This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52025DP0024
P10_TA(2025)0024 – Appointment of a member of the Single Resolution Board – European Parliament decision of 11 March 2025 on the proposal for the appointment of a member of the Single Resolution Board (N10-0005/2025 – C10-0031/2025 – 2025/0902(NLE)) (Approval)
P10_TA(2025)0024 — Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses — Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März 2025 über den Vorschlag zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N10-0005/2025 – C10-0031/2025 – 2025/0902(NLE)) (Zustimmung)
P10_TA(2025)0024 — Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses — Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März 2025 über den Vorschlag zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N10-0005/2025 – C10-0031/2025 – 2025/0902(NLE)) (Zustimmung)
ABl. C, C/2025/3161, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3161/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
|
Amtsblatt |
DE Reihe C |
|
C/2025/3161 |
20.6.2025 |
P10_TA(2025)0024
Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März 2025 über den Vorschlag zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N10-0005/2025 – C10-0031/2025 – 2025/0902(NLE))
(Zustimmung)
(C/2025/3161)
Das Europäische Parlament,
|
— |
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 19. Februar 2025 zur Ernennung von Slavka Eley zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (C10-0031/2025), |
|
— |
gestützt auf Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (1), |
|
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene (2), |
|
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“ (3), |
|
— |
gestützt auf Artikel 135 seiner Geschäftsordnung, |
|
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0025/2025), |
|
A. |
in der Erwägung, dass in Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 festgelegt ist, dass die Mitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses gemäß Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung auf der Grundlage ihrer Verdienste, Fähigkeiten, Kenntnisse in Banken- und Finanzfragen sowie ihrer Erfahrung im Bereich der Finanzaufsicht und -regulierung und der Bankenabwicklung ernannt werden; |
|
B. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament bestrebt ist, bei Führungspositionen im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; |
|
C. |
in der Erwägung, dass die Kommission im Einklang mit Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 am 15. Januar 2025 eine Auswahlliste für die Position eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses angenommen hat; |
|
D. |
in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 dem Europäischen Parlament die Auswahlliste unterbreitet hat; |
|
E. |
in der Erwägung, dass die Kommission am 19. Februar 2025 einen Vorschlag zur Ernennung von Slavka Eley zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses angenommen und dem Europäischen Parlament unterbreitet hat; |
|
F. |
in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung daraufhin die Qualifikationen der für die Position eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vorgeschlagenen Kandidatin bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014; |
|
G. |
in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 3. März 2025 eine Anhörung von Slavka Eley durchgeführt hat, bei der sie zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete; |
|
1. |
gibt seine Zustimmung zur Ernennung von Slavka Eley zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses für einen Zeitraum von fünf Jahren; |
|
2. |
beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/806/oj.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0211.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3161/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)