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Document 52026DC0115

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über das Bürger-Energiepaket

COM/2026/115 final

Straßburg, den 10.3.2026

COM(2026) 115 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über das Bürger-Energiepaket

{SWD(2026) 115 final}


Das Bürger-Energiepaket – Bezahlbare Energie für alle

Alle Europäerinnen und Europäer sollten in komfortablen und resilienten Wohnungen und Häusern leben können und dort Zugang zu erschwinglicher, sauberer Energie haben. Erschwingliche Energie ist eine wesentliche Voraussetzung für ein sicheres, menschenwürdiges Leben ohne Armut, und sie ist entscheidend, um Fairness und Inklusion zu gewährleisten, insbesondere für Gruppen in prekären Situationen und ältere Menschen. Wenn die Energiepreise zu hoch sind, leidet die gesamte Wirtschaft – der Verbrauch sinkt und die Wirtschaft verlangsamt sich. Hier setzt das Bürger-Energiepaket an.

Der sicherste Weg, erschwingliche Energie zu erhalten, besteht darin, sich auf saubere Energie zu verlassen, die Europa selbst erzeugen kann. Deshalb müssen die Europäerinnen und Europäer in die Lage versetzt werden, von Gas zu saubereren Alternativen auf der Grundlage von Strom zu wechseln. Die Elektrifizierung wird im Laufe der Zeit zu niedrigeren und stabileren Preisen führen und gleichzeitig die Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Hier spielen die Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle, indem sie die richtigen zielgerichteten Anreize setzen – z. B. indem sie die Nutzung von Strom durch steuerliche Anreize und niedrigere Abgaben attraktiver machen.

Dank ihrer Flexibilität können Haushalte mit intelligenten Zählern Energie dann verbrauchen, wenn Strom reichlich vorhanden und preisgünstiger ist. Intelligentes und bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen kann diese Flexibilität zusätzlich unterstützen. Damit das funktioniert, benötigen die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu verlässlichen Informationen und zu Beratung, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse (einschließlich Behinderungen) abgestimmt sind, sowie zu erschwinglichen Technologien und Dienstleistungen, mit denen die Nutzer dafür belohnt werden, dass sie ihren Stromverbrauch von Spitzenlastzeiten auf günstigere Zeiten verlagern, wobei Gruppen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Aus einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage 1 geht hervor, dass die Energieverbraucher in der EU einen besseren Schutz vulnerabler und von Energiearmut betroffener Verbraucher sowie mehr Klarheit und Transparenz bei den Energierechnungen wünschen.

Die Bürgerinnen und Bürger – z. B. Landwirte, Menschen in ländlichen Gebieten, Kleinunternehmer oder Kindergärten – sollten in der Lage sein, sich zusammenzuschließen und Energie selbst zu erzeugen und diese zu teilen. Dies entlastet die lokalen Energienetze und verhindert, dass Investitionen in die Energieinfrastruktur getätigt werden, die eigentlich nicht notwendig sind. Die finanziellen und technischen Anforderungen für die Einrichtung von Energiegemeinschaften sollten klar und einfach sein. Die Stärkung der Verbraucher ist auch für die europäischen Hersteller umweltschonender Technologien und für die Stromversorger von Vorteil, da eine höhere Nachfrage nach innovativen Produkten (wie Wärmepumpen) und Dienstleistungen (wie Sozialleasing, Wärme als Dienstleistung) Investitionssicherheit bietet und zu Wachstum auf diesen Arbeitsmärkten beiträgt. Diese innovativen Technologien werden auch den Zusammenhang zwischen Energie und Wasser stärken, insbesondere bei Dürren und Hitzewellen, und so zur Senkung der Energiekosten beitragen 2 .

Das Bürger-Energiepaket zielt auch darauf ab, gegen Energiearmut vorzugehen – ein schwerwiegendes Problem, mit dem derzeit zu viele Bürgerinnen und Bürger in der EU konfrontiert sind, wobei Gruppen in prekären Situationen sowie Menschen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten, Gebieten in äußerster Randlage und auf Inseln unverhältnismäßig stark betroffen sind. 2024 konnten fast 10 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnungen im Winter nicht angemessen beheizen, und viele sind im Sommer zunehmend mit einem Kühlbedarf konfrontiert. Die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Umstellung auf kostengünstigere elektrische Heiz- und Kühlsysteme oder Fernwärmesysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energie sind von entscheidender Bedeutung, um Energiearmut und Wohnausgaben zu verringern.

Für all dies gibt es bereits ein solides Paket von EU-Rechtsvorschriften, die jedoch nach wie vor uneinheitlich umgesetzt werden. Die Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung des EU-Rechts ist entscheidend, um dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Lokale Behörden spielen bei der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in der Energiewende durch administrative, technische und finanzielle Beratung eine entscheidende Rolle, insbesondere, wenn es darum geht, Energiearmut zu bewältigen und Gruppen mit spezifischem Unterstützungsbedarf zu erreichen. Mit dem Ziel, gemeinsame Anstrengungen auf allen staatlichen Ebenen zu verstärken und den Belangen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, werden in dieser Mitteilung, ergänzend zu anderen Initiativen der Kommission auf dem Gebiet der erschwinglichen Energie 3 , konkrete Maßnahmen festgelegt, um Folgendes zu erreichen: i) Senkung der Energiekosten für Haushalte, ii) Schutz und Stärkung der Verbraucher, iii) Bekämpfung der Energiearmut sowie iv) wirksame Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften.

Säule I: Senkung der Energiekosten für Haushalte

 

Abbildung 1. Durchschnittliche halbjährliche Strom- und Gaspreise für Haushalte in der EU. Quelle: Eurostat-Energiepreise für Haushalte (Verbrauchsklassen DC für Strom und D2 für Gas). Preise inklusive aller Steuern und Abgaben. Die Gaspreise werden in EUR/kWh umgerechnet.

