EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 26.5.2025
COM(2025) 256 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)
{SEC(2025) 157 final} - {SWD(2025) 128 final}
I. HINTERGRUND UND KONTEXT
Die Europäische Arbeitsbehörde (im Folgenden „ELA“ oder „die Behörde“) wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1149 vom 20. Juni 2019 (im Folgenden „Gründungsverordnung“) eingerichtet.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Mobilität der Arbeitskräfte, der anhaltenden Herausforderungen in den Bereichen Durchsetzung und Zusammenarbeit sowie der fortwährenden Probleme für Arbeitskräfte in grenzüberschreitenden Situationen wurde die ELA als dezentrale Agentur eingerichtet, um Fairness und Vertrauen in den Binnenmarkt zu stärken, zu einer fairen EU-weiten Arbeitskräftemobilität beizutragen sowie die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission bei der wirksamen Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechtsrahmens für die Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist die ELA auch bestrebt, ihren Beitrag zu einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft zu leisten. Zu den Aufgaben der ELA gehören: Unterstützung der Bereitstellung von Informationen und Diensten für Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitgeber, Verbesserung der Zusammenarbeit, Durchführung gemeinsamer Kontrollen, Analysen und Risikobewertungen, Erleichterung des Informationsaustauschs und Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten.
Im Einklang mit den Anforderungen der Gründungsverordnung und der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung bewertete die Kommission die Arbeit der ELA für den Zeitraum von Juli 2019 bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2023. Die Bewertung enthält eine Analyse der Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und des Mehrwerts der Behörde, soweit möglich unter Berücksichtigung des frühen Entwicklungsstadiums der ELA während des Bewertungszeitraums. Der COVID-19-Ausbruch und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben in der Anfangsphase der Arbeit der Behörde erhebliche Herausforderungen mit sich gebracht.
Im Rahmen dieser Bewertung wird die Leistung der Behörde in Bezug auf ihre spezifischen Ziele und Tätigkeiten untersucht und der Frage nachgegangen, ob ihr Auftrag gemäß Artikel 40 der Gründungsverordnung geändert werden muss. Die Bewertung mag in mehrfacher Hinsicht eher den Charakter eines Fortschrittsberichts haben, zielt jedoch darauf ab, zu einer besseren Evidenzbasis für die nächste Bewertung gemäß den bestehenden Berichterstattungspflichten sowie für eine mögliche Änderung des Auftrags der Behörde beizutragen.
II. WICHTIGSTE ERGEBNISSE
Insgesamt hat die ELA eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden gespielt. Insbesondere hat sie konzertierte und gemeinsame Kontrollen von entsandten und anderen mobilen Arbeitskräften in verschiedenen Sektoren erleichtert und unterstützt; einige der Sektoren waren gemeinsam mit den Sozialpartnern als besonders anfällig für Betrug und Missbrauch im sozialen Bereich ermittelt worden. Darüber hinaus hat die ELA den Zugang zu Informationen über die Arbeitskräftemobilität für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Sozialpartner verbessert. Sie hat Veranstaltungen mit den Mitgliedstaaten organisiert, um das Bewusstsein für die Art der Unterstützung, die die ELA leistet, zu schärfen und ihre Tätigkeitsbereiche aufzuzeigen.
Die ELA hat durch Absichtserklärungen/Kooperationsvereinbarungen Synergien mit einer Reihe anderer europäischer Einrichtungen geschaffen und gestärkt, z. B. mit der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit oder anderen EU-Agenturen. Dies hat es der Behörde ermöglicht, einen umfassenden Ansatz für ihre verschiedenen Aufgaben zu entwickeln.
In der Bewertung werden Möglichkeiten aufgezeigt, die Durchführung spezifischer Tätigkeiten weiter zu verbessern und die Synergien zwischen diesen Tätigkeiten zu stärken. Ferner wird in der Bewertung auf neue Herausforderungen hingewiesen, die im Rahmen der Gründungsverordnung nur teilweise angegangen werden können (z. B. in Bezug auf in der EU arbeitende Drittstaatsangehörige). Schließlich werden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personalausstattung, der Haushaltsführung und der Ausführung des Haushaltsplans genannt.
II.1 Wirksamkeit
Die ELA hat bei ihren vier spezifischen Zielen Fortschritte erzielt; wenn die Ergebnisse unterschiedlich ausfielen, so war dies in erster Linie auf den Umstand zurückzuführen, dass sich die Behörde in ihrer Anfangsphase befand und vom Verwaltungsrat gebilligte Tätigkeiten priorisiert werden mussten. Der Haushalt wurde an diese Priorisierungen angepasst. Im Allgemeinen war die Qualität des Outputs der ELA recht hoch.
