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Document 52025XG01463

Mitteilung an die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/388 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/389 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen

ST/5509/2025/INIT

ABl. C, C/2025/1463, 25.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1463/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1463/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/1463

25.2.2025

Mitteilung an die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/388 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/389 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen

(C/2025/1463)

Den im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/388 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/389 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass diese Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen sind, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP und nach der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 269/2014) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4 der Verordnung).

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können vor dem 2. Juni 2025 beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)   ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.

(2)   ABl. L, 2025/388, 24.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/388/oj.

(3)   ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.

(4)   ABl. L, 2025/389, 24.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/389/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1463/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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