für die Anpassung eines entwickelten Produkts umfassen zusätzliche Tests und die Integration von Testergebnissen in das Endprodukt, Beratungsdienste, Kapazitätsaufbau, Durchführbarkeitsstudienprüfungen, Produktgestaltung und den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Zu den förderfähigen Tätigkeiten für die Vorbereitung von Produktstarts gehören die Ausarbeitung oder Überarbeitung eines Geschäftsplans oder Marketingplans, Marktforschung und -tests, Produkttests mit potenziellen Kunden, Produktionsvorbereitung und Investitionen in Null-Serie-Produkte sowie operative Marketingtätigkeiten.
Es unterstützt KMU mit ausgereiften Innovationsprojekten, die kurz vor der Markteinführung stehen, und es wird erwartet, dass Vorschläge, die zum ökologischen Wandel beitragen, vorrangig behandelt werden.
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33
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C1.1.2. R3-I2
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T
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Gewährung von Unterstützung in Form von Gutscheinen
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Anzahl
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0
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1 500
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Q2
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2026
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Mindestens 1500 KMU, die Unterstützungsgutscheine für die Digitalisierung erhalten. Gutscheine werden verwendet, um Beschäftigten dabei zu helfen, digitale Kompetenzen, einschließlich Kompetenzen im Zusammenhang mit Cloud-Technologien, zu verbessern, die Nachhaltigkeit von Ideen und Gestaltungsstrategien für einen möglichen digitalen Wandel zu testen, digitale Marketingdienstleistungen zu erwerben, die Cybersicherheit durch die Einführung von Sicherheitsüberprüfungen des Systems oder für die Entwicklung oder Einführung komplexer digitaler Produkte und Dienste zu erhöhen.
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34
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C1.1.2. R3-I3
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T
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Finanzhilfe für den digitalen Wandel kroatischer KMU
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Anzahl
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0
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360
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Q2
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2026
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Es werden Verträge mit mindestens 360 KMU unterzeichnet, die Finanzhilfen für Projekte zur Digitalisierung von Unternehmen gewähren.
Ein förderfähiges Projekt zur Digitalisierung von Unternehmen umfasst Folgendes: I) eine digitale Lösung oder Technologie zur Unterstützung des Unternehmenswandels; oder ii) Tätigkeiten, die auf digitale Kapazitäten abzielen.
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A.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform C1.1.1 R5 – Diversifizierung der Kapitalmärkte und Verbesserung des Zugangs zu alternativen Finanzierungen
Ziel dieser Maßnahme ist es, einen strategischen Rahmen und Maßnahmen zur Entwicklung des nationalen Kapitalmarkts zu schaffen. Die Reform besteht in der Annahme einer Strategie, gefolgt von einem Aktionsplan.
Reform C1.1.1 R7 – Einrichtung des Forums zur Unterstützung eines nachhaltigen Finanzwesens
Ziel der Reform ist es, den Beitrag des Finanzsektors zum ökologischen Wandel zu stärken und ihn bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens zu unterstützen. Die Maßnahme besteht in der Annahme eines Aktionsplans und der Einrichtung einer Plattform der Interessenträger.
Investition C1.1.1. R4-I6 Investitionen – Kapitalspritze für HBOR zur Unterstützung strategischer Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen
Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Wachstumspotenzial der kroatischen Wirtschaft zu fördern, indem die Höhe der verfügbaren öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen in der Wirtschaft im Bereich Verteidigung und Sicherheit zu beheben.
Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 133 214 015 EUR an die Kroatische Bank für Umstrukturierung und Entwicklung (HBOR).
HBOR legt eine neue Anlagepolitik für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals fest. Die Anlagepolitik umfasst eine Beschreibung des Finanzprodukts/der Finanzprodukte mit der erwarteten Art förderfähiger Endempfänger, die das zusätzliche Eigenkapital anfänglich unterstützen soll, einschließlich des erwarteten Zeitplans für die Umsetzung und des erwarteten Betrags jedes Finanzprodukts. HBOR verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde.
Die Anlagepolitik schreibt vor, dass die Finanzprodukte, die mit dem zusätzlichen Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere bei Darlehen oder gleichwertigen Instrumenten schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
, ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen,
iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
. In Bezug auf Beteiligungskapital schließt die Anlagepolitik Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt
in den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten
; II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien
; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge
; IV) Abfallsammlung, -behandlung und -entsorgung
, v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endempfänger der Fazilität.
Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
A.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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373
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C1.1.1.R5
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M
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Annahme des strategischen Rahmens für die Entwicklung des Kapitalmarkts in Kroatien und des dazugehörigen Aktionsplans
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Der von der kroatischen Regierung angenommene Strategische Rahmen und Aktionsplan zur Unterstützung der Entwicklung des nationalen Kapitalmarkts
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Q4
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2024
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Das Finanzministerium erstellt in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern einen strategischen Rahmen für die Entwicklung des Kapitalmarkts in der Republik Kroatien und einen Aktionsplan, die von der kroatischen Regierung angenommen werden.
Der Aktionsplan begleitet den Strategischen Rahmen und enthält Zeitpläne für die Durchführung der einzelnen Tätigkeiten. Die Strategie (der strategische Rahmen für die Entwicklung des Kapitalmarkts in Kroatien) enthält eine Analyse der Lage des Kapitalmarkts in Kroatien, in der die wichtigsten Hindernisse für sein Funktionieren als alternative Finanzierungsquelle und die Möglichkeiten für seine Diversifizierung und Entwicklung aufgezeigt werden. Dabei sind mindestens folgende Elemente zu berücksichtigen:
I.Die Rolle großer institutioneller Anleger auf dem Kapitalmarkt, einschließlich Einrichtungen der zweiten Säule (insbesondere Pflichtrentenfonds und Rentenversicherungsgesellschaften) und Versicherungsgesellschaften;
II.Ausweitung der Möglichkeiten und Vereinfachung der Verfahren für die Börsennotierung unter Berücksichtigung von staatseigenen Unternehmen, KMU und Midcap-Unternehmen;
III.Erhöhung der Liquidität, der Diversifizierung und des Umsatzes auf dem Kapitalmarkt, einschließlich der Förderung der Market-Making-Tätigkeit;
IV.Förderung eines vertieften Marktes für Finanzinstrumente wie Unternehmensanleihen und Staatsanleihen sowie Warenderivate und Verbriefungen;
V.Ausbau bestehender Finanzmarktinfrastrukturen, einschließlich Optionen zur Verbesserung des Geschäftsmodells der zentralen Gegenpartei;
VI.Anpassung des Regulierungsrahmens, um dem Ziel der Entwicklung des Kapitalmarkts besser gerecht zu werden;
VII.Stärkung der Finanzkompetenz der Anleger;
VIII.Stärkung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen.
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375
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C1.1.1. R7
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M
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Annahme des ersten Aktionsplans zur Unterstützung der Ziele eines nachhaltigen Finanzwesens
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Annahme des ersten Aktionsplans mit Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele eines nachhaltigen Finanzwesens und Festlegung von Umsetzungsfristen
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1. QUARTAL
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2025
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Das Finanzministerium arbeitet einen ersten Aktionsplan mit Maßnahmen und Zeitplänen für die Durchführung einzelner Tätigkeiten aus, mit denen der Finanzsektor dabei unterstützt wird, den Interessen des ökologischen Wandels zu dienen, und mit dem seine rechtzeitige Vorbereitung auf neue regulatorische Anforderungen und andere Initiativen im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens erleichtert wird.
Es wird eine gemeinsame Plattform mit der Bezeichnung Forum zur Unterstützung eines nachhaltigen Finanzwesens (SFSF) eingerichtet, um Informationen auszutauschen und den Finanzsektor (Banken und Nichtbanken) mit Fachministerien, Aufsichtsbehörden, Sachverständigen und anderen Interessenträgern zu vernetzen.
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446
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C1.1.1. R4-I6
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M
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Investitionspolitik für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen
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Annahme einer Investitionspolitik
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Q4
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2025
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Annahme einer neuen Investitionspolitik für die HBOR für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.
Mit der Investitionspolitik wird sichergestellt, dass 133214015 EUR des zusätzlichen Eigenkapitals für die Unterstützung von Investitionen in den strategischen Verteidigungs- und Sicherheitssektoren der kroatischen Wirtschaft bereitgestellt werden, wozu unter anderem die Unterstützung folgender Bereiche gehören kann:
I)Bau von Schutzstrukturen und Infrastruktur für den Katastrophenschutz;
II)Bau und Modernisierung von Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck;
III)Investitionen in die Cybersicherheit;
IV)Modernisierung von Unternehmen;
V)Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE).
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447
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C1.1.1. R4-I6
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M
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Kapitalzuführung für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen
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Übertragungsbescheinigung
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Q2
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2026
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Kroatien überweist 133 214 015 EUR an die HBOR, um ihr Eigenkapital zu erhöhen.
Über die Kapitalzuführung an die HBOR hinaus, bei der es sich um die ARF-Investition handelt, übermittelt Kroatien bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die von der HBOR ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Investitionspolitik dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte unternommen wurden, die mit dem zusätzlichen Eigenkapital anfänglich unterstützt werden sollen, sowie der erwarteten Schritte, die zur weiteren Umsetzung dieser Produkte zu unternehmen sind.
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B. KOMPONENTE 1.2: ENERGIEWENDE FÜR EINE NACHHALTIGE WIRTSCHAFT
Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die Dekarbonisierung des Energie- und Verkehrssektors, einschließlich der Entwicklung innovativer Technologien, zu erleichtern und dazu beizutragen, das im nationalen Energie- und Klimaplan Kroatiens festgelegte Ziel eines Anteils erneuerbarer Energiequellen von 36,6 % bis 2030 und den Beitrag Kroatiens zum EU-Energieeffizienzziel von 32,5 % bis 2030 zu erreichen. Sie soll auch zu dem höheren Ziel beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 14 % zu erhöhen. Die Reformen der Komponente bestehen aus Gesetzgebungsinitiativen zur i) Beseitigung von Hindernissen und Verwaltungsverfahren, die der Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Wege stehen, II) die Zertifizierung des Gasfernleitungsnetzbetreibers abschließen; und iii) die Nutzung alternativer Kraftstoffe im Verkehr, einschließlich Wasserstoff und fortschrittlicher Biokraftstoffe, zu fördern.
Die Reformen und Investitionen der Komponente dürften zum ökologischen Wandel und zur Erreichung des Klimaziels beitragen, indem die Treibhausgasemissionen im Energie- und Verkehrssektor im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan verringert werden.
Diese Investitionen und Reformen sollen zur Umsetzung der an Kroatien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen beitragen, wonach „die investitionsbezogene Politik auf [...] Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „die Investitionen auf den ökologischen [...] Wandel, insbesondere auf [...] eine saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) ausgerichtet werden müssen.
B.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C.1.2 R1 – Dekarbonisierung des Energiesektors
Ziel der Reform ist es, die Dekarbonisierung des Energie- und Verkehrssektors zu erleichtern und den nationalen Beitrag zum Unionsziel für erneuerbare Energien zu unterstützen. Die Reform umfasst Folgendes:
-Gesetzesänderungen am Elektrizitätsmarktgesetz und am Gesetz über hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, um auf der Grundlage der Ergebnisse einer gründlichen Analyse des bestehenden Engpasses und nach öffentlichen Konsultationen regulatorische und administrative Hindernisse für die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien abzubauen, sowie die Einführung eines Prämiensystems zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energiequellen, das die Installation zusätzlicher Kapazitäten für die Versorgung mit erneuerbaren Energien (EE) in Höhe von 1 500 MW erleichtern soll.
-Entscheidung der kroatischen nationalen Energieregulierungsbehörde (HERA) über die Ausstellung von Zertifikaten für den Fernleitungsnetzbetreiber Plinacro, mit der die Entflechtung der Fernleitungstätigkeiten auf dem Gasmarkt abgeschlossen und die Aufsicht über den staatseigenen Gasfernleitungsnetzbetreiber (ÜNB) von den staatseigenen Versorgungs- und Gewinnungstätigkeiten getrennt wird.
-Annahme eines neuen Gesetzes über alternative Kraftstoffe im Verkehrssektor, um einen Rechtsrahmen für den Einsatz alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor zu schaffen und die Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe und von Wasserstoff im Verkehrssektor zu fördern. Es wird eine Wasserstoffentwicklungsstrategie entwickelt, in der Ziele für 2030 für die Erzeugung von grünem Wasserstoff in Kroatien festgelegt werden.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.
Investition C1.2 R1-I1 – Neubelebung, Bau und Digitalisierung des Energiesystems und Unterstützung der Infrastruktur zur Dekarbonisierung des Energiesektors
Ziel dieser Investition ist es, die Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Energiesektors zu unterstützen und den Anschluss des Süd-Nord-Netzes in Kroatien zu verbessern.
Die Investition umfasst die Modernisierung des Hochspannungsnetzes und der festgelegten Seekabel, die Modernisierung der Erdkabel, die sechs Inseln mit dem Festlandsnetz verbinden, die Installation intelligenter Zähler und die Installation neuer Energiespeicherkapazitäten.
Investition C1.2 R1-I2 – Förderung von Energieeffizienz, Wärme und erneuerbaren Energien zur Dekarbonisierung des Energiesektors
Ziel dieser Investition ist die Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Die Investition besteht in der Erkundung des geothermischen Potenzials, der Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie für Unternehmen und der Annahme des Energieeffizienzprogramms.
Investition C1.2 R1-I3 – Wasserstoffnutzung und neue Technologien
Ziel dieser Investition ist es, die Nutzung von Wasserstoff und neuen Technologien in Kroatien zu verbessern, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und in der Industrie zu verringern, indem das Gesetz über alternative Kraftstoffe für den Verkehr und die Wasserstoffentwicklungsstrategie angenommen werden.
Diese Investition muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.
B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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36
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C1.2. R1
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M
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Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments mit Empfehlungen zum Abbau von Hindernissen und Verwaltungsverfahren, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Wege stehen
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Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments durch das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung
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Q2
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2022
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Das Dokument enthält eine Bewertung und Empfehlungen zu strategischen Maßnahmen, die darauf abzielen, Hindernisse und Verwaltungsverfahren abzubauen, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Wege stehen. Die Analyse und die Empfehlungen umfassen auch Maßnahmen zur Förderung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
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37
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C1.2. R1
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M
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Regelungen zur Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich der Einführung eines Prämiensystems zur Förderung erneuerbarer Energiequellen.
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Inkrafttreten von Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften
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Q4
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2022
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Das überarbeitete Strommarktgesetz und das Gesetz über die Kraft-Wärme-Kopplung sollen Hindernisse und Verwaltungsverfahren abbauen, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Wege stehen, einschließlich Maßnahmen zur Förderung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energie und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Das Prämiensystem zur Förderung erneuerbarer Energiequellen wird voll funktionsfähig sein.
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38
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C1.2. R1
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M
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Plinacro-Zertifizierung durch die kroatische nationale Energieregulierungsbehörde (HERA)
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Beschluss über die Ausstellung eines Zertifikats, angenommen von der kroatischen nationalen Energieregulierungsbehörde (HERA)
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Q4
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2023
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Vollständige Trennung der Leitung des Gasfernleitungsnetzbetreibers (Plinacro) von den Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten des Staates und dessen Zertifizierung durch die kroatische nationale Energieregulierungsbehörde (HERA).
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39
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C1.2. R1-I1
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M
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Baugenehmigung für den Ausbau des Hochspannungsnetzes erteilt
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Baugenehmigung des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen
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Q2
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2023
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Baugenehmigung, die nach einer Vorprüfung und/oder Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie im Hinblick auf die gebietsspezifischen Erhaltungsziele gemäß den Anforderungen der Richtlinie erteilt wurde. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die Integrität der betreffenden Natura-2000-Gebiete hat.
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40
|
C1.2. R1-I1
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T
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Abschluss der Modernisierung der Erdkabel zur Anbindung von sechs Inseln an das Festlandnetz
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Anzahl
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0
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6
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Q2
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2024
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Mindestens sechs Inseln müssen über eine modernisierte Anbindung an das Festland verfügen (die geplanten Inseln sind Krk, Cres, Lošinj, Brač, Hvar und Korčula). Die Investition umfasst den Austausch alter Seekabel durch neue, umweltfreundliche Kabel.
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41
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C1.2. R1-I1
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T
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Abschluss der Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV)
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Abschluss der Modernisierung des Hoch- und Mittelspannungsnetzes (220/110 kV)
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Kilometer
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0
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300
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3. QUARTAL
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2024
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Ausbau einer Hochspannungsleitung von mindestens 300 km Länge, was zur Stärkung der Netzanschlüsse beiträgt.
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42
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C1.2. R1
|
T
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Zusätzliche installierte Kapazität von 1 500 MW an erneuerbaren Energien
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Anzahl
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0
|
1 500
|
Q4
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2024
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Installierte neue EE-Kapazität von mindestens 1 500 MW.
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43
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C1.2. R1-I1
|
T
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Anzahl der installierten intelligenten Zähler
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Anzahl
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0
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40 000
|
Q4
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2024
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Mindestens 40000 intelligente Stromzähler wurden installiert.
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376
|
C1.2. R1-I1
|
T
|
Anzahl der installierten intelligenten Zähler
|
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Anzahl
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40 000
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100 000
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Q2
|
2026
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Mindestens 60000 intelligente Stromzähler wurden installiert.
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44
|
C1.2. R1-I1
|
M
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Ausbau des Hochspannungsnetzes (220/110 kV) und Verlegung von Seekabeln für das Verteilernetz
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Aufrüstung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV) und Verlegung von Unterseekabeln für das Tröpfchennetz
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Q2
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2026
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Es ist ein Nachweis für die Aufrüstung von mindestens 250 km Hochspannungsleitung und 96 km Seekabeln, die für das Verteilernetz verlegt wurden, vorzulegen.
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377
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C1.2. R1-I1
|
M
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Neue Speicherkapazität für Energiebatterien
|
Installierte neue Energiespeicherkapazität
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|
0
|
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Q2
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2026
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Der Nachweis für die Installation neuer Energiebatteriespeicher mit einer Kapazität von 100 MhW ist vorzulegen.
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45
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C1.2. R1-I2
|
M
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Annahme eines Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Regierung
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Inkrafttreten des vom Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung entwickelten Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors
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3. QUARTAL
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2021
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Im Energieeffizienzprogramm werden die Bereiche für Investitionen in Energieeffizienz und Fernwärmesysteme festgelegt, einschließlich der Investitionsprioritäten bis 2030. Die Investitionsplanung umfasst die Modernisierung von Fernwärmesystemen und energieintensiven Industrien mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Potenzial für erneuerbare Energien.
Das Programm wird auf die geplante Aktualisierung des nationalen Energie- und Klimaplans abgestimmt, in dem ein höheres Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor festgelegt wird, einschließlich spezifischer Maßnahmen.
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46
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C1.2. R1-I2
|
T
|
Zahl der Unternehmen, die Unterstützung für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie erhalten
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Anzahl
|
0
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50
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Q4
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2021
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50 Aufträge, die im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und von Energieeffizienzmaßnahmen in kleinen, mittleren und großen Unternehmen an die begünstigten Unternehmen vergeben wurden.
Die Verträge umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsprozesse im verarbeitenden Gewerbe entsprechend den Interventionsbereichen für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben [024 – Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und unterstützende Maßnahmen und 024a – Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in Großunternehmen und unterstützende Maßnahmen] des Anhangs VI/VII] und beachten die Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01).
Insbesondere muss die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder zur Förderung erneuerbarer Energien zu einer Verringerung des Energieverbrauchs in Produktionsanlagen um mindestens 20 % führen. Bei der energetischen Renovierung von Gebäuden, die die Produktionsanlage begleiten und die ausschließlich mit Industrie- oder Produktionsprozessen verbunden sind, muss die Durchführung der Maßnahmen zu einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 40 % führen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird die Liste der Tätigkeiten von den in den Verträgen festgelegten Maßnahmen ausgenommen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung[1]; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen[2]; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen[3] und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung[4]; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. Die Leistungsbeschreibung sieht darüber hinaus vor, dass in den Verträgen nur Tätigkeiten festgelegt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
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47
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C1.2. R1-I2
|
T
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Unterzeichnung von Verträgen zur Erschließung des geothermischen Potenzials
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|
Anzahl
|
0
|
6
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Q4
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2024
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Für die Erschließung des geothermischen Potenzials werden sechs Verträge unterzeichnet. Für die Bohrung der Explorationsbohrungen werden zwei weitere Verträge unterzeichnet.
Das Projekt umfasst weder die Exploration noch die Förderung von Erdöl oder Erdgas. Es dürfen keine Ausrüstungsgegenstände für diese Zwecke erworben oder verwendet werden.
Es ist sicherzustellen, dass kein Methan freigesetzt wird. Außerdem ist sicherzustellen, dass die geothermischen Bohrungen keine schädlichen Auswirkungen auf Wasserknappheit und Wasserqualität haben.
Diese Maßnahme sieht weder die Förderung von Fernwärmesystemen, die fossile Energiequellen nutzen, noch Investitionen in Anlagen vor, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
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48
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C1.2. R1-I2
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M
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Ergebnisse des geothermischen Potenzials für Fernwärme werden öffentlich zugänglich gemacht
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Ergebnisse auf der Website der kroatischen Agentur für Kohlenwasserstoffe veröffentlicht
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Q4
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2025
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Die Ergebnisse der Sondierungstätigkeiten werden öffentlich zugänglich gemacht und auf der Website der Agentur für Kohlenwasserstoffe veröffentlicht.
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49
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C1.2. R1-I3
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M
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Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe für den Verkehr
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Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe für den Verkehr
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3. QUARTAL
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2021
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Bis zum 3. Quartal 2021 trat das Gesetz über alternative Kraftstoffe für den Verkehr in Kraft und steht im Einklang mit dem EU-Besitzstand. Das Gesetz soll die Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe/Wasserstoff im Verkehr fördern.
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50
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C1.2. R1-I3
|
M
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Annahme der Wasserstoffentwicklungsstrategie
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Inkrafttreten der Wasserstoffstrategie für Kroatien
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1. QUARTAL
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2022
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Die Wasserstoffentwicklungsstrategie enthält quantifizierte Ziele für das Produktionspotenzial von grünem Wasserstoff bis 2030 auf der Grundlage der Elektrolyse. In der Strategie wird insbesondere auf die potenzielle Rolle von grünem Wasserstoff bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors eingegangen.
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C. KOMPONENTE 1.3: VERBESSERUNG DER WASSERWIRTSCHAFT UND DER ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG
Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, zur Erhaltung der Umwelt, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und somit die Voraussetzungen für die Stärkung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Resilienz zu schaffen.
Die geplanten Investitionen im Rahmen der Komponente 1.3 zielen darauf ab, die Investitionslücke in den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft zu verringern, die auf fast 7 % des kroatischen BIP im Jahr 2019 geschätzt wird. Die Investitionen werden durch Reformen zur Konsolidierung des Wassersektors und zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung in ganz Kroatien unterstützt. Darüber hinaus werden neue Abfallvorschriften und Abfallbewirtschaftungspläne angenommen, um die Kreislaufwirtschaft im Einklang mit dem neuen EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Diese Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die 2019 und 2020 an Kroatien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf die Notwendigkeit umzusetzen, „die investitionsbezogene Politik auf [...] Umweltinfrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auszurichten“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „die Investitionen auf den ökologischen [...] Wandel, insbesondere auf Umweltinfrastruktur, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
C.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C1.3 R1 – Umsetzung des Wasserbewirtschaftungsprogramms
Ziel dieser Reform ist es, der Fragmentierung der öffentlichen Wasserversorgung in Kroatien entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Zahl der Wasserversorgungsunternehmen zu konsolidieren und zu verringern, um ihre Effizienz und Verwaltung zu verbessern. Mit dieser Reform wird ein Benchmarking-System für die Überwachung und Berichterstattung über die operative und finanzielle Leistung von Wasserversorgungsunternehmen eingeführt und zur Verbesserung der langfristigen Nachhaltigkeit von Infrastrukturinvestitionen beigetragen.
Diese Reform wird durch das Inkrafttreten von Änderungen an vier Verordnungen umgesetzt:
-die Verordnung über Dienstleistungsbereiche,
-die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserversorgungsunternehmen, einschließlich der Einrichtung des Benchmarking-Systems
-die Verordnung über die Methode zur Festlegung der Preise für Wasserdienstleistungen und
-die Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen.
Die Reform umfasst die Entwicklung eines mehrjährigen Investitionsprogramms für die Wasser- und Abwasserinfrastruktur, um die kohärente Durchführung der Investitionen C1.3 R1-I1 und C1.3 R1-I2 sowie Komplementaritäten mit anderen EU-Finanzierungen sicherzustellen.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.
Investition C1.3 R1-I1 – Öffentliches Abwasserentwicklungsprogramm
Ziel dieser Investition ist es, die Sammlung und Behandlung von Abwasser in Kroatien zu verbessern.
Diese Maßnahme umfasst den Bau und den Wiederaufbau öffentlicher Kanalisationsnetze sowie den Bau von Kläranlagen.
Investition C1.3 R1-I2 – Programm zur Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung
Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Wasserversorgungsinfrastruktur.
Diese Maßnahme umfasst den Bau und den Wiederaufbau von Wasserversorgungsleitungen und den Erwerb von Messgeräten.
Investition C1.3 R1-I3 – Programm zur Verringerung des Katastrophenrisikos
Ziel dieser Investition ist es, den Hochwasserschutz und die biologische Vielfalt zu verbessern.
Diese Maßnahme umfasst den Bau von Hochwasserschutzdämmen und die Wiederbelebung von Süßwassersystemen.
Reform C1.3 R2 – Umsetzung einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung
Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Erleichterung der Abfallvermeidung, der Wiederverwendung und des Recyclings, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.
Diese Maßnahme besteht aus dem Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und der Annahme von Abfallbewirtschaftungsplänen.
Investition C1.3. R2-I1 – Programm zur Verringerung der Abfallbeseitigung
Ziel dieser Investition ist es, die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen, um die Deponierung zu verringern und das Recycling zu fördern.
Diese Maßnahme besteht im Bau der entsprechenden Infrastruktur.
Investition C.1.3 R2-I2 – Sanierungsprogramm für stillgelegte Deponien und mit gefährlichen Abfällen kontaminierte Standorte
Ziel dieser Investition ist die Sanierung von zehn stillgelegten Deponien.
Diese Maßnahme besteht in der Sanierung von mindestens zehn stillgelegten Deponien und/oder Standorten, die mit gefährlichen Abfällen verunreinigt sind.
C.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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59
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C1.3. R1
|
M
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Annahme des Mehrjahresprogramms für den Bau von Anlagen zur Behandlung von Wasser und kommunalem Abwasser
|
Veröffentlichung des mehrjährigen Wasser- und Abwasserbauprogramms
|
|
|
|
Q4
|
2021
|
Die Regierung der Republik Kroatien nimmt das mehrjährige Wasser- und Abwasserbauprogramm an, das die erforderlichen Investitionen, einschließlich der Priorisierung, umfasst, um die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu erfüllen. Der Plan enthält auch eine Bewertung der Risiken und Risikominderungsmaßnahmen.
|
|
60
|
C1.3. R1
|
M
|
Änderungen des Rechtsrahmens im Wassersektor
|
Inkrafttreten von vier Gesetzesänderungen: I) Verordnung über Dienstleistungsbereiche;
II) Verordnung über die Bewertung der Leistung von Wasserversorgungsunternehmen; III) Verordnung über
die Methode zur Festlegung der Preise für Wasserdienstleistungen; IV) Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen, mit der die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen reformiert werden;
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Die Verordnung über Dienstleistungsbereiche, die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserversorgungsunternehmen, die Verordnung über die Methode zur Festlegung der Preise für Wasserdienstleistungen und die Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen werden geändert, um die rechtliche Voraussetzung für die Konsolidierung der Wasserversorgungsunternehmen zu schaffen.
Die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserversorgungsunternehmen enthält auch die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines verbindlichen Benchmarking-Systems für Versorgungsunternehmen, das öffentlich zugänglich gemacht wird, sowie für die Gewährleistung, dass zumindest Zusammenfassungen der geprüften Jahresberichte von Versorgungsunternehmen öffentlich zugänglich gemacht werden.
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|
61
|
C1.3. R1
|
T
|
Integration der Wasserversorgungsunternehmen
|
|
Anzahl
|
200
|
40
|
Q4
|
2024
|
Integration der bestehenden 200 öffentlichen Versorgungsunternehmen in 40 nach dem Prinzip eines Versorgungsunternehmens pro Versorgungsgebiet.
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|
63
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Kanalisationsnetzes
|
|
Anzahl
|
0
|
115
|
Q2
|
2022
|
Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Abwassernetzes von mindestens 115 km Länge
Mit der Investition wird die Einhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser in den betreffenden Bereichen im Einklang mit dem mehrjährigen Wasser- und Abwasserbauprogramm sichergestellt.
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|
64
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Für Abwasserinfrastrukturprojekte vergebene Bauaufträge
|
|
Anzahl
|
0
|
60
|
Q4
|
2023
|
Für Abwasserinfrastrukturprojekte im Zusammenhang mit Aufträgen, die bis Ende 2023 vergeben werden sollen, werden mindestens 60 Bauaufträge unterzeichnet.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und dem Screening und/oder der Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche hat.
|
|
65
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Bau oder Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen
|
|
Anzahl
|
0
|
12
|
Q4
|
2025
|
Mindestens 12 Abwasserbehandlungsanlagen müssen modernisiert oder gebaut werden.
|
|
66
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes
|
|
Anzahl
|
115
|
807
|
Q4
|
2025
|
Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Abwassernetzes von mindestens 692 km Länge
|
|
68
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
Anzahl
|
0
|
226
|
Q2
|
2022
|
Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 226 km Länge.
Die Investition besteht im Bau von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder Leckagen um mehr als 20 % zu verringern.
|
|
69
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
An Wasserentnahmestellen installierte Wasserzähler
|
|
Anzahl
|
0
|
526
|
Q4
|
2022
|
Mindestens 526 Messgeräte an Wasserentnahmestellen zur Messung der Wassermengen.
|
|
70
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Bauaufträge für Wasserversorgungsprojekte
|
|
Anzahl
|
0
|
100
|
Q4
|
2023
|
Die Zahl der für Wasserprojekte unterzeichneten Bauaufträge bezieht sich auf Aufträge, die bis Ende 2023 vergeben werden sollen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und dem Screening und/oder der Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche hat.
|
|
71
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
Anzahl
|
0
|
517
|
Q4
|
2023
|
Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 517 km Länge.
Die Investition besteht im Bau von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder Leckagen um mehr als 20 % zu verringern.
|
|
72
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
Anzahl
|
517
|
1023
|
Q4
|
2025
|
Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 506 km Länge.
Die Investition besteht im Bau von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder Leckagen um mehr als 20 % zu verringern.
|
|
74
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Für Hochwasserschutzprojekte vergebene Bauaufträge
|
|
Anzahl
|
0
|
20
|
Q4
|
2022
|
Mindestens 20 Bauaufträge für Projekte im Bereich Hochwasserschutz im Zusammenhang mit Aufträgen, die bis Ende 2022 vergeben werden sollen.
Die Ausschreibungskriterien konzentrieren sich auf naturbasierte Lösungsmaßnahmen und grüne Infrastruktur. Mit den Verträgen wird sichergestellt, dass die Projekte im Einklang mit dem EU-Besitzstand, den Umweltvorschriften und den Anhängen der Delegierten Verordnung der Kommission (C(2021) 2800 final) zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegt sind, ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht. Alle Tätigkeiten müssen den Anforderungen des in kroatisches Recht übernommenen EU-Wasserrechts entsprechen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und dem Screening und/oder der Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche hat.
|
|
75
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
Anzahl
|
0
|
13
|
Q4
|
2022
|
Mindestens 13 km Hochwasserschutzstrukturen zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser;
|
|
76
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Revitalisierte Fließgewässer
|
|
Anzahl
|
0
|
2
|
Q4
|
2022
|
Mindestens 2 km restaurierte Wasserläufe, einschließlich Revitalisierung aufgegebener Ärmel, ständiger Kontakt zwischen Flüssen und Ärmeln und Investitionen in die entsprechende Infrastruktur.
|
|
77
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
Anzahl
|
0
|
65
|
Q2
|
2024
|
Mindestens 65 km Hochwasserschutzbauten zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser.
|
|
78
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Revitalisierte Fließgewässer
|
|
Anzahl
|
0
|
16
|
Q2
|
2025
|
Wiederherstellung von mindestens 16 km Wasserläufen, einschließlich Revitalisierung aufgegebener Ärmel, ständiger Kontakt zwischen Flüssen und Ärmeln und Investitionen in die entsprechende Infrastruktur.
|
|
79
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
Anzahl
|
65
|
77
|
Q4
|
2025
|
Mindestens 12 km Hochwasserschutzbauten zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser.
|
|
81
|
C1.3. R2
|
M
|
Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes
|
Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes
|
|
|
|
3. QUARTAL
|
2021
|
Das neue Abfallwirtschaftsgesetz regelt die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling im Einklang mit dem Konzept der Kreislaufwirtschaft und dem europäischen Grünen Deal. Das Gesetz wird spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft umfassen, d. h. die Entwicklung eines Fahrplans für die Kreislaufwirtschaft, Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung und umlagefinanzierte Systeme. Mit dem Gesetz werden alle Empfehlungen der Kommission aus dem Frühwarnbericht 2018 für Kroatien umgesetzt.
|
|
82
|
C1.3. R2
|
M
|
Überarbeitung des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022
|
Veröffentlichung von Änderungen des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022 im Amtsblatt der Republik Kroatien
|
|
|
|
Q4
|
2021
|
Annahme und Veröffentlichung des überarbeiteten kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans 2017-2022 im Einklang mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft nach öffentlichen Konsultationen. Der überarbeitete Plan enthält ein Ziel von 50 % für das Recycling, die Sortierung, die Wiederverwendung und die Reparatur von Abfällen bis 2022 sowie ein gesondertes Ziel für die Sammlung und das Recycling von Bioabfällen. Sie umfasst auch spezifische Maßnahmen zur Förderung der Ambitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, wie z. B. Kommunikationsmaßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen getrennten Sammlung an der Quelle oder digitale Aspekte. Der Plan umfasst eine Bewertung der derzeitigen Lage, der bestehenden Sammelsysteme und eine Bewertung der Investitionslücke für die Stilllegung von Deponien. Er enthält eine Prioritätenliste für geplante Abfallinvestitionen, die Kapazität künftiger Abfallbehandlungsanlagen sowie Informationen darüber, wie die künftigen Standorte bestimmt werden. In dem Plan wird auch die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Durchführung von Infrastrukturprojekten berücksichtigt.
|
|
83
|
C1.3. R2
|
M
|
Annahme des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2023-2029
|
Veröffentlichung des kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans 2023-2029 im Amtsblatt der Republik Kroatien
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Annahme und Veröffentlichung des kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2023-2029 in Verbindung mit den neuen Zielen, die im Abfallwirtschaftsgesetz und im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft festgelegt sind, im Anschluss an öffentliche Konsultationen. Der Plan enthält eine Zielvorgabe von mindestens 55 % für das Recycling, die Sortierung, die Wiederverwendung und die Reparatur von Abfällen bis 2025 sowie eine Zielvorgabe für die Sammlung und das Recycling von Bioabfällen.
|
|
84
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Verringerung des Anteils der zur Beseitigung bestimmten Siedlungsabfälle (49 %)
|
|
% (Prozent)
|
66
|
49
|
Q4
|
2022
|
Der Anteil der zur Beseitigung bestimmten Siedlungsabfälle wird infolge von Investitionen in die Infrastruktur zur Verringerung der Deponierung, einschließlich der Einrichtung von Wiederverwendungszentren, des Baus von Sortieranlagen für getrennt gesammelte Siedlungsabfälle, des Baus von Biobehandlungsanlagen für getrennt gesammelte Bioabfälle, des Baus und der Ausrüstung von Wertstoffhöfen und Recyclinganlagen für Bauabfälle, des Erwerbs von Ausrüstung für die getrennte Sammlung nützlicher Fraktionen von Siedlungsabfällen auf 49 % verringert.
|
|
85
|
C1.3. R2
|
T
|
Verringerung des Anteils der zur Beseitigung bestimmten Siedlungsabfälle (51 %)
|
|
% (Prozent)
|
56
|
51
|
Q4
|
2024
|
Der Anteil der der Beseitigung zugeführten Siedlungsabfälle wird gegenüber dem im Jahr 2022 gemeldeten Ausgangswert von 56 % auf 51 % verringert. Der Anteil der der Beseitigung zugeführten Siedlungsabfälle wird im Einklang mit der Berechnungsmethode gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1004 (Vorschriften für die Berechnung, Prüfung und Übermittlung von Daten über Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG) berechnet.
|
|
86
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Errichtete Sortieranlagen
|
|
Anzahl
|
0
|
6
|
Q4
|
2025
|
Es wurden mindestens 6 Sortieranlagen gebaut.
|
|
87
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Gebaute Anlagen zur Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle
|
|
Anzahl
|
0
|
3
|
Q4
|
2025
|
Mindestens drei Anlagen zur Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle.
|
|
88
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Funktionsstätte für die Sortierung fester/mobiler Abfälle
|
|
Anzahl
|
0
|
20
|
3. QUARTAL
|
2025
|
Bau oder Auslieferung von mindestens 20 ortsfesten oder mobilen Abfallsortierstellen.
|
|
90
|
C1.3. R2-I2
|
T
|
Sanierung von Deponien
|
|
Anzahl
|
0
|
10
|
Q2
|
2026
|
Sanierung von mindestens 10 Deponien/Standorten, die mit gefährlichen Abfällen kontaminiert sind.
|
|
378
|
C1.3. R2-I1
|
M
|
Inkrafttreten der Deponiesteuerverordnung
|
Bestimmung in einer Verordnung über die Deponiesteuer, aus der deren Inkrafttreten hervorgeht
|
|
|
|
Q4
|
2024
|
Die Deponiesteuerverordnung tritt in Kraft und schreibt eine Einheitsgebühr vor, die die Berechnung der Deponiesteuer gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz ermöglicht.
In der Verordnung werden Bestimmungen zur schrittweisen Erhöhung der Deponiesteuer festgelegt, um die Deponierung von rezyklierbaren und verwertbaren Abfällen schrittweise einzustellen, und es wird festgelegt, dass die Einnahmen im Einklang mit dem Abfallwirtschaftsgesetz verwendet werden.
|
|
380
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen
|
|
Anzahl
|
0
|
20
|
Q4
|
2025
|
Es sind mindestens 20 Anlagenteile für die Behandlung von Bioabfällen zu liefern.
Es sind mindestens 30 Geräte für das Recycling und/oder die Wiederverwendung zu liefern.
|
|
381
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Bau von Abfallumschlagstationen
|
|
Anzahl
|
0
|
15
|
1. QUARTAL
|
2026
|
Es müssen mindestens 15 Abfallumschlagstationen errichtet werden.
|
C.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
R eForm C1.3 R3 – Weitere Umsetzung des Wasserbewirtschaftungsprogramms
Ziel dieser Reform ist es, die wichtigsten politischen Herausforderungen im Wassersektor in Kroatien weiter anzugehen.
Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsvorschriften, des nationalen Plans und der Pläne der Wasserversorgungsunternehmen zur Verringerung von Wasserverlusten in öffentlichen Wasserversorgungssystemen und der Einrichtung einer nationalen Stelle zur Überwachung von Wasserverlusten.
Investition C1.3 R3-I1 – Weitere Investitionen in das öffentliche Abwasserentwicklungsprogramm
Ziel dieser Investition ist es, die Infrastruktur für die Sammlung und Behandlung von Abwasser zusätzlich zu verbessern.
Diese Maßnahme umfasst den zusätzlichen Bau und Wiederaufbau öffentlicher Kanalisationsnetze sowie den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen.
Investition C1.3 R3-I2 – Weitere Investitionen in das Programm zur Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung
Ziel dieser Investition ist es, die Wasserversorgungsinfrastruktur zusätzlich zu verbessern.
Diese Maßnahme umfasst den zusätzlichen Bau und Wiederaufbau von Wasserversorgungsleitungen.
Investition C1.3 R3-I3 – Weitere Investitionen in das Programm zur Verringerung des Katastrophenrisikos
Ziel dieser Investition ist die Durchführung zusätzlicher Investitionen in das Programm zur Verringerung des Katastrophenrisikos.
Diese Maßnahme umfasst den Bau von Hochwasserschutzstrukturen und die Revitalisierung von Süßwassersystemen.
C.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
382
|
C1.3. R3
|
M
|
Annahme des nationalen Aktionsplans zur Verringerung von Wasserverlusten
|
Von den kroatischen Gewässern angenommener nationaler Aktionsplan zur Verringerung der Verluste
|
|
|
|
Q2
|
2024
|
Kroatische Gewässer verabschieden den nationalen Aktionsplan zur Verringerung der Verluste und veröffentlichen ihn auf ihrer Website. Der nationale Aktionsplan enthält eine Liste der geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Wasserverluste, einschließlich Investitionsschätzungen und Finanzierungsquellen. Der Plan erstreckt sich auf den Zeitraum 2024-2026 mit einer Perspektive bis 2030 im Einklang mit dem mehrjährigen Programm für den Bau von Anlagen zur Behandlung von Wasser und kommunalem Abwasser bis 2030.
|
|
383
|
C1.3. R3
|
M
|
Nationale Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten eingerichtet
|
Einrichtung der nationalen Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten
|
|
|
|
Q4
|
2024
|
Es wird eine nationale Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten eingerichtet, die befugt ist, die Durchführung der im nationalen Aktionsplan zur Verringerung von Wasserverlusten vorgeschriebenen Maßnahmen zu überwachen und die Aktionspläne der Wasserversorgungsunternehmen zur Verringerung von Wasserverlusten zu überprüfen.
|
|
384
|
C1.3. R3
|
T
|
Annahme von Aktionsplänen zur Verringerung von Wasserverlusten durch Wasserversorgungsunternehmen
|
|
Anzahl
|
0
|
40
|
Q4
|
2025
|
Es werden mindestens 40 individuelle Aktionspläne der Wasserversorgungsunternehmen zur Verringerung von Wasserverlusten angenommen.
Jeder Plan umfasst Organisationspläne und Pläne für die Schulung der Beschäftigten, Maßnahmen zur Verbesserung der Systemdaten, Maßnahmen zur Optimierung des Wasserversorgungssystems, Maßnahmen zur aktiven Kontrolle von Leckagen, Maßnahmen zur Behebung offensichtlicher Verluste, Planungs- und Netzersatzmaßnahmen.
|
|
385
|
C1.3. R3
|
M
|
Inkrafttreten der Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen
|
Bestimmung der Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen über ihr Inkrafttreten
|
|
|
|
1. QUARTAL
|
2024
|
Die Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen tritt in Kraft. Darin werden die obligatorische Veröffentlichung der Beschlüsse des Rates für Wasserdienstleistungen, die obligatorische Veröffentlichung der zuständigen Auslegungen des Wasserdienstleistungsgesetzes, des Gesetzes über die Finanzierung der Wasserwirtschaft und der Satzungen der Regulierungsbehörde sowie die obligatorische Berufsausbildung des Personals vorgeschrieben.
|
|
386
|
C1.3. R3
|
T
|
Kapazitätsaufbau des Rates für Wasserdienstleistungen
|
|
Anzahl
|
0
|
7
|
Q4
|
2024
|
Der Rat für Wasserwirtschaft stellt mindestens sieben Vollzeitkräfte ein, ohne ernannte Gemeinderäte.
|
|
388
|
C1.3. R3-I1
|
T
|
Bau oder Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen
|
|
Anzahl
|
12
|
31
|
Q4
|
2025
|
Es müssen mindestens 19 zusätzliche Abwasserbehandlungsanlagen gebaut oder modernisiert werden.
|
|
389
|
C1.3. R3-I1
|
T
|
Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes
|
|
Anzahl
|
807
|
883
|
Q4
|
2025
|
Mindestens weitere 76 km öffentliche Kanalisation müssen gebaut oder wiederaufgebaut werden.
|
|
391
|
C1.3. R3-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
Anzahl
|
1023
|
1154
|
Q4
|
2025
|
Bau oder Wiederaufbau eines zusätzlichen öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 131 km Länge.
Die Investition besteht im Bau von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder Leckagen um mehr als 20 % zu verringern.
|
|
440
|
C1.3 R3-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
Anzahl
|
77
|
79
|
Q2
|
2026
|
Bau von mindestens weiteren 2 km Hochwasserschutzstrukturen.
|
|
441
|
C1.3 R3-I3
|
T
|
Revitalisierte Fließgewässer
|
|
Anzahl
|
16
|
23
|
Q2
|
2026
|
Mindestens weitere 7 km restaurierte Fließgewässer.
|
D. KOMPONENTE 1.4: ENTWICKLUNG EINES WETTBEWERBSFÄHIGEN, ENERGIENACHHALTIGEN UND EFFIZIENTEN VERKEHRSSYSTEMS
Der Verkehrssektor ist einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen (THG) in Kroatien, auf den im Jahr 201 827 % der Gesamtemissionen entfielen, wovon 71,6 % auf den Personenkraftverkehr, 24,7 % auf den Straßengüterverkehr, 0,8 % auf den Schienenverkehr, 2,4 % auf den See- und Binnenschiffsverkehr und 0,5 % auf den inländischen Luftverkehr entfielen. Die Modernisierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur durch Investitionen in ökologisch nachhaltige, effiziente, innovative und wettbewerbsfähige Verkehrsarten wird voraussichtlich eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Umsetzung des ökologischen und des digitalen Wandels spielen.
Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, ein einheitliches Verkehrsnetz mit einer entwickelten Eisenbahn- und öffentlichen Verkehrsinfrastruktur und Intermodalität zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern zu entwickeln, den Anteil der mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Personenkraftwagen zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen und den ökologischen Fußabdruck des Verkehrssektors zu verringern sowie die nachhaltige Mobilität von Personen und Gütern zu fördern.
Diese Komponente umfasst Reformen und Investitionen für alle Verkehrsträger (Schiene, Straße, See, Luftverkehr, öffentlicher städtischer Verkehr und Binnenschifffahrt) und deckt alle Regionen Kroatiens ab.
Diese Investitionen und Reformen sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung an Kroatien „zu der Notwendigkeit, den Schwerpunkt auf Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu legen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „zu einem nachhaltigen Stadt- und Schienenverkehr“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) beitragen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
D.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C1.4 R1 – Reform des Straßenverkehrssektors
Ziel der Reform ist es, die Betriebskosten der Unternehmen zu senken, die finanziellen Verpflichtungen mit den Cashflows in Einklang zu bringen, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und so die Straßenverkehrssterblichkeit zu verringern. Durch die Einführung eines neuen Mautsystems dürften die Treibhausgasemissionen verringert werden, indem Engpässe und gefährliche Straßenabschnitte beseitigt werden. Im Rahmen dieser Reform werden die Rechtsvorschriften für den Straßensektor durch das Inkrafttreten der Änderung des Straßengesetzes aktualisiert.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.
Investition C1.4 R1-I2 – Verbesserung des Systems zur Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität
Ziel der Investition ist es, Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer Rechte im Bereich der Mobilität zu erleichtern und zu beschleunigen, indem ein einziges Dokument für Menschen mit Behinderungen eingeführt wird, das es ihnen ermöglicht, alle Mobilitätsrechte auszuüben, das Verwaltungsumfeld für Endnutzer digitaler öffentlicher Dienste im Bereich der Mobilität zu vereinfachen und den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Investition zielt auch darauf ab, den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer zu verbessern und die Entscheidungsverfahren, die sich auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität auswirken, zu harmonisieren. Die Investition soll es staatlichen Einrichtungen ermöglichen, die erworbenen Rechte leichter und umfassender zu überwachen und einen effizienten Zugang der Öffentlichkeit zu allen Daten zu gewährleisten. Die Investition dürfte die Arbeitskosten der Beschäftigten im staatlichen und lokalen Dienst um 15 % bis 35 % senken.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Investition C1.4 R1-I3 – Nationales elektronisches Speicher- und Datenaustauschsystem für den Straßenverkehr (NSKP)
Ziel der Investition ist es, die Effizienz und Nachhaltigkeit des Straßenverkehrs zu steigern.
Die Investition besteht in der Einrichtung des nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSCP).
Investition C1.4 R1-I4 – Berichterstattungssystem für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße
Ziel der Investition ist es, die Straßenverkehrssicherheit durch die Einrichtung eines funktionalen Meldekontrollsystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße zu erhöhen. Das Meldekontrollsystem verknüpft Daten aus dem zentralen Fahrtenschreiberverarbeitungssystem (SOTAH) mit den nationalen Aufzeichnungen von Fahrtenschreiberkarten und damit zusammenhängenden Aufzeichnungen unter der Verantwortung des Ministeriums für Seeschifffahrt, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien und trägt zur Digitalisierung des kroatischen Verkehrssektors bei.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C1.4 R1-I5 – Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (e-ADR)
Ziel der Investition ist die Verbesserung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Die Investition besteht in der Einrichtung eines Überwachungssystems für den Gefahrguttransport auf der Straße (e-ADR).
Reform C1.4 R2 – Reform des Eisenbahnsektors
Die Reform zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des Eisenbahnsektors zu steigern, um bessere Dienstleistungen für Personen- und Güterverkehrskunden zu erbringen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens zu steigern. Zur Unterstützung der Reform verabschiedet die kroatische Regierung bis zum 30. Juni 2021 ein sektorspezifisches Politikschreiben für den Eisenbahnsektor, in dem das weitere Vorgehen in Schlüsselbereichen im Zusammenhang mit der Reform und Modernisierung des Eisenbahnsektors dargelegt wird und Umsetzungspläne für die Regierung und die Eisenbahnunternehmen erstellt werden, einschließlich detaillierter Maßnahmen und Aktionen in Bezug auf:
·Die Governance des Sektors;
·Die Verwaltung der Eisenbahnunternehmen und des Eisenbahnbetriebs;
·Sektorale Investitions- und Finanzierungsplanung;
·Entwicklung von Wissen, Technologien und Kompetenzen im Eisenbahnsektor.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.
Investition C1.4 R2-I3 – Beseitigung von Engpässen bei der Eisenbahninfrastruktur
Ziel der Investition ist es, Engpässe im kroatischen Schienennetz zu beseitigen.
Die Investition besteht in der Beseitigung von fünf Engpässen im kroatischen Eisenbahnnetz.
Investition C1.4 R2-I4 – Modernisierung von Zagreb Kustošija – Zagreb ZK – Zagreb GK
Ziel der Investition ist es, den Eisenbahnabschnitt Zagreb Kustošija – Zagreb Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor zu modernisieren, die Qualität und Verfügbarkeit des lokalen und regionalen Schienenpersonenverkehrs zu verbessern, die Eisenbahn besser in das öffentliche Verkehrssystem der Stadt Zagreb zu integrieren und den Anteil des Schienenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs im Großraum Zagreb zu erhöhen. Das Vorhaben trägt zur Verwirklichung des Ziels bei, das TEN-V-Kernnetz bis zum 31. Dezember 2030 fertigzustellen.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C1.4 R2-I6 – Nutzung umweltfreundlicher Technologien im Schienenpersonenverkehr
Ziel der Investition ist die Steigerung des Schienenpersonenverkehrs auf nicht elektrifizierten Strecken.
Die Investition besteht aus zwei hergestellten Prototypen von Batteriezügen.
Investition C1.4 R2-I7 – Modernisierung der IT-Systeme
Ziel der Investition ist es, die Qualität der Schienenverkehrsdienste zu verbessern.
Die Investition besteht in der Modernisierung der IT-Systeme HŽ für den Personenverkehr.
Reform C1.4 R3 – Reform der See- und Binnenschifffahrt
Ziel der Reform ist die Entwicklung eines nachhaltigen und effizienten See- und Binnenschiffsverkehrs, der dazu beitragen soll, die Sicherheit der Schifffahrt zu erhöhen, die Wiederbelebung der Binnenschifffahrt sicherzustellen, die Verkehrsanbindung von Inseln zu verbessern und die Hafeninfrastruktur zu verbessern, um die negativen Umweltauswirkungen des Verkehrssektors zu verringern. Im Rahmen dieser Reform treten das neue Gesetz über den regelmäßigen und jahreszeitlichen Küstenverkehr, das neue Seegebiets- und Seehafengesetz und das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz in Kraft.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.
Investition C1.4 R3-I1 – Modernisierung des Stadthafens von Split
Ziel der Investition ist die Modernisierung der Hafeninfrastruktur und die Verbesserung der Qualität des öffentlichen Seeverkehrs.
Die Investition umfasst ein neues Passagierterminal des Stadthafens Split.
Investition C1.4 R3-I3 – Bau einer neuen Kabelfähre „Križnica“, Gemeinde Pitomača
Ziel der Investition ist der Bau einer neuen Kabelfähre „Križnica“ durch den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača, um die Verkehrsanbindung zu gewährleisten und die Entwicklung weniger entwickelter Regionen zu fördern. Die Investition umfasst eine neue solarbetriebene Kabelfähre, die sowohl die Transportkapazität erhöht als auch zur Ökologisierung des Verkehrssektors beiträgt.
Die Investition muss bis zum 30. Oktober 2022 abgeschlossen sein.
Investition C1.4 R4-I2 – Modernisierung der Straßenbahnflotte
Ziel der Investition ist die Modernisierung der Straßenbahnflotte in den Städten Osijek und Zagreb.
Die Investition besteht in der Lieferung neuer Straßenbahnen.
Investition C1.4 R5-I1 – Elektrifizierung und Ökologisierung des Bodenabfertigungs- und Stromversorgungssystems am Flughafen Zadar
Ziel der Investition ist es, ein umweltfreundliches System der Bodenabfertigung von Luftfahrzeugen zu gewährleisten und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.
Die Investition besteht in der Elektrifizierung und Ökologisierung der Bodenabfertigung am Flughafen Zadar.
Investition C1.4 R5-I2 – Forschung, Entwicklung und Herstellung neuer Mobilitätsfahrzeuge und unterstützende Infrastruktur
Ziel der Investition ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Effizienz zu steigern, die Verkehrsüberlastung zu verringern und die Gesamtschadstoffemissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr in der Stadt Zagreb zu verringern.
Die Investition besteht in der Entwicklung und Einführung eines neuen städtischen Nahverkehrsdienstes mit vollständig autonomen Elektrofahrzeugen.
Investition C1.4 R5-I3 – Programm für den Erwerb neuer mit alternativen Kraftstoffen betriebener Fahrzeuge
Ziel der Investition ist es, die Energieeffizienz des Straßenverkehrs zu erhöhen, indem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird.
Die Investition besteht in der Anschaffung alternativer (elektrischer und/oder wasserstoffbetriebener) Fahrzeuge.
D.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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91
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C1.4. R1
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M
|
Die Änderungen des Straßengesetzes
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Inkrafttreten der Änderungen des Straßengesetzes
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3. QUARTAL
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2021
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Die Änderungen des Straßengesetzes haben unter anderem folgendes zum Gegenstand:
—Die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme im gesamten Straßennetz der Union, auf städtischen und außerstädtischen Autobahnen, Haupt- und Nebenstraßen und verschiedenen Bauwerken wie Tunneln oder Brücken sowie auf Fähren zu gewährleisten;
—Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Fahrzeugregisterdaten über Fahrzeuge und Eigentümer oder Halter von Fahrzeugen, für die in der Union festgestellt wurde, dass keine Maut entrichtet wurde;
Aufnahme von Bestimmungen zur Förderung des Ausbaus der Infrastruktur für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr;
Kriterien und Bedingungen für die Deckung der kostenpflichtigen Maut festzulegen;
—Die Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für das Baurecht und das Recht auf Grunddienstbarkeit auf einer öffentlichen Straße zu regeln, indem diese Ausnahmen aus den Rechtsvorschriften gestrichen werden. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf solche Gebühren für alle Unternehmer geschaffen.
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92
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C1.4. R1
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M
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Das nationale Programm für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030
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Das von der kroatischen Regierung angenommene nationale Programm für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030
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3. QUARTAL
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2021
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Ziel des nationalen Programms für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030, das vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur und anderen Fachministerien ausgearbeitet wurde, ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Kroatien.
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94
|
C1.4. R1-I2
|
T
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Einrichtung eines funktionalen Systems für die Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität
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|
% (Prozent)
|
0
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50
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Q4
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2023
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Im Rahmen der Investition, mit der ein funktionales System eingerichtet werden soll, das es Menschen mit Behinderungen erleichtert, alle Mobilitätsrechte an einem Ort zu beantragen, und eine schnellere Bearbeitung der Anträge gewährleistet, wird ein einziges Dokument erstellt, das es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, das funktionale System zu nutzen und dieselben Rechte im gesamten Hoheitsgebiet Kroatiens auszuüben (elektronische Invaliditätskarte), und mindestens 50 % der geplanten Ausweise werden Menschen mit Behinderungen ausgestellt, die Rechte im Bereich der Mobilität haben.
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|
95
|
C1.4. R1-I3
|
M
|
Einrichtung eines nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSKP)
|
Einrichtung eines nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSKP)
|
|
|
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Q2
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2026
|
Es wird ein nationales elektronisches Speicher- und Datenaustauschsystem für den Straßenverkehr (NSKP) eingerichtet.
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96
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C1.4. R1-I4
|
M
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Einrichtung eines gut funktionierenden Meldekontrollsystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße
|
Einrichtung eines gut funktionierenden Berichterstattungs- und Kontrollsystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße
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Q4
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2024
|
Es wird ein gut funktionierendes Meldesystem für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr eingerichtet, das Daten aus dem zentralen Fahrtenschreibersystem (SOTAH) und den nationalen Aufzeichnungen von Fahrtenschreiberkarten und damit zusammenhängenden Aufzeichnungen unter der Verantwortung des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur miteinander verbindet.
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97
|
C1.4. R1-I5
|
M
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Einrichtung eines Überwachungssystems für Gefahrguttransporte auf der Straße (e-ADR)
|
Einrichtung eines Systems zur Überwachung des Gefahrguttransports auf der Straße (e-ADR)
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Q2
|
2026
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Es wird ein System zur Überwachung des Gefahrguttransports auf der Straße (e-ADR) eingerichtet.
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98
|
C1.4. R2
|
M
|
Annahme des sektorspezifischen Politikschreibens
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Das von der kroatischen Regierung angenommene sektorspezifische Grundsatzschreiben für den Eisenbahnsektor
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Q2
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2021
|
Die Sektorvereinbarung enthält Folgendes: i) Hauptziele, ii) eine Überprüfung der geplanten Verbesserungen wie Professionalisierung, Transparenz des Betriebs und der Managementtätigkeiten und iii) einen Plan zur Umsetzung der Maßnahmen und Aktionen zur Reform und Modernisierung des Eisenbahnsektors, wie z. B.: Annahme des strategischen Rahmens für den Eisenbahnsektor, des nationalen Plans für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und des nationalen Managementplans für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen; und Entwicklung von Schienenverkehrsdiensten.
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|
99
|
C1.4. R2
|
M
|
Nationaler Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen
|
Der nationale Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der nationale Managementplan für die Eisenbahninfrastruktur und die Serviceeinrichtungen, die von der kroatischen Regierung angenommen wurden
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|
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Q4
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2022
|
Im nationalen Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur werden die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Projekte und Tätigkeiten festgelegt. Im nationalen Managementplan für die Eisenbahninfrastruktur und die Serviceeinrichtungen werden Projekte und Tätigkeiten für das Management, die Organisation der Regulierung des Eisenbahnverkehrs und die Entwicklung von Schienenverkehrsdiensten festgelegt.
