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Document 52025IP0076
P10_TA(2025)0076 – Control of the financial activities of the European Investment Bank – annual report 2023 – European Parliament resolution of 6 May 2025 on the control of the financial activities of the European Investment Bank – annual report 2023 (2024/2052(INI))
P10_TA(2025)0076 — Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023 — Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2025 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023 (2024/2052(INI))
P10_TA(2025)0076 — Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023 — Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2025 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023 (2024/2052(INI))
ABl. C, C/2026/574, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/574/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/574 |
24.2.2026 |
P10_TA(2025)0076
Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2025 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023 (2024/2052(INI))
(C/2026/574)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Aktivitätsbericht 2023 der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) vom 1. Februar 2024 mit dem Titel „Blaupause für ein nachhaltiges Leben“ und das Dokument der EIB-Gruppe vom 2. Februar 2023 mit dem Titel „Operativer Plan der EIB-Gruppe 2023-2025“, |
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unter Hinweis auf den am 7. Februar 2024 veröffentlichten Investitionsbericht 2023/2024 der Europäischen Investitionsbank (EIB, „die Bank“) mit dem Titel „Wettbewerbsfähig durch Transformation“, |
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unter Hinweis auf das Dokument der EIB vom 8. Mai 2023 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung der Leitlinien für Energiefinanzierungen“, |
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unter Hinweis auf den am 1. Juli 2024 veröffentlichten Bericht der EIB-Gruppe über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe im Jahr 2023, |
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unter Hinweis auf das Dokument der EIB-Gruppe vom 27. November 2023 mit dem Titel „PATH-Rahmen der EIB-Gruppe, Version 1.2 November 2023 – Unterstützung für Geschäftspartner bei der Paris-Ausrichtung“, |
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unter Hinweis auf die Dokumente der EIB-Gruppe und der EIB vom 21. Juni 2024 mit dem Titel „Strategie-Fahrplan 2024-2027 der EIB-Gruppe“ und vom 29. November 2023 mit dem Titel „Strategischer Fahrplan der EIB Global“, |
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unter Hinweis auf den am 25. Juli 2024 veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht 2023 der EIB-Gruppe, |
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unter Hinweis auf den Informationsvermerk der EIB vom 6. Februar 2023 mit dem Titel „The European Investment Bank’s approach to human rights“ (Ansatz der Europäischen Investitionsbank zu Menschenrechtsfragen), |
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unter Hinweis auf den am 10. Juni 2024 veröffentlichten Bericht 2023 über das Beschwerdeverfahren der EIB-Gruppe, |
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unter Hinweis auf das Dokument der EIB-Gruppe vom 14. Oktober 2024 mit dem Titel „Diversity, Equity and Inclusion at the EIB Group“ (Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion in der EIB-Gruppe), |
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unter Hinweis auf den am 23. September 2024 veröffentlichten Jahresbericht 2023 des EIB-Prüfungsausschusses, |
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unter Hinweis auf den Bericht der EIB-Gruppe vom 15. Juli 2024 mit dem Titel „Aktivitäten der EIB-Gruppe in EU-Kohäsionsregionen 2023“, |
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unter Hinweis auf den Bericht der EIB vom 19. Oktober 2023 mit dem Titel „EIB-Investitionsumfrage 2023: Europäische Union“, |
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unter Hinweis auf den Bericht der EIB-Gruppe vom 26. Juni 2024 mit dem Titel „EIB Group support for EU businesses: Evidence of impact in addressing market failures“ (Unterstützung der EIB-Gruppe für Unternehmen in der EU: Nachweis der Wirksamkeit bei der Behebung von Marktversagen), |
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unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. März 2024 mit dem Titel „Eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie“ (JOIN(2024)0010), |
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unter Hinweis auf den Sonderbericht 22/2024 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Doppelfinanzierung aus dem EU-Haushalt“, |
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unter Hinweis auf den Bericht der EIB-Gruppe vom 29. Dezember 2023 mit dem Titel „European Investment Bank Group Risk Management Disclosure Report – June 2023“ (Bericht über die Offenlegung des Risikomanagements der EIB-Gruppe – Juni 2023), |
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unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. März 2025 mit dem Titel „Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0120), |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0068/2025), |
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A. |
in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe aus der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht; in der Erwägung, dass die EIB die weltweit größte multilaterale Entwicklungsbank ist; in der Erwägung, dass die EIB vertraglich verpflichtet ist, zur EU-Integration beizutragen; in der Erwägung, dass zu den Hauptprioritäten der EIB die Bereitstellung von Mitteln für Projekte zur Förderung der europäischen Integration und des sozialen Zusammenhalts gehört; in der Erwägung, dass der EIF als spezielle Einrichtung für die Unterstützung der politischen Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Unternehmertum, Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Zusammenhalt fungiert; |
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B. |
in der Erwägung, dass die EIB als Bank, deren Anteilseigner die Mitgliedstaaten der EU sind, von einem Rat der Gouverneure, einem Verwaltungsrat und einem Direktorium geleitet wird und über solide interne Mechanismen für Rechenschaftspflicht, Governance und Prüfung verfügt; in der Erwägung, dass sich der EIF im Eigentum der EIB (60 %), der EU (30 %) und von Finanzinstituten (10 %) aus den Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich und der Türkei befindet und von der Generalversammlung der EIF-Aktionäre, dem Verwaltungsrat und der geschäftsführenden Direktorin verwaltet wird und über seine unabhängigen internen Mechanismen für Rechenschaftspflicht, Governance und Prüfung verfügt, von denen einige auf Gruppenebene geteilt werden; |
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C. |
in der Erwägung, dass sowohl die EIB als auch der EIF in einem wettbewerbsorientierten Markt tätig sind, aber als EU-Einrichtungen hohen Standards in Bezug auf Transparenz und die Einbeziehung von Interessenträgern unterliegen; |
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D. |
in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe die EU-Politik innerhalb und außerhalb der EU fördert und eng mit anderen EU- und nationalen Institutionen zusammenarbeitet;, wobei ihre Finanzierung auf die politischen Prioritäten der EU abgestimmt ist; in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe in ihrem Strategie-Fahrplan 2024-2027 acht strategische Prioritäten vorgestellt hat: Klimaschutz, digitale Transformation, Verteidigung, Kohäsion, Landwirtschaft, soziale Infrastruktur, Außenfinanzierung und Förderung der Kapitalmarktunion; |
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E. |
in der Erwägung, dass die EIB auch damit betraut ist, durch Anleihetätigkeiten Mittel zu beschaffen, die für die Umsetzung der EU-Politik unerlässlich sind; |
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F. |
in der Erwägung, dass in der Strategischen Agenda 2024-2029 des Europäischen Rates eine stärkere Rolle der EIB-Gruppe als treibende Kraft für die Verteidigung und Sicherheit der EU vorgesehen ist, und betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU und das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger durch erhebliche kollektive Investitionsanstrengungen gestärkt werden muss, wobei sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisiert werden müssen; |
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G. |
in der Erwägung, dass der Draghi-Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (1) zahlreiche Vorschläge für eine weitere Ausweitung der Rolle der EIB bei der Finanzierung der EU-Politik und für die Ermöglichung einer höheren Risikoübernahme durch die EIB enthält; |
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H. |
in der Erwägung, dass die Hauptaufgabe der EIB-Gruppe darin besteht, das Potenzial Europas für die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum zu stärken; in der Erwägung, dass mit ihren Investitionen Ungleichheiten bekämpft werden sollten, indem der Zugang zu Arbeitsplätzen, Ausbildungsmöglichkeiten, Wohnraum und Bildung verbessert wird, um Armut und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Hindernisse für den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Midcap-Unternehmen zu beseitigen; in der Erwägung, dass staatliche Kredit- und Garantieprogramme als wichtige antizyklische politische Instrumente dienen, insbesondere während Konjunkturabschwüngen, und zur Abmilderung struktureller Marktversagen beitragen; |
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I. |
in der Erwägung, dass die EIB ein Eckpfeiler der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung und der größte multilaterale Kreditgeber in den Nachbarschaftsregionen der EU ist, zu denen die östlichen Nachbarschaftsländer, der Westbalkan, der Nahe Osten und Nordafrika gehören; in der Erwägung, dass die EIB voraussichtlich dazu beitragen wird, die Lücke bei produktiven Investitionen zwischen Europa und seinen wichtigsten Wettbewerbern zu schließen, indem sie die Investitionen in Innovation, Kommunikationstechnologie und geistiges Eigentum erhöht; |
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J. |
in der Erwägung, dass die Erreichung der politischen Ziele der EU und ihre wirksame Umsetzung zunehmend von der EIB-Gruppe abhängen; in der Erwägung, dass die Tiefe und Qualität der Aufsicht der Finanzgeschäfte der EIB durch das Parlament daher der Intensität der Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission entsprechen sollten, die sehr bedeutend geworden ist; |
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K. |
in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell der EIB höchste Standards in Bezug auf Integrität, Rechenschaftspflicht und Transparenz erfordert und dass solide Maßnahmen ergriffen und regelmäßig aktualisiert werden müssen, um Finanzbetrug, Korruption, Geldwäsche, Terrorismus, organisierte Kriminalität sowie Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen; in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe über einen Kontrollrahmen verfügt, um Sanktionsrisiken zu verhindern und zu mindern; |
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L. |