Insgesamt hat die ELA dazu beigetragen, die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Arbeitskräftemobilität in der EU zu verbessern. Außerdem hat sie Instrumente entwickelt, die die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden verbessern, und die Mitgliedstaaten durch Erleichterung und Stärkung der Zusammenarbeit, einschließlich konzertierter und gemeinsamer Kontrollen, Kapazitätsaufbau (z. B. Schulungen) und Mediation, unterstützt.
Die Fortschritte der ELA bei ihren vier spezifischen Zielen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1) Sie erleichtert den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten in Verbindung mit der unionsweiten Arbeitskräftemobilität sowie den Zugang zu einschlägigen Diensten.
Die Kampagnen der ELA erzielten große Aufmerksamkeit und erreichten eine erhebliche Reichweite. Zwar konnte die Wirksamkeit aufgrund fehlender ergebnisbezogener Indikatoren nicht abschließend bewertet werden, doch wurden die Informationskampagnen von den Interessenträgern, einschließlich der Vertreter der öffentlichen Verwaltung und der Sozialpartner auf EU-Ebene, im Allgemeinen positiv bewertet. Die Wirksamkeit der Kommunikation wurde in erster Linie durch Unzulänglichkeiten bei Zeitplanung und Ausrichtung der Maßnahmen beeinträchtigt, was auch den Partnern Schwierigkeiten bereitete, die betreffenden Bemühungen zu unterstützen. Dennoch führte die ELA auch eine Reihe weiterer Informationstätigkeiten durch; die Folgemaßnahmen und die Inanspruchnahme auf nationaler Ebene waren unterschiedlich stark ausgeprägt. Da die Informationen über Rechte und Pflichten nach wie vor fragmentiert sind, stellten die Interessenträger – insbesondere die Sozialpartner – einen weiteren Bedarf an leicht zugänglichen und praktischen Informationen über die Rechte und Pflichten von mobilen Arbeitskräften und Arbeitgebern fest. Der Übersetzungsdienst der ELA wurde von verschiedenen Interessenträgern gelobt, da er den nationalen Behörden bei der Kosteneinsparung hilft. Der Übergang des Europäischen Koordinierungsbüros des EURES-Netzes von der Kommission zur ELA erfolgte reibungslos, auch wenn weiterhin Stellen unbesetzt sind und das neu eingestellte Personal noch Erfahrung sammeln muss. Herausforderungen ergaben sich jedoch aufgrund unterschiedlicher Prioritäten und mangelnder Klarheit bei der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der ELA und der Kommission in Bezug auf das EURES-Netz, das Portal und die damit verbundenen IT-Dienste.
2) Sie erleichtert und stärkt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der unionsweiten Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts; dazu gehört auch die Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen.
Eine der wirksamsten Tätigkeiten der ELA war die Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen, die den Wissensaustausch und das gegenseitige Lernen über Kontrollverfahren zwischen Inspektoren verschiedener Mitgliedstaaten ermöglichten. Obwohl diese Kontrollen unionsweit stattfinden und ihr Nutzen allgemein anerkannt ist, war das Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft worden. Die Wirksamkeit der Kontrollen hing unmittelbar von der aktiven Beteiligung der Mitgliedstaaten vor, bei und nach den Kontrollen ab.
Analysen und Risikobewertungen wurden ursprünglich nicht als Priorität der ELA angesehen, deren Bemühungen sich hauptsächlich auf Erfassung und Bestandsaufnahme beschränkten. Die diesbezüglichen Maßnahmen der ELA sind auch an die Gründungsverordnung gebunden, die für die Behörde keine ausdrückliche Aufgabe in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vorsieht; zudem zögern nationale Behörden, ihre Informationen weiterzugeben, was die Fähigkeit der ELA beeinträchtigte, Analysen auf Unternehmensebene anzubieten oder Verdachtsfälle proaktiv zu ermitteln und an die Mitgliedstaaten zu verweisen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten war reibungslos, was zu einem besseren gemeinsamen Verständnis der EU-Vorschriften seitens der nationalen Durchsetzungsbehörden und zu mehr Fachwissen führte. In den ersten Jahren der Tätigkeit der ELA wurden Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau eher ad hoc organisiert. Dennoch wurden sie von den Interessenträgern sehr geschätzt und sie spielten eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der Behörde.
3) Sie vermittelt bei länderübergreifenden Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und trägt zur Herbeiführung von Lösungen bei.