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|
100
|
C1.4. R2
|
M
|
Reorganisation der Eisenbahngesellschaften und Geschäftsführung
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Umstrukturierung der Verwaltung der Eisenbahnunternehmen und des Eisenbahnbetriebs
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|
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Q4
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2024
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Die Umstrukturierung der Geschäftsführung und des Betriebs der Eisenbahnunternehmen wird abgeschlossen.
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104
|
C1.4. R2-I3
|
T
|
Beseitigung von fünf Engpässen auf Streckenabschnitten mit derzeit eingeschränkten Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 60 km/h
|
|
Anzahl
|
0
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5
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Q4
|
2025
|
Die Investition muss zur Beseitigung von fünf Engpässen auf Abschnitten mit einer derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung von bis zu 60 km/h führen.
|
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105
|
C1.4. R2-I4
|
T
|
Erneuerung und Ausbau der zweigleisigen Eisenbahnstrecke Zagreb Kustošija – ZG Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor auf einer Länge von 3,4 km
|
|
Anzahl (km)
|
0
|
3,4
|
Q4
|
2024
|
Die zweigleisige Eisenbahnstrecke auf dem Abschnitt Zagreb Kustošija – Zagreb Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor mit einer Länge von 3,4 km wird rekonstruiert und modernisiert.
Die Einhaltung der Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU ist nachzuweisen.
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|
107
|
C1.4. R2-I6
|
T
|
Herstellung von zwei Prototypen von Batteriezügen
|
|
Anzahl
|
0
|
2
|
Q4
|
2025
|
Es sind ein Prototyp eines batteriebetriebenen Elektromotorzugs (BEMV) und ein Prototyp eines batteriebetriebenen Motorzugs (BMV) zu produzieren, typgeprüft und betriebsbereit zu machen.
Es werden sechs stabile Stromanschlüsse für das Aufladen von Antriebsbatterien gebaut.
|
|
108
|
C1.4. R2-I7
|
M
|
Modernisierung der HŽ-Passagier-IT-Systeme
|
Modernisierung der IT-Systeme des HŽ-Personenverkehrs
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Q2
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2026
|
Die Modernisierung der IT-Systeme HŽ für den Personenverkehr umfasst:
·Installation des WLAN in 40 Zügen;
·Installation des GPS-Systems in 40 Zügen;
·Modernisierung des Rechenzentrums des Verkaufssystems; und
·Erwerb von Ausrüstung für die Virtualisierungsplattform.
|
|
109
|
C1.4. R3
|
M
|
Das neue Gesetz über den regelmäßigen und jahreszeitlichen Küstenverkehr
|
Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den regelmäßigen und saisonabhängigen Küstenverkehr
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|
|
|
3. QUARTAL
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2021
|
Mit dem neuen Gesetz über den regelmäßigen und jahreszeitlichen Küstenseeverkehr werden die derzeitigen Verwaltungsverfahren vereinfacht und bessere Voraussetzungen für einen effizienteren Betrieb des öffentlichen Küstenseeverkehrs geschaffen, indem die Bestimmungen über die Tätigkeit der Agentur für den regelmäßigen Küstenseeverkehr, insbesondere im Abschnitt über die Genehmigung staatlicher Routen, sowie die bessere Nutzung und Kontrolle der IT-Systeme für den öffentlichen Verkehr (SEOP-System) geregelt werden.
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110
|
C1.4. R3
|
M
|
Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz
|
Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrts- und Hafengesetzes
|
|
|
|
3. QUARTAL
|
2021
|
Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz ermöglicht, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt erforderlich ist, die Ermittlung spezifischer Risiken in den (Teilen der) kroatischen Binnenschifffahrtssektoren.
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|
111
|
C1.4. R3
|
M
|
Das neue Gesetz über den maritimen Bereich und Seehäfen
|
Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den maritimen Bereich und Seehäfen
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Mit dem neuen Gesetz über den maritimen Bereich und Seehäfen soll die Struktur des dem öffentlichen Verkehr offenstehenden Hafensystems neu organisiert werden, um eine einheitliche Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen zum Betrieb öffentlicher Häfen zu gewährleisten und die Verwaltungskosten zu rationalisieren.
|
|
112
|
C1.4. R3-I1
|
T
|
Neuer Passenagerterminal am Stadthafen Split
|
|
Anzahl
|
0
|
2
|
Q4
|
2025
|
Es wird ein neues Passagierterminal im Stadthafen Split gebaut.
|
|
114
|
C1.4. R3-I3
|
T
|
Neue Kabelfähre „Križnica“, in Betrieb über den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača
|
|
Anzahl
|
0
|
1
|
Q4
|
2022
|
Diese Investition soll zum Bau einer solarbetriebenen Elektrokabelfähre führen, die das Festland mit der Insel Križnica verbindet und mit der Genehmigung des kroatischen Schiffsregisters in Betrieb ist.
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117
|
C1.4. R4-I2
|
T
|
30 neue Straßenbahnen für den öffentlichen Verkehr
|
|
Anzahl
|
0
|
30
|
Q4
|
2025
|
30 neue Straßenbahnpersonenwagen werden geliefert.
|
|
118
|
C1.4. R5-I1
|
T
|
Elektrifizierung und Ökologisierung der Bodenabfertigung am Flughafen Zadar
|
|
Anzahl
|
0
|
1
|
Q4
|
2024
|
Elektrifizierung und Ökologisierung der Bodenabfertigung von Luftfahrzeugen, einschließlich: I) Installation fester Anschlüsse zur Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge mit der erforderlichen Auslegung und den erforderlichen Sicherheitsanpassungen (ohne Erhöhung der Vorfeldkapazität); II) Austausch von mit Diesel betriebenen mobilen Bodenabfertigungsausrüstungen durch elektrisch betriebene Einheiten; und iii) den Bau eines 610-kW-Photovoltaikkraftwerks und dessen Anschluss an das ortsfeste Stromversorgungssystem und Ladestationen für elektrisch betriebene mobile Bodenabfertigungsgeräte.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird das Projekt ohne Erhöhung der Vorfeldkapazität durchgeführt, und die mit Diesel betriebene mobile Bodenabfertigungsausrüstung wird durch elektrisch betriebene Einheiten ersetzt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die Integrität der betreffenden Natura-2000-Gebiete hat.
|
|
119
|
C1.4. R5-I2
|
T
|
Prüfprototypen von vollständig autonomen Fahrzeugen und Elektrofahrzeugen und einschlägige Prüfungen
|
|
Anzahl
|
0
|
60
|
1. QUARTAL
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2025
|
Es sind Prüfprototypen herzustellen und zu prüfen, und es sind autonome Fahrsysteme zu prüfen.
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120
|
C1.4. R5-I2
|
M
|
Neue Rechtsvorschriften zum autonomen Fahren
|
Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften zum autonomen Fahren
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Q2
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2024
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Die neuen Rechtsvorschriften über autonomes Fahren umfassen unter anderem Folgendes:
Entwicklung eines nationalen Prüfverfahrens für autonomes Fahren;
Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrssicherheit, um autonome Fahrzeuge im Verkehr zu ermöglichen;
Anpassung der nationalen Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen;
Anpassung der Vorschriften für die Sicherheit der Fahrgäste im Straßenverkehr, um die Beförderung von Personen mit autonomen Fahrzeugen zu ermöglichen;
Anpassung des nationalen Versicherungsrechts, um die Versicherung autonomer Fahrzeuge und Dienstleistungen zu ermöglichen.
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|
122
|
C1.4. R5-I2
|
M
|
Neue städtische Verkehrsdienste mit vollständig autonomen und Elektrofahrzeugen, die an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst sind, und eine spezielle Infrastruktur
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Vollständig autonome und Elektrofahrzeuge, die an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst sind, und eine spezialisierte Infrastruktur, die mit allen installierten Funktionen arbeitet
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|
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Q4
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2025
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Neuer Nahverkehrsdienst, bestehend aus:
(I)eine Flotte vollständig autonomer Elektrofahrzeuge, die in der Lage sind, mithilfe künstlicher Intelligenz alle dynamischen Fahrfunktionen ohne Unterstützung des Fahrers auszuüben,
(II)Entwicklung und Bau einer speziellen Infrastruktur für die Flotte autonomer und Elektrofahrzeuge, die in den öffentlichen Nahverkehr integriert sind, und
(III)Entwicklung einer Software-Plattform für den Betrieb des gesamten Systems;
müssen funktionsfähig sein und den Betrieb vollständig autonomer neuer Elektrofahrzeuge ermöglichen. Das völlig autonome neue Elektrofahrzeug muss an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst werden, indem es über große Schiebetüren, die das Einsteigen in das Fahrzeug erleichtern, und einen Gepäckraum, in dem Rollstühle untergebracht werden können, verfügt.
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123
|
C1.4. R5-I2
|
M
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50000 kostenlose Gutscheine für Fahrten mit vollständig autonomen Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen und/oder mit Schwierigkeiten bei der Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel
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Unterzeichnete Vereinbarung mit der Stadt Zagreb und dem öffentlichen Verkehrsunternehmen über die Ausstellung von 50000 kostenlosen Fahrscheinen
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1. QUARTAL
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2026
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Es ist eine unterzeichnete Vereinbarung mit der Stadt Zagreb und dem öffentlichen Verkehrsunternehmen über die Ausstellung von 50000 kostenlosen Fahrscheinen mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren nach der Ausstellung für Menschen mit Behinderungen und/oder mit Schwierigkeiten bei der Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel vorzulegen.
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124
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C1.4. R5-I3
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M
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2000 Straßenfahrzeuge mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben)
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2000 alternativ angetriebene Straßenfahrzeuge gekauft
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Q2
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2026
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Es ist ein Nachweis über den Kauf von 2000 neuen Straßenfahrzeugen mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben) vorzulegen.
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D.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C1.4 R1-I1 – Elektronisches Mautsystem
Ziel der Investition ist es, die Überlastung der Straßen zu verringern und den Umweltschutz und die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern.
Die Investition besteht in der Bereitstellung eines neuen elektronischen Mautsystems.
D.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
|
Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
|
|
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93
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C1.4. R1-I1
|
M
|
Neues elektronisches Mautsystem
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Neues elektronisches Mautsystem bereitgestellt
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|
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Q2
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2026
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Es werden Software (z. B. zentrales IT-System) und Hardware (z. B. neue Mautportale mit Kameras) eines neuen elektronischen Mautsystems geliefert, das auf einer Mehrspur-Lösung für den freien Verkehrsfluss (MLFF) beruht, ohne Fahrzeuge mit kontaktlosen Zahlungsmethoden für Autobahnen zu stoppen, die von den kroatischen Autobahnen Ltd, der Autobahn Zagreb-Macelj (AZM) und BINA Istra betrieben werden. Der Vor-Ort-Erstinstallationstest eines neuen elektronischen Mautsystems wird durchgeführt.
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E. KOMPONENTE 1.5: VERBESSERUNG DER NUTZUNG NATÜRLICHER RESSOURCEN UND STÄRKUNG DER LEBENSMITTELVERSORGUNGSKETTE
Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Agrar- und Lebensmittelsektors zu erhöhen.
Die Komponente umfasst: I) Aufbau eines Netzes logistischer Infrastrukturen zur Stärkung der Produktionsmarktkette im Obst- und Gemüsesektor; II) die Einrichtung eines Systems zur Umstrukturierung und Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen; III) Entwicklung digitaler Lösungen im Agrarsektor; und iv) Verbesserung der Lebensmittelspendensysteme.
Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung mit dem Titel „Notwendigkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und wirksam auf die Pandemie zu reagieren, die Wirtschaft zu stützen und die Erholung zu unterstützen“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) bei; „über die Notwendigkeit, den Zugang zu digitalen Diensten zu verbessern“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „Vorrang für die Umsetzung und Finanzierung öffentlicher und potenziell öffentlich-privater Investitionsprojekte zur Unterstützung der Erholung der Wirtschaft“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
E.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C1.5 R1 – Aufbau eines Netzes von Logistikinfrastrukturen zur Stärkung der Produktionsmarktkette im Obst- und Gemüsesektor
Ziel der Reform ist es, das Angebot an kleinen landwirtschaftlichen Betrieben durch Erzeugerorganisationen zu organisieren und zu verknüpfen, um die Bündelung, die Zusammenarbeit und den Austausch von Erfahrungen und Wissen zu fördern. Die Reform soll die Position der Landwirte in den Lieferketten, insbesondere im Obst- und Gemüsesektor, verbessern und zur Entwicklung von Erzeugnissen mit höherem Mehrwert beitragen. Die Reform umfasst die Annahme des operationellen Programms zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026 durch die kroatische Regierung.
Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C1.5 R1-I1 – Bau von Logistik- und Vertriebszentren für Obst und Gemüse
Ziel der Investition ist es, den Wettbewerb im Obst- und Gemüsesektor zu verbessern.
Diese Maßnahme umfasst den Bau von Logistik-Verteilerzentren für Obst und/oder Gemüse.
Investition C1.5 R1-I2 Stärkung der Position und Sichtbarkeit der Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette
Ziel der Investition ist es, die Erzeuger in die Lage zu versetzen, eine wichtigere Rolle in der Leitungs- und Eigentümerstruktur von Logistik- und Vertriebszentren zu spielen.
Diese Maßnahme umfasst Schulungen für Erzeugerorganisationen und die Einführung eines anerkannten Systems für die Kennzeichnung von Obst und Gemüse.
Reform C1.5 R2 – Verbesserung der Systeme zur Umstrukturierung und Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen
Ziel der Reform ist es, Konsolidierungsverfahren und die kontinuierliche Überwachung landwirtschaftlicher Flächen zu erleichtern, wodurch die Voraussetzungen für die Anwendung moderner landwirtschaftlicher Methoden, für den Aufbau von Infrastruktur (z. B. Netz von Feldstraßen und Milderungskanälen) und für die Regelung eigentumsrechtlicher Beziehungen auf landwirtschaftlichen Flächen geschaffen werden sollen. Die Reform soll zu einer effizienteren Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in der Landwirtschaft beitragen und die Produktivität und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung steigern, wobei der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Umwelt und der Verbesserung des Lebens in ländlichen Gebieten liegt. Im Rahmen der Reform tritt das neue Gesetz über die landwirtschaftliche Flurbereinigung in Kraft.
Die Reform wird bis zum 31. März 2026 abgeschlossen.
Investition C1.5 R2-I2 – Überwachungsprogramm für landwirtschaftliche Flächen
Ziel dieser Investition ist es, die Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz landwirtschaftlicher Flächen, die kontinuierliche Verfügbarkeit der für die Bewertung des Zustands des Bodens erforderlichen Daten und die Umsetzung der Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung zu gewährleisten.
Diese Maßnahme besteht in der Modernisierung des operativen Informationssystems für die Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und der Einrichtung von 90 ständigen Landmessstellen.
Reform C1.5 R3 – Digitaler Wandel der Landwirtschaft
Ziel der Reform ist es, den Zugang der Landwirte zu öffentlichen Dienstleistungen im Agrarsektor durch die Digitalisierung dieser Dienstleistungen zu verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Reform umfasst die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Durchführung aller Investitionen plant und überwacht und die Erreichung festgelegter Ziele sicherstellt: digitalisierte öffentliche Dienste, operative Plattform für intelligente Landwirtschaft und öffentlich zugängliches Rückverfolgbarkeitsinformationssystem.
Die Reform dürfte dazu beitragen, die landwirtschaftliche Erzeugung zu steigern, die Qualität und Rückverfolgbarkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gewährleisten und die Anwendung agronomischer Verfahren sicherzustellen, die langfristig für das Klima und die Umwelt nachhaltig sind.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.
Investition C1.5 R3-I1 – Einführung digitaler öffentlicher Dienste
Ziel dieser Investition ist der digitale Wandel von mindestens 30 öffentlichen landwirtschaftlichen Dienstleistungen. Die Investition umfasst unter anderem die Ausarbeitung des Aktionsplans für den digitalen Wandel, der die Grundlage für die Erfassung aller zu digitalisierenden landwirtschaftlichen Dienstleistungen bildet. Mindestens 30 öffentliche Dienste, die im Aktionsplan registriert sein müssen, werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt. Die Investition verringert den Bedarf an Präsenzdiensten und trägt zur Schaffung digitaler öffentlicher Dienste für Landwirte bei.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C1.5 R3-I2 – Intelligente Landwirtschaft
Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel des kroatischen Agrarsektors zu unterstützen.
Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft.
Investition C1.5 R3-I3 – Rückverfolgbarkeitssystem
Ziel der Investition ist es, die nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere durch kleine lokale Erzeuger, weiter zu fördern und die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Kroatien besser über die Bedeutung und Verfügbarkeit von Erzeugnissen zu informieren, die auf nachhaltige Weise auf lokaler Ebene gewonnen werden. Die Investition dürfte sich positiv auf die Entwicklung des ländlichen Raums in einer Reihe lokaler Gemeinschaften auswirken und dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in lokal erzeugte und nachhaltige Lebensmittel zu stärken. Die Investition umfasst die Einrichtung eines nationalen Rückverfolgbarkeitsinformationssystems, das der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform C1.5 R4 – Verbesserung der Systeme für Lebensmittelspenden
Ziel der Reform ist es, die Kreislaufwirtschaft im Agrar- und Lebensmittelsektor zu fördern, die Lebensmittelverschwendung zu verringern und die Ernährungssicherheit für die ärmeren Bevölkerungsgruppen durch die Verbesserung des Lebensmittelspendensystems zu erhöhen. Die Reform umfasst die Einrichtung einer Lebensmittelbank, die Stärkung der Infrastrukturkapazität von Vermittlern in der Lebensmittelspendenkette, die Einrichtung einer Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, die Modernisierung des IT-Systems für Lebensmittelspenden, den Abschluss freiwilliger Vereinbarungen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zwischen den zuständigen Behörden und Interessenträgern in der Lebensmittelversorgungskette, der Wissenschaft, der Wissenschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Durchführung einer Informations- und Aufklärungskampagne über die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelspenden.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Investition C1.5 R4-I1 – Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und Zwischenhändlern in der Lebensmittelspendenkette
Ziel der Investition ist es, die Infrastrukturkapazität der Zwischenhändler in der Lebensmittelspendenkette und der Lebensmittelbank zu stärken, um die Grundvoraussetzungen für die Erhöhung der Menge gespendeter Lebensmittel zu schaffen und so zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung und zur Erhöhung der Ernährungssicherheit für ärmere Bevölkerungsgruppen beizutragen. Die Investition umfasst die Umsetzung von Förderprogrammen für die Infrastruktur zur Ausstattung von Lebensmittelbanken und Vermittlern in der Lebensmittelspendenkette, die vom Landwirtschaftsministerium entwickelt und von der kroatischen Regierung angenommen wurden.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
E.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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126
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C1.5. R1
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M
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Operationelles Programm zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026
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Inkrafttreten des Beschlusses der kroatischen Regierung über die Annahme des operationellen Programms zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026
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Q4
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2021
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Zur Durchführung der Maßnahme, die in erster Linie auf die Stärkung der Rolle und der Verwaltungskapazität der Erzeugerorganisationen (EO) in der Produktions- und Vermarktungskette für Obst und Gemüse abzielt, wird das operationelle Programm zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026 von der kroatischen Regierung angenommen. Sie umfasst die Durchführung folgender Maßnahmen: I) Bau und Ausrüstung von Logistik-Vertriebszentren für Obst und Gemüse und ii) Stärkung der Position und Anerkennung der Erzeuger in der Lieferkette für Obst und Gemüse.
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127
|
C1.5. R1-I1
|
T
|
Aufbau und Betrieb eines Logistik-Verteilungszentrums (Logistic Distribution Centre, LDC)
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Anzahl
|
0
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1
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Q4
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2023
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Das gebaute Logistik-Verteilungszentrum umfasst einen Modernisierungsteil, der für die Annahme des Produkts, die Reinigung, das Waschen, das Sortieren und das Verpacken bestimmt ist, sowie einen Lagerteil mit geeigneter Aufnahme- und Lagerkapazität bei Kühlung und langfristiger Lagerung und einem bestimmten Verarbeitungsgrad des Produkts. Bei der Erstverarbeitung von Obst und Gemüse sollen Erzeugnisse von nicht standardisierter Qualität verwendet werden, um Lebensmittelverschwendung (Verschwendung) zu vermeiden. Die Lagerkapazität des LDC beträgt mindestens 3 000 Tonnen und höchstens 12 000 Tonnen. Die Maßnahme betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter dem des Niedrigstenergiegebäudes liegt.
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128
|
C1.5. R1-I1
|
T
|
Bau von mindestens zwei Logistik-Verteilerzentren
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Anzahl
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1
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3
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1. QUARTAL
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2026
|
Es sind mindestens zwei Logistik-Verteilungszentren mit einer Lagerkapazität von jeweils mindestens 3 000 Tonnen zu errichten. Die Maßnahme betrifft den Bau neuer Gebäude, deren Primärenergiebedarf mindestens 20 % unter dem Durchschnitt der Schwellenwerte für Niedrigstenergiegebäude liegt und in denen erneuerbare Energiequellen genutzt werden.
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|
129
|
C1.5. R1-I2
|
T
|
Schulungen für Erzeugerorganisationen
|
|
Anzahl
|
0
|
3
|
Q2
|
2026
|
Mindestens drei Erzeugerorganisationen (EO), die mit den Logistik-Verteilerzentren verbunden sind, haben an Schulungen im Bereich der Verwaltung und Finanzierung von Erzeugerorganisationen teilgenommen, an denen mindestens 15 Personen teilgenommen haben.
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130
|
C1.5. R1-I2
|
M
|
System zur Kennzeichnung von Obst und Gemüse
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Ausgestelltes Dokument, mit dem bestätigt wird, dass das neue Produkt den Kennzeichnungsanforderungen von Qualitätsregelungen entspricht
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|
Q2
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2026
|
Es wird ein System zur Schaffung erkennbarer Etiketten auf dem Obst- und Gemüsemarkt genehmigt. Das System ist freiwillig und ergänzt bereits bestehende Qualitätsregelungen, die vom Landwirtschaftsministerium entwickelt wurden.
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131
|
C1.5. R2
|
M
|
Neues Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen
|
Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen
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|
|
|
1. QUARTAL
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2022
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Das geplante neue Gesetz über die Flurbereinigung landwirtschaftlicher Flächen muss unter anderem
• Einführung von Bedingungen zur Vereinfachung des Konsolidierungsprozesses;
• Verringerung der Zahl der teilnehmenden Gremien,
• Verkürzung der für die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der Zuweisung erforderlichen Zeit,
• Anwendung von Informationstechnologien und Vernetzung mit bestehenden und neuen Datenbanken verschiedener Interessenträger bei gleichzeitiger Einrichtung einer Datenbank zur Bodenqualität.
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|
133
|
C1.5. R2-I2
|
T
|
Modernisierung des operativen Informationssystems zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtung von 90 ständigen Stationen zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen
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|
Anzahl
|
0
|
90
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Q2
|
2025
|
Es wird ein Programm zur ständigen Überwachung des Zustands der landwirtschaftlichen Flächen aufgestellt. Die Ergebnisse des Programms geben die Krisengebiete an, in denen die Böden Bedrohungen ausgesetzt sind. Die Modernisierung des Informationssystems für die Überwachung landwirtschaftlicher Flächen muss es ermöglichen, vergleichbare Parameter zu erhalten.
Im Rahmen des verbesserten Systems zur Überwachung des Zustands der landwirtschaftlichen Flächen werden mindestens 90 Stationen eingerichtet, die alle landwirtschaftlichen Teilregionen abdecken.
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|
134
|
C1.5. R3
|
M
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Einrichtung einer Stelle für die Durchführung und Verwaltung von Projekten des digitalen Wandels im Landwirtschaftsministerium
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Beschluss des Landwirtschaftsministers zur Einrichtung einer Abteilung für die Durchführung und Verwaltung von Projekten des digitalen Wandels im Landwirtschaftsministerium
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Q4
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2021
|
Das eingerichtete Referat plant und überwacht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Zahlstelle, kroatische Agentur für Landwirtschaft und Ernährung und zentrales staatliches Amt für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft) die Durchführung aller Investitionen, um sicherzustellen, dass Folgendes erreicht wird: mindestens 30 digitalisierte öffentliche Dienste, eine operative Plattform für intelligente Landwirtschaft und ein öffentlich zugängliches Informationssystem für die Rückverfolgbarkeit.
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135
|
C1.5. R3-I1
|
T
|
Digitalisierung von mindestens 30 öffentlichen Diensten in der Landwirtschaft, die im Aktionsplan für den digitalen Wandel der öffentlichen Dienste in der Landwirtschaft aufgeführt sind
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|
Anzahl
|
0
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30
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Q4
|
2024
|
Der Aktionsplan für den digitalen Wandel bildet die Grundlage für die Erfassung aller zu digitalisierenden landwirtschaftlichen Dienstleistungen. Der Aktionsplan enthält ein Modell und einen Transformationsprozess für jeden aufgezeichneten öffentlichen Dienst. Mindestens 30 öffentliche Dienste, die im Aktionsplan registriert und im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans unterstützt werden, werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt. Im Aktionsplan werden die einzelnen öffentlichen Dienste festgelegt, die im Zuge der Durchführung des Projekts digitalisiert werden sollen. Mindestens 30 Dienste werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt.
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136
|
C1.5. R3-I2
|
M
|
Einrichtung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft
|
Plattform für intelligente Landwirtschaft verfügbar
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|
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Q4
|
2025
|
Den Begünstigten wird eine Plattform für intelligente Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Plattform für intelligente Landwirtschaft bietet aktuelle, strukturierte und zeitnahe Informationen direkt aus Feldern und landwirtschaftlichen Betrieben.
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137
|
C1.5. R3-I3
|
M
|
Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitsinformationssystems
|
Informationssystem zur Rückverfolgbarkeit betriebsbereit und öffentlich zugänglich
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|
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Q4
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2024
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Das geplante Rückverfolgbarkeitsinformationssystem soll eine bessere Information der Verbraucher durch die Überwachung der Rückverfolgbarkeit von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ermöglichen. Das System ist freiwillig und wird zur Vereinheitlichung und Erleichterung der Nachverfolgung von Informationen, zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit und zur Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher über QR-Codes verwendet. Das System muss so konzipiert sein, dass es mit anderen elektronischen Systemen verbunden ist und die Informationen über die Rückverfolgbarkeit kontinuierlich aktualisiert. Das System muss auch über das Potenzial verfügen, Informationen über Händler und Vermittler zu erfassen, die möglicherweise nie in physischen Kontakt mit dem Produkt kommen.
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138
|
C1.5. R4
|
M
|
Die Online-Plattform zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und ein verbessertes IT-System für Lebensmittelspenden
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Die Online-Plattform zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und zur Modernisierung der technischen Lösung für das IT-System für Lebensmittelspenden ist einsatzbereit und öffentlich zugänglich.
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Q2
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2022
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Die Online-Plattform zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung wird eingerichtet, um bewährte Verfahren zu verbreiten, das Bewusstsein zu schärfen und über das Thema Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelspenden aufzuklären. Das IT-System für Lebensmittelspenden, das bereits in Betrieb ist, wird durch neue Funktionen aufgerüstet, wobei die Möglichkeit der regionalen Verwaltung des Systems und der statistischen Darstellung von Daten hervorgehoben wird.
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|
139
|
C1.5. R4-I1
|
M
|
Förderprogramm für die Infrastruktur zur Ausstattung von Lebensmittelbanken und Zwischenhändlern in der Lebensmittelspendenkette
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Umsetzung des Förderprogramms für die Infrastruktur zur Ausstattung von Lebensmittelbanken und Vermittlern in der Lebensmittelspendenkette und Auszahlung der Mittel
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Q4
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2023
|
Die Unterstützungsregelung wird im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und nach Abschluss von Verträgen durch Auszahlung der Mittel in Kraft gesetzt, die für den Bau und die Modernisierung von Lagereinrichtungen, Lagerausrüstung und -möbeln, Kühl- und Lebensmittellagerausrüstung, Gabelstapler, Kühlfahrzeuge, Fahrzeuge und IT-Ausrüstung verwendet werden sollen.
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F. KOMPONENTE 1.6: ENTWICKLUNG EINES NACHHALTIGEN, INNOVATIVEN UND WIDERSTANDFÄHIGEN TOURISMUS
Die COVID-19-Pandemie hat sich sowohl weltweit als auch in Kroatien sehr negativ auf den Tourismussektor ausgewirkt. Als strategische Tätigkeit in Kroatien hat der Tourismus einen direkten Anteil von 11,4 % am BIP und verzeichnete 2020 einen Rückgang der Zahl der Übernachtungen um 55 % gegenüber dem Vorjahr. Angesichts dieser Auswirkungen der Krise und der sich ändernden Nachfrageerwartungen besteht das Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans darin, den Tourismussektor umzugestalten und zu modernisieren und gleichzeitig seine Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz zu steigern, indem die folgenden übergeordneten Ziele erreicht werden:
-Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit der Tourismusbranche durch Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels.
-Beitrag zur Erholung der Tourismusbranche von der COVID-19-Krise durch Verbesserung der Unterbringungskapazitäten und des sozialen und territorialen Zusammenhalts.
-Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Tourismus und Förderung eines verantwortungsvollen Konsums sowie Verstärkung der indirekten Auswirkungen des Tourismus auf damit verbundene Tätigkeiten.
Mit der Komponente wird Folgendes unterstützt: die länderspezifische Empfehlung, die aufwendigsten steuerähnlichen Abgaben zu senken (länderspezifische Empfehlung 4, 2019), alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen (länderspezifische Empfehlung 1, 2020), ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
Diese Komponente trägt auch zu den Zielen bei, die in den anderen Teilkomponenten dieses Plans, insbesondere in C1.5, festgelegt sind. Verbesserung der Nutzung natürlicher Ressourcen und Stärkung der Lebensmittelversorgungskette und C2.3. Digitaler Wandel der Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltung.
F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C1.6 R1 – Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit der Tourismusbranche
Ziel der Reform ist es, durch die Ausarbeitung des Tourismusgesetzes, der Strategie 2030 für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus, des nationalen Plans für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus bis 2027 und der strategischen Umweltprüfung einen wirksamen organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Steuerung der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus zu schaffen.
Die Reform umfasst Folgendes:
-Weitere administrative und steuerähnliche Entlastung der Tourismusbranche;
-Weitere Änderung des Rechtsrahmens, um die Entwicklung des Tourismus besser zu steuern und gleichzeitig Unternehmensinvestitionen in Innovation zu fördern;
-Entwicklung eines neuen Tourismusmodells, das diversifiziertere Tourismusprodukte anbietet, zum ökologischen und digitalen Wandel von Tourismusunternehmern beiträgt und die Einhaltung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sicherstellt;
-Verringerung der betrieblichen Verfahren, die zu einer einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Gründung von Tourismusunternehmen beitragen sollen.
Die Umsetzung der Reform des Tourismusmanagementsystems ist auch im Rahmen der Investition C.2.3 R3-I15 „Einrichtung von Lösungen für Tourismusanwendungen“ geplant, um Unternehmer administrativ zu entlasten und das Tourismusmodell in Richtung Nachhaltigkeit umzugestalten. Die Reform wird im Einklang mit dem Grundsatz der öffentlichen Konsultation umgesetzt, an der ein breites Spektrum von Interessenträgern des gesamten Tourismus-Ökosystems beteiligt ist, darunter Unternehmer, Industrieverbände und Wissenschaftler.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Investition C1.6 R1-I1 – Regionale Diversifizierung und Spezialisierung des kroatischen Tourismus durch Investitionen in die Entwicklung von Tourismusprodukten mit hoher Wertschöpfung
Mit dieser Investition soll finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für die Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur in ganz Kroatien bereitgestellt werden.
Die Maßnahme umfasst Investitionen zur Weiterentwicklung der Tourismusinfrastruktur, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung von Turismusprodukten in weniger entwickelten Reisezielen.
Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C1.6 R1-I2 – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmern und Förderung des ökologischen und digitalen Wandels in der Tourismusbranche
Ziel der Investition ist es, einen finanziellen Vorsprung für den ökologischen und digitalen Wandel in der Tourismusbranche zu schaffen.
Ziel dieser Investition ist die Umsetzung grüner Projekte wie die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Kreislaufwirtschaft, die Einführung von Innovationen und digitalen Technologien sowie die Entwicklung umweltfreundlicher Tourismusprodukte und Ressourceneffizienz.
Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C1.6 R1-I3 – Stärkung der Systemkapazität für einen widerstandsfähigen und nachhaltigen Tourismus
Ziel der Investition ist es, die Resilienz des Humankapitals im gesamten Tourismussektor durch speziell auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zugeschnittene Bildungsprogramme zu stärken.
Die Haupttätigkeiten der Investition umfassen die Konzeption von Bildungsprogrammen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, und die Schulung von Menschen im Rahmen dieser Bildungsprogramme.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
F.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
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140
|
C1.6. R1
|
M
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Szenarioanalyse im Rahmen der Strategie zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus für 2030
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Entwicklung der Szenarioanalyse
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|
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Q4
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2021
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Die im Rahmen des Strategieentwicklungsprozesses erstellte Szenarioanalyse bildet die Grundlage für die Mobilisierung der Investitionen im Rahmen dieser Teilkomponente. Bei der Szenarioanalyse wird die Projektion der Entwicklungsrichtung auf nationaler und territorialer Ebene in Absprache mit den wichtigsten Interessenträgern des Sektors entwickelt.
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141
|
C1.6. R1
|
M
|
Annahme der Strategie der Regierung der Republik Kroatien für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030
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Bestimmung über das Inkrafttreten der Strategie für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030
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3. QUARTAL
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2022
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Im Rahmen dieser Reform wird der Prozess der Umstellung des Tourismusentwicklungsmodells auf Nachhaltigkeit durch die Entwicklung der Strategie für nachhaltige Entwicklung des Tourismus bis 2030 unter dem Gesichtspunkt der sozioökonomischen Nachhaltigkeit sowie der ökologischen und territorialen Nachhaltigkeit umgesetzt.
Die Strategie wird als langfristiger Akt der strategischen Planung von nationaler Bedeutung auch den Fragen der bisherigen Landnutzung, d. h. dem Übertourismus in einzelnen Reisezielen, als einem der Hauptprobleme der Tourismusentwicklung besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Strategie wird auch eine Antwort auf die Frage liefern, wie die Verringerung der ungleichen regionalen Entwicklung in Kroatien besser gefördert werden kann.
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142
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C1.6. R1
|
M
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Erstellung des metodologischen Rahmens für das Satellitenkonto für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien
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Bestimmung über das Inkrafttreten des metodologischen Rahmens des Satellitenkontos für nachhaltigen Tourismus
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3. QUARTAL
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2023
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Das System der Tourismus-Nachhaltigkeits-Satellitenkonten schafft die Voraussetzungen für die Steuerung und Überwachung der Entwicklung des Tourismus durch festgelegte Nachhaltigkeitsindikatoren für den Tourismus sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene.
Das Satellitenkonto wird zu einem Instrument für die Verwaltung der öffentlichen Politik. Die Datenerhebung und -zusammenstellung wird mit dem Europäischen Tourismusindikatorensystem (ETIS) und den Konzepten, Definitionen, Klassifikationen und Rechnungslegungsvorschriften des Systems für umweltökonomische Gesamtrechnungen (SEEA) harmonisiert. Um die Effizienz der regionalen Tourismuspolitik zu verbessern, wird ein regionales Tourismus-Nachhaltigkeits-Satellitenkonto eingerichtet, in das spezifische Indikatoren für Tourismusaktivitäten auf Destinationsebene aufgenommen werden, die angepasst werden, um auf das mögliche Auftreten von Übertourismus hinzuweisen. Daten und Analysen dienen sowohl dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor als Grundlage für die strategische Ausrichtung der Planung und werden zu einem relevanten Instrument des Politikmanagements.
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143
|
C1.6. R1
|
M
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Tourismusgesetz zur Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Entwicklung der Tourismusbranche
|
Inkrafttreten des Tourismusgesetzes
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Q4
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2023
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Das Tourismusgesetz schafft einen Rahmen für die Überwachung und Entwicklung der Tourismusbranche durch die Einrichtung eines Datenüberwachungs- und -analysesystems, eines Systems für Anreize, die Überwachung und Analyse von Investitionen, die Festlegung der Rolle der wichtigsten Interessenträger bei der Entwicklung des Tourismus und der dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Festlegung von Indikatoren und Standards zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Tourismus (insbesondere grüne und digitale Standards).
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144
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C1.6. R1-I1
|
M
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Veröffentlichung öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und den Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur über die wichtigsten Tourismus- und Küstengebiete hinaus
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Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und die Entwicklung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur über die wichtigsten Tourismus- und Küstengebiete hinaus
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3. QUARTAL
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2022
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In den Ausschreibungsunterlagen wird festgelegt, dass sich die Investitionen auf Projekte konzentrieren müssen, die die grüne und digitale Qualität der Tourismusinfrastruktur verbessern und die Umweltauswirkungen und damit die Konzentration von Gästen in der Saison verringern können. In den wichtigsten Tourismus- und Küstengebieten sind gemäß dem Tourismusentwicklungsindex nur Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden Tourismusinfrastruktur und bis zu 29 623 731 EUR des Gesamtbudgets der Investition förderfähig, die zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Reisezielen beitragen und die Umweltauswirkungen während der Tourismussaison verringern. Zu den Förderkriterien gehört die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01).
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145
|
C1.6. R1-I1
|
M
|
Abschluss der ausgezeichneten Projekte für den Bau und die Anpassung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur
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Bescheinigung über die Fertigstellung durch den Aufsichtsingenieur.
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Q2
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2026
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Abschluss von zehn ausgezeichneten Projekten der Investition in den Bau und die Anpassung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur.
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146
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C1.6. R1-I2
|
M
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Veröffentlichung öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern mit mindestens 50 % der Gesamtinvestitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels
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Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern
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3. QUARTAL
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2022
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In den Ausschreibungsunterlagen ist anzugeben, dass mindestens 29 862 632 EUR der Gesamtinvestitionen für Investitionen vergeben werden, die auf den Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel, die Digitalisierung von Tätigkeiten im Einklang mit den Kriterien der Verringerung der Treibhausgasemissionen oder der Energieeffizienz und der Abfallreduzierung sowie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ausgerichtet sind.
Die Projektauswahlkriterien tragen zum ökologischen Wandel im Einklang mit der NRS, dem Grünen Vertrag für Europa, den in der Durchführbarkeitsstudie für die Einrichtung eines Satellitenkontos für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien festgelegten Nachhaltigkeitsindikatoren und den Leitlinien für die Ausarbeitung der Strategie zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus für 2030 bei. Im Einklang mit den Grundsätzen der technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes müssen Antragsteller nachweisen, wie sie die negativen Umweltauswirkungen, die mit dem Projekt verbunden sein können, abmildern und wie sie während der Durchführung des Projekts zu positiven Auswirkungen beitragen werden.
In den Ausschreibungsunterlagen werden mindestens 29 862 632 EUR der Gesamtinvestitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels zugewiesen und für diese Investitionen die Auswahl-/Förderkriterien angegeben, die die Anforderungen der anwendbaren Interventionsbereiche [3-100] des Anhangs [VI/VII] und die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) sowie die Übereinstimmung der geförderten Projekte mit dem einschlägigen Besitzstand der EU und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich widerspiegeln.
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147
|
C1.6. R1-I2
|
M
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Abschluss ausgezeichneter Investitionsprojekte zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern
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Bescheinigung über die Fertigstellung durch den Aufsichtsingenieur.
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Q2
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2026
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Abschluss von 37 ausgezeichneten Investitionsprojekten zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern.
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148
|
C1.6. R1-I3
|
T
|
Bildungsprogramme zur Stärkung der Kenntnisse und Kompetenzen im Tourismus
|
|
Anzahl
|
0
|
10
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Q4
|
2024
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Entwicklung von Bildungsprogrammen zur Stärkung der Kenntnisse und Kompetenzen im Tourismus, einschließlich digitaler Kompetenzen für Regierungsbeamte und öffentliche Bedienstete im Tourismussystem, Arbeitslose und Bildungsangebote für Arbeitgeber
Die entwickelten Bildungsprogramme werden auf Analysen des Arbeitsmarktbedarfs beruhen und eine Grundlage für die Stärkung der Kenntnisse und Kompetenzen im Tourismus schaffen, einschließlich digitaler Kompetenzen für Regierungsbeamte im Tourismussystem und Beschäftigte im System der Tourismusgemeinschaft, Arbeitslose und Bildung bei Arbeitgebern. Die Kriterien für die Auswahl der zu entwickelnden Programme werden darin bestehen, zur Verwirklichung der Ziele des digitalen und des ökologischen Wandels beizutragen, d. h. zum Erwerb der Kenntnisse und Kompetenzen, die für die Durchführung der durch die Investitionen C1.6 I2 und I1 dieser Teilkomponente finanzierten Projekte erforderlich sind, wie z. B. Wissen im Zusammenhang mit grünem Bauen, erneuerbaren Energien, innovativen Produkten, unternehmerischen Fähigkeiten und nachhaltigem Destinationsmanagement.
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149
|
C1.6. R1-I3
|
T
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Gebildete Personen in tourismusbezogenen Bildungsprogrammen
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|
Anzahl
|
0
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1 000
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Q4
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2025
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Mindestens 1000 Personen nehmen an tourismusbezogenen Schulungen teil.
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G. KOMPONENTE 2.1: STÄRKUNG DER KAPAZITÄTEN FÜR DIE GESTALTUNG UND UMSETZUNG ÖFFENTLICHER MAẞNAHMEN UND PROJEKTE
Die Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Qualität der Politikgestaltung zu verbessern, die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung für die Gestaltung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen zu erhöhen und die Fragmentierung der öffentlichen Verwaltung zu überwinden, indem die Koordinierung zwischen den zuständigen Ministerien verbessert und die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen und Projekte verbessert wird. Die Komponente umfasst Maßnahmen zur
-Durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien die Gestaltung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen und Projekte auf zentraler und lokaler Ebene zu erleichtern;
-Unterstützung der Begünstigten bei der Vorbereitung von Projekten und der technischen Dokumentation von Projekten im Bereich des ökologischen und des digitalen Wandels und
-Stärkung der Mechanismen für die Koordinierung und Verwaltung der öffentlichen Politik.
Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zum Ausbau der Kapazitäten der Verwaltung für die Konzeption und Umsetzung öffentlicher Projekte und Strategien (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und zur Stärkung der Kapazitäten und Effizienz der öffentlichen Verwaltung für die Konzeption und Umsetzung öffentlicher Projekte und Strategien auf zentraler und lokaler Ebene (länderspezifische Empfehlung 4, 2020) bei.
G.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.1 R1 – Stärkung der Mechanismen für die Integration und Verwaltung öffentlicher Maßnahmen durch Professionalisierung der strategischen Planung
Ziel dieser Reform ist es, die Art und Weise zu verbessern, wie öffentliche Maßnahmen verwaltet und umgesetzt werden.
Diese Maßnahme besteht darin, Rechtsvorschriften zu erlassen, um die Koordinierung der öffentlichen Politik zu verbessern und so die strategische Planung und Folgenabschätzung von Vorschriften zu professionalisieren.
Reform C2.1 R2 – Stärkung der Kapazitäten zur Vorbereitung und Durchführung von EU-Projekten
Mit dem Ziel, die Inanspruchnahme der Unionsmittel zu erhöhen, wird mit dieser Reform die Kapazität für die Vorbereitung und Ausführung der Unionsmittel erhöht. Darüber hinaus werden im Regierungsbeschluss über die Stellen im Durchführungssystem des Aufbau- und Resilienzplans die zuständigen Behörden und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aufgaben bei der Durchführung festgelegt, eine dem Finanzministerium unterstellte zentrale Koordinierungsstelle für die Durchführung und Überwachung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans eingerichtet und der Durchführungsausschuss beauftragt, für Kohärenz und Einheitlichkeit bei der Verwendung der Unionsmittel zu sorgen. Es wird eine Analyse der Arbeitsbelastung zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten für alle operationellen Programme erstellt. Die Satzung der Agentur für die Prüfung des Durchführungssystems für Programme der Europäischen Union (ARPA) wird angepasst, um sie mit der Verordnung (EU) 2021/241 in Einklang zu bringen und das rechtliche Mandat für die Durchführung von Prüfungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans zu erteilen. Das für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwendete IT-System wird modernisiert, um die Erhebung, Speicherung und Überwachung von Daten zu den Etappenzielen und Zielwerten, auch auf der Ebene der Endempfänger, zu ermöglichen.
Diese Reform muss bis zum 31. Januar 2022 abgeschlossen sein, bevor der erste Zahlungsantrag bei der Kommission eingereicht wird.
Investition C2.1 R1-I1 – Optimierung, Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen für die strategische Planung und Folgenabschätzung öffentlicher Maßnahmen
Ziel dieser Investition ist es, die Digitalisierung der strategischen Planung, Umsetzung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen zu unterstützen.
Diese Maßnahme besteht in der Entwicklung einer IT-Plattform, des Informationssystems für die strategische Planung, um die Überwachung der Ausarbeitung strategischer Dokumente zu ermöglichen.
Investition C2.1 R2-I1 – Unterstützung der Begünstigten bei der Erstellung der projekttechnischen Dokumentation
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Erfolgsquote und die Inanspruchnahme von EU-Mitteln zu erhöhen.
Diese Maßnahme besteht aus Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung potenzieller Begünstigter verschiedener EU-Mittel, um die Erstellung der projekttechnischen Dokumentation zu beschleunigen und zu optimieren.
G.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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150
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C2.1. R1
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M
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Änderungen des Gesetzes über das System der strategischen Planung und des Managements der Entwicklung der Republik Kroatien und der Satzungen
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das System der strategischen Planung und Steuerung für die Entwicklung der Republik Kroatien und der dazugehörigen Durchführungsvorschriften
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Q4
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2022
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Änderungen des Gesetzes über das strategische Planungs- und Entwicklungsmanagementsystem der Republik Kroatien und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen sollen die Wirksamkeit der strategischen Planung und die Professionalisierung der Ausarbeitung strategischer Dokumente verbessern. Sie umfasst auch eine Grundlage für Stellenbeschreibungen und Kompetenzen von Beamten im Zusammenhang mit der strategischen Planung;
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151
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C2.1. R1
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M
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Änderungen des Gesetzes über die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Folgenabschätzung
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Q4
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2023
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Änderungen des Gesetzes über die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften vereinfachen die Ex-post-Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften, einschließlich der Methodik und der Verfahren, auf der Grundlage der Empfehlungen des Instruments für technische Unterstützung des Projekts im Zusammenhang mit der Ex-post-Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften. Die Änderungen umfassen auch Änderungen der Stellenbeschreibungen und Kompetenzen von Beamten im Zusammenhang mit der Folgenabschätzung im Hinblick auf die Professionalisierung der Koordinierung, Ausarbeitung und Überwachung der Auswirkungen der Regulierung in der öffentlichen Verwaltung.
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152
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C2.1. R1
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T
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Verringerung des Verwaltungsaufwands, der sich unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt, durch Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren
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% (Prozent)
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0
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20
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Q4
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2025
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Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Bürgerinnen und Bürger um mindestens 20 % gegenüber dem 31. Dezember 2019 durch Verwendung des Standardkostenmodells (SCM) durch Digitalisierung und/oder Vereinfachung der Verfahren.
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153
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C2.1. R1-I1
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T
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Digitalisierung aller Geschäftsprozesskartierungen im Bereich der strategischen Planung und der Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften
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% (Prozent)
|
0
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100
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Q4
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2025
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Alle kartierten Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und der Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften werden digitalisiert und über die IT-Plattform (IT-System für die Digitalisierung des strategischen Planungsprozesses und der Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften) genutzt. Das IT-System ermöglicht die Überwachung der Ausarbeitung strategischer Dokumente, der Umsetzung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen und der Folgenabschätzung von Verordnungen. Das IT-System umfasst auch ein Dashboard, das einen Überblick über die Ergebnisse der Umsetzung öffentlicher Maßnahmen bietet.
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156
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C2.1. R2
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M
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Änderung der Satzung der ARPA zur Neudefinition ihres Mandats
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Inkrafttreten von Änderungen der Satzung der ARPA
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3. QUARTAL
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2021
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In Änderungen der Satzung der Agentur für die Prüfung des Durchführungssystems für Programme der Europäischen Union (ARPA) wird das Mandat der ARPA zur Einrichtung und Durchführung von Systemprüfungen und -kontrollen im Zusammenhang mit dem nationalen Aufbau- und Resilienzplan festgelegtf
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157
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C2.1. R2
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M
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Einrichtung des Durchführungs-, Prüf- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan
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Inkrafttreten des Beschlusses der kroatischen Regierung über die Stellen im System zur Umsetzung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans, Einrichtung der Koordinierungsstelle im Finanzministerium und Aktualisierung der von den Durchführungsstellen angewandten Verfahren.
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Q4
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2021
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In der Entscheidung über die Stellen im System des Aufbau- und Resilienzplans werden die zuständigen Behörden und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aufgaben bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans festgelegt, einschließlich einer dem Finanzministerium unterstehenden zentralen Koordinierungsstelle, die die Durchführung und Überwachung der ARF-Maßnahmen, einschließlich Reformen, sicherstellt, während der Durchführungsausschuss für Kohärenz und Einheitlichkeit bei der Verwendung von EU-Mitteln sorgt.
Die Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan wird innerhalb des Finanzministeriums eingerichtet und ist voll funktionsfähig.
Alle von den Durchführungsstellen für den Aufbau- und Resilienzplan verwendeten Verfahren werden aktualisiert und eingerichtet.
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158
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C2.1. R2
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M
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Annahme des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Mittel
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Inkrafttreten des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Mittel
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Q4
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2021
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Neben der Schaffung des institutionellen Rahmens und der Benennungsstellen im Gesetz soll das Gesetz auch einen Rahmen für die Einrichtung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau bieten, die durch einen Fahrplan für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten weiterentwickelt werden sollen. Dieser Fahrplan wird im Rahmen der Programmplanung der ESI-Fonds entwickelt. In dem Gesetz wird anerkannt, dass die Kapazitäten der Begünstigten zur Vorbereitung, Anwendung und Durchführung von Projekten, die im Rahmen von EU-finanzierten (operativen) Programmen durchgeführt werden, weiter gestärkt werden müssen.
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159
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C2.1. R2
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M
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Bewertung der Verwaltungskapazität
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Eine Analyse der Arbeitsbelastung wird veröffentlicht.
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Q4
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2021
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Für die an den jeweiligen Verwaltungs- und Kontrollsystemen beteiligten Organe werden Analysen der Arbeitsbelastung durchgeführt, wobei auch der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ergibt. Die Analyse liefert angemessene Informationen über den Bedarf an Verwaltungskapazitäten, damit dieser rechtzeitig gedeckt werden kann, unter anderem durch die Ausarbeitung einer Reihe von Empfehlungen zur Behebung unzureichender Kapazitäten, wo dies erforderlich ist. Auf der Grundlage der Analyse und der Empfehlungen werden den beteiligten Organen die erforderlichen Ressourcen zugewiesen.
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160
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C2.1. R2
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M
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Modernisierung des IT-Systems eFondovi: Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
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Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs
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1. QUARTAL
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2022
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Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.
Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:
a) Datenerhebung und Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;
B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und den Zugang zu ihnen zu gewährleisten.
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161
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C2.1. R2-I1
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T
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Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel
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Anzahl (Betrag)
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0
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6 370 695
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Q4
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2022
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6 370 695 EUR werden im Wege von Finanzierungsbeschlüssen für die Entwicklung der technischen Projektdokumentation gewährt, die von Ministerien, nationalen Agenturen und lokalen und regionalen Behörden zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels erstellt wird.
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162
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C2.1. R2-I1
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T
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Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel
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Anzahl
|
0
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100
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Q4
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2025
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Finanzhilfen werden öffentlichen Einrichtungen für die Entwicklung der technischen Projektdokumentation für mindestens 100 Projekte zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels gewährt.
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G.3.
Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C2.1 R1-I2 – Stärkung der Kapazitäten für strategische Planung und bessere Rechtsetzung
Ziel dieser Investition ist es, zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des strategischen Planungssystems beizutragen und die Qualität der Vorbereitung und Umsetzung der öffentlichen Politik in Kroatien zu verbessern.
Diese Investition dient der Entwicklung von Bildungsmodulen und der Organisation von Schulungen, um die Durchführung strategischer Planungsaufgaben in den Regierungsstellen zu verbessern.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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|
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154
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C2.1. R1-I2
|
T
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Schulungsmodule für die strategische Planung und die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
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Anzahl
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0
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10
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Q4
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2024
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Es werden 10 Bildungs-/Schulungsmodule für die strategische Planung und eine bessere Rechtsetzung entwickelt, um die Professionalisierung der Arbeit zu gewährleisten, einschließlich eLearning-Begleitgruppen mit technischer Unterstützung der NSPA (Nationale Schule für öffentliche Verwaltung). Die Module werden bis Ende 2024 entwickelt.
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155
|
C2.1. R1-I2
|
T
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Schulungstage für Beamte im Zusammenhang mit dem System der strategischen Planung und der Umsetzung der regulatorischen Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene
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Anzahl
|
0
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15
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Q4
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2025
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Durchführung von mindestens 15 Schulungstagen zur Durchführung von Schulungen auf der Grundlage von Bildungsmodulen im System der strategischen Planung und Umsetzung regulatorischer Auswirkungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
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H. KOMPONENTE 2.2: WEITERE VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
Die Komponente zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung Kroatiens zu modernisieren und stärker nutzerorientiert zu gestalten, indem Anreize für die tatsächliche und funktionale Zusammenlegung lokaler Verwaltungseinheiten geschaffen werden, die Digitalisierung, Interoperabilität und Effizienzgewinne bei der Mittelzuweisung auf lokaler Ebene verstärkt werden und das Besoldungssystem und die Personalverwaltung reformiert werden.
Die übergeordneten Ziele bestehen darin, die Fähigkeit zu verbessern, hochwertige und talentierte Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung anzuwerben und zu halten, und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbessern, die durch eine schwache Verwaltungs- und Fiskalkapazität und mangelnde Transparenz behindert werden.
Die Komponente umfasst größere Reformen mit entsprechenden Investitionen:
-Verbesserung des Einstellungsverfahrens im öffentlichen Dienst durch Stärkung des Zulassungssystems für den öffentlichen Dienst und weitere Verbesserung der Kompetenzen der Beamten,
-Einführung neuer Lohn- und Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst, einschließlich der Reform des Lohnsystems im öffentlichen Sektor, der Modernisierung des Personalverwaltungssystems und der Förderung der vertikalen und horizontalen Mobilität,
-Die digitale Umgestaltung von Aufbewahrungsdatenbanken und Archivaufzeichnungen,
-Gewährleistung einer funktionierenden und nachhaltigen lokalen Verwaltung durch weitere Optimierung und Dezentralisierung der lokalen Verwaltungseinheiten durch Anreize zur Unterstützung funktionaler und tatsächlicher Fusionen.
Die Komponente soll dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit einer Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlung 1, 2019) und zur Verbesserung der Erbringung und Qualität von Dienstleistungen in den kleineren lokalen Gebietskörperschaften (länderspezifische Empfehlung 4, 2020) umzusetzen.
Die Komponente umfasst vier Reformen und sieben Investitionen.
H.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.2 R1 – Verbesserung der Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst
Diese Reform zielt darauf ab, das Einstellungssystem im öffentlichen Dienst zu verbessern, um die Einstellung hoch qualifizierter Beamter zu gewährleisten, die zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung beitragen und eine Neuausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen sollen. Die Reform umfasst Änderungen des Rechtsrahmens. Neben der Reform beabsichtigen die Behörden, IT-Instrumente, Methoden und die erforderlichen Inhalte für die Überprüfung von Kompetenzen sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu entwickeln.
Es wird ein zentralisiertes Auswahlverfahren für Beamte eingeführt, das auf vorab festgelegten Plänen, einer Analyse der Arbeitsbelastung und dem tatsächlichen Bedarf der Behörden beruht, um ein spezifisches Profil von Beamten einzustellen. Im Einstellungsverfahren werden die Bewerber online getestet, um eine transparente und objektivere Auswahl der Bewerber zu gewährleisten.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 R1-I1 – Zentrales Auswahlsystem
Mit dieser Investition soll ein objektiveres und transparenteres Einstellungssystem geschaffen werden, das auf dem tatsächlich ermittelten Bedarf und den finanziellen Ressourcen beruht. Sie stellt die Einstellung der besten und kompetentesten Bewerber sicher und trägt so zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung bei.
Die Investition umfasst folgende Tätigkeiten:
-Entwicklung einer vergleichenden Analyse der Gestaltung zentralisierter Beschäftigungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten und Ausarbeitung eines Vorschlags für ein neues Beschäftigungsmodell;
-Änderungen des Rechtsrahmens, einschließlich des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, der Verfahren für die Einstellung von Beamten in staatlichen Verwaltungsorganen, professionellen Diensten und Regierungsstellen;
-Entwicklung standardisierter Tests und Schulungen;
-Entwicklung der IT-Plattform;
-Erprobung und Implementierung der IT-Plattform.
Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 R1-I2 – Elektronische Staatsprüfung
Mit dieser Investition soll ein neues System für das Ablegen einer staatlichen Prüfung auf elektronischem Wege geschaffen werden, das eine objektivere, angemessenere und validere Methode zur Bewertung der Kenntnisse der Bewerber durch eine standardisierte schriftliche Prüfung gewährleistet.
Die Investition umfasst die Entwicklung einer Softwareanwendung, mit der die Verfahren für die Entwicklung des Testmaterials für die staatliche Prüfung, die Beantragung der Prüfung, die Organisation, die Durchführung und das Bestehen der staatlichen Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfbescheinigung wird elektronisch zur Verfügung gestellt. Das System richtet eine Datenbank mit Testaufgaben und -materialien sowie eine Bewerberdatenbank ein und sorgt für die Erstellung von Berichten über die Durchführung und die Ergebnisse der Tests. Ein solches System muss eine kontinuierliche Überwachung und Verbesserung aller Prozesse für die Entwicklung und Durchführung staatlicher Prüfungen ermöglichen. Testräume in vier Testzentren in Zagreb, Split, Rijeka und Osijek werden ausgerüstet und für den Bedarf des elektronischen Prüfungssystems sowie des zentralen Auswahlsystems zur Verfügung gestellt (Investition C2.2.R1-I1).
Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Reform C2.2 R2 – Neue Lohn- und Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst
Mit dieser Reform soll ein faires, transparentes, kohärentes und finanziell tragfähiges Lohnsystem in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie ein standardisiertes, digitalisiertes und nutzerorientiertes Personalverwaltungssystem eingeführt werden. Um der neuen Realität der Arbeit gerecht zu werden, wird ein intelligentes Arbeitsmodell eingeführt, das den Beamten die erforderlichen Instrumente und Fähigkeiten an die Hand gibt, um ihre Aufgaben aus der Ferne zu erfüllen.
Auf der Grundlage einer Analyse der Situation und eines Vergleichs der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst wird ein neues Zahlungssystem geschaffen, und es werden ein neues Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst und ein neues Gesetz über die Löhne im öffentlichen Dienst verabschiedet. Die neuen Gesetze enthalten Bestimmungen zur Bewertung von Arbeitsplätzen nach festgelegten Kriterien und zur Gewährleistung der Harmonisierung der Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst. Mit dem neuen Gehaltsmodell wird ein Vergütungssystem eingeführt, das auf Leistung (Arbeitsleistung) beruht. Die Verordnungen über die Beurteilung und die Beförderung von Beamten werden geändert. Die Leistungs- und Effektivitätsbewertung bildet die Grundlage für die Laufbahnentwicklung und die Beförderung.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 R2-I1 – Verbesserung des Vergütungssystems in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst
Mit dieser Investition soll das neue Vergütungssystem in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst eingeführt und die Reform in diesem Bereich unterstützt werden. Sie gewährleistet ein aus Sicht der Beamten gerechteres, wettbewerbsfähigeres und finanziell tragfähigeres System im Hinblick auf die Beibehaltung des Gesamtlohngewichts im Staatshaushalt und seine rationellere Verteilung.