Hohe Energiepreise schaden der europäischen Wirtschaft und ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Strompreise für Haushalte sind während der Krise stark gestiegen und sind auch heute noch hoch, was Gruppen in prekären Situationen unverhältnismäßig stark belastet. Die Endkundenpreise für Strom, die Haushalte in der EU bezahlen müssen, liegen 36 % über dem Durchschnitt des Zeitraums 2014-2020, und die Endkundenpreise für Gas liegen 68 % über dem Durchschnitt desselben Zeitraums. Die Inflation lag im selben Zeitraum bei 26 %, was bedeutet, dass die Preise inflationsbereinigt um 10 % gestiegen sind.

Netzentgelte, nationale Steuern und Abgaben, der Energiegroßhandelspreis und der individuelle Verbrauch haben Auswirkungen auf die Höhe der Energierechnungen der Bürgerinnen und Bürger. Die nationalen Energiesteuern und die Berechnung der Netzentgelte fallen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer Regulierungsbehörden, weshalb sie über das notwendige Werkzeug verfügen, um die Energierechnungen erschwinglicher zu machen. Die Kommission schlägt daher in diesem Bereich vier konkrete Maßnahmen vor.

Maßnahme 1: Senkung der Steuern und Abgaben auf Strom für Privathaushalte auf das EU-Mindestniveau

Abbildung 2. Strompreisbestandteile für durchschnittliche EU-Haushalte (2019-2024). Quelle: Eurostat

Stromsteuern und -abgaben machen im Durchschnitt 25 % des Preises für Haushalte und 15 % des Preises für Unternehmen aus. Die Mitgliedstaaten können nationale Energiesteuern und -abgaben senken, einschließlich zusätzlicher Steuern oder Abgaben ohne Bezug zu Energie (z. B. Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die zu den Stromrechnungen hinzukommen 4 ). Die Beseitigung nicht damit zusammenhängender Kosten trägt zur Senkung der Stromrechnungen aller, insbesondere aber schutzbedürftiger Haushalte, bei.

Einige Mitgliedstaaten 5 haben den Steuersatz für energieintensive Industrien gesenkt oder sind dabei, ihn zu senken. Steuersenkungen haben sich während der Energiekrise als sehr wirksam erwiesen, um die Energiekosten einzudämmen, insbesondere dort, wo der Endkundenpreis für Strom deutlich höher war als für Gas. Gemäß der geltenden Energiebesteuerungsrichtlinie und der Mehrwertsteuerrichtlinie haben die Mitgliedstaaten die Flexibilität, die Mindestverbrauchsteuersätze und die Mehrwertsteuer auf Strom zu senken. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Strompreise und würde auch zu einer schnelleren Elektrifizierung der Endverwendungen beitragen.

Ziel

Senkung der Stromrechnungen der Verbraucher und Förderung der Elektrifizierung

Ergebnis

Die Rechnungen der Bürgerinnen und Bürger könnten um 14 % oder durchschnittlich 200 EUR pro Jahr gesenkt werden

Der Weg dahin

Die Mitgliedstaaten sollten dazu beitragen, die Stromrechnungen der Privathaushalte zu senken, indem sie ihre Steuern überprüfen und die Flexibilitätsregelungen der EU-Rechtsvorschriften in vollem Umfang nutzen sowie eine gezielte teilweise Senkung oder vollständige Streichung der Verbrauchsteuern auf Strom in Erwägung ziehen, z. B. für von Energiearmut betroffene und schutzbedürftige Haushalte. 

Maßnahme 2: Senkung der Netzkosten für lokale Verbraucher

Die Verbraucher zahlen Netzentgelte, um die Kosten für den Transport von Energie zu ihnen nach Hause zu decken. Dies macht zwischen einem Viertel und einem Drittel der Strompreise aus und ist für die Erschwinglichkeit von Energie von entscheidender Bedeutung. Die EU-Rechtsvorschriften schützen die Verbraucher, indem sie vorschreiben, dass Netzbetreiber nur Kosten weitergeben, die kostenorientiert und transparent sind, der Notwendigkeit von Netzsicherheit und Flexibilität Rechnung tragen und die tatsächlich entstandenen Kosten widerspiegeln 6 . Die Entgelte und die damit verbundenen Kosten bedürfen der Genehmigung durch unabhängige nationale Regulierungsbehörden.

Energiegemeinschaften, die Energie für den Eigenverbrauch erzeugen oder Energie mit Nachbarn teilen, können dazu beitragen, die Nutzung lokaler Netze zu verringern und Investitionen in zusätzliche Infrastruktur zu vermeiden. Flexibilitätsbelohnungen bei Netztarifen, die die Energiekosten für Energiegemeinschaften und Bürger, die ihre Energie teilen, senken, würden Anreize für die lokale Energieerzeugung und den lokalen Energieverbrauch schaffen und für alle Netznutzer vorteilhaft sein.

Im Jahr 2025 veröffentlichte die Kommission Leitlinien zu Netzentgelten 7 , um die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die Netzentgelte und damit die Kosten für die Verbraucher niedrig zu halten. Eine rasche Umsetzung dieser Leitlinien wird dazu beitragen, die Netzentgelte für alle Verbraucher zu senken. Die Kommission fordert die Regulierungsbehörden auf, bei der Bewertung der Kosten/Einnahmen einen strengen Ansatz zu verfolgen und die potenzielle Flexibilität und Laststeuerung in vollem Umfang zu berücksichtigen, um kostspielige Infrastrukturinvestitionen zu vermeiden. Anknüpfend an die Leitlinien zu Netzentgelten wird die Kommission mit den nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um die Energiewende zu beschleunigen, unter anderem durch die Anerkennung der positiven Wirkung von Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Energienutzung.

Ziel

Senkung der Netzentgelte für lokale Verbraucher

Ergebnis

Flexibler Verbrauch, flexible lokale Stromerzeugung und flexibler lokaler Stromverbrauch zur Förderung eines geringeren Netzinvestitionsbedarfs und eines effizienteren Betriebs

Der Weg dahin

Die nationalen Regulierungsbehörden werden aufgefordert, gezielte Anreize im Rahmen der Netzentgelte für einen flexiblen lokalen Verbrauch in Erwägung zu ziehen, die die Gesamtnetzkosten senken würden, z. B. für Energiegemeinschaften und Bürger, die ihre Energie teilen, und das Flexibilitätspotenzial, insbesondere von Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Energienutzung, bei der Gestaltung von Netzentgelten zu bewerten. Die Kommission wird bei der raschen Umsetzung ihrer Leitlinien für die Gestaltung der Netzentgelte eng mit der ACER und den nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten.