Die Mediationsfunktion, einschließlich detaillierter Verfahren und Leitlinien, wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingerichtet. Diese Funktion wurde jedoch bisher nicht ausreichend genutzt – bis Ende 2023 wurden nur vier Fälle bearbeitet, von denen drei vorzeitig abgeschlossen wurden und sich hauptsächlich auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit beschränkten. Folglich können keine Schlüsse zur Wirksamkeit gezogen werden. Dies ist auch auf den Beschluss des ELA-Verwaltungsrats zurückzuführen, dass sich die Behörde in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit prioritär Kontrollen und Informationskampagnen widmen soll. Die Mediationsfunktion steht erst seit Ende 2022 in vollem Umfang zur Verfügung.
4) Sie unterstützt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.
Die Zuständigkeit für die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ging reibungslos von der Kommission auf die ELA über. Die Entscheidung, die Plattform in das Referat „Durchsetzung und Analyse“ einzubinden – aufgrund der klaren Verbindungen zu den nationalen Strategien und Maßnahmen im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit –, wurde als positiv bewertet. Es wird jedoch Spielraum für eine Weiterentwicklung gesehen. Synergien mit anderen Tätigkeiten der ELA haben sich noch nicht in wesentlichem Umfang ergeben. Die Plattform wurde eingerichtet, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu unterstützen, aber auch, um einen breiteren Ansatz zu verfolgen, einschließlich Ursachenforschung und – idealerweise – präventiver Arbeit.
II.2 Effizienz
Die Bewertung der Effizienz einer jungen Organisation wie der ELA ist eine Herausforderung – schließlich befindet sie sich noch in der Aufbauphase, stellt Personal ein, entwickelt Verfahren und lotet aus, wie sie ihren Auftrag optimal erfüllen kann. Vor dem Hintergrund dieser Erprobungsphase ist es normal, dass es Bereiche mit Verbesserungspotenzial und Raum für organisationales Lernen gibt, gerade auch unter Berücksichtigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie.
Während des Bewertungszeitraums konnte aufgrund des Fehlens eines angemessenen Überwachungssystems keine solide Bewertung der Kosteneffizienz der Tätigkeiten der ELA vorgenommen werden. Die meisten konsultierten Interessenträger stimmten jedoch darin überein, dass die ELA ein ausreichendes Maß an Kosteneffizienz aufwies, wobei die Kosten-Nutzen-Analyse ihrer Tätigkeiten generell positiv ausfiel.
Die Verwaltungsstrukturen der ELA wurden im Allgemeinen als effizient bewertet, was positive Ergebnisse in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert (etwa durch Übersetzungen, konzertierte und gemeinsame Kontrollen sowie Sitzungen).
Was ihre operative Effizienz betrifft, hatte die ELA erhebliche Schwierigkeiten in Bezug auf die Ausführung der gebundenen Mittel, wie sich an dem hohen Anteil der Übertragungen bei den operativen Ausgaben ablesen lässt. Die ELA erlangte erst im Mai 2021 finanzielle Autonomie, und die Ausführung des Haushaltsplans bewegte sich insgesamt auf einem niedrigen Niveau, was hauptsächlich auf die Anlaufphase – einschließlich der Notwendigkeit, Personal einzustellen – zurückzuführen war.
Die Herausforderungen der Aufbauphase sowie die Personalstruktur und -fluktuation erschwerten die Steuerung der Arbeitsbelastung und die Ausführung des Haushaltsplans der ELA. Obwohl es während des Bewertungszeitraums deutliche Verbesserungen gegeben hat, besteht für die ELA nach wie vor Potenzial, ihre Tätigkeiten zu verbessern, ohne dass dafür zusätzliche Ressourcen notwendig wären.
II.3 Kohärenz
Während des Bewertungszeitraums hat sich die ELA gut in die weiter gefasste Governance-Struktur der EU integriert und auf allen Ebenen politische Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
Dies wurde durch zahlreiche Veranstaltungen und Besuche des Exekutivdirektors und anderer Mitarbeiter der ELA in den Mitgliedstaaten sowie durch eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf EU-Ebene erreicht. Auftrag und Tätigkeiten der ELA stehen im Einklang mit der EU-Politik – vor dem Hintergrund, dass sie erst vor kurzer Zeit eingerichtet wurde und das politische Umfeld seit der Annahme der Gründungsverordnung stabil ist. Sie arbeitete mit verschiedenen Dienststellen der Kommission zusammen sowie mit nationalen Behörden, wenn es um die Anwendung aktualisierter EU-Vorschriften ging, wie die überarbeitete Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, das Mobilitätspaket I für den Straßenverkehr und die Verordnung über ein einheitliches digitales Zugangstor.