Es wird eine einzige staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet, die für die interinstitutionelle Koordinierung aller Tätigkeiten zuständig ist und von Sachverständigenteams begleitet wird, denen auch Vertreter der Sozialpartner angehören. Das derzeitige Besoldungssystem und der Rechtsrahmen werden analysiert, und es wird eine vergleichende Analyse mit vergleichbaren Mitgliedstaaten entwickelt. Auf der Grundlage der Analysen werden der neue Vorschlag für ein neues Besoldungssystem und einen neuen Rechtsrahmen ausgearbeitet, neun neue Funktionen in das IT-System für die Personalverwaltung aufgenommen und eine Kommunikationsstrategie ausgearbeitet und umgesetzt.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 R2-I2 – Einführung eines Modells für den Zugang zu hybriden Arbeitsplätzen – Smartworking
Mit dieser Investition soll ein Modell eingeführt werden, das es Beamten ermöglicht, aus der Ferne zu arbeiten, um einen kontinuierlichen und hochwertigen öffentlichen Dienst zu schaffen, der für alle zugänglich ist, und die Motivation der Beamten zu erhöhen. Sie legt einen innovativen Arbeitsablauf fest, der auf einem Element der Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitsort beruht und den Erfordernissen der Prozesse und Pläne der öffentlichen Verwaltung entspricht. Die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst und die Arbeitsbeziehungen zur Einführung eines hybriden Arbeitsmodells in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz (Arbeitsgesetzbuch, Gesetz über den öffentlichen Dienst, Arbeitsschutzgesetz und Satzung) werden geändert, um den Beschäftigten eine reibungslose und kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, sieht die Maßnahme folgende Tätigkeiten vor:
-Hinzuziehung externer Sachverständiger zur Ermittlung des aktuellen Stands der Telearbeitsbedingungen und zur Vorbereitung und Durchführung von Managementschulungen.
-Ausarbeitung eines Vorschlags für ein Modell und einen Plan für den hybriden Zugang zum Arbeitsplatz mit einer vollständigen normativen Lösung für seine Umsetzung durch externe Sachverständige.
-Änderungen des Rechtsrahmens und der Arbeitsmethoden.
-Erwerb von Informationstechnologie (Laptops, Tablets und Smartphones sowie die benötigte Software) im Rahmen transparenter Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
-Personalschulungen.
Die Maßnahme muss bis zum 30. September 2023 abgeschlossen sein.
Reform C2.2 R3 – Digitale Umgestaltung von Aufbewahrungsdatenbanken und Archivaufzeichnungen
Mit dieser Reform soll das Dokumentationsmanagement der Behörden verbessert werden, um die Geschäftsprozesse zu verbessern. Die Maßnahme soll eine effizientere Erbringung von Diensten der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz implementierter IKT-Lösungen ermöglichen, die Interoperabilität und Datenaustausch, Kostensenkungen, Unternehmenstransparenz und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.
Darüber hinaus beabsichtigen die Behörden, einen digitalen öffentlichen Dienst zu entwickeln und einzurichten, um den Zugang zu digitalen Erhaltungsbasen für kulturelle und historische Stätten zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Entwicklung der erforderlichen Standards und Kriterien die Gesamteffizienz der öffentlichen Verwaltung in diesem Zusammenhang verbessern. Die Entwicklung des nationalen Archivinformationssystems, die Stärkung der Infrastruktur und der personellen Kapazitäten in den staatlichen Archiven und die Stärkung der Kapazitäten für die Digitalisierung analoger Papieraufzeichnungen durch Ersteller und Eigentümer von Dokumenten sind geplant, um die digitalen öffentlichen Dienste durch einen schnelleren Zugang zu Dokumenten und eine bessere Durchsetzung der Rechte der Nutzer und aller interessierten Bürger zu verbessern.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 R3-I1 – Einführung digitaler Infrastrukturen und Dienste der öffentlichen Verwaltung durch die Entwicklung eines Erhaltungssystems
Diese Investition besteht in der Einrichtung eines neuen digitalen öffentlichen Dienstes, der mit den bestehenden digitalen öffentlichen Diensten verknüpft ist, um administrative Hindernisse abzubauen und die Beamten in die Lage zu versetzen, Fälle schneller und effizienter zu bearbeiten.
Diese Maßnahme besteht in der Entwicklung digitaler Erhaltungsbasen.
Investition C2.2 R3-I2 – Verbesserung der digitalen Infrastrukturen und Dienste des öffentlichen Sektors durch Entwicklung des nationalen Archivinformationssystems und Stärkung des nationalen Archivnetzwerks
Diese Investition besteht in der Verbesserung der Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, die von Behörden und der Justiz erstellt werden, indem allen betroffenen Behörden Zugang gewährt wird.
Die Investition besteht in der Entwicklung eines nationalen Archivinformationssystems und der Einrichtung eines neuen e-Archive-Dienstes innerhalb der staatlichen Informationsinfrastruktur.
Reform C2.2 R4 – Funktionale und nachhaltige lokale Gebietskörperschaften
Mit dieser Reform soll ein hochwertiges und effizientes System der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geschaffen werden, indem Anreize sowohl für die funktionale als auch für die tatsächliche Integration der lokalen Gebietskörperschaften geschaffen werden. Die Reform soll zu einer verbesserten, effizienten und transparenten Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger beitragen und ihnen unabhängig von ihrem Wohnort gleiche Chancen bieten, ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht zu werden.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften, das Gesetz über die Ausführung des Staatshaushalts 2022 der Republik Kroatien, werden geändert, und es wird ein Mechanismus zur finanziellen Unterstützung eingerichtet, um sowohl funktionale als auch tatsächliche Fusionen zu fördern. Im Staatshaushalt werden ausreichende Mittel bereitgestellt, um die tatsächliche Fusion von mindestens 20 % der lokalen Gebietskörperschaften und eine funktionale Fusion von mindestens 40 % der lokalen Gebietskörperschaften finanziell zu fördern. In der Konzeptionsphase des Mechanismus wird eine Reihe möglicher Finanzierungsmodelle für die gemeinsame Leistung festgelegt, wobei der Umfang der Dienstleistungen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erbringen müssen, und der gemeldete Bedarf der Einheiten für die Durchführung der gemeinsamen Aufgaben zu berücksichtigen sind. Der erfolgreiche Abschluss des Prozesses der tatsächlichen oder funktionalen Verschmelzungen ist eine Voraussetzung für die Zuweisung zusätzlicher Mittel oder die Kofinanzierung aus dem nationalen Haushalt. In dem Beschluss der kroatischen Regierung werden die Kriterien und die Höhe der Anreize mit größeren steuerlichen Anreizen für tatsächliche Fusionen festgelegt, während die Anreize für funktionale Fusionen von der Anzahl und der Art der für die Fusion vorgesehenen Funktionen abhängen.
Änderungen der Verordnungen über den Mechanismus zur finanziellen Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um die Auszahlung finanzieller Anreize für Fusionen zu ermöglichen.
Die Reform wird bis zum 31. März 2022 abgeschlossen.
Investition C2.2 R4-I1 „Weitere Optimierung und Dezentralisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch Unterstützung funktionaler und tatsächlicher Zusammenschlüsse“
Ziel dieser Maßnahme ist es, die lokalen Gebietskörperschaften bei Entscheidungen über funktionelle oder tatsächliche Zusammenschlüsse zu unterstützen, um die Qualität der Dienstleistungen der lokalen Gebietskörperschaften zu verbessern.
Diese Investition besteht in der Modernisierung des IT-Systems zur Unterstützung der begleitenden Reform (C2.2 R4) und der Einrichtung eines hochwertigen Systems zur Förderung funktionaler und tatsächlicher Zusammenschlüsse lokaler Gebietskörperschaften.
H.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
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163
|
C2.2. R1
|
M
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Geänderter Rechtsrahmen für ein zentralisiertes Auswahlverfahren in der staatlichen Verwaltung, Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen von Beamten und Einführung eines modernen Einstellungssystems
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Inkrafttreten eines geänderten Rechtsrahmens für ein zentralisiertes System für die Auswahl von Beamten,
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Q2
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2023
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Die überarbeiteten Rechtsvorschriften umfassen mindestens folgende Maßnahmen:
— Festlegung spezifischer Stellenprofile für die nationale Verwaltung, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten anzuziehen;
— Schaffung einer einzigen Beschäftigungsplattform, um die Einstellungsverfahren in einer einzigen Plattform für alle nationalen Verwaltungen zu zentralisieren;
— Anpassung des Einstellungsverfahrens für: Übergang von einem rein wissensbasierten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und geeigneten Fähigkeiten beruht; II) die Beurteilung der Befähigungen für die Leistung von Beamten; III) Unterscheidung zwischen Einstellungen auf der ersten Ebene, die ausschließlich auf Kompetenzen beruhen sollten, und der Einstellung spezialisierter Profile, die Kompetenzen mit einschlägiger Berufserfahrung kombinieren und zu einem Zugang zu Laufbahnen auf einer höheren Ebene führen sollten;
— Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und Gewährleistung der Geschlechtergerechtigkeit bei der Einstellung sowie Beförderung von Frauen in höhere Führungspositionen.
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164
|
C2.2. R1-I1
|
T
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100 % aller neu eingestellten Beamten auf Lebenszeit in Regierungsstellen werden ausschließlich über ein neues zentralisiertes, digitalisiertes und standardisiertes Auswahl- und Einstellungssystem eingestellt, das über eine neu entwickelte IT-Plattform zur Verfügung steht.
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% (Prozent)
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0
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100
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Q4
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2024
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Es wird ein zentralisiertes Auswahlverfahren für Beamte auf der Grundlage vorab festgelegter Aufnahmepläne eingeführt und umgesetzt, die auf Analysen der Arbeitsbelastung und dem tatsächlichen Bedarf der Behörden an der Einstellung eines bestimmten Beamtenprofils beruhen. Das System sieht vor, dass die Bewerber im Einstellungsverfahren online getestet werden, um eine transparentere und objektivere Auswahl der Bewerber zu gewährleisten.
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165
|
C2.2. R1-I2
|
T
|
100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die staatliche Prüfung ablegen müssen, bestehen die staatliche Prüfung digital auf der Grundlage eines neuen Prüfungsmodells.
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% (Prozent)
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0
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100
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Q4
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2022
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100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die staatliche Prüfung ablegen müssen, bestehen die Prüfung nach einem vollständig digitalisierten Modell. Der Prozess des Bestehens der staatlichen Prüfung wird digitalisiert, um das Prüfungssystem transparenter, zugänglicher (an mehreren Orten im ganzen Land) und effizienter zu gestalten.
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166
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C2.2. R2
|
M
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Inkrafttreten von Gesetzen über Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie von Mobilitätsbestimmungen
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Inkrafttreten der Gesetze über die Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst und der Verordnungen über die vertikale und horizontale Mobilität von Beamten in der öffentlichen Verwaltung
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Q2
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2023
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Neue Rechtsvorschriften über die Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sollen eine faire und transparente Bewertung der Stellen nach festgelegten Kriterien ermöglichen, die Harmonisierung der Besoldungsgruppen und Boni im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst sicherstellen, in Absprache mit den Sozialpartnern Koeffizienten auf beruflicher Ebene festlegen und ein leistungsorientiertes Belohnungssystem (Arbeitsleistung) einführen. Es wird ein neues Zahlungssystem geschaffen, und die neuen Gesetze über die Gehälter im öffentlichen Dienst und die Gehälter im öffentlichen Dienst enthalten Bestimmungen zur fairen und transparenten Bewertung von Stellen im Einklang mit festgelegten Kriterien, zur Harmonisierung der Gehälter im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst und zur Einführung eines Vergütungssystems auf der Grundlage der Arbeitsleistung.
Der Rechtsrahmen (Gesetz über den öffentlichen Dienst und Statuten) für die vertikale und horizontale Mobilität wird geändert. Dazu gehört ein Laufbahnplan, der einen möglichen Zugang zu Stellen der mittleren und höheren Führungsebene vorsieht und die Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung stärkt. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für einen effizienten Arbeitsmarkt in der öffentlichen Verwaltung geschaffen, einschließlich a) der Schaffung eines transparenten und einheitlichen Bekanntmachungssystems für alle offenen Stellen in der öffentlichen Verwaltung und b) der Möglichkeit, sich überall in der öffentlichen Verwaltung auf jede verfügbare Stelle zu bewerben.
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167
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C2.2. R2-I1
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T
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Das Personalverwaltungssystem, das Beamtenregister und das zentrale Gehaltssystem (RegZap – Cop) werden durch neun neue Funktionen ergänzt, mit denen alle damit verbundenen Prozesse digitalisiert werden, wodurch die Änderung des Gehaltssystems vereinfacht und beschleunigt wird.
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Anzahl
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0
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9
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Q2
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2024
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In der REGZAP-COP werden neun neue Funktionen entwickelt und implementiert (dabei handelt es sich um: Ausarbeitung von Rechtsakten über die Rechte und Pflichten des Personals, Bewertung, Arbeitsunterlagen, Laufbahnplanung und -entwicklung, den Binnenmarkt und einen personalisierten Ansatz für das System durch Beamte, Dienstreisen), um die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen am Gehaltssystem zu unterstützen.
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168
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C2.2. R2-I2
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T
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Mindestens 20 % der Beamten arbeiten im Rahmen des Smartworking-Modells.
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% (Prozent)
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0
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20
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3. QUARTAL
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2023
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20 % der Beamten arbeiten bereits im Rahmen des Smart-Working-Modells, das es ihnen ermöglicht, aus der Ferne zu arbeiten, um einen kontinuierlichen und hochwertigen öffentlichen Dienst zu erbringen, der für alle zugänglich ist, und die Motivation der Beamten zu erhöhen.
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169
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C2.2. R2-I2
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T
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Mindestens 60 % der Beamten sind in intelligenter Arbeitsmethode geschult
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% (Prozent)
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0
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60
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3. QUARTAL
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2023
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60 % der Beamten sind im Smart-Working-Modell geschult und verfügen über die erforderlichen Fähigkeiten, um aus der Ferne zu arbeiten, um einen kontinuierlichen und hochwertigen öffentlichen Dienst zu erbringen, der für alle zugänglich ist, und um die Motivation der Beamten zu erhöhen.
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170
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C2.2. R3
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M
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Einrichtung eines E-Conservation-Dienstes
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Digitaler öffentlicher Dienst auf E-Conservation-Basis voll funktionsfähig und zugänglich
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Q4
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2023
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Durch die Einrichtung einer digitalen Infrastruktur und von Diensten der öffentlichen Verwaltung verbessert die Entwicklung eines Systems von Aufbewahrungsbasen das Dokumentationsmanagement durch Behörden und andere Ersteller von Dokumenten als wesentliche unterstützende Funktionen für alle Geschäftsprozesse. Das E-Conservation-System ermöglicht eine effizientere Erbringung von Diensten der öffentlichen Verwaltung mithilfe implementierter IKT-Lösungen, die Interoperabilität und Datenaustausch, Kostensenkungen, Unternehmenstransparenz und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.
Es wird ein digitaler öffentlicher Dienst (e-Conservation-Basis) eingerichtet, der mit bestehenden digitalen öffentlichen Diensten verknüpft ist, wodurch administrative Hindernisse im Genehmigungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Kulturgut beseitigt werden.
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171
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C2.2. R3
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M
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Einrichtung eines nationalen Archivinformationssystems
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Das Informationssystem des nationalen Archivs ist voll funktionsfähig und zugänglich
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Q2
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2024
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Es wird ein nationales Archivinformationssystem eingerichtet, um die Dokumentenverwaltung durch Behörden und andere Ersteller von Dokumenten als wesentliche unterstützende Funktion für alle Geschäftsprozesse zu verbessern.
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172
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C2.2. R3-I1
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T
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Schaffung einer Reihe von 60 öffentlich zugänglichen Naturschutzbasen für die komplexesten kulturellen und historischen Stätten von hohem Denkmalwert
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Anzahl
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0
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60
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Q2
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2026
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Es wurde eine IT-Plattform mit mindestens 60 E-Konservierungsbasen eingerichtet und veröffentlicht.
Für kulturelle historische Stätten von hohem Denkmalwert, die die Kriterien der Gefährdung und der Dringlichkeit der Fertigstellung im Hinblick auf die geplanten Baumaßnahmen erfüllen, wird eine E-Konservierungsbasis entwickelt.
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173
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C2.2. R3-I2
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T
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600 Ersteller von Dokumenten nutzen das Archivinformationssystem
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Anzahl
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0
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600
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Q2
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2026
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Mindestens 600 Urheber, die das nationale Informationssystem für die Verwaltung und Speicherung von Unterlagen nutzen. .
Die Einrichtung des nationalen Archivinformationssystems umfasst folgende Tätigkeiten:
·Ausbau der Lagerkapazitäten in acht regionalen Regierungsarchiven zur Übermittlung dauerhafter Papieraufzeichnungen,
·WArrangement und Auswahl von Akten in Papierform bei den Justizbehörden,
·Die Beseitigung von Aufzeichnungen durch Justizbehörden, die Speicherfristen überschritten haben und nicht mehr für reguläre Geschäftsabläufe verwendet werden,
·Die Digitalisierung ausgewählter Papierunterlagen, die bei den Justizbehörden verbleiben, im Einklang mit den beruflichen Leitlinien für die Digitalisierung von Archiven und den geltenden Rechtsvorschriften.
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174
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C2.2. R4
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M
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Änderung der Rechtsrahmen zur Förderung der freiwilligen funktionalen oder tatsächlichen Fusion der lokalen Gebietskörperschaften (LGU) und Annahme eines Beschlusses der kroatischen Regierung über die Kriterien für die Gewährung steuerlicher Anreize für freiwillige funktionale oder tatsächliche Fusionen
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens
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1. QUARTAL
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2022
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Der geänderte Rechtsrahmen und der Mechanismus zur finanziellen Unterstützung sollen eine funktionale und wirksame Fusion der lokalen Gebietskörperschaften (LGU) fördern und gleichzeitig ausreichende Mittel im Staatshaushalt sicherstellen, um die tatsächliche Fusion von mindestens 20 % der LGU, d. h. mindestens 40 % der LGU im Zeitraum bis 2026, finanziell zu fördern. Dabei behalten die funktional fusionierten LGU die ihnen vor dem Zusammenschluss zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bei, die Anreize decken auch einmalige Mischfinanzierungskosten und stellen zusätzliche Mittel auf der Grundlage der in den nächsten fünf Jahren erzielten Einsparungen bereit. Darüber hinaus umfassen die Anreize für echte LGU-Fusionen einmalige Vermögenstransfers über einen Zeitraum von fünf Jahren, die von der LGU für Infrastrukturprojekte verwendet werden sollen. In dem Beschluss der kroatischen Regierung werden die Kriterien und die Höhe der Anreize mit größeren steuerlichen Anreizen für tatsächliche Fusionen festgelegt, während die Anreize für funktionale Fusionen von der Anzahl und der Art der für die Fusion vorgesehenen Funktionen abhängen. Nach der Annahme des Beschlusses der Regierung der Republik Kroatien wird eine öffentliche Aufforderung an die LGU zur Interessenbekundung für die freiwillige funktionale oder tatsächliche Fusion im Amtsblatt veröffentlicht.
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175
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C2.2. R4-I1
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M
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Unterstützungsmechanismus für freiwillige funktionale und tatsächliche Verbindungen und Einrichtung eines vollständigen Unterstützungssystems für die funktionale und wirksame Kopplung von Einheiten
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Es gibt einen umfassenden Unterstützungsmechanismus für funktionale/tatsächliche Zusammenschlüsse lokaler Gebietskörperschaften.
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Q2
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2025
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Ein IT-System, das im Rahmen des Projekts des Europäischen Sozialfonds „Optimierung des lokalen und regionalen Selbstverwaltungssystems“ entwickelt wurde, wird modernisiert, um lokale Verwaltungseinheiten zu unterstützen und zu ermutigen, entweder Aufgaben gemeinsam auszuführen (funktionale Fusion) oder sich tatsächlich mit anderen lokalen Selbstverwaltungseinheiten zusammenzuschließen.
Die Unterstützung des weiteren Prozesses der funktionellen Arbeitsplatzoptimierung im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Stellen umfasst:
— (Selbst-)Bewertungsfragebogen, der von den lokalen Gebietskörperschaften erstellt und ausgefüllt wird, um die Fähigkeit der Gebietskörperschaften zur Durchführung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben zu bewerten und die Notwendigkeit und das Interesse an der gemeinsamen Durchführung der Aufgaben, d. h. der tatsächlichen Fusion, in allen lokalen Gebietskörperschaften nachzuweisen;
— Leitlinien, die auf der Grundlage der genannten Daten erstellt werden.
— Ermittlung von Vorhaben, die für eine gemeinsame Leistung der einzelnen Einheiten geeignet sind, um die Effizienz zu verbessern, Ermittlung potenzieller Partner für finctionale und tatsächliche Fusionen, vorgeschlagene Modelle für Fusionen.
— Implementierung eines IT-Unterstützungssystems zur funktionalen Verknüpfung der Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften
— Die Ausbildung von 50 Beamten der staatlichen Verwaltung zur Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften in Bezug auf funktionale Verbindungen und tatsächliche Fusionen ist abgeschlossen.
— Ausbildung von 100 Beamten der lokalen Gebietskörperschaften zur Durchführung gemeinsamer Aufgaben im Rahmen einer funktionalen Verbindung abgeschlossen.
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H.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform C2.2 R5 – Neue Lohn- und Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst – ehrgeizigere Reformziele durch Festlegung zusätzlicher spezifischer Anforderungen an den Inhalt von Satzungen
Mit dieser Reform soll die Umsetzung der Reform R2 „Neue Lohn- und Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst“ ehrgeiziger gestaltet werden, indem spezifische Anforderungen an den Inhalt der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst, das im Rahmen von R2 angenommen wurde, hinzugefügt werden.
In Regierungsverordnungen zur Unterstützung des Gesetzes über die Gehälter im öffentlichen Dienst werden die Spannen der Koeffizienten und Gehaltsstufen innerhalb der einheitlichen Gehaltstabelle für staatliche Stellen und öffentliche Dienste im Einzelnen festgelegt.
Darüber hinaus werden in einer Regierungsverordnung die Stellenbezeichnungen, die Bedingungen für die Zuweisung zu einer bestimmten Stelle, die Einstufung der Stellen, die betreffende Besoldungsgruppe und die Koeffizienten für die Berechnung der Gehälter innerhalb dieser Besoldungsgruppe festgelegt.
Die Koeffizienten für die Gehaltsberechnung werden auf der Grundlage einer Stellenbewertung unter Berücksichtigung der im Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst festgelegten Standardkriterien für die Arbeitsplatzbewertung und -einstufung (z. B. Komplexität der Tätigkeit, erforderliche Berufserfahrung, Arbeitsautonomie und erforderliche zusätzliche Kompetenzen und Lizenzen) festgelegt. Die Art und Weise, wie Standardkriterien bei der Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung anzuwenden sind, wird durch Regierungsverordnungen festgelegt.
Das Benchmarking von Arbeitsplätzen zielt darauf ab, die Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit durch die Anwendung einheitlicher Standard-Benchmarks sicherzustellen und die bisherige Praxis zu beseitigen, dass Arbeitsplätze mit gleichen oder ähnlichen Arbeitsplätzen, aber in verschiedenen staatlichen Stellen oder öffentlichen Diensten, unterschiedlich entlohnt werden.
Schließlich soll mit den Statuten sichergestellt werden, dass dieselbe Besoldungsgruppe als Stellen mit gleichem oder annähernd gleichem Wert in Bezug auf die Komplexität der Aufgaben, die Zuständigkeiten, die Autonomie der Arbeit und andere Standardkriterien eingestuft wird.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
H.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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393
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C2.2.R5
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M
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Inkrafttreten von Verordnungen zur Regelung der neuen Lohnmodelle und des zentralisierten Auswahlsystems im öffentlichen Dienst
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Inkrafttreten der Regierungsverordnungen zur Festlegung der Kriterien für die Regulierung neuer Lohnmodelle im öffentlichen Dienst
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Q2
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2024
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Inkrafttreten von sechs Verordnungen, in denen das Besoldungssystem der Besoldungsgruppen und Koeffizienten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie das Verfahren, die Kriterien und die Methode zur Bewertung der Leistung von Beamten und Beschäftigten in staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Diensten festgelegt sind. In der Satzung wird gegebenenfalls die von der Weltbank im Rahmen der Investition C2.2.R2-I1 durchgeführte Analyse berücksichtigt.
In der Satzung wird Folgendes festgelegt:
—die Methode zur Anwendung der im Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst festgelegten Standardkriterien im Verfahren zur Bewertung und Einstufung von Stellen in staatlichen Stellen und öffentlichen Diensten (Expertenteams der staatlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes bewerten Stellen und führen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz und Verwaltung oder dem Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik eine Analyse durch, die bei der Festlegung der Gehaltskoeffizienten zu berücksichtigen ist);
—die Bezeichnung der Stellen, die Bedingungen für die Auswahl der Stellen, die Einstufung der Stellen und die betreffenden Besoldungsgruppen sowie die Gehaltskoeffizienten im öffentlichen Dienst (nach Konsolidierung oder Verringerung der Zahl der Stellen);
—die Koeffizientenspannen innerhalb der Besoldungsgruppen der einheitlichen Gehaltstabelle für den öffentlichen Dienst;
das Verfahren, die Kriterien und die Methode zur Bewertung der Leistungen der Beamten (einschließlich derjenigen in Führungspositionen) und der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
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I. KOMPONENTE 2.3: DIGITALER WANDEL DER GESELLSCHAFT UND DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
Kroatien liegt im Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 auf Platz 20, wobei bei der Online-Zugänglichkeit öffentlicher Dienste noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Die geringe digitale Konnektivität Kroatiens behindert auch die weitere Entwicklung der digitalen Wirtschaft des Landes und trägt zur digitalen Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten bei.
Ziel dieser Komponente ist es, den digitalen Wandel der kroatischen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Sie umfasst Reformen und Investitionen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, zur Verbesserung der Bereitstellung öffentlicher Online-Dienste und zur Bereitstellung des Zugangs zu Gigabit-Netzen in Gebieten, die von Marktversagen betroffen sind, einschließlich ländlicher Gebiete.
Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur „Konsolidierung der Sozialleistungen und Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Armutsbekämpfung“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), zur „Verbesserung des Zugangs zu digitalen Infrastrukturen und Diensten“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und zur „Schwerpunktsetzung auf Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) bei.
Die Komponente umfasst vier Reformen und zwanzig Investitionen.
I.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.3 R1 – Strategie für ein digitales Kroatien und Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und Koordinierung für einen erfolgreichen digitalen Wandel der Gesellschaft und der Wirtschaft
Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel der kroatischen Gesellschaft und Wirtschaft im nächsten Jahrzehnt zu steuern. Sie bietet einen strategischen Rahmen, die „Digitalstrategie Kroatiens für 2030“, der den Rahmen für Investitionen in den digitalen Wandel vorgibt und strategische Ziele in den folgenden Bereichen festlegt: i) digitaler Wandel der Wirtschaft, ii) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, iii) digitale Konnektivität/Entwicklung von breitbandigen elektronischen Kommunikationsnetzen und iv) Entwicklung digitaler Kompetenzen und digitaler Arbeitsplätze.
Mit der Reform wird auch ein Mechanismus zur Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Unterstützung des digitalen Wandels der Gesellschaft und der Wirtschaft auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Leitlinien für eine klare Priorisierung und Bewertungskriterien für Investitionen eingerichtet.
Reform C2.3 R2 – Verbesserung der Interoperabilität von Informationssystemen
Ziel dieser Reform ist es, die Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienste zu unterstützen und die Interaktion zwischen Bürgern/Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern. Die Reform zielt auch darauf ab, fortgeschrittene Datenanalysen in der nationalen Verwaltung einzuführen, um eine datengesteuerte Entscheidungsfindung auf allen Verwaltungsebenen zu unterstützen.
Während die Behörden in Kroatien derzeit Hunderte verschiedener Register und Datenbanken nutzen, dürfte die Reform die Voraussetzungen für die Einrichtung eines zentralen Registers (zentrales interoperables System) schaffen, das die Kernregister miteinander verbindet (Investition C2.3.R2.I1), sowie für die Einrichtung einer zentralen Datenbank, die den zuständigen Behörden die Nutzung fortgeschrittener Datenanalysen ermöglicht (Investition C2.3.R2.I2).
Es wird erwartet, dass die Reform systemische Veränderungen in Richtung der Entwicklung interoperabler Systeme auf nationaler Ebene und einer datengesteuerten Entscheidungsfindung mit sich bringt. Es wird auch erwartet, dass die Online-Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger verbessert wird.
In der Maßnahme werden eine Organisations- und Managementstruktur für die Verwaltung des zentralen Interoperabilitätssystems sowie der Katalog der elektronischen Dienste, die an das zentrale Interoperabilitätssystem angeschlossen werden sollen, festgelegt. Sie entwickelt auch das Ökosystem für die Erhebung, Verarbeitung, Analyse, Anzeige und den Austausch von Daten, um die Datenanalyse in der nationalen Verwaltung als neue Arbeitsweise auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung einzuführen.
Diese Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.
Investition C2.3 R2-I1 – Einrichtung eines zentralen Interoperabilitätssystems
Ziel dieser Investition ist es, die derzeitige Fragmentierung der Register im Einklang mit dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) zu beheben.
Die Maßnahme besteht in der Einrichtung des zentralen Interoperabilitätssystems.
Investition C2.3 R2-I2 – Einrichtung eines zentralen Datenregisters und eines Geschäftsanalysesystems
Ziel dieser Investition ist der Aufbau eines zentralen Datenlagers (DWH) für Behörden, das das Datenverwaltungssystem verbessern soll, indem die Erhebung von Daten in standardisierten Formaten sowie die Verarbeitung, Analyse und der Austausch von Daten zwischen Behörden (z. B. staatlichen und lokalen Regierungsstellen) erleichtert werden. Die Plattform ermöglicht eine Echtzeit-Datenanalyse und erstellt moderne Datenanalyseinstrumente (z. B. vorab festgelegte Geschäftsindikatoren, Dashboards und tägliche Berichte), die die datengesteuerte Entscheidungsfindung auf allen Ebenen der nationalen Verwaltung erheblich verbessern dürften.
Ein Teil des Datenlagers muss auch für Bürger und Unternehmen zugänglich sein, damit der Privatsektor auf der Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Daten und Analyseinstrumente Mehrwertdienste aufbauen und entwickeln kann.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I1 – Modernisierung des gemeinsamen Dienstleistungszentrums
Ziel dieser Investition ist der Ausbau der Kapazität der staatlichen Cloud (Shared Services Centre, im Folgenden „CDU“).
Die Maßnahme besteht in der Modernisierung der staatlichen Cloud und der Erhöhung der Zahl ihrer Nutzer.
Investition C2.3 R3-I2 – Stärkung der Kapazitäten der Polizei zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
Ziel der Investition ist es, die Kapazitäten des Innenministeriums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu stärken.
Die Investition umfasst den Erwerb spezieller Ausrüstung für die Polizei zur Analyse digitaler Beweismittel, spezielle Schulungen für Polizeibeamte zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen und die Durchführung einer öffentlichen Präventionskampagne, die sich an Unternehmen und Bürger richtet, um das Bewusstsein für Cyberkriminalität zu schärfen.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I3 – Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für alle elektronischen öffentlichen Helpdesk-Dienste
Ziel der Investition ist die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle (JKC), die das Helpdesk-System aller Online-Dienste öffentlicher Verwaltungen harmonisiert und zentralisiert. Die zentrale Anlaufstelle soll Bürgern und Unternehmen einen neuen, verbesserten Dienst für die Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen bieten und es den Nutzern ermöglichen, die angeforderten Informationen leicht zu finden. Die zentrale Anlaufstelle verfügt auch über Funktionen, die es den Nutzern ermöglichen, Rückmeldungen zu übermitteln, die Qualität der Interaktion mit Beamten zu bewerten und eine nachträgliche Bewertung vorzunehmen, was die Interaktion zwischen der öffentlichen Verwaltung Kroatiens und ihren Nutzern verändern dürfte.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I4 – Konsolidierung der CEZIH-Gesundheitsinformationsinfrastruktursysteme
Ziel der Investition ist die Modernisierung des zentralen Informationssystems für die Gesundheit der Republik Kroatien (CEZIH), das von allen Akteuren des Gesundheitssystems (wie Krankenhäusern, medizinischem Personal, medizinischen Schulen, öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Laboratorien) genutzt wird.
Mit der Investition wird insbesondere das System in die staatliche Cloud (Shared Services Centre) migriert, und es werden Lösungen für die Wiederherstellung nach einem Notfall entwickelt, um die Betriebskontinuität zu gewährleisten und einen kontinuierlichen, zuverlässigen und sicheren Betriebsmodus des zentralen Gesundheitsinformationssystems zu gewährleisten.
Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I5 – Projekt zur Einführung eines digitalen Personalausweises
Ziel der Investition ist es, die Verwendung elektronischer Signaturen bei der Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Die Maßnahme soll es den Nutzern von eIDs ermöglichen, Dokumente auf mobilen Plattformen unter Verwendung der mobilen Anwendung Certilia zu unterzeichnen.
Sie richtet ein Managementsystem für die digitale Identität (IDP) und ein mobiles Signatursystem ein, um Fernzertifikate für eine qualifizierte elektronische Fernsignatur auszustellen. Die Ausstellung eines solchen Zertifikats ist eine Voraussetzung für die elektronische Unterzeichnung von Dokumenten auf mobilen Plattformen oder in mobilen Signaturanwendungen.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I6 – Investitionen in das staatliche Informationsinfrastrukturnetz
Ziel dieser Investition ist die Modernisierung und der Ausbau der Kapazitäten des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII-Netz).
Die Maßnahme besteht in der Modernisierung des DII-Netzes und der Anbindung neuer Nutzer an das DII-Netz.
Investition C2.3 R3-I7 „Verbesserung des Systems der Raumplanung, des Bauwesens und des Staatsvermögens durch Digitalisierung“
Ziel dieser Investition ist es, das Informationssystem für Raumordnungspläne (ISPU) zu einem integrierten Informationssystem für die Raumplanung aufzurüsten und die Digitalisierung von Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einzelner Projekte zu ermöglichen.
Die Maßnahme besteht in der Erstellung von Raumordnungsplänen der nächsten Generation und der Modernisierung der ISPU.
Investition C2.3 R3-I8 – Einrichtung einer digitalen mobilen Plattform
Ziel dieser Investition ist es, eine mobile digitale Plattform für öffentliche Dienste zu schaffen, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, öffentliche Online-Dienste auf ihren Smartphones leicht zu nutzen. Die bestehenden „eCitizens-Dienste“ wurden für Personalcomputer entwickelt und sind derzeit nicht an mobile Geräte angepasst, weshalb eine an mobile Anwendungen angepasste Plattform erforderlich ist.
Mit dieser Investition soll unter Verwendung modernster Technologien und Standards eine Plattform aufgebaut werden, die eine standardisierte Möglichkeit bietet, öffentliche Dienste auf mobilen Plattformen anzubieten (z. B. die Anforderung eines Geburtsnachweises, die Anforderung eines Wohnsitznachweises, die Registrierung einer Änderung der Anschrift, Zulassung eines Kraftfahrzeugs). Sie verbindet alle damit zusammenhängenden Register und Datenbanken mit dem Zentralen Datenaustauschbus (GSB). Die Investition soll es auch ermöglichen, das nationale Authentifizierungssystem für Identifizierungen (National Identification Authentication System, NIAS) auf die neuesten Authentifizierungstrends für mobile Plattformen aufzurüsten und moderne biometrische Anwendungsmethoden einzuführen.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I9 – Einrichtung einer neuen Plattform für das elektronische Bulletin für das öffentliche Auftragswesen der Republik Kroatien
Ziel dieser Investition ist die Einrichtung einer neuen IT-Plattform für das elektronische Vergabesystem, um die Digitalisierung des öffentlichen Vergabeverfahrens zu unterstützen und die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission (elektronische Formulare) umzusetzen.
Mit der Investition soll die IT-Plattform der kroatischen elektronischen Bekanntmachung öffentlicher Aufträge (EOJN) modernisiert werden, die derzeit auf einer veralteten Technologie beruht und die effiziente Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nicht angemessen unterstützt. Die Maßnahme soll es insbesondere ermöglichen, alle Vergabeverfahren (vom Beschaffungsplan über die Durchführung des Verfahrens bis hin zu Daten über Zahlungen auf der Grundlage geschlossener Verträge) miteinander zu verknüpfen, und Online-Rechtsbehelfe (e-Rechtsmittel) als obligatorisch und die Möglichkeit der Online-Zahlung von Gebühren einführen. Mit der Investition wird auch ein Rahmen für die Nachverfolgung der Einhaltung bestimmter verbindlicher Mindestkriterien und -ziele (z. B. strategische, grüne oder innovative Vergabe öffentlicher Aufträge) geschaffen.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I10 – Digitalisierung des CES (eHZZ)
Ziel dieser Investition ist die Digitalisierung der kroatischen Arbeitsverwaltung (CES – HZZ).
Die Maßnahme besteht in der Inbetriebnahme des digitalen Identitätsmanagementsystems und des digitalen Personalverwaltungssystems des CES sowie in der Modernisierung der Digitalisierung des CES.
Investition C2.3 R3-I11 – IKT-Unterstützung für die Modernisierung von HZMO (eHZMO)
Ziel dieser Investition ist die Modernisierung des IT-Systems der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) und die Digitalisierung ihrer Kerngeschäftsprozesse.
Die Maßnahme besteht in der Modernisierung des IT-Systems der HZMO.
Investition C2.3 R3-I12 – Digitalisierung der HZMO-Archive (eArhiva)
Ziel dieser Investition ist es, die Archive der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) zu digitalisieren und die Gesamtleistung der Arbeit der HZMO sowie die Kosteneffizienz der Archive zu verbessern.
Die Maßnahme besteht darin, das digitale Archiv (Digital Archives Management System) betriebsbereit zu machen und die Seiten des nationalen Archivs zu scannen und digital zu indexieren.
Investition C2.3 R3-I13 – Digitaler Wandel der Steuerverwaltung
Ziel dieser Investition ist die Modernisierung des Informationssystems der Steuerverwaltung und die Steigerung der Effizienz der Steuerverwaltung.
Die Maßnahme besteht darin, das aktualisierte Informationssystem der Steuerverwaltung online zu stellen und zugänglich zu machen.
Investition C2.3 R3-I14 – Einführung des bargeldlosen Zahlungssystems in der Wirtschaft durch elektronische Rechnungen mit integrierten elektronischen Archiven und aktiver Steuerbuchführung
Ziel dieser Investition ist die Einrichtung eines Online-Steuerbuchführungssystems mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen zu verringern.
Mit der Investition soll ein neues IT-System für die Erfassung elektronischer Rechnungen (elektronische Rechnungen), die von Behörden für bargeldlose Zahlungen ausgestellt werden, im Informationssystem der Steuerverwaltung eingerichtet werden. Mit der Investition wird auch ein fortgeschrittenes Online-Rechnungsführungssystem für die Mehrwertsteuer eingerichtet,
Die Investition dürfte zur Vereinfachung der Steuererklärungen beitragen, indem die Zahl der erforderlichen Formulare verringert und die Einhaltung der Steuervorschriften unterstützt wird.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R3-I15 – Einrichtung von Anwendungslösungen für den Tourismus
Ziel dieser Investition ist die Entwicklung neuer IT-Instrumente, um die Entwicklung des Tourismus wirksam zu steuern und die Nachhaltigkeit des Sektors zu unterstützen.
Die Maßnahme besteht in der Bereitstellung von vier IT-Tools.
Investition C2.3 R3-I16 – Digitalisierung von Prozessen im Sport und in der Freizeit auf lokaler und regionaler Ebene
Ziel dieser Investition ist es, das Informationssystem für den Sport (ISS) zu modernisieren und allen einschlägigen Interessenträgern den Zugang zum System zu erleichtern.
Die Maßnahme besteht aus drei neuen Anwendungsmodulen, die in die modernisierte ISS integriert werden.
Investition C2.3 R3-I18 – Freiwillige Beiträge zum Gemeinsamen Unternehmen EuroHPC für KI-Gigafabriken oder gleichwertige KI-Infrastrukturen
Diese Maßnahme zielt darauf ab, Kroatien bei der Einrichtung von KI-Gigafabriken und deren Dienstleistungen und beim Zugang dazu zu unterstützen. Die Maßnahme besteht aus einem freiwilligen Beitrag in Höhe von 39 000 000,00 EUR zum Gemeinsamen Unternehmen EuroHPC. Mit dem Beitrag wird eine KI-Gigafabrik oder eine gleichwertige KI-Infrastruktur und Quantentechnologien unterstützt, die in der Union eingerichtet werden sollen.
Reform C2.3 R4 – Stärkung der Konnektivität als Eckpfeiler des digitalen Wandels von Gesellschaft und Wirtschaft
Ziel dieser Reform ist es, im Einklang mit den Zielen der europäischen Gigabit-Gesellschaft den Weg für die Sicherstellung der Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsnetze zu ebnen, die Haushalte und sozioökonomische Schwerpunkte mit Gigabit-Anbindung versorgen.
Mit dieser Reform soll die rechtzeitige und umfassende Umsetzung des rechtlichen und strategischen Rahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation durch die Annahme des Gesetzes über die elektronische Kommunikation im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und die Umsetzung der Ziele des nationalen Breitbandplans in Kroatien für den Zeitraum 2021-2027 sichergestellt werden.
Mit der Reform sollen der Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bau von Gigabit-Konnektivitätsnetzen, einschließlich 5G-Netzen, ermittelt und beseitigt werden, um Investitionen in den Ausbau von 5G-Netzen zu fördern.
Diese Reform ergänzt die Investitionen in die digitale Konnektivität durch Breitbandanschlüsse in festen und fortgeschrittenen Drahtlos- und Mobilfunknetzen, unter anderem durch den Einsatz von 5G-Technologien.
Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 R4-I1 – Durchführung von Projekten des Nationalen Rahmenprogramms für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur
Ziel dieser Investition ist es, die nationale Breitbandversorgung mit Gigabit-Anbindung in Gebieten, in denen kein ausreichendes kommerzielles Interesse besteht, im Einklang mit dem Nationalen Rahmenprogramm für den Ausbau der Breitbandzugangsinfrastruktur zu verbessern.
Die Maßnahme besteht in der Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für die Durchführung der Projekte auf der Grundlage des Nationalen Rahmens für den Ausbau der Breitbandzugangsinfrastruktur (ONP) und der Bereitstellung des Breitbandzugangs für Haushalte in weißen NGA-Gebieten.
Investition C2.3 R4-I2 – Aufbau passiver Infrastrukturen für die elektronische Kommunikation
Ziel dieser Investition ist es, die Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten zu erhöhen, in denen kein wirtschaftliches Interesse am Bau dieser Netze besteht.
Die Maßnahme besteht in der Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen und der Bereitstellung des Zugangs zu 5G für ländliche und dünn besiedelte Gebiete.
I.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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176
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C2.3. R1
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M
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Strategie „Digitales Kroatien“
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Inkrafttreten der Strategie für digitales Kroatien
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Q4
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2022
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In der „Digitalen Strategie für Kroatien 2030“ werden die strategischen Ziele und Prioritäten klar definiert, die die Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen in den folgenden Bereichen bilden: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Justiz; Entwicklung von Breitbandnetzen für die elektronische Kommunikation; Entwicklung digitaler Kompetenzen und digitaler Arbeitsplätze.
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177
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C2.3. R2
C2.3. R2.I2
|
M
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Einrichtung der Plattformen für das zentrale Interoperabilitätssystem
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Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass die Plattformen betriebsbereit und anwendungsgeprüft sind
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Q4
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2022
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Das zentrale nationale Interoperabilitätsportal stellt einen Katalog aller verfügbaren Dienste bereit, und das Data Warehouse (DWH) ist einsatzbereit.
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178
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C2.3. R2-I1
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M
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Einrichtung des zentralen Interoperabilitätssystems
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Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass das System betriebsbereit und anwendungsgeprüft ist
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3. QUARTAL
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2024
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Das zentrale interoperable System, das die Interoperabilität der Register gewährleistet, muss online verfügbar und zugänglich sein. Er muss:
I)Sicherstellung der Online-Bereitstellung von 19 in Anhang II der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor aufgeführten Verwaltungsverfahren für grenzüberschreitende Nutzer in der EU;
II)Aufnahme des zentralen nationalen Portals;
III)Integration und Verknüpfung von mindestens acht zusätzlich bestehenden zentralen öffentlichen Registern in das System;
IV)sicherstellen, dass die Informationen über die verschiedenen Register an einem Ort konsolidiert werden und öffentlichen Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen zur Verfügung stehen.
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179
|
C2.3. R3-I1
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T
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Aufrüstung der staatlichen Cloud
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Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD)
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Anzahl
|
0
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6
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Q4
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2022
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6 neue Funktionen müssen für die Nutzung in der staatlichen Cloud (CDU) betriebsbereit und für die Nutzer zugänglich sein:
Eine Plattform für die Entwicklung, Implementierung und Erprobung von Anwendungen für Nutzer,
—Eine Plattform für IKT-Unterstützung,
—Ein zentrales System zur Überwachung der Informationssicherheit für das Management potenzieller Sicherheitsereignisse,
—A Biometric Authentication Platform (Plattform für die biometrische Authentifizierung),
Eine Plattform zur Verwaltung der digitalen Inhalte der Websites,
Plattform für die Entwicklung von Blockchain-Technologien für die staatliche Cloud.
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180
|
C2.3. R3-I1
|
T
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Erhöhung der Zahl der Nutzer im gemeinsamen Dienstleistungszentrum
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Anzahl
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0
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450
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Q2
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2026
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450 neue Nutzer werden in das gemeinsame Dienstleistungszentrum integriert.
Die Integration der Plattform des gemeinsamen Dienstleistungszentrums in die gemeinsamen europäischen Datenräume hat begonnen, was vom Anbieter der einschlägigen Technologie, die die Integration ermöglicht, bestätigt wurde, wobei Folgendes anerkannt wird:
I)der Metakatalog der im Datensee befindlichen Gesundheitsdaten wurde technisch erstellt, und
II) dass die SPE (Sichere Verarbeitungsumgebung) gesichert ist.
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181
|
C2.3. R3-I2
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M
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Pilotprojekt zur Cybersicherheit
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Bericht des Innenministeriums
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Q4
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2023
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Es wird ein Pilotprojekt für Systemstresstests durchgeführt, bei dem „cyberabhängige“ und „cyberfähige“ Straftaten simuliert werden.
Das System wird mit spezifischen Software- und Hardwarekomponenten für die Untersuchung von Cyberkriminalität, die Suche nach frei zugänglichen Quellen im Internet und die digitale Forensik sowie mit Ermittlungsanalysesätzen für die Analyse digitaler Beweismittel ausgestattet. Die Durchführung des Projekts erfüllt die notwendige Voraussetzung für die Modernisierung kriminaltechnischer Instrumente und Systeme sowie geheimer Überwachungssysteme für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, die zur Erhöhung der Cybersicherheit in Kroatien und der EU erforderlich sind. Sobald die Ausrüstung erworben und voll einsatzfähig ist, wird ein Pilotprojekt zur Simulation der Forschung im Bereich der Cyberkriminalität in Form einer Planübung durchgeführt, um den Beitrag der Ausrüstung zur Verwirklichung der Maßnahmen und Ziele des Projekts zur Cyber-Durchsetzung zu bewerten.
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182
|
C2.3. R3-I2
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M
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Öffentliche Kampagne zur Cybersicherheitsprävention
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Bericht des Innenministeriums
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1. QUARTAL
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2024
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Es wird eine öffentliche Präventionskampagne zu Erscheinungsformen von Cyberkriminalität und Präventionsmaßnahmen durchgeführt, die anhand der folgenden Indikatoren überwacht wird:
Anzahl der präventiven Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen, die von verschiedenen Zielgruppen zu Maßnahmen des Selbstschutzes in Bezug auf die Risiken der Cyberkriminalität durchgeführt wurden
— Anzahl der Teilnehmer an den Aktivitäten
— Anzahl der verteilten Präventivmaterialien
— Anzahl der Medienbeiträge (einschließlich aller Medien)
— Anzahl der Antworten der Zielgruppen in den sozialen Medien
— Anzahl und verarbeitete Ergebnisse von Online-Umfragen, die über soziale Netzwerke durchgeführt wurden
— Anzahl der nach quantitativen Methoden durchgeführten Bewertungen von Zielgruppen
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183
|
C2.3. R3-I3
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M
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Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle
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Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass die zentrale Anlaufstelle eingerichtet und einsatzbereit ist
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Q4
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2023
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Die zentrale Plattform (JKC), die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen an einem einzigen zentralen Standort Informationen und Kundenunterstützung bietet, wird eingerichtet und betriebsbereit sein.
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184
|
C2.3. R3-I4
|
M
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IT-System CEZIH
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Bericht des Gesundheitsministeriums
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Q2
|
2024
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Das zentrale Gesundheitsinformationssystem Kroatiens wird für die Nutzung in der staatlichen Cloud (CDU) betriebsbereit sein.
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185
|
C2.3. R3-I5
|
T
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Elektronische Signatur des digitalen Personalausweises
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Bericht der Agentur für digitale Sicherheit (AKD)
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Anzahl
|
0
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300 000
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Q4
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2024
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Die mobile Anwendung Certilia wird 300000-mal über den Google Play Store und den App Store heruntergeladen. Darüber hinaus werden 100000 Zertifikate für qualifizierte elektronische Fernsignaturen ausgestellt. Die mobile Anwendung Certilia und die persönlichen mobilen Zugangsdaten müssen es mindestens 50000 eindeutigen Nutzern ermöglichen, das Authentifizierungsverfahren mindestens 700000-mal durchzuführen.
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186
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C2.3. R3-I6
|
M
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Ausbau der staatlichen Informationsinfrastruktur (DII)
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Verbesserte DII online und zugänglich
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3. QUARTAL
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2025
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Das modernisierte staatliche Informationsinfrastrukturnetz (DII) muss online verfügbar und für die Nutzung zugänglich sein.
Das Netz nimmt folgende Funktionen wahr:
I)Gewährleistung eines Breitbandzugangs zu einem Netz mit sehr hoher Kapazität für alle Behörden
II)Gewährleistung einer kontinuierlichen Vernetzung aller Einrichtungen im System durch ein Programm, das die Überwachung des Funktionierens des Netzes durch die e-Netzbeobachtungsstelle (NOC) unterstützt, und
III)ein rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche verfügbares System zur Behebung technischer Probleme und zur Unterstützung der Nutzer enthalten.
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187
|
C2.3. R3-I6
|
T
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Neue Nutzer des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)
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Anzahl
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36
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136
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Q4
|
2025
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Mindestens 100 neue Nutzer müssen an das staatliche Informationsinfrastrukturnetz angeschlossen sein.
Jedem Standort werden Glasfaserinfrastrukturen sowie Endeinrichtungen zur Verfügung gestellt.
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188
|
C2.3. R3-I7
|
M
|
Digitale Raumordnungspläne
|
Erstellung digitaler Raumordnungspläne
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Q4
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2025
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Übergabebescheinigung des Auftragnehmers für die Entwicklung und Umsetzung von 570 Raumordnungsplänen der nächsten Generation (Raumpläne in digitaler Form).
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189
|
C2.3. R3-I7
|
M
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Aktualisierung des Informationssystems für Raumordnungspläne
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Online verfügbare und zugängliche elektronische Module und erworbene Satellitenbilder
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Q4
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2025
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Elektronische Module, mit denen Verfahren in den Bereichen Raumplanung, Bau und staatliche Vermögenswerte als Teil des Informationssystems für Raumordnungspläne digitalisiert werden, müssen online verfügbar und zugänglich sein.
Es werden Satellitenbilder des hochauflösenden Gebiets Kroatiens aufgenommen.
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190
|
C2.3. R3-I8
|
T
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Digitale elektronische öffentliche Dienste, die in die neue mobile Plattform integriert sind
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Bericht von SDURDD, dass die 20 elektronischen Dienste integriert und betriebsbereit sind
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Anzahl
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0
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20
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Q4
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2024
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Mindestens 20 elektronische Dienste müssen in die mobile Plattform integriert und betriebsbereit sein, darunter: Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde, 2) Antrag auf Nachweis des Wohnsitzes, 3) Aufzeichnung des Studentenstatus, 4) Erstantrag auf Zulassung zu einer öffentlichen Hochschuleinrichtung, 5) Antrag auf akademische Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen oder sonstigen Studien- oder Studiennachweisen, 6) Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte, 7) Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte, 8) Antrag auf Ausstellung einer Steuerkarte (PK), 9) Registrierung einer Änderung der Anschrift, 10) Zulassung eines Kraftfahrzeugs, das seinen Ursprung in einem Mitgliedstaat hat oder bereits in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, unübliche Verfahren, 11) Nutzermailbox, 12) elektronische Kommunikation mit Gerichten, 13) Mein Konto – Regos, 14) Antrag auf Informationen über Renten aus Pflichtversicherungssystemen, 15) Zeitplan für die Zahlung von Pflichtgebühren, 16) Versicherung von Arbeitsforderungen, 17) elektronisches Arbeitsheft – elektronische Aufzeichnung des Emplymentstatus, 18) elektronische Verwaltungsverfahren, 19) Zusicherung, dass kein Strafverfahren anhängig ist, 20) elektronische Kinderkarte – Mudrica.
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191
|
C2.3. R3-I9
|
M
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Einrichtung einer neuen Plattform für die Vergabe öffentlicher Aufträge und einer mobilen Anwendung
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Erstes öffentliches Vergabeverfahren auf der neuen Plattform für elektronische Ausschreibungen eingeleitet
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3. QUARTAL
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2023
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Die neue Plattform für die Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die mobile Anwendung werden betriebsbereit sein, wobei das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf der neuen Plattform für elektronische Ausschreibungen eingeleitet wird.
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192
|
C2.3. R3-I10
|
M
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CES-Systeme für die digitale Identität und die Personalverwaltung
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Bericht von CES/HZZ
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Q4
|
2023
|
Das digitale Identitätsmanagementsystem und das digitale Personalverwaltungssystem des CES müssen eingerichtet und einsatzbereit sein.
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193
|
C2.3. R3-I10
|
M
|
Modernisierung der Digitalisierung des CES
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Digitalisierung der Geschäftsprozesse von CES
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Q2
|
2026
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Die Automatisierung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse des CES, die die Verbreitung und zentrale Verarbeitung elektronischer Dokumente ermöglichen, ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Sie umfasst:
I)Softwarelizenzen für das System für das Management von Sicherheitsvorfällen und -ereignissen
II) ein System zur Unterstützung der Kernprozesse
III)das e_Advisor-System (das Funktionen für digitale und biometrische Signaturen umfasst)
IV) das digitale Archiv,
VI) ein Buchführungssystem
VII) ein digitales Dokumentenverwaltungssystem.
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194
|
C2.3. R3-I11
|
M
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Verbessertes IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)
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Ein verbessertes IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt wird bereitgestellt.
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Q2
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2026
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Das IT-System und die Kerngeschäftsprozesse der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) werden vom Auftragnehmer bereitgestellt.
Das gelieferte IT-System umfasst Module für die Verwaltung von: I) Berechnungen für Renten- und Kindergeld, ii) Beitrags- und Zahlungsunterlagen, iii) Daten der Begünstigten, iv) Rechtsbehelfe, Überprüfungsverfahren und Streitigkeiten, v) digitale Dokumentation und Archive, vi) Analyse- und Buchführungsdaten, vii) Finanztransaktionen, vii) Beschaffungs-, Auftrags- und Bestellverfahren, viii) Schulden- und Haftungsverwaltung (Käufer/Lieferanten), ix) Vermögensverwaltung.
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195
|
C2.3. R3-I12
|
M
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Digitale Archive der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)
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Übergabeprotokoll der HZMO zum Betriebssystem für die Verwaltung digitaler Archive
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Q4
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2022
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Das System zur Verwaltung digitaler Archive (Verwaltungssystem für digitale Archive) muss betriebsbereit sein.
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196
|
C2.3. R3-I12
|
M
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Digitales Archiv der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)
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Gescannte und indexierte Archive
|
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Q2
|
2026
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Übergabebescheinigung des Auftragnehmers für den Abschluss der Arbeiten zur Digitalisierung und Indexierung von 50000000 Seiten vom nationalen Archiv in das neue digitale Archiv.
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197
|
C2.3. R3-I13
|
M
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Verbessertes Informationssystem der Steuerverwaltung
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Verbessertes Informationssystem der Steuerverwaltung ist online verfügbar und zugänglich
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Q2
|
2026
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Der verbesserte Informations-Syste der Steuerverwaltung ist online verfügbar und zugänglich.
Das System umfasst
I)Eine Plattform, die a) ermöglicht die Automatisierung der Geschäftsprozesse der Steuerverwaltung und b) bietet Datenanalyse an.
II)Digitalisierung von 340 Ermittlungs- und Erhebungsverfahren, einschließlich Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Mehrwertsteuer, Sozialbeiträgen und Körperschaftsteuer sowie Steuerbuchhaltungsunterlagen, Zahlungsvorgängen und Systemen für den europäischen und internationalen Austausch von Steuerdaten, belegt durch eine Übergabebescheinigung eines Auftragnehmers.
III)IKT-Sicherheitsinfrastruktur, die a) Konsolidierung und Modernisierung der IKT-Infrastruktur, b) Erhöhung der IKT-Sicherheit und c) Gewährleistung der Betriebskontinuität.
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199
|
C2.3. R3-I14
|
M
|
System für elektronische Rechnungen und Online-Mehrwertsteuerabrechnung
|
Bericht des Finanzministeriums – Steuerverwaltung
|
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Q4
|
2024
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Das neue System für die Registrierung elektronischer Rechnungen bei der Steuerverwaltung für alle Nutzer (B2B-Modell und Steuerpflichtige für öffentliche Aufträge) und die fortgeschrittene Online-Mehrwertsteuerabrechnung müssen betriebsbereit und einsatzbereit sein.
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200
|
C2.3. R3-I15
|
T
|
Tools im IT-System für den Tourismus
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Bericht des Ministeriums für Tourismus und Sport (MINTS)
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Anzahl
|
0
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4
|
Q2
|
2026
|
Die Werkzeuge sind vom Auftragnehmer zu liefern:
1) für integrierte administrative und nicht-administrative Verfahren zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit und der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung
2) für die Steuerung von Reisezielen, einschließlich einer Lösung für die Steuerung von Touristenströmen
Unternehmensinformationen im Tourismus zur Unterstützung von Unternehmern bei der Entscheidungsfindung in Unternehmen und im öffentlichen Sektor bei der Politikgestaltung unter Verwendung von Daten aus verschiedenen Quellen, einschließlich des „zentralen Tourismusregisters“, des „e-Visitor-Systems“ und des CROSTO-Systems
Modernisierung der Digitalisierung des CROSTO-Systems durch die Entwicklung eines digitalen „Systems zur Überwachung der Entwicklung des Reiseziels“, um die Nachhaltigkeit der Reiseziele im Einklang mit dem „Europäischen Tourismusindikatorensystem für nachhaltiges Reisezielmanagement“ (ETIS) zu überwachen.