 
Maßnahme 3: Förderung des Einsatzes umweltschonender und energieeffizienter Technologien

Im Jahr 2023 verbrauchten die Haushalte in der EU hauptsächlich Energie für das Heizen von Wohnräumen (62,5 % des Endenergieverbrauchs in Wohngebäuden), gefolgt von der Warmwasserbereitung (15,1 %) 8 . Die EU-Energielabel zeigen bereits Einsparpotenziale auf und dienen als nützliche Orientierungshilfe für die Verbraucher, z. B. bei Entscheidungen über den Kauf von Haushaltsgeräten 9 . Energiemanagementsysteme für Wohngebäude und moderne energieintelligente Geräte können die Energiekosten senken. Der Übergang zur Elektromobilität bietet zusätzliche Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten durch intelligentes und bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen, wodurch die Haushalte ihren Stromverbrauch optimieren können. Sie werden jedoch häufig als zu kostspielig empfunden, was hauptsächlich auf die hohen Anfangsinvestitionen zurückzuführen ist. Um hier Abhilfe zu schaffen, haben einige Mitgliedstaaten innovative Finanzierungsmodelle, einschließlich Sozialleasing, eingeführt 10 . Auf einigen Märkten bieten Unternehmen den Kunden umweltschonende Heizsysteme (einschließlich Wartung) an, bei denen die Verbraucher die Kosten in flexiblen monatlichen Raten bezahlen können 11 . Programme, die über Zuschüsse hinausgehen, werden derzeit entwickelt, wurden aber in den meisten Fällen noch nicht flächendeckend eingeführt.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die Unternehmen nachdrücklich auf, über einen reinen Zuschussansatz hinauszugehen und innovative Energiedienstleistungen und Finanzierungslösungen zu entwickeln, z. B. Programme, die Sozialleasing mit dem Potenzial zur Deckung von Anfangskapitalkosten kombinieren, Wärme als Dienstleistung anbieten 12 oder flexible Tarife für Wärmepumpen und Wartungskosten vorsehen. Dies wird den EU-Bürgerinnen und -Bürgern einen besseren Zugang zu umweltschonenden und energie- und wassersparenden Technologien ermöglichen, was ihre Lebensqualität verbessert, z. B. durch eine geringere Umweltverschmutzung und die Verbesserung von Komfort und Gesundheit in Innenräumen, und zu niedrigeren Energiekosten führt. Gut konzipierte Programme, bei denen öffentliche und private Mittel kombiniert werden und die von Energiearmut betroffene Menschen und andere Gruppen in prekären Situationen priorisieren, werden sich positiv auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auswirken, deren Energiekosten einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihres gesamten Haushaltseinkommens ausmachen können. Ebenso sollten Investitionen in den Einsatz sauberer oder energieeffizienter Lösungen in netzunabhängigen Situationen unterstützt werden. Mit der geplanten Investitionsstrategie für saubere Energie 13 will die Kommission private Investitionen in die Energieeffizienz mobilisieren.

Ziel  

Verbesserung des Zugangs zu umweltschonenden, effizienten Technologien mit innovativen Lösungen

Ergebnis

Verbesserte Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, niedrigere Energierechnungen

Der Weg dahin 

Die Kommission wird im Rahmen des europäischen Bündnisses zur Energieeffizienzfinanzierung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten, um praktische und innovative Energiedienstleistungsmodelle und Finanzierungslösungen sowie über Zuschüsse hinausgehende Ansätze zu entwickeln, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren, um schutzbedürftige Haushalte zu erreichen, den Einsatz von Energiemanagementsystemen für Wohn- und andere Gebäude und von energieintelligenten Geräten zu steigern und den Zugang der Haushalte zu elektrifizierten, flexiblen und effizienten Energiedienstleistungen und -technologien zu verbessern (4. Quartal 2026).

Maßnahme 4: Die Verbraucher in die Lage versetzen, das kostengünstigste Angebot zu erhalten und den Versorger rasch zu wechseln

Die EU-Rechtsvorschriften geben den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, zu anderen Energieversorgern zu wechseln 14 ; Schätzungen zufolge verlieren die Bürgerinnen und Bürger jedoch durchschnittlich 152 EUR pro Jahr, weil sie dies nicht tun 15 . Ein Grund hierfür ist die mangelnde Transparenz; möglicherweise sind nicht alle bestehenden Vergleichsinstrumente in dieser Hinsicht ausreichend, und Vermittlungsplattformen können zwar den Wechsel erleichtern, ihre Geschäftsmodelle sind jedoch nicht immer einfach zu verstehen, was Transparenz und Rechenschaftspflicht beeinträchtigen kann.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Energieversorger ihre Kunden basierend auf ihrem jeweiligen Energieverbrauch mindestens einmal jährlich hinsichtlich des besten Tarifs beraten und ein Frühwarnsystem einrichten, falls das Risiko besteht, dass der Energieverbrauch eines Kunden den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags angenommenen Energieverbrauch deutlich übersteigt, sowie immer, wenn ein kostengünstigeres Angebot verfügbar ist 16 . Derartige Dienstleistungen, die solchen in anderen Sektoren entsprechen 17 , würden es den Verbrauchern ermöglichen, rasch zu reagieren und den Vertrag zu ändern (z. B. von flexiblen zu festen Verträgen), was sich positiv auf ihre Energierechnungen auswirken würde.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten Zugang zu klaren Informationen über ihre Verträge haben; rechtzeitig vor Abschluss oder der Verlängerung eines Vertrags sollten sie eine kurze Zusammenfassung zu dem Vertrag erhalten. Um sicherzustellen, dass schutzbedürftige Verbraucher, einschließlich derjenigen ohne digitale Instrumente oder Kompetenzen, ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können, sollten die Versorger diese Zusammenfassung in barrierefreien Formaten und über mehrere Kanäle kostenlos bereitstellen. Die Kommission wird Leitlinien zu den wichtigsten Vertragsbedingungen vorlegen und die Versorger dazu anhalten, eine standardisierte Zusammenfassung bereitzustellen.