Die Tätigkeiten der ELA standen im Einklang mit denen anderer Agenturen und Einrichtungen. Sie schloss förmliche Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission, Eurofound, Cedefop, EU-OSHA, der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und SOLVIT ab. Mit einigen Organisationen wie Europol und der IAO konnte die Zusammenarbeit gestärkt werden. Größere Überschneidungen oder Unstimmigkeiten zwischen den jeweiligen Organisationen wurden von den Interessenträgern nicht festgestellt. Die Zusammenarbeit mit anderen Agenturen, wie der Agentur für Grundrechte, hat begonnen, es ist jedoch noch zu früh, um die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit zu beurteilen.
Tätigkeiten zur Unterstützung der Einstellung oder der Vermittlung von Drittstaatsangehörigen an Unternehmen in der EU fallen nicht unter die ELA-Gründungsverordnung. Wenn Drittstaatsangehörige jedoch Risiken im Zusammenhang mit Mobilität oder Entsendung innerhalb der EU ausgesetzt sind, kann die ELA eingreifen, z. B. durch einen sektorbezogenen Ansatz in problematischen Situationen, in denen sich mobile EU-Arbeitskräfte und Wanderarbeitskräfte einem ähnlichen Risiko ausbeuterischer Arbeitsbedingungen gegenübersehen.
II.4 EU-Mehrwert
Der Mehrwert der ELA ergibt sich aus ihrer Fähigkeit, bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu koordinieren.
Die ELA hat die Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen der EU im Bereich der EU-Binnenmobilität unterstützt, indem sie eine zentrale „Plattform“ bietet, die eine systematische, flexible, transparente und weniger komplexe Durchsetzung von Maßnahmen ermöglicht – im Vergleich zu den bilateralen oder teilweise multilateralen Bemühungen einzelner Mitgliedstaaten.
Die ELA hat die Vernetzung, den Wissensaustausch, das Vertrauen und die Koordinierung zwischen den nationalen Verwaltungen gestärkt, wobei ihre Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau besonders gut aufgenommen wurden. Die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten beschließen, abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) zur ELA zu entsenden, unterstreicht deren Wert und Investitionswürdigkeit.
Trotz erheblicher Fortschritte steht die ELA aufgrund bestimmter Einschränkungen ihres Auftrags vor der Herausforderung, ihr Potenzial vollumfänglich auszuschöpfen. Kohärente und hochwertige Informationen über die Arbeitskräftemobilität erfordern eine Koordinierung auf EU-Ebene, doch die Informationen über Rechte und Pflichten sind nach wie vor fragmentiert, was vor allem auf die Vielfalt der nationalen Systeme zurückzuführen ist. In einem komplexen Umfeld mit ausgewogenen nationalen und EU-Kompetenzen ist es schwierig, Lösungen zu finden, und es wird Zeit brauchen, einen größtmöglichen EU-Mehrwert zu erzielen.
II.5 Relevanz
Der Auftrag und die Ziele der ELA sind vor dem Hintergrund anhaltender Trends, wie der zunehmenden Mobilität der Arbeitskräfte – auch Drittstaatsangehöriger – in der EU, des Arbeitskräftemangels sowie des ökologischen, digitalen und demografischen Wandels, nach wie vor äußerst relevant.
Die ELA nimmt eine wichtige Aufgabe wahr, wenn es darum geht, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine faire Arbeitskräftemobilität zu unterstützen. In der Bewertung wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die ELA zu stärken und die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Tätigkeiten zu verbessern, und es wird darauf hingewiesen, dass ihr Auftrag möglicherweise einer Überarbeitung bedarf.
Unter anderem in folgenden Bereichen könnten Verbesserungen vorgenommen werden – unter Umständen wäre dafür eine Überarbeitung der Gründungsverordnung erforderlich: Befugnis zum Umgang mit personenbezogenen Daten, Möglichkeiten, die Mitgliedstaaten um Zusammenarbeit bei konzertierten und gemeinsamen Kontrollen zu ersuchen, Möglichkeiten, sich durch Informationsmaßnahmen der Situation von Drittstaatsangehörigen besser anzunehmen, mehr Einfluss auf die Ernennung nationaler Verbindungsbeamter, strukturiertere operative Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Stabilisierung der Personalausstattung der Behörde (angesichts des hohen ANS-Anteils). Darüber hinaus könnte die Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit der ELA der Behörde dabei helfen, ihren Auftrag besser zu erfüllen.