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201
|
C2.3. R3-I16
|
T
|
Neue Anwendungsmodule für das IT-System für den Sport
|
Bericht des Ministeriums für Tourismus und Sport (MINTS)
|
Anzahl
|
0
|
3
|
Q2
|
2026
|
Drei neue Anwendungsmodule werden in das Sportinformationssystem (ISS) integriert:
1) Gewährung des direkten Zugangs zu Sportvereinen mit Dateneingaberechten (einschließlich Aufzeichnungen über sportliche Aktivitäten und ärztliche Untersuchungen der Sportler) zu den Basisregistern und Registern des Informationssystems für den Sport
2) zur Finanzierung des öffentlichen Sportbedarfs der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;
3) für die Erhebung von Daten über Sport und gesundheitsorientierte körperliche Betätigung, einschließlich der Erstellung eines Verzeichnisses im Bereich der gesundheitsorientierten körperlichen Betätigung.
|
|
449
|
C2.3. R3-I18
|
M
|
Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen Kroatien und dem GU EuroHPC und Auszahlung des freiwilligen Beitrags zum GU EuroHPC
|
Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung
|
|
|
|
Q2
|
2026
|
Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen Kroatien und dem Gemeinsamen Unternehmen EuroHPC.
Die Beitragsvereinbarung enthält Folgendes:
I)Eine Angabe der Tätigkeiten, die mit dem freiwilligen Beitrag finanziert werden sollen, d. h. finanzielle Unterstützung für eine KI-Gigafabrik oder gleichwertige KI-Infrastruktur- und Quantentechnologieinitiativen, die in der Union entwickelt und eingerichtet werden sollen.
II)Die Anforderung, dass der freiwillige Beitrag in einer Weise verwendet werden muss, die mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß den Technischen Leitlinien 2021/C58/01 im Einklang steht.
III)Der genaue Betrag des freiwilligen Beitrags aus ARF-Mitteln.
IV)Die Anforderung, dass nicht in Anspruch genommene Beträge, die unter die Vereinbarung fallen, vom GU EuroHPC zur Unterstützung derselben politischen Ziele zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet und nicht an den Mitgliedstaat zurücküberwiesen werden.
V)Kroatien überweist 39 000 000,00 EUR an das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen.
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202
|
C2.3. R4
|
M
|
Optimierung des Genehmigungsverfahrens für Investitionen in die Konnektivität
|
Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens
|
|
|
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Q2
|
2022
|
Ein überarbeiteter Rechtsrahmen soll die Optimierung des Genehmigungsverfahrens unterstützen und die Darstellung der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur in Raumordnungsplänen ermöglichen. Mit dem neuen Rahmen sollen der Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G-Netzen, angegangen werden.
|
|
203
|
C2.3. R4-I1
|
M
|
Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für die Durchführung der Projekte auf der Grundlage des Nationalen Rahmens für die Entwicklung der Breitband-Zugangsinfrastruktur (ONP)
|
Bericht des Ministeriums für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)
|
|
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3. QUARTAL
|
2023
|
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Finanzhilfevereinbarungen für 20 Projekte im Rahmen des ONP unterzeichnet.
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204
|
C2.3. R4-I1
|
M
|
Breitbandzugang für Haushalte in weißen NGA-Gebieten
|
Bericht des Ministeriums für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)
|
|
|
|
Q2
|
2026
|
Bescheinigung über den Abschluss, dass die Breitbandinfrastruktur errichtet wurde und mindestens 40136 weiteren Haushalten in weißen NGA-Flecken einen Breitbandzugang von mindestens 100 MBit/s (auf 1 Giga aufrüstbar) zum Herunterladen durch die Nutzer ermöglicht.
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205
|
C2.3. R4-I2
|
M
|
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver Infrastrukturen für die elektronische Kommunikation
|
Bericht des Ministeriums für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)
|
|
|
|
1. QUARTAL
|
2023
|
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung und Beginn der Projektdurchführung für den Bau passiver Infrastrukturen für die elektronische Kommunikation
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206
|
C2.3. R4-I2
|
T
|
Zugang zu 5G
|
Bericht des Ministeriums für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)
|
Anzahl
|
0
|
14
|
Q2
|
2026
|
14 passive Kommunikationsmasten werden in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten (mit einer durchschnittlichen Bevölkerungszahl von weniger als 20/km²) installiert. Mit den Betreibern werden Verträge geschlossen, in denen sich die Betreiber verpflichten, Installation aktiver Ausrüstung auf den 14 passiven Kommunikationsmasten, ii) Bereitstellung von 5G-Diensten über die aktive Ausrüstung bis Ende 2026.
Die Verwaltung der durch die Investition zu errichtenden Infrastruktur erfolgt ausschließlich ohne Gewinnerzielungsabsicht, um sicherzustellen, dass die Einnahmen aus der Anmietung der Infrastruktur alle Betriebs- und Instandhaltungskosten der Infrastruktur decken. Übersteigen die Mieteinnahmen die Kosten, so wird der Überschuss für die Erweiterung oder den Bau neuer Infrastrukturkapazitäten verwendet.
|
I.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C2.3 R3-I17 – Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters
Ziel dieser Investition ist die Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters (Kroatisch: Registar stanovništva, obitelji i kućanstva; nunmehr: Sok), um die Daten über Einkommen und Vermögen der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte zu vereinheitlichen.
Die Maßnahme besteht im Inkrafttreten eines Gesetzes zur Einrichtung der SOK.
I.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Q
|
Jahre
|
|
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394
|
C2.3 R3- I17
|
M
|
Gesetz zur Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters (SOK)
|
Inkrafttreten des Gesetzes
|
|
|
|
Q4
|
2025
|
Das Gesetz über die Gründung der SOK tritt in Kraft. Das Gesetz bestimmt, dass die SOK
I)Vereinheitlichung der Verfahren und Definitionen zur Bewertung der Rechte und Pflichten in Abhängigkeit vom Einkommen oder Vermögen von Einzelpersonen, Familien oder Haushalten.
II)mit dem eTax-System verbunden sein.
|
J. KOMPONENTE 2.4: VERBESSERUNG DER VERWALTUNG DES STAATLICHEN VERMÖGENS
Die staatseigenen Unternehmen der Regierung erwirtschaften rund 7 % der Wertschöpfung der Gesamtwirtschaft und stellen 4 % der Gesamtbeschäftigung dar. Angesichts ihrer wichtigen Rolle in der kroatischen Wirtschaft können die Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen und die anhaltende Verringerung des Portfolios staatlicher Vermögenswerte zu einem deutlichen Anstieg der Gesamtproduktivität führen.
Ziel der Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und die Gesamteffizienz staatseigener Unternehmen durch folgende Maßnahmen zu steigern:
-Weitere Verringerung der Zahl der staatseigenen Unternehmen.
-Verbesserung der Verwaltung von Staatseigentum.
-Anpassung des nationalen Regelungsrahmens für Corporate Governance an internationale bewährte Verfahren auf der Grundlage der OECD-Empfehlungen.
-Verbesserung der Governance in staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien von besonderem Interesse sind, und in mehrheitlich in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen der Zentralregierung sowie Verbesserung der Koordinierung zwischen den zuständigen nationalen Behörden.
-Stärkung der personellen Kapazitäten zur Überwachung der Unternehmensführung in staatseigenen Unternehmen.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen und zur Intensivierung des Verkaufs staatseigener Unternehmen und nichtproduktiver Vermögenswerte (länderspezifische Empfehlung 4, 2019). Die Komponente trägt auch zu den nach dem WKM II eingegangenen Verpflichtungen zur Stärkung der Verwaltung staatseigener Unternehmen bei.
J.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.4 R1 – Überarbeitung der Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind
Ziel dieser Reform ist es, das Staatseigentum zu rationalisieren, indem eine neue Eigentumspolitik angenommen wird, in der die Kriterien für strategische Vermögenswerte festgelegt werden, die Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind, aktualisiert wird und die Begründung für die Entscheidung, ein Unternehmen auf dieser Liste zu belassen, veröffentlicht wird.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen.
Reform C2.4 R2 – Verbesserung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien von besonderem Interesse sind, und in mehrheitlich in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen der Zentralregierung.
Ziel dieser Reform ist es, die Corporate Governance staatseigener Unternehmen zu verbessern.
Die Reform besteht aus der Bestimmung über das Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens für staatseigene Unternehmen, der die Empfehlungen der OECD berücksichtigt, und dem Inkrafttreten einer Eigentumspolitik.
Reform C2.4 R3 – Stärkung der personellen Kapazitäten zur Überwachung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen
Ziel dieser Reform ist es, die personellen Kapazitäten der Zentralregierung zur Überwachung der Führung staatseigener Unternehmen zu verbessern.
Die Reform umfasst Schulungen für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich der Corporate Governance.
Reform C2.4 R4 – Verringerung der Zahl der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind
Ziel dieser Reform ist es, die Zahl der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind, zu verringern, indem ihr Verkauf erleichtert wird.
Reform C2.4 R5 – Optimierung der Verwaltung staatseigener Immobilien
Ziel dieser Reform ist es, die Verwaltung von staatseigenem Eigentum, seine Kommerzialisierung und die Erträge daraus zu verbessern.
Die Reform besteht in der Entwicklung eines administrativen IT-Systems und einer Methodik für die Verwaltung von staatseigenem Eigentum, was zu einer schnelleren Aktivierung ungenutzter Vermögenswerte führt.
J.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
207
|
C2.4. R1
|
M
|
Neuer Beschluss der kroatischen Regierung über staatseigene Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind
|
Veröffentlichung der überarbeiteten Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind, nach festgelegten Kriterien
|
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|
|
Q4
|
2021
|
Die Regierung erlässt und veröffentlicht einen neuen Beschluss zur Festlegung einer neuen Liste staatseigener Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind. In der Entscheidung ist zu erläutern, warum ein Unternehmen weiterhin in dieser Liste geführt wird. Börsennotierte Unternehmen, für die kein öffentliches Interesse nachgewiesen wird, werden zum Zweck der Monetarisierung der Vermögenswerte in das Portfolio des Umstrukturierungs- und Verkaufszentrums (CERP) überführt.
Auf diese Weise wird das Portfolio der finanziellen Vermögenswerte Kroatiens klar getrennt in den Teil, der von besonderem Interesse ist und daher in staatlichem Eigentum verbleibt, und den Teil, der für Kroatien nicht von besonderem Interesse ist und somit monetarisiert wird.
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208
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C2.4. R2
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M
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Neuer Rechtsrahmen für staatseigene Unternehmen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der OECD.
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Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über staatseigene Unternehmen
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1. QUARTAL
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2024
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Der neue Rechtsrahmen für die Unternehmensführung staatseigener Unternehmen enthält Bestimmungen zur Einhaltung der OECD-Leitsätze für die Unternehmensführung und -kontrolle staatseigener Unternehmen und umfasst mindestens Folgendes:
ein neues Gesetz zur Harmonisierung der Verordnung über die Corporate Governance staatseigener Unternehmen in Kroatien. Darüber hinaus sieht dieses Gesetz die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle im Hinblick auf eine mittelfristig effizientere Umsetzung der Eigenhandelspolitik vor, d. h. die horizontale Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, die mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Eigenmacht betraut sind. Dieses Gesetz stärkt die Autonomie und Unabhängigkeit des Verwaltungsrats. In diesem Gesetz wird auch festgelegt, dass a) der Staat innerhalb von drei Monaten nach Freiwerden der Stelle Mitglieder des Aufsichtsrats der staatseigenen Unternehmen ernennen muss und b) das Fachministerium der Regierung auf Empfehlung der zentralen Koordinierungsstelle einen Kandidaten vorschlägt.
II) Regierungsbeschluss zur Einrichtung einer zentralen eigentumsrechtlichen Koordinierungsstelle mit angemessenem Mandat und angemessenen Ressourcen, die für die wirksame Wahrnehmung ihrer Koordinierungsfunktion erforderlich ist. Das Unternehmen entwickelt Standards für die Unternehmensführung staatseigener Unternehmen, überwacht die Einhaltung dieser Standards, überwacht die Leistung staatseigener Unternehmen und erstattet regelmäßig öffentlich Bericht.
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442
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C2.4. R2
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M
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Eigentumspolitik für staatseigene Unternehmen
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Inkrafttreten der Eigentumspolitik
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3. QUARTAL
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2025
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Inkrafttreten einer Eigentumspolitik, in der die Gründe für staatliches Eigentum an staatseigenen Unternehmen, die sich vollständig oder mehrheitlich im Eigentum der nationalen Ebene befinden, dargelegt werden und mit der das Verfahren zur Überarbeitung der Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind, festgelegt wird.
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|
209
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C2.4. R3
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T
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Schulungen für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich der Corporate Governance
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Anzahl
|
0
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40
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Q2
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2026
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Mindestens 40 Personen müssen Schulungen im Zusammenhang mit dem Management staatseigener Unternehmen erhalten.
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210
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C2.4. R4
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T
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Veräußerung von 90 staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien nicht von besonderem Interesse sind und von der CERP verwaltet werden
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Anzahl
|
0
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90
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Q4
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2024
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Es werden mindestens 90 von der CERP verwaltete staatseigene Unternehmen verkauft, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind.
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211
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C2.4. R4
|
T
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Veräußerung von 20 staatseigenen Unternehmen im CERP-Portfolio.
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Anzahl
|
0
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20
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Q2
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2026
|
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212
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C2.4. R5
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M
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Entwicklung eines IT-Systems und einer Methodik für die Verringerung des Bestands an staatseigenem Eigentum und die schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte
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Entwicklung und Implementierung eines IT-Systems und einer Methodik
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Q4
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2024
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Die Entwicklung eines IT-Systems für die Verwaltung und Verwaltung des staatseigenen Immobilienportfolios wird abgeschlossen.
Entwicklung einer Methodik, mit der die Art und Weise festgelegt wird, wie die Veräußerung von staatseigenem Eigentum für alle Arten von Eigentum, die in der Verwaltung des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und Staatseigentum entstehen, wirksam verwaltet werden kann.
Das IT-System soll zusammen mit der Methodik die Verringerung des Bestands an staatseigenem Eigentum und eine schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte ermöglichen. Das IT-System stellt eine elektronische Verbindung zu den Datenbanken anderer Regierungsbehörden und -einrichtungen her, um die bestehenden internen Aufzeichnungen über das Portfolio staatseigener Immobilien der Zielgruppe zu verbessern.
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213
|
C2.4. R5
|
T
|
Veräußerung staatseigener Immobilien
|
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Anzahl
|
0
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4 500
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Q2
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2026
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Es werden mindestens 4500 Verträge, Vereinbarungen oder Eigentumsübertragungsgenehmigungen für die Veräußerung oder andere Formen der Nutzung staatseigener Immobilien geschlossen.
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K. KOMPONENTE 2.5: EINE MODERNE JUSTIZ, DIE FÜR KÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN GERÜSTET IST
Eines der wichtigsten strategischen Ziele des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans besteht darin, ein effizientes und wirksames Justizsystem zu schaffen, das zur Entwicklung der Wirtschaft beiträgt und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit gerecht wird. Die Komponente umfasst eine Hauptreform, die zum Abbau von Rückständen und zur Verkürzung von Gerichtsverfahren beitragen soll.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, die Dauer von Gerichtsverfahren weiter zu verkürzen und die elektronische Kommunikation in den Gerichten zu verbessern (länderspezifische Empfehlung 4, 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020).
Die Komponente umfasst eine Reform und sechs Investitionen.
K.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.5 R1 – Steigerung der Effizienz des Justizsystems zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger.
Ziel dieser Maßnahme ist es, einen rechtlichen, organisatorischen und technologischen Rahmen zu schaffen, der zum Abbau von Rückständen und zur Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren beiträgt.
Die Reform besteht in der Änderung des Rechtsrahmens im Justizbereich, der Annahme neuer Rahmen-Benchmarks für die Arbeit von Richtern und organisatorischen Änderungen.
Investition C2.5 R1-I1 „Verbesserung des Fallbearbeitungssystems des Gerichtshofs (eSpis)“.
Ziel der Investition ist die weitere Modernisierung des eSpis-Systems (zusammen mit allen Modulen, insbesondere der elektronischen Kommunikation, um die elektronische Kommunikation für alle an Gerichtsverfahren beteiligten Parteien zu ermöglichen) und der Übergang zu einer zentralisierten Hardware- und Softwarelösung, um bessere und kostengünstigere künftige Modernisierungen und eine nachhaltige Entwicklung, aber auch Stabilität, Funktionsfähigkeit und Sicherheit des eSpis-Systems zu ermöglichen.
Die Investition umfasst die Aufnahme neuer Funktionen in das eSpis-System, um die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern:
-Vollständige elektronische Übermittlung von Dokumenten an e-Bürger mit Nutzer-Mailbox und Informationen über die elektronische Übermittlung im Falle der Übermittlung von Dokumenten durch physische Übermittlung;
-Verbesserung der Nutzererfahrung durch die Umsetzung eines Aktionsplans mit Empfehlungen zu technischen Aspekten und Aspekten des IT-Managements (Empfehlungen zu Verwaltungs- und Geschäftsabläufen und technische Empfehlungen);
-Eine neue integrierte Architektur im gemeinsamen Dienstleistungszentrum (State Cloud), um Systemengpässe zu verringern, die Stabilität zu erhöhen und die Interoperabilität mit anderen Systemen zu ermöglichen.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.5 R1-I2 „Verbesserung des Katasterinformationssystems und des Katasters“.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Umfang und die Qualität der verknüpften Daten zwischen dem Grundbuch und den Katasterdaten in der Grundbuchdatenbank (BZP) zu erhöhen.
Die Investition besteht darin, die integrierten Daten von 3,86 % auf 60 % zu erhöhen.
Investition C2.5 R1-I3 – Entwicklung eines Instrumentariums für die öffentliche Veröffentlichung und Suche nach Gerichtsentscheidungen.
Ziel der Investition ist die Einrichtung eines Systems zur Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen mit automatischer Voranonymisierung durch eine bestimmte Software und ihre Veröffentlichung auf einem einzigen öffentlich zugänglichen Portal mit ausgefeilten Suchoptionen unter Einhaltung der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.
Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.5 R1-I4 – Umsetzung des Projekts „Justizplatz Zagreb“
Ziel der Investition ist die Modernisierung der physischen Infrastruktur durch die Umsetzung des Projekts „Justizplatz Zagreb“.
Die Investition besteht in der Errichtung einer Tiefgarage mit einer Fläche von 45 000 m².
Investition C2.5 R1-I5 – Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zur Renovierung veralteter Einrichtungen der Justizbehörden.
Ziel der Investition ist es, die Arbeit einiger Justiz- und Strafverfolgungsbehörden auf kroatischem Hoheitsgebiet zu modernisieren und effizienter zu gestalten, indem Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden, die zum ökologischen Wandel beitragen sollen. 20 Gebäude der Justiz müssen die Standards für die rationelle Energienutzung und den thermischen Schutz erfüllen. Die Investition betrifft im Durchschnitt mindestens eine Renovierung mittlerer Intensität im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden, die zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % führt; oder im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen. Darüber hinaus wird der Zugang zu Gebäuden an Menschen mit Behinderungen angepasst. Bei diesen Investitionen wird den Standorten von Justizbehörden in wirtschaftlich weniger entwickelten Teilen Kroatiens Vorrang eingeräumt.
Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.5 R1-I6 – Verbesserte IT-Infrastruktur für Justizbehörden.
Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Infrastruktur der Informationssysteme in der Justiz.
Die Investition umfasst eine modernisierte Netzinfrastruktur und neue Netzausrüstungen.
K.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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214
|
C2.5. R1
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M
|
Bereitstellung elektronischer Instrumente und angemessener Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Rat der Staatsanwaltschaft (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)
|
Bereitstellung elektronischer Instrumente und angemessener Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Rat der Staatsanwaltschaft (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)
|
|
|
|
1. QUARTAL
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2022
|
Für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Rat der Staatsanwaltschaft (Državnoodvjetničko vijeće, DOV) werden elektronische Instrumente und angemessene Verwaltungskapazitäten eingesetzt, um die Qualität der Arbeit beider Räte zu verbessern. Ihr Personal wird gegenüber dem Ausgangswert von 2021 um 50 % aufgestockt (durch Einstellung von mindestens vier Personen), und die Verknüpfung des DSV und des DOV mit dem gemeinsamen Kataster- und Informationssystem (ZIS) und der Steuerverwaltung wird umgesetzt, um einen wirksamen Mechanismus für die Überprüfung der Vermögenserklärungen staatlicher Bediensteter zu schaffen.
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|
215
|
C2.5. R1
|
M
|
Änderungen des Konkursgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes
|
Inkrafttreten des Konkursgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes
|
|
|
|
Q2
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2022
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Änderungen des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes (Veröffentlichung im Amtsblatt), die eine größere Effizienz der Insolvenzverfahren gewährleisten, das System für die Organisation und Bestellung von Insolvenzverwaltern und die Überwachung der Leistungserbringung verbessern, abschreckend auf einen möglichen Anstieg der Zahl der Fälle aufgrund der Bedingungen der COVID-19-Pandemie wirken und die Änderung von Artikel 212 des Insolvenzgesetzes in Bezug auf Anfechtungsverfahren bewirken sollen.
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|
216
|
C2.5. R1
|
M
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Angenommene Änderungen der Strafprozessordnung
|
Inkrafttreten von Änderungen der Strafprozessordnung
|
|
|
|
Q2
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2022
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Änderungen der Strafprozessordnung, die den Einsatz von IKT in Strafverfahren ermöglichen, einschließlich der Einführung von Fernanhörungen, der Ausweitung der Möglichkeit, Opfer von Straftaten online auszusagen, der Möglichkeit, über eine sichere Videoverbindung mit Rechtsanwälten zu kommunizieren, der Vorbereitung von Anhörungen von Beschuldigten in Untersuchungshaft und der Einführung der elektronischen Kommunikation.
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|
217
|
C2.5. R1
|
T
|
Im Rahmen des Programms für die justizielle Aus- und Fortbildung eingeführte neue Aus- und Fortbildungsprogramme
|
|
Anzahl
|
0
|
6
|
1. QUARTAL
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2023
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Sechs neue Aus- und Fortbildungsprogramme werden als Teil des justiziellen Aus- und Fortbildungsprogramms für Justizbeamte und Beamte der Justizbehörden an der Justizakademie abgeschlossen:
Entwicklung verschiedener Fähigkeiten (Management- und Managementfähigkeiten für Gerichtspräsidenten, Gerichtsmanagement für Leiter der Gerichtsverwaltung und Kommunikationsfähigkeiten für Gerichtsbedienstete – drei Programme).
Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durch hochwertige Bildung in der kroatischen Justiz.
Spezielle Schulungsprogramme für Insolvenzrichter und Schulungen für Familienrichter.
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|
218
|
C2.5. R1
|
M
|
Annahme von Änderungen des Rechtsrahmens im Justizbereich mit dem neuen Gesetz über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
|
Inkrafttreten von Änderungen der Zivilprozessordnung, des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten, des Grundbuchgesetzes, des Gerichtsgesetzes, des Gerichtsbezirks- und -sitzgesetzes, des Notargesetzes und des neuen Gesetzes über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
|
|
|
|
Q2
|
2023
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I) Änderungen der Zivilprozessordnung und des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten, die dazu beitragen sollen, Gerichtsverfahren zu verkürzen, die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten zu beschleunigen, den Verfahrensfluss zu verringern und die Kosten zu senken;
II) das neue Gesetz über außergerichtliche Verfahren, das den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Gerichten erleichtert, hochwertige und transparente Rechtsbehelfe gewährleistet und Rechtsunsicherheit beseitigt;
III) Änderungen des Notargesetzes zur Modernisierung der Notartätigkeit durch IKT-Lösungen;
IV) Gesetz zur Änderung des Grundbuchgesetzes für die elektronische Bearbeitung von Rechtssachen und zur Ermöglichung einer effizienteren Umverteilung von Rechtssachen innerhalb der Gerichte;
V) das Gesetz zur Änderung des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Gerichtsbezirke und -sitze, das die Spezialisierung von Richtern und die Einrichtung spezialisierter Familienabteilungen an Gemeindegerichten ermöglicht, um ein wirksameres Niveau des Rechtsschutzes für die am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen, Kinder, zu gewährleisten, und mit dem die Bedingungen für die Bereitstellung von Fachwissen und Dolmetschleistungen überarbeitet werden, wobei das System der obligatorischen Berufsausbildung ein wichtiges Merkmal sein wird. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Statusfragen wird von den Gerichten auf das Ministerium für Justiz und öffentliche Verwaltung übertragen, und das System der Aufsicht und Rechenschaftspflicht wird gestärkt.
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|
219
|
C2.5. R1
|
T
|
Einrichtung von vier Mediationszentren an den Handelsgerichten in Zagreb, Split, Osijek und Rijeka und Annahme von Änderungen des Mediationsgesetzes
|
|
Anzahl
|
0
|
4
|
Q2
|
2023
|
Änderungen des Mediationsgesetzes, mit denen die freiwillige Mediation in streitigen Fällen und Verwaltungsstreitigkeiten weiter gefördert wird, wodurch die Verfahrensdauer und die Kosten verringert werden. In Zagreb, Split, Osijek und Rijeka werden vier Mediationszentren eingerichtet und in Betrieb genommen, in denen Mediatoren geschult und Mediationsverfahren durchgeführt werden. Das Zentrum in Zagreb und die regionalen Zentren in Split, Osijek und Rijeka befinden sich am selben Ort wie die Handelsgerichte, das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien, und es muss möglich sein, den Parteien die erforderliche professionelle Unterstützung zu leisten.
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|
220
|
C2.5. R1
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M
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Annahme neuer Rahmenbenchmarks für die Arbeit von Richtern und Einführung eines aktiven justiziellen Fallbearbeitungsinstruments
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Richtwerte für die Arbeit der Richter angenommen, Instrument für die aktive Fallbearbeitung eingeführt
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|
|
|
3. QUARTAL
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2023
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Richtwerte für die Arbeit der Richter, die eine größere Zahl von Rechtssachen vorschreiben, die gelöst werden müssen, um die Bearbeitung von mehr Rechtssachen, insbesondere alten Rechtssachen, zu fördern. Der Einsatz des Instruments für die aktive Verwaltung von Gerichtsverfahren in ausgewählten Gerichten, einschließlich des kommunalen Zivilgerichts in Zagreb, wird zu mehr Effizienz führen (Erstellung von Checklisten, insbesondere Markierung, Selbstbewertungsinstrumente auf der Grundlage des internationalen Rahmens für richterliche Exzellenz).
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|
221
|
C2.5. R1
|
T
|
Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen
|
|
Anzahl
|
656
|
456
|
Q2
|
2026
|
Im Vergleich zu 2020: Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen gemäß der Methodik des EU-Justizbarometers um mindestens 200 Tage.
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|
222
|
C2.5. R1
|
T
|
Verringerung der Gesamtzahl aller anhängigen Rechtssachen
|
|
Anzahl
|
468 092
|
398 322
|
Q2
|
2026
|
Im Vergleich zu 2020: Verringerung der Zahl aller anhängigen Rechtssachen um mindestens 69770.
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224
|
C2.5. R1-I1
|
M
|
Verbessertes eSpis-System mit neuen Funktionen und neuer Architektur, die in das gemeinsame Dienstleistungszentrum (CDU) integriert sind
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Es werden neue digitale Lösungen umgesetzt, um die Digitalisierung des Justizsystems voranzubringen, einschließlich eines verbesserten eSpis-Systems und einer neuen Architektur, die in die CDU integriert ist.
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|
|
|
Q4
|
2024
|
Es werden neue Funktionen eingeführt, um die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern:
Vollständige elektronische Übermittlung von Dokumenten an e-Bürger mit Nutzer-Mailbox und Informationen über die elektronische Übermittlung im Falle der Übermittlung von Dokumenten durch physische Übermittlung,
Verbesserung der Nutzererfahrung durch Umsetzung eines Aktionsplans mit Empfehlungen zu technischen Aspekten und zum IT-Management (Empfehlungen für Verwaltungs- und Geschäftsprozesse und technische Empfehlungen),
—Eine neue integrierte Architektur im gemeinsamen Dienstleistungszentrum, um Systemengpässe zu verringern, die Stabilität zu erhöhen und die Interoperabilität mit anderen Systemen zu ermöglichen.
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225
|
C2.5. R1-I2
|
T
|
60 % der Kataster- und Katasterdaten integriert
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|
% (Prozent)
|
3,86
|
60
|
Q2
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2026
|
Vorlage des Abschlussberichts des Auftragnehmers mit der Liste der Katastergemeinden mit dem prozentualen Anteil der Katasterparzellen in der Katasterdatenbank (BZP) für jede Katastergemeinde, in dem bestätigt wird, dass 60 % der Kataster- und Katasterdaten integriert wurden. In dem Bericht wird auch bestätigt, dass das auf künstlicher Intelligenz basierende Softwaremodul (virtueller Assistent) erstellt wird.
|
|
226
|
C2.5. R1-I3
|
M
|
Alle neuen erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Gerichtsentscheidungen, die das Verfahren beenden, werden anonymisiert und auf dem Portal veröffentlicht.
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Ein System für die öffentliche Veröffentlichung und die Suche nach Gerichtsentscheidungen ist einsatzbereit.
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|
|
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Q4
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2024
|
Zu den neuen Funktionen gehört die Veröffentlichung aller Urteile erster und zweiter Instanz im Internet mit ausgefeilten Suchoptionen und automatisierten Anonymisierungsmethoden, bei denen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden.
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227
|
C2.5. R1-I4
|
T
|
Bau einer Garage für den Justizplatz in Zagreb
|
|
Anzahl (Brutto m²)
|
0
|
45 000
|
Q2
|
2026
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Es ist eine Garage mit einer Fläche von 45 000 m² zu errichten, belegt durch:
1. Bericht des Aufsichtsingenieurs über den Bauzustand des Gebäudes, aus dem hervorgeht, dass das Gebäude gebaut wurde
2.Geodische Untersuchung des bebauten Gebäudes
3.Building Energy Performance Card (Gebäudeausweis über die Gesamtenergieeffizienz)
Die Investition betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter dem des Niedrigstenergiegebäudes liegt.
|
|
228
|
C2.5. R1-I5
|
T
|
Neu renovierte Gerichtsgebäude, die der Technischen Verordnung über die rationelle Energienutzung und den thermischen Schutz in Gebäuden entsprechen
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|
Anzahl
|
0
|
20
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Q2
|
2024
|
Die Renovierung von 20 Justizgebäuden wird abgeschlossen. Die neu renovierten Gebäude müssen Standards für den rationellen Energieverbrauch und den thermischen Schutz erfüllen. Die Investition betrifft im Durchschnitt mindestens eine Renovierung mittlerer Intensität im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden, die zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % führt; oder muss im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen. Darüber hinaus muss der Zugang zu Gebäuden an Menschen mit Behinderungen angepasst werden, und diese Anpassung muss mit der Einhaltung der Brandschutz- und technischen Schutznormen und der funktionalen Gestaltung der Innenräume einhergehen. In diesem Investitionszyklus wird den Standorten von Justizbehörden in wirtschaftlich weniger entwickelten Teilen Kroatiens Vorrang eingeräumt.
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|
229
|
C2.5. R1-I6
|
M
|
Alle Gerichte erster Instanz sind ausgerüstet und erfüllen die Voraussetzungen für eine Verhandlung aus der Ferne.
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Durchführung von Fernanhörungen in allen erstinstanzlichen Gerichten
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Die für Fernanhörungen in allen erstinstanzlichen Gerichten vorgesehenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
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|
230
|
C2.5. R1-I6
|
M
|
Modernisierung der IKT-Infrastruktur in Justizbehörden
|
Nachweis/Bescheinigung der Bereitstellung von Netzausrüstung und Netzinfrastruktur
|
|
|
|
Q4
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2025
|
Es ist ein Nachweis/eine Bescheinigung über die Bereitstellung der Netzausrüstung und der aufgerüsteten Netzinfrastruktur vorzulegen.
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K.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C2.5 R1-I7 – Umsetzung des Projekts „Justizplatz Zagreb“
Ziel der Investition ist die Modernisierung der physischen Infrastruktur durch die Umsetzung des Projekts „Justizplatz“.
Die Investition besteht in der Errichtung eines Gebäudes mit einer Fläche von 26 000 m².
K.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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443
|
C2.5. R1-I7
|
T
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Neubau des Justizplatzes in Zagreb
|
|
Anzahl (Brutto m²)
|
0
|
26 000
|
Q2
|
2026
|
Auf dem Justizplatz in Zagreb wird ein Gebäude mit einer Fläche von 26 000 m² errichtet, belegt durch:
1. Bericht des Aufsichtsingenieurs über den Bauzustand des Gebäudes, aus dem hervorgeht, dass das Gebäude gebaut wurde
2.Geodische Untersuchung des bebauten Gebäudes
3.Building Energy Performance Card (Gebäudeausweis über die Gesamtenergieeffizienz)
Die Investition betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter dem des Niedrigstenergiegebäudes liegt.
|
L. KOMPONENTE 2.6: KORRUPTIONSPRÄVENTION UND -BEKÄMPFUNG
Ziel der Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den Rahmen für die Prävention und Sanktionierung von Korruption durch Maßnahmen zu stärken, die i) die Effizienz, Kohärenz und Offenheit der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung erhöhen, ii) die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen verbessern, iii) die Corporate Governance in mehrheitlich in Besitz befindlichen Unternehmen lokaler und regionaler Regierungseinheiten verbessern und iv) die Kapazitäten für Rechtsbehelfe bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stärken.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, wonach der Rahmen für die Prävention und Sanktionierung von Korruption weiter gestärkt werden muss, um die rechtmäßige, transparente und effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).
L.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.6 R1 – Steigerung der Effizienz, Kohärenz und Offenheit der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung durch Digitalisierung, Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Koordinierung.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Koordinierung und Zusammenarbeit der an der Umsetzung der nationalen Dokumente zur Korruptionsbekämpfung beteiligten Behörden zu verbessern.
Die Reform umfasst Änderungen des Rechtsrahmens zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, sowie eine neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2021–2030.
Investition C2.6 R1-I1 – Einbindung der Öffentlichkeit in die Korruptionsbekämpfung durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Schädlichkeit von Korruption
Ziel dieser Investition ist es, die Öffentlichkeit, Beamte und Beamte der öffentlichen Verwaltung für die Schädlichkeit von Korruption zu sensibilisieren.
Diese Investition besteht in der Veröffentlichung eines Folgenabschätzungsberichts über die Auswirkungen der nationalen Informationskampagne zur Korruptionsbekämpfung.
Investition C2.6 R1-I2 – Digitalisierung des Ethiksystems für Beamte.
Die Investition umfasst die Entwicklung und Inbetriebnahme eines elektronischen Managementsystems für die Ethik-Infrastruktur, um die Arbeit der Ethik-Kommissionsmitglieder, der Ethik-Kommission und der vom Ethik- und Integritätsdienst beschäftigten Beamten zu modernisieren und zu verbessern.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 vollständig umgesetzt sein.
Investition C2.6 R1-I3 – Verbesserung des IT-Systems für Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten.
Ziel der Investition ist es, das Verfahren für die Einreichung und Bearbeitung von Vermögenserklärungen von Beamten weiter zu stärken, indem einige der Verfahren im bestehenden IT-System für die Einreichung der Vermögenserklärung eines Beamten automatisiert werden.
Die Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.6 R1-I4 „Effizienzsteigerung bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität“
Ziel dieser Investition ist die Steigerung der Effizienz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität.
Die Investition umfasst die Renovierung der PNUSKOK-Büros Zagreb und Split sowie neue Ausrüstung für vier regionale Zentren des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PNUSKOK).
Reform C2.6 R2 – Verbesserung der Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen
Das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen ist das wichtigste Instrument zur Ausübung des verfassungsmäßig garantierten Rechts der Bürger auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz von Behörden befinden, um die Transparenz und Offenheit der Regierung zu gewährleisten und Korruption zu bekämpfen. Die Reform umfasst eine eingehende Bewertung des Gesetzes und seiner Auswirkungen auf die Ausübung des Rechts auf Information, sowohl aus Sicht der Nutzer als auch der Behörden, gefolgt von der Annahme von Änderungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang, um der Empfehlung der Bewertung Rechnung zu tragen.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Reform C2.6 R3 – Verbesserung der Corporate Governance in mehrheitlich im Besitz von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften befindlichen Unternehmen
Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen in kommunalem Besitz zu verbessern.
Diese Reform besteht in der Entwicklung eines Handbuchs für die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum lokaler und regionaler Regierungseinheiten stehen, in der Bewertung der Auswirkungen des Korruptionsbekämpfungsprogramms 2021-2022 für mehrheitlich im Eigentum lokaler und regionaler Regierungseinheiten stehende Unternehmen sowie in Schulungen.
Reform C2.6 R4 – Stärkung der Kapazitäten für den gerichtlichen Rechtsschutz bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Ziel der Reform ist es, den Rechtsschutz in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Schulungsworkshops für Richter zu stärken, von denen erwartet wird, dass sie ihr Wissen und ihr Bewusstsein für das Korruptionsrisikomanagement und den gerichtlichen Rechtsschutz in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern. Die Workshops werden von der Justizakademie als Teil der lebenslangen beruflichen Weiterentwicklung von Justizbeamten organisiert.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2024 umgesetzt.
L.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Quarter
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Jahre
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231
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C2.6. R1
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M
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Annahme einer neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2021–2030
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Neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2021–2030, vom Parlament angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht
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3. QUARTAL
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2021
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Die Strategie umfasst Maßnahmen zur Bewältigung von Korruptionsrisiken in vorrangigen Bereichen und zur Verwirklichung der folgenden fünf Ziele:
•Stärkung des institutionellen und normativen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung.
•Verbesserung der Transparenz und Offenheit der Arbeit der Behörden.
•Stärkung der Systeme für das Management von Integrität und Interessenkonflikten.
•Stärkung des Korruptionsbekämpfungspotenzials im öffentlichen Beschaffungswesen.
•Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Schädlichkeit von Korruption und die Notwendigkeit, Unregelmäßigkeiten zu melden und die Transparenz zu erhöhen.
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232
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C2.6. R1
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M
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Annahme des neuen Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vermeidung von Interessenkonflikten
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Q4
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2021
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Das Gesetz zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird geändert, um i) den Anwendungsbereich des Gesetzes in Bezug auf die Adressaten auszuweiten, einschließlich Unternehmen, die sich im Eigentum lokaler und regionaler Regierungsstellen befinden, und Unternehmen, die sich im Eigentum solcher Unternehmen befinden, ii) bestimmte Kategorien von Adressaten des Gesetzes zu verpflichten, jährlich Vermögenserklärungen auszufüllen und innerhalb bestimmter Fristen Erklärungen abzugeben, iii) potenzielle Interessenkonflikte zu beheben, iv) die Möglichkeit einer besseren Festlegung von Sanktionen für Verstöße durch Einführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in das Gesetz zu regeln und einige Aspekte der Karenzzeit zu regeln, einschließlich Vorschlägen des Ausschusses für die Beilegung von Interessenkonflikten zur Verbesserung des Rechts in der Praxis, und v) eine Rechtsgrundlage für die Ausarbeitung eines Muster-Ethikkodex für Mitglieder der Vertretungsgremien lokaler und regionaler Regierungsstellen zu schaffen, für dessen Annahme, Umsetzung und Überwachung die Vertretungsgremien zuständig wären.
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233
|
C2.6. R1
|
M
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Annahme von Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden
|
Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden
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Q4
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2022
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Das Gesetz über den Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, wird geändert, um i) die Bestimmungen des Gesetzes zu verbessern, ii) den Begriff der vertraulichen Person zu präzisieren und iii) Bestimmungen für die Ausstellung einer eingegangenen Registrierungsbescheinigung vorzusehen.
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234
|
C2.6. R1
|
M
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Annahme eines Ethikkodex für Parlamentarier und eines Ethikkodex für Beamte in der Exekutive
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Inkrafttreten eines Ethikkodex für Parlamentarier und eines Ethikkodex für Beamte in der Exekutive
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Q4
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2023
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Der Ethikkodex für Parlamentarier und Amtsträger in der Exekutive wird Leitlinien zu Interessenkonflikten und anderen Integritätsfragen enthalten.
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235
|
C2.6. R1
|
T
|
Aufstockung des Personalbudgets für Mitarbeiter von Korruptionsbekämpfungsstellen im Justizsystem.
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% (Prozent)
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100
|
110
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Q2
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2024
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Aufstockung des Personalbudgets um 10 % gegenüber 2020 (einschließlich Einstellung und Mobilität innerhalb des Justizsystems).
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236
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C2.6. R1
|
T
|
Aufstockung der Mittel für den Erwerb von IT-Tools und -Ausrüstung durch Justizbehörden zur Untersuchung von Korruptionsdelikten und Straftaten der organisierten Kriminalität
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|
% (Prozent)
|
100
|
120
|
Q2
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2024
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Aufstockung der Haushaltsmittel für Computerdienstleistungen und IT-Ausrüstung für Korruptionsbekämpfungsbehörden im Justizsystem um 20 % gegenüber 2020.
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237
|
C2.6. R1
|
M
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Einrichtung einer IT-Plattform zur Überwachung der Umsetzung nationaler Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
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IT-Plattform online und zugänglich
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Q4
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2025
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Einrichtung einer IT-Plattform zur Überwachung verschiedener Bereiche der Korruptionsprävention: Schutz von Hinweisgebern, (2) Recht auf Zugang zu Informationen, (3) Lobbyarbeit, (4) Interessenkonflikte, (5) Koordinierung der nationalen Behörden bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung der Umsetzung nationaler Strategie- und Umsetzungsdokumente, (6) Aktualisierung und Veröffentlichung von Listen von staatseigenen Unternehmen und Unternehmen, die sich im Besitz lokaler und regionaler Regierungseinheiten befinden, (7) Berichterstattung an das Büro des Bürgerbeauftragten,
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238
|
C2.6. R1
|
T
|
Verringerung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität
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|
Anzahl
|
999
|
799
|
Q4
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2024
|
Verringerung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität um 200 Tage gegenüber dem 1. Quartal 2021 (999 Tage).
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239
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C2.6. R1-I1
|
M
|
Bewertung der Auswirkungen der nationalen Informationskampagne zur Korruptionsbekämpfung
|
Veröffentlichung des Berichts über die Folgenabschätzung
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|
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Q2
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2025
|
Der Bericht über die Folgenabschätzung wird veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen zur Bewertung der Auswirkungen der nationalen Medienkampagne gegen Korruption.
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240
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C2.6. R1-I2
|
M
|
Einrichtung eines Informationssystems für die Verwaltung der ethischen Infrastruktur von Beamten
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Das Informationssystem wurde vollständig entwickelt und in Betrieb genommen.
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Q4
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2024
|
Es wird ein elektronisches System für das Management ethischer Infrastrukturen entwickelt und in Betrieb genommen, um die Arbeit der Ethik-Kommissionsmitglieder, der Ethik-Kommission und der im Dienst für Ethik und Integrität tätigen Beamten zu modernisieren und zu verbessern, das Funktionen zur Bearbeitung mindestens der folgenden Kategorien von Beschwerden umfasst:
— Beschwerden über die Art und Weise, wie Bürger von Beamten behandelt werden
— Beschwerden über das Verhalten bei öffentlichen Auftritten.
— Beschwerden über den Erhalt materieller oder sonstiger Vorteile.
— Beschwerden über Interessenkonflikte.
— Beschwerden von Beamten über andere Beamte, auch über das Verhalten von Vorgesetzten.
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241
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C2.6. R1-I3
|
M
|
Verbesserte Informationssysteme für Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten und Justizbeamten
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Die Informationssysteme wurden modernisiert und implementiert.
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|
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Q2
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2024
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Das derzeitige System für die Übermittlung der Vermögensübersicht von Beamten wird verbessert, indem die automatische Eingabe von Daten aus verfügbaren öffentlichen Quellen ermöglicht wird und die Voraussetzungen für die Überprüfung der in der Vermögensübersicht von Staatsbeamten und Justizbeamten enthaltenen Informationen verbessert werden.
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242
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C2.6. R1-I4
|
T
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Modernisierung von vier regionalen Zentren des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PN USKOK)
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Anzahl
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0
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4
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Q2
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2025
|
Für die regionalen PN USKOK-Zentren in Zagreb und Split sind Berichte des Aufsichtsingenieurs und Berichte über die energetische Renovierungseffizienz vorzulegen.
Lieferbescheinigungen für neue IT-Ausrüstung, z. B. für die Nutzung von Software-Tools und digitalen Beweissicherungsservern, sind für alle vier regionalen Zentren auszustellen.
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|
243
|
C2.6. R2
|
M
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Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen
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Veröffentlichung des Evaluierungsberichts zum Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen
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|
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Q4
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2023
|
Veröffentlichte Studie mit Empfehlungen zur Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen und seiner Auswirkungen auf das verfassungsrechtlich garantierte Übungssegment aus der Sicht der Nutzer und der Behörden. Die Empfehlungen werden bei künftigen Änderungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang berücksichtigt.
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244
|
C2.6. R3
|
M
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Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Bezug auf Mehrheitsbeteiligungen an lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
|
Veröffentlichung eines Handbuchs für die Anwendung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in mehrheitlich in Besitz befindlichen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
|
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1. QUARTAL
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2024
|
Veröffentlichtes Handbuch:
—Die Anwendung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Mehrheitsbesitz durch lokale und regionale Gebietskörperschaften.
Einführung und Umsetzung einer Compliance-Funktion in allen juristischen Personen, die zu ihrer Einrichtung verpflichtet sind. Bedeutung der Umsetzung von Strategien zur Korruptionsbekämpfung, der Einführung eines Ethikkodex und einer besser etablierten Compliance-Funktion, um zu bestätigen, dass das Unternehmen die Verhinderung unethischen Verhaltens sorgfältig umsetzt, sowie einer Organisationskultur, die ethisches Verhalten und die Einhaltung von Vorschriften fördert.
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|
245
|
C2.6. R3
|
M
|
Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Programms zur Korruptionsbekämpfung 2021-2022 auf mehrheitlich in Besitz befindliche Unternehmen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften
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Veröffentlichung des Berichts über die Folgenabschätzung
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Q2
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2026
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Der Bericht über die Auswirkungen der Umsetzung wird veröffentlicht. Die in dem Bericht entwickelte Methodik soll es ermöglichen, die Auswirkungen der Umsetzung des Programms zur Korruptionsbekämpfung auf Unternehmen, die sich im Besitz lokaler und regionaler Regierungsstellen befinden, und künftige Dokumente dieser Art zu bewerten.
Es werden fünf Schulungen zur Anwendung des Handbuchs für die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz lokaler und regionaler Gebietskörperschaften befinden, und zur Bedeutung der Stärkung der Integrität und der Korruptionsbekämpfung durchgeführt.
Es werden drei Rundtischgespräche und eine Konferenz zur Corporate Governance in mehrheitlich im Besitz von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften befindlichen Unternehmen abgehalten.
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|
246
|
C2.6. R4
|
T
|
Schulung von Richtern in den Bereichen Korruptionsrisikomanagement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Rechtsschutz bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
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|
Anzahl
|
0
|
20
|
Q2
|
2024
|
20 Richter des Hohen Verwaltungsgerichts Kroatiens werden in den Bereichen Korruptionsrisikomanagement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Rechtsbehelfe bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge geschult. Zu diesem Zweck organisiert die Justizakademie im Rahmen der lebenslangen beruflichen Weiterentwicklung von Justizbeamten je nach den Umständen zwei Workshops in Form von klassischer/regelmäßiger Schulung und Fernunterricht, um den Rechtsschutz in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge weiter zu stärken.
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M. KOMPONENTE 2.7: STÄRKUNG DES HAUSHALTSPOLITISCHEN RAHMENS
Diese Komponente zielt darauf ab, den haushaltspolitischen Rahmen und die Haushaltsdisziplin durch das neue Haushaltsgesetz weiter zu stärken, um die Haushaltsverfahren zu verbessern, die Finanzberichterstattung zu verbessern und ein makroökonomisches Projektionsmodell zu entwickeln.
Die Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens ist eines der Schlüsselelemente für die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, was wiederum zur makroökonomischen Stabilität beiträgt und die Voraussetzungen für eine Steigerung der Potenzialwachstumsraten sowie für wirtschaftliche Erholung und Resilienz schafft.
Mit der Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens (länderspezifische Empfehlung 1, 2019) und zur Verfolgung einer Haushaltspolitik, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen (länderspezifische Empfehlung 1, 2020), umgesetzt.
M.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.7 R1 – Verbesserung der Haushaltsplanung und des Finanzberichts
Ziel dieser Reform ist es, das Haushaltsgesetz zu ändern, um die Haushaltsverfahren und die damit verbundenen Haushaltsdokumente sowie die Finanzberichterstattung zu verbessern und so die Entwicklung eines effizienten und nachhaltigen Systems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.
Die Reform umfasst Folgendes:
-Ausarbeitung und Annahme des neuen Haushaltsgesetzes.
-Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit des Ausschusses für Haushaltspolitik durch die Ernennung eines neuen Vorsitzenden auf der Grundlage eines öffentlichen Aufrufs.
Die Reform wird bis zum 31. März 2022 abgeschlossen.
Reform C2.7 R2 – Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft
Ziel der Reform ist es, ein strukturelles makroökonomisches Modell der kroatischen Wirtschaft zu entwickeln, das für die Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen, die Simulation der Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und die Abschätzung der Folgen von Schocks geeignet ist, und letztlich die Fähigkeit des Finanzministeriums zur Erstellung von Haushaltsprognosen zu stärken.
Die Reform wird bis zum 30. September 2022 abgeschlossen.
M.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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247
|
C2.7. R1
|
M
|
Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsverfahren
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Inkrafttreten des neuen Haushaltsgesetzes
|
|
|
|
Q4
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2021
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Im neuen Haushaltsgesetz werden das Verfahren und die wichtigsten Dokumente für die Aufstellung, Annahme und Ausführung des Staatshaushalts, den Haushalt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer außerbudgetären Nutzer, den Anleiherahmen für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die Überwachung der Verwendung eigener und zweckgebundener Einnahmen, die Prognose und Kontrolle künftiger Ausgaben, einschließlich mehrjähriger Mittelbindungen, festgelegt, wodurch auch mehr Flexibilität bei der Durchführung von EU-Projekten ermöglicht und die Einhaltung der Richtlinie 2011/85 des Rates sichergestellt wird, um ein effizienteres System der finanziellen und statistischen Berichterstattung zu schaffen.
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|
248
|
C2.7. R1
|
M
|
Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Haushaltspolitik.
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Ernennung des neuen Vorsitzenden der Kommission für Fiskalpolitik durch das Parlament
|
|
|
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Q4
|
2021
|
Die Ernennung eines neuen Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltspolitik gewährleistet die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Kommission und die Umsetzung des Gesetzes über die haushaltspolitische Rechenschaftspflicht (OG 111/2018).
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249
|
C2.7. R2
|
M
|
Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen, Haushaltsplanung
und wirtschaftspolitische Analysen
|
Entwicklung und Anwendung eines voll funktionsfähigen strukturellen makroökonomischen Projektionsmodells für die kroatische Wirtschaft zur Erstellung von Projektionen, die dem Jahreshaushalt zugrunde liegen.
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|
|
|
3. QUARTAL
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2022
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Es wird ein strukturelles makroökonomisches Modell der kroatischen Wirtschaft entwickelt, um mittelfristige makroökonomische Prognosen zu erstellen, die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und die Auswirkungen von Schocks zu simulieren und letztlich die Fähigkeit des Finanzministeriums zur Erstellung von Haushaltsprognosen zu stärken. Das ursprüngliche Modell wird bis Ende 2021 entwickelt und bis Mitte 2022 voll einsatzfähig sein, damit Projektionen erstellt werden können, die dem Haushaltsplan 2023 zugrunde liegen. Die Ergebnisse des Modells werden für die Erstellung von Haushaltsdokumenten verwendet, um die Qualität der mittelfristigen Haushaltsprognosen und damit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.
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N. KOMPONENTE 2.8: STÄRKUNG DES RAHMENS FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE
Ziel dieser Komponente ist es, die Fähigkeit der kroatischen Behörden (Aufsichtsbehörden, Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche, Strafverfolgungsbehörden) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken, ihre Koordinierung und Zusammenarbeit zu verbessern und das Bewusstsein aller beteiligten Interessenträger weiter zu schärfen.
Diese Reform steht im Einklang mit dem Aktionsplan Kroatiens für die Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II).
N.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.8 R1 – Sensibilisierung für die Notwendigkeit der Verhinderung von Geldwäsche
Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz des Finanzsystems im Einklang mit internationalen Standards zu erhalten und gleichzeitig unrechtmäßige Finanzströme zu verhindern, indem alle für die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Institutionen und Behörden durch die Schaffung eines Rahmens für regelmäßige Schulungen sensibilisiert werden.
Reform C2.8 R2 – Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden
Ziel dieser Reform ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden zu verbessern, indem der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert wird.
Reform C2.8 R3 – Vollständige Umsetzung des Aktionsplans zur Verringerung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Das übergeordnete Ziel dieser Reform besteht in der Umsetzung des von der Regierung angenommenen Aktionsplans zur Verringerung der Risiken, die in der nationalen Risikobewertung in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien ermittelt wurden. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen, die beispielsweise darauf abzielen, die Verwaltungskapazitäten des Amtes zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Finanzinspektion und der Aufsichtsbehörden zu stärken, die Zahl der Aufsichtstätigkeiten zu erhöhen, die IT-Infrastruktur zu verbessern und Schulungen für Beamte aller Verpflichteten anzubieten, um die Zusammenarbeit und die Verwaltungskapazitäten zu stärken.
Reform C2.8 R4 – Verbesserung der Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer Risikobewertung im Finanzsektor in Kroatien
Das übergeordnete Ziel dieser Reform besteht darin, den Rahmen für die Verhinderung von Geldwäsche und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in Kroatien zu verbessern und die institutionellen und administrativen Kapazitäten zu stärken, indem die Empfehlungen umgesetzt werden, die im Rahmen des Projekts des Instruments für technische Unterstützung (TSI) zur Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die Überwachung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abgegeben wurden.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.
N.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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250
|
C2.8. R1
|
M
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Sensibilisierung aller Verantwortlichen durch regelmäßige Schulungen
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Rahmen für die kontinuierliche Schulung des Personals, das zur Berichterstattung über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet ist
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Q4
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2020
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Den bestehenden Rahmen für die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter aller meldenden Institute und Behörden durch die Aufsichtsbehörden und das Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche, einschließlich der Compliance-Beauftragten für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Geschäftsleitung der Kreditinstitute. Die in dem Rahmen vorgesehenen Bildungsinitiativen konzentrieren sich darauf, das Bewusstsein für den risikobasierten Ansatz bei der Durchführung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und für die Verpflichtung zur Meldung verdächtiger Aktivitäten zu schärfen. Als Teil des Rahmens stellen die Aufsichtsorgane und das Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche den Instituten und Behörden regelmäßig aktuelle Informationen über Entwicklungen im Bereich der Geldwäsche zur Verfügung.
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|
251
|
C2.8. R2
|
M
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Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden
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Unterzeichnung einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden über Informationsaustausch und Zusammenarbeit
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|
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Q4
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2020
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Aktualisierte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit, die Folgendes umfasst:
I) Austausch von Daten und Informationen, die für die Aufsichtsverfahren erforderlich sind,
II) den Austausch von Informationen über Unregelmäßigkeiten, die bei meldenden Stellen festgestellt wurden,
Informationsaustausch über die jüngsten Typologien von Geldwäschern/Terrorismusfinanzierern, die vom Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden ermittelt wurden;
IV) die Zunahme der Aufsichtstätigkeiten auf der Grundlage der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und
Austausch statistischer Daten für die Zwecke der nationalen Risikobewertung in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bewertung der Wirksamkeit der Systembemühungen bei der Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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252
|
C2.8. R2
|
T
|
Stärkung der Aufsicht durch regelmäßige Sitzungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Aufsicht“
|
|
Anzahl
|
0
|
12
|
Q4
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2024
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Um die Aufsichtspraktiken zu harmonisieren, den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden zu verbessern und Informationen auszutauschen, hält die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (MIRS) zwischen Ende 2020 und Ende 2024 mindestens zwölf Sitzungen ab. Die interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Aufsicht“ verstärkt die Zusammenarbeit zwischen allen Aufsichtsbehörden, die für die Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und Aktionen des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständig sind. Die interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Aufsicht“ überwacht insbesondere i) wirksamer Austausch statistischer Daten über die durchgeführte Überwachung, ii) Austausch von Überwachungserfahrungen („bewährte Verfahren“), iii) Austausch von Informationen über bei der Anwendung des Gesetzes aufgedeckte Unregelmäßigkeiten, iv) Stärkung und Koordinierung der Überwachungstätigkeiten und v) Austausch von Informationen über Überwachungspläne.
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253
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C2.8. R3
|
M
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Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer aktualisierten nationalen Risikobewertung.
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Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch weitere Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs
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Q4
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2021
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Auf der Grundlage der nationalen Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Republik Kroatien wird bis zum 31. Dezember 2021 ein Aktionsplan zur Minderung der ermittelten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vollständig umgesetzt. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Verringerung der ermittelten Risiken, des öffentlichen Rechts und anderer Stellen, die von den Inhabern für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen benannt wurden, sowie die Frist für die Durchführung der Maßnahmen. Der Plan trägt den Risiken Rechnung, die von den Aufsichtsbehörden (Kroatische Nationalbank, Finanzinspektion, kroatische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen), der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien und den juristischen Verpflichteten (Banken und andere) ermittelt wurden. Sie stärkt ferner die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen allen zuständigen Einrichtungen und Behörden.
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|
254
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C2.8. R4
|
M
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Stärkung der Aufsicht über den Finanzsektor auf der Grundlage einer Risikobewertung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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Vollständige Umsetzung der verbesserten Verfahren und Methoden für die risikobasierte Aufsicht, die im Rahmen des Projekts des Instruments für technische Unterstützung (TSI) „Risikobasierte Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor in Kroatien“ entwickelt wurden, um die festgestellten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu mindern.
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Q4
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2023
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Die Behörden ergreifen – erforderlichenfalls durch Erlass von Rechtsvorschriften – Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht über den Finanzsektor auf der Grundlage einer Risikobewertung der kroatischen Nationalbank und der kroatischen Finanzdienstleistungsaufsicht und unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes, der im Einklang mit den Ergebnissen der im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung bereitgestellten technischen Hilfe entwickelt wurde. Die Maßnahmen sollen die institutionellen und administrativen Kapazitäten stärken und dazu beitragen, die Wirksamkeit des gesamten Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien zu verbessern und letztlich den allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kroatien zu verbessern.
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O. KOMPONENTE 2.9: STÄRKUNG DES RAHMENS FÜR DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE
Um den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern und ihn an die bewährten Verfahren der EU anzugleichen, umfasst diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungssystems für die Vergabe öffentlicher Aufträge, zur Stärkung des Überprüfungssystems durch die Einführung obligatorischer elektronischer Rechtsmittel und zur Förderung der Nutzung innovativer Beschaffungsverfahren. Das verbesserte System für die Vergabe öffentlicher Aufträge wird unter anderem zur Korruptionsbekämpfung beitragen und zu einer besseren Inanspruchnahme von EU-Mitteln führen, was voraussichtlich zu einem besseren Unternehmensumfeld, höheren privaten Investitionen, Produktivität und der Schaffung neuer Arbeitsplätze führen wird.
Die Komponente umfasst drei Reformen und eine Investition zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz des öffentlichen Beschaffungswesens in Kroatien. Diese sollen auch zur verstärkten Korruptionsprävention beitragen, insbesondere auf lokaler Ebene (länderspezifische Empfehlung 2019), und die Kapazität und Effizienz der kroatischen öffentlichen Verwaltung verbessern (länderspezifische Empfehlung 2020).