Es gibt auch unnötige technische Hürden für den Versorgerwechsel. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die Kommission technische Vorschriften für Versorger festlegen, um sicherzustellen, dass Back-Office-Vertragswechselvorgänge in der gesamten EU innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden können. Darüber hinaus ist die vollständige Einführung intelligenter Zähler durch die Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung, denn um ihre Rechte wahrnehmen oder Flexibilitätsleistungen in Anspruch nehmen zu können (siehe Maßnahme 6), müssen die Bürgerinnen und Bürger einen klaren Überblick über die von ihnen verbrauchte Energie haben.

Ziel

Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit der Energieversorgungsangebote; Ermöglichung des technischen Versorgerwechsels innerhalb von 24 Stunden

Ergebnis

Durch den Wechsel würden schätzungsweise Einsparungen von jeweils bis zu 152 EUR pro Jahr erzielt

Der Weg dahin

Die Kommission wird technische Vorschriften für den Versorgerwechsel erlassen (1. Quartal 2026), eine Empfehlung zur Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen von Energieverträgen (1. Quartal 2026) annehmen und eine Empfehlung für Standardvorlagen für Energierechnungen (2027) in Erwägung ziehen.

Säule II: Schutz und Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher

Maßnahme 5: Förderung der Eigenerzeugung von Energie und der gemeinsamen Energienutzung durch Bürgerinnen und Bürger

Bürger können sich zusammenschließen und eine Energiegemeinschaft gründen, um gemeinsame Investitionen zu verwalten und Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu produzieren und zu verbrauchen, beispielsweise über Solaranlagen, Windkraftanlagen und Fernwärmesysteme. Dies ist ein durch EU-Recht garantiertes Recht 18 . Derzeit sind mehr als 8 000 Energiegemeinschaften in Europa aktiv 19 , doch das ungenutzte Potenzial, beispielsweise bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen, einschließlich aus Biogas und Biomethan oder aus der lokalen Abfallwirtschaft, ist insbesondere in ländlichen Gebieten enorm. Auch durch die gemeinsame Energienutzung lassen sich kollektive Vorteile erzielen. Dadurch kann eine größere Gruppe von Menschen, wie Mieter, Geringverdiener oder Bewohner von Wohnungen oder Häusern ohne geeignete Flächen, direkt von heimischen erneuerbaren Energien profitieren. Eigenerzeugung und gemeinsame Energienutzung bedeuten mehr Autonomie und einen stabilen Zugang zu erschwinglichen und stabileren Preisen und machen das Energiesystem effizienter.

Bis 2030 könnten über 16 Millionen Haushalte und 630 000 KMU ihre eigene erneuerbare Energie erzeugen 20 . Es besteht das Potenzial, die installierten Kapazitäten erneuerbarer Energien in Haushaltsgemeinschaften bis um das Zehnfache zu steigern 21 . Einzelne Haushalte, die ihre eigene Solarenergie erzeugen und verbrauchen, können jährlich Einsparungen in Höhe von 260-550 EUR erzielen. Für Haushaltsgemeinschaften mit einem Mix aus Wind- und Solarenergie könnten die Einsparungen 440-930 EUR pro Jahr betragen 22 .

Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen Energiegemeinschaften in die Lage versetzt werden, Strom ohne überhöhte Versorgergebühren zu teilen, überschüssige Energie zu verkaufen und ihr Potenzial zur Ausgleichung hoher oder niedriger Marktnachfrage zu nutzen. Die administrativen Anforderungen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Es sollte gezielte Unterstützung geleistet werden, um die Zugänglichkeit für von Energiearmut betroffene und schutzbedürftige Haushalte sicherzustellen. Um die Mitgliedstaaten bei diesen Bemühungen zu unterstützen, wird die Kommission einen Aktionsplan für Energiegemeinschaften veröffentlichen.

Ziel

Ausschöpfung des Potenzials von Energiegemeinschaften, um ihre installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien bis 2030 bis um das Zehnfache in der EU zu steigern und so die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für 25 bis 30 Millionen Haushalte zu ermöglichen

Ergebnis

Potenzielle Einsparungen von 260-550 EUR pro Jahr für einzelne Haushalte sowie potenzieller finanzieller Nutzen von 440-930 EUR pro Jahr für Gemeinschaften

Der Weg dahin

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand geben, wie das Potenzial von Energiegemeinschaften und vom Eigenverbrauch von Energie ausgeschöpft werden kann, einschließlich der Weitergabe bewährter Verfahren, wobei sie sich auf eine Bewertung potenzieller und bestehender Hindernisse stützt (1. Quartal 2026), eine Durchführungsverordnung zur Dateninteroperabilität erlassen, um sicherzustellen, dass die gemeinsame Nutzung von Energie für die Verbraucher einfach zu handhaben und vollständig automatisiert ist (2027), und eine Reihe praktischer Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Gründung und Verwaltung gemeinschaftlicher Energieprojekte für Haushalte und andere Interessenträger, einschließlich KMU, Landwirten und Behörden, herausgeben (2026-2027).

Maßnahme 6: Förderung der Flexibilität in den Endkundenverträgen

Verbraucher mit flexiblen Endkundenverträgen können erhebliche Einsparungen erzielen. In einigen Fällen können die Stromrechnungen um bis zu 40 % geringer ausfallen, wenn die Heiznachfrage auf Niedrigpreiszeiten verlagert wird 23 . Dies ist einer der Gründe, warum Nachfrageflexibilität in der gesamten EU aktiv gefördert werden sollte. Zu den Vorteilen gehören eine geringere Stromerzeugung und niedrigere Netzkosten sowie ein geringerer Bedarf an Netzausbaumaßnahmen, wobei die potenziellen jährlichen Einsparungen bis 2030 auf 2,7 Mrd. EUR geschätzt werden 24 .