in der Erwägung, dass sich die EIB-Gruppe an die Definition des Compliance-Risikos des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht hält, um das Risiko rechtlicher oder regulatorischer Sanktionen, wesentlicher finanzieller Verluste oder Reputationsschäden zu verhindern; in der Erwägung, dass die Bank geeignete Maßnahmen ergreift, um solche Risiken zu mindern, indem sie die strikte Einhaltung der Rechts- und Regulierungsrahmen auf EU- und internationaler Ebene sicherstellt; |
Finanzgeschäfte und Performance
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1. |
stellt fest, dass die EIB in einem Umfeld, das von erheblichen globalen Herausforderungen wie geopolitischen Spannungen, den Auswirkungen des Klimawandels und anderen Faktoren, die sich auf die Weltwirtschaft auswirken, geprägt ist, wirksam und effizient gearbeitet hat; regt an, sowohl die Wirksamkeit als auch die Effizienz der EIB im Wege einer durchdachten Analyse zu prüfen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum liegen sollte; |
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2. |
stellt fest, dass die EIB-Finanzierungen vor dem Hintergrund der hohen Zinssätze und der knappen öffentlichen Finanzen immer entscheidender werden; erwartet vor dem Hintergrund der herausfordernden wirtschaftlichen Aussichten und des zunehmenden globalen Wettbewerbs, dass die EIB sich mit Einschränkungen der Wettbewerbsfähigkeit der EU zum Beispiel infolge volatiler Energiepreise, Fachkräftemangel in Schlüsselsektoren und unzureichender Investitionen in Innovationen und neue Technologien auseinandersetzt; |
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3. |
stellt fest, dass die EIB-Gruppe nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) 2023 ein starkes konsolidiertes Ergebnis von 2,272 Mrd. EUR erzielt hat, gegenüber 2,327 Mrd. EUR im Jahr 2022 (ein Rückgang um 2,4 % gegenüber dem Vorjahr); fordert einen detaillierte Untersuchung der Faktoren, die zu dem Rückgang beigetragen haben, insbesondere da der betrachtete Zeitraum durch ein stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet war; stellt fest, dass die Rücklagen der EIB im Jahr 2023 über 56 Mrd. EUR betrugen, was einen Anstieg gegenüber 53,9 Mrd. EUR im Jahr 2022 und 36 Mrd. EUR im Jahr 2014 darstellt; |
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4. |
stellt fest, dass die Gesamtliquiditätsquote der EIB bis Ende 2023 deutlich innerhalb interner Grenzen geblieben ist und dass die harte Kernkapitalquote der EIB im Jahr 2023 bei 33,1 % lag, deutlich über der durchschnittlichen Quote der von der Europäischen Zentralbank (EZB) zu diesem Zeitpunkt beaufsichtigten bedeutenden Institute; betont, dass die Beibehaltung des AAA-Ratings der EIB mit stabilem Ausblick entscheidend ist, um eine günstige Marktfinanzierung zu günstigen Zinssätzen zu sichern, und dass das Rating beibehalten werden sollte; betont, dass die hohe Kreditwürdigkeit der EIB für ihr erfolgreiches Geschäftsmodell von entscheidender Bedeutung ist; |
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5. |
fordert die EIB auf, ihre starke Kapitalposition und ihre konstant hohen Gewinne beizubehalten, stellt jedoch fest, dass die Bank das Potenzial hat, potenzielle Renditeschwankungen zu absorbieren, ohne das Aktionärskapital oder ihre Bonität zu beeinträchtigen, in der Lage ist, ein höheres Risiko bei strategischen Investitionen einzugehen, und gut ausgestattet ist, um mehr in risikoreichere innovative Projekte zu investieren, bei denen privates Kapital nach wie vor zögerlich ist; |
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6. |
fordert die EIB auf, ihre institutionelle Transparenz zu verbessern, indem sie ausführlichere Protokolle der Sitzungen ihres Verwaltungsrats veröffentlicht, einschließlich Abstimmungsprotokollen und projektspezifischer Begründungen, wobei die berechtigte Vertraulichkeit, soweit unbedingt erforderlich, zu wahren ist; |
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7. |
hebt hervor, dass die Auszahlungen der EIB im Jahr 2023 54,4 Mrd. EUR erreichten (davon 53,4 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB), gegenüber 54,3 Mrd. EUR im Jahr 2022 (davon 53,3 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB); stellt fest, dass die Auszahlungen des EIF für Private-Equity-Anlagen im Jahr 2023 139,7 Mio. EUR betrugen, verglichen mit 113,7 Mio. EUR im Jahr 2022; stellt fest, dass gemäß einem von der EIB-Abteilung für volkswirtschaftliche Analysen und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission gemeinsam entwickelten ökonomischen Modell die Gesamtinvestitionen der EIB-Gruppe in der EU im Jahr 2023 bis 2027 voraussichtlich zur Schaffung von etwa 1 460 000 neuen Arbeitsplätzen in der EU-27 führen und einen Anstieg des BIP der EU um 1,03 Prozentpunkte bewirken werden; fordert die EIB-Gruppe auf, für eine ausgewogenere geografische Verteilung der Investitionen zu sorgen, damit ihre Wirkung in allen Regionen der EU maximiert wird, um ein kohärentes und integratives Wachstum in der gesamten Union zu fördern, wobei unterrepräsentierten und weniger entwickelten Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; |
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8. |
weist darauf hin, dass die Satzung der EIB eine geografische Ausgewogenheit unter den Bediensteten vorsieht und dass die Personalauswahl auf der Grundlage der individuellen Eignung erfolgen muss, wobei auch eine ausgewogene Vertretung von Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist; fordert die Bank auf, die geografische Ausgewogenheit unter ihren Bediensteten kontinuierlich zu überwachen und das Einstellungsverfahren erforderlichenfalls entsprechend anzupassen; |
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9. |
nimmt die Zusage der EIB-Gruppe zur Kenntnis, rigoros gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen; fordert eine weitere Stärkung der Transparenz der Endbegünstigten, der Überwachungsmechanismen und des Zugangs zu öffentlichen Informationen, um die uneingeschränkte Rechenschaftspflicht sicherzustellen; |
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10. |
betont, dass die EIB als Einrichtung der EU ihre Transparenzpolitik vollständig an die in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (2) über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten festgelegten Standards anpassen sollte; fordert die Bank auf, Dokumente zu finanzierten Projekten und getroffenen Entscheidungen proaktiv offenzulegen, wobei nur begrenzte und begründete Ausnahmen gelten sollten; bekräftigt, dass ein echter Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ein Eckpfeiler der institutionellen Rechenschaftspflicht ist; |
InvestEU, Vereinfachung des mehrjährigen Finanzrahmens und Aufbau- und Resilienzfazilität
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11. |
begrüßt, dass am 13. Dezember 2023 der Operative Plan der EIB-Gruppe 2024-2026 angenommen wurde, in dem die Prioritäten und die notwendigen Tätigkeiten zur Umsetzung der Strategie der EIB-Gruppe für die nächsten drei Jahre zusammengefasst sind; fordert Anpassungen an die neuen Marktbedingungen, einschließlich einer Vereinfachung und eines Abbaus von Bürokratie, um Hindernisse für den Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu beseitigen, die erheblich erhöht werden müssen; stellt fest, dass die Zunahme von Tätigkeiten und Mandaten mit höherem Risiko wesentlich dafür ist, dass Sektoren mit hohem Mehrwert und innovative Sektoren wirksam unterstützt werden; |
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12. |
weist darauf hin, dass der EIB-Gruppe 75 % (19,6 Mrd. EUR) der im Rahmen der InvestEU-Verordnung (3) bereitgestellten EU-Haushaltsgarantie zugewiesen wurden; hebt hervor, dass die EIB allein im Jahr 2023 30 Finanzierungen im Rahmen von InvestEU im Umfang von insgesamt 9,1 Mrd. EUR genehmigt hat; ist der Ansicht, dass erhebliche Investitionen, vor allem aus der Privatwirtschaft, erforderlich sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben; ist der Ansicht, dass die Konzentration auf innovative Projekte, Start-ups und Scale-ups die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum in Europa steigern würde; stellt fest, dass hierfür private Investitionen mobilisiert werden müssen; fordert die EIB daher auf, eine wichtigere Rolle bei der strategischen Risikominderung durch Garantien zu spielen und dadurch private Investitionen zu fördern; |
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13. |
fordert die EIB-Gruppe auf, die Endbegünstigten ihrer Finanzierungen, soweit möglich und im Einklang mit den Datenschutzverpflichtungen, systematisch offenzulegen, insbesondere bei Projekten, die im Rahmen von Haushaltsgarantien und Mandaten der EU gefördert werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und die öffentliche Aufsicht sicherzustellen; |
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14. |
betont, dass die EIB innerhalb des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 87 Mandate der Kommission verwaltet, wobei sich die Zahl auf 130 erhöht, wenn man die Mandate, die sich auf die geteilte Mittelverwaltung beziehen und von den lokalen Gebietskörperschaften und den Mitgliedstaaten zugewiesen werden, einbezieht, und stellt fest, dass die EIB dafür nicht weniger als 457 Berichte pro Jahr erstellt; weist darauf hin, dass die Entbürokratisierung und Vereinfachung als notwendig erachtet werden, um eine bessere Nutzung der Ressourcen zu ermöglichen; |
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15. |
betont, dass die EIB sechs Mandate aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in vier Mitgliedstaaten verwaltet, die 2021 (Griechenland und Italien), 2022 (Rumänien) und 2024 (Spanien) unterzeichnet wurden und sich auf insgesamt 8,7 Mrd. EUR belaufen; stellt fest, dass die Einführung von Instrumenten zur „nicht an Kosten geknüpften Finanzierung“, die mit der Aufbau- und Resilienzfazilität stark zugenommen haben, zwangsläufig das Risiko von Fehlern und Doppelfinanzierungen erhöht; ist besorgt über die Transparenz, Prüfung und Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität; fordert die EIB auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Kapazitätsengpässe der Regierung und den Mangel an technischen Fähigkeiten zu beheben und sicherzustellen, dass die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität so effektiv wie möglich verwaltet werden, in Abstimmung mit den nationalen Strukturen und unter Einhaltung aller Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität, insbesondere bei der Umsetzung von Investitionsprojekten und Reformen; fordert die Kommission und die EIB in ihrer beratenden Funktion nachdrücklich auf, keine neuen Finanzierungsmechanismen nach dem Vorbild der Aufbau- und Resilienzfazilität vorzuschlagen, ohne Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, auch nicht im Rahmen des anstehenden mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2027; betont, dass die EIB zwar eine Vereinfachung anstrebt, dabei jedoch nicht die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwaltung der EU oder die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der in den Verträgen vorgesehenen Aufsicht und Rechenschaftspflicht gefährden darf; |
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16. |
fordert eine unabhängige, umfassende Prüfung aller von der EIB-Gruppe verwalteten Risikoteilungsinstrumente, einschließlich der Instrumente im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, um höchste Standards in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Verhütung von Doppelfinanzierungsrisiken sicherzustellen; |