O.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C2.9 R1 – Fortlaufende Bereitstellung von Schulungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
Ziel der Reform ist es, das Ausbildungssystem für das öffentliche Auftragswesen zu verbessern, indem neue Instrumente für den Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse, beruflicher Fähigkeiten und Kompetenzen für eine professionelle, kosteneffiziente, effiziente und wirksame Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf allen Ebenen entwickelt werden. Sie baut auf einem umfassenden Ansatz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Interessenträger im öffentlichen Beschaffungswesen auf, indem die Ergebnisse der Analyse der Arbeitsbelastung im Rahmen der Investitionsmaßnahme C2.9.R1-I1 einbezogen werden. Insbesondere wird in der Analyse auf der Grundlage der Kompetenzmatrix, in der 30 Kompetenzen und Fähigkeiten festgelegt sind, der Bedarf an kontinuierlicher und geplanter Schulung der wichtigsten Beschäftigten des öffentlichen Auftragswesens ermittelt.
Darüber hinaus wird der Europäische Kompetenzrahmen für Fachkräfte des öffentlichen Auftragswesens ProcurCompEU, der als gemeinsamer Referenzrahmen für Beschaffungsfachleute dient, bis zum 31. Dezember 2023 in das kroatische Schulungssystem aufgenommen. Erstens erleichtert der Rahmen Einzelpersonen die Identifizierung und die Gestaltung persönlicher und beruflicher Kompetenzen. Zweitens nutzen die Vergabestellen sie, um die Effizienz der Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrer Organisation zu bewerten und zu verbessern. Schließlich müssen Schulungsanbieter im öffentlichen Beschaffungswesen in der Lage sein, den ProcurCompEU-Rahmen zu nutzen, um umfassende Lern- und Ausbildungsprogramme zu entwickeln.
Drittens sollen die allgemeinen Schulungsprogramme, die auch den Bietern offenstehen, das Niveau der Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge aufseiten der Bieter erhöhen und so die Beteiligung und den Erfolg von KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern.
Diese Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Investition C2.9 R1-I1 – Analyse der Arbeitsbelastung der Beschäftigten wichtiger Institutionen im öffentlichen Auftragswesen
Im Rahmen dieser Investition wird eine Analyse der Arbeitsbelastung durchgeführt, um die Zahl der Akteure, die erforderlichen Kompetenzen des Personals und die erforderlichen Verbesserungen des Entschädigungssystems zu ermitteln. Mit der Umsetzung der Empfehlung der Analyse soll eine optimale Zahl hoch qualifizierter, motivierter Mitarbeiter erreicht und aufrechterhalten werden, die auf die Bedürfnisse der wichtigsten Einrichtungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge reagieren.
Die Maßnahme umfasst:
-die Analyse der Arbeitsbelastung in den für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Stellen, einschließlich der Verwaltung der EU-Mittel;
-die Beschreibung der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben;
-die Festlegung der erforderlichen Kompetenzen.
Die Analyse der Arbeitsbelastung stützt sich auf historische Daten zur Arbeitsbelastung und berücksichtigt auch die erwarteten Trends bei der Arbeitsbelastung, einschließlich des Bedarfs an kontinuierlicher und geplanter Schulung des Personals zu spezifischen vergabebezogenen Themen wie strategische, sozial verantwortliche, nachhaltige Beschaffung, innovative Beschaffung und Zugang von KMU zu diesem Beschaffungsmarkt.
Die Ergebnisse der Analyse werden verwendet, um den kontinuierlichen und geplanten Schulungsbedarf des Personals wichtiger Institutionen im öffentlichen Beschaffungswesen zu ermitteln (MINGOR – Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung, SAFU – Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle und DKOM – Staatliche Kommission für die Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens).
Diese Maßnahme muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.
Reform C2.9 R2 – Stärkung des Überprüfungssystems im öffentlichen Auftragswesen
Ziel der Reform ist es, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit dem Überprüfungssystem und zur Korruptionsbekämpfung beizutragen, indem die durchschnittliche Dauer von Rechtsbehelfen verkürzt und elektronische Rechtsbehelfe verbindlich vorgeschrieben werden.
Die Reform besteht aus Änderungen des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, um die elektronische Beschwerde als verbindliches Instrument in das System der Vergabe öffentlicher Aufträge aufzunehmen und die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Beschwerden zu verkürzen.
Reform C2.9 R3 – Innovative Auftragsvergabe
Ziel der Reform ist es, die innovationsfördernde Auftragsvergabe in Kroatien stärker zu nutzen.
Diese Maßnahme umfasst die Entwicklung und Durchführung eines Schulungsprogramms zur innovationsfördernden Auftragsvergabe für öffentliche Auftraggeber in Kroatien.
O.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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256
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C2.9. R1
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M
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Leitlinien zur Verbesserung der Beteiligung von KMU an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und deren Bündelung
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Veröffentlichung von Leitlinien auf dem Portal für die Vergabe öffentlicher Aufträge
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3. QUARTAL
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2022
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Um die Beteiligung von KMU an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge weiter zu fördern, werden Leitlinien für Auftraggeber und Bieter entwickelt und veröffentlicht, um die Beteiligung von KMU am Markt für öffentliche Aufträge zu fördern. Die Leitlinien müssen auch die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen enthalten, die darauf abzielen, KMU den Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu erleichtern. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden bei der Bereitstellung gezielter Schulungen für Bieter in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird fortgesetzt. Die Leitlinien werden auf der Grundlage der Ergebnisse des Projekts des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen erstellt.
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257
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C2.9. R1
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M
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Änderung der Vorschriften für Schulungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
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Inkrafttreten der Änderungen der Vorschriften für Schulungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
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1. QUARTAL
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2023
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Die Änderungen des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Ausbildung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens umfassen Folgendes: Erstellung eines Lehrplans für Weiterbildungsprogramme, in dem die Kompetenzen und Lernziele festgelegt werden, ii) Integration von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge; III) die Anforderung, eine qualitative Bewertung der Schulungen durchzuführen.
Es wird erwartet, dass die Änderungen einen umfassenden Ansatz bieten, der erforderlich ist, um die Verwaltungskapazität des Personals in wichtigen Einrichtungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu stärken, wobei auch die Empfehlungen aus der Analyse der Arbeitsbelastung (R1-I1) berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse der organisatorischen Bewertung und der strategischen Prioritäten wird Schulungen Vorrang eingeräumt, die die größte Wirkung bei der Erreichung von Zielen wie Integrität und Transparenz, ordnungsgemäße Planung von Verfahren, faire und offene technische Spezifikationen, klare Auswahl- und Bewertungskriterien für Angebote, Vertragsverwaltung und Änderungen erzielen können.
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258
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C2.9. R1
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M
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Integration eines maßgeschneiderten Rahmens für die Weiterbildung von Beschaffungsbeauftragten im Rahmen von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
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Inkrafttreten des an ProcurCompEU angeglichenen Rahmens für die Weiterbildung von Beamten des öffentlichen Auftragswesens;
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Q4
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2023
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Das Instrument ProcurCompEU wird an die Besonderheiten Kroatiens angepasst und in das bestehende obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für das öffentliche Auftragswesen integriert. Auf dem Portal für die Vergabe öffentlicher Aufträge wird eine Unterseite eingerichtet, auf der ProcurCompEU-Instrumente zur Verfügung stehen und von allen Interessenträgern im öffentlichen Beschaffungswesen kostenlos genutzt werden können, und das zuständige politische Gremium für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterstützt dessen praktische Umsetzung und Überwachung.
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259
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C2.9. R1-I1
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M
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Veröffentlichung unabhängiger Analysen und konkreter Empfehlungen zur Verbesserung des Aufwandsmanagements aller Mitarbeiter wichtiger Institutionen im Beschaffungssystem (MINGOR, SAFU, DKOM).
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Veröffentlichung einer Analyse der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter wichtiger Institutionen im öffentlichen Auftragswesen (MINGOR, SAFU und DKOM), einschließlich eines Aktionsplans zur Umsetzung der Empfehlungen und Maßnahmen im Bereich Humanressourcen
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3. QUARTAL
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2022
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Unabhängige externe Sachverständige führen eine umfassende Analyse der Arbeitsbelastung des Personals wichtiger Einrichtungen im öffentlichen Beschaffungswesen durch, das in den EU-Fonds enthalten ist, einschließlich einer Beschreibung der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben sowie der erforderlichen Kompetenzen und des Entschädigungssystems. Der veröffentlichte unabhängige Bericht wird auf einer umfassenden Analyse der Rollen im öffentlichen Beschaffungswesen und der Arbeitsbelastung beruhen, wobei historische Daten zur Arbeitsbelastung berücksichtigt und mit Trends bei der zunehmenden Arbeitsbelastung verglichen werden, einschließlich des Schulungsbedarfs zu bestimmten Themen wie nachhaltige Beschaffung und Zugang zu KMU. Der Bericht enthält einen Aktionsplan zur Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen für Verbesserungen, um die Einstellung und Bindung hochqualifizierten Personals zu gewährleisten.
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260
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C2.9. R2
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M
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Änderung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, indem die Nutzung der elektronischen Beschwerde als obligatorisches Rechtsmittel eingeführt wird
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Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und der Durchführungsverordnungen (Verordnung über Rechtsbehelfe in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge)
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3. QUARTAL
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2022
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Der Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen (das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die einschlägigen Durchführungsbestimmungen) wird dahin gehend geändert, dass elektronische Rechtsmittel als obligatorisches Mittel zur Einlegung von Rechtsbehelfen im System für das öffentliche Beschaffungswesen eingeführt werden.
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261
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C2.9. R2
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T
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Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Beschwerden und Entscheidungen
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Anzahl
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35.2
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29.2
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Q4
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2024
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Die durchschnittliche Anzahl der Tage, die ab dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs für die Entscheidung über den Rechtsbehelf zur Verfügung stehen, wird um mindestens sechs Tage verkürzt.
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263
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C2.9. R3
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M
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Programme und Tätigkeiten zur Gestaltung und Verwaltung eines innovativen öffentlichen Beschaffungswesens
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Programm zur professionellen Unterstützung und Schulung von Auftraggebern im Bereich der innovationsfördernden Auftragsvergabe
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1. QUARTAL
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2024
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Mit Hilfe der technischen Hilfe richten die kroatischen Einrichtungen Programme ein, um die Auftraggeber bei innovationsbezogenen Vergabeverfahren fachlich zu unterstützen. Das bei HAMAG-BICRO (Kroatische Agentur für Kleinunternehmen, Innovation und Investitionen) eingerichtete Wettbewerbszentrum für innovatives öffentliches Beschaffungswesen wird gestärkt, und sein Personal wird geschult, um eigenständig Schulungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Innovation anzubieten. Die Verwaltungskapazität von MINGOR (Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung) wird in gleicher Weise gestärkt. Bis zum ersten Quartal 2024 wird ein Fortschrittsbericht über diese Stärkung der Kapazitäten erstellt.
Darüber hinaus wird ein Handbuch für Beschaffungsstellen mit Leitlinien für die Durchführung innovationsbezogener Vergabeverfahren veröffentlicht.
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264
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C2.9. R3
|
T
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Schulungen zur innovationsfördernden Auftragsvergabe
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Anzahl
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0
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150
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Q4
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2025
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Vertreter von mindestens 150 öffentlichen Auftraggebern werden im Bereich der innovationsfördernden Auftragsvergabe geschult. Die Behörden überwachen auch die Nutzung der innovationsfördernden Auftragsvergabe durch eine statistische Veröffentlichung und führen Sensibilisierungsmaßnahmen für Interessenträger des Privatsektors durch.
|
P. KOMPONENTE 3.1: REFORM DES BILDUNGSSYSTEMS
Das Bildungssystem in Kroatien steht vor einer Reihe erheblicher Herausforderungen. Die Teilnahme an formaler Kinderbetreuung und die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) gehören zu den niedrigsten in der EU, was vor allem auf fehlende FBBE-Infrastrukturen und einen Mangel an Lehrkräften zurückzuführen ist, wobei große regionale Unterschiede die Ungleichheiten verschärfen. Der Pflichtschulzyklus (der acht Jahre dauert) liegt ein Jahr unter dem EU-Standard. Die jährliche Unterrichtszeit in Grundschulen liegt ebenfalls unter dem EU-Durchschnitt, da viele Schulen aufgrund von Infrastrukturengpässen in Schichten arbeiten. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bei allen Grundfertigkeiten liegen unter dem EU-Durchschnitt. Die Zahl der tertiären Bildungsabschlüsse ist eine der niedrigsten in der EU. Auch die Teilnahme an der Erwachsenenbildung ist sehr gering.
Ziel dieser Komponente ist es, all diese Herausforderungen zu bewältigen. Sie umfasst eine umfassende Reform des Bildungssystems, die darauf abzielt, den Zugang zur Bildung und deren Qualität auf allen Bildungsebenen zu fördern. Er umfasst auch ergänzende Investitionen in die FBBE-Infrastruktur, Schulen und die digitale Infrastruktur der Hochschulbildung.
Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bei, die in den letzten zwei Jahren an Kroatien gerichtet wurden und in denen es darum geht, „die Bildungsreform umzusetzen und sowohl den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen als auch deren Qualität und Arbeitsmarktrelevanz zu verbessern“ (länderspezifische Empfehlung 2 2019) und „den Erwerb von Kompetenzen zu fördern“ (länderspezifische Empfehlung 2 2020).
P.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C3.1 R1 – Strukturreform des Bildungssystems
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Bildung und deren Qualität auf allen Ebenen zu verbessern, insbesondere für Menschen und Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Gruppen
.
·Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Diese Reform besteht darin, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) für Kinder ab drei Jahren bis zum Beginn der Primarschulbildung zu verbessern und ein neues Finanzierungsmodell zu schaffen, um die langfristige Tragfähigkeit der FBBE-Finanzierung sicherzustellen.
·Grundschulen
Ziel der Reform ist es, die Qualität des Unterrichts und der Lernergebnisse zu verbessern, insbesondere für Kinder aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, indem ein einschichtiger, ganztägiger Unterricht in Grundschulen eingeführt und die Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden erhöht wird. Die Reform zielt auch darauf ab, die kontinuierliche Weiterbildung von Lehrkräften und die systematische externe Bewertung der Lernergebnisse in Grundschulen zu unterstützen.
Mit der Reform wird das Bildungsgesetz geändert, um das neue Ganztagslehrmodell in Grundschulen einzuführen, indem die Mindestzahl der obligatorischen Unterrichtsstunden und der Lehrplan für Grundschulen geändert werden, und sie wird von systematischen Entwicklungsprogrammen für Lehrkräfte begleitet.
Diese Teilgruppe von Maßnahmen der Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
·Weiterführende Schulen
Ziel der Reform ist es, die Relevanz der Sekundarbildung zu erhöhen, indem die Einschreibung von Schülern in die allgemeine Sekundarbildung („Gimnazija“-Programme) erhöht und gleichzeitig der Anteil der beruflichen Aus- und Weiterbildung verringert und die Arbeitsmarktrelevanz von Berufsbildungsprogrammen verbessert wird.
Die Reform soll zur Konsolidierung der zahlreichen bestehenden berufsbildenden Sekundarprogramme beitragen, indem überschüssige berufsbildende Programme abgebaut werden und ihre Relevanz für die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes erhöht wird. Mit der Reform werden neue Lehrpläne auf der Grundlage von Qualifikations- und Berufsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) eingeführt, die mit der Entwicklung neuer Lehrmaterialien und der Berufsausbildung von Lehrkräften im Bereich der beruflichen Bildung einhergehen.
Diese Teilgruppe von Maßnahmen der Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
·Bildung von Erwachsenen
Ziel der Reform ist es, die Qualität und Relevanz der Erwachsenenbildung zu erhöhen. Mit dem neuen Erwachsenenbildungsgesetz werden die Erwachsenenbildungsprogramme an die Qualifikationsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) angeglichen, was die Anerkennung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erleichtern dürfte. Die Reform sieht auch die Einführung individueller Bildungskonten vor, die es jeder Person ermöglichen, am lebenslangen Lernen teilzunehmen. Mit der Reform wird auch ein System zur Bewertung der Anbieter von Erwachsenenbildung eingeführt.
Diese Teilgruppe von Maßnahmen der Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Diese Reform wird durch drei Investitionen unterstützt (C3.1 R1-I1, C3.1 R1-I2, C3.1 R1-I3 und C3.1 R1-I4).
Investition C3.1 R1-I1 – Bau, Modernisierung, Wiederaufbau und Ausrüstung von FBBE-Einrichtungen
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung in Kroatien zu fördern. Diese Maßnahme umfasst den Bau neuer FBBE-Einrichtungen und die Renovierung bestehender Einrichtungen mit dem Ziel, 12000 neue Plätze in der FBBE zu schaffen.
Investition C3.1 R1-I2 – Bau, Modernisierung, Wiederaufbau und Ausrüstung von Grundschulen für den einschichtigen Ganztagsunterricht
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Übergang zum Ganztagsunterricht an Grundschulen in Kroatien zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst den Bau neuer Grundschulen und die Modernisierung bestehender Grundschulen.
Investition C3.1 R1-I3 – Bau, Modernisierung, Modernisierung und Ausrüstung von Sekundarschulen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazitäten der physischen Infrastruktur in Sekundarschulen zu erhöhen. Die Maßnahme umfasst den Bau neuer weiterführender Schulen und die Modernisierung bestehender Schulen, einschließlich der Sportinfrastrukturen von Schulen.
Reform C3.1 R2 – Modernisierung der Hochschulbildung
Diese Reform zielt darauf ab, die Verfügbarkeit, Qualität und Arbeitsmarktrelevanz der Hochschulbildung zu verbessern und den Anteil der Hochschulabsolventen, insbesondere aus schutzbedürftigen und unterrepräsentierten Gruppen, zu erhöhen.
Die Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung und eines neuen Gesetzes über die Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung, um ein neues effizientes Finanzierungsmodell für öffentliche Universitäten und andere öffentliche Hochschuleinrichtungen zu schaffen. Das neue Finanzierungsmodell beruht auf transparenten Kriterien und Leistungsindikatoren, die mit den Entwicklungszielen des Instituts verknüpft sind. Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells soll durch Programmvereinbarungen umgesetzt werden, die die wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrtätigkeiten der Universität/Einrichtung für einen Zeitraum von zwei Jahren abdecken.
Die Reform zielt auch darauf ab, die Bildung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abzustimmen. Sie wird weiterhin Qualifikationsstandards für alle Hochschulqualifikationen festlegen und sie in das Register des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) aufnehmen, mit dem die Hochschulqualifikationen besser an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst werden sollen. Mit der Reform wird auch ein digitales Register der Abschlüsse eingerichtet, was einen Schritt hin zur Entwicklung eines Systems zur Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventen darstellt, um die Nachverfolgung der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen zu ermöglichen.
Mit der Reform werden auch engere Verbindungen zwischen Lehre und wissenschaftlicher Forschung, die Internationalisierung und die Beteiligung kroatischer Hochschulen an Allianzen der europäischen Hochschulen der Zukunft sowie der digitale Wandel der Hochschulbildung unterstützt.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Investition C3.1 R2-I1 – Digitaler Wandel der Hochschulbildung
Ziel dieser Maßnahme ist es, den digitalen Wandel in der Hochschulbildung zu unterstützen und E-Learning zu erleichtern.
Die Maßnahme umfasst Investitionen in digitale Infrastrukturen für Lehrmittel und digitale Lehrmittel.
P.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
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Viertel
|
Jahre
|
|
|
265
|
C3.1. R1
|
M
|
Annahme des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
|
|
|
Q4
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2021
|
Der überarbeitete Rechtsrahmen für die Erwachsenenbildung soll eine bessere Abstimmung zwischen dem Angebot an Programmen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes unterstützen, indem die Erwachsenenbildungsprogramme an den Inhalt der Qualifikationsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) angepasst werden und die Anerkennung des informellen und nichtformalen Lernens ermöglicht wird.
|
|
266
|
C3.1. R1
|
M
|
Umfassende Analyse des Sekundarbildungsbedarfs
|
Veröffentlichung der Ergebnisse der umfassenden Analyse des Sekundarbildungsbedarfs auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung
|
|
|
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1. QUARTAL
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2022
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Es wird eine umfassende Analyse des Sekundarbildungsbedarfs durchgeführt, um Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Schüler, die an allgemeinen Sekundarbildungsprogrammen teilnehmen, zur Verringerung des Anteils der Schüler, die an überschüssigen Berufsbildungsprogrammen teilnehmen, und zur Anpassung der Berufsbildungsprogramme an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu unterstützen.
|
|
267
|
C3.1. R1
|
M
|
Annahme des Modells für die Finanzierung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
|
Inkrafttreten des FBBE-Finanzierungsmodells
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|
|
|
1. QUARTAL
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2023
|
Die kroatische Regierung verabschiedet ein Modell für die Finanzierung der Betriebskosten von FBBE-Einrichtungen für Gemeinden/lokale Gebietskörperschaften mit geringerer finanzieller Leistungsfähigkeit, um die Nachhaltigkeit der Investition nach der Renovierung bestehender oder dem Bau neuer FBBE-Einrichtungen zu gewährleisten.
|
|
268
|
C3.1. R1
|
M
|
Annahme der Änderungen für ein ganztägiges Unterrichtsmodell
|
Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Primar- und Sekundarschulbildung für den Ganztagsunterricht
|
|
|
|
Q4
|
2023
|
In den Änderungen des Gesetzes zur Regelung des Primar- und Sekundarunterrichts werden die Bedingungen für die Einführung des Ganztagsunterrichts festgelegt.
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|
269
|
C3.1. R1
|
T
|
Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
|
|
% (Prozent)
|
76,3
|
90
|
Q2
|
2026
|
Der Anstieg des Anteils der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schulalter, die eine FBBE besuchen, auf 90 % muss aus amtlichen nationalen Statistiken ersichtlich sein.
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|
270
|
C3.1. R1-I1
|
T
|
Anzahl der in der FBBE errichteten Plätze
|
|
Anzahl
|
0
|
12 000
|
Q2
|
2026
|
Durch die Infrastrukturinvestitionen in den Bau, die Modernisierung und den Wiederaufbau von FBBE-Einrichtungen werden mindestens 12000 neue Plätze in der FBBE geschaffen.
Der Bau und die Renovierung von FBBE-Einrichtungen beruhen auf den Ergebnissen einer Bedarfsanalyse, bei der die Kapazitäten der Schule und demografische Entwicklungen berücksichtigt werden.
|
|
271
|
C3.1. R1-I2
|
T
|
Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Klassenzimmer für Grundschulen
|
|
Anzahl
|
0
|
286
|
Q2
|
2026
|
Es werden 286 Klassenzimmer in Grundschulen gebaut oder rekonstruiert, wodurch zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, die vom Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Jugend genehmigt wurden und die erforderliche Kapazität bestimmen. Es werden mindestens vier neue Sporthallen gebaut.
Der Bau und die Renovierung von Grundschulen erfolgen auf der Grundlage einer Bewertung des Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Schule und der demografischen Entwicklungen.
|
|
396
|
C3.1. R1-I3
|
T
|
Anzahl der renovierten oder gebauten Klassenzimmer der Sekundarstufe
|
|
Anzahl
|
0
|
52
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 52 Klassenzimmer für allgemeine Sekundarbildungsprogramme müssen renoviert oder gebaut werden.
Der Bau und die Renovierung von Schulen, die Sekundarbildungsprogramme durchführen, beruhen auf der Bewertung der bestehenden Kapazitäten und des Bedarfs an zusätzlicher physischer Infrastruktur.
|
|
273
|
C3.1. R2
|
M
|
Annahme des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung
|
Inkrafttreten des neuen Wissenschafts- und Hochschulgesetzes
|
|
|
|
3. QUARTAL
|
2022
|
Der neue Rahmen soll eine organisatorische Reform der öffentlichen Universitäten und wissenschaftlichen Institute ermöglichen und ein leistungsbasiertes Finanzierungsmodell einführen.
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|
274
|
C3.1. R2-I1
|
T
|
Digitale Infrastruktur und Ausrüstung für öffentliche Hochschuleinrichtungen
|
|
% (Prozent)
|
0
|
90
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 90 % der öffentlichen höheren Einrichtungen müssen von der Modernisierung der passiven digitalen Infrastruktur und dem Erwerb von Ausrüstung profitiert haben.
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P.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C3.1 R1-I4 – Bau, Modernisierung, Wiederaufbau und Ausrüstung von Grundschulen für den einschichtigen Ganztagsunterricht
Ziel dieser Investition ist es, allen Grundschülern den Besuch von Singe shift schools zu ermöglichen. Diese Investition umfasst den Bau neuer Grundschulen und die Modernisierung bestehender Schulen, einschließlich Sportinfrastrukturen.
P.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
397
|
C3.1. R1-I4
|
T
|
Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Klassenzimmer für Grundschulen
|
|
Anzahl
|
286
|
1318
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 1032 zusätzliche Klassenräume in Grundschulen werden gebaut oder renoviert, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, die vom Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Jugend genehmigt wurden und die erforderliche Kapazität bestimmen. Es werden mindestens 197 neue Sporthallen gebaut.
Der Bau und die Renovierung von Grundschulen erfolgen auf der Grundlage einer Bewertung des Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Schule und der demografischen Entwicklungen.
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Q. KOMPONENTE 3.2: FÖRDERUNG DER FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSKAPAZITÄT
Die öffentliche Forschungs- und Innovationslandschaft Kroatiens ist stark fragmentiert. Unzureichende Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, insbesondere aus dem Unternehmenssektor, in Verbindung mit einem unzureichenden Finanzierungs- und Organisationsmodell für Universitäten und wissenschaftliche Institute hemmen das volle Potenzial des kroatischen Forschungssektors. Infolgedessen sind die wissenschaftliche Produktivität, die Effizienz und der Wissenstransfer nach wie vor begrenzt. Die Voraussetzungen für die Entwicklung der Humanressourcen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die es ermöglichen würden, die Bereitschaft der Gesellschaft für den digitalen Wandel zu erhöhen, sind unterentwickelt. Die Fragmentierung und Ineffizienz der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik und das Fehlen von Ergebnissen aus Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation sind einige der Hauptursachen für das beeinträchtigte Produktivitäts- und Wettbewerbswachstum.
Mit dieser Komponente sollen diese Herausforderungen angegangen werden, indem folgende Ziele verfolgt werden:
-Verbesserung des Systems der institutionellen Finanzierung von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten, um die wissenschaftliche Produktivität, die Effizienz und den Wissenstransfer durch Direktinvestitionen und eine Aufstockung der Mittel für die wissenschaftliche Forschung zu motivieren.
-Verstärkte Investitionen in die Forschungsinfrastruktur und die organisatorischen Kapazitäten von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten, die eine höhere Qualität der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen und die Attraktivität von Forschungslaufbahnen in Kroatien erhöhen werden.
-Einführung eines neuen günstigen Rahmens für den Aufstieg und die Laufbahnentwicklung von Forschenden im Einklang mit den Besonderheiten der Wissenschaftsgebiete, um junge kroatische Wissenschaftler und hochqualifizierte ausländische Wissenschaftler anzuziehen und zu halten.
-Einführung eines effizienteren institutionellen und programmatischen Rahmens für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik im Bereich Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).
FRAGE 1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C3.2 R1 – Reform und Stärkung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten des öffentlichen Forschungssektors
Ziel dieser Reform ist es, die Qualität und internationale Sichtbarkeit der öffentlichen Forschung zu erhöhen, die gezielte Forschung und die Wirkung der Wissenschaft auf die weitere Entwicklung von Innovation, Wirtschaft und Gesellschaft durch die Umstrukturierung des öffentlichen Forschungssektors zu stärken. Die Reform umfasst folgende Maßnahmen:
-Annahme eines neuen Musters für Programmvereinbarungen zur Finanzierung des öffentlichen Systems der wissenschaftlichen Forschung,
-Aufstockung der Mittel für wissenschaftliche Einrichtungen für eine wirkungsvollere Forschung,
-Verringerung der Zersplitterung des wissenschaftlichen Forschungssystems durch die Integration wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen im Hinblick auf den Übergang zu einer effizienteren Organisation von Universitäten und Forschungsinstituten;
-Verbesserung der Qualität der wissenschaftlichen Forschung durch Förderung des Übergangs zu einem leistungsbasierten Finanzierungssystem.
Die Umsetzung der Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung, das einen rechtlichen und finanziellen Rahmen für die organisatorische und funktionale Integration von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten bietet, sowie einen Dialog über institutionelle Ziele und einen neuen ergebnisorientierten Finanzierungsrahmen. Der neue rechtliche und finanzielle Rahmen dürfte zu einflussreicheren Veröffentlichungen, wettbewerbsfähigeren Projekten, einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit und einer größeren Zahl von Projekten in Zusammenarbeit mit Unternehmen führen.
Die Reform wird bis zum 30. September 2022 abgeschlossen.
Investition C3.2 R1-I1 – Entwicklung eines Systems von Programmvereinbarungen zur Finanzierung von Hochschulen und Forschungsinstituten mit Schwerpunkt auf Innovation, Forschung und Entwicklung
Ziel dieser Investition ist es, das Finanzierungssystem für die wissenschaftliche Arbeit von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten zu verbessern, um eine höhere Qualität und Relevanz der Forschungsergebnisse zu erreichen.
Diese Investition besteht in der Bereitstellung von Finanzmitteln für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungsprojekte für öffentliche Forschungseinrichtungen, die Programmvereinbarungen unterzeichnen.
Reform C3.2 R2 – Schaffung eines Rahmens für die Anwerbung von Studierenden und Forschenden für MINT- und IKT-Bereiche
Ziel dieser Reform ist es, einen neuen Rahmen für die Förderung und Laufbahnentwicklung von Forschenden in den MINT- und IKT-Bereichen zu schaffen, um die Zahl und Qualität der Forschenden und Fachkräfte in Wissenschaft und Wirtschaft zu erhöhen und das Innovationspotenzial zu erhöhen. Langfristig dürfte die Reform es ermöglichen, dass das Humankapital durch den Transfer von Fachwissen, fortschrittlichen Technologien, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft über Technologieplattformen und die Entwicklung von High-Tech-Start-ups und Spin-offs sowie offene Forschungs- und Technologieinfrastrukturen von wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Wirtschaft übergreift.
Wissenschaftliche Laufbahnen werden durch eine klare, transparente und leistungsorientierte Einstellungspolitik in den Schlüsselbereichen der wissenschaftlichen Forschung attraktiver gemacht. Wissenschaftliche Laufbahnen in MINT- und IKT-Fächern werden ab den frühesten Bildungsebenen gefördert. Der Rechtsrahmen wird geändert, um dem wettbewerbswidrigen und verwaltungstechnisch aufwändigen Einstellungs- und Beförderungsmodell im kroatischen System der wissenschaftlichen Forschung entgegenzuwirken.
Die Reform wird bis zum 30. September 2022 abgeschlossen.
Investition C3.2 R2-I1 – Entwicklung eines unterstützenden Modells für die Laufbahnentwicklung von Forschenden und die Durchführung modernster wissenschaftlicher Forschung in MINT- und IKT-Bereichen
Ziel dieser Investition ist die Entwicklung und Einführung eines neuen unterstützenden Rahmens und Anreizsystems für die Laufbahnentwicklung von Forschenden.
Die Investition besteht aus Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungszuschüsse zur Förderung von Nachwuchsforschern, Ausbildungsprogrammen und der Mobilität mit der Wirtschaft.
Investition C3.2 R2-I2 – Investitionen in die Forschung – Technologieinfrastruktur in den MINT- und IKT-Bereichen
Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel durch Investitionen in wichtige Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung zu unterstützen.
Die Investition umfasst den Bau von sechs Infrastrukturprojekten zur direkten Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten.
Reform C3.2 R3 – Verbesserung der
Effizienz öffentlicher Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation
Ziel dieser Reform ist es, ein funktionaleres und effizienteres Governance-Modell für wettbewerbsfähige Forschung umzusetzen und Entwicklungs- und Innovationsprogramme einzuführen, die ein schnelleres, leistungsorientiertes Auswahlverfahren für Forschungsprojekte ermöglichen.
Die Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über die Kroatische Wissenschaftsstiftung, um die Kapazitäten der Kroatischen Wissenschaftsstiftung zu stärken und die Zahl der Einrichtungen zu verringern, die derzeit an der Verwaltung und Durchführung von Programmen zur Finanzierung von Forschung und Innovation beteiligt sind. Dieser neue Rechtsrahmen soll es ermöglichen, die Kapazitäten der Stiftung in ein Gremium umzuwandeln und zu stärken, das zusätzlich zu den klar vereinbarten und festgelegten Zuständigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Koordinierung innerhalb des Nationalen Innovationsrats einen vereinfachten und systematischen Ansatz für die Verwaltung der Projektfinanzierung gewährleistet.
Die Reform wird bis zum 30. September 2022 abgeschlossen.
Investition C3.2 R3-I1 – Einführung eines funktionaleren Rahmens für die Programmplanung von Projekten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation
Ziel dieser Maßnahme ist es, das bestehende System der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) zu verbessern und die Entwicklung von Spitzenforschung und -produkten zu unterstützen.
Diese Investition besteht aus Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungsprojekte im Rahmen eines Pilotfinanzierungsprogramms.
Q2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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275
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C3.2. R1
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M
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Neues Gesetz über Wissenschaft und Hochschulbildung
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Inkrafttreten des neuen Wissenschafts- und Hochschulgesetzes
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|
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3. QUARTAL
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2022
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Mit dem neuen Rechtsakt werden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die organisatorische und funktionale Reform der öffentlichen Universitäten und wissenschaftlichen Institute sowie für die Finanzierung zur Erreichung der Ziele der institutionellen Entwicklung geschaffen.
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276
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C3.2. R1-I1
|
T
|
Mittel für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen während des ersten Zweijahreszyklus der Durchführung von Programmvereinbarungen
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Anzahl (Betrag)
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0
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17 619 079
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1. QUARTAL
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2023
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17 619 079 EUR sind für Forschungsprojekte von Hochschulen und Forschungsinstituten vorgesehen, die die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben. Die Projekte unterstützen direkte Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten (Forschungsprojekte) und beruhen auf veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibungen, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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277
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Anteil der Universitäten oder Forschungsinstitute, die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben
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|
% (Prozent)
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0
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65
|
3. QUARTAL
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2024
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Mindestens 65 % der öffentlichen Universitäten und wissenschaftlichen Institute müssen gemäß den Bestimmungen des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung neue Programmvereinbarungen unterzeichnet haben, mit denen ein leistungsbasiertes System von Finanzierungszielen für öffentliche wissenschaftliche Einrichtungen eingeführt wird.
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278
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Abgeschlossene Forschungsprojekte im „grünen“ Bereich durch wissenschaftliche Einrichtungen, die neue Programmvereinbarungen unterzeichnet haben
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Anzahl
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0
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8
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1. QUARTAL
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2026
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Mindestens acht Forschungsprojekte zur Unterstützung des ökologischen Wandels, die von wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, die die neuen Programmvereinbarungen unterzeichnet haben, müssen auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen auf der Grundlage veröffentlichter Ausschreibungsunterlagen abgeschlossen worden sein.
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279
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C3.2. R1-I1
|
T
|
Mittel für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen
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Anzahl (Betrag)
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17 619 079
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121 109 984
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1. QUARTAL
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2026
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Mindestens weitere 103 490 905 EUR müssen für Forschungsprojekte gewährt worden sein, die von Universitäten und Forschungsinstituten durchgeführt werden, die die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben. Die Projekte unterstützen direkte Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten (Forschungsprojekte) und beruhen auf veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.
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280
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Umstrukturierung von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten
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Anzahl
|
0
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6
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Q4
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2025
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Auf der Grundlage des Modells für die Umstrukturierung von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten, das von unabhängigen externen Sachverständigen entwickelt und vom Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Jugend im Dialog mit Hochschulen und Sozialpartnern angenommen wurde, werden mindestens sechs (6) Umstrukturierungen von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten, an denen mindestens zwölf (12) Hochschuleinrichtungen und wissenschaftliche Institute beteiligt sind, abgeschlossen.
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|
281
|
C3.2. R2
|
M
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Neuer Rechtsrahmen zur Regelung der Qualitätsanforderungen an Studienprogramme, Promotionsstudien und Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche Einrichtungen
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Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens
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3. QUARTAL
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2022
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Der neue Rechtsrahmen soll die Grundlage für ein neues Beförderungssystem bilden, das auf Exzellenz und einer besseren Regulierung der Laufbahnentwicklung beruht, um so die Voraussetzungen für die Gewinnung und Bindung hochwertiger Forscher zu schaffen. Der neue Rechtsrahmen soll es jungen Wissenschaftlern ermöglichen, auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Qualitätskriterien und mit weniger administrativen Hindernissen erfolgreich zu sein. Sie umfasst flexible Arbeitsregelungen, um die Einstellung von Forschern mit Betreuungs- und Pflegepflichten zu fördern.
Der neue Rechtsrahmen umfasst:
1) neues Gesetz über die Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung
2. Verordnung über die Bedingungen für die Auswahl wissenschaftlicher Titel
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282
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C3.2. R2-I1
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T
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Finanzhilfen, die im Rahmen der Programmplanung gewährt werden, um die Verfügbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen in MINT-/IKT-Bereichen zu erhöhen und ihre Mobilität für die nationale und internationale Zusammenarbeit zu verbessern
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|
Anzahl
|
0
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3 354
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1. QUARTAL
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2025
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Mindestens 3354 Finanzhilfen werden durch Beschlüsse des Ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Jugend über die Finanzierung von Projekten nach dem neuen Rahmen für die Finanzierung von Forschungsprogrammen gewährt, deren Schwerpunkt auf der Belohnung von Forschungsexzellenz, der Zusammenarbeit mit der Industrie und der internationalen Zusammenarbeit liegt. Der Rahmen umfasst Finanzhilfen für: I) MINT- und IKT-Stipendien; II) ein Programm für Nachwuchsforscher; III) ein Tenure-Track-Programm; IV) ein Mobilitätsprogramm; V) Start-up-/Spin-off-Unternehmen von Nachwuchsforschern; und vi) ein Programm für Praktika zur Förderung des Unternehmertums.
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283
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C3.2. R2-I2
|
T
|
Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung
|
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Anzahl
|
0
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6
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Q2
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2026
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Sechs wissenschaftlich-technologische Infrastrukturprojekte für die angewandte und gezielte Forschung in MINT- und IKT-Fächern, die den digitalen Wandel unterstützen und junge Forscher einbeziehen, werden abgeschlossen. Die Infrastruktur beruht auf den Grundsätzen der offenen Innovation und unterstützt unmittelbar Bereiche sauberer Technologien sowie den ökologischen und den digitalen Wandel.
Mindestens 3 222 325 EUR werden für drei der sechs Infrastrukturprojekte im Bereich Wissenschaft und Technologie bereitgestellt:
1)Marmor „Smart Marina“
2)Marmor „Smart Mussel Farm“
3)Standort für den Betrieb autonomer Marmorfahrzeuge
zur ausschließlichen Unterstützung von Posten gemäß Arbeitspaket 3: „Infrastruktur und Ausrüstung“ des MARBLE-Projekts. Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.
Die Finanzierungsbeschlüsse des Ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Jugend sowie die Auszüge aus dem nationalen Rechnungsführungssystem, aus denen die zweckgebundenen Beträge und Haushaltslinien hervorgehen, anhand deren die Finanzierungsquellen für die verschiedenen Teile und Tätigkeiten der drei Projekte (MARBLE Smart Marina, MARBLE Smart Mussel Farm, MARBLE Autonomous Marine Vehicle Operation site) unterschieden werden können, sind bei Einreichung des entsprechenden Zahlungsantrags vorzulegen.
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284
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C3.2. R3
|
M
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Neues Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung
|
Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die kroatische Wissenschaftsstiftung.
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|
|
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3. QUARTAL
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2022
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In dem neuen Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung wird ein klarer Auftrag der Stiftung für die Durchführung, Koordinierung, Gestaltung, Überwachung und Bewertung des Programms und die Bewertung von Programmen und Maßnahmen zur Finanzierung von FuE-Projekten festgelegt, wodurch ein starkes und unabhängiges System für die Durchführung der Auswahl, Finanzierung und Überwachung der Auswirkungen von FuE-Projekten geschaffen wird.
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285
|
C3.2. R3-I1
|
T
|
Finanzhilfen, die im Rahmen eines „Pilotprogramms“ zur Unterstützung der Schaffung eines reformierten FuEuI-Rahmens gewährt werden.
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|
Anzahl
|
0
|
300
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Q4
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2025
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Auf der Grundlage der beratenden Unterstützung durch externe Sachverständige, die mit der Schaffung des neuen institutionellen FuEuI- und Programmplanungsrahmens und der Konzeption neuer FuE-Programme beauftragt wurden, müssen mindestens 300 Finanzhilfen für Projekte gewährt worden sein, die auf die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder den Wissens- und Technologietransfer im Rahmen eines „Pilotprogramms“ abzielen, um die Schaffung eines reformierten FuEuI-Rahmens zu unterstützen.
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R. KOMPONENTE 4.1: VERBESSERUNG DER BESCHÄFTIGUNGSMAẞNAHMEN UND DES RECHTSRAHMENS FÜR EINEN MODERNEN ARBEITSMARKT UND DIE WIRTSCHAFT DER ZUKUNFT
Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit Arbeitsmarktfragen, insbesondere durch die Modernisierung der Arbeitsmarktregulierung und die Entwicklung gezielter aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente besteht darin, zur Steigerung der Beschäftigung in Kroatien beizutragen, die trotz Verbesserungen in den letzten Jahren immer noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt.
Mit dieser Komponente werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:
-Entwicklung und Umsetzung neuer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen in grünen und digitalen Bereichen
-Verbesserungen des Systems zur Eingliederung und Überwachung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt
-Einführung eines Gutscheinsystems für Erwachsenenbildung und Weiterbildung, insbesondere für den Erwerb von Kompetenzen im Zusammenhang mit grünen und digitalen Technologien
-Verbesserungen des Arbeitsrechts
Mit dieser Komponente wird der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der Arbeitsmarktmaßnahmen und -institutionen und ihrer Koordinierung mit den Sozialdiensten (länderspezifische Empfehlung 2, 2019) sowie der länderspezifischen Empfehlung zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020) Rechnung getragen.
R.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C4.1 R1 – Entwicklung und Umsetzung neuer gezielter aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für den ökologischen und digitalen Wandel des Arbeitsmarktes
Ziel dieser Maßnahme ist es, neue aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu ergreifen, um Beschäftigung und Selbstständigkeit im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte im Einklang mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger Gruppen zu steigern. Diese Maßnahme besteht in der Annahme neuer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Unterstützung von Begünstigten, auch aus schutzbedürftigen Gruppen.
Reform C4.1 R2 – Stärkung des Systems zur Eingliederung und Überwachung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt durch Verbesserung der Verfahren der Arbeitsvermittlung
Ziel dieser Maßnahme ist es, Arbeitslose und schutzbedürftige Gruppen stärker zu unterstützen. Diese Maßnahme besteht in der Änderung des Arbeitsmarktgesetzes, der Verbesserung der CES-Prozesse für Profilerstellung und Aktivierung und der Unterstützung schutzbedürftiger Personen.
Reform C4.1 R3 – Einrichtung eines Gutscheinsystems für die allgemeine und berufliche Bildung und Weiterbildung von Erwachsenen
Ziel dieser Reform ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern und Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen, indem lebenslanges Lernen und der Erwerb neuer Kompetenzen, insbesondere grüner und digitaler Kompetenzen, unterstützt werden.
Die Reform umfasst Folgendes:
-Die Annahme eines neuen Gesetzes über Erwachsenenbildung, das darauf abzielt, die Qualität der Erwachsenenbildung durch eine verbesserte Akkreditierung, Überwachung und Bewertung von Erwachsenenbildungseinrichtungen, die Einführung von Gutscheinen für die Erwachsenenbildung und ihre Angleichung an den kroatischen Qualifikationsrahmen im Erwachsenenbildungssystem zu verbessern.
-Erfassung von Kompetenzen mit Schwerpunkt auf vorrangigen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich Kompetenzen mit Mangel, grüner und digitaler Kompetenzen, die zur Aktualisierung des Kompetenzkatalogs und zur Festlegung der Kompetenzen und der damit verbundenen Bildungsprogramme, die durch Gutscheine finanziert werden sollen, verwendet werden.
-Entwicklung eines IT-Tools für eine umfassende Bewertung der Kompetenzen der potenziellen Begünstigten.
-Kontaktaufnahme mit schutzbedürftigen Gruppen durch Orientierung und Beratung, um ihre Beteiligung an Weiterbildungsinitiativen, einschließlich Gutscheinen, zu erhöhen.
-Operationalisierung der Anwendung für die Verwendung von Gutscheinen durch Begünstigte, Bildungsanbieter, Berater und Arbeitgeber.
Die Reform wird bis zum 30. Juni 2025 umgesetzt.
Investition C4.1 R3-I1 – Einführung von Gutscheinen für die allgemeine und berufliche Bildung und Weiterbildung von Erwachsenen
Ziel der Investition ist es, Gutscheine für akkreditierte Erwachsenenbildungs-, Aus- und Weiterbildungsprogramme zu finanzieren, um die auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, insbesondere im Hinblick auf den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft. Diese Maßnahme besteht in der Vergabe von Gutscheinen für die Erwachsenenbildung, wobei der Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen liegt.
Reform C4.1 R4 – Verbesserung des Arbeitsrechts
Ziel dieser Reform ist es, einen klaren und modernen Rechtsrahmen zu schaffen, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern, neuartige Arbeitsformen besser zu regulieren und den Übergang von befristeten zu unbefristeten Arbeitsverträgen und von nicht angemeldeter zu angemeldeter Erwerbstätigkeit zu fördern.
Die Reform umfasst Änderungen des Arbeitsgesetzes, insbesondere:
(1)Die Regelung der von zu Hause aus geleisteten Arbeit zielte darauf ab, Rechtssicherheit für die Parteien des Arbeitsverhältnisses unter außergewöhnlichen und regulären Umständen zu gewährleisten.
(2)Negativanreize für die Verwendung ungerechtfertigter befristeter Arbeitsverträge, insbesondere solcher von äußerst kurzer Dauer, die Begrenzung der Zahl möglicher aufeinanderfolgender befristeter Verträge und die Verhinderung des Missbrauchs solcher Verträge, insbesondere bei der Einstellung durch verbundene Arbeitgeber, sowie eine bessere Definition des Begriffs „Nachfolge“.
(3)Stärkung des Rechts auf zusätzliche Arbeit für andere Arbeitgeber.
(4)Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Arbeit über Online-Plattformen als spezifische Arbeitsform regelt, indem die subjektiven Rechte und Pflichten festgelegt werden, die sich aus diesem spezifischen Rechtsverhältnis ergeben – Grundrechte und Pflichten auf der Grundlage von Arbeit, Pflichtversicherung, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Ruhezeiten, Beendigung von Verträgen, Mitentscheidung und Vereinigung sowie Rechte in kollektiven Arbeitsverhältnissen.
(5)Überarbeitung der Rechtsvorschrift über die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt des Renteneintrittsalters und Überarbeitung der Bestimmung über die obligatorische Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Fällen, in denen Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreichen, mit dem Ziel, Anreize für Arbeitnehmer zu schaffen, aktiv zu bleiben, und gleichzeitig eine unangemessene Belastung der Arbeitgeber zu vermeiden.
(6)Angemessene Definition des Begriffs „Entgelt“ und aller seiner Bestandteile, um es besser mit dem Mindestlohn in Verbindung zu bringen und die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erleichtern.
(7)Festlegung des Geltungsbereichs der tarifvertraglichen Rechte durch eine bessere Verknüpfung mit der Mitgliedschaft, um die geringe Beteiligung der Arbeitnehmer an Gewerkschaften und Tarifverhandlungen zu erhöhen und so den sozialen Dialog zu stärken.
Mit der Reform wird das Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung geändert, indem die Kosten für Krankheitsurlaub für aktive Arbeitnehmer, die Anspruch auf Altersrente haben, auf die kroatische Krankenversicherungsanstalt übertragen werden.
Die Reform umfasst Änderungen bestehender Gesetze über Beschäftigungsverhältnisse und die Annahme eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie nichtlegislative Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, und zwar:
(1)Verbesserung der Kenntnisse und Kompetenzen der Interessenträger und der sie beaufsichtigenden Institutionen
(2)Schaffung gemeinsamer Datenbanken für eine wirksame Überwachung der Durchsetzung
(3)Neudefinition und bessere Harmonisierung der Sanktionen für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
(4)Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit für die Vorteile legaler Arbeit und die Nachteile nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, unter anderem durch Kampagnen, mit denen auch Möglichkeiten zur Nutzung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen im Zusammenhang mit selbstständiger Erwerbstätigkeit beworben werden, sowie Schulungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Registrierung eines Unternehmens, für das öffentliche Leistungen in Form von Pauschalbeträgen gemäß den Steuervorschriften gezahlt werden.
(5)Erstellung elektronischer Verzeichnisse der Arbeitnehmer und der Arbeitszeiten im Baugewerbe und anschließend schrittweise in anderen Wirtschaftszweigen.
(6)Eine umfassendere Regelung der Haftung für die Nichtzahlung von Löhnen in der Vertragskette im Falle der Unterauftragsvergabe.
(7)Definition der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in all ihren Erscheinungsformen, Verstärkung der Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen und Regelung der Maßnahmen der an der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit beteiligten Behörden.
(8)Festlegung des Verfahrens für den Übergang von nicht angemeldeter zu angemeldeter Erwerbstätigkeit, indem Arbeitgeber verpflichtet werden, einen Arbeitnehmer rückwirkend ab seinem ersten Arbeitstag (und mindestens drei Monate) innerhalb von drei Tagen, nachdem bei der Kontrolle nicht angemeldete Erwerbstätigkeit festgestellt wurde, zu registrieren. Darüber hinaus wird der Verstoß mit einer Sanktion in der vorgeschriebenen Höhe pro nicht angemeldeter Arbeitskraft und einer Verpflichtung zur Zahlung des Gehalts, der Beiträge und der Leistungen der Arbeitskraft geahndet.
Die Reform umfasst Änderungen des Mindestlohngesetzes, insbesondere:
(1)Ausschluss des Großteils der Lohnzuschläge von der Höhe des Mindestlohns und Festlegung von Mindestzuschlägen für Überstunden, Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit.
(2)Ausschluss der Möglichkeit, auf den Mindestlohn zu verzichten, um möglichen Missbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern.
(3)Verstärkung der Kontrollen durch die Kontrollbehörden und Neufestlegung der Sanktionen für die Nichtzahlung von Mindestlöhnen.
(4)Stärkung der Rolle des Sachverständigenausschusses für die Überwachung und Analyse der Entwicklung der Mindestlöhne, indem ihm die Aufgabe übertragen wird, die potenziellen Auswirkungen von Mindestlohnerhöhungen auf Wirtschaft, Beschäftigung, Lebensstandard und andere Lebens- und Arbeitsbereiche zu analysieren und dementsprechend Leitlinien zu empfehlen.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.
R.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
286
|
C4.1. R1
|
M
|
Ergänzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
|
Annahme von drei neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
|
|
|
|
1. QUARTAL
|
2022
|
Die kroatische Arbeitsverwaltung wird drei neue Maßnahmen ergreifen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen des grünen und des digitalen Wandels zu unterstützen. Die Bedingungen und Kriterien für die Verwendung der Mittel im Rahmen dieser Maßnahmen sowie die Tätigkeiten der kroatischen öffentlichen Arbeitsverwaltung werden so gestaltet, dass der Reaktivierung und (Selbst-)Beschäftigung von Nichterwerbstätigen, Langzeitarbeitslosen und jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), Vorrang eingeräumt wird.
|
|
287
|
C4.1. R1
|
T
|
Zahl der Begünstigten der neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
|
|
Anzahl
|
0
|
5 000
|
Q4
|
2025
|
Mindestens 5000 Personen kommen in den Genuss der neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, von denen mindestens 3200 schutzbedürftigen Gruppen angehören müssen. Diese neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen umfassen:
— Zuschüsse zur Beschäftigungsförderung für Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel,
— Zuschüsse für Praktika im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel,
— Zuschüsse für die Selbstständigkeit im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel.
|
|
288
|
C4.1. R2
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsmarktgesetzes
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsmarktgesetzes
|
|
|
|
3. QUARTAL
|
2024
|
Inkrafttreten eines geänderten oder neuen Arbeitsmarktgesetzes, mit dem die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhöht und deren Dauer verlängert wird, die Anforderungen für schutzbedürftige Arbeitnehmer gelockert werden und das Antragsverfahren für Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Einklang mit der durchgeführten Analyse digitalisiert wird.
|
|
289
|
C4.1. R2
|
M
|
Verbesserte Qualität der Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen
|
Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts oder Annahme eines internen Regelwerks für verbesserte Verfahren für die Arbeit des CES zur Erstellung von Profilen, Segmentierung, Integration und Aktivierung schutzbedürftiger Gruppen
|
|
|
|
Q4
|
2024
|
Die neuen Prozesse der öffentlichen Arbeitsverwaltung Kroatiens sind für die Profilerstellung, Segmentierung, Integration und Aktivierung benachteiligter Gruppen, die Entwicklung von Instrumenten für den Abgleich von Arbeitslosen mit offenen Stellen und die Operationalisierung des Überwachungs- und Bewertungssystems für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einsatzbereit.
|
|
290
|
C4.1. R2
|
T
|
Verbesserte Qualität der Unterstützung für mindestens 5000 Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen
|
|
Anzahl
|
0
|
5 000
|
Q2
|
2025
|
Die Öffentlichkeitsarbeit für schutzbedürftige Gruppen ermöglicht die Einbeziehung von 5000 neuen Nutzern.
|
|
291
|
C4.1. R3
|
M
|
Entwicklung von Kompetenzen entsprechend den Markterfordernissen
|
Gutscheinsystem in Betrieb
|
|
|
|
1. QUARTAL
|
2022
|
Das Gutscheinsystem ist einsatzbereit und wird ausschließlich zur Finanzierung der Teilnahme an Bildungsprogrammen verwendet, die auf der Grundlage des kroatischen Qualifikationsrahmens entwickelt und von akkreditierten Einrichtungen im Einklang mit dem angenommenen neuen Gesetz über Erwachsenenbildung umgesetzt werden. Es sind mindestens 25 Bildungsprogramme beteiligt. Das System umfasst einen Kompetenzkatalog, in dem die auf dem Arbeitsmarkt vorhandenen und benötigten Kompetenzen erfasst werden, sowie eine IT-Anwendung für die Verwaltung und Vergabe von Gutscheinen. Das Gutscheinsystem kommt Erwerbstätigen und Arbeitslosen zugute, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen (Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige oder junge NEET) liegt.
|
|
292
|
C4.1. R3-I1
|
T
|
Verwendung von Bildungsgutscheinen
|
|
Anzahl
|
0
|
40 389
|
Q2
|
2026
|
Gutscheine für mindestens 40389 einzelne Begünstigte, davon mindestens 12000 aus schutzbedürftigen Gruppen.
|
|
293
|
C4.1. R4
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Mindestlohngesetzes
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes
|
|
|
|
Q4
|
2021
|
Das neue Mindestlohngesetz schließt die verschiedenen Lohnzuschläge vom Mindestlohn aus und schreibt Mindesterhöhungen für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntage und Feiertage vor. Sie verbietet auch die Möglichkeit, auf den Mindestlohn zu verzichten, um Missbrauch zu verhindern, stärkt die Kontrolle der Kontrollstellen und legt die Sanktionen für Verstöße neu fest.
|
|
294
|
C4.1. R4
|
M
|
Annahme des Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des neuen Arbeitsgesetzes
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgesetzes
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Das geänderte oder neue Arbeitsgesetz regelt die Arbeit am Arbeitsplatz und die Plattformarbeit, begrenzt die Zahl der aufeinanderfolgenden befristeten Verträge, stärkt das Recht auf Arbeit für andere Arbeitgeber und überarbeitet die 65-Jahres-Altersklausel, ändert die Bestimmungen über die Finanzierung von Krankheitsurlaub und Entlassung von Arbeitnehmern im Rentenalter, fördert zusätzliche Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung und enthält Bestimmungen, die Flexibilität bei der Arbeitszeit und dem Arbeitsort ermöglichen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern. Im neuen oder geänderten Gesetz zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit werden nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und all ihre Erscheinungsformen definiert, die Kontrollen verstärkt und Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten festgelegt sowie der Prozess der Überführung von Arbeitnehmern von nicht angemeldeter in angemeldete Erwerbstätigkeit geregelt.
|
|
295
|
C4.1. R4
|
T
|
Erhöhung des Verhältnisses des Mindestlohns zum durchschnittlichen Bruttolohn im Jahr 2024 auf 50 % in
|
|
% (Prozent)
|
46,29
|
50
|
Q4
|
2024
|
In Absprache mit den Sozialpartnern und in Zusammenarbeit mit dem Expertengremium für die Überwachung und Analyse der Mindestlohnentwicklung wird der Mindestlohn auf 50 % des Durchschnittslohns des Vorjahres angehoben.
|
|
296
|
C4.1. R4
|
T
|
Verringerung des Anteils befristeter Arbeitsverträge auf 17 %
|
|
% (Prozent)
|
18,1
|
17
|
Q4
|
2024
|
Durch Änderungen des Arbeitsgesetzes werden die Voraussetzungen für eine Verringerung der Zahl der befristeten Verträge geschaffen, die voraussichtlich von 18,1 % auf höchstens 17 % zurückgehen wird.
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S. KOMPONENTE 4.2: VERBESSERUNG DES RENTENSYSTEMS DURCH ERHÖHUNG DER ANGEMESSENHEIT DER RENTEN
Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Tragfähigkeit des Rentensystems weiter zu stärken, insbesondere durch Anreize für ein längeres Erwerbsleben, die Stärkung der zweiten Säule des Rentensystems und die Erhöhung der niedrigsten Renten. Das übergeordnete Ziel der Reform in dieser Komponente besteht darin, die Angemessenheit und Tragfähigkeit der Renten zu verbessern.
S. 1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C4.2 R1 – Verbesserung der Angemessenheit der Renten durch Fortsetzung der Rentenreform
Mit dieser Reform werden drei Ziele verfolgt: Verbesserung der Angemessenheit der Renten, insbesondere für Begünstigte mit dem niedrigsten Einkommen, ii) Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems durch Stärkung der zweiten Säule der Altersversorgung und iii) längerfristige Wiederbelebung der Reformbemühungen auf sozial inklusive Weise durch die Bildung einer Arbeitsgruppe, in die alle wichtigen Interessenträger und Sozialpartner einbezogen würden. Diese Maßnahme besteht darin, die Rentengesetze zu ändern, um die Mindest- und Hinterbliebenenrenten anzuheben, die Anlagemöglichkeiten für Pensionsfonds der zweiten Säule auszuweiten und weitere Reformen auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe durchzuführen.
S. 2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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297
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C4.2. R1
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M
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Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes
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Inkrafttreten des neuen oder geänderten Rentenversicherungsgesetzes.
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1. QUARTAL
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2023
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Mit den Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes werden die Mindestrente und der Rentenfaktor, der zur Berechnung der Höhe der Hinterbliebenenrente herangezogen wird, erhöht, um es zu ermöglichen, einen Teil der Hinterbliebenenrente zusätzlich zu einer persönlichen Rente (Alter/Invalidität) unter alters- und einkommensbezogenen Bedingungen für Rentner mit niedrigerem Einkommen in Anspruch zu nehmen.
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298
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C4.2. R1
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M
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Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über obligatorische Pensionsfonds
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Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über obligatorische Pensionsfonds, um die Investitionsmöglichkeiten für obligatorische Pensionsfonds zu erhöhen.