Um diese Vorteile zu nutzen, muss sichergestellt werden, dass flexible Endkundenverträge weithin verfügbar sind, dass die Verbraucher Zugang zu transparenter Preisgestaltung und zuverlässigen Informationen sowie zu gezielter Beratung bei der Auswahl des am besten auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versorgungsvertrags erhalten, und dass die erforderlichen technischen Instrumente vorhanden sind. Intelligente Zählersysteme sind entscheidend – sie liefern die Daten, die erforderlich sind, damit Flexibilität funktionieren kann. Der effiziente Zugriff auf relevante Daten erleichtert eine stärkere Automatisierung, verbessert somit das Kundenerlebnis und gewährleistet gleichzeitig einen hohen Datenschutz.

Die Förderung von Flexibilität bedeutet auch, Hindernisse für Anbieter von Flexibilitätsleistungen – Unternehmen, die ihre Kunden dafür belohnen, dass sie ihren Stromverbrauch von Spitzenzeiten auf günstigere Zeiten verlagern und so die lokalen Netze entlasten – zu beseitigen. Die Kommission wird entsprechende Leitlinien vorlegen, um zur Beseitigung dieser Hindernisse, wie beispielsweise Negativanreize oder ungeeignete Preissignale, beizutragen.

Außerhalb der EU versorgt Australiens „Solar Sharer Offer“ Haushalte in Zeiten hoher Solarenergieerzeugung mit kostenlosem Strom. Auch innerhalb der EU haben die Versorger Angebote für kostenlosen Strom entwickelt. Die Mitgliedstaaten könnten ähnliche Mechanismen prüfen, die an den Rechtsrahmen der EU angepasst sind und den Bürgerinnen und Bürgern direkte Vorteile aus der Energiewende ermöglichen, indem sie deren Rechnungen verringern, ohne dass Vorabinvestitionen in Dachsolaranlagen erforderlich sind, die Nachfrageflexibilität fördern, den Verbrauch an Zeiten mit hoher Erzeugung aus erneuerbaren Energien anpassen, die Netzeffizienz verbessern und die öffentliche Unterstützung für die Dekarbonisierung stärken, wodurch die Vorteile der Energiewende sichtbar und greifbar würden.

Ziel

Den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, vertrauensvoll von flexiblen Endkundenverträgen und intelligenten Energiegeräten zu profitieren, die den Energieverbrauch optimieren

Ergebnis

Niedrigere Verbraucherrechnungen und Systemkosten, mit potenziellen Einsparungen von bis zu 40 % 25  

Der Weg dahin

Die Kommission wird Leitlinien zur Förderung der Belohnung von Flexibilität in Endkundenverträgen vorlegen (1. Quartal 2026), mit einer Durchführungsverordnung über Interoperabilitätsanforderungen und -verfahren den Zugang zu den für die Flexibilität erforderlichen Daten verbessern (2027) und das Potenzial für Flexibilität und Effizienz in einschlägigen Projekten im Rahmen der neuen Partnerschaften für besseren Wohnraum fördern (2026).

Maßnahme 7: Stärkung des Verbrauchervertrauens

Energieverbraucher sind mit aggressiven Telemarketing-Praktiken konfrontiert oder haben manchmal Schwierigkeiten, sich auf den Energiemärkten zurechtzufinden. Dies führt zu mangelndem Vertrauen in den Markt und schränkt die Möglichkeiten ein, von kostengünstigeren Alternativen oder innovativeren Dienstleistungen zu profitieren 26 .

Um die Qualität der Energiedienstleistungen für die Kunden zu verbessern, wird die Kommission mit Verbraucherverbänden, Energieversorgern und Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um als ersten Schritt zur Bekämpfung unlauterer Vermarktungspraktiken einen neuen Dienstleistungskodex für Energieversorger zu entwickeln. Der Kodex wird Energieversorgern die Möglichkeit geben, sich freiwillig zu verpflichten, über die bestehenden Anforderungen hinauszugehen, um eine effiziente Bearbeitung von Beschwerden zu gewährleisten und Ausfälle bei der Versorgung schutzbedürftiger Verbraucher – z. B. in ländlichen Gebieten – durch längere Kündigungsfristen, maßgeschneiderte Zahlungspläne und eine Mindestversorgung zu verhindern sowie „beste Tarifberatung“ und „Frühwarnsysteme“ anzubieten (siehe Maßnahme 4). Der Kodex wird als Vertrauenssiegel dienen, mit dem Energieversorger den Verbrauchern signalisieren, dass sie transparente und faire Dienstleistungen erwarten können. Einige Mitgliedstaaten wenden einen solchen Kodex bereits erfolgreich an und sorgen für seine Einhaltung 27 . Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, zu entscheiden, ob und wie ein solcher Kodex auf nationaler Ebene angewendet wird.

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung bringen zwar viele Vorteile mit sich, darunter Energieeinsparungen und geringere Energiekosten, stellen aber auch neue Herausforderungen dar. Die Kommission wird daher prüfen, ob die derzeitigen Vorschriften in dieser Hinsicht ihren Zweck erfüllen.

Das Vertrauen in den Markt leidet, wenn sich die Energieversorger nicht vor schwankenden Preisen schützen. Wenn Energieversorger ausfallen, kann es passieren, dass Kunden ihre Vorauszahlungen verlieren und dazu gezwungen sind, weniger günstige Verträge abzuschließen. Um dies zu verhindern, wird die Kommission den nationalen Regulierungsbehörden Leitlinien dazu vorlegen, wie sie sicherstellen können, dass Energieversorger geeignete Risikomanagement- und Absicherungsstrategien entwickeln, um so zur Stabilität und Zuverlässigkeit des Stromendkundenmarktes beizutragen.