III. ERKENNTNISSE UND WEITERE SCHRITTE
Die Bewertung der ersten Tätigkeiten und Maßnahmen der ELA liefert mehrere wichtige Erkenntnisse, die als Richtschnur für ihre künftige strategische Ausrichtung dienen und ihre künftige Leistung verbessern können. Die Kommission ersucht die ELA, für die einzelnen Feststellungen einen Aktionsplan mit Etappenzielen anzunehmen. Folgende Punkte sind hierbei zu berücksichtigen:
1.Verbesserung des Überwachungssystems: In der Bewertung wird hervorgehoben, dass die ELA ihr Überwachungssystem auf der Grundlage von SMART-Zielen (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert) und zentralen Leistungsindikatoren verbessern muss. Der Schwerpunkt des Überwachungssystems sollte auf Auswirkungen und Ergebnissen sowie auf der Bestimmung und Messung spezieller Zielvorgaben liegen, die im Hinblick auf die Ziele und den Auftrag der ELA erreichbar sind. Neben der Bereitstellung des erforderlichen Inputs für die nächste Bewertung der ELA könnte ein solches Überwachungssystem dazu beitragen, das strategische Management unter der Leitung der Behörde zu verbessern und so der Organisation Orientierung zu geben und ihre Gesamtleistung zu steigern.
2.Strategische Integration und Kohärenz: Die Tätigkeiten der ELA könnten stärker integriert und koordiniert werden – sowohl intern als auch im Zusammenspiel mit anderen EU-Einrichtungen. Die Einführung eines umfassenden strategischen Ansatzes, der alle Tätigkeiten berücksichtigt, könnte die Kohärenz und Konsistenz verbessern. Was die interne Organisation betrifft, so würde dies die Abstimmung verschiedener Tätigkeiten umfassen, um Synergieeffekte zu schaffen und die Gesamtleistung zu steigern.
3.Information: Die ELA könnte die Wirkung und den Nutzen von Informationskampagnen erhöhen, indem sie einschlägige Indikatoren und Strategien zur Messung des Erfolgs entwickelt. Die Einbeziehung der Interessenträger – insbesondere der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten – in die Folgemaßnahmen zu den Informationstätigkeiten der ELA könnte weiter gestärkt werden.
4.Konsolidierung von EURES: Die ELA sollte ihre Bemühungen um die Weiterentwicklung von EURES intensivieren und für eine Verknüpfung mit ihren Tätigkeiten sorgen. Sie sollte weiter auf der Analyse der Arbeitskräftemobilität aufbauen und gleichzeitig die Dienstleistungen für das EURES-Netz verbessern, damit Arbeitsuchende und Arbeitgeber durch die digitalen Instrumente eine optimale Unterstützung erfahren. Die ELA sollte prüfen, wie die Wirksamkeit und Effizienz von EURES erhöht werden können, etwa indem die Verwaltung der EURES-Koordinierungsgruppe verbessert wird und die Arbeitsteilung und Zuständigkeiten zwischen den Kommissionsdienststellen und der ELA geklärt werden, insbesondere für die IT-Instrumente des EURES-Portals und die rechtliche Auslegung der EURES-Verordnung.
5.Mediationsfunktion: Die ELA könnte die Gründe für die unzureichende Inanspruchnahme ihrer Mediationsfunktion ermitteln und prüfen, wie sich Kosteneffizienz und Beteiligung der Mitgliedstaaten am Mediationsverfahren verbessern ließen.
6.Kapazitätsaufbau: Der Kapazitätsaufbau der ELA könnte von stärker ergebnisorientierten Zielen profitieren, da er sich dadurch besser definieren und gegebenenfalls ausweiten ließe, um ein breiteres Spektrum von Programmen und Zielen abzudecken. Dies würde eine stärkere Unterstützung des EURES-Netzes mit sich bringen, damit gewährleistet werden kann, dass es vollständig in die Tätigkeiten der ELA integriert ist.
7.Integration digitaler Instrumente und Innovationen: Da die Arbeitsmärkte nach wie vor von der Digitalisierung geprägt werden, sollte sich die ELA darauf konzentrieren, weiterhin digitale Instrumente und Innovationen in ihre Tätigkeiten zu integrieren. Dazu gehören die Optimierung des EURES-Portals (unter anderem durch verstärkte Synergien mit Europass) und die Bewältigung damit zusammenhängender Herausforderungen wie Entlassungen und Einstellungsverfahren sowie die Entwicklung von Instrumenten zur weiteren Unterstützung der Nutzung und Entwicklung digitaler Instrumente durch die Mitgliedstaaten.
8.Operative Effizienz: Die ELA könnte Möglichkeiten ermitteln, wie die Effizienz der Sitzungen und die Ressourcennutzung (sowohl finanziell als auch personell) verbessert werden können. Die operative Effizienz ließe sich verbessern