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1. QUARTAL
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2025
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Der Anwendungsbereich der zulässigen Anlagen für Pensionsfonds der zweiten Säule wird erweitert. Es wird ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über obligatorische Pensionsfonds verabschiedet, mit dem das System der individuellen kapitalisierten Altersvorsorge in der Ansparphase weiter verbessert wird, um die Geschäftstätigkeit von Einrichtungen im kapitalisierten System zugunsten aller Mitglieder von Pensionsfonds zu verbessern. In dem von der Regierung zu erlassenden Dekret wird Folgendes näher ausgeführt: I) Kriterien für die Einstufung eines Emittenten als benannter Emittent für die Finanzierung oder Verbriefung von Infrastrukturprojekten im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien; II) das Verfahren und den Inhalt des Antrags, d. h. den Antrag auf Einstufung, und iii) das Verfahren zur Bewertung und Erteilung der Einstufung.
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299
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C4.2. R1
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T
|
Eine Erhöhung des Gesamtrenteneinkommens um mindestens 10 % für Empfänger der neu definierten Form der Hinterbliebenenrente.
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% (Prozent)
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0
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10
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Q4
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2024
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Änderungen bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente führen zu einer Erhöhung des Gesamtrenteneinkommens der Empfänger einer Hinterbliebenenrente um insgesamt mindestens 10 % gegenüber dem Niveau von 2014 und führen die Möglichkeit ein, einen Teil der Hinterbliebenenrente zusätzlich zu einer persönlichen Rente für Empfänger niedrigerer Renten (sowohl Alters- als auch Invaliditätsrenten) unter alters- und einkommensbezogenen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
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300
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C4.2. R1
|
M
|
Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes
|
Inkrafttreten des neuen Rentenversicherungsgesetzes
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Q4
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2025
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Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Aufgabe hat, die Lage des Rentensystems zu analysieren und weitere Optionen zur Verbesserung seiner Angemessenheit und Tragfähigkeit zu erörtern. Sie setzt sich aus Sozialpartnern, Rentenverbänden, Hochschulen, spezialisierten Beratern und anderen Interessenträgern zusammen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden bei der Änderung des Rechtsrahmens berücksichtigt.
Es werden mindestens folgende Änderungen angenommen: I) die Mindestrente von 103 % des aktuellen Rentenwerts (AVM) auf mindestens 106 % anzuheben; II) das derzeitige Verhältnis, das für die Rentenindexierung zwischen dem Lohn- und dem Verbraucherpreisindex verwendet wird, von 70:30 auf 85:15 zu ändern und dem für Rentner günstigeren Index ein größeres Gewicht zuzuweisen; III) Einführung eines jährlichen Rentenzuschlags für alle Rentenempfänger.
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301
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C4.2. R1
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T
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Anhebung der Mindestrente um 3 %
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|
% (Prozent)
|
0
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3
|
Q4
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2024
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Eine Erhöhung der Mindestrente um real insgesamt mindestens 3 % (d. h. über die regelmäßige Indexierung hinaus) gegenüber 2020.
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T. KOMPONENTE 4.3: VERBESSERUNG DES SOZIALSYSTEMS
Mit dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans werden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Sozialsystem angegangen, sowohl in Bezug auf Sozialleistungen als auch auf soziale Dienstleistungen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente besteht darin, Armut zu verringern, soziale Ausgrenzung zu verhindern und auf schutzbedürftige Gruppen zugeschnittene soziale Dienstleistungen zu entwickeln und so eine widerstandsfähigere Gesellschaft aufzubauen.
Die Komponente umfasst folgende Maßnahmen:
-Verbesserung des Rechtsrahmens durch Annahme des neuen Gesetzes über die soziale Sicherheit und von drei Strategiepapieren;
-Erhöhung der Angemessenheit und Abdeckung der garantierten Mindestleistung, der wichtigsten armutsmindernden Leistung auf nationaler Ebene;
-Technische und funktionale Konsolidierung der Sozialleistungen auf nationaler und lokaler Ebene durch Einführung einer regelmäßigen Indexierung und Anpassung der Anspruchskriterien;
-Harmonisierung der Preise für soziale Dienstleistungen zwischen verschiedenen bestehenden Anbietern;
-Entwicklung der neuen sozialen Dienste (soziales Mentoring und Familienassistenten) mit dem Ziel, Institutionalisierung und soziale Ausgrenzung zu verhindern;
-Förderung des Übergangs zu häuslicher und gemeindenaher Langzeitpflege für ältere Menschen durch Entwicklung nichtinstitutioneller Dienste bei gleichzeitiger Bereitstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten ausschließlich für Menschen, die Langzeitpflege benötigen, ohne tragfähige häusliche und gemeindenahe Alternativen.
Mit der Komponente wird die länderspezifische Empfehlung zur Konsolidierung der Sozialleistungen und zur Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Armutsbekämpfung (länderspezifische Empfehlung 2.2, 2019), zur Angemessenheit der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Mindesteinkommensregelungen (länderspezifische Empfehlung 2.2, 2020) sowie zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Infrastrukturen und Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 2.3, 2020) und zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020) umgesetzt.
T.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C4.3 R1 – Transparenz und Angemessenheit der Sozialleistungen im Sozialschutzsystem
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Angemessenheit der wichtigsten Sozialleistungen für die am stärksten gefährdeten Gruppen der Gesellschaft zu erhöhen, zum Abbau von Ungleichheiten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands beizutragen und die Transparenz des Systems zu erhöhen. Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines nationalen Plans zur Bekämpfung der Armut, der Änderung des Sozialfürsorgegesetzes, der Integration von Leistungen, der Anhebung der garantierten Mindestleistung und der Ausweitung der Unterstützung auf mehr Begünstigte.
Investition C4.3 R1-I1 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialleistungssystems zwischen der nationalen und der lokalen Ebene
Ziel dieser Investition ist es, den funktionalen Zugang zu allen verfügbaren Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten weiterzuentwickeln. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften funktionalen Zugang zu integrierten Sozialleistungsdaten haben.
Investition C4.3 R1-I2 – Entwicklung einer Web-Anwendung zur Möglichkeit, Sozialleistungen auf nationaler Ebene zu erhalten
Ziel dieser Investition ist es, eine für die Bürgerinnen und Bürger zugängliche Web-Anwendung zu schaffen, die die Sozialleistungen im Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene und die Bedingungen für ihre Bereitstellung zusammenführt. Die Bedingungen für den Erhalt von zwölf Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene müssen in dem Antrag angegeben werden.
Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform C4.3 R2 – Entwicklung eines sozialen Mentoring-Dienstes
Ziel dieser Reform ist es, durch bessere Zusammenarbeit und Datenaustausch ausreichende personelle Kapazitäten für die Erbringung sozialer Dienstleistungen für Begünstigte garantierter Mindestleistungen und benachteiligte Gruppen von Begünstigten sicherzustellen. Mit der Reform wird ein neuer sozialer Mentoring-Dienst eingeführt, der sich an gefährdete oder bereits marginalisierte Personen richtet und in das neue Sozialfürsorgegesetz aufgenommen wird.
Investition C4.3 R2-I1 – Einführung sozialer Mentoring-Dienste
Ziel dieser Investition ist es, den neuen sozialen Mentoring-Dienst allen potenziellen Begünstigten zur Verfügung zu stellen, insbesondere Begünstigten einer garantierten Mindestleistung, Menschen mit Behinderungen, Gewaltopfern, Obdachlosen, Migranten, Roma und jungen Menschen, die aus dem Sozialsystem ausscheiden, Personen, die Haftstrafen verbüßen, und Mitgliedern anderer sozial schwacher Gruppen. Diese Maßnahme besteht in der Beschäftigung ausgebildeter Sozialbetreuer und der Einrichtung eines Systems individueller Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Arbeitsvermittlungsdiensten. ̈
Reform C4.3 R3 – Entwicklung gemeindenaher Dienste zur Verhinderung von Institutionalisierung
Ziel dieser Reform ist die Annahme des nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027, der
-Ermittlung von Prioritäten für die Entwicklung sozialer Dienstleistungen;
-Den Bedarf an verschiedenen Formen der Sozialfürsorge, sowohl nicht-institutioneller als auch institutioneller Art, mit besonderem Schwerpunkt auf Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen, Begünstigten garantierter Mindestleistungen, Opfern von Gewalt und Menschenhandel, jungen Menschen ohne Betreuung, Obdachlosen, Migranten, Roma und Personen, die Haftstrafen verbüßen, zu überprüfen;
-Einen systematischen Langzeitpflegeplan aufstellen, der auf die spezifischen Bedürfnisse der Leistungsempfänger zugeschnitten ist;
-Liste der Ziele und Kriterien für die Entwicklung von Residenzdiensten für Nutzer, die funktional vollständig von institutioneller Pflege abhängig sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste, gemeindenahe und häusliche Hilfsdienste sowie andere Dienste, die die Lebensqualität verbessern und es den Nutzern ermöglichen, länger zu Hause und in der Gemeinschaft zu wohnen, gedeckt werden können;
-Anpassung der Dienste, um den Schwerpunkt darauf zu legen, Einzelpersonen in die Lage zu versetzen, ihren sozialen Status zu beeinflussen, indem sie von der Ausgrenzung zur Inklusion übergehen und auf den Ausbau ihres sozialen Netzwerks hinarbeiten;
-Entwicklung einer systematischen und integrierten Langzeitpflege für ältere Menschen, bei der dem Übergang von institutionalisierter Pflege zu häuslicher und gemeindenaher Altenpflege Vorrang eingeräumt wird;
-Unterstützung der Entwicklung von häuslichen Diensten und gemeindenahen Diensten für die Langzeitpflege;
-Sicherstellen, dass institutionelle Dienste nur für diejenigen älteren Menschen zur Verfügung stehen, die funktional vollständig auf institutionelle Betreuung angewiesen sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste gedeckt werden können;
-Plan für die teilstationäre oder stationäre Pflege, wobei häusliche Pflegedienste unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Diensten und der Bedürfnisse der Nutzer stark bevorzugt werden.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Reformstandards für die Behandlung von Familienassistenten Standards entwickelt. Die Standardisierung der beruflichen Praxis bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Familie trägt dazu bei, den Schutz von Kindern, Erwachsenen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen anzugleichen und eine Institutionalisierung zu verhindern, indem die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Interessenträgern auf lokaler Ebene direkt zu Hause der Nutzer erbracht werden.
Die Reform umfasst Änderungen des neuen Sozialfürsorgegesetzes, um
-Der Deinstitutionalisierung der Langzeitpflege Vorrang einzuräumen, um strukturelle Veränderungen in diesem sozialpolitischen Bereich zu bewirken;
-Ermöglichung und Förderung der Koordinierung zwischen den Sozialdiensten und Gewährleistung eines koordinierten Ansatzes für das breite Spektrum der von ihnen erbrachten hochwertigen Dienstleistungen.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.
Investition C4.3 R3-I1 „Stärkung der Kapazitäten von Fachkräften im Bereich kommunaler Dienstleistungen“
Ziel dieser Maßnahme ist es, die personellen Kapazitäten zur Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Bildungsmaßnahmen und die Einstellung von Fachkräften zu verbessern. Mit der Investition werden die Ausbildung und Zulassung von 750 Beratern für rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Familie und 40 Familienassistenten finanziert. Darüber hinaus werden 400 Fachkräfte in Sozialfürsorgeeinrichtungen eingestellt, um außerinstitutionelle Dienstleistungen zu erbringen. Die Investition soll zur Entwicklung und regionalen Zugänglichkeit gemeindenaher Sozialdienste beitragen und die Kompetenzen der Fachkräfte für eine standardisierte Behandlung in der Familien- und Rechtsschutzarbeit stärken, um die Institutionalisierung von Kindern, jungen Menschen und anderen sozial schwachen Gruppen zu verhindern.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C4.3 R3-I3 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialsystems und Umsetzungssystem für die Methodik zur Berechnung der Preise für Sozialdienstleistungen
Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung einer neuen, aus dem Staatshaushalt finanzierten Datenverwaltungslösung für Anbieter sozialer Dienstleistungen. Die Hauptfunktion der entwickelten Datenverwaltungslösung ist die automatisierte Datenerhebung, Qualitätsanalyse und Berechnung der Preise für soziale Dienstleistungen. Mit der Investition werden Software, Hardware und Schulungsanforderungen finanziert, um die volle Funktionalität der Lösung zu ermöglichen.
Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Investition C4.3 R3-I4 – Bau und Ausstattung von Altenpflegezentren (häusliche und gemeindenahe Dienstleistungen und institutionelle Dienstleistungen)
Ziel dieser Maßnahme ist der Bau von Seniorenzentren für 900 ältere Erwachsene, die funktional vollständig auf institutionelle Betreuung angewiesen sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste gedeckt werden können. Diese Maßnahme umfasst den Bau von Seniorenzentren und Einrichtungen für gemeindenahe Dienstleistungen.
T.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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302
|
C4.3. R1
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M
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Annahme des Nationalen Plans gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2021-2027
|
Annahme des nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027
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Q4
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2021
|
Nationaler Plan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027, der
— Festlegung des Ziels, die Armutsgefährdungsquote von 18,3 % für 2019 auf weniger als 15 % zu senken, und des Umsetzungsplans;
— Gewährleistung von Bedingungen, die Armut und soziale Ausgrenzung wirksam verringern und das tägliche Leben von Menschen, die von Armut bedroht sind, sowie von Menschen, die unter erheblicher materieller Deprivation leiden, verbessern.
— Ermittlung der Entwicklungsprioritäten für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und Ermittlung der Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen in den Systemen.
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|
303
|
C4.3. R1
|
M
|
Verabschiedung des neuen Sozialfürsorgegesetzes
|
Inkrafttreten des neuen Sozialfürsorgegesetzes
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1. QUARTAL
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2022
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Mit dem neuen Sozialfürsorgegesetz werden folgende Änderungen eingeführt:
— Die Kombination bestehender Wohnkosten und Heizkostenzulagen in einer integrierten Zulage;
— Die Bestimmung über die garantierte Mindestleistung wird geändert, indem der Grundbetrag auf 1 000 HRK angehoben und für Haushalte mit Kindern um mindestens 25 % erhöht wird, indem die schwierigsten Anspruchskriterien gelockert werden, einschließlich einer Anhebung der Einkommensgrenze auf 1 000 HRK;
— Einführung eines neuen sozialen Mentoring-Dienstes;
— Strukturelle Veränderungen in der Langzeitpflege, die die Deinstitutionalisierung und den Übergang zu häuslichen und gemeindenahen Diensten erleichtern;
— Bereitstellung eines Mandats für die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Einrichtungen, die soziale Dienstleistungen und Sozialleistungen erbringen, um einen koordinierten Ansatz für das gesamte Spektrum der erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.
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304
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C4.3. R1
|
T
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Begünstigte der garantierten Mindestleistung und der nationalen Entschädigung für ältere Menschen
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Anzahl
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66 890
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68 000
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1. QUARTAL
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2026
|
Die Gesamtzahl der Begünstigten, die entweder die garantierte Mindestleistung oder die nationale Entschädigung für ältere Menschen erhalten, steigt auf 68000.
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305
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C4.3. R1
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M
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Erlass einer normativen Regelung zu funktional integrierten Sozialleistungen
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Inkrafttreten des Sozialfürsorgegesetzes oder des Inklusivzusatzgesetzes
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|
|
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Q4
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2024
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Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes oder des Inklusiven Zusatzgesetzes über integrierte Sozialleistungen, die
—Die garantierte Mindestleistung durch einen Beschluss auf der Grundlage der Berechnungsgrundlage für die garantierte Mindestleistung auf 160 EUR und für Haushalte mit Kindern auf mindestens 25 % zu ändern und die vollständige Integration der garantierten Mindestleistung mit anderen Sozialleistungen sicherzustellen;
Festlegung der (funktionalen) Integration von Sozialleistungen auf der Grundlage von Expertenanalysen;
—Verstärkung der Bestimmungen über den Anspruch auf Sozialleistungen, unter anderem durch bessere Mittelverwendung und Einkommensprüfungen;
—Maßnahmen und Bestimmungen zur Verbesserung der Abdeckung, Angemessenheit und Ausrichtung von Sozialleistungen auf der Grundlage von Expertenanalysen und mit besonderem Schwerpunkt auf Menschen, die unter anhaltender Armut leiden, aufzunehmen;
Bestimmungen über den Überwachungsprozess und die Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger während der Umsetzung enthalten;
— Indexierung als Standardmerkmal von Sozialleistungen einführen
Bestimmungen über die Bewertung und Überwachung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Sozialleistungen enthalten;
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|
398
|
C4.3. R1
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes und Annahme der Entscheidung über die garantierte Mindestleistung
|
Inkrafttreten des geänderten Sozialfürsorgegesetzes und Annahme des Beschlusses durch die Regierung
|
|
|
|
Q4
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2023
|
Die Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes
— Die Rechtsvorschriften abzuschaffen, die die Rückzahlung ausgezahlter garantierter Mindestleistungen (GMB) und die Auferlegung von Pfandrechten auf Immobilien im Eigentum von GMB-Begünstigten vorschreiben,
— Verringerung des Verwaltungsaufwands für BMB-Begünstigte durch Einführung eines gesetzlichen Mechanismus für die automatische Löschung von Pfandrechten.
Die Regierung erlässt einen Beschluss über die Grundlage für die Berechnung der Höhe der garantierten Mindestleistung. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und erhöht den Grundbetrag auf 150 EUR.
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307
|
C4.3. R1-I1
|
T
|
Zugang lokaler Gebietskörperschaften zu Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten
|
|
Prozentuale
|
0
|
1
|
Q4
|
2025
|
Alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben funktionalen Zugang zu allen verfügbaren Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten.
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308
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C4.3. R1-I2
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M
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Digitale Verfügbarkeit von Informationen über Sozialschutzleistungen auf nationaler Ebene
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Entwicklung einer funktionalen Web-Anwendung zur Bereitstellung von Informationen über Sozialleistungen mit umgesetzten Kriterien und Bedingungen für den Erhalt von 12 Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene
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Q4
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2024
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Auf der Grundlage der Projektunterlagen und einer technischen Spezifikation wird eine Web-Anwendung entwickelt und allen Bürgern zugänglich gemacht. Der Antrag bietet Zugang zu Informationen über alle bestehenden Leistungen der sozialen Sicherheit im Rahmen des Sozialschutzsystems und die indikative Möglichkeit, diese auf nationaler Ebene zu erhalten. Die Kriterien und Bedingungen für den Erhalt von zwölf Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene müssen im Antrag verfügbar sein.
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309
|
C4.3. R2
|
T
|
Schulung von Sozialbetreuern
|
|
Anzahl
|
0
|
220
|
Q2
|
2022
|
Die Schulung sozialer Mentoren erfolgt in 15 Modulen und wird von 220 Fachleuten abgeschlossen. Dieser Dienst folgt den Grundsätzen des Sozialberufs und ergänzt die bereits bestehenden Tätigkeiten der Sozialfürsorgezentren. Sie trägt der Notwendigkeit Rechnung, mit anderen gemeindenahen Sozialdienstleistern zusammenzuarbeiten und die Begünstigten der Sozialsysteme aktiv in die Überwindung ihrer eigenen sozialen Ausgrenzung einzubinden.
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310
|
C4.3. R2-I1
|
T
|
Beschäftigung von Fachkräften für soziales Mentoring
|
|
Anzahl
|
0
|
220
|
Q4
|
2025
|
Die Beschäftigung von 220 Fachleuten für soziales Mentoring in allen 21 Regionaldiensten des kroatischen Instituts für Sozialarbeit.
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312
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C4.3. R3
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M
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Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027
|
Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027
|
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3. QUARTAL
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2021
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Im nationalen Plan für die Entwicklung sozialer Dienste 2021-2027 werden Prioritäten für die Entwicklung sozialer Dienste festgelegt und die Bedürfnisse aller Nutzergruppen für verschiedene Formen der Pflege, sowohl nichtinstitutioneller als auch institutioneller Art, dargelegt, um einen systematischen und ganzheitlichen Pflegeplan zu erreichen, der auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten ist. In dem Plan werden auch die Kriterien definiert und festgelegt, die erforderlich sind, um wohnortnahe, häusliche und gemeindenahe Dienstleistungen sowie andere Dienstleistungen zu entwickeln, die die Lebensqualität verbessern und es den Nutzern ermöglichen, länger in ihrer Wohnung und Gemeinschaft zu bleiben. In dem Plan wird auch die Einführung eines sozialen Mentoring-Dienstes sowie der Übergang von institutionellen zu häuslichen und gemeindenahen Diensten in der Altenpflege dargelegt, der
—Unterstützung der Entwicklung von häuslichen Diensten und gemeindenahen Diensten für die Langzeitpflege;
—Sicherstellung der Verfügbarkeit institutioneller Dienstleistungen nur für diejenigen älteren Menschen, die funktional vollständig auf institutionelle Betreuung angewiesen sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienstleistungen gedeckt werden können;
Einführung der Planung von teilstationären oder stationären Pflegediensten, wobei häusliche Pflegedienste unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Diensten und der Bedürfnisse der Nutzer stark bevorzugt werden.
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313
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C4.3. R3
|
M
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Annahme von Behandlungsstandards für Familienassistenten
|
Annahme von Behandlungsstandards für Familienassistenten
|
|
|
|
Q4
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2022
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Die entwickelten Standards zur Regulierung der Tätigkeiten von Familienassistenten müssen die harmonisierte Erbringung von Dienstleistungen vor Ort in der Wohnung des Begünstigten in Zusammenarbeit mit anderen Interessenträgern auf lokaler Ebene ermöglichen.
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314
|
C4.3. R3-I1
|
T
|
Stärkung der personellen Kapazitäten zur Erbringung gemeindenaher Dienstleistungen
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Anzahl
|
0
|
400
|
Q4
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2024
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Die Verhinderung der Institutionalisierung soll durch die Einstellung neuer Fachkräfte im Sozialdienst für die Erbringung außerinstitutioneller Dienstleistungen und die Schulung und Zulassung von Beratern für rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Familie erreicht werden. Insbesondere werden fortlaufende und gezielte Schulungen und Lizenzen für Fachkräfte von Sozialeinrichtungen für die Umsetzung rechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Familie von Kindern durchgeführt (Ausbildung und Lizenzen für insgesamt 750 Fachkräfte im Sozialdienst – Berater für rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Familie und Schulung von 30 Familienassistenten). Die Zahl von 400 Fachkräften wird in Sozialfürsorgeeinrichtungen und Sozialdienstleistern eingestellt.
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|
316
|
C4.3. R3-I3
|
M
|
IT-System zur Berechnung der Preise für soziale Dienstleistungen und Dienstleister im Netz
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Entwicklung eines funktionsfähigen IT-Systems für die Berechnung der Preise für alle sozialen Dienstleistungen und alle Dienstleister im Netz
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Anzahl
|
0
|
1
|
Q2
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2023
|
IT-System für die Datenverwaltung, das für die automatische Erhebung und Analyse von Daten und die Berechnung von Preisen für alle Arten von erbrachten sozialen Dienstleistungen und alle Anbieter sozialer Dienstleistungen im Netzwerk entwickelt wurde. Mit der Investition werden Software, Hardware und Schulungsanforderungen finanziert, um die volle Funktionalität der Lösung zu ermöglichen.
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|
317
|
C4.3. R3-I4
|
T
|
Bau von Altenheimen, Altenheimen und Altenheimen
|
|
Anzahl
|
0
|
9
|
Q2
|
2026
|
Bau von neun Seniorenzentren mit einer Kapazität von 900 Leistungsempfängern, ausschließlich für Personen, die funktional vollständig auf institutionelle Betreuung angewiesen sind und deren Bedürfnisse nicht zu Hause oder auf kommunaler Ebene gedeckt werden können. Darüber hinaus sollen die Seniorenzentren die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ältere Menschen, die zu Hause leben, gemeindenahe Betreuung und außerinstitutionelle Dienstleistungen erhalten.
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T.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C4.3 R3-I2 – Verbesserung der Digitalisierung der Sozialfürsorgesysteme und Vernetzung der Sozialfürsorgezentren mit den Sozialdienstleistern
Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Anwendung für Sozialfürsorgeheime, die Verfahren zur Anerkennung von Ansprüchen auf soziale Dienstleistungen durch einzelne Dienstleister verwaltet und aufzeichnet. Die Investition umfasst die Integration der Anwendung in das einheitliche IT-System der Sozialfürsorge, das eine einheitliche digitale Plattform für die Überwachung und Analyse von Daten über Nutzer und Sozialdienste bietet.
Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
T.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
315
|
C4.3. R3-I2
|
T
|
Einheitliches Informationssystem (SocSkrb -Informationssystem)
|
|
Anzahl
|
0
|
1
|
Q4
|
2024
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Ziel dieser Investition ist es, die Anwendung für Sozialfürsorge, die Verfahren zur Anerkennung von Rechten auf soziale Dienstleistungen verwaltet und aufzeichnet, zu einem einzigen funktionalen IT-System aufzurüsten, das alle Interessenträger in den Prozess der Anerkennung von Rechten und der Erbringung von Dienstleistungen für die Nutzer einbezieht, sodass sie die Überwachung und Analyse von Daten über Nutzer und Dienstleistungen im Sozialfürsorgesystem ermöglicht, wie z. B. Informationen über verfügbare Plätze bei Dienstleistern und die Preise ihrer Dienstleistungen. Die entwickelte Softwarelösung wird in das bestehende SocSkrb-Informationssystem integriert, das von den Sozialfürsorgezentren genutzt wird. Schließlich soll dies die IT-Verbindung aller Sozialfürsorgezentren mit den aus dem Staatshaushalt finanzierten Sozialdienstleistern ermöglichen.
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U. KOMPONENTE 5.1: STÄRKUNG DER WIDERSTANDSFÄHIGKEIT DES GESUNDHEITSSYSTEMS
Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die durch die COVID-19-Pandemie verschärften Herausforderungen in Bezug auf die Resilienz und Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems im Zusammenhang mit der unter dem EU-Durchschnitt liegenden Lebenserwartung sowie der schwachen präventiven, chronischen und Langzeitpflege zu bewältigen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente besteht darin, die Effizienz, Qualität, Zugänglichkeit und finanzielle Tragfähigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern.
Die Komponente umfasst folgende Maßnahmen:
-Einführung neuer Pflegemodelle für Patienten mit besonderem Schwerpunkt auf der Prävention und der chronischen Versorgung von Krebspatienten;
-Funktionale Integration von Krankenhäusern und Stärkung von Tageskliniken auf sekundärer und tertiärer Ebene (horizontal und vertikal);
-Erhöhung des Anteils der Familienspezialisten an der Gesamtzahl der Vertragsärzte im Allgemeinen und der Familienteams;
-Verbesserung des digitalisierten Systems der gemeinsamen Beschaffung zur Einbeziehung von Krankenhäusern im Eigentum der Provinzen, um erhebliche Einsparungen im System zu erzielen und die Qualität zu verbessern;
-Die breite Nutzung eines zentralen Zubereitungssystems in acht Krankenhäusern und die Einführung eines Systems zur Verteilung von Einzeltherapien in 40 Krankenhäusern.
Die Komponente trägt dazu bei, die länderspezifische Empfehlung zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems, zur ausgewogenen geografischen Verteilung des Gesundheitspersonals und der medizinischen Einrichtungen, zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsebenen und zu Investitionen in elektronische Gesundheitsdienste (länderspezifische Empfehlung 1.2, 2020) sowie zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Infrastrukturen und Diensten (länderspezifische Empfehlung 2.3, 2020) und zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020) umzusetzen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
U.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C5.1 R1 – Verbesserung der Effizienz, Qualität und Zugänglichkeit des Gesundheitssystems
Ziel dieser Maßnahme ist es, den gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten sowie auf Inseln, zu verbessern, indem das Angebot und die Qualität der Dienstleistungen auf der Ebene der Hausärzte (Allgemeinärzte) verbessert werden, wodurch die Belastung der Krankenhäuser verringert wird. Um die Gesundheitsergebnisse besser verfolgen zu können, wird der Rahmen für die Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme (Health System Performance Assessment, HSPA) eingerichtet, um zur Festlegung zentraler Leistungsindikatoren nach einer festgelegten Methodik beizutragen, wobei die Maßnahmen mit den in den nationalen Strategiepapieren und Reformen festgelegten Zielen verknüpft werden sollen, wodurch die Aktualität der für die strategische und politische Analyse verfügbaren Gesundheitsdaten verbessert wird.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Investition C5.1 R1-I4 – Digitale Bilddiagnose des klinischen Krankenhauszentrums „KBC Split“
Ziel dieser Maßnahme ist es, die digitale Bilddiagnose von KBC Split zu verbessern und so die Gesundheitsversorgung im Bereich der Prävention, Behandlung und Diagnose von Krankheiten zu verbessern. Die Investition zielt darauf ab, die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für alle Patientenkategorien zu verbessern, die klinischen Ergebnisse zu verbessern und eine frühere und bessere Diagnose, insbesondere bei pädiatrischen und onkologischen Patienten, bereitzustellen. Insbesondere sollen Gesundheitsdienste und -prozesse digitalisiert, Transparenz bei der Erbringung von Gesundheitsdiensten sichergestellt, die Nutzung der Ressourcen des Krankenhaussystems optimiert und die künftige Finanzstabilität sichergestellt werden. Mit der Investition wird der Raum angepasst, um die neu erworbene medizinische Ausrüstung aufzunehmen, einschließlich Magnetresonanz 3T, Digitales DSA-Angioraum Neurointervention, Digitales diaskopisches RTG-Gerät und Endoskopischer gastroenterologischer Raum.
Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R1-I5 – Bau und Ausstattung des zentralen Betriebsblocks des Allgemeinen Krankenhauses „OB Varaždin“
Ziel der Investition ist es, die Ressourcen des Krankenhausversorgungssystems zu optimieren, die Patientensicherheit zu erhöhen und angemessene Bedingungen für die Arbeit des Gesundheitspersonals zu schaffen. Diese Maßnahme umfasst den Bau und die Ausstattung eines zentralen Betriebsblocks und den Bau von Verbindungskorridoren zu bestehenden medizinischen Einrichtungen.
Investition C5.1 R1-I6 – Digitale Bilddiagnose Klinikkrankenhaus „KB Dubrava“
Ziel dieser Maßnahme ist die Anschaffung digitaler radiologischer Ausrüstung für das KB Dubrava Clinical Institute for Diagnostic and Intervention Radiology, das mehr als 350000 Patienten versorgt. Insgesamt dürften diese Investitionen die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für alle Patientenkategorien erheblich verbessern und die Diagnose, Behandlung und Überwachung nach der Behandlung und damit die klinischen Ergebnisse für alle Patientengruppen verbessern, auch für Patienten, die die komplexeste Behandlung in Kliniken und Organisationseinheiten des Krankenhauses benötigen. Dadurch dürften sich die Dauer von Krankenhausaufenthalten, Komplikationen, Krankenhausaufenthalten in Intensivstationen, Behandlungskosten und Wartelisten verringern. Die Investition umfasst den Erwerb modernster Ausrüstung.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R1-I7 – Ausstattung mit neuen Einrichtungen für Tageskrankenhäuser und eintägige Chirurgie sowie integrierte Notfallaufnahme und Anpassung der Klinik für Neurosurchirurgie am Klinikum „KBC Sestre Milosrdnice“
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazitäten für die Behandlung von Patienten im Vergleich zur Zahl der derzeit behandelten Patienten um mindestens 22 % zu erhöhen. Es wird erwartet, dass die Investition die Qualität der Gesundheitsversorgung für etwa 700000 Patienten, die von der KBC behandelt werden, erheblich verbessern wird, von denen etwa 300000 Notfälle darstellen und etwa 40000 Patienten in Tagesklinik und Chirurgie behandelt werden. Im Rahmen der Maßnahme sollen neue Einrichtungen für Tageskrankenhäuser und Tagesoperationen sowie integrierte Krankenhausnotaufnahmen geschaffen und die Klinik für Neurosurchirurgie im Krankenhauszentrum (KBC) Sestre Milosrdnice angepasst werden.
Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R1-I8 – Voroperative Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im Allgemeinen Krankenhaus „KB Dubrava“
Ziel dieser Maßnahme ist die Weiterentwicklung des Instituts für Neurologie KB Dubrava sowie der präoperativen Methoden und Behandlungen von Epilepsie bei pharmakoresistenten Patienten. Die Investition umfasst den Erwerb modernster Ausrüstung und die Anpassung der räumlichen Kapazität.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R1-I9 – Entwicklung des klinischen Krankenhauszentrums „KBC Zagreb“, Phase III – Ausrüstung mit medizinischer und nichtmedizinischer Ausrüstung
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anwendung moderner Technologien zu ermöglichen und den Zugang zur Gesundheitsversorgung im Tertiär- und Viertbereich zu verbessern. Diese Maßnahme umfasst den Erwerb medizinischer und nichtmedizinischer Ausrüstung im Krankenhauszentrum Zagreb.
Reform C5.1 R2 – Einführung eines neuen Betreuungsmodells für die wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitsbereich
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und zu harmonisieren. Diese Maßnahme besteht in der Entwicklung integrierter elektronischer klinischer Leitlinien.
Investition C5.1 R2-I1 – Erwerb von Ausrüstung für die Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebspatienten
Ziel dieser Maßnahme ist es, unverzüglich eine optimale Behandlung aller onkologischen Patienten in Kroatien durch den Einsatz moderner Strahlentherapietechniken zu gewährleisten. Diese Maßnahme besteht in der Anschaffung medizinischer Ausrüstung.
Investition C5.1 R2-I2 – Erwerb und Implementierung von Ausrüstung für die Einrichtung des nationalen Onkologischen Netzes und der nationalen Onkologischen Datenbank
Ziel dieser Maßnahme ist es, ein nationales Netz für die nationale Onkologische Datenbank zu schaffen, das Daten aus Krankenhausinformationssystemen und anderen Systemen automatisch verknüpft und aufzeichnet. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung einer IT-Plattform für die Überwachung onkologischer Patienten und der Einrichtung eines nationalen onkologischen Netzes.
Reform C5.1 R3 – Einführung eines Systems für die strategische Verwaltung der Humanressourcen im Gesundheitswesen
Diese Reform zielt darauf ab, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in ländlichen und weniger dicht besiedelten Gebieten, zu verbessern und gleichzeitig die Wirksamkeit der Notfallmedizin zu verbessern und ein hochwertiges und effizientes Gesundheitssystem zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Fachausbildung für Angehörige der Gesundheitsberufe, insbesondere Ärzte auf der Ebene der medizinischen Grundversorgung, sowie für Krankenschwestern und Krankenpfleger und Techniker im Bereich der Notfallmedizin angeboten, um eine ausgewogene geografische Verteilung der Angehörigen der Gesundheitsberufe und eine ausreichende Besetzung des Netzes der öffentlichen Gesundheitsdienste zu erreichen. Darüber hinaus sieht die Reform die Annahme des nationalen Plans für die Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027 vor, der
Festlegung des Entwicklungsbedarfs für ein flexibles, effizientes und ganzheitliches Gesundheitssystem;
— Maßnahmen zur erfolgreichen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention;
— Die Koordinierung der Gesundheitsdienstleister und die Umwandlung der Behandlungs- und Rehabilitationsmodelle in ein aktives Pflegeprozessmanagement auf allen Stufen und Ebenen einführen;
— Die Integration von Gesundheitsdiensten und Sozialfürsorge sowie die Entwicklung integrierter Langzeitpflegemodelle zu definieren;
— Einführung von Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit;
— Die Bestimmungen über die Personalverwaltung zu verbessern;
— Einführung spezifischer Ziele, die indirekt zur Verwirklichung des in der nationalen Reformstrategie (NRS) festgelegten strategischen Ziels bis 2030 beitragen.
Der Anstieg der Lebenserwartung im Gesundheitswesen wird durch folgende Faktoren unterstützt:
— Förderung einer gesunden Lebensweise und der Prävention von Krankheiten, die ein großes Problem für die öffentliche Gesundheit darstellen;
— Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch Verbesserung der Wirksamkeit, Sicherheit, Zugänglichkeit und funktionalen Integration aller Ebenen und Teile der Gesundheitsversorgung;
— Einführung des neuen Pflegemodells für zentrale Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, onkologische und seltene Krankheiten sowie Diabetes zur Verlängerung der Lebensdauer und Verbesserung der Lebensqualität
— Das Gesundheitssystem durch strategische Steuerung zu einem wünschenswerten Beschäftigungsort zu machen und so eine optimale Zahl und Verteilung der Beschäftigten im Gesundheitssystem zu gewährleisten;
— Verbesserung des Finanzierungs- und Verwaltungsmodells des Gesundheitssystems.
Die Reform wird bis zum 30. September 2021 abgeschlossen.
Investition C5.1 R3-I1 – Zentrale Finanzierung von Spezialisierungen
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle Gesundheitsdienste auch angesichts des Ärztemangels für die Öffentlichkeit angemessen zugänglich sind. Diese Maßnahme besteht in der Fachausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe und Ärzten der medizinischen Grundversorgung sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Investition C5.1 R3-I2 – Fachausbildung von Krankenpflegepersonal und Technikern in der Notfallmedizin
Ziel dieser Maßnahme ist es, Krankenpflegepersonal und Techniker in der Notfallmedizin in die Lage zu versetzen, unabhängig in medizinischen Notfalldiensten zu arbeiten. Diese Maßnahme besteht in der Fachausbildung von Krankenschwestern/Krankenpflegern und Technikern in der Notfallmedizin.
Reform C5.1 R4 – Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des Gesundheitssystems
Ziel dieser Maßnahme ist es, dem untragbaren Anstieg der Zahlungsrückstände, uneinheitlichen Verfahren und der Beschaffung kostspieliger Arzneimittel im Gesundheitssystem entgegenzuwirken, um ein finanziell tragfähiges öffentliches Gesundheitssystem zu erreichen, indem einheitliche Standards für die Vorbereitung, Auftragsvergabe und Durchführung von Verfahren angewandt werden, die die Art und Weise und die Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung beeinflussen. Die Reform umfasst die Überarbeitung des Rechtsrahmens, der aus dem Gesetz über die Gesundheitsversorgung und dem Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung besteht, mit folgenden Elementen:
-Verbesserung der Organisation der Notfallmaßnahmen des Instituts für Notfallmedizin und Wahrnehmung operativer Aufgaben durch bestimmte Organisationseinheiten;
-Umstrukturierung des öffentlichen Gesundheitswesens mit dem Ziel, seine Effizienz zu steigern, mit besonderem Schwerpunkt auf Prävention und Früherkennung, einer verbesserten Reaktion in Notfällen und unter besonderen Umständen (Pandemien);
-Übertragung der Verwaltungsrechte für Krankenhäuser von den Gespanschaften und der Stadt Zagreb an die Republik Kroatien, um eine effiziente und wirksame Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu erreichen, und Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung durch eine Neuorganisation des Modells der Krankenhausverwaltung;
-Verkürzung der Wartezeiten für einzelne medizinische Leistungen, Optimierung und bessere Verteilung der verfügbaren Gesundheitsressourcen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, um den Zugang der Versicherten zur Gesundheitsversorgung zu verbessern;
-Stärkung der Bestimmungen über das Finanzmanagement bei gleichzeitiger Gewährleistung von Finanzkapital zur Erreichung der finanziellen Stabilität des öffentlichen Gesundheitssystems;
-Gesetzesänderungen zur Gewährleistung der fristgerechten Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der kroatischen Krankenkasse (HZZO).
Mit der Reform werden folgende Ziele erreicht:
-Die funktionelle Integration von mindestens acht Krankenhäusern muss abgeschlossen sein;
-Mindestens 85 % der Einkaufskategorien, die mindestens 80 % der gesamten von der Regierung verwalteten Ausgaben der Krankenhäuser ausmachen, werden im Rahmen eines gemeinsamen Vergabeverfahrens beschafft.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.
Investition C5.1 R4-I1 – Zentrale Vorbereitung von parenteralen Zubereitungen in acht kroatischen Krankenhäusern
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kosten zu senken und ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Anwendung parenteraler Arzneimittel zu bieten, Medikationsfehlern vorzubeugen, zusätzliche Krankenhaustage zu vermeiden und die Belastung für Ärzte und Krankenschwestern im Krankenhaus zu verringern. Diese Maßnahme besteht in der Einführung eines zentralen Vorbereitungssystems für die parenteralen Präparate in Krankenhäusern.
Investition C5.1 R4-I2 – Einführung eines Unit-Therapie-Verteilungssystems in 40 kroatischen Krankenhäusern
Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Erhöhung der Patientensicherheit, zur Vermeidung von Medikationsfehlern, zur Kontrolle der Arzneimittelvorräte und zur verstärkten Interessenvertretung der Patienten beizutragen, um die Behandlungsergebnisse insgesamt zu verbessern. Diese Maßnahme besteht in der Einführung eines Unit-Therapie-Verteilungssystems in Krankenhäusern.
Investition C5.1 R4-I3 – Digitalisierung der Nachverfolgung von Arzneimitteln durch Gesundheitseinrichtungen auf sekundärer und tertiärer Ebene der Gesundheitsversorgung
Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung des Arzneimittelpfads, um das kroatische Gesundheitssystem in die Lage zu versetzen, den Arzneimittelkonsum zu überwachen. Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung einer funktionalen integrierten IT-Lösung für die vollständige Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten.
Investition C5.1 R4-I4 – Entwicklung eines Systems zur Überwachung und Prävention von Arzneimittelengpässen in Kroatien
Ziel dieser Maßnahme ist es, ein gezieltes Management von Daten aus Arzneimittelbeständen einzuführen, um eine effizientere Beschaffung von Arzneimitteln zu ermöglichen. Mit der Maßnahme wird ein genaues operatives System für die Überwachung und Analyse des Umsatzes bestimmter Arzneimittel eingeführt.
Investition C5.1 R4-I5 – Einführung eines Systems zur Überwachung der Behandlungsergebnisse für die ambulante Versorgung mit Schwerpunkt auf chronischen Patienten in öffentlichen Apotheken
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine systematischere Planung, Überwachung und Bewertung der Kosteneffizienz von Investitionen in die Pharmakotherapie von ambulanten Patienten zu erreichen. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines Programms zur Überwachung der Patientenergebnisse in öffentlichen Apotheken.
Reform C5.1 R5 – Elektronische Gesundheitsdienste
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verwaltungskapazitäten durch eine effizientere Datennutzung zu verbessern und innovative Gesundheitslösungen zur Verbesserung der Verwaltung der Gesundheitssysteme zu fördern. Mit der Reform der elektronischen Gesundheitsdienste werden Bemühungen unterstützt, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle Menschen Zugang zu den erforderlichen Gesundheitsdiensten (einschließlich Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Palliativversorgung) von ausreichender Qualität haben. Die Reform umfasst die Annahme des nationalen Rahmens für Telemedizin mit dem Ziel,
-Ausweitung des Anwendungsbereichs telemedizinischer Dienste und Gewährleistung der Interoperabilität mit dem nationalen Gesundheitsinformationssystem und der Eignung für den künftigen grenzüberschreitenden Austausch;
-Die Übertragung lebenswichtiger Patientenparameter vom Notfall-Gesundheitsdienst (HMS) an den gemeinsamen Notfall-Krankenhausdienst (OHBP) und die ambulante Fernüberwachung.
-Einrichtung einer Fernüberwachung des Notfall-Gesundheitsdienstes (HMS) und eines Aktionsplans für die Einführung einer Überwachung und eines Rahmens für die Überwachung der Umsetzung auf der Grundlage von Dokumenten zur Lageanalyse, eines nationalen Rahmens und eines Aktionsplans, die im Rahmen des zugehörigen Instruments für technische Unterstützung bereitgestellt werden.
Das nationale Informationsmanagementsystem für elektronische Gesundheitsdienste umfasst folgende Funktionen:
-Regelmäßige Berichterstattung über die Gesundheit der Bevölkerung als Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Prävention und zum Management von Krankheiten;
-Aufbau nationaler Datenanalysekapazitäten, einschließlich der Integration von Gesundheitsdienstleistern und Patientenschnittstellen mit bestehenden Infrastrukturen und Verfahren;
-Ausbau der nationalen Kapazitäten für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Hochleistungsrechnen, um das Niveau der Cybersicherheit im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste und der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen für Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Patienten durch fortschrittliche Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz, zu erhöhen;
-Ermöglichung der Entwicklung neuer Gesundheitsdienste auf der Grundlage anonym erhobener Daten, die im Gesundheitssystem verfügbar sind.
Die Reform wird durch fünf begleitende Investitionen (C5.1 R5-I1 bis I5) unterstützt.
Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.
Investition C5.1 R5-I1 – Digitale Integration von Operationssälen und robotergesteuerter Chirurgie bei der KBC Split
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine umfassende Behandlung von Patienten mit bösartigen Erkrankungen zu ermöglichen und Maßnahmen zur Optimierung der Gesundheitsversorgung zu integrieren. Auf diese Weise dürfte die Investition die Gesundheitsergebnisse durch die Einführung eines neuen Versorgungsmodells für Patienten verbessern, insbesondere durch neue, modernste chirurgische Behandlungen. Die Investition betrifft die Digitalisierung von Operationssälen und den Erwerb von Ausrüstung für eine fortgeschrittene Krebsbehandlung in der KBC Split.
Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R5-I2 – TELECORDIS
Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung kardiologischer Dienste, die eine kontinuierliche Überwachung des Zustands von Patienten, insbesondere von Patienten mit chronischen Herzerkrankungen, ermöglichen sollen. Es wird erwartet, dass schnelle und zugängliche kardiologische Diagnosedienste auf der Ebene der Primärversorgung dazu beitragen, kardiale Gesundheitsprobleme von Patienten rechtzeitig zu erkennen, eine rechtzeitige und angemessene Behandlung zu gewährleisten und ihren Gesundheitszustand kontinuierlich zu überwachen. Darüber hinaus soll der telemedizinische Dienst ECG Holter Patienten in abgelegenen und ländlichen Gebieten Zugang zu fachärztlicher Versorgung bieten und so die Verfügbarkeit spezialisierter Gesundheitsdienste in lokalen ambulanten Zentren erheblich erhöhen, die Leistungsfähigkeit von Spezialisten verbessern, die Patientenergebnisse verbessern, Wartelisten verringern und die Kosten für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen senken. Die Investition umfasst die Digitalisierung von Diagnoseprozessen und ermöglicht die gemeinsame Nutzung der Daten mit verstreuten Fachzentren.
Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R5-I3 – Teletransfusion
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Transfusionsdienst zu digitalisieren und die Verfügbarkeit eines Bereitschaftstransfusionsspezialisten für alle Krankenhauseinrichtungen mit Transfusionseinheiten sicherzustellen, zu einer starken Entwicklung des telemedizinischen Dienstes durch die digitale Übermittlung medizinischer Daten beizutragen und die Vernetzung aller Krankenhauseinrichtungen mit Transfusionseinheiten zu stärken.
Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R5-I4 – Digitalisierung und Integration von Betriebsräumen mit Roboterchirurgie im Klinikum „KBC Sestre Milosrdnice“
Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung von Operationssälen und der Erwerb fortschrittlicher Behandlungsausrüstung für neue moderne chirurgische Behandlungen. Durch die Digitalisierung und Integration der Betriebsräume werden die Planung, Dokumentation, Speicherung und der Austausch von Patientendaten sowie die Arten und Methoden der operativen Behandlung geändert. Die Roboterchirurgie soll die Qualität der chirurgischen Behandlung verbessern, die Patientensicherheit erhöhen, mehr Transparenz bei der Behandlung, eine bessere Kostenkontrolle und bessere Gesundheitsergebnisse erreichen, wesentliche Ressourcen der Gesundheitsinformationsinfrastruktur stärken und konsolidieren, ein papierloses Gesundheitssystem einführen und zum digitalen Wandel beitragen.
Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 R5-I5 – Digitalisierung und Ausrüstung der Diagnoseeinheiten des klinischen Krankenhauses „KB Merkur“
Ziel dieser Maßnahme ist es, Diagnoseeinheiten zu digitalisieren und auszurüsten, die Überwachung diagnostischer Entwicklungsverfahren zu erleichtern und die Qualität der Dienstleistungen für die Patienten zu verbessern. Die Investition umfasst den Erwerb modernster Geräte.
Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.
U.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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318
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C5.1. R1
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M
|
Annahme des Rahmens für die Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme (Health System Performance Assessment Framework – HSPA)
|
Inkrafttreten des Rahmens für die Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme
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3. QUARTAL
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2022
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Mit der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems (Health System Performance Assessment, HSPA) wird ein Rahmen für die Messung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens geschaffen, in dem anhand einer festgelegten Bewertungsmethodik zentrale Leistungsindikatoren festgelegt werden, die mit dem Prozess der Verknüpfung der Maßnahmen mit den in den nationalen Strategiepapieren und Reformen festgelegten Zielen und der Aktualität der Daten verknüpft sind, und um die Überwachung der Gesundheitsergebnisse zu verbessern.
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|
319
|
C5.1. R1
|
T
|
Optimierung der Zeit für diagnostische Behandlungen – Wartelisten
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Anzahl Arbeitstage
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400
|
270
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Q4
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2023
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Die Wartezeit für Patienten, die sich in einer diagnostischen Behandlung befinden, wird von der derzeitigen Wartezeit von 400 Tagen auf 270 Tage verkürzt.
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323
|
C5.1. R1-I4
|
M
|
Modernisierung des Gesundheitswesens im Krankenhauszentrum KBC Split
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Erworbene Ausrüstung für das Clinical Institute for Diagnostic and Intervention Radiology KBC Split
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|
|
|
Q4
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2022
|
Installation von Ausrüstung für das Clinical Institute for Diagnostic and Intervention Radiology und das Clinical Nuclear Medicine Institute sowie Bau und Ausrüstung eines hybriden endoskopischen Raums am Gastroenterology Institute, um die Einführung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren im Clinical Hospital Centre KBC Split zu ermöglichen. Bei der installierten Ausrüstung muss es sich mindestens um Magnetresonanz 3T, einen Digital-DSA-Angio-Raum für Neurointerventionen, ein digitales Diaskop-Röntgengerät und einen Raum für endoskopische Gastroenterologie handeln.
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|
324
|
C5.1. R1-I5
|
T
|
Zentrales Operationsblockgebäude mit zugehörigem Inhalt des Allgemeinen Krankenhauses Varaždin
|
|
Anzahl
|
0
|
1
|
Q4
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2025
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Bau und Ausrüstung des Gebäudes des zentralen Operationsblocks (COB) mit Intensivstationen (JIL), zentraler Sterilisation, RTG-Diagnose, Transfusionen und medizinisch-biochemischen Laboratorien sowie Bau von Verbindungskorridoren zu bestehenden medizinischen Einrichtungen.
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325
|
C5.1. R1-I6
|
T
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Diagnostische Medizinprodukte im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava
|
|
Anzahl
|
0
|
8
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Q2
|
2023
|
Erwerb und Installation von acht medizinischen Diagnosegeräten und digitaler radiologischer Ausrüstung für das Clinical Institute for Diagnostic and Intervention Radiology. Alle Geräte sollen schrittweise installiert werden, während alle spätestens am 30. Juni 2023 betriebsbereit sein müssen.
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326
|
C5.1. R1-I7
|
T
|
Neue Einrichtungen im Clinical Hospital Centre (KBC) Sestre Milosrdnice
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|
Anzahl
|
0
|
2
|
1. QUARTAL
|
2024
|
Das Clinical Hospital Centre (KBC) Sestre Milosrdnice wird mit integrierten Notaufnahmeeinrichtungen, Tageskrankenhäusern und eintägigen chirurgischen Einrichtungen mit medizinischer, nichtmedizinischer Ausrüstung und Möbeln ausgestattet.
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327
|
C5.1. R1-I8
|
T
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Medizinprodukte für die operative Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava
|
|
Anzahl
|
0
|
10
|
Q2
|
2023
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Zum Zwecke der Weiterentwicklung des Instituts für Neurologie im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava werden bis spätestens 30. Juni 2023 zehn medizinische Geräte (Geräte) installiert und in Betrieb genommen. Die Investition umfasst den Erwerb von Ausrüstung wie SEEG 256-Kanal-Aufzeichnungsgeräten, digitalem EMNG und EP 12-Kanal-Bildsensor. Thermokoagulationsgerät mit Hochfrequenz (RF) und Anpassung einer angemessenen räumlichen Kapazität.
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328
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C5.1. R1-I9
|
M
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Projekt zur Entwicklung des Krankenhauszentrums Zagreb (KBC)
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Erworbene Ausrüstung für das Krankenhauszentrum Zagreb (KBC)
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|
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1. QUARTAL
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2026
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Erwerb neuer medizinischer und nicht-medizinischer Ausrüstung für das Krankenhauszentrum Zagreb (KBC). .
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329
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C5.1. R2
|
M
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Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch die Entwicklung klinischer elektronischer Leitlinien
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Klinische Leitlinien, die vom Gesundheitsministerium (MIZ) entwickelt und in elektronische Leitlinien im kroatischen Gesundheitssystem integriert wurden.
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|
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3. QUARTAL
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2025
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Das Gesundheitsministerium entwickelt klinische Leitlinien für das kroatische Gesundheitssystem sowie elektronische Leitlinien zur Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung und integriert sie in das kroatische Gesundheitssystem.
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331
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C5.1. R2-I1
|
T
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Verbesserung der Qualität der onkologischen Strahlentherapie
|
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Anzahl
|
0
|
6
|
Q4
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2025
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Sechs Krankenhäuser müssen mit medizinischen Geräten zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebs ausgestattet sein. Die Investition umfasst den Bau von acht Bunkern für lineare Standortbeschleuniger, 17 lineare VMAT-Beschleuniger, vier lineare SBRT-Beschleuniger, vier HDR-brachytherapien, neun CT-Simulatoren, Funktherapienetzausrüstung, Dosimetrieausrüstung und Fixierungsausrüstung.
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332
|
C5.1. R2-I2
|
T
|
Einheitliche IT-Plattform für die Überwachung onkologischer Patienten
|
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Anzahl
|
0
|
1
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Q4
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2025
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Die einheitliche IT-Plattform ermöglicht die Erhebung von Gesundheitsdaten, die Planung organisatorischer und struktureller Veränderungen und die Ermittlung von Risiken. Alle onkologischen Einrichtungen in Kroatien werden in das nationale onkologische Netz einbezogen.
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333
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C5.1. R3
|
M
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Nationaler Plan zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027
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Annahme des nationalen Plans für die Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027
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3. QUARTAL
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2021
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Der nationale Plan für die Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027 enthält als übergeordnetes sektorales Planungsgesetz spezifische Ziele, Maßnahmen, Projekte und Tätigkeiten, die unter der Schirmherrschaft des Gesundheitsministeriums (MIZ) mit dem vorrangigen Ziel durchgeführt werden sollen, das Gesundheitssystem und die Ergebnisse im Gesundheitsbereich zu verbessern. Der nationale Gesundheitsentwicklungsplan muss mit dem Reformprogramm der kroatischen Regierung und den kohäsionspolitischen Leitlinien der Europäischen Kommission für 2021-2027 im Einklang stehen. Im Nationalen Plan für die Entwicklung des Gesundheitswesens wird der mittelfristige Entwicklungsbedarf wie folgt festgelegt:
Festlegung des Entwicklungsbedarfs für ein flexibles, effizientes und ganzheitliches Gesundheitssystem;
— Maßnahmen zur erfolgreichen Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung;
Koordinierung der Gesundheitsdienstleister und Umwandlung der Behandlungs- und Rehabilitationsmodelle in ein aktives Pflegeprozessmanagement auf allen Stufen und Ebenen;
Festlegung der Integration von Gesundheits- und Sozialdiensten und Entwicklung integrierter Langzeitpflegemodelle;
Einführung von Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit;
—Verbesserung der Personalverwaltungsbestimmungen.
Einführung spezifischer Ziele, die indirekt zur Verwirklichung des in der nationalen Reformstrategie (NRS) festgelegten strategischen Ziels bis 2030 beitragen. Der Anstieg der Lebenserwartung im Gesundheitswesen wird durch folgende Faktoren unterstützt:
Förderung einer gesunden Lebensweise und Prävention von Krankheiten, die ein großes Problem für die öffentliche Gesundheit darstellen;
—Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch Verbesserung der Wirksamkeit, Sicherheit, Zugänglichkeit und funktionalen Integration aller Ebenen und Teile der Gesundheitsversorgung;
Einführung des neuen Pflegemodells für zentrale Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, onkologische und seltene Krankheiten sowie Diabetes zur Verlängerung der Lebensdauer und Verbesserung der Lebensqualität
—Das Gesundheitssystem durch strategische Steuerung zu einem wünschenswerten Ort der Beschäftigung zu machen und so eine optimale Zahl und Verteilung der Beschäftigten im Gesundheitssystem zu gewährleisten;
— Verbesserung des Finanzierungs- und Verwaltungsmodells des Gesundheitssystems.
Um die spezifischen Ziele zu erreichen, werden die durchzuführenden Maßnahmen und Aktionen festgelegt. Die Ergebnisindikatoren für jedes spezifische Ziel und die Ergebnisindikatoren werden für jede Maßnahme festgelegt. Der nationale Plan für die Entwicklung des Gesundheitswesens enthält die Ergebnisse der Erfassung des Bedarfs an Gesundheits- und Sozialfürsorge im Bereich der Langzeitpflege. Das Dokument selbst stützt sich auf Beiträge aus anderen nationalen Rechtsakten und Programmen (nationaler strategischer Rahmen zur Krebsbekämpfung bis 2030, nationaler Plan für die Entwicklung klinischer Krankenhäuser, klinischer Krankenhäuser, Kliniken und Allgemeinkrankenhäuser in Kroatien, nationaler Krebs, Diabetes, seltene Krankheiten) und Empfehlungen für Kroatien für 2019 und 2020.
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399
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C5.1. R3-I1
|
M
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Schaffung eines zentralisierten Finanzierungssystems für die fachärztliche Ausbildung
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Annahme des Beschlusses durch die Regierung
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Q4
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2023
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Die Institutionalisierung der finanziellen Unterstützung für medizinische Spezialisierungen erfolgt durch die Einrichtung eines zentralisierten Finanzierungssystems für die fachärztliche Ausbildung, das in erster Linie darauf abzielt, Mängel in bestimmten medizinischen Fachgebieten zu beheben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die medizinische Grundversorgung und die öffentliche Gesundheit. Die Zuweisung von Finanzmitteln für diesen Zweck erfolgt ausschließlich zur Deckung des Bedarfs des Netzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Dieses System soll gewährleisten, dass Mittel aus unvollständigen Facharztausbildungsprogrammen zurückgefordert und auf die vorab festgelegten Ziele des zentralisierten Finanzierungssystems für die Facharztausbildung ausgerichtet werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Behebung von Engpässen bei unzureichenden Fachärzten liegt.
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334
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C5.1. R3-I1
|
T
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Facharztausbildung auf der primären Grundstufe der Gesundheitsversorgung
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Anzahl
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0
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467
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1. QUARTAL
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2026
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Es werden Verträge über die Vergabe nicht rückzahlbarer Mittel für die fachärztliche Weiterbildung geschlossen, die sich auf mindestens 467 Beschäftigte im Gesundheitswesen erstrecken, einschließlich Ärzten, die auf medizinische Grundversorgung, Notfallmedizin und öffentliche Gesundheit spezialisiert sind.
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335
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C5.1. R3-I2
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T
|
Bachelor der fachärztlichen Krankenpflegeausbildung in Notfallmedizin
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|
Anzahl
|
0
|
375
|
Q2
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2026
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Insgesamt werden 375 Bachelor-Krankenpfleger/medizinisch-technische Fachkräfte in einer einjährigen Facharztausbildung in Notfallmedizin ausgebildet.