Ziel

Vertrauen stärken, aggressives und irreführendes (Tele-)Marketing bekämpfen, Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen von Marktversagen schützen

Ergebnis

Stärkung des Verbrauchervertrauens und Verbesserung der Dienstleistungsqualität, größere Markttransparenz, was zu wettbewerbsfähigeren Preisen und einer verbesserten Dienstleistungseffizienz führt

Der Weg dahin

Die Kommission wird Vorteile für die Verbraucher schaffen, indem sie einen leicht verständlichen Verhaltenskodex zu Verbraucherrechten für Energieversorger vorschlägt, die sich freiwillig zu hohen Verbraucherschutzstandards auf der Grundlage von Transparenz, Fairness, gegenseitigem Vertrauen und Rechenschaftspflicht verpflichten können (4. Quartal 2026), neue Leitlinien zur Unterstützung der nationalen Regulierungsbehörden bei der Verhinderung von Versorgungsausfällen durch verbessertes Risikomanagement veröffentlichen (1. Quartal 2026) und die Notwendigkeit prüfen, einen neuen Legislativvorschlag für die EU-Verbraucherrechte im Energiebereich für die Zeit nach 2029 anzunehmen, um die Verbraucherrechte auch bei neuen innovativen Verträgen zu gewährleisten und gegen aggressive oder irreführende (Tele-)Marketingpraktiken vorzugehen (2028).

Säule III: Bekämpfung von Energiearmut und Vulnerabilität

Fairness und Gleichheit stehen im Mittelpunkt der Energiewende. Der Schutz vulnerabler Verbraucher und von Personen, die von Energiearmut betroffen sind, hat laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage für die Europäerinnen und Europäer oberste Priorität 28 . Energiearmut, unerschwinglicher Wohnraum und begrenzter Zugang zu Sozialwohnungen können zu einem wachsenden Risiko für Vulnerabilität führen. Die EU entwickelt derzeit die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung, um den Menschen den Zugang zu grundlegenden Schutz- und Versorgungsleistungen zu erleichtern, die Ursachen der Armut anzugehen und zur Beseitigung der Armut bis 2050 beizutragen. Wenn alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Energie als grundlegender Dienstleistung erhalten, werden Vulnerabilität und Armut in der EU zurückgehen.

Maßnahme 8: Bündelung der Kräfte zur Verringerung der Energiearmut

Im Jahr 2024 waren rund 42 Millionen Europäerinnen und Europäer (9,2 % der EU-Bevölkerung) nicht in der Lage, ihre Unterkunft angemessen zu beheizen 29 . Dies ist eine ernstzunehmende und inakzeptable Situation für zu viele Bürgerinnen und Bürger in der EU, mit unverhältnismäßigen Auswirkungen auf Familien und Bevölkerungsgruppen, die dem Risiko von Armut oder Diskriminierung ausgesetzt sind.

Nach dem EU-Rechtsrahmen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Energiearmut zu bekämpfen und schutzbedürftige Verbraucher durch politische Maßnahmen und konkrete Aktionen zu schützen. Die Bewertung der aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne durch die Kommission 30 zeigt jedoch, dass diese Vorschriften in der EU uneinheitlich umgesetzt werden. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass es schwierig ist, schutzbedürftige Haushalte und Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, zu ermitteln und zu erreichen und den Bedarf wirksam in effiziente Unterstützungsmaßnahmen umzusetzen, da Energiearmut und Vulnerabilität vielschichtig sind. Um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre nationalen Pläne ehrgeiziger zu gestalten und die Energiearmut zu verringern, wird die Kommission zusätzliche Leitlinien vorlegen und bewährte und reproduzierbare Verfahren weitergeben. Diese werden sich auf erfolgreiche nationale und lokale Ansätze zur Bekämpfung von Energiearmut und divergierenden Anreizen 31 konzentrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Anreize für Energieeinsparungen und Energieeffizienz auch für Haushalte erhalten bleiben, die Sozialleistungen zur Deckung ihrer Energiekosten beziehen. Im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird die Kommission die Mitgliedstaaten auch dabei unterstützen, bis Ende 2026 ihre nationalen Gebäudesanierungspläne zu erstellen, um die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz – in denen die schutzbedürftigsten Bürgerinnen und Bürger leben – zu ermitteln und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die ihnen helfen, ihre Energiekosten zu senken und sich in ihren Häusern sowohl im Winter als auch im Sommer wohler zu fühlen. Die Pläne zielen auch darauf ab, die Barrierefreiheit für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen durchgängig bei Sanierungen zu berücksichtigen. 

Zusätzlich zu Projekten zur Bekämpfung der Energiearmut im Rahmen des Klima-Sozialfonds 32 , der Kohäsionsfonds 33 oder anderer Unterstützungsmaßnahmen, die auf lokaler Ebene über die Beratungsplattform für Energiearmut bereitgestellt werden, wird die Kommission eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des LIFE-Programms 34 veröffentlichen, um Projekte zu finanzieren, mit denen nationale, regionale und lokale Behörden bei der Bekämpfung der Energiearmut unterstützt werden, wobei auf zehn bereits laufenden Projekten aufgebaut wird. Dadurch werden noch mehr Akteure in die Lage versetzt, gezielte Maßnahmen zu konzipieren und auszuweiten, die von Energiearmut betroffenen Haushalten dauerhafte Lösungen für erschwingliche Energie und bessere Lebensbedingungen bieten. Darüber hinaus wird die Kommission Leitlinien dazu bereitstellen, wie schutzbedürftige Haushalte und Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, während der Stilllegung von Erdgasnetzen geschützt werden können.