Energieversorgungssicherheit
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17. |
nimmt die anhaltende Unterstützung der EIB für die Versorgungssicherheit zur Kenntnis, die hauptsächlich in Form einer Stärkung der Stromnetze und der grenzüberschreitenden Infrastruktur, der Senkung der Energienachfrage durch Energieeffizienzprojekte und der Förderung einer CO2-armen Stromerzeugung erfolgt; lobt die Tatsache, dass die EIB neue Dimensionen der Energieversorgungssicherheit wie Laststeuerung und Energiespeicherung unterstützt und die Entwicklung einer nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen, die für die Energiewende benötigt werden, fördert; fordert eine dringende Analyse der tatsächlichen Auswirkungen dieser bisher durchgeführten Projekte, insbesondere ihrer Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Energie und die Energiekosten und damit auf die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen; |
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18. |
bekräftigt die Notwendigkeit, Energiearmut zu bekämpfen, und betont, dass es einer fairen und integrativen Energiewende bedarf; weist darauf hin, dass die Energiekrise die Inflation verschärft, die Ernährungsunsicherheit erhöht und die Haushalte belastet; legt der EIB nahe, den Mechanismus für einen gerechten Übergang und den Modernisierungsfonds zu nutzen, um die Regionen und Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, die am stärksten von der Energiewende betroffen sind; betont, dass es wichtig ist, den Mechanismus für einen gerechten Übergang zu nutzen, um Arbeitnehmer und Regionen, die vom Ausstieg aus fossilen Brennstoffen betroffen sind, zu unterstützen und den Zugang zu Umschulungen und hochwertigen Arbeitsplätzen sicherzustellen; stellt fest, dass zahlreiche Sektoren aufgrund der kombinierten Auswirkungen der Anpassung an die Ziele des europäischen Grünen Deals und der Auswirkungen der Energiekrise und der Inflation mit Herausforderungen zu kämpfen haben; betont, dass es zur Beschleunigung des Einsatzes innovativer CO2-armer Technologien erforderlich ist, ihre Kosten auf ein Niveau zu bringen, das mit fossilen Brennstoffen wettbewerbsfähig ist und sich an die laufende Reform der ökologischen Maßnahmen anzupassen; |
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19. |
stellt fest, dass der REPower-EU-Plan ein entscheidendes neues Element der politischen Reaktion der EU auf die Energiekrise ist; stellt fest, dass die EIB-Gruppe im Juli 2023 ihre Finanzierungsziele vom Oktober 2022 von 30,0 Mrd. EUR bis 2027 auf 45,0 Mrd. EUR (REPowerEU+) angehoben hat, um ihre Anstrengungen zur Unterstützung der Energieversorgungssicherheit der EU zu verstärken; fordert einen klaren Überblick über mögliche Doppelfinanzierungen von Energieprojekten; |
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20. |
betont, dass die EIB im Jahr 2023 Finanzierungen in Höhe von rund 21,4 Mrd. EUR für energiebezogene Projekte bereitgestellt hat, davon rund 19,8 Mrd. EUR in der EU und 1,6 Mrd. EUR außerhalb der EU; hält es für notwendig, nicht nur das Finanzierungsvolumen für energiebezogene Projekte, sondern auch die Effizienz der Investitionen zu erhöhen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig das kombinierte Angebot der EIB an kompetenter technischer Hilfe und innovativer finanzieller Unterstützung ist, und fordert die Bank auf, das Angebot an innovativen Finanzierungsprodukten für die Wirtschaftsakteure zu erweitern und über das marktübliche Angebot hinauszugehen; |
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21. |
ist der Ansicht, dass Wasserstoff und seine Derivate, insbesondere wenn sie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, erheblich zu den Dekarbonisierungszielen der EU beitragen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern können; fordert die EIB nachdrücklich auf, eine führende Rolle bei der Mobilisierung privater Investitionen zu spielen, die für die Ausweitung der Wasserstoffproduktion in der gesamten EU unerlässlich sind, und dabei technologische Neutralität sicherzustellen und eine Vielzahl innovativer Lösungen für die Dekarbonisierung zu unterstützen, was auch weitere wissenschaftliche Forschung zur Verbesserung und Stabilisierung der Effizienz der Wasserstofftechnologie einschließt; fordert die Bank auf, die Kosteneffizienz solcher Projekte unter dem Gesichtspunkt ihres gesamten Lebenszyklus zu prüfen; |
Verteidigungs- und Sicherheitspolitik
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22. |
begrüßt die wichtige Rolle, die die EIB-Gruppe bei der Unterstützung der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik der EU spielt, indem sie Finanzmittel bereitstellt und private Investitionen mobilisiert, um die strategische Autonomie und Resilienz der Union zu stärken; betont, dass die Investitionskapazitäten der EIB wichtig sind, da sie Initiativen unterstützen, die zur Stärkung der Verteidigungsindustrie der EU, zur Förderung der Cybersicherheitsinfrastruktur und zur Förderung von Innovationen bei kritischen Verteidigungstechnologien beitragen; |
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23. |
begrüßt, dass Sicherheit und Verteidigung in ihrem Strategie-Fahrplan 2024-2027 als eine der Kernprioritäten der Bank festgelegt sind; hebt hervor, dass der Verwaltungsrat der EIB im Mai 2024 den Aktionsplan der EIB-Gruppe für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gebilligt hat, der der Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative 2022 der EIB-Gruppe folgt, mit der Innovationen im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unterstützt werden sollen, um die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie der EU stärker zu unterstützen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Unterstützung der EIB-Gruppe für KMU und innovative Start-up-Unternehmen im Sicherheits- und Verteidigungssektor nach dem Prinzip des „doppelten Verwendungszwecks“ erfolgt, wobei das Kriterium der „glaubwürdigen zivilen Nutzung“ beibehalten wird, auf die Prüfung der Einnahmen jedoch verzichtet wird; begrüßt den Beschluss des Verwaltungsrats der EIB vom 21. März 2025, die Möglichkeiten der Bank zur Finanzierung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und -infrastruktur auszuweiten, indem sichergestellt wird, dass die Liste der ausgeschlossenen Aktivitäten so begrenzt wie möglich ausfällt; |
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24. |
begrüßt die gezielten Investitionen der EIB sowohl in die Verteidigungsinfrastruktur als auch in die zivile Infrastruktur und betont, dass strategische Investitionen in Technologien, die sowohl zivilen als auch verteidigungspolitischen Zwecken dienen, im Einklang mit den umfassenderen Zielen der EU, Innovation zu fördern und die Sicherheit der Union zu erhöhen, notwendig sind; fordert die EIB auf, die Auswirkungen der Ausweitung ihrer Politik für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu überprüfen; |
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25. |
betont, dass KMU, Start-up- und Midcap-Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie bei der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Marktes für Verteidigung eine wichtige Rolle spielen; ist der Ansicht, dass kleinere Akteure eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Fähigkeit und Autonomie der Union zur Entwicklung innovativer Verteidigungsgüter spielen; fordert die EIB auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung weiter zu unterstützen, insbesondere indem kleineren Akteuren die Möglichkeit gegeben wird, sich an den Lieferketten im Verteidigungsbereich zu beteiligen; betont, dass größere Investitionen der EIB in den Verteidigungssektor Investitionen von Geschäftsbanken in demselben Bereich fördern können, und hält es für notwendig, die Flexibilität der Kreditvergabe an KMU in dieser Hinsicht zu erhöhen; |
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26. |
stellt fest, dass die für die Unterstützung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors bereitgestellten Mittel hauptsächlich aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (8 Mrd. EUR), der Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative der EIB (8 Mrd. EUR) und dem Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) (1,5 Mrd. EUR) stammen; fordert eine spezielle Mittelzuweisung für die Verteidigung und die weitere Anpassung des Umfangs der förderfähigen Investitionen, um der ehrgeizigen Rolle gerecht zu werden, die in dem „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ für die EIB-Gruppe vorgesehen ist, wenn es darum geht, zu Frieden und Sicherheit in Europa beizutragen; begrüßt die Integration der bestehenden Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative der EIB in Höhe von 8 Mrd. EUR in ein bereichsübergreifendes und dauerhaftes politisches Ziel sowie die Streichung einer vorab festgelegten Obergrenze für die Finanzierung in diesem Bereich; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen es der Bank ermöglichen werden, auf den Investitionsbedarf in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zu reagieren und ihre Finanzierungen und ihre starke Finanzlage zu schützen; ist der Auffassung, dass mit dem Beschluss des Rates der Gouverneure vom Juni 2024, die Gearing Ratio der Bank zu erhöhen, höhere Investitionen in Bereichen von strategischer Bedeutung und insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ermöglicht werden; |
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27. |
unterstreicht den Mehrwert der innovativen Maßnahmen, die die EIB ergriffen hat, um Investitionen in Sicherheit und Verteidigung zu beschleunigen, sowie den Mehrwert des „One-Stop-Shop“, der als zentrale Anlaufstelle für Kunden und externe Interessenträger fungiert, denen er fachliche Unterstützung bietet, um den Zugang zu den im Rahmen der Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative der EIB verfügbaren Finanzmitteln zu vereinfachen und deren Bereitstellung zu beschleunigen; fordert die EIB auf, weiterhin vereinbarte Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Verfahren für Kunden vereinfachen und die Investitionsprozesse weiter beschleunigen, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das AAA-Rating erhalten bleibt; |
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28. |
nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die EIB im Juni 2023 eine Aufstockung der Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative von 6,0 Mrd. EUR auf 8,0 Mrd. EUR für Sicherheitsinvestitionen in der EU für den Zeitraum 2022 bis 2027 genehmigt hat, die auch die Bereiche Weltraum und Cybersicherheit umfassen; fordert die EIB auf, die institutionellen Partnerschaften mit der EU-Agentur für das Weltraumprogramm und anderen potenziell relevanten Partnern im Einklang mit den Wettbewerbsregeln der Union zu stärken; |
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29. |
würdigt die Zusammenarbeit der EIB mit allen einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der Regierungen der Mitgliedstaaten, der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und des NATO-Innovationsfonds; würdigt insbesondere die Zusammenarbeit der EIB-Gruppe mit der EDA und begrüßt die Unterzeichnung einer aktualisierten Vereinbarung zwischen den beiden Einrichtungen am 3. Oktober 2024, die es ermöglichen wird, strategische Partnerschaften zu stärken und den Finanzierungsbedarf gemeinsam zu ermitteln, um Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) im Bereich Sicherheit und Verteidigung in der Union besser zu unterstützen; |