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336
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C5.1. R4
|
M
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Änderung des Gesundheitsversorgungsgesetzes und des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung
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Inkrafttreten der Gesetze zur Änderung des Gesundheitsversorgungsgesetzes und des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung
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Q4
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2022
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Die Änderungen des Gesundheitsversorgungsgesetzes ermöglichen es, den neuen Beschluss über die gemeinsame Beschaffung auch für diejenigen Gesundheitseinrichtungen verbindlich zu machen, deren Teilnahme bisher freiwillig war, und folglich die Zahl der Interessenträger, die unter die gemeinsame Beschaffung fallen, zu erhöhen.
—Die zentrale Stelle für Notfallmedizin verbessert die Organisation der medizinischen Notfallversorgung und nimmt über bestimmte Organisationseinheiten operative Aufgaben im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Kroatien wahr.
—Die Umstrukturierung des öffentlichen Gesundheitswesens trägt zur Steigerung der Effizienz und zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems bei, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Prävention und Früherkennung, einer verbesserten Reaktion in Notfällen und unter besonderen Umständen (Pandemien) liegt;
Übertragung der Verwaltungsrechte der derzeit von den Gespanschaften und der Stadt Zagreb verwalteten Krankenhäuser auf die Republik Kroatien, um eine rationelle und hochwertige Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu erreichen und die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung durch eine Neuorganisation des Krankenhausverwaltungsmodells zu verbessern.
Mit den Änderungen des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung werden klare und transparente Kriterien für die Festlegung des Programms der Gesundheitsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Stellen, die ein Maßnahmenprogramm aufstellen und verabschieden, des Umfangs der von der gesetzlichen Krankenversicherung abzudeckenden Gesundheitsversorgung und der Einhaltung anderer Rechtsvorschriften festgelegt. Mit dem Gesetz werden folgende Ziele verfolgt:
Bessere Zugänglichkeit und rechtzeitige Bereitstellung der Gesundheitsversorgung für Versicherte, wenn sie sie benötigen;
—Verringerung der Wartelisten für einzelne medizinische Leistungen, Optimierung und in diesem Zusammenhang bessere Verteilung der verfügbaren Gesundheitsressourcen aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Finanzmittel bereitzustellen, um finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit zu erreichen und in diesem Zusammenhang die Situation der Versicherten bei der Ausübung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern;
—Aufnahme einer Bestimmung zur Begünstigung der Auftraggeber der HZZO als Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen der HZZO gegenüber ihnen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, um den Anspruch der Versicherten auf Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
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337
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C5.1. R4
|
T
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Funktionale Integration von Krankenhäusern
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Anzahl
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12
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20
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Q4
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2023
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Die funktionale Integration von mindestens acht Krankenhäusern wird abgeschlossen, um das Krankenhaussystem durch Verringerung/Umverteilung der Tätigkeiten und Verringerung der akuten stationären Kapazitäten zu rationalisieren und die Krankenhäuser im Alltag als kosteneffizientere Behandlungen zu stärken.
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338
|
C5.1. R4
|
T
|
Gemeinsames Vergabeverfahren für Gesundheitseinrichtungen
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% (Prozent)
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0
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85
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Q4
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2023
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Mindestens 85 % der Einkaufskategorien, auf die mindestens 80 % der gesamten von der Regierung verwalteten Ausgaben der Krankenhäuser entfallen, werden im Rahmen eines gemeinsamen Vergabeverfahrens beschafft. Um das Ziel auf der Grundlage einer Änderung des Beschlusses über die obligatorische gemeinsame Durchführung eines spezifischen Vergabeverfahrens für Gesundheitseinrichtungen zu erreichen, wird das Gesundheitsministerium (MIZ) beschließen, ein gemeinsames Vergabeverfahren durchzuführen;
II) Abschluss von Vereinbarungen mit Interessenträgern der gemeinsamen Beschaffung; Einrichtung von Expertengremien zur Ausarbeitung technischer Spezifikationen für die betreffenden Kategorien; und iv) die im Beschluss über die obligatorische gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vergabeverfahrens für Gesundheitseinrichtungen genannten Vergabekategorien nach Inkrafttreten der technischen Spezifikationen umzusetzen. Gemeinsame Vergabeverfahren werden im Einklang mit dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und Rahmenvereinbarungen/Verträgen durchgeführt.
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339
|
C5.1. R4-I1
|
T
|
Zentrale Verwaltung parenteraler Präparate in 8 Krankenhäusern
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|
% (Prozent)
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0
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75
|
Q2
|
2025
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Mindestens 75 % der parenteralen Präparate in acht kroatischen Krankenhäusern werden durch zentrale Arzneimittelpräparation durchgeführt.
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340
|
C5.1. R4-I2
|
T
|
Einheitstherapiesystem für feste Formen von Arzneimitteln in 40 kroatischen Krankenhäusern
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|
Anzahl
|
0
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40
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Q4
|
2025
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Installation eines Einheitstherapiesystems in 40 kroatischen Krankenhäusern.
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341
|
C5.1. R4-I3
|
T
|
Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten
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|
Anzahl
|
0
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30
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Q2
|
2026
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Mindestens 30 Krankenhäuser verfügen über eine funktionale integrierte IT-Lösung für die Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten.
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342
|
C5.1. R4-I4
|
T
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System zur Überwachung von Arzneimittelengpässen auf der Grundlage der Blockchain-Technologie
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|
Anzahl
|
0
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1
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Q2
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2025
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Es wird eine Softwarelösung entwickelt, um Arzneimittelengpässe in Kroatien zu überwachen und ein integriertes Modell für die Antizipation und Verhinderung von Arzneimittelengpässen zu entwickeln. Arzneimittel werden mithilfe der Blockchain-Softwarelösung überwacht.
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343
|
C5.1. R5-I5
|
T
|
Diagnoseeinheiten Klinikelles Krankenhaus (KBC) Merkur
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Anzahl
|
0
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4
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1. QUARTAL
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2023
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Um die Qualität der Dienstleistung zu verbessern, die Zahl der Patientenbehandlungen zu erhöhen, die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung für alle Patientenkategorien zu beschleunigen und zu verbessern, wird die Ausrüstung für mindestens vier Diagnoseeinheiten im klinischen Krankenhauszentrum (KBC) Merkur installiert. Die installierte Ausrüstung besteht aus:
—Apparate für die transthoracische und transesogastrische Echokardiographie;
—Drei Monitore für Koronareinheiten;
Telemetriesystem für Patienten in der offenen Station;
Ultraschall mit verstärkter Leistung;
Ultraschall mit niedrigerer Leistung;
—Magnetresonanz MR 3T;
—Scanner für die Mammografie;
—Multi-slice-Computertomografie (MSCT);
Ultraschall;
Ultraschall mit konvexer 3D/4D-Sonde, vaginaler 3D/4D-Sonde und konvexer 2D-Drucker;
Oberschall-Hochklasse-Farbdoppler.
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344
|
C5.1. R4-I5
|
T
|
Überwachung der Behandlungsergebnisse von Patienten mit chronischer Erkrankung außerhalb eines Krankenhauses in öffentlichen Apotheken
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Anzahl
|
0
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1
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Q4
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2025
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Das Projekt umfasst die Überwachung von Patienten und die Erstellung strukturierter Daten, die über das zentrale Gesundheitsinformationssystem der Republik Kroatien (CEZIH) zur Verfügung gestellt werden.
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346
|
C5.1. R5
|
M
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Verbesserung und Ausweitung der telemedizinischen Dienste
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Inkrafttreten eines nationalen telemedizinischen Rahmens zur Ausweitung des Anwendungsbereichs telemedizinischer Dienstleistungen
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|
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Q4
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2022
|
Mit der Reform werden Bestimmungen für die Schaffung eines funktionalen nationalen telemedizinischen Rahmens für die Übermittlung lebenswichtiger Patientenparameter vom Notfall-Gesundheitsdienst (HMS) an den gemeinsamen Notfall-Krankenhausdienst (OHBP) und die Fernüberwachung des ambulanten Notfall-Gesundheitsdienstes (HMS) eingeführt. Im Rahmen des Projekts werden folgende Leistungen erbracht: I). Lageanalyse; II) nationaler Rahmen für die Einrichtung einer Fernüberwachung des Notfalldienstes (HMS) und iii) Aktionsplan für die Einführung einer Überwachung und eines Rahmens für die Überwachung der Umsetzung.
Angesichts der begrenzten Ressourcen und der begrenzten Dauer der technischen Hilfe ist die Teleradiologie-Komponente nur eine einleitende Komponente auf der Ebene der Kartierung bewährter Verfahren.
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347
|
C5.1. R5-I1
|
T
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Digitalisierte, integrierte Betriebsräume (Firule und Križine) und Robotersystem am Firule-Standort installiert und funktionsfähig
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|
Anzahl
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0
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4
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Q2
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2024
|
Das Projekt umfasst die Digitalisierung und Integration von vier Operationssälen in Firule und Križine sowie ein Robotersystem am Firule-Standort. Durch den digitalen Wandel, die Integration und die Roboterchirurgie wird der Behandlungspfad geändert, indem die Qualität der chirurgischen Behandlung verbessert, die Patientensicherheit verbessert, mehr Transparenz bei der Behandlung erreicht, Kosten und Gesundheitsergebnisse besser kontrolliert, die wichtigsten Ressourcen der Gesundheitsinformationsinfrastruktur gestärkt und konsolidiert und die papierlosen Gesundheitsdienste modernisiert werden.
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348
|
C5.1. R5-I2
|
T
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Telekardiologische Dienstleistungen
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|
Anzahl
|
0
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40
|
1. QUARTAL
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2023
|
Ziel des TeleCordis-Projekts ist es, die medizinische und EDV-Ausrüstung zu installieren, die für die Leistung von Elektrokardiogramm-, Druckholm- und 12-Kanal-Elektrokardiogramm-Diensten in abgelegenen und ländlichen Gebieten erforderlich ist, die von diesen Diensten nicht ausreichend abgedeckt werden, z. B. weil ihnen kein Kardiologiespezialist zur Verfügung steht. Die Ausrüstung wird gekauft (Paket pro Zentrum) und in mindestens 40 Telemedizin-Zugangszentren untergebracht. Das Programm schließt sich an telemedizinische Fachzentren an und bietet einen telekardiologischen Dienst an.
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349
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C5.1. R5-I3
|
T
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Teletransfusionsdienste
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Anzahl
|
0
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35
|
Q4
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2022
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Mit dem Teletransfusionsprojekt wird die bestehende Infrastruktur für digitale Behandlungsprozesse unterstützt, bei der die Patientendaten verwendet werden, die von der elektronischen Verschreibung und von eDossier stammen und für den Beginn der Behandlung in einer sekundären oder tertiären Gesundheitseinrichtung erforderlich sind.
Im Rahmen des Projekts werden Krankenhaustransfusionszentren im Hoheitsgebiet Kroatiens (mindestens 35 Krankenhaustransfusionszentren) miteinander verbunden und der Dienst an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr zur Verfügung gestellt. Die Ausrüstung wird gekauft (Paket pro Zentrum) und in telemedizinischen Zugangszentren untergebracht, das Programm wird mit telemedizinischen Fachzentren verbunden und bietet einen Teletransfusionsdienst.
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350
|
C5.1. R5-I4
|
T
|
Operatives Theaterklinisches Krankenhauszentrum (KBC) Sestre milosrdnice ausgestattet mit robotergesteuerter Chirurgie
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|
Anzahl
|
0
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4
|
1. QUARTAL
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2024
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Mindestens vier neu ausgestattete Betriebsräume mit modernster Robotertechnologie,
Folgende Funktionen müssen möglich sein: Beschaffung aller Patientendaten in Echtzeit auf dem Bildschirm des Monitors im Operationsraum selbst während der Operation. Darüber hinaus muss es möglich sein, dass das gesamte bildgebende Material des Patienten während des Betriebs auf dem Bildschirm des Monitors verfügbar ist, was zu sichereren und wirksameren Verfahren beiträgt. Die Integration ermöglicht auch die Verwendung anderer diagnostischer und therapeutischer Produkte im selben Operationssaal, die ebenfalls in das integrierte Operationssaalsystem integriert werden.
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U.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C5.1 R1-I1 – Einführung mobiler Apotheken in die Primärversorgung
Ziel dieser Investition ist die Bereitstellung von Arzneimitteln in Gebieten, in denen es keine Apotheken gibt. Die Maßnahme besteht in der Beschaffung mobiler Apotheken.
Investition C5.1 R1-I2 – Mobile ambulante Pflegeeinrichtungen
Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung eines mobilen ambulanten Primärversorgungssystems in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung des mobilen Kliniksystems.
Investition C5.1 R1-I3 – Bau und Ausrüstung von klinischen Isoliereinheiten (3, 4 und 1/5 von Gebäuden) Klinik für Infektionskrankheiten „Dr. Fran Mihaljević“
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Behandlung von Infektionskrankheiten mithilfe moderner und innovativer Technologien zu erreichen, um die Behandlungszeit, die Kosten und die Bereitstellung einer hochwertigen Versorgung der Patienten zu verringern. Diese Maßnahme umfasst den Bau von Gebäuden und den Austausch von Ausrüstung für die Klinik für Infektionskrankheiten Dr. Fran Mihaljević.
U.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
320
|
C5.1. R1-I1
|
T
|
Zugang zu Apothekenversorgung und Arzneimitteln
|
|
Anzahl
|
0
|
8
|
Q2
|
2025
|
Es werden mindestens sechs mobile Caravan-Apotheken und mindestens zwei Bootsapotheken beschafft.
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|
321
|
C5.1. R1-I2
|
T
|
Mobile ambulante medizinische Grundversorgung
|
|
Anzahl
|
0
|
33
|
Q4
|
2025
|
Es wird ein mobiles Kliniksystem mit 33 ambulanten Fahrzeugen für die Primärversorgung in Bezirken eingerichtet, die ländliche, abgelegene und Inselgebiete abdecken, basierend auf einer Kartierung, die auf 80 % mobile ambulante Primärversorgungsdienste in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten abzielt.
Darüber hinaus wird ein Vertragsmodell festgelegt, um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Dienstleistung zu gewährleisten.
Das Gesundheitsministerium verwaltet die Schulungen zur Steigerung der Kapazitäten mobiler Teams für die ambulante medizinische Grundversorgung.
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|
322
|
C5.1. R1-I3
|
T
|
Neues Gebäude im Komplex der Klinik für Infektionskrankheiten Dr. Fran Mihaljević
|
|
Anzahl
|
0
|
1
|
1. QUARTAL
|
2026
|
Das Projekt umfasst den Abriss der bestehenden Gebäude (3, 4 und 1/5) und den Bau eines neuen Gebäudes als Teil des Komplexes. Das Projekt umfasst den Austausch von Ausrüstung für die Klinik für Infektionskrankheiten „Dr. Fran Mihaljević.
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V. INITIATIVE 6.1: RENOVIERUNG VON GEBÄUDEN
Der derzeitige Gebäudebestand Kroatiens ist relativ alt, und die Quote der energetischen Renovierungen von Gebäuden lag im Zeitraum 2014-2020 nur bei 0,7 % pro Jahr. Auf alte und ineffiziente Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen, und bis zu 30 % der Gebäude fallen in die Kategorie mit der schlechtesten Energieeffizienz. Die meisten Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erfüllen nicht die Mindestanforderungen an Erdbebenschutz, Brandschutz oder Gesundheitsschutz und erfordern daher eine umfassende Renovierung. Darüber hinaus erschütterten im März und Dezember 2020 zwei Erdbebenreihen Kroatien und verursachten erhebliche Sachschäden in der Stadt Zagreb, im Gespanschaft Zagreb, im Gespanschaft Krapina-Zagorje, im Gespanschaft Sisak-Moslavina und im Gespanschaft Karlovac. Gemäß der schnellen Bewertung des Schadensbedarfs (Regierung der Republik Kroatien, 2020) wurde der Gesamtbedarf für den Wiederaufbau und die Erholung nach dem Erdbeben im März in den Gespanschaften Zagreb, Zagreb und Krapina-Zagorje auf rund 17 469 000 000 EUR geschätzt. Die Bewertung der Schäden durch das Erdbeben vom Dezember wird derzeit noch bewertet.
Diese Initiative im kroatischen Aufbau- und Resilienzplan betrifft Investitionen und Reformen zur Förderung umfassender Gebäuderenovierungen, einschließlich energetischer Renovierungen, struktureller Verstärkung und Renovierungen nach Erdbeben. Die Renovierung umfasst Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude, einschließlich Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, sowie Gebäude mit dem Status eines Kulturguts.
Die Initiative umfasst Reformen, die den Prozess der Renovierung und Dekarbonisierung von Gebäuden unterstützen und gleichzeitig Hindernisse auf dem Baumarkt und soziale Fragen beseitigen sollen: i) eine Reform zur Dekarbonisierung von Gebäuden, ii) eine Reform zur Erhöhung der Zahl der Arbeitnehmer und Sachverständigen im Bereich Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben, iii) eine Reform zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Antragsteller im Renovierungsprozess, iv) eine Reform zur Verbesserung der Kenntnisse über seismische Aktivitäten, v) eine Reform zur Förderung und Entwicklung grüner Infrastruktur und eines kreislauforientierten Managements von Gebäuden und Räumen und vi) eine Reform zur Entwicklung eines systematischen Energiemanagements und zur Erprobung eines neuen Finanzierungsmodells für Energieeffizienz.
Die Investitionen und Reformen tragen zu den länderspezifischen Empfehlungen bei, die in den letzten zwei Jahren an Kroatien gerichtet wurden und die Notwendigkeit betreffen, „die investitionsbezogene Politik auf [...] Energieeffizienz [...] und Umweltinfrastruktur zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3, 2019)“ und „die Investitionen auf den ökologischen und [...] Wandel zu konzentrieren, insbesondere auf Umweltinfrastruktur [...] (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
V.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C6.1 R1 – Dekarbonisierung von Gebäuden
Die Reform trägt zur Initiative für eine Renovierungswelle für bestehende Gebäude und zum Umbau des bestehenden Gebäudebestands in einen in hohem Maße energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand bis 2050 bei.
Die Reform umfasst die Annahme von Renovierungsprogrammen für die Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden und einer besonderen Gebäudekategorie mit dem Status eines Kulturguts für den Zeitraum 2021–2030 sowie die Annahme des Programms zur Verringerung der Energiearmut in Gebieten von besonderer staatlicher Bedeutung für den Zeitraum 2021–2025. Diese Programme fördern eine gründliche Renovierung von Gebäuden unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung gesunder Innenraumklimabedingungen, des Brandschutzes und der Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit verstärkten seismischen Aktivitäten sowie der Verringerung der Energiearmut.
Die Reform wird bis zum 31. März 2022 abgeschlossen.
Investition C6.1 R1-I1 – energetische Renovierung von Gebäuden
Ziel der Maßnahme ist es, den Energieverbrauch für Heizzwecke zu senken und die Primärenergieeinsparungen in Mehrfamilienhäusern und Gebäuden des öffentlichen Sektors zu erhöhen. Diese Maßnahme umfasst die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern.
Investition C6.1 R1-I3 – energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
Ziel der Maßnahme ist es, Gebäude mit dem Status eines Kulturguts zu renovieren, um den Energieverbrauch zu senken. Diese Maßnahme besteht in der Renovierung von zwei Gebäudekategorien: individuell geschützte Kulturgüter und Gebäude innerhalb der geschützten kulturellen und historischen Einrichtungen.
Reform C6.1 R2 – Entwicklung eines Rahmens zur Gewährleistung angemessener Kompetenzen im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen, die für den Wiederaufbau nach dem Erdbeben erforderlich sind
Ziel der Maßnahme ist es, den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Baugewerbe durch die Bereitstellung von Bildungsprogrammen zu beheben. Diese Maßnahme besteht in der Veröffentlichung des nationalen Plans für die Entwicklung grüner Kompetenzen, der Bereitstellung von Erwachsenenbildungsprogrammen für energetische Renovierungen und eines neuen Master-Moduls für Renovierungen und Energieeffizienz.
Reform C6.1 R3 – Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses
Ziel der Maßnahme ist es, Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen, um den Verwaltungsaufwand bei der energetischen Sanierung und der Renovierung nach Erdbeben zu verringern. Diese Maßnahme besteht in der Entwicklung zentraler Anlaufstellen und der Stärkung der beruflichen Kapazitäten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Reform C6.1 R4 – Modernisierung und Integration seismischer Daten für den Renovierungsprozess und die Planung des künftigen Baus und der Überwachung der öffentlichen Infrastruktur
Ziel der Maßnahme ist es, die Risikoresilienz in der Raumplanung und im Bausektor zu verbessern, indem die Erhebung und Verarbeitung seismischer Daten verbessert wird. Diese Maßnahme besteht in der Stärkung der Kapazitäten, die für die Erhebung und Anwendung seismischer Daten für die Raumplanung und sicherere Baupraktiken erforderlich sind.
Investition C6.1 R4-I1 „Entwicklung des seisologischen Datennetzes“
Ziel der Maßnahme ist es, die Kapazitäten für die seismische Überwachung und Analyse zu stärken. Diese Maßnahme besteht in der Beschaffung seismischer Ausrüstung und der Schulung von Experten, die die Ausrüstung betreiben und die Daten verarbeiten.
Reform C6.1 R5 – Einführung eines neuen Modells für Strategien zur grünen Stadterneuerung und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und das kreislauforientierte Gebäude- und Raummanagement
Ziel der Maßnahme ist es, einen Rahmen für eine grüne Stadterneuerung zu schaffen, der eine nachhaltige Entwicklung fördert. Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Programmen für das kreislauforientierte Raum- und Gebäudemanagement und für grüne städtische Infrastruktur, der Annahme von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung und der Durchführung eines Pilotprojekts.
Reform C6.1 R6 – Pilotprojekt zur Einrichtung und Umsetzung eines systematischen Energiemanagements und zur Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells
Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung und Erprobung eines Modells zur Überwachung des Energieverbrauchs in Mehrfamilienhäusern. Diese Maßnahme besteht in der Durchführung eines Pilotprojekts zur Einführung einer automatischen Datenerhebung zur Überwachung des Energie- und Wasserverbrauchs in Mehrfamilienhäusern.
V.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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351
|
C6.1. R1
|
M
|
Annahme nationaler energetischer Renovierungsprogramme für i) Mehrfamilienhäuser, ii) Gebäude, die den Status eines Kulturguts haben (sowohl für den Zeitraum 2021–2030), und iii) die Verringerung der Energiearmut in Gebieten von besonderer staatlicher Bedeutung (für den Zeitraum 2021–2025)
|
Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen
|
|
|
|
Q4
|
2021
|
Veröffentlichung der Programme zur Förderung der umfassenden Renovierung von Gebäuden und hocheffizienter alternativer Systeme unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung gesunder Raumklimabedingungen, des Brandschutzes und der Risiken im Zusammenhang mit verstärkter seismischer Aktivität. Es wird eine spezifische Kategorie für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts eingeführt, die noch nicht in die Programme für die energetische Renovierung für eine EU-Kofinanzierung in Kroatien aufgenommen wurde.
Veröffentlichung des Programms zur Verringerung der Energiearmut in Gebieten von besonderem Interesse für den Zeitraum 2021–2025, das die umfassende Renovierung von Gebäuden in unterstützten und von der Regierung geförderten Sonderversorgungsgebieten, den Aufbau von Kapazitäten zur Verringerung der Energiearmut, die Verringerung des Endenergieverbrauchs und folglich die Verringerung der CO2-Emissionen von von Energiearmut betroffenen oder schutzbedürftigen Haushalten umfasst.
|
|
352
|
C6.1. R1
|
M
|
Annahme des Programms für die energetische Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021–2030
|
Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen
|
|
|
|
1. QUARTAL
|
2022
|
Veröffentlichung des Programms für die energetische Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021–2030, das eine umfassende Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors umfasst, einschließlich Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen bei gleichzeitiger Verringerung des Wärmebedarfs und des Energieverbrauchs öffentlicher Gebäude und einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und der daraus resultierenden Verringerung der CO2-Emissionen.
|
|
353
|
C6.1. R1-I1
|
T
|
Unterzeichnung von Verträgen über die energetische Renovierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern
|
|
EUR
|
0
|
66 361 404
|
Q4
|
2022
|
Unterzeichnung von Verträgen über 66 361 404 EUR für die energetische Renovierung von Gebäuden. Alle Verträge, in denen die einschlägige Energieeffizienzanforderung einer Verringerung des Energieverbrauchs für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung für jedes Gebäude (voraussichtlich für Gebäude mit dem Status eines Kulturguts) festgelegt wird, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung führen und den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen einhalten muss.
|
|
354
|
C6.1. R1-I1
|
T
|
Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
|
|
Anzahl (m²)
|
0
|
241 850
|
Q2
|
2026
|
Energetische Renovierung von mindestens 241 850 m² Mehrfamilienhäusern, wobei für jedes Gebäude (mit Ausnahme der Gebäude mit dem Status eines Kulturguts) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung zu erfüllen ist, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % auf dem Niveau des Ziels im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen muss. Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
|
|
355
|
C6.1. R1-I1
|
T
|
Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
Anzahl
(m²)
|
0
|
372 219
|
Q2
|
2026
|
Energetische Renovierung von mindestens 372 219 m² öffentlicher Gebäude, wobei für jedes Gebäude (mit Ausnahme der Gebäude mit dem Status eines Kulturguts) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung zu erfüllen ist, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % auf der Ebene des Ziels im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen muss.
Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
|
|
358
|
C6.1. R1-I3
|
T
|
Energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
|
|
Anzahl (m²)
|
0
|
31 000
|
Q2
|
2026
|
Energetische Renovierung von mindestens 31 000 m² Gebäude mit dem Status eines Kulturguts, wodurch eine Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Ziel erreicht wird, wobei für jedes Gebäude eine Mindestanforderung von 20 % im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung gilt.
Die Renovierung dieser Gebäude wird zu 100 % finanziert und steht im Einklang mit dem DNSH-Grundsatz.
Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
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|
359
|
C6.1. R2
|
M
|
Veröffentlichung des nationalen Kompetenzentwicklungsplans im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen in den Bereichen Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben
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Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Die Veröffentlichung des nationalen Kompetenzentwicklungsplans, mit dem die Kompetenzen grüner Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der energetischen Renovierung, der Renovierung nach Erdbeben, grüner Infrastruktur, der Anwendung naturbasierter Lösungen und dem kreislauforientierten Raum- und Gebäudemanagement verbessert werden sollen, auf der Grundlage einer Überprüfung bestehender Programme und der Ausarbeitung und Anpassung von Bildungsprogrammen, die im Rahmen der Reform festgelegt wurden.
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|
360
|
C6.1. R2
|
M
|
Ausbildungsbescheinigung
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Liste der von der Bildungseinrichtung ausgestellten Bescheinigungen
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Q2
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2026
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Die Bildungseinrichtung(en) muss/müssen den Abschluss der Erwachsenenbildungsprogramme für die Zeit nach dem Erdbeben und/oder die energetische Sanierung durch 500 Teilnehmer nachweisen.
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401
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C6.1. R2
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M
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Anmeldung zum neuen angebotenen Master-Programmmodul
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Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das neue Modul des Masterprogramms
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Q2
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2026
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Es wird eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das neue Modul des Masterprogramms zu den Themen Renovierung und Energieeffizienz veröffentlicht.
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362
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C6.1. R3
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M
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Einrichtung und Betrieb einer zentralen Anlaufstelle für die energetische Sanierung und Erdbebenverstärkung
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Zentrale Anlaufstelle betriebsbereit
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Q4
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2021
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Die physische zentrale Anlaufstelle wird im erdbebengeschädigten Gebiet eingerichtet und einsatzbereit gemacht, um den Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger zu verringern. Die Investition umfasst die Anpassung und Modernisierung der physischen Infrastruktur an einem Ort, an dem eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden soll, Investitionen in die Entwicklung und Wartung von Online-Systemen, Investitionen in die Funktionalität des Online-Systems, die Schulung des Personals, die Schulung der beteiligten Behörden und Werbemaßnahmen.
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363
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C6.1. R3
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M
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Einrichtung und Betrieb einer zentralen Online-Anlaufstelle für energetische Sanierung und Erdbebenverstärkung
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Zentrale Online-Anlaufstelle einsatzbereit
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Q4
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2022
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Inbetriebnahme einer zentralen Online-Anlaufstelle, die alle erforderlichen Informationen für die energetische Sanierung und den Wiederaufbau nach Erdbeben sammelt.
Die zentrale Anlaufstelle wird in zwei Phasen umgesetzt: I) Notdienste, die für die dringende strukturelle Renovierung und die notwendige Wiederherstellung von Schäden erforderlich sind, um ein Sicherheitsniveau für die Bürger und Einrichtungen zu gewährleisten; II) Integration aller anderen Dienstleistungen und Informationen, die für eine umfassende und energetische Renovierung erforderlich sind, in die Dienstleistungen und Informationen, die für das Konzept „Build Back Better“ vorgesehen sind.
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364
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C6.1. R3
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T
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Abgeschlossene Schulungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst für die Erbringung von Dienstleistungen als zentrale Anlaufstelle
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Anzahl
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0
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80
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Q2
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2026
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Schulung von mindestens 80 öffentlichen Bediensteten zur Erbringung von Dienstleistungen, bei denen Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben kombiniert werden.
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365
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C6.1. R4
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M
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Integration seismischer Daten
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Seismische Daten, die in Expertendatenbanken für Raumordnungspläne lokaler Gebietskörperschaften integriert sind
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Q2
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2025
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Seismische Daten werden in das Raumplanungssystem integriert und auf zehn Pilotdatenbanken für Raumordnungspläne der lokalen Gebietskörperschaften angewandt.
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366
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C6.1. R4-I1
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T
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Beschaffte seismische Ausrüstungseinheiten
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Anzahl
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0
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300
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Q4
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2022
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Mit der Investition werden die Organisations- und Infrastrukturkapazitäten der Seismologischen Untersuchung der Republik Kroatien durch den Erwerb von mindestens 300 Ausrüstungseinheiten gestärkt, um die Qualität der Erhebung, Verarbeitung und Anwendung der seismischen Daten zu verbessern, die für den Renovierungsprozess von Gebäuden, die Planung der Entwicklung neuer Einrichtungen und die Überwachung der öffentlichen Infrastruktur sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Kroatiens gegenüber Erdbeben und damit verbundenen Risiken erforderlich sind.
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367
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C6.1. R4-I1
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M
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Schulung der mit der Seismologieuntersuchung befassten Mitarbeiter
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Durchgeführte Schulungen
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Q2
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2026
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Für die Mitarbeiter der Seismologischen Untersuchung der Republik Kroatien werden Schulungen zum Betrieb der Ausrüstung und zur Verarbeitung der Daten durchgeführt.
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368
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C6.1. R5
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M
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Annahme des Programms für das kreislauforientierte Weltraummanagement und die Entwicklung von Gebäuden für den Zeitraum 2021–2030 und des Programms für die Entwicklung grüner städtischer Infrastruktur für den Zeitraum 2021–2030
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Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen
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Q4
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2021
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Das von der Regierung anzunehmende Programm zur Entwicklung des kreislauforientierten Raum- und Gebäudemanagements für den Zeitraum 2021–2030 enthält Ziele und Maßnahmen für das kreislauforientierte Raum- und Gebäudemanagement, mit denen unter anderem Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft bei der Planung neuer Gebäude, die Wiederverwendung aufgegebener Gebäude und die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Räume und Gebäude, die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Wiederverwendung von Bauprodukten und -materialien im Hinblick auf eine effiziente Nutzung räumlicher Ressourcen und die Verringerung des Aufkommens von Bauabfällen im Einklang mit dem aktualisierten Abfallbewirtschaftungsplan als Grundlage für die Entwicklung von Strategien für eine grüne Stadterneuerung gefördert werden;
In dem von der Regierung anzunehmenden Programm zur Entwicklung grüner städtischer Infrastruktur für den Zeitraum 2021–2030 werden die Ziele und Maßnahmen dargelegt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Verringerung der Auswirkungen von Wärmeinseln, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität in Städten, zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit, zur Verbesserung der Qualität städtischer Gebiete durch die Umwandlung unzureichend genutzter und aufgegebener Flächen, zur Förderung grüner Investitionen, zur Unterstützung der Wiederherstellung und Erhaltung von Arten und Lebensräumen im Rahmen der Arten- und Habitat-Richtlinien im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erzielung von Energieeinsparungen beitragen, die die Grundlage für die Entwicklung von Strategien für eine grüne Stadterneuerung bilden.
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369
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C6.1. R5
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T
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Annahme von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung
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Anzahl
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0
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10
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Q4
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2023
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Annahme von mindestens zehn Strategien für eine grüne Stadterneuerung, um die Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen Raums zu schaffen, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung einer grünen städtischen Infrastruktur und der Integration naturbasierter Lösungen, der Integration von Modellen für ein kreislauforientiertes Raum- und Gebäudemanagement, der Stärkung der Resilienz gegenüber Risiken und dem Klimawandel und der Unterstützung der allgemeinen nachhaltigen Entwicklung liegt.
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370
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C6.1. R5
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T
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Abschluss eines Pilotprojekts, das im Rahmen von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurde
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Anzahl
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0
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1
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Q2
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2026
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Mindestens ein Pilotprojekt, das im Rahmen von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurde, muss abgeschlossen werden.
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371
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C6.1. R6
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M
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Erfolgreicher Abschluss des Pilotprojekts für systematisches Energiemanagement mit dem Ziel, ein neues Finanzierungsmodell für energetische Renovierungen zu testen
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Veröffentlichung eines abgeschlossenen Pilotprojekts auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen
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Q4
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2023
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Im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung führt das Ministerium für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen in Zusammenarbeit mit der kroatischen Regierungsbehörde für Immobilien ein Pilotprojekt durch, das alle Sektoren des Energie- und Wasserverbrauchs in der lokalen Pilotverwaltungseinheit abdeckt, indem eine automatische Datenerhebung zum Energie- und Wasserverbrauch in Mehrfamilienhäusern in dem ausgewählten Pilotgebiet eingerichtet wird.
Ziel des Pilotprojekts ist es, Energie- und Wassereinsparungen durch die Einrichtung und Umsetzung eines systematischen Energiemanagements zu erzielen und die Erprobung der Umsetzungsmöglichkeiten des neuen Finanzierungsmodells für die energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse für seine Anwendung auf nationaler Ebene.
Auf der Grundlage des Pilotprojekts werden Leitlinien für die Anwendung des Energieverbrauchsmanagementmodells für Mehrfamilienhäuser auf nationaler Ebene entwickelt.
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V.3.
Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform C6.1 R7 – Kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts: ein Pilotprojekt zur Erkundung von Austausch- und Handelsmöglichkeiten
Ziel der Maßnahme ist es, Möglichkeiten für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts zu prüfen. Diese Maßnahme besteht in der Durchführung von Pilotprojekten und der Annahme nationaler Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts.
Investition C6.1 R1 – I4 energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
Ziel dieser Maßnahme ist es, das Ambitionsniveau der bestehenden Maßnahme C6.1 R1-I3 energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts zu erhöhen. Die Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts werden ausgearbeitet und auf der offiziellen Website des Ministeriums für Kultur und Medien veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen zu energetischen Renovierungsmaßnahmen, technischen Lösungen und modernen Materialien und präzisieren die Verfahren für die Erstellung der Dokumentation und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
V.4.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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402
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C6.1. R7
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M
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Unterzeichnete Vereinbarungen über die Durchführung von Pilotprojekten
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Unterzeichnete Vereinbarungen zur Durchführung von Pilotprojekten
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3. QUARTAL
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2024
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Vereinbarungen über die Durchführung von Pilotprojekten werden mit den lokalen Selbstverwaltungseinheiten unterzeichnet.
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403
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C6.1. R7
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T
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Abgeschlossene Pilotprojekte
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Abschluss von Pilotprojekten mit ausgerüsteten und betriebsbereiten Infrastrukturstandorten.
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Anzahl
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0
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2
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1. QUARTAL
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2026
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Die Pilotprojekte werden in zwei ausgewählten lokalen Verwaltungseinheiten abgeschlossen, wobei der Schwerpunkt auf der Wiederverwendung von Bauabfällen aus Gebäuden des Kulturerbes liegt.
Zwei Anlagen für die Bewirtschaftung von Bauabfällen müssen ausgerüstet und in Betrieb genommen werden.
Die Projekte werden im Einklang mit den DNSH-Grundsätzen durchgeführt.
Im Falle der Fahrzeugbeschaffung wird die Unterstützung ausschließlich für emissionsfreie Fahrzeuge und/oder Plug-in-Hybride mit Emissionen von weniger als 50 g CO2/km oder für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung auf der Grundlage der besten verfügbaren Technologien im Einklang mit den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge gewährt.
Für beide lokalen Gebietskörperschaften wird ein Inventar ausgewählter Gebäude mit dem Status eines Kulturguts erstellt.
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404
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C6.1. R7
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M
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Nationale Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
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Nationale Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts veröffentlicht
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1. QUARTAL
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2026
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Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts werden veröffentlicht. Es wird eine digitale Plattform für das Inventar von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts eingerichtet.
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405
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C6.1. R1 – I4
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M
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Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
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Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Kultur und Medien
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Q4
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2023
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Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts werden ausgearbeitet und auf der offiziellen Website des Ministeriums für Kultur und Medien veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen zu energetischen Renovierungsmaßnahmen, technischen Lösungen und modernen Materialien und präzisieren die Verfahren für die Erstellung der Dokumentation und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
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W. KOMPONENTE 7.1: Energie UND NACHHALTIGER VERKEHR (REPowerEU COMPONENT)
Hauptziel dieser Komponente ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere von Russland, zu verringern und den ökologischen Wandel in der gesamten Wirtschaft zu beschleunigen. Dies soll durch Maßnahmen in den Bereichen Energienetze, Flüssigerdgas- und Gasinfrastruktur, Nutzung erneuerbarer Energiequellen, emissionsfreier Verkehr und erneuerbarer Wasserstoff erreicht werden. Die genannten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Versorgungssicherheit und die Diversifizierung der Gasversorgung der Union zu verbessern, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien wie nachhaltigem Biomethan, erneuerbarem Wasserstoff und Geothermie zu verringern, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und deren Ausbau zu beschleunigen, zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit und zur Beseitigung von Engpässen bei der Stromverteilung beizutragen und einen emissionsfreien Verkehr zu unterstützen.
Von den neun Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente haben acht eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension. Die größten Investitionen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension betreffen die Erhöhung der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk und den Ausbau der Gasinfrastruktur sowie die Stärkung der Übertragungs- und Verteilungskapazitäten des Stromnetzes. Weitere bemerkenswerte Investitionen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension betreffen die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien wie erneuerbaren Wasserstoff, nachhaltiges Biomethan und geothermische Energie sowie Investitionen in mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge für den öffentlichen Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr und den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr.
Die Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die an Kroatien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit der Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilernetze (länderspezifische Empfehlungen 2022.3.3 und 2023.3.4), zur Steigerung des Einsatzes und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2020.3.8, 2022.3.2, 2023.3.1 und 3.2), zur Diversifizierung der Einfuhren fossiler Brennstoffe (länderspezifische Empfehlungen 2022.3.1), zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Verkehrssektor und zur Förderung eines emissionsfreien Verkehrs (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2020.3.7, 2022,3.5, 2023.3.1 und 3.6) umzusetzen.
Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, während der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 nicht für die Investition C7.1 I3 „Ausbau der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk und Stärkung der Gasinfrastruktur“ gilt.
W.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C7.1 R1 – Erweiterte Maßnahme: Dekarbonisierung des Energiesektors
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Reform C1.2 R1 auszuweiten: Dekarbonisierung des Energiesektors im Rahmen der Komponente 1.2 (Energiewende für eine nachhaltige Wirtschaft).
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein System des Eigenverbrauchs für selbstversorgende Energieerzeugungsanlagen.
Investition C7.1 R1-I1 – Wasserstoffnutzung und neue Technologien (Investition C1.2.R1-I3, die aus dem bereits angenommenen Durchführungsbeschluss des Rates übertragen wurde)
Ziel dieser Investition ist es, die Nutzung von Wasserstoff in Kroatien zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Finanzierung eines Projekts für erneuerbaren Wasserstoff und von Studien zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid.
Investition C7.1 R1-I2 – Schaffung einer wasserstoffbasierten Wirtschaft
Ziel der Investition ist es, die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff zu steigern.
Die Investition besteht in der Benennung der kroatischen Agentur für Kohlenwasserstoffe als Koordinierungsstelle für Wasserstoff in Kroatien und der Annahme der Studie über den Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050 durch die kroatische Agentur für Kohlenwasserstoffe.
Investition C7.1 R1- I3 – Stärkung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Verkehrs- und Wärmesektor
Ziel der Investition ist es, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen.
Die Investitionen bestehen aus Erdwärmebohrungen und der Annahme des Erschließungsplans für das geothermische Potenzial.
Investition C7.1 I4 – Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr
Ziel der Investition ist die Modernisierung des öffentlichen Personenlinienverkehrs im Stadt- und Vorortverkehr und die verstärkte Nutzung von emissionsfreien Fahrzeugen.
Die Investition besteht in der Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Bussen (elektrisch und/oder Wasserstoff).
Investition C7.1 I1 – Erweiterte Maßnahme: Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Investition C7.1 I4 Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr im Rahmen der Komponente 7.1 (Energie und sicherer Verkehr (REPowerEU-Komponente)).
Die Investition besteht in der Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Bussen (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben) und Wasserstoff-Energieeinheiten für den Antrieb elektrischer Lokomotiven.
W.2.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
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406
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C7.1. R1
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M
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Einführung des neuen Systems des Eigenverbrauchs
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Bestimmung in einem Rechtsakt, mit dem das neue System des Eigenverbrauchs eingeführt wird, mit Angabe seines Inkrafttretens
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1. QUARTAL
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2025
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Das neue Eigenverbrauchssystem für selbstversorgende Energieerzeugungsanlagen wird eingerichtet und gilt ab dem 1. Januar 2026. Das neue System des Eigenverbrauchs gewährleistet die Gleichbehandlung aller Kunden in Bezug auf den Zugang zum Verteilernetz und die Netzentgelte. Das neue System muss die Art und Weise der Berechnung der Vergütung für den selbst erzeugten Strom, der in das Netz eingespeist wird, neu gestalten; alle Entgelte und Entgelte, einschließlich der Netztarife, müssen kostenorientiert, verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein. Gleichzeitig schafft das neue System Anreize für Verbraucher, Selbstverbraucher zu werden, sowie für den Eigenverbrauch. Auf selbst erzeugten Strom, der in den Räumlichkeiten des Eigenverbrauchers verbleibt, dürfen keine Gebühren und Entgelte erhoben werden.
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51
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C7.1. R1-I1
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M
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Finanzierung eines Projekts für erneuerbaren Wasserstoff
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Zuschussvergabe für ein Projekt für erneuerbaren Wasserstoff, Lieferung des Elektrolyseurs, Installation eines Photovoltaik-Plans und unterzeichneter Vertrag über die Installation eines Elektrolyseurs
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Q4
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2025
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Zuschuss in Höhe von 15 Mio. EUR zur Finanzierung eines integrierten Projekts für erneuerbaren Wasserstoff, das die Lieferung des Elektrolyseurs mit einer Kapazität von mindestens 10 MW erneuerbaren Wasserstoffs vor Ort, die Installation eines Photovoltaikkraftwerks und den unterzeichneten Vertrag über die Installation eines Elektrolyseurs umfasst.
Das Projekt muss die Bedingungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 und der einschlägigen delegierten Rechtsakte (EU) 2023/1185 und (EU) 2023/1184 erfüllen.
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52
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C7.1. R1-I1
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M
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Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazität eingeleitet
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Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazität eingeleitet
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Q2
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2026
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Öffentliche Ausschreibung für den Bau einer Anlage, in der 20 MW an Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch Elektrolyse installiert werden sollen.
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54
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C7.1. R1-I1
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M
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Studien zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid
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Veröffentlichung der technischen Zusammenfassungen der Studien zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid
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Q2
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2026
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Veröffentlichung einer Reihe technischer Zusammenfassungen der Studien, die sich mit dem Potenzial für die unterirdische geologische Speicherung von CO2 in Kroatien (onshore und offshore) befassen. Die Studien umfassen die Kartierung geologischer Strukturen, die für die dauerhafte Entsorgung von Kohlendioxid akzeptabel sind, und eine integrierte Durchführbarkeitsstudie über die dauerhafte Entsorgung von Kohlendioxid am Standort Bockovac.
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407
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C7.1. R1-I2
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M
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Wasserstoff-Koordinierungsstelle
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Bestimmung in einem Rechtsakt, aus der hervorgeht, dass der Rechtsakt in Kraft tritt
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1. QUARTAL
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2024
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Ein Rechtsakt, mit dem die kroatische Agentur für Kohlenwasserstoffe als Koordinierungsstelle für Wasserstoff in Kroatien benannt wird, tritt in Kraft.
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408
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C7.1. R1-I2
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M
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Studie über den Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050
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Studie über den Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050, der von der kroatischen Agentur für Kohlenwasserstoffe angenommen wurde
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1. QUARTAL
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2025
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In der Studie über den Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050 wird die am besten geeignete Nutzung von Wasserstoff für die Dekarbonisierung der kroatischen Wirtschaft analysiert, wobei der Schwerpunkt auf der Nutzung von Wasserstoff für die Dekarbonisierung von Sektoren liegt, die schwer zu elektrifizieren sind, wie Industrie (Hochtemperaturprozesse), schwere Nutzfahrzeuge, See- und Schienenverkehr, bevor andere Sektoren berücksichtigt werden.
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412
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C7.1. R1-I3
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M
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Entwicklungsplan für das geothermische Potenzial
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Annahme und Veröffentlichung des Plans zur Entwicklung des geothermischen Potenzials durch das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung
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1. QUARTAL
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2024
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Der Entwicklungsplan für das geothermische Potenzial wird angenommen und veröffentlicht. In dem Plan werden die Gebiete in der Republik Kroatien festgelegt, in denen geothermische Potenziale erforscht, entwickelt und genutzt werden sollen.
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413
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C7.1. R1-I3
|
T
|
Durchführung von Erdwärmebohrungen
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Anzahl
|
0
|
2
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Q2
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2026
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An einem ausgewählten Standort sind zwei geothermische Explorationsbohrungen durchzuführen.
Die Bohrung umfasst nicht die Exploration oder Förderung von Öl oder Gas. Es dürfen keine Ausrüstungsgegenstände für diese Zwecke erworben oder verwendet werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Freisetzung von Methan minimiert wird und deutlich unter dem Schwellenwert von 20,000 Tonnen CO2-Äq/Jahr bleibt. Außerdem ist sicherzustellen, dass die geothermischen Bohrungen keine schädlichen Auswirkungen auf Wasserknappheit und Wasserqualität haben.
Mit dieser Maßnahme werden weder Fernwärmesysteme, die fossile Energiequellen nutzen, noch Investitionen in Anlagen, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen, unterstützt.
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116
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C1.4. R4-I1
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M
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70 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben)
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70 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben), die vorläufig technisch zugelassen sind
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0
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Q2
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2026
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Es ist ein Nachweis der vorläufigen technischen Abnahme nach dem Bau von 70 neuen Bussen mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben) vorzulegen.
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414
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C7.1. I1
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M
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103 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben)
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103 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben), die vorläufig technisch zugelassen sind
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Q2
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2026
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Der Nachweis der vorläufigen technischen Abnahme nach dem Bau von 103 neuen Bussen mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben) ist zu erbringen.
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415
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C7.1. I1
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T
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Eine Wasserstoff-Energieeinheit zum Antrieb elektrischer Lokomotiven in einem separaten Wagen (HERMES)
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Anzahl
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0
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1
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Q2
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2026
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Es ist eine Wasserstoff-Energieeinheit zum Antrieb elektrischer Lokomotiven in einem separaten Wagen (HERMES) zu installieren.
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W.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition C7.1 R1- I4 – Stärkung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Verkehrs- und Wärmesektor
Ziel der Investition ist es, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse.
Investition C7.1 R1-I5 – Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor (Investition C1.2.R1 -I4, die aus dem bereits angenommenen Durchführungsbeschluss des Rates übernommen wurde)
Ziel dieser Investition ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Annahme des Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor.
Investition C7.1 R1- I6 – Stärkung der Übertragungskapazitäten des Stromnetzes
Ziel dieser Investition ist es, die Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Energiesektors zu unterstützen.
Die Investition besteht im Austausch alter Stromtransformatoren und in der Sanierung von Umspannwerken.
Investition C7.1 I3 – Erhöhung der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk und Ausbau der Gasinfrastruktur
Ziel der Investition ist es, die Gasversorgung der Union stärker zu diversifizieren und die Sicherheit der Gasversorgung der benachbarten Mitgliedstaaten Kroatiens zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Erweiterung der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk, der Erweiterung der Pipeline Zlobin – Bosiljevo, der Pipeline Bosiljevo – Sisak – Kozarac sowie des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien – Slowenien.
W.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Anzahl
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
Maßeinheit
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Ausgangslage
|
Ziel
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Viertel
|
Jahre
|
|
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418
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C7.1. R1-I4
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M
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Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
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Ladeinfrastruktur für gebaute Elektrobusse
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Q2
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2026
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Es ist ein Nachweis über die Errichtung von mindestens 150 Ladestationen für Elektrobusse vorzulegen.
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55
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C7.1. R1-I5
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M
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Annahme eines Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor
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Inkrafttreten des Plans und des Programms für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor
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Q4
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2023
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Der Plan für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor tritt in Kraft. Der Plan enthält eine Politik zur Förderung der Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehrssektor in der Republik Kroatien. Der Plan umfasst eine laufende Überprüfung und Bewertung der Lage auf dem Biokraftstoffmarkt, neue Geschäftsmodelle, Interessenträger und Maßnahmen zur Förderung einer verstärkten Produktion und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehrssektor.
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419
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C7.1. R1-I6
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T
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Austausch von Stromtransformatoren
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Anzahl
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0
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8
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Q2
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2026
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Es werden mindestens acht alte Stromtransformatoren im Übertragungsnetz ersetzt.
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420
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C7.1. R1-I6
|
T
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Umbau von Umspannwerken
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Anzahl
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0
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2
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Q2
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2026
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Es müssen mindestens zwei 110-kV-Umspannwerke rekonstruiert werden.
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421
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C7.1. I3
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M
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Vertrag über Ausrüstung für den Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk
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Unterzeichnung des Ausrüstungsvertrags
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Q4
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2023
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Der Vertrag über die Ausrüstung für den Ausbau des LNG-Terminals Krk mit dem Ziel, die Kapazität auf 700 000 m³ pro Stunde (m³/h) zu erhöhen, wird unterzeichnet.
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422
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C7.1 I3
|
T
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Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk betriebsbereit
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m³/Stunde
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450 000
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700 000
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3. QUARTAL
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2025
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Der Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk wird mit einer erhöhten Vergasungskapazität von 700 000 m³/h in Betrieb genommen. Die Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk wird von derzeit 450 000 m³/h auf 700 000 m³/h erhöht.
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423
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C7.1 I3
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M
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Vertrag über Arbeiten zum Ausbau der Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo
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Unterzeichnung des Vertrags über die Bauarbeiten
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3. QUARTAL
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2023
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Für den Ausbau der Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo wird ein Vertrag über Arbeiten unterzeichnet.
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424
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C7.1 I3
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T
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Bau der erweiterten Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo
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Kilometer
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0
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58
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Q2
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2025
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Es wird eine erweiterte Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo mit einer Länge von 58 km gebaut.
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425
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C7.1 I3
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M
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Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac
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Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren eingeleitet
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1. QUARTAL
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2024
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Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac.
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426
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C7.1 I3
|
T
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Bau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac
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|
Kilometer
|
0
|
122
|
Q2
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2026
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Die 122 km lange Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac wird gebaut, wodurch die Gastransportkapazität nach Ungarn auf 400000 sm3/h erhöht wird.
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427
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C7.1 I3
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M
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Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien – Slowenien
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Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren eingeleitet
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1. QUARTAL
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2024
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Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien – Slowenien.
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428
|
C7.1 I3
|
T
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Bau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien – Slowenien
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Kilometer
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0
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36
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Q2
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2026
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Der 36 km lange Abschnitt Lučko – Zabok der Gasverbindungsleitung Kroatien – Slowenien wird gebaut, wodurch die Gastransportkapazität nach Slowenien auf 170000 sm3/h erhöht wird.
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X. KOMPONENTE 7.2: Energetische BEWIRTSCHAFTUNG VON GEBÄUDE (REPowerEU-KAPITEL)
Hauptziel dieser Komponente ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den ökologischen Wandel in der gesamten Wirtschaft zu beschleunigen. Dies soll durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung von Gebäuden, der Bekämpfung der Energiearmut und der Verbesserung grüner Kompetenzen erreicht werden. Die genannten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, Energiearmut zu bekämpfen, zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit beizutragen und die Umschulung der Arbeitskräfte zum Erwerb grüner Kompetenzen zu unterstützen.
Zwei der fünf Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente haben eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension, nämlich Investitionen in die energetische Renovierung von Gebäuden und die Renovierung von durch Erdbeben beschädigten Gebäuden durch energetische Renovierung.
Die Investitionen und Reformen tragen zur Umsetzung der an Kroatien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen bei, wonach die Energienachfrage durch Verbesserung der Energieeffizienz, vor allem in Wohngebäuden, gesenkt werden muss (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2022.3.4, 2023.3.1 und 3.5), politische Anstrengungen zur Vermittlung und zum Erwerb der für den ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen erforderlich sind (länderspezifische Empfehlungen 2023.3.7) und der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gesteigert werden müssen (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2020.3.8, 2022.3.2, 2023.3.1 und 3.2).
Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) festgelegt sind, wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht.
X.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C7.2 R1 – Erweiterte Maßnahme: Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses
Ziel der Maßnahme ist es, die Reform C6.1.R3: Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses im Rahmen der Initiative 6.1: Renovierung von Gebäuden. Der ausgeweitete Teil der Maßnahme besteht in der Organisation partizipativer Workshops, der Ausarbeitung eines Programms und eines Leitfadens für lokale Selbstverwaltungseinheiten und der Veröffentlichung von Lehrmaterial.
Reform C7.2 R2 – Erweiterte Maßnahme: Einführung eines neuen Modells für Strategien zur grünen Stadterneuerung und Durchführung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und das kreislauforientierte Gebäude- und Raummanagement
Ziel der Maßnahme ist es, die Reform C6.1.R5: Einführung eines neuen Modells für Strategien zur grünen Stadterneuerung und Durchführung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und das kreislauforientierte Gebäude- und Raummanagement im Rahmen der Initiative 6.1: Renovierung von Gebäuden. Der ausgeweitete Teil der Maßnahme besteht in der Annahme zusätzlicher Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung und der Durchführung zusätzlicher Pilotprojekte.
Investition C7.2 I3 „Renovierung von erdbebengeschädigten Gebäuden durch energetische Renovierung“
Ziel der Maßnahme ist es, die durch die Erdbeben von 2020 verursachten Schäden an öffentlichen Gebäuden zu beheben, die Erdbebensicherheit von Gebäuden zu erhöhen und ihre Energieeffizienz zu steigern. Die Investition besteht in der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude, die durch Erdbeben beschädigt wurden.
Die Renovierung von Gebäuden in ihren ursprünglichen Zustand vor Schäden wird gegebenenfalls aus dem EU-Solidaritätsfonds finanziert, während der Unterschied zur vollständigen Renovierung, einschließlich der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der Erhöhung ihrer Erdbebenresilienz („Build Back Better“-Grundsatz), durch diese Investition finanziert wird.
X.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
|
Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
|
Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
429
|
C7.2 R1
|
T
|
Durchführung partizipativer Workshops
|
|
Anzahl
|
0
|
6
|
3. QUARTAL
|
2025
|
In verschiedenen Selbstverwaltungseinheiten werden mindestens sechs partizipative Workshops zur Entwicklung von energetischer Renovierung und grüner Infrastruktur durchgeführt.
Es werden ein Programm und ein Leitfaden für die Durchführung partizipativer Workshops für die Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinheiten erstellt.
Schulungsmaterialien aus den Workshops werden der Öffentlichkeit zumindest auf dem Portal der zentralen Anlaufstelle zur Verfügung gestellt.
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|
430
|
C7.2 R2
|
T
|
Annahme von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung
|
|
Anzahl
|
10
|
70
|
3. QUARTAL
|
2025
|
Es werden mindestens 60 Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung angenommen.
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|
431
|
C7.2 R2
|
T
|
Abschluss von Pilotprojekten, die im Rahmen der Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurden
|
|
Anzahl
|
0
|
15
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 15 Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurden, müssen abgeschlossen werden.
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|
448
|
C7.2 I3
|
T
|
Energetische und erdbebenbedingte Renovierung öffentlicher Gebäude
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|
Anzahl (m²)
|
0
|
22 178
|
Q2
|
2026
|
Energetische Sanierung und Erdbebennachsorge von mindestens 22 178 m² öffentlicher Gebäude, die durch die Erdbeben beschädigt wurden (in einem oder mehreren der folgenden Gebiete: die Stadt Zagreb, die Gespanschaft Krapina-Zagorje, die Gespanschaft Zagreb, die Gespanschaft Sisak-Moslavina, die Gespanschaft Karlovac, die Gespanschaft Varaždin, die Gespanschaft Međimurje, die Gespanschaft Brod-Posavina, die Gespanschaft Koprivnica-Križevci und die Gespanschaft Bjelovar-Bilogora), wodurch die Mindestanforderung erreicht wird, den Energieverbrauch für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung jedes Gebäudes (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) zu senken, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % auf dem Niveau des Ziels im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen wird.
Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
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X.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform C7.2 R3 – Erweiterte Maßnahme: Einführung eines neuen Modells für Strategien zur grünen Stadterneuerung und Durchführung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und das kreislauforientierte Gebäude- und Raummanagement
Ziel der Maßnahme ist es, die Reform C6.1.R5: Einführung eines neuen Modells für Strategien zur grünen Stadterneuerung und Durchführung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und das kreislauforientierte Gebäude- und Raummanagement im Rahmen der Initiative 6.1 Renovierung von Gebäuden. Der ausgeweitete Teil der Maßnahme besteht in der Durchführung zusätzlicher Pilotprojekte.
Reform C7.2 R4 – Einführung eines neuen Modells von Erwachsenenbildungsprogrammen zur Entwicklung grüner Fähigkeiten und Kompetenzen im Bausektor, einschließlich Modulen zur Unterstützung der Integration von Arbeitnehmern aus Drittländern
Ziel der Maßnahme ist es, einen Rahmen für die Stärkung der Kompetenzen von Arbeitnehmern aus Drittländern im Bausektor zu schaffen. Die Maßnahme besteht in der Entwicklung eines Erwachsenenbildungsprogramms für Arbeitskräfte aus Drittländern zu energieeffizienten Gebäudetechnologien, der Entwicklung eines kroatischen Sprachmoduls im Bauberuf und eines interkulturellen Moduls. .
Investition C7.2 I1 – Erweiterte Maßnahme: Energetische Sanierung von Gebäuden
Ziel der Maßnahme ist die Aufstockung der Investition C6.1 R1-I1: Energetische Renovierung von Gebäuden im Rahmen der Initiative 6.1: Renovierung von Gebäuden. Der ausgeweitete Teil der Maßnahme besteht in der Erhöhung der Zahl der renovierten Quadratmeter öffentlicher Gebäude und Mehrfamilienhäuser und der Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen dieser Investition renoviert werden.