Ziel

Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden bei konkreten Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der von Energiearmut betroffenen Menschen und zum Schutz vulnerabler Verbraucher, um eine faire und gerechte Energiewende zu gewährleisten

Ergebnis

Kohärentere und gezieltere Maßnahmen für schutzbedürftige Haushalte, die von Energiearmut betroffen oder bedroht sind; schnellerer, gerechterer und erschwinglicherer Zugang zu strukturellen Lösungen (z. B. Renovierungen); schrittweise und messbare Verringerung der Energiearmut und der damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Probleme in der gesamten EU

Der Weg dahin

Die Kommission wird

oihre Empfehlung zu Energiearmut 35 aktualisieren, um zusätzliche Analysen bereitzustellen und bewährte und reproduzierbare Verfahren auszutauschen, wobei sie Praktiken aufnehmen wird, die geeignet sind, Energiearmut erfolgreich zu bekämpfen und divergierende Anreize zu beseitigen, die Nutzung digitaler Instrumente zu fördern, den Zugang zu Energie für schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, sektorübergreifende Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Hitzewellen umzusetzen und innovative Finanzierungsinstrumente für Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern, und gleichzeitig Wege aufzeigt, wie Energiearmut durch gemeinsame Energienutzung und Energiegemeinschaften wirksam verringert werden kann (4. Quartal 2026),

oweiterhin technische Unterstützung bereitstellen und zusätzliche Leitlinien für nationale, regionale und lokale Behörden vorlegen, damit diese durch politische Maßnahmen und Initiativen wirksam auf schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger eingehen können (2026-2028) sowie

onationale, regionale und lokale Behörden dabei unterstützen, Bürgerinnen und Bürger, die von Energiearmut betroffen sind, mit wirksamen Maßnahmen zu unterstützen, indem sie neue Projekte im Rahmen des LIFE-Programms zur Bekämpfung der Energiearmut finanziert, und maßgeschneiderte Kommunikations- und Informationsmaßnahmen durchführen, um schutzbedürftige und von Energiearmut betroffene Bürgerinnen und Bürger über kosteneffiziente Energiesparmöglichkeiten zu informieren (2026-2027).

Maßnahme 9: Schutz vulnerabler Bürgerinnen und Bürger vor der Abschaltung ihrer Strom- und Gasversorgung

Für viele EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen, die bereits von Energiearmut betroffen sind, stellt die Unfähigkeit, ihre Energierechnungen zu bezahlen, ein zusätzliches dringendes Problem dar. So beeinträchtigt das Risiko, von der Strom- und Gasversorgung abgekoppelt zu werden, ernsthaft die Lebensqualität und Gesundheit der Betroffenen, einschließlich ihrer psychischen Gesundheit. Im Jahr 2024 hatten rund 31 Millionen Europäerinnen und Europäer Rückstande bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben 36 .

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Regulierungsbehörden, Energieversorgern, Verbraucherorganisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten, um auf nationaler Ebene Systeme zur Erkennung von Frühwarnsignalen einzurichten, wenn Haushalte Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Ziel ist es, Energieunternehmen dabei zu unterstützen, tätig zu werden und solche Haushalte zu unterstützen, bevor sich das Problem verschlimmert. Darüber hinaus wird die Kommission bewährte Verfahren zur Vermeidung der Abschaltung der Strom- und Gasversorgung und zum Schutz vor einer solchen Abschaltung, einschließlich Systemen des Schuldenmanagements, fördern.

Ziel

Besserer Schutz vulnerabler und von Energiearmut betroffener Bürgerinnen und Bürger, die von der Abschaltung der Strom- und Gasversorgung bedroht sind, durch Frühwarn- und Schuldenmanagementsysteme

Ergebnis

Weniger Abschaltungen der Strom- und Gasversorgung, einheitlicher Schutz vulnerabler Verbraucher in der gesamten EU, Verringerung der Vulnerabilität, Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit, der Gesundheit und des Wohlergehens

Der Weg dahin

Die Kommission wird für nationale und lokale Behörden Leitlinien zur Unterstützung erstellen und Schulungen zur Konzeption und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die Abschaltung der Strom- und Gasversorgung organisieren sowie durch gezielte Workshops, Veranstaltungen und Veröffentlichungen die Weitergabe bewährter Praktiken fördern (2. bis 3. Quartal 2026) sowie mit speziellen Kommunikationsmaßnahmen über die verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen informieren (im Laufe des Jahres 2026).

Säule IV: Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften

Dank der Rechtsvorschriften der EU profitieren die europäischen Bürgerinnen und Bürger von einem starken Verbraucherschutz – der jedoch nach wie vor uneinheitlich umgesetzt wird. Ohne eine konsequente Umsetzung in der Praxis wird die Kluft zwischen den Ambitionen der EU und den gelebten Erfahrungen der Menschen fortbestehen. Die lokalen Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sind jedoch häufig nur unzureichend in die Politikgestaltung eingebunden und verfügen nicht über die Befugnisse und Mittel, um Maßnahmen für die Bevölkerung umzusetzen.

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts zu unterstützen – insbesondere durch die Verabschiedung von Leitlinien und technischen Analysen zu Folgendem: Energiegemeinschaften und Eigenverbrauch, einschließlich eines Aktionsplans für Energiegemeinschaften, Schutz vulnerabler und von Energiearmut betroffener Kunden vor der Abschaltung der Strom- und Gasversorgung und während der Phase des Gasausstiegs, Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen, Risikomanagement des Versorgers, marktgestützte Endkundenpreise, Vergütung von Flexibilität in Endkundenverträgen, technische Vorschriften für den Versorgerwechsel.

Selbstverständlich kann die Umsetzung nicht ohne Berücksichtigung sämtlicher Interessenträger erfolgen. Zur Erreichung aller in dieser Mitteilung dargelegten Ziele ist daher eine enge Interaktion und Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit der Zivilgesellschaft, den Regulierungsbehörden, der Industrie und der Wissenschaft unerlässlich. Zu diesem Zweck wird die Kommission bestehende Initiativen straffen und die Sichtbarkeit bestehender Unterstützungsinstrumente – wie der Beratungsplattform für Bürgerenergie, der Beratungsplattform „Energiearmut“, dem Bürgermeisterkonvent, der Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“, der Initiative „Kohleregionen im Wandel“ und dem Forum für energiebewusstes Verhalten – erhöhen und das bestehende Bürgerforum „Energie“ zu einer Anlaufstelle für den Austausch bewährter Verfahren und die Nachverfolgung der Fortschritte bei der Umsetzung ausbauen. Die Kommission wird auch Leitlinien für die Mitgliedstaaten herausgeben, um die Handlungskompetenz der Städte zu stärken und sie dabei zu unterstützen, das Potenzial der lokalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Energiewende voll auszuschöpfen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherorganisationen wird die Kommission der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger besondere Aufmerksamkeit widmen und dafür sorgen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und die Möglichkeiten auf dem EU-Energiemarkt informiert werden. 