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30. |
fordert die EIB auf, diese Zusammenarbeit mit wichtigen Interessenträgern weiter zu stärken, um die Wirkung, Synergieeffekte und Komplementarität mit den EU-Verteidigungsprogrammen zu erhöhen und dabei sicherzustellen, dass ihre Investitionen die umfassenderen Ziele der EU-Verteidigungspolitik ergänzen und zur Erzielung von Größenvorteilen bei den europäischen Verteidigungsfähigkeiten beitragen; fordert die EIB auf, die regionale Sicherheit und Widerstandsfähigkeit, insbesondere in Osteuropa und im Mittelmeerraum, durch die Schaffung von Infrastrukturen zu verbessern, die die regionale Sicherheit unterstützen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Verteidigungsfragen fördern; betont ferner, dass es wichtig ist, eine Zusammenarbeit mit dem NATO-Innovationsfonds zu prüfen, um parallel zur Einrichtung der EIF-Eigenkapitalfazilität im Verteidigungsbereich den Zugang zu Finanzmitteln für Start-up-Unternehmen im Technologiebereich zu verbessern; |
Soziale Infrastruktur und Wohnraum
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31. |
fordert die EIB auf, die Risikobereitschaft bei Projekten, die wesentliche Dienstleistungen mit langfristigen eindeutigen und messbaren Vorteilen erbringen, zu verbessern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Tätigkeiten und Maßnahmen der EIB-Gruppe im Bereich Wohnungswesen und soziale Infrastruktur, die zu bezahlbarem Wohnraum, sozialer Inklusion und regionaler Entwicklung beitragen und die Nachhaltigkeit und Innovation unterstützen; fordert die EIB auf, ihre Investitionen vorrangig auf diese Ziele auszurichten, um ein besseres Wirtschaftswachstum, soziale Inklusion und regionalen Zusammenhalt zu erreichen und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der EU zu unterstützen; fordert die Bank auf, sich auf nachhaltige Stadtentwicklung und integratives Wachstum zu konzentrieren, indem sichergestellt wird, dass der Bedarf der EU an Wohnraum und Infrastruktur für ein stärkeres, stärker von Zusammenhalt geprägtes und wohlhabenderes Europa gedeckt wird; |
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32. |
betont, dass die Kosten für den Kauf und die Miete von Wohnraum in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, wodurch die Erschwinglichkeit vieler Ballungsräume in der EU gesunken ist und der Zugang zu Wohnraum eingeschränkt wurde; betont, dass die EIB eine stärkere Rolle bei der Bewältigung der Wohnungskrise spielen muss; begrüßt, dass die Unterstützung für soziale Infrastruktur in die acht strategischen Prioritäten der EIB-Gruppe für 2024-2027 aufgenommen wurde, und stimmt zu, dass Investitionen in energieeffizienten, nachhaltigen und zugänglichen Wohnraum und in Bildung von entscheidender Bedeutung sind, um die Produktivität zu steigern und starke und widerstandsfähige Gesellschaften zu fördern; fordert die EIB auf, Investitionen in Wohnungsbaugenossenschaften, energieeffiziente Sozialwohnungen und Renovierungen für einkommensschwache Haushalte Vorrang einzuräumen; ist der Ansicht, dass die Beseitigung der großen Lücken bei den Wohnungsbauinvestitionen in der EU die Überwindung von finanziellen und nichtfinanziellen Investitionshindernissen sowie die umfassende Mobilisierung von Ressourcen und Kapazitäten erfordert; |
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33. |
begrüßt, dass die EIB in Zusammenarbeit mit der Kommission eine europaweite Investitionsplattform ins Leben gerufen hat, die darauf abzielt, erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum zu fördern, wobei Beratungsdienste und Finanzierung kombiniert werden, und fordert die Beteiligten auf, diese Initiative fortzusetzen; |
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34. |
begrüßt die Zusage der EIB, den Druck auf die Wohnungsmärkte in Europa zu verringern; betont, dass die Kauf- und Mietpreise für Wohnraum in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, wodurch sich die Erschwinglichkeit vieler Ballungsräume in der EU verringert hat und der Zugang zu diesen beeinträchtigt wurde; betont, dass die Analyse der EIB zeigt, dass in der EU etwa 1,5 Mio. neue Wohneinheiten pro Jahr benötigt werden, um der Nachfrage gerecht zu werden, und dass etwa 75 % des Gebäudebestands der EU renoviert werden müssen, was zusätzlichen 5 Mio. Einheiten pro Jahr entspricht; begrüßt die Tatsache, dass die EIB die Sanierung bestehender Wohnungen und den Bau von neuen Sozialwohnungen sowie von erschwinglichem Wohnraum unterstützt; fordert die EIB auf, mehr Mittel für Projekte in Bezug auf erschwinglichen Wohnraum in den Mitgliedstaaten zu mobilisieren; |
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35. |
fordert eine Verstärkung der technischen Hilfe und der Finanzexpertise zur Unterstützung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere in Gebieten mit geringer Investitionskapazität, um den Zugang zu EIB-Finanzierungen zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines sozialen Wohnungsbaus, der für alle und besonders für die Schwächsten geeignet ist, durch die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, lokalen Gebietskörperschaften und Vertretern der Zivilgesellschaft gefördert werden sollte; ist sich bewusst, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen der EIB im Bereich Wohnungsbau und soziale Infrastruktur auch von der Beseitigung politischer und regulatorischer Hürden abhängt; |
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36. |
stellt fest, dass die EIB 2023 finanzielle Unterstützung für Energieeffizienzmaßnahmen in Höhe von 8,3 Mrd. EUR unterzeichnet hat, von denen 65 % für die Energieeffizienz von Gebäuden bestimmt waren; fordert die EIB auf, langfristige erschwingliche und zugängliche Lösungen und nachhaltige Investitionen wie energieeffiziente Renovierungen und die Wiederverwendung leerstehender Gebäude zu priorisieren; |
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37. |
ist der Ansicht, dass die damit verbundenen Investitionen eine ausreichende Dauerhaftigkeit gewährleisten sollten, bevor eine Änderung der Bestimmung oder Verwendung genehmigt wird; |
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38. |
fordert die EIB auf, auf ihrer langjährigen Erfahrung als Beschleuniger europäischer Investitionen aufzubauen und auch ihr Potenzial in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Gesundheitsversorgung zu nutzen, unter anderem durch Beratungsdienste; fordert die Bank auf, die Unterstützung für Kapazitäten für das Gesundheitswesen innerhalb und außerhalb der EU zu verstärken und so eine stärkere Rolle Europas in der Welt sicherzustellen; |
Unterstützung von KMU, Midcap-Unternehmen, Start-ups, Scale-ups und von Unternehmern in ländlichen und abgelegenen Gebieten, die Kapitalmarktunion und die Rolle des Europäischen Investitionsfonds
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39. |
hebt hervor, dass KMU, Start-ups und Scale-ups für die Wirtschaft der EU von entscheidender Bedeutung sind; stellt fest, dass diese Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln, Märkten und Talenten auf erhebliche Hürden stoßen, was ihr Wachstum behindert; bekräftigt, dass Wachstum, Dynamik und öffentliche Investitionen für die Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die EIB-Gruppe auf, diese Herausforderungen – vor allem im derzeitigen geopolitischen Kontext – weiterhin durch maßgeschneiderte Finanzierungsprogramme, Mechanismen zur Risikoteilung und gezielte Finanzinstrumente anzugehen und dabei die Zusätzlichkeit öffentlicher Mittel für diese Zwecke sicherzustellen und eine Verdrängung von privatem Kapital zu verhindern; stellt fest, dass je nach Kontext verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Kreditvergabe an Unternehmen kombiniert werden können und dass verschiedene Instrumente der EIB-Gruppe auf unterschiedliche Marktversagen und Unternehmenstypen abzielen; betont, dass KMU vor der Genehmigung von Projekten technische Unterstützung erhalten müssen, um den Zugang zu EIB-Finanzierungen zu verbessern; |
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40. |
stellt fest, dass die Entwicklung eines gut funktionierenden Verbriefungsmarktes ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer starken Kapitalmarktunion sein kann; ist der Ansicht, dass die Kapitalmarktunion den Verbrauchern und KMU zugutekommen wird, indem sie renditestarke Investitionsmöglichkeiten in der Realwirtschaft bietet, und schließlich den Risikokapitalmarkt ankurbeln wird, indem sie den Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen verbessert; ist der Ansicht, dass die Finanzierung europäischer Scale-ups mit europäischem Kapital eine Priorität sein sollte, wie die Initiative „European Tech Champions“ (ETCI) zeigt, die im Februar 2023 ins Leben gerufen wurde, um vielversprechende europäische Technologieunternehmen zu finanzieren und um zu verhindern, dass Unternehmen aufgrund fehlender europäischer Investitionen an ausländische Investoren verkauft werden; legt dem EIF nahe, die Einrichtung der zweiten Generation dieser Initiative zu prüfen; stellt fest, dass die Initiative „European Tech Champions“ (ETCI) durch die europäische Scale-up-Initiative ergänzt wird, die darauf abzielt, den europäischen High-Tech-Unternehmen in der Spätphase ihrer Entwicklung dringend benötigte Finanzmittel zur Verfügung zu stellen; stellt fest, dass diese Investitionen mit den politischen Maßnahmen auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten im Einklang stehen sollten; ist sich bewusst, dass der europäische Risikokapitalmarkt im Vergleich zu den Märkten anderer Wettbewerber Schwächen aufweist und dass europäische Start-up- und Scale-up-Unternehmen häufig gezwungen sind, ihren Standort zu verlagern, nach ausländischen Käufern zu suchen oder sich auf andere Finanzierungsquellen als Risikokapital zu verlassen, was für ein hohes Wachstum weniger geeignet ist; |
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41. |
nimmt die Aufgabe des EIF zur Kenntnis, den Zugang europäischer Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die Tätigkeiten des EIF zur Entwicklung des europäischen Risikokapital-Ökosystems deutlich verstärkt werden sollten, wobei gleichzeitig eine geografische Ausgewogenheit zu wahren ist; fordert eine Stärkung der Tätigkeiten des EIF, um Investitionen in wachstumsstarke Sektoren zu erhöhen, die Risikoteilung zwischen öffentlichen und privaten Investoren zu verbessern und Innovationen in ganz Europa zu fördern; hält es für notwendig, die den Umfang der Steigerung der Unterstützung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen zu überwachen; |
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42. |
fordert den EIF auf, seine Überwachungsinstrumente weiterzuentwickeln, um die langfristige Leistung von Risikokapitalfonds und Finanzierungen für KMU besser zu verfolgen, insbesondere in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbreitung von Innovationen und die regionalen Auswirkungen; betont auch die entscheidende Rolle der europäischen Großunternehmen in der europäischen Wirtschaftsstruktur, insbesondere derjenigen, die in wesentlichen Sektoren wie Energie, Verteidigung und Infrastruktur tätig sind; fordert einen ausgewogenen Ansatz, mit dem sichergestellt wird, dass die EIB große europäische Unternehmen weiterhin bei der Sicherung von Investitionskapital für Großprojekte und Forschungs- und Entwicklungsinitiativen unterstützt und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessert; |