Investition C7.2 I2 – Renovierung von erdbebengeschädigten Gebäuden durch energetische Renovierung
Ziel der Maßnahme ist es, die durch die Erdbeben von 2020 verursachten Schäden an Gebäuden mit mehreren Wohnungen und öffentlichen Gebäuden zu beheben, die Erdbebensicherheit von Gebäuden zu erhöhen und ihre Energieeffizienz zu steigern. Die Investition besteht in der energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern, die durch Erdbeben beschädigt wurden, und in der Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen dieser Investition renoviert wurden.
Die Renovierung von Gebäuden in ihren ursprünglichen Zustand vor Schäden wird gegebenenfalls aus dem EU-Solidaritätsfonds finanziert, während der Unterschied zur vollständigen Renovierung, einschließlich der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der Erhöhung ihrer Erdbebenresilienz („Build Back Better“-Grundsatz), durch diese Investition finanziert wird.
X.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Anzahl
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
432
|
C7.2 R3
|
T
|
Abschluss von Pilotprojekten, die im Rahmen der Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurden
|
|
Anzahl
|
0
|
4
|
Q2
|
2026
|
Mindestens vier Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurden, müssen abgeschlossen werden.
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|
433
|
C7.2 R4
|
M
|
Schulungsprogramm für Arbeitnehmer aus Drittländern
|
Bildungsprogramm zu Renovierungsthemen konzipiert
|
|
|
|
1. QUARTAL
|
2025
|
Es wird ein Erwachsenenbildungsprogramm zu Renovierungsthemen konzipiert.
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|
435
|
C7.2 I1
|
T
|
Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
|
|
Anzahl (m²)
|
0
|
361 431
|
Q2
|
2026
|
Energetische Renovierung von mindestens 361 431 m² Mehrfamilienhäusern, wobei für jedes Gebäude (mit Ausnahme des Gebäudes mit dem Status eines Kulturguts) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung zu erfüllen ist, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % auf dem Niveau des Ziels im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen muss.
Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
|
|
436
|
C7.2 I1
|
T
|
Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
Anzahl (m²)
|
0
|
365 517
|
Q2
|
2026
|
Energetische Renovierung von mindestens 365 517 m² öffentlicher Gebäude, wobei für jedes Gebäude (mit Ausnahme der Gebäude mit dem Status eines Kulturguts) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung zu erfüllen ist, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % auf der Ebene des Ziels im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen muss.
Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
|
|
437
|
C7.2 I1
|
T
|
Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden
|
|
Anzahl
|
0
|
60
|
Q2
|
2026
|
In öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen dieser Investition renoviert werden, müssen mindestens 60 Systeme für erneuerbare Energien installiert werden.
|
|
438
|
C7.2 I2
|
T
|
Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Sanierung von durch die Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern
|
|
EUR
|
0
|
13 000 000
|
Q2
|
2024
|
Unterzeichnung von Verträgen über die Vergabe von mindestens 13 Mio. EUR für die energetische Sanierung von durch die Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern. Alle Verträge müssen i) für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) eine Mindestsenkung des Energieverbrauchs für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung vorschreiben, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um mindestens 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung beitragen soll, und ii) die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen sicherstellen.
|
|
356
|
C7.2 I2
|
T
|
Energetische Sanierung und Erdbebennachsorge von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern
|
|
Anzahl (m²)
|
0
|
78 350
|
Q2
|
2026
|
Energetische Sanierung und Erdbebennachsorge von mindestens 78 350 m² von durch die Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern (in einem der folgenden Gebiete: die Stadt Zagreb, die Gespanschaft Krapina-Zagorje, die Gespanschaft Zagreb, die Gespanschaft Sisak-Moslavina, die Gespanschaft Karlovac, die Gespanschaft Varaždin, die Gespanschaft Međimurje, die Gespanschaft Brod-Posavina, die Gespanschaft Koprivnica-Križevci und die Gespanschaft Bjelovar-Bilogora), wodurch die Mindestanforderung erreicht wird, den Energieverbrauch für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung jedes Gebäudes (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) zu senken, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % auf der Ebene des Ziels im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen wird.
Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
|
|
357
|
C7.2 I2
|
T
|
Energetische und erdbebenbedingte Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
Anzahl
(m²)
|
0
|
574 317
|
Q2
|
2026
|
Energetische Sanierung und Erdbebennachsorge von mindestens 574 317 m² öffentlicher Gebäude, die durch die Erdbeben beschädigt wurden (in einem oder mehreren der folgenden Gebiete: die Stadt Zagreb, die Gespanschaft Krapina-Zagorje, die Gespanschaft Zagreb, die Gespanschaft Sisak-Moslavina, die Gespanschaft Karlovac, die Gespanschaft Varaždin, die Gespanschaft Međimurje, die Gespanschaft Brod-Posavina, die Gespanschaft Koprivnica-Križevci und die Gespanschaft Bjelovar-Bilogora), wodurch die Mindestanforderung erreicht wird, den Energieverbrauch für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung jedes Gebäudes (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) zu senken, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % auf dem Niveau des Ziels im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen wird.
Die Kosten für den Einbau von Gaskesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, dürfen höchstens 20 % der Renovierungskosten ausmachen.
|
|
439
|
C7.2 I2
|
T
|
Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden, die durch die Erdbeben beschädigt wurden
|
|
Anzahl
|
0
|
50
|
Q2
|
2026
|
In öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen dieser Investition renoviert werden, müssen mindestens 50 Systeme für erneuerbare Energien installiert werden.
|
4.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens belaufen sich auf 9 961 398 190 EUR.
Die geschätzten Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels belaufen sich auf 2 721 804 579 EUR. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 559 000 000 EUR, während die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel 2 162 804 579 EUR betragen.
ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
1. Finanziellen Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
45
|
C1.2. R1-I2
|
M
|
Annahme eines Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Regierung
|
|
46
|
C1.2. R1-I2
|
T
|
Zahl der Unternehmen, die Unterstützung für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie erhalten
|
|
49
|
C1.2. R1-I3
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe für den Verkehr
|
|
59
|
C1.3. R1
|
M
|
Annahme des Mehrjahresprogramms für den Bau von Anlagen zur Behandlung von Wasser und kommunalem Abwasser
|
|
81
|
C1.3. R2
|
M
|
Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes
|
|
82
|
C1.3. R2
|
M
|
Überarbeitung des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022
|
|
91
|
C1.4. R1
|
M
|
Die Änderungen des Straßengesetzes
|
|
92
|
C1.4. R1
|
M
|
Das nationale Programm für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030
|
|
98
|
C1.4. R2
|
M
|
Annahme des sektorspezifischen Politikschreibens
|
|
109
|
C1.4. R3
|
M
|
Das neue Gesetz über den regelmäßigen und jahreszeitlichen Küstenverkehr
|
|
110
|
C1.4. R3
|
M
|
Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz
|
|
126
|
C1.5. R1
|
M
|
Operationelles Programm zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026
|
|
134
|
C1.5. R3
|
M
|
Einrichtung einer Stelle für die Durchführung und Verwaltung von Projekten des digitalen Wandels im Landwirtschaftsministerium
|
|
140
|
C1.6. R1
|
M
|
Szenarioanalyse im Rahmen der Entwicklung des nachhaltigen Tourismus
Strategie für 2030
|
|
156
|
C2.1. R2
|
M
|
Änderung der Satzung der ARPA zur Neudefinition ihres Mandats
|
|
157
|
C2.1. R2
|
M
|
Einrichtung des Durchführungs-, Prüf- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan
|
|
158
|
C2.1. R2
|
M
|
Annahme des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Mittel
|
|
159
|
C2.1. R2
|
M
|
Bewertung der Verwaltungskapazität
|
|
207
|
C2.4. R1
|
M
|
Neuer Beschluss der kroatischen Regierung über staatseigene Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind
|
|
231
|
C2.6. R1
|
M
|
Annahme einer neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2021–2030
|
|
232
|
C2.6. R1
|
M
|
Annahme des neuen Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten
|
|
247
|
C2.7. R1
|
M
|
Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens durch Änderung des Haushaltsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsverfahren
|
|
248
|
C2.7. R1
|
M
|
Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Haushaltspolitik.
|
|
250
|
C2.8. R1
|
M
|
Sensibilisierung aller Verantwortlichen durch regelmäßige Schulungen
|
|
251
|
C2.8. R2
|
M
|
Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden
|
|
253
|
C2.8. R3
|
M
|
Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer aktualisierten nationalen Risikobewertung.
|
|
265
|
C3.1. R1
|
M
|
Annahme des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung
|
|
293
|
C4.1. R4
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Mindestlohngesetzes
|
|
302
|
C4.3. R1
|
M
|
Annahme des Nationalen Plans gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2021-2027
|
|
312
|
C4.3. R3
|
M
|
Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027
|
|
333
|
C5.1. R3
|
M
|
Nationaler Plan zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027
|
|
351
|
C6.1. R1
|
M
|
Annahme nationaler energetischer Renovierungsprogramme für i) Mehrfamilienhäuser, ii) Gebäude, die den Status eines Kulturguts haben (sowohl für den Zeitraum 2021–2030), und iii) die Verringerung der Energiearmut in Gebieten von besonderer staatlicher Bedeutung (für den Zeitraum 2021–2025)
|
|
362
|
C6.1. R3
|
M
|
Eine physische zentrale Anlaufstelle für energetische Renovierung und Erdbebensicherheit
Verstärkung eingerichtet und einsatzbereit
|
|
368
|
C6.1. R5
|
M
|
Annahme des Programms für das kreislauforientierte Weltraummanagement und die Entwicklung von Gebäuden für den Zeitraum 2021–2030 und des Programms für die Entwicklung grüner städtischer Infrastruktur für den Zeitraum 2021–2030
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
804 597 701 EUR
|
2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
2
|
C1.1.1. R1-I1
|
M
|
Operative digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren
|
|
6
|
C1.1.1. R1-I2
|
T
|
Umsetzung des Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben 2020
|
|
14
|
C1.1.1. R4-I1
|
M
|
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten mit festgelegten Förderkriterien für Antragsteller und Projekte (einschließlich Kriterien für die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes)
|
|
16
|
C1.1.1. R4-I2
|
M
|
Schaffung eines Finanzinstruments zur Förderung von Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen
|
|
19
|
C1.1.1. R4-I3
|
M
|
Schaffung eines Finanzinstruments zur Förderung von Investitionen von Midcap-Unternehmen und Großunternehmen
|
|
21
|
C1.1.1. R4-I4
|
M
|
Schaffung eines Finanzinstruments für eine günstigere Finanzierung öffentlicher Einrichtungen
|
|
25
|
C1.1.1. R6
|
M
|
Änderungen des Rechtsrahmens
|
|
36
|
C1.2. R1
|
M
|
Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments mit Empfehlungen zum Abbau von Hindernissen und Verwaltungsverfahren, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Wege stehen
|
|
50
|
C1.2. R1-I3
|
M
|
Annahme der Wasserstoffentwicklungsstrategie
|
|
63
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Kanalisationsnetzes
|
|
68
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
131
|
C1.5. R2
|
M
|
Neues Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen
|
|
138
|
C1.5. R4
|
M
|
Die Online-Plattform zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und zur Verbesserung der Lebensmittelqualität
Spenden-IT-System
|
|
160
|
C2.1. R2
|
M
|
Modernisierung des IT-Systems eFondovi: Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
|
|
174
|
C2.2. R4
|
M
|
Änderung der Rechtsrahmen zur Förderung der freiwilligen funktionalen oder tatsächlichen Fusion der lokalen Gebietskörperschaften (LGU) und Annahme eines Beschlusses der kroatischen Regierung über die Kriterien für die Gewährung steuerlicher Anreize für freiwillige funktionale oder tatsächliche Fusionen
|
|
202
|
C2.3. R4
|
M
|
Optimierung des Genehmigungsverfahrens für Investitionen in die Konnektivität
|
|
214
|
C2.5. R1
|
M
|
Bereitstellung elektronischer Instrumente und angemessener Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Rat der Staatsanwaltschaft (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)
|
|
215
|
C2.5. R1
|
M
|
Änderungen des Konkursgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes
|
|
216
|
C2.5. R1
|
M
|
Angenommene Änderungen der Strafprozessordnung
|
|
266
|
C3.1. R1
|
M
|
Umfassende Analyse des Sekundarbildungsbedarfs
|
|
286
|
C4.1. R1
|
M
|
Ergänzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
|
|
291
|
C4.1. R3
|
M
|
Entwicklung von Kompetenzen entsprechend den Markterfordernissen
|
|
303
|
C4.3. R1
|
M
|
Verabschiedung des neuen Sozialfürsorgegesetzes
|
|
309
|
C4.3. R2
|
T
|
Schulung von Sozialbetreuern
|
|
352
|
C6.1. R1
|
M
|
Annahme des Programms für die energetische Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021–2030
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
804 597 701 EUR
|
3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
1
|
C1.1.1. R1
|
M
|
Annahme der Strategie zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung auf den KMU-Sektor durch die kroatische Regierung und des dazugehörigen Aktionsplans
|
|
7
|
C1.1.1. R1-I2
|
T
|
Umsetzung der Maßnahmen in den Aktionsplänen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft 2018, 2019, 2020
|
|
23
|
C1.1.1. R5-I1
|
M
|
Schaffung eines Beteiligungs- und beteiligungsähnlichen Finanzierungsinstruments (PE)
|
|
37
|
C1.2. R1
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Regelungen zur Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich der Einführung eines Prämiensystems zur Förderung erneuerbarer Energiequellen.
|
|
60
|
C1.3. R1
|
M
|
Änderungen des Rechtsrahmens im Wassersektor
|
|
69
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
An Wasserentnahmestellen installierte Wasserzähler
|
|
74
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Für Hochwasserschutzprojekte vergebene Bauaufträge
|
|
75
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
76
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Revitalisierte Fließgewässer
|
|
83
|
C1.3. R2
|
M
|
Annahme des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2023-2029
|
|
84
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Verringerung des Anteils der zur Beseitigung bestimmten Siedlungsabfälle (49 %)
|
|
99
|
C1.4. R2
|
M
|
Nationaler Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen
|
|
111
|
C1.4. R3
|
M
|
Das neue Gesetz über den maritimen Bereich und Seehäfen
|
|
114
|
C1.4. R3-I3
|
T
|
Neue Kabelfähre „Križnica“, in Betrieb über den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača
|
|
141
|
C1.6. R1
|
M
|
Annahme der Strategie der Regierung der Republik Kroatien für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030
|
|
144
|
C1.6. R1-I1
|
M
|
Veröffentlichung öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und den Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur über die wichtigsten Tourismus- und Küstengebiete hinaus
|
|
146
|
C1.6. R1-I2
|
M
|
Veröffentlichung öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern mit mindestens 50 % der Gesamtinvestitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels
|
|
150
|
C2.1. R1
|
M
|
Änderungen des Gesetzes über das System der strategischen Planung und
Management der Entwicklung der Republik Kroatien und Durchführungsbestimmungen
|
|
161
|
C2.1. R2-I1
|
T
|
Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel
|
|
165
|
C2.2. R1-I2
|
T
|
100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die staatliche Prüfung ablegen müssen, bestehen die staatliche Prüfung digital auf der Grundlage eines neuen Prüfungsmodells.
|
|
176
|
C2.3. R1
|
M
|
Strategie „Digitales Kroatien“
|
|
177
|
C2.3. R2
C2.3. R2.I2
|
M
|
Einrichtung der Plattformen für das zentrale Interoperabilitätssystem
|
|
179
|
C2.3. R3-I1
|
T
|
Aufrüstung der staatlichen Cloud
|
|
195
|
C2.3. R3-I12
|
M
|
Digitale Archive der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)
|
|
229
|
C2.5. R1-I6
|
M
|
Alle Gerichte erster Instanz sind ausgerüstet und erfüllen die Voraussetzungen für eine Verhandlung aus der Ferne.
|
|
233
|
C2.6. R1
|
M
|
Annahme von Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden
|
|
249
|
C2.7. R2
|
M
|
Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen, Haushaltsplanung
und wirtschaftspolitische Analysen
|
|
256
|
C2.9. R1
|
M
|
Leitlinien zur Verbesserung der Beteiligung von KMU an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und deren Bündelung
|
|
259
|
C2.9. R1-I1
|
M
|
Veröffentlichung unabhängiger Analysen und konkreter Empfehlungen zur Verbesserung des Aufwandsmanagements aller Mitarbeiter wichtiger Institutionen im Beschaffungssystem (MINGOR, SAFU, DKOM).
|
|
260
|
C2.9. R2
|
M
|
Änderung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, indem die Nutzung der elektronischen Beschwerde als obligatorisches Rechtsmittel eingeführt wird
|
|
273
|
C3.1. R2
|
M
|
Annahme des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung
|
|
275
|
C3.2. R1
|
M
|
Neues Gesetz über Wissenschaft und Hochschulbildung
|
|
281
|
C3.2. R2
|
M
|
Neuer Rechtsrahmen zur Regelung der Qualitätsanforderungen an Studienprogramme, Promotionsstudien und Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche Einrichtungen
|
|
284
|
C3.2. R3
|
M
|
Neues Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung
|
|
294
|
C4.1. R4
|
M
|
Annahme des Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des neuen Arbeitsgesetzes
|
|
313
|
C4.3. R3
|
M
|
Annahme von Behandlungsstandards für Familienassistenten
|
|
318
|
C5.1. R1
|
M
|
Annahme des Rahmens für die Leistungsbewertung der Gesundheitssysteme (Health System Performance Assessment Framework – HSPA)
|
|
323
|
C5.1. R1-I4
|
M
|
Modernisierung des Gesundheitswesens im Krankenhauszentrum KBC
Aufteilen
|
|
336
|
C5.1. R4
|
M
|
Änderung des Gesundheitsversorgungsgesetzes und des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung
|
|
346
|
C5.1. R5
|
M
|
Verbesserung und Ausweitung der telemedizinischen Dienste
|
|
349
|
C5.1. R5-I3
|
T
|
Teletransfusionsdienste
|
|
353
|
C6.1. R1-I1
|
T
|
Unterzeichnung von Verträgen über die energetische Renovierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern
|
|
359
|
C6.1. R2
|
M
|
Annahme des nationalen Kompetenzentwicklungsplans im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz und dem Wiederaufbau nach dem Erdbeben
|
|
363
|
C6.1. R3
|
M
|
Einrichtung und Betrieb einer zentralen Online-Anlaufstelle für energetische Sanierung und Erdbebenverstärkung
|
|
366
|
C6.1. R4-I1
|
T
|
Beschaffte seismische Ausrüstungseinheiten
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
804 597 701 EUR
|
4. Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
39
|
C1.2. R1-I1
|
M
|
Baugenehmigung für den Ausbau des Hochspannungsnetzes erteilt
|
|
163
|
C2.2. R1
|
M
|
Geänderter Rechtsrahmen für ein zentralisiertes Auswahlverfahren in der staatlichen Verwaltung, Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen von Beamten und Einführung eines modernen Einstellungssystems
|
|
166
|
C2.2. R2
|
M
|
Inkrafttreten von Gesetzen über Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie von Mobilitätsbestimmungen
|
|
205
|
C2.3. R4-I2
|
M
|
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver Infrastrukturen für die elektronische Kommunikation
|
|
217
|
C2.5. R1
|
T
|
Im Rahmen des Programms für die justizielle Aus- und Fortbildung eingeführte neue Aus- und Fortbildungsprogramme
|
|
218
|
C2.5. R1
|
M
|
Annahme von Änderungen des Rechtsrahmens im Justizbereich mit dem neuen Gesetz über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
|
|
219
|
C2.5. R1
|
T
|
Einrichtung von vier Mediationszentren an den Handelsgerichten in Zagreb, Split, Osijek und Rijeka und Annahme von Änderungen des Mediationsgesetzes
|
|
257
|
C2.9. R1
|
M
|
Änderung der Vorschriften für Schulungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
|
|
267
|
C3.1. R1
|
M
|
Annahme des Modells für die Finanzierung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
|
|
276
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Mittel für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen während des ersten Zweijahreszyklus der Durchführung von Programmvereinbarungen
|
|
297
|
C4.2. R1
|
M
|
Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes
|
|
316
|
C4.3. R3-I3
|
M
|
IT-System zur Berechnung der Preise für soziale Dienstleistungen und Dienstleister im Netz
|
|
325
|
C5.1. R1-I6
|
T
|
Diagnostische Medizinprodukte im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava
|
|
327
|
C5.1. R1-I8
|
T
|
Medizinprodukte für die operative Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava
|
|
343
|
C5.1. R4-I5
|
T
|
Diagnoseeinheiten Klinikelles Krankenhaus (KBC) Merkur
|
|
348
|
C5.1. R5-I2
|
T
|
Telekardiologische Dienstleistungen
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
306 166 382 EUR
|
5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
8
|
C1.1.1. R1-I2
|
M
|
Digitalisierung des KMU-Folgenabschätzungstests durch die Entwicklung einer digitalen Plattform für die Zusammenarbeit der Koordinatoren, Online-Schulungen und gegenseitige Kommunikation
|
|
9
|
C1.1.1. R1-I2
|
T
|
Umsetzung der Maßnahmen des neuen Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben
|
|
38
|
C1.2. R1
|
M
|
Plinacro-Zertifizierung durch die kroatische nationale Energieregulierungsbehörde (HERA)
|
|
64
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Für Abwasserinfrastrukturprojekte vergebene Bauaufträge
|
|
70
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Bauaufträge für Wasserversorgungsprojekte
|
|
71
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
94
|
C1.4. R1-I2
|
T
|
Einrichtung eines funktionalen Systems für die Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität
|
|
127
|
C1.5. R1-I1
|
T
|
Aufbau und Betrieb eines Logistik-Verteilungszentrums (Logistic Distribution Centre, LDC)
|
|
139
|
C1.5. R4-I1
|
M
|
Förderprogramm für die Infrastruktur zur Ausstattung von Lebensmittelbanken und Zwischenhändlern in der Lebensmittelspendenkette
|
|
142
|
C1.6. R1
|
M
|
Erstellung des metodologischen Rahmens für das Satellitenkonto für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien
|
|
143
|
C1.6. R1
|
M
|
Tourismusgesetz zur Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Entwicklung der Tourismusbranche
|
|
151
|
C2.1. R1
|
M
|
Änderungen des Gesetzes über die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften
|
|
168
|
C2.2. R2-I2
|
T
|
Mindestens 20 % der Beamten arbeiten im Rahmen des Smartworking-Modells.
|
|
169
|
C2.2. R2-I2
|
T
|
Mindestens 60 % der Beamten sind in intelligenter Arbeitsmethode geschult
|
|
170
|
C2.2. R3
|
M
|
Einrichtung eines E-Conservation-Dienstes
|
|
181
|
C2.3. R3-I2
|
M
|
Pilotprojekt zur Cybersicherheit
|
|
183
|
C2.3. R3-I3
|
M
|
Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle
|
|
191
|
C2.3. R3-I9
|
M
|
Einrichtung einer neuen Plattform für die Vergabe öffentlicher Aufträge und einer mobilen Anwendung
|
|
192
|
C2.3. R3-I10
|
M
|
CES-Systeme für die digitale Identität und die Personalverwaltung
|
|
203
|
C2.3. R4-I1
|
M
|
Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für die Durchführung der Projekte auf der Grundlage des Nationalen Rahmens für die Entwicklung der Breitband-Zugangsinfrastruktur (ONP)
|
|
220
|
C2.5. R1
|
M
|
Annahme neuer Rahmenbenchmarks für die Arbeit von Richtern und Einführung eines aktiven justiziellen Fallbearbeitungsinstruments
|
|
234
|
C2.6. R1
|
M
|
Annahme eines Ethikkodex für Parlamentarier und eines Ethikkodex für Beamte in der Exekutive
|
|
243
|
C2.6. R2
|
M
|
Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen
|
|
254
|
C2.8. R4
|
M
|
Stärkung der Aufsicht über den Finanzsektor auf der Grundlage einer Risikobewertung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
|
|
258
|
C2.9. R1
|
M
|
Integration eines maßgeschneiderten Rahmens für die Weiterbildung von Beschaffungsbeauftragten im Rahmen von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
|
|
268
|
C3.1. R1
|
M
|
Annahme der Änderungen für ein ganztägiges Unterrichtsmodell
|
|
319
|
C5.1. R1
|
T
|
Optimierung der Zeit für diagnostische Behandlungen – Wartelisten
|
|
337
|
C5.1. R4
|
T
|
Funktionale Integration von Krankenhäusern
|
|
338
|
C5.1. R4
|
T
|
Gemeinsames Vergabeverfahren für Gesundheitseinrichtungen
|
|
369
|
C6.1. R5
|
T
|
Annahme von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung
|
|
371
|
C6.1. R6
|
M
|
Erfolgreicher Abschluss des Pilotprojekts für systematisches Energiemanagement mit dem Ziel, ein neues Finanzierungsmodell für energetische Renovierungen zu testen
|
|
398
|
C4.3. R1
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes und Annahme der Entscheidung über die garantierte Mindestleistung
|
|
399
|
C5.1. R3-I1
|
M
|
Schaffung eines zentralisierten Finanzierungssystems für die fachärztliche Ausbildung
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
642 949 403 EUR
|
6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
40
|
C1.2. R1-I1
|
T
|
Abschluss der Modernisierung der Erdkabel zur Anbindung von sechs Inseln an das Festlandnetz
|
|
77
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
120
|
C1.4. R5-I2
|
M
|
Neue Rechtsvorschriften zum autonomen Fahren
|
|
167
|
C2.2. R2-I1
|
T
|
Das Personalverwaltungssystem, Öffentliches Register
Beamte und zentrales Gehaltssystem (RegZap – Cop)
ergänzt durch neun neue Funktionen, Digitalisierung aller damit verbundenen
Verfahren zur Vereinfachung und Beschleunigung der Änderung der
Gehaltssystem
|
|
171
|
C2.2. R3
|
M
|
Einrichtung eines nationalen Archivinformationssystems
|
|
182
|
C2.3. R3-I2
|
M
|
Öffentliche Kampagne zur Cybersicherheitsprävention
|
|
184
|
C2.3. R3-I4
|
M
|
IT-System CEZIH
|
|
208
|
C2.4. R2
|
M
|
Neuer Rechtsrahmen für staatseigene Unternehmen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der OECD.
|
|
228
|
C2.5. R1-I5
|
T
|
Neu renovierte Gerichtsgebäude, die der Technischen Verordnung über die rationelle Energienutzung und den thermischen Schutz in Gebäuden entsprechen
|
|
235
|
C2.6. R1
|
T
|
Aufstockung des Personalbudgets für Mitarbeiter von Korruptionsbekämpfungsstellen im Justizsystem.
|
|
236
|
C2.6. R1
|
T
|
Aufstockung der Mittel für den Erwerb von IT-Tools und -Ausrüstung durch Justizbehörden zur Untersuchung von Korruptionsdelikten und Straftaten der organisierten Kriminalität
|
|
241
|
C2.6. R1-I3
|
M
|
Verbesserte Informationssysteme für Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten und Justizbeamten
|
|
244
|
C2.6. R3
|
M
|
Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Bezug auf Mehrheitsbeteiligungen an lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
|
|
246
|
C2.6. R4
|
T
|
Schulung von Richtern in den Bereichen Korruptionsrisikomanagement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Rechtsschutz bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
|
|
263
|
C2.9. R3
|
M
|
Programme und Tätigkeiten zur Gestaltung und Verwaltung eines innovativen öffentlichen Beschaffungswesens
|
|
326
|
C5.1. R1-I7
|
T
|
Neue Einrichtungen im Clinical Hospital Centre (KBC) Sestre Milosrdnice
|
|
347
|
C5.1. R5-I1
|
T
|
Digitalisierte, integrierte Betriebsräume (Firule und Križine) und Robotersystem am Firule-Standort installiert und funktionsfähig
|
|
350
|
C5.1. R5-I4
|
T
|
Operatives Theaterklinisches Krankenhauszentrum (KBC) Sestre milosrdnice ausgestattet mit robotergesteuerter Chirurgie
|
|
407
|
C7.1 R1-I2
|
M
|
Wasserstoff-Koordinierungsstelle
|
|
412
|
C7.1 R1-I3
|
M
|
Entwicklungsplan für das geothermische Potenzial
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
505 174 531 EUR
|
7.Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
3
|
C1.1.1. R1-I1
|
M
|
Aufrüstung der START-Systeme
|
|
4
|
C1.1.1. R1-I1
|
T
|
Einrichtung physischer Zugangspunkte zur START-Plattform
|
|
5
|
C1.1.1. R1-I1
|
M
|
Digitalisierung der gezielten MINGOR-Prozesse im Rahmen des Gesetzes über strategische Investitionsprojekte der Republik Kroatien, des Gesetzes über die Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die weitere Digitalisierung und Vernetzung des JRPI-Systems
|
|
10
|
C1.1.1. R1-I2
|
T
|
Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer
|
|
12
|
C1.1.1. R2
|
T
|
Vereinfachung oder Streichung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen an freiberufliche Dienstleistungen
|
|
13
|
C1.1.1. R3
|
M
|
Zur Schaffung eines strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen
|
|
28
|
C1.1.2. R1
|
M
|
Änderung und Ergänzung des Rechtsrahmens für steuerliche FuE-Anreize
|
|
30
|
C1.1.2. R2-I3
|
T
|
Gewährung von Unterstützung zur Förderung des Wachstums von Start-up-Unternehmen in Hochtechnologie- und Wissenssektoren
|
|
32
|
C1.1.2. R2-I5
|
T
|
Unterstützung von Projekten zur Kommerzialisierung von Innovationen
|
|
41
|
C1.2. R1-I1
|
T
|
Abschluss der Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV)
|
|
42
|
C1.2. R1
|
T
|
Zusätzliche installierte Kapazität von 1 500 MW an erneuerbaren Energien.
|
|
43
|
C1.2. R1-I1
|
T
|
Anzahl der installierten intelligenten Zähler
|
|
47
|
C1.2. R1-I2
|
T
|
Unterzeichnung von Verträgen zur Erschließung des geothermischen Potenzials
|
|
61
|
C1.3. R1
|
T
|
Integration der Wasserversorgungsunternehmen
|
|
85
|
C1.3. R2
|
T
|
Verringerung des Anteils der zur Beseitigung bestimmten Siedlungsabfälle (51 %)
|
|
96
|
C1.4. R1-I4
|
M
|
Einrichtung eines gut funktionierenden Meldekontrollsystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße
|
|
100
|
C1.4. R2
|
M
|
Reorganisation der Eisenbahngesellschaften und Geschäftsführung
|
|
105
|
C1.4. R2-I4
|
T
|
Erneuerung und Ausbau der zweigleisigen Eisenbahnstrecke Zagreb Kustošija – ZG Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor auf einer Länge von 3,4 km
|
|
118
|
C1.4. R5-I1
|
T
|
Elektrifizierung und Ökologisierung des Bodenabfertigungssystems am Flughafen Zadar
|
|
135
|
C1.5. R3-I1
|
T
|
Digitalisierung von mindestens 30 öffentlichen Diensten in der Landwirtschaft, die im Aktionsplan für den digitalen Wandel der öffentlichen Dienste in der Landwirtschaft aufgeführt sind
|
|
137
|
C1.5. R3-I3
|
M
|
Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitsinformationssystems
|
|
148
|
C1.6. R1-I3
|
M
|
Bildungsprogramme zur Stärkung der Kenntnisse und Kompetenzen im Tourismus
|
|
164
|
C2.2. R1-I1
|
T
|
100 % aller neu eingestellten Beamten auf Lebenszeit in Regierungsstellen werden ausschließlich über ein neues zentralisiertes, digitalisiertes und standardisiertes Auswahl- und Einstellungssystem eingestellt, das über eine neu entwickelte IT-Plattform zur Verfügung steht.
|
|
178
|
C2.3. R2-I1
|
M
|
Einrichtung des zentralen Interoperabilitätssystems
|
|
185
|
C2.3. R3-I5
|
T
|
Elektronische Signatur des digitalen Personalausweises
|
|
190
|
C2.3. R3-I8
|
T
|
Digitale elektronische öffentliche Dienste, die in die neue mobile Plattform integriert sind
|
|
199
|
C2.3. R3-I14
|
M
|
System für elektronische Rechnungen und Online-Mehrwertsteuerabrechnung
|
|
210
|
C2.4. R4
|
T
|
Veräußerung von 90 staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien nicht von besonderem Interesse sind und von der CERP verwaltet werden
|
|
212
|
C2.4. R5
|
M
|
Entwicklung eines IT-Systems und einer Methodik für die Verringerung des Bestands an staatseigenem Eigentum und die schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte
|
|
224
|
C2.5. R1-I1
|
M
|
Alle neuen erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Gerichtsentscheidungen, die das Verfahren beenden, werden anonymisiert und auf dem Portal veröffentlicht.
|
|
226
|
C2.5. R1-I3
|
M
|
Verbessertes eSpis-System mit neuen Funktionen und neuer Architektur, die in das gemeinsame Dienstleistungszentrum (CDU) integriert sind
|
|
238
|
C2.6. R1
|
T
|
Verringerung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität
|
|
240
|
C2.6. R1-I2
|
M
|
Einrichtung eines Informationssystems für die Verwaltung der ethischen Infrastruktur von Beamten
|
|
252
|
C2.8. R2
|
T
|
Stärkung der Aufsicht durch regelmäßige Sitzungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Aufsicht“
|
|
261
|
C2.9. R2
|
T
|
Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Beschwerden und Entscheidungen
|
|
277
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Anteil der Universitäten oder Forschungsinstitute, die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben
|
|
288
|
C4.1. R2
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsmarktgesetzes
|
|
289
|
C4.1. R2
|
M
|
Verbesserte Qualität der Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen
|
|
295
|
C4.1. R4
|
T
|
Erhöhung des Verhältnisses des Mindestlohns zum durchschnittlichen Bruttolohn im Jahr 2024 auf 50 %.
|
|
296
|
C4.1. R4
|
T
|
Verringerung des Anteils befristeter Arbeitsverträge auf 17 %
|
|
299
|
C4.2. R1
|
T
|
Erhöhung des Gesamtrenteneinkommens um mindestens 10 % für Empfänger der neu definierten Form der Hinterbliebenenrente
|
|
301
|
C4.2. R1
|
T
|
Anhebung der Mindestrente um 3 %
|
|
305
|
C4.3. R1
|
M
|
Erlass einer normativen Regelung zu funktional integrierten Sozialleistungen
|
|
308
|
C4.3. R1-I2
|
M
|
Digitale Verfügbarkeit von Informationen über Sozialschutzleistungen auf nationaler Ebene
|
|
314
|
C4.3. R3-I1
|
T
|
Stärkung der personellen Kapazitäten zur Erbringung gemeindenaher Dienstleistungen
|
|
378
|
C1.3. R2-I1
|
M
|
Inkrafttreten der Deponiesteuerverordnung
|
|
408
|
C7.1 R1-I2
|
M
|
Studie über den Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
699 096 086 EUR
|
8.Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
78
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Revitalisierte Fließgewässer
|
|
119
|
C1.4. R5-I2
|
T
|
Prüfprototypen von vollständig autonomen Fahrzeugen und Elektrofahrzeugen und einschlägige Prüfungen
|
|
133
|
C1.5. R2-I2
|
T
|
Modernisierung des operativen Informationssystems zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtung von 90 ständigen Stationen zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen
|
|
175
|
C2.2. R4-I1
|
M
|
Unterstützungsmechanismus für freiwillige funktionale und tatsächliche Verbindungen und Einrichtung eines vollständigen Unterstützungssystems für die funktionale und wirksame Kopplung von Einheiten
|
|
239
|
C2.6. R1-I1
|
M
|
Bewertung der Auswirkungen der nationalen Informationskampagne zur Korruptionsbekämpfung
|
|
242
|
C2.6. R1-I4
|
T
|
Modernisierung von vier regionalen Zentren des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PN USKOK)
|
|
282
|
C3.2. R2-I1
|
T
|
Finanzhilfen, die im Rahmen der Programmplanung gewährt werden, um die Verfügbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen in MINT-/IKT-Bereichen zu erhöhen und ihre Mobilität für die nationale und internationale Zusammenarbeit zu verbessern
|
|
290
|
C4.1. R2
|
T
|
Verbesserte Qualität der Unterstützung für mindestens 5000 Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen
|
|
298
|
C4.2. R1
|
M
|
Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über obligatorische Pensionsfonds.
|
|
339
|
C5.1. R4-I1
|
T
|
Zentrale Verwaltung parenteraler Präparate in 8 Krankenhäusern
|
|
342
|
C5.1. R4-I4
|
T
|
System zur Überwachung von Arzneimittelengpässen auf der Grundlage der Blockchain-Technologie
|
|
365
|
C6.1. R4
|
M
|
Integration seismischer Daten
|
|
406
|
C7.1 R1
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Einführung des neuen Systems des Eigenverbrauchs
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
20 095 476 EUR
|
9.Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
11
|
C1.1.1. R1-I2
|
T
|
Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur weiteren Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer
|
|
15
|
C1.1.1. R4-I1
|
T
|
Gewährung der Mittel an KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten
|
|
17
|
C1.1.1. R4-I2
|
T
|
Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
|
|
18
|
C1.1.1. R4-I2
|
T
|
Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
|
|
20
|
C1.1.1. R4-I3
|
T
|
Anzahl der geförderten Projekte für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen
|
|
22
|
C1.1.1. R4-I4
|
T
|
Kredite für Projekte des öffentlichen Sektors
|
|
24
|
C1.1.1. R5-I1
|
T
|
Investitionen in Beteiligungs- und beteiligungsähnliche Instrumente
|
|
26
|
C1.1.1. R6-I1
|
T
|
Investitionen in den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft
|
|
27
|
C1.1.1. R6-I2
|
M
|
Einrichtung eines Systems zur Faktenprüfung
|
|
29
|
C1.1.2. R2-I2
|
T
|
Unterstützung von KMU beim Ausbau ihrer Managementkapazitäten
|
|
31
|
C1.1.2. R2-I4
|
T
|
Unterstützung des Wachstums von Start-up-Unternehmen durch die Einrichtung eines Accelerator-Programms.
|
|
33
|
C1.1.2. R3-I2
|
T
|
Gewährung von Unterstützung in Form von Gutscheinen
|
|
34
|
C1.1.2. R3-I3
|
T
|
Finanzhilfe für den digitalen Wandel kroatischer KMU
|
|
44
|
C1.2. R1-I1
|
M
|
Ausbau- und Unterseekabel des Hochspannungsnetzes (220/110 kV) für das Verteilnetz
|
|
48
|
C1.2. R1-I2
|
M
|
Ergebnisse des geothermischen Potenzials für Fernwärme werden öffentlich zugänglich gemacht
|
|
51
|
C7.1 R1-I1
|
M
|
Finanzierung eines Projekts für erneuerbaren Wasserstoff
|
|
52
|
C7.1 R1-I1
|
M
|
Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazität eingeleitet
|
|
54
|
C7.1 R1-I1
|
M
|
Studien zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid
|
|
65
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Bau oder Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen
|
|
66
|
C1.3. R1-I1
|
T
|
Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes
|
|
72
|
C1.3. R1-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
79
|
C1.3. R1-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
86
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Errichtete Sortieranlagen
|
|
87
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Gebaute Anlagen zur Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle
|
|
88
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Funktionsstätte für die Sortierung fester/mobiler Abfälle
|
|
90
|
C1.3. R2-I2
|
T
|
Sanierung von Deponien
|
|
95
|
C1.4. R1-I3
|
M
|
Einrichtung eines nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSKP)
|
|
97
|
C1.4. R1-I5
|
M
|
Einrichtung eines Überwachungssystems für Gefahrguttransporte auf der Straße (e-ADR)
|
|
104
|
C1.4. R2-I3
|
T
|
Beseitigung von fünf Engpässen auf Streckenabschnitten mit derzeit eingeschränkten Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 60 km/h
|
|
107
|
C1.4. R2-I6
|
T
|
Herstellung von zwei Prototypen von Batteriezügen
|
|
108
|
C1.4. R2-I7
|
M
|
Modernisierung der HŽ-Passagier-IT-Systeme
|
|
112
|
C1.4. R3-I1
|
T
|
Neues Passagierterminal am Stadthafen Split
|
|
116
|
C7.1. I4
|
M
|
70 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben)
|
|
117
|
C1.4. R4-I2
|
T
|
30 neue Straßenbahnen für den öffentlichen Verkehr
|
|
122
|
C1.4. R5-I2
|
M
|
Neue städtische Verkehrsdienste mit vollständig autonomen und Elektrofahrzeugen, die an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst sind, und eine spezielle Infrastruktur
|
|
123
|
C1.4. R5-I2
|
T
|
50000 kostenlose Gutscheine für Fahrten mit vollständig autonomen Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen und/oder mit Schwierigkeiten bei der Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel
|
|
124
|
C1.4. R5-I3
|
T
|
2000 Straßenfahrzeuge mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben)
|
|
128
|
C1.5. R1-I1
|
T
|
Bau von mindestens zwei Logistik-Verteilungszentren
|
|
129
|
C1.5. R1-I2
|
T
|
Schulungen für Erzeugerorganisationen
|
|
130
|
C1.5. R1-I2
|
M
|
System zur Kennzeichnung von Obst und Gemüse
|
|
136
|
C1.5. R3-I2
|
M
|
Einrichtung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft
|
|
145
|
C1.6. R1-I1
|
M
|
Abschluss der ausgezeichneten Projekte für den Bau und die Anpassung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur
|
|
147
|
C1.6. R1-I2
|
M
|
Abschluss ausgezeichneter Investitionsprojekte zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern
|
|
149
|
C1.6. R1-I3
|
T
|
Gebildete Personen in tourismusbezogenen Bildungsprogrammen
|
|
152
|
C2.1. R1
|
T
|
Verringerung des Verwaltungsaufwands, der sich unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt, durch Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren
|
|
153
|
C2.1. R1-I1
|
T
|
Digitalisierung aller Geschäftsprozesskartierungen im Bereich der strategischen Planung und der Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften
|
|
162
|
C2.1. R2-I1
|
T
|
Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel
|
|
172
|
C2.2. R3-I1
|
T
|
Schaffung einer Reihe von 60 öffentlich zugänglichen Naturschutzbasen für die komplexesten kulturellen und historischen Stätten von hohem Denkmalwert
|
|
173
|
C2.2. R3-I2
|
T
|
600 Ersteller von Dokumenten nutzen das Archivinformationssystem
|
|
180
|
C2.3. R3-I1
|
T
|
Erhöhung der Zahl der Nutzer im gemeinsamen Dienstleistungszentrum
|
|
186
|
C2.3. R3-I6
|
M
|
Ausbau der staatlichen Informationsinfrastruktur (DII)
|
|
187
|
C2.3. R3-I6
|
T
|
Neue Nutzer des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)
|
|
188
|
C2.3. R3-I7
|
M
|
Digitale Raumordnungspläne
|
|
189
|
C2.3. R3-I7
|
M
|
Aktualisierung des Informationssystems für Raumordnungspläne
|
|
193
|
C2.3. R3-I10
|
M
|
Modernisierung der Digitalisierung des CES
|
|
194
|
C2.3. R3-I11
|
M
|
Verbessertes IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)
|
|
196
|
C2.3. R3-I12
|
M
|
Digitales Archiv der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)
|
|
197
|
C2.3. R3-I13
|
M
|
Verbessertes Informationssystem der Steuerverwaltung
|
|
200
|
C2.3. R3-I15
|
T
|
Tools im IT-System für den Tourismus
|
|
201
|
C2.3. R3-I16
|
T
|
Neue Anwendungsmodule für das IT-System für den Sport
|
|
449
|
C2.3. R3-I18
|
M
|
Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen Kroatien und dem GU EuroHPC und Auszahlung des freiwilligen Beitrags zum GU EuroHPC
|
|
204
|
C2.3. R4-I1
|
M
|
Breitbandzugang für Haushalte in weißen NGA-Gebieten
|
|
206
|
C2.3. R4-I2
|
T
|
Zugang zu 5G
|
|
209
|
C2.4. R3
|
T
|
Schulungen für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich der Corporate Governance
|
|
211
|
C2.4. R4
|
T
|
Veräußerung von 20 staatseigenen Unternehmen im CERP-Portfolio
|
|
213
|
C2.4. R5
|
T
|
Veräußerung staatseigener Immobilien
|
|
221
|
C2.5. R1
|
T
|
Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen
|
|
222
|
C2.5. R1
|
T
|
Verringerung der Gesamtzahl aller anhängigen Rechtssachen
|
|
225
|
C2.5. R1-I2
|
T
|
60 % der Kataster- und Katasterdaten integriert
|
|
227
|
C2.5. R1-I4
|
T
|
Bau einer Garage für den Justizplatz in Zagreb
|
|
230
|
C2.5. R1-I6
|
M
|
Modernisierung der IKT-Infrastrukturen in Justizbehörden
|
|
237
|
C2.6. R1
|
M
|
Einrichtung einer IT-Plattform zur Überwachung der Umsetzung nationaler Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
|
|
245
|
C2.6. R3
|
M
|
Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Programms zur Korruptionsbekämpfung 2021-2022 auf mehrheitlich in Besitz befindliche Unternehmen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften
|
|
264
|
C2.9. R3
|
T
|
Schulungen zur innovationsfördernden Auftragsvergabe
|
|
269
|
C3.1. R1
|
T
|
Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
|
|
270
|
C3.1. R1-I1
|
T
|
Anzahl der in der FBBE errichteten Plätze
|
|
271
|
C3.1. R1-I2
|
T
|
Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Klassenzimmer für Grundschulen
|
|
274
|
C3.1. R2-I1
|
T
|
Digitale Infrastruktur und Ausrüstung für öffentliche Hochschuleinrichtungen
|
|
278
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Abgeschlossene Forschungsprojekte im „grünen“ Bereich durch wissenschaftliche Einrichtungen, die neue Programmvereinbarungen unterzeichnet haben
|
|
279
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Mittel für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen
|
|
280
|
C3.2. R1-I1
|
T
|
Umstrukturierung von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten
|
|
283
|
C3.2. R2-I2
|
T
|
Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung
|
|
285
|
C3.2. R3-I1
|
T
|
Finanzhilfen, die im Rahmen eines „Pilotprogramms“ zur Unterstützung der Schaffung eines reformierten FuEuI-Rahmens gewährt werden.
|
|
287
|
C4.1. R1
|
T
|
Zahl der Begünstigten der neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
|
|
292
|
C4.1. R3-I1
|
T
|
Verwendung von Bildungsgutscheinen
|
|
300
|
C4.2. R1
|
M
|
Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes
|
|
304
|
C4.3. R1
|
T
|
Begünstigte der garantierten Mindestleistung und der nationalen Entschädigung für ältere Menschen
|
|
307
|
C4.3. R1-I1
|
T
|
Zugang lokaler Gebietskörperschaften zu Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten
|
|
310
|
C4.3. R2-I1
|
T
|
Beschäftigung von Fachkräften für soziales Mentoring
|
|
317
|
C4.3. R3-I4
|
T
|
Bau von Altenheimen, Altenheimen und Altenheimen
|
|
324
|
C5.1. R1-I5
|
T
|
Zentrales Operationsblockgebäude mit zugehörigem Inhalt des Allgemeinen Krankenhauses Varaždin
|
|
328
|
C5.1. R1-I9
|
M
|
Projekt zur Entwicklung des Krankenhauszentrums Zagreb (KBC)
|
|
329
|
C5.1. R2
|
M
|
Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch die Entwicklung klinischer elektronischer Leitlinien
|
|
331
|
C5.1. R2-I1
|
T
|
Verbesserung der Qualität der onkologischen Strahlentherapie
|
|
332
|
C5.1. R2-I2
|
T
|
Einheitliche IT-Plattform für die Überwachung onkologischer Patienten
|
|
334
|
C5.1. R3-I1
|
T
|
Facharztausbildung auf der primären Grundstufe der Gesundheitsversorgung
|
|
335
|
C5.1. R3-I2
|
T
|
Bachelor der fachärztlichen Krankenpflegeausbildung in Notfallmedizin
|
|
340
|
C5.1. R4-I2
|
T
|
Einheitstherapiesystem für feste Formen von Arzneimitteln in 40 kroatischen Krankenhäusern
|
|
341
|
C5.1. R4-I3
|
T
|
Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten
|
|
344
|
C5.1. R4-I5
|
T
|
Überwachung der Behandlungsergebnisse von Patienten mit chronischer Erkrankung außerhalb eines Krankenhauses in öffentlichen Apotheken
|
|
354
|
C6.1. R1-I1
|
T
|
Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
|
|
355
|
C6.1. R1-I1
|
T
|
Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
358
|
C6.1. R1-I3
|
T
|
Energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
|
|
360
|
C6.1. R2
|
M
|
Ausbildungsbescheinigung
|
|
364
|
C6.1. R3
|
T
|
Abgeschlossene Schulungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst für die Erbringung von Dienstleistungen als zentrale Anlaufstelle
|
|
367
|
C6.1. R4-I1
|
M
|
Schulung der mit der Seismologieuntersuchung befassten Mitarbeiter
|
|
370
|
C6.1. R5
|
T
|
Abschluss eines Pilotprojekts, das im Rahmen von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurde
|
|
376
|
C1.2 R1-I1
|
T
|
Anzahl der installierten intelligenten Zähler
|
|
377
|
C1.2 R1-I1
|
M
|
Neue Speicherkapazität für Energiebatterien
|
|
380
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen
|
|
381
|
C1.3. R2-I1
|
T
|
Bau von Abfallumschlagstationen
|
|
396
|
C3.1. R1-I3
|
T
|
Anzahl der renovierten oder gebauten Klassenzimmer der Sekundarstufe
|
|
401
|
C6.1. R2
|
M
|
Anmeldung zum neuen angebotenen Master-Programmmodul
|
|
413
|
C7.1 R1-I3
|
T
|
Durchführung von Erdwärmebohrungen
|
|
414
|
C7.1 I1
|
M
|
103 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder wasserstoffbetrieben)
|
|
415
|
C7.1 I1
|
T
|
Eine Wasserstoff-Energieeinheit zum Antrieb elektrischer Lokomotiven in einem separaten Wagen (HERMES)
|
|
429
|
C7.2 R1
|
T
|
Durchführung partizipativer Workshops
|
|
430
|
C7.2 R2
|
T
|
Annahme von Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung
|
|
431
|
C7.2 R2
|
T
|
Abschluss von Pilotprojekten, die im Rahmen der Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurden
|
|
442
|
C2.4 R2
|
M
|
Eigentumspolitik für staatseigene Unternehmen
|
|
444
|
C1.1.1. R4-I5
|
M
|
Investitionspolitik für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen
|
|
445
|
C1.1.1. R4-I5
|
M
|
Kapitalzuführung für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen
|
|
448
|
C7.2 I3
|
T
|
Energetische und erdbebenbedingte Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
1 015 269 647 EUR
|
2. Darlehen
Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.Erste Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
55
|
C7.1 R1-I5
|
M
|
Annahme eines Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor
|
|
405
|
C6.1 R1 -I4
|
M
|
Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
|
|
421
|
C7.1 I3
|
M
|
Vertrag über Ausrüstung für den Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk
|
|
423
|
C7.1 I3
|
M
|
Vertrag über Arbeiten zum Ausbau der Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
303868355 EUR
|
2.Zweite Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
382
|
C1.3. R3
|
M
|
Annahme des nationalen Aktionsplans zur Verringerung von Wasserverlusten
|
|
385
|
C1.3. R3
|
M
|
Inkrafttreten der Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen
|
|
393
|
C2.2 R5
|
M
|
Inkrafttreten von Verordnungen zur Regelung der neuen Lohnmodelle und des zentralisierten Auswahlsystems im öffentlichen Dienst
|
|
425
|
C7.1 I3
|
M
|
Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac
|
|
427
|
C7.1 I3
|
M
|
Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien – Slowenien
|
|
438
|
C7.2 I2
|
T
|
Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Sanierung von durch die Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
455802533 EUR
|
3.Dritte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
154
|
C2.1. R1-I2
|
T
|
Schulungsmodule für die strategische Planung und die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
|
|
315
|
C4.3. R3-I2
|
T
|
Einheitliches Informationssystem (SocSkrb-Informationssystem)
|
|
373
|
C1.1.1.R5
|
M
|
Annahme des strategischen Rahmens für die Entwicklung des Kapitalmarkts in Kroatien und des dazugehörigen Aktionsplans
|
|
383
|
C1.3. R3
|
M
|
Nationale Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten eingerichtet
|
|
386
|
C1.3. R3
|
T
|
Kapazitätsaufbau des Rates für Wasserdienstleistungen
|
|
402
|
C6.1. R7
|
M
|
Unterzeichnete Vereinbarungen über die Durchführung von Pilotprojekten
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
531769622 EUR
|
4.Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
320
|
C5.1. R1-I1
|
T
|
Zugang zu Apothekenversorgung und Arzneimitteln
|
|
375
|
C1.1.1. R7
|
M
|
Annahme des ersten Aktionsplans zur Unterstützung der Ziele eines nachhaltigen Finanzwesens
|
|
424
|
C7.1 I3
|
T
|
Bau der erweiterten Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo
|
|
433
|
C7.2 R4
|
M
|
Schulungsprogramm für Arbeitnehmer aus Drittländern
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
822976794 EUR
|
5.Fünfte Tranche (Darlehensförderung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
93
|
C1.4. R1-I1
|
M
|
Neues elektronisches Mautsystem
|
|
155
|
C2.1. R1-I2
|
T
|
Schulungstage für Beamte im Zusammenhang mit dem System der strategischen Planung und der Umsetzung der regulatorischen Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene
|
|
321
|
C5.1. R1-I2
|
T
|
Mobile ambulante medizinische Grundversorgung
|
|
384
|
C1.3. R3
|
T
|
Annahme von Aktionsplänen zur Verringerung von Wasserverlusten durch Wasserversorgungsunternehmen
|
|
388
|
C1.3. R3
|
T
|
Bau oder Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen
|
|
389
|
C1.3. R3
|
T
|
Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes
|
|
391
|
C1.3. R3-I2
|
T
|
Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes
|
|
394
|
C2.3 R3- I17
|
M
|
Gesetz zur Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters (SOK)
|
|
397
|
C3.1. R1-I4
|
T
|
Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Klassenzimmer für Grundschulen
|
|
322
|
C5.1. R1-I3
|
T
|
Neues Gebäude im Komplex der Klinik für Infektionskrankheiten Dr. Fran Mihaljević
|
|
356
|
C7.2 I2
|
T
|
Energetische Sanierung und Erdbebennachsorge von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern
|
|
357
|
C7.2 I2
|
T
|
Energetische und erdbebenbedingte Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
403
|
C6.1. R7
|
T
|
Pilotprojekt abgeschlossen
|
|
404
|
C6.1. R7
|
M
|
Nationale Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts
|
|
418
|
C7.1 R1-I4
|
M
|
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
|
|
419
|
C7.1 R1-I6
|
T
|
Austausch von Stromtransformatoren
|
|
420
|
C7.1 R1-I6
|
T
|
Umbau von Umspannwerken
|
|
422
|
C7.1 I3
|
T
|
Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk betriebsbereit
|
|
426
|
C7.1 I3
|
T
|
Bau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac
|
|
428
|
C7.1 I3
|
T
|
Bau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien – Slowenien
|
|
432
|
C7.2 R3
|
T
|
Abschluss von Pilotprojekten, die im Rahmen der Strategien für eine umweltfreundliche Stadterneuerung ermittelt wurden
|
|
435
|
C7.2 I1
|
T
|
Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
|
|
436
|
C7.2 I1
|
T
|
Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
437
|
C7.2 I1
|
T
|
Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden
|
|
439
|
C7.2 I2
|
T
|
Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden, die durch die Erdbeben beschädigt wurden
|
|
440
|
C1.3 R3-I3
|
T
|
Bau von Hochwasserschutzstrukturen
|
|
441
|
C1.3 R3-I3
|
T
|
Revitalisierte Fließgewässer
|
|
443
|
C2.5. R1-I7
|
T
|
Neubau des Justizplatzes in Zagreb
|
|
446
|
C1.1.1. R4-I6
|
M
|
Investitionspolitik für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen
|
|
447
|
C1.1.1. R4-I6
|
M
|
Kapitalzuführung für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
2060436258 EUR
|
ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN
1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens erfolgt gemäß den folgenden Modalitäten:
Es wird eine Mehrebenen-Governance-, Überwachungs- und Durchführungsstruktur mit spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten eingerichtet, die auf jeder Ebene wie folgt anwendbar sind:
Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, der für die politische Führung und die Überwachung der Umsetzung des Plans zuständig ist.
Durchführungsausschuss, der sich aus Vertretern des Kabinetts des Ministerpräsidenten, der Koordinierungsstelle, der Durchführungsstellen, der Prüfbehörde, der für die Einreichung von Zahlungsanträgen zuständigen Stelle und des Ministeriums für regionale Entwicklung und EU-Fonds zusammensetzt und für die allgemeine Überwachung und Durchführung des Plans sowie die Gewährleistung der Kohärenz mit anderen EU-Fonds zuständig ist.
C) Zentrale Koordinierungsstelle, die dem Finanzministerium (Direktion für makroökonomische Analyse) untersteht und mit der operativen Koordinierung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans betraut ist, einschließlich der aktiven Überwachung der Fortschritte bei der Durchführung der Maßnahmen auf der Grundlage der für jede Komponente festgelegten Etappenziele und Zielwerte.
d) Prüfbehörde, die Agentur für die Prüfung des Systems zur Durchführung der Programme der Europäischen Union, die mit der Durchführung von Prüfungen im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans beauftragt ist.
E) für die Übermittlung von Zahlungsanträgen zuständige Stelle, der dem Finanzministerium unterstellte Nationale Fonds, der für die Erstellung und Einreichung von Zahlungsanträgen und Verwaltungserklärungen zuständig ist.
Durchführungsstellen und -agenturen, die für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sowie für die Überwachung der Projektfortschritte zuständig sind.
Im kroatischen Aufbau- und Resilienzplan heißt es, dass die Verfahren vorhanden sind, um die Einhaltung des geltenden Unionsrechts und des nationalen Rechts während der gesamten Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus werden diese Verfahren angewandt, um gegen alle schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten (Betrug, Korruption, Interessenkonflikte) und Doppelfinanzierungen vorzugehen, indem Kontrollen und Prüfungen auf der Ebene der Fachministerien ermöglicht werden. Um sicherzustellen, dass zuverlässige Daten gemeldet werden, führen die für die einzelnen Komponenten zuständigen Durchführungsstellen Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Koordinierungsstelle führt in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds regelmäßige Kontrollen der Richtigkeit und Genauigkeit der Daten durch. Darüber hinaus wird die Prüfbehörde die Kontrollen der zweiten Ebene auf der Grundlage eines halbjährlichen Zyklus durchführen, einschließlich Systemprüfungen und Prüfungen der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte.
2.Vorkehrungen für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, trifft Kroatien folgende Vorkehrungen:
Die zentrale Koordinierungsstelle ist für die Gesamtdurchführung der Aufbau- und Resilienzpläne, für die Gewährleistung der Koordinierung mit anderen zuständigen Behörden im Land (einschließlich der Gewährleistung der Kohärenz bei der Verwendung anderer EU-Mittel), für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten und für die Bereitstellung aller erforderlichen Berichte zuständig.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stützt sich die Koordinierungsstelle auf das IT-System eFondovi, das für die Überwachung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwendet wird und durch Funktionen aufgerüstet wird, die für die Berichterstattung über die qualitativen und quantitativen Indikatoren des Aufbau- und Resilienzplans entwickelt wurden. Das IT-System ermöglicht es, von den Projektbegünstigten Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung der Finanzhilfevereinbarungen zu erheben. Die Durchführungsstellen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Daten verantwortlich. Die Koordinierungsstelle führt in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds regelmäßige Kontrollen der Richtigkeit und Genauigkeit der Daten durch.
Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 legt Kroatien der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des finanziellen Beitrags vor. Kroatien stellt sicher, dass die Kommission auf Anfrage uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.