(1)

  Flash Eurobarometer 566 „Consumer behaviour in the energy transition“, Dezember 2025.

(2)

Europäische Wasserresilienzstrategie, COM/2025/280 final.

(3)

Darunter der Deal für eine saubere Industrie , der Aktionsplan für erschwingliche Energie , der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum , das Paket „Europäische Netze“ , die Agenda für Städte sowie die künftige Elektrifizierungsstrategie, die Strategie für die Wärme- und Kälteversorgung oder der strategische Fahrplan für Digitalisierung im Energiesektor.

(4)

In Griechenland, Italien und Portugal werden Gebühren im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über die Stromrechnungen erhoben.

(5)

Deutschland und Frankreich.

(6)

Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung).

(7)

  Bekanntmachung zu Leitlinien über zukunftssichere Netzentgelte zur Senkung der Systemkosten , C(2025)4010 final.

(8)

Eurostat, „Energy consumption in households“ , Juni 2025.

(9)

Europeans attitudes towards energy policies – September 2024 – Eurobarometer-Umfrage . Mehr als drei Viertel der Befragten hatten das EU-Energielabel in den letzten fünf Jahren genutzt.

(10)

So hat Frankreich beispielsweise ein zweites Sozialleasingprogramm für Elektrofahrzeuge ins Leben gerufen. In Lettland hilft ein staatliches Unternehmen Haushalten und Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln durch Darlehen, Garantien und Investitionen in Risikokapitalfonds.

(11)

Bewährte Verfahren werden im Anhang der Empfehlung der Kommission zur Mobilisierung privater Investitionen in die Energieeffizienz genannt. COM(2026)1526, Empfehlung.

(12)

 Ein Geschäftsmodell, das es den Kunden ermöglicht, für die von ihnen verbrauchte Wärme statt für die Infrastruktur oder den Brennstoff zu bezahlen.

(13)

COM(2026) 116, Investitionsstrategie für saubere Energie.

(14)

Artikel 4 und 12 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung).

(15)

  ACER 2021 Annual Report on the Results of Monitoring the Internal Electricity and Natural Gas Markets .

(16)

 Vgl. auch Maßnahme 7.

(17)

Im Telekommunikationssektor sollten die Anbieter Kunden mindestens einmal jährlich hinsichtlich des besten Tarifs beraten, was sie dazu veranlassen könnte, ihren Vertrag zu ändern.

(18)

Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2019/944 und Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2018/2001.

(19)

Schätzung auf der Grundlage einer weit gefassten Auslegung des Begriffs, die sich nicht allein auf die Begriffsbestimmungen der EU beschränkt

(20)

EnTEC-Studie über das Potenzial der Bürgerenergie (erscheint in Kürze).

(21)

Gemeinschaftsenergie könnte bis zu 90 GW beitragen, was 8 % der gesamten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der EU bis 2030 entspricht. EnTEC-Studie über das Potenzial der Bürgerenergie (erscheint in Kürze).

(22)

 Die Kosteneinsparungen werden auf der Grundlage der Preise am Großhandels- und Endkundenmarkt in den Jahren 2020 und 2022 berechnet. Beim Eigenverbrauch über das Netz fallen grundsätzlich die vollen Netzentgelte und Abgaben an.

(23)

Auf der Grundlage von Daten aus dem Marktüberwachungsbericht der ACER von 2025 und den eigenen Berechnungen der Kommission.

(24)

  Demand-side Flexibility: Quantifizierung der Vorteile in der EU ; DNV für SmartEn, September 2022.

(25)

 Auf der Grundlage von Daten aus dem Marktüberwachungsbericht der ACER von 2025 (Rewarding Flexibility: How retail contract choice can help unlock consumer flexibility) und den eigenen Berechnungen der Kommission könnten Stromverbraucher Einsparungen von bis zu 40 % erzielen, wenn sie zu einem dynamischen Preisvertrag wechseln und ihren Verbrauch aktiv steuern.

(26)

Laut  Eurobarometer fordern die Verbraucher verstärkt Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken im Energiebereich. 82 % der Befragten würden einem Energieversorger mehr Vertrauen schenken, wenn er sich zu einem offiziell zertifizierten Verhaltenskodex für Verbraucherrechte verpflichten würde. 

(27)

Beispielsweise die Niederlande, Frankreich und Irland.

(28)

  Flash Eurobarometer 566 „Consumer behaviour in the energy transition“, Dezember 2025.

(29)

Eurostat „ Population unable to keep home adequately warm by poverty status “, Februar 2026.

(30)

  SWD(2025) 140 final .

(31)

Divergierende Anreize entstehen dann, wenn Vermieter nicht motiviert sind, Wohnraum zu verbessern, da Mieter den größten Teil der Vorteile erhalten, aber selbst keine Veränderungen vornehmen können.

(32)

Zwischen 2026 und 2032 sollen aus dem Klima-Sozialfonds bis zu 86,7 Mrd. EUR bereitgestellt werden, um schutzbedürftige Menschen und kleine Unternehmen zu unterstützen, die am stärksten von den steigenden Energie- und Transportkosten betroffen sind.  

(33)

 Die Verordnung über die Modernisierung der Kohäsionspolitik schafft Anreize für die Mitgliedstaaten, die Mittel für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum aufzustocken, wobei der Schwerpunkt auf von Energiearmut betroffenen Haushalten liegt.

(34)

  Mehrjähriges LIFE-Arbeitsprogramm 2025-2027

(35)

  EUR-LEX 32023H2407

(36)

Eurostat, „ Arrears on utility bills “, Februar 2026.

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