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43. |
lobt die Unterstützung, die die EIB-Gruppe allein im Jahr 2023 rund 400 000 KMU und Midcap-Unternehmen in Form von Finanzierungen in Höhe von 31,1 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt hat, einschließlich Darlehen und Garantien für Unternehmen (davon wurden 14,9 Mrd. EUR vom EIF bereitgestellt), was zur Mobilisierung von mehr als 134 Mrd. EUR geführt hat, und stellt fest, dass sie zu diesem Zweck mit fast 300 Partnerinstitutionen in ganz Europa zusammengearbeitet hat; fordert die EIB auf, ihre Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU, die häufig mit Hindernissen für die Finanzierung durch traditionelle Finanzinstitute konfrontiert sind, fortzusetzen und gezielte Finanzierungen bereitzustellen, um ausreichende Ressourcen für Wachstum und Erfolg sicherzustellen; begrüßt und fordert die ständige Erhöhung der Anzahl der Partnereinrichtungen, um eine breite geografische und sektorale Abdeckung zu erreichen; |
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44. |
weist darauf hin, dass der Einsatz des Europäischen Garantiefonds 2023 endete und dass seine Auszahlungen, mit denen KMU dabei unterstützt werden sollten, sich von den negativen Auswirkungen der Pandemie zu erholen, EU-weit etwa 200 000 KMU erreicht haben; weist erneut auf die in früheren Entschließungen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Transparenz der Entscheidungsprozesse und der Informationen über die Endempfänger hin; |
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45. |
begrüßt, dass zu den Maßnahmen des EIF zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Steuervermeidung die Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Produkten und Transaktionen, eine gründliche Due-Diligence-Prüfung der Gegenparteien, die Überprüfung der Eigentumsstrukturen und der wichtigsten Personen durch den Abgleich mit Sanktionslisten und die Suche nach negativen Medienberichten gehören; begrüßt die Einführung verbindlicher Schulungen für das Personal und den Abschluss einer Vereinbarung mit der luxemburgischen Meldestelle für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über die Meldung und Weiterverfolgung aufgedeckter verdächtiger Transaktionen; |
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46. |
fordert die EIB-Gruppe auf, eine gruppenweite umfassende und verbindliche Strategie zum Schutz von Hinweisgebern im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 (4) festzulegen, mit der sichere Meldekanäle, Schutz vor Repressalien und umfassende Folgemaßnahmen sichergestellt werden; |
Schlüsselbereiche Kohäsion, Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung
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47. |
begrüßt, dass sich die EIB in ihrem Orientierungspapier zur Kohäsion 2021-2027 verpflichtet hat, zwischen 2022 und 2024 mindestens 40 % ihrer Gesamtfinanzierung in der EU für Projekte in Kohäsionsregionen bereitzustellen; stellt fest, dass sich diese Finanzierung im Jahr 2023 auf 29,8 Mrd. EUR belief, was 45 % der gesamten unterzeichneten Finanzierungen der Bank in der EU entspricht; betont, dass der Anteil der EIB-Finanzierungen, die weniger entwickelten Regionen zugewiesen wurden, von 24 % im Jahr 2022 auf 26 % im Jahr 2023 gestiegen ist, was einem Betrag von insgesamt 17,2 Mrd. EUR entspricht und deutlich über dem im Orientierungspapier der EIB zur Kohäsion für 2023 festgelegten Ziel von 21 % liegt; fordert die EIB erneut auf, die Mängel, die bestimmte Regionen oder Länder daran hindern, die finanzielle Unterstützung und Hilfe der EIB in vollem Umfang zu nutzen, weiterhin zu beobachten, zu analysieren und zu beheben; |
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48. |
würdigt die Rolle des EIF, wenn es darum geht, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union durch eine breite Palette von Finanzierungsinstrumenten beizutragen; stellt fest, dass sich die EIF-Verpflichtungen für Kreditbürgschaften, Risikokapital und Investitionen aus privatem Beteiligungskapital für Kohäsionsregionen im Jahr 2023 auf 6,8 Mrd. EUR beliefen, was 48 % der gesamten Verpflichtungen des EIF in der EU entspricht; stellt fest, dass der EIF 2023 besonders in Mittel- und Osteuropa tätig war; |
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49. |
stellt fest, dass der Rahmen der EIB für ökologische und soziale Nachhaltigkeit eine überarbeitete Umwelt- und Sozialpolitik sowie überarbeitete Umwelt- und Sozialstandards umfasst, mit denen ein integrierter Ansatz für die Folgenabschätzung, die Risikobewertung und das Risikomanagement gefördert wird; |
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50. |
stellt fest, dass die EIB-Beratungsdienste in den letzten 15 Jahren mehr als 1 000 Projekte in Kohäsionsregionen unterstützt haben; fordert die Bank auf, in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen aktiv für Finanzierungsmöglichkeiten zu werben, insbesondere durch eine verstärkte Präsenz von Beratungsdiensten in den lokalen EIB-Büros; hält es für notwendig, auch die geografische Verteilung der von der EIB gewährten Unterstützung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu berücksichtigen; |
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51. |
hebt die Initiativen der EIB in den Kohäsionsregionen zur Unterstützung des Gesundheitswesens hervor, darunter das Programm „HERA Invest“, eine gemeinsam mit der Kommission eingeführten Garantie in Höhe von 100 Mio. EUR zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung bei der Bewältigung dringender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren; fordert die EIB auf, gezielte Investitionen in wichtige systemrelevante Faktoren zu fördern, wie z. B. Gesundheitsversorgung, Bildung, sozialer Wohnungsbau, digitale Konnektivität und lokale Finanzierung für Städte und Regionen, und dabei eine bessere geografische Ausgewogenheit sicherzustellen, entweder durch direkte Darlehen oder durch Finanzinstrumente, und Synergieeffekte zwischen Zuschüssen der EU und Darlehen der EIB zu nutzen, um die grenzüberschreitende Schienenanbindung zu verbessern, was für eine bessere Integration innerhalb des EU-Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung ist; |
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52. |
nimmt die strategische Ausrichtung der EIB seit 2019 als Klimabank der EU zur Kenntnis; betont, dass die EIB allein im Jahr 2023 Finanzierungen in Höhe von 41,8 Mrd. EUR für Klimaschutzmaßnahmen und 25,1 Mrd. EUR für ökologische Nachhaltigkeit (gegenüber 35,1 Mrd. EUR bzw. 15,9 Mrd. EUR im Jahr 2022) unterzeichnet hat; stellt fest, dass sich die Finanzierungen der EIB für die Anpassung an den Klimawandel im Jahr 2023 auf insgesamt 2,7 Mrd. EUR beliefen, was 6,4 % ihrer gesamten Klimaschutzmaßnahmen entspricht (gegenüber 1,9 Mrd. EUR bzw. 5,4 % im Jahr 2022); begrüßt, dass die Finanzierungen im Bereich Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit im Jahr 2023 insgesamt 60 % der EIB-Finanzierungen ausmachten; fordert die Beibehaltung der Technologieneutralität in der Investitionsstrategie der EIB in den Bereichen Klima und nachhaltige Finanzierung; |
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53. |
weist darauf hin, dass mit der im Jahr 2019 angenommenen Finanzierungspolitik der EIB im Energiesektor eine „Übergangsunterstützung für Energieprojekte, die auf fossilen Brennstoffen mit ungeminderten Emissionen beruhen“, eingeführt und ein Übergangszeitraum festgelegt wurde, in dem die Bank weiterhin Projekte genehmigen konnte, die bereits geprüft wurden, der Verwaltungsrat jedoch nach Ende 2021 kein solches Projekt genehmigte; stellt fest, dass die EIB-Gruppe 2022 zur Unterstützung von REPowerEU eine vorübergehende und ausnahmsweise Verlängerung der Ausnahmen vom Rahmen für die Paris-Ausrichtung von Geschäftspartnern eingeführt hat, um Projekte mit stark innovativem Inhalt und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energieträger sowie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in der EU abzudecken; stellt fest, dass die EIB-Gruppe 2023 beschlossen hat, dieselbe befristete und außergewöhnliche Verlängerung auch für Projekte im Geiste von REPowerEU außerhalb der EU anzuwenden; stellt fest, dass diese befristeten und außergewöhnlichen Verlängerungen voraussichtlich bis 2027 laufen werden, vorbehaltlich einer für 2025 erwarteten Überprüfung des Klimabank-Fahrplans; weist auf ihre frühere Entschließung (5) hin und hält daran fest, dass der Rahmen für die Paris-Ausrichtung von Geschäftspartnern den geeigneten Rahmen bietet, um die Gegenparteien auf ihrem Weg zur Anpassung an die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens zu unterstützen; betont, dass von der EIB erwartet wird, dass sie ihre Zusammenarbeit mit allen ihren Kunden intensiviert, um die Entwicklung ihrer Dekarbonisierungspläne zu fördern; |
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54. |
nimmt die 2023 angenommene Halbzeitüberprüfung des Klimabank-Fahrplans der EIB-Gruppe zur Kenntnis, die einen vereinfachten Anpassungsrahmen von Paris für Kleinstunternehmen, die Überarbeitung der Offenlegungspflichten des Rahmens für die Paris-Ausrichtung von Geschäftspartnern für Finanzintermediäre und eine vorübergehende Erweiterung der Liste der Länder, in denen die EIB aufgrund ihrer besonderen Anfälligkeit für den Klimawandel als alleiniger Geldgeber von Projekten zur Anpassung an den Klimawandel fungieren kann, umfasst; |
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55. |
begrüßt, dass die EIB-Gruppe die Landwirtschaft und die Bioökonomie zu ihren wichtigsten Prioritäten zählt, stellt jedoch fest, dass Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft 2023 nur 1,1 % des Darlehensbestands der EIB erhalten haben; hält es für wichtig, dass die EIB erhebliche Beträge für die Finanzierung des Agrarsektors durch vereinfachte Verfahren plant; |
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56. |
unterstreicht, dass die Landwirtschaft ein wichtiger Motor für Wachstum und Entwicklung in ländlichen Gebieten ist; nimmt die zunehmenden Herausforderungen zur Kenntnis, vor denen der Agrarsektor steht, sowie dass die Landwirte in der EU sich an die Ziele des europäischen Grünen Deals anpassen, die Energiekrise bewältigen sowie die steigende Inflation eindämmen müssen; fordert die EIB-Gruppe auf, diesen lebenswichtigen Sektor, der eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung der Ernährungssicherheit spielt, stärker zu unterstützen und Innovationen zu fördern und dabei das Konzept „Eine Gesundheit“ der EU anzuwenden, das die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt einbezieht, um nachhaltige, widerstandsfähige und produktive Nahrungsmittelsysteme zu schaffen; hebt die finanziellen Herausforderungen hervor, mit denen Landwirte, insbesondere junge und kleine Betriebe, konfrontiert sind, und stellt fest, dass die Erfolgsquoten von Landwirten und Unternehmen in diesem Sektor bei der Beantragung von Finanzmitteln geringer ausfallen; |
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57. |
betont, dass bei der Unterstützung durch die EIB ein Ansatz für einen gerechten Übergang verfolgt werden sollte, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu erreichen, durch die der Schutz der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und des Tierwohls und gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensgrundlagen der Landwirte, insbesondere für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, sichergestellt wird; betont, dass die Unterstützung ländlicher Gebiete für die Förderung einer ausgewogenen und integrativen Entwicklung, des Generationswechsels und des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Männern zu finanziellen Möglichkeiten von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die EIB-Gruppe erneut auf, ihr Engagement im Agrarsektor zu verstärken, indem sie den Zugang zu Finanzierungen verbessert; |
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58. |
begrüßt, dass die EIB-Gruppe eine der wichtigsten Unterstützerinnen der Digitalisierung in der EU ist, insbesondere bei der Finanzierung digitaler Infrastrukturen und der Unterstützung innovativer digitaler Start-up-Unternehmen; fordert die EIB auf, ihre Unterstützung für digitale Netze zu verstärken, um die technologische Autonomie der EU und die Innovation in Schlüsseltechnologien zu stärken; |
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59. |
ist der Ansicht, dass die Verringerung der digitalen Ungleichheit und die Verhinderung sozialer Ausgrenzung erhebliche öffentliche Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Gebieten, erfordern; fordert die EIB auf, die europäischen Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb angemessener digitaler Kompetenzen zu unterstützen, um uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzuhaben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen liegen sollte; |
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60. |
würdigt die entscheidende Rolle des Cybersicherheitssektors beim Schutz von Unternehmen und Regierungen vor zunehmend digitalen Bedrohungen und ausländischer Einflussnahme; begrüßt die Erhöhung der Sicherheitsinvestitionen von 6 Mrd. EUR auf 8 Mrd. EUR, die im Rahmen der Strategischen Europäische Sicherheitsinitiative zur Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen, auch in der New-Space-Industrie, finanziert werden; |
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61. |
begrüßt, dass sich die EIB auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau konzentriert, was im Jahr 2023 zu Investitionen in Höhe von insgesamt 5,8 Mrd. EUR in diesem Bereich geführt hat (gegenüber 5,1 Mrd. EUR im Jahr 2022); ist der Ansicht, dass die EIB die Vergabe von Mikrofinanzierungskrediten an von Frauen geführte Unternehmen, die beim Zugang zu Finanzmitteln immer noch diskriminiert werden, weiter ausbauen könnte; |
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62. |
hebt hervor, dass die Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen sowohl für den grünen und den digitalen Wandel als auch für den Verteidigungssektor und die industrielle Basis der EU allgemein von entscheidender Bedeutung ist; fordert die EIB auf, stärker in den Sektor der kritischen Rohstoffe zu investieren und dadurch die Diversifizierung der Versorgung sowohl mit Primär- als auch mit Sekundärrohstoffen und die Entwicklung von Lösungen für die Kreislaufwirtschaft, insbesondere Forschung und Entwicklung für alternative Materialien, wie etwa biobasierte Materialien, voranzutreiben; begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme einer neuen strategischen Initiative für kritische Rohstoffe am 21. März 2025 mit einer erwarteten Finanzierung von 2 Mrd. EUR für Investitionen in kritische Rohstoffe im Jahr 2025, einer neuen Taskforce für kritische Rohstoffe und einer speziellen zentralen Anlaufstelle für den Aufbau und die Verwaltung einer Pipeline von Finanzierungen und Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen sowie für mehr technisches Fachwissen und Partnerschaften; |
Arbeit der EIB außerhalb der EU
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63. |
betont, dass die EIB Global im zweiten Jahr ihres Bestehens Finanzmittel in Höhe von 8,4 Mrd. EUR bereitgestellt hat (gegenüber 9,1 Mrd. EUR im Jahr 2022); stellt fest, dass es aufgrund der Tatsache, dass die Finanzierung durch die EIB Global auf 50 % der Gesamtkosten eines Projekts begrenzt ist, immer wieder zu Kofinanzierungen von Investitionen mit Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und multilateralen Entwicklungsbanken kommt; fordert die EIB und die Kommission auf, in interne Audit- und unabhängige Kontrollfunktionen zu investieren, um die Integrität und Solidität aller Operationen sicherzustellen; |
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64. |
weist darauf hin, dass die EIB Global zu den wichtigsten Akteuren bei der Durchführung der europäischen Global-Gateway-Strategie gehört und als solche von ihr erwartet wird, die höchsten Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht anzuwenden; |
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65. |
nimmt die Annahme des Strategischen Fahrplans der EIB Global durch den Verwaltungsrat der EIB sowie ihre Zusage zur Kenntnis, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit bei den von ihr unterstützten Projekten zu achten und zu fördern; |
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66. |
hebt hervor, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass sich die Aktivitäten der EIB-Gruppe in der Ukraine an den mit der EU vereinbarten Prioritäten für den Wiederaufbau des Landes orientieren und mit den im Ukraine-Plan festgelegten Methoden und Rahmenbedingungen sowie mit den Bestimmungen der EU-Verträge in Einklang stehen; stellt fest, dass die EIB ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Zusammenhang mit den Projekten der EIB-Gruppe in der Ukraine weiter verstärkt; fordert das weitere Auferlegen angemessener Auflagen für die finanzielle Unterstützung der Ukraine, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung wirksamer Aufsichtsmechanismen, wie dem Zugang zu Informationen, Räumlichkeiten und Kontrollbesuchen, liegen sollte, und fordert, dass die Auflagen auf alle Nicht-EU-Länder ausgeweitet werden, für die sie Finanzmittel bereitstellt; |
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67. |
fordert nachdrücklich, dass die Verwaltungs- und Prüfkapazitäten der staatlichen Stellen der Ukraine gestärkt werden, die für die Durchführung, Überwachung, Kontrolle und Aufsicht der finanzierten Maßnahmen zuständig sind, insbesondere zur Verhinderung von Betrug, Korruption, Interessenkonflikten und Unregelmäßigkeiten; bekräftigt, dass die EIB jederzeit eine klare und uneingeschränkte Aufsicht haben sollte; |
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68. |
ist der Ansicht, dass eine größere Rolle der EIB einen Mehrwert sowohl für den Wiederaufbau der Ukraine und den Erweiterungsprozess als auch für künftige Partnerschaften im Rahmen der Global-Gateway-Agenda und der Nachbarschaftspolitik der EU sowie für die Unterstützung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bringen wird; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit der EIB zu maximieren, um die strategische Autonomie der EU zu nutzen, insbesondere in Bezug auf Energie und Rohstoffe; |
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69. |
begrüßt die Annahme der Ukraine-Fazilität im Jahr 2024 im Anschluss an die Initiative „EU für die Ukraine“ (EU4U) der EIB und die Einrichtung eines Unterstützungsmechanismus auf der Grundlage von Haushaltsmitteln der EU; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass das Land im Einklang mit seinen Bedürfnissen weiterhin solide Unterstützung erhält; |
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70. |
betont, dass die EIB zur Unterstützung der Ukraine seit Beginn des Konflikts mit Russland im Jahr 2014 ein Darlehensportfolio von über 7 Mrd. EUR aufgebaut hat; betont, dass sich das (ausgezahlte und noch nicht ausgezahlte) EIB-Engagement zum 31. Dezember 2023 auf 5,750 Mrd. EUR belief, die überwiegend durch EU-Garantien im Rahmen des Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern gedeckt sind; stellt fest, dass die Bank außerdem Finanzgarantien für Risikopositionen gegenüber Gegenparteien mit Sitz in der Ukraine gewährt hat, die vollständig durch umfassende Garantien der EU gedeckt sind, und zwar in Höhe von 388,7 Mio. EUR Ende 2023 (gegenüber 478,8 Mio. EUR Ende 2022); |
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71. |
nimmt das zunehmende finanzielle Engagement der EIB in der Ukraine zur Kenntnis; fordert die Bank auf, der Haushaltsbehörde und den einschlägigen Prüfstellen regelmäßig detaillierte Informationen über die Auszahlung und Ausführung der durch EU-Garantien gedeckten Mittel zu übermitteln; |
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72. |
betont die unverhältnismäßigen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die östlichen Regionen der EU an der Grenze zu Russland und Belarus; weist auf die Kosten hin, die diesen Regionen und Mitgliedstaaten aufgrund ihrer gemeinsamen Grenze zu feindseligen Nachbarländern entstehen, und insbesondere auf die Notwendigkeit, zunehmend öffentliche Mittel in die Bereiche Sicherheit, Verteidigung und Abwehrbereitschaft zu lenken, während zugleich die Ressourcen aufgrund der Beeinträchtigung der Wirtschaftstätigkeit, des grenzüberschreitenden Handels und anderer Formen des Austauschs sowie der Kohäsionsprogramme deutlich geringer ausfallen; fordert die EIB auf, dies bei ihren Finanzierungsbeschlüssen zu berücksichtigen; |
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73. |
begrüßt die beträchtlichen Investitionen, die in der Republik Moldau getätigt wurden, um die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu fördern, die Energiesicherheit zu verbessern, die Infrastruktur auszubauen und die Fortschritte des Landes auf dem Weg zur EU-Integration zu unterstützen; stellt fest, dass die EIB Global im Westbalkan im Jahr 2023 1,2 Mrd. EUR investierte, zuzüglich weiterer 700 Mio. EUR zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Eisenbahnnetze; begrüßt die Verabschiedung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan im Jahr 2024 und die vom Parlament genehmigte Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau; |
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74. |
würdigt die Rolle, die die EIB bei der Unterstützung der Länder des Westbalkans auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in der Union im Einklang mit der Erweiterungspolitik der EU gespielt hat; stellt fest, dass die EIB Global 2023 1,2 Mrd. EUR in den Westbalkan investiert hat, wodurch insgesamt mehr als 6 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert wurden; stellt fest, dass der Großteil der Mittel für nachhaltige Konnektivität bereitgestellt wurde, gefolgt von Kreditlinien für KMU, Infrastrukturprojekten in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung und Kompetenzen sowie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; |
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75. |
fordert die EIB auf, mit anderen bilateralen und multilateralen Institutionen zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Methoden für die Analyse der Auswirkungen auf die Entwicklung zu erarbeiten und anzuwenden, damit ein Mehrwert und langfristige, positive Auswirkungen sichergestellt werden; |
Struktur der Rechenschaftspflicht in der EIB
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76. |
weist darauf hin, dass die interne Aufsicht bei der EIB von der Generalinspektion (IG) geleitet wird, die drei mit der Rechenschaftspflicht zusammenhängende Abteilungen – die Einheit für die Evaluierung der Operationen, die Stelle für den Beschwerdemechanismus und die Abteilung für Betrugsbekämpfung – umfasst, die einander ergänzende Aufgaben wahrnehmen und zur kohärenten Bearbeitung von Vorwürfen und Beschwerden beitragen; |
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77. |
stellt fest, dass die Stelle für den Beschwerdemechanismus der EIB-Gruppe (EIB-CM) 2023 insgesamt 104 Fälle bearbeitet hat (gegenüber 97 im Jahr 2022); stellt fest, dass 2023 60 neue Beschwerden eingegangen sind (gegenüber 54 im Jahr 2022), von denen 44 als zulässig erachtet wurden und 29 im Zusammenhang mit von der EIB finanzierten Projekten standen, von denen 27 außerhalb Europas angesiedelt waren; |
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78. |
stellt fest, dass der EIB-Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden der unabhängige Ausschuss der EIB ist, der Beschwerden über Verfahren zur Vergabe von Projekten im Zusammenhang mit EIB-finanzierten Projekten außerhalb der EU bearbeitet; |
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79. |
begrüßt die Bemühungen der Ermittlungsabteilung (IG/IN) um die Zusammenarbeit und Koordinierung der Arbeit mit den anderen Komponenten der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur, insbesondere mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), an die 37 % der im Jahr 2023 zu Ermittlungen vorgelegten Fälle verwiesen wurden (27 von 74 Fällen); legt der IG/IN nahe, ihre Zusammenarbeit mit allen Komponenten der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur zu verstärken; |
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80. |
stellt fest, dass die IG/IN mithilfe des Programms zur Bewertung von Betrugs- und Integritätsrisiken (FIRST) und des Roboters zur Bewertung von Korruptionsrisiken bei der Beschaffung (CRIP) proaktiv Maßnahmen zur Aufdeckung von Betrug durchführt und dass im Jahr 2023 bei 24 Überprüfungen Ziele für drei umfassende und eingehende proaktive Integritätsüberprüfungen ermittelt wurden; fordert die Bank auf, zu prüfen, wie diese digitalen Instrumente weiter verbessert werden könnten, um Transparenz und finanzielle Rechenschaftspflicht zu fördern; |
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81. |
bedauert, dass der Jahresbericht der IG/IN trotz wiederholter Aufforderungen des Parlaments keine angemessenen Informationen über den finanziellen Umfang der von ihr bearbeiteten Fälle, die betroffenen Mittel oder Mandate, die Art der betroffenen Projekte, die ergriffenen Abhilfemaßnahmen, die Rolle der Dienststellen der EIB und der Intermediäre oder Partner in den Fällen oder sogar die betroffenen Mitgliedstaaten enthält; fordert die Vertreter der IG/IN auf, den Austausch, die Interaktionen und die Transparenz in der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Finanzierungstätigkeiten; fordert die IG/IN erneut auf, über eine bloße Beschreibung einiger Fallstudien hinauszugehen und regelmäßig wertvolle Einblicke in das Ausmaß des Schutzes der finanziellen Interessen zu geben; empfiehlt der IG/IN, ein Berichterstattungsmodell anzunehmen, das dem von anderen Untersuchungsstellen wie der EUStA und dem OLAF verwendeten Modell ähnelt, bei dem ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und Geheimhaltungspflicht oder Berufsgeheimnis angestrebt wird; |
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82. |
ist sich bewusst, dass die Ausschlusspolitik der EIB ein eigenständiges Ausschlussverfahren vorsieht, das in Bezug auf Entscheidungsstandards, Ergebnisse und Rechtsbehelfe nicht vollständig mit dem Früherkennungs- und Ausschlusssystem der Kommission gleichwertig ist; fordert die EIB-Gruppe und die Kommission erneut auf, bei der Ermittlung der potenziellen Lücken zusammenzuarbeiten und Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen, einschließlich eines beschleunigten Verfahrens zur Durchsetzung von Ausschlussentscheidungen der EIB über das Früherkennungs- und Ausschlusssystem; stellt fest, dass im Jahr 2023 bei Ausschlussverfahren auf der Grundlage von Feststellungen der IG/IN fünf Unternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Teilnahme an jeglicher EIB-finanzierten Tätigkeit ausgeschlossen wurden; |
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83. |
begrüßt, dass die Strategie der EIB-Gruppe für den internen Kontrollrahmen im Jahr 2023 gebilligt wurde; stellt fest, dass der Prozess der Angleichung der EIB- und der EIF-Gruppe insofern zu Ergebnissen geführt hat, als diese den unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Leitungsstrukturen der beiden Einrichtungen Rechnung tragen; weist insbesondere auf die Bemerkungen des Prüfungsausschusses hin, wonach sowohl die interne Prüfung als auch der interne Kontrollrahmen zu Gruppenfunktionen weiterentwickelt werden sollten; |
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84. |
stellt fest, dass der unabhängige externe Prüfer der EIB die dritte Verteidigungslinie darstellt; weist darauf hin, dass die regelmäßige Rotation von Prüfern und Aufgaben neue Perspektiven ermöglicht, und stellt daher fest, dass der externe Prüfer der EIB regelmäßig rotieren sollte, sein Mandat jedoch bis 2027 verlängert wurde und das betreffende Unternehmen seit 2009 Prüfer der EIB-Gruppe ist; |
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85. |
begrüßt, dass der Rahmen für das Risikomanagement der EIB-Gruppe und die halbjährlichen Berichte der EIB-Gruppe über die Offenlegung von Informationen zum Risikomanagement wirksam sind und mit den Anforderungen und technischen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde im Einklang stehen; |
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86. |
betont, dass das Portfolio der EIB im Jahr 2023 trotz schwieriger Marktbedingungen weiterhin ein sehr niedriges Niveau an notleidenden Risikopositionen aufwies; ist der Ansicht, dass selbst wenn ein erheblicher Teil der Darlehensbestände der Bank von Bonitätsverbesserungen oder Garantien der EU-Mitgliedstaaten profitiert, die hohe Qualität des Portfolios der EIB auf die sorgfältige Umsetzung einer sehr wirksamen Darlehenspolitik vonseiten der EIB zurückzuführen ist; |
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87. |
betont, dass die EIB nicht in den Anwendungsbereich der für Kreditinstitute geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Eigenkapitalverordnung (6) und -richtlinie (7) (CRR, CRD), fällt, sodass die Bank berechtigt ist, ihre Kapital- und Liquiditätsanforderungen in einer Weise festzulegen, die für ihre Tätigkeiten, ihren Auftrag und die Marktbedingungen angemessen und geeignet ist; weist darauf hin, dass sich die EIB-Gruppe verpflichtet hat, sich an die allgemein anerkannten Bankpraktiken und die bewährten Marktpraktiken zu halten, und dass sie deren Anwendbarkeit im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmen kann; betont, dass die Umsetzung dieser Normen keine ungerechtfertigte Belastung mit sich bringen sollte; begrüßt die Tatsache, dass die EIB-Gruppe den Überprüfungs- und Bewertungsprozess freiwillig durchgeführt hat; weist darauf hin, dass dies mit der Leitungsstruktur und dem Auftrag der EIB im Einklang stehen sollte; |
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88. |
nimmt zur Kenntnis, dass die EU-Organe im Einklang mit dem sich wandelnden Bedarf der EU im Jahr 2024 die vom Rat der Gouverneure der EIB vorgeschlagene Änderung der Satzung gebilligt haben, indem sie die satzungsmäßige Obergrenze für ihre Gearing Ratio (8) von 250 % auf 290 % angehoben haben, damit die EIB mehr investieren kann, ohne ihre Eigenkapitalbasis zu erhöhen; |
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89. |
stellt fest, dass die geänderte Gearing Ratio den Weg für eine erhöhte Risikobereitschaft ebnet; stellt fest, dass Investitionen in erneuerbare Energiequellen, nachhaltige Infrastruktur und innovative Technologien für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind, aber aufgrund der ungewissen Rendite oft ein höheres Risiko bergen; weist darauf hin, dass eine erhöhte Risikobereitschaft die Volatilität der Renditen der EIB erhöhen könnte, stellt jedoch fest, dass die EIB über Kapitalpuffer verfügt, die es ihr ermöglichen würden, erweiterte Risikoaktivitäten zu unterstützen; |
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90. |
ist beunruhigt über die Lage von Northvolt AB, einem Batteriehersteller, der als Dreh- und Angelpunkt für den grünen Wandel gilt; unterstreicht, dass Northvolt von einem umfangreichen Darlehenspaket der EIB in Höhe von etwas mehr als 942,6 Mio. EUR profitiert hat, das Teil der Fremdfinanzierung für den Ausbau einer Gigafabrik war; stellt fest, dass Northvolt im März 2025 Insolvenz angemeldet hat; fordert die EIB auf, Einzelheiten über den Bewertungs- und Entscheidungsprozess für die Finanzierung von Northvolt AB und die Ursachen, die zum Scheitern des Projekts geführt haben, vorzulegen; |
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91. |
betont, dass die Erweiterung der Gigafabrik die jährliche Produktionskapazität für Batterien erhöhen sollte und für die globale Wettbewerbsfähigkeit von strategischer Bedeutung war, im Einklang mit ihrem Auftrag und den Strategien der EU in diesem Bereich; |
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92. |
fordert die Kommission und den Verwaltungsrat der EIB auf, unverzüglich eine eingehende interne Überprüfung einzuleiten, um den finanziellen Schaden sowie die Gründe und Hintergründe für das Scheitern dieses Vorzeigeprojekts zu überprüfen und aus diesen Erfahrungen zu lernen, um ein erneutes Auftreten einer ähnlichen Situation zu verhindern oder deren frühzeitige Erkennung zu ermöglichen; |
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93. |
betont, dass der größte Mehrwert der Unterstützung durch die EU darin besteht, risikoreichere Investitionen in innovative Projekte zu fördern, strategische Ziele in der EU auszuweiten und langfristige Übergangsprojekte zu ermöglichen, die keine Mittel aus dem Privatsektor erhalten können; ist der Ansicht, dass sich das Programm „InvestEU“ zur wirksamen Verfolgung seiner Ziele in den Bereichen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auf die Finanzierung von risikoreicheren Investitionen und mehr Scale-up-Investitionen konzentrieren sollte, und dass die EIB-Gruppe mehr und größere Projekte mit hohem Risiko aufnehmen sollte, an denen in erster Linie und vorzugsweise europäische Investoren beteiligt sein sollten, wobei ein stärker risikoabsorptionsorientierter Einsatz von InvestEU-Mitteln mit einer gleichwertigen Ausrichtung bei der Verwendung der eigenen Finanzmittel der EIB-Gruppe kombiniert werden sollte; fordert die EIB nachdrücklich auf, strengere Bedingungen einzuführen, um zu verhindern, dass öffentliche EU-Mittel zur Subventionierung von Unternehmen verwendet werden, die ihre Produktion außerhalb Europas verlagern, und sicherzustellen, dass alle von der EIB finanzierten Projekte zur langfristigen Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie beitragen; |
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94. |
ist sich bewusst, dass Mitglieder des Direktoriums der EIB in ihren Herkunftsländern häufig Beamte sind, bevor sie ihre Amtszeit bei der EIB beginnen, die in der Regel zwei bis sechs Jahre dauert, und dass sie daher berechtigt sind, während der Karenzzeit (die auf einen Zeitraum von 24 Monaten nach Ende ihrer Amtszeit bei der EIB verlängert wurde) unter bestimmten Bedingungen berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten auszuüben; stellt fest, dass die Mitglieder des Direktoriums gebeten werden, den Ethik- und Compliance-Ausschuss zu informieren und so bald wie möglich die Genehmigung für Verhandlungen über eine künftige Beschäftigung einzuholen; |
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95. |
greift mit Nachdruck die wiederholten Forderungen des Parlaments auf, den Mechanismus zur Vermeidung von Interessenkonflikten innerhalb der EIB zu stärken und den Umgang mit solchen Fällen zu verbessern sowie die Bedingungen, unter denen sich die Vizepräsidenten der EIB an Beschlüssen über Maßnahmen in ihren Herkunftsländern beteiligen können, besser zu definieren, und besteht darauf, dass diese Fragen bei einer künftigen Überarbeitung des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Direktoriums behandelt werden; |
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96. |
hebt hervor, dass die Europäische Bürgerbeauftragte am 31. Oktober 2023 im Fall 611/2022/KR entschied, dass ein ehemaliger Vizepräsident nur wenige Wochen vor seiner Ernennung zum Geschäftsführer einer nationalen Förderbank (9) in seinem Herkunftsland an der Genehmigung von Finanzierungsvereinbarungen zwischen der EIB und dieser nationalen Förderbank beteiligt war, obwohl der Chief Compliance Officer der EIB während des Ernennungsprozesses von solchen Handlungen abgeraten hatte; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Fall aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des derzeitigen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Direktoriums stammt, der nun spezifische Bestimmungen über die künftige Beschäftigung seiner Mitglieder enthält; stellt fest, dass sich die EIB verpflichtet hat, bei der künftigen Überprüfung der für ihren Ethik- und Compliance-Ausschuss geltenden Vorschriften die Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Veröffentlichung der Beschlüsse des Ausschusses zu berücksichtigen; |
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97. |
stellt fest, dass Abhilfemaßnahmen wie Zweckbindungen und Karenzzeiten die häufigsten Vorsorgeklauseln sind, die beim Umgang mit Fällen von Drehtüreffekten anzuwenden sind, und geht davon aus, dass solche Maßnahmen von den Mitgliedern des Direktoriums umgesetzt und eingehalten werden, einschließlich der kürzlich in den Medien erwähnten Fälle; |
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98. |
teilt die Auffassung der Europäischen Bürgerbeauftragten, dass die Rolle des Ethik- und Compliance-Ausschusses der EIB gestärkt werden sollte, wenn es darum geht, die künftigen Beschäftigungen der Mitglieder des Direktoriums zu beaufsichtigen, und dass der Ausschuss in der Lage sein sollte, risikomindernde Maßnahmen einzuführen und durchzusetzen; ist sich bewusst, dass die Rolle des Ethik- und Compliance-Ausschusses in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat und dass in internen Diskussionen erörtert wird, wie seine Effizienz verbessert werden kann; |
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99. |
fordert die Bank auf, die Beteiligung europäischer Unternehmen an Ausschreibungsverfahren für Projekte, die von der EIB finanziert werden, zu fördern; fordert die Bank auf, Darlehensnehmern zu empfehlen, die Förderfähigkeit europäischer Unternehmen zu priorisieren, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; |
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100. |
bekräftigt seine Forderung an die EIB, für eine angemessene geografische Vertretung, auch in der mittleren und höheren Führungsebene, zu sorgen, und fordert die EIB auf, jährlich eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Nationalität der Personen in mittleren und höheren Führungspositionen zu veröffentlichen; |
Kontrolle, Transparenz und Aufsicht
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101. |
bedauert zutiefst die Tatsache, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) nach wie vor keinen uneingeschränkten Zugang zu allen Daten im Zusammenhang mit EIB-Geschäften hat; stellt fest, dass nicht alle Tätigkeiten der EIB direkt von der EU finanziert werden und daher nicht alle Tätigkeiten automatisch für den Rechnungshof zugänglich sind; fordert nachdrücklich, dass der Rechnungshof Zugang zu den Informationen haben sollte, die für eine umfassende und erschöpfende Bewertung aller EIB-Finanzierungen, an denen EU-Mittel beteiligt sind, einschließlich solcher, die über Finanzintermediäre durchgeführt werden, und die der Umsetzung der EU-Politik dienen, erforderlich sind; fordert den Rechnungshof auf, alle Tätigkeiten, die den EU-Haushalt in irgendeiner Weise betreffen, nach besten Kräften umfassend zu prüfen; |
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102. |
stellt fest, dass die wichtigsten einschlägigen Prüfungsaufgaben dem Prüfungsausschuss der EIB übertragen werden, bei dem es sich um ein völlig unabhängiges Gremium handelt; ist der Ansicht, dass die Beteiligung qualifizierter externer Vertreter an spezifischen Aufgaben des Prüfungsausschusses die Objektivität der Analysen des Prüfungsausschusses verbessern könnte; |
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103. |
stellt fest, dass die Transparenzpolitik der EIB einen Kompromiss zwischen dem Grundsatz der Offenheit und der Notwendigkeit, sensible Informationen zu schützen, darstellt; stellt fest, dass in der Transparenzpolitik der EIB festgelegt ist, welche Informationen proaktiv veröffentlicht werden sollten und wann – wobei beispielsweise vorgesehen ist, dass Projektzusammenfassungen mindestens drei Wochen, bevor die Finanzierung des Projekts dem Verwaltungsrat der EIB zur Genehmigung vorgelegt wird – veröffentlicht werden sollten, und die einschlägigen Ausnahmeregelungen dargelegt werden; fordert, dass in diesen Zusammenfassungen den Interessenträgern aussagekräftige Informationen zur Verfügung gestellt werden; |
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104. |
stellt fest, dass im Jahr 2023 449 Projekte vom Verwaltungsrat der EIB genehmigt wurden und dass fast alle Projektzusammenfassungen (94 %) veröffentlicht wurden, und zwar in den meisten Fällen (57 %) vor der Genehmigung; stellt fest, dass alle über Finanzintermediäre durchgeführten EIB-Operationen auf der Website der EIB veröffentlicht werden und dass die EIB auf Anfrage Einzelheiten bereitstellt; |
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105. |
weist darauf hin, dass alle Dokumente der EIB im Einklang mit der Vermutung zugunsten der Verbreitung für die Öffentlichkeit zugänglich sind; betont, dass alle Antragsteller vorab über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten informiert werden sollten, und dass eine Ablehnung nur in bestimmten Ausnahmefällen erfolgen sollte; betont, dass die EIB erwägen sollte, rechtzeitig Informationen über die Begründung und den Kontext von Projekten sowie Erläuterungen zu ihrer Angleichung an die politischen Ziele der EU und ihrem Beitrag zu diesen Zielen zu veröffentlichen; fordert die EIB auf, die Prüfungsergebnisse ihrer größten Finanzoperationen systematisch zu veröffentlichen und eine unabhängige Kontrolle ihres Risikomanagements und ihrer Folgenabschätzungen sicherzustellen; erwartet, dass die EIB die Geheimhaltung auf die anwendbaren Ausnahmen beschränkt, die in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (10) und der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (11) aufgeführt sind; fordert die vollständige Umsetzung der Empfehlungen der Bürgerbeauftragten aufgrund ihrer Untersuchungen zur Offenlegungspolitik der EIB und der damit verbundenen Anträge auf Zugang zu Dokumenten; |
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106. |
weist darauf hin, dass alle Empfänger von EU-Mitteln generell verpflichtet sind, deren Herkunft bekannt zu machen und die Sichtbarkeit aller erhaltenen EU-Mittel sicherzustellen; fordert die EIB-Gruppe auf, dafür zu sorgen, dass die Endempfänger die Sichtbarkeitskriterien für die finanzielle Unterstützung der EU einhalten; |
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107. |
betont, dass die Bank daran arbeitet, die Zeit zu verkürzen, die erforderlich ist, um ein Produkt von der Konzeption bis zur Marktverfügbarkeit zu bringen, indem sie ihre Projektzyklen vollständig digitalisiert; fordert die Bank auf, ihre Bemühungen um die Digitalisierung ihrer Tätigkeiten zu verstärken; |
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108. |
fordert die EIB erneut auf, ihre Politik zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verstärken und vollständig umzusetzen, indem sie unter anderem davon absieht, Begünstigte oder Finanzintermediäre zu finanzieren, bei denen derartige Praktiken festgestellt wurden oder bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie in derartige Praktiken verwickelt sind; |
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109. |
bekräftigt, dass der strukturiertere Dialog zwischen dem Parlament und der EIB durch die Annahme einer Kooperationsvereinbarung verbessert würde; lobt in diesem Zusammenhang die beispiellose Zusammenarbeit der EIB mit dem Parlament bei der Vorbereitung dieser Entschließung und stellt fest, dass dies ein greifbarer Ausdruck von Offenheit und Transparenz ist; |
Weiterverfolgung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments
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110. |
fordert die EIB nachdrücklich auf, weiterhin über den Stand der früheren Empfehlungen des Parlaments Bericht zu erstatten, insbesondere im Hinblick auf die erzielten Ergebnisse und die Auswirkungen der zur Umsetzung ihrer Prioritäten und der Politik der EU ergriffenen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf:
° ° ° |
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111. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln, und ersucht den Rat und den Verwaltungsrat der EIB, miteinander eine Aussprache über die hier dargelegten Standpunkte des Europäischen Parlaments zu führen. |
(1) Draghi, M.: The Future of European Competitiveness (Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit), September 2024.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj).
(3) Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017, ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2021/523/oj.
(4) Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1937/oj).
(5) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2023 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022 (2023/2046(INI)), ABl. C, C/2024/4007, 17.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4007/oj.
(6) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/575/oj.
(7) Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2013/36/oj.
(8) Die Gearing Ratio gibt an, wie viel die EIB im Verhältnis zu ihren eigenen Mitteln verleihen kann.
(9) Nationale Förderbanken sind Finanzintermediäre zwischen der EIB und kleinen Projekten, die von EIB-Investitionen profitieren.
(10) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj.
(11) Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1367/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/574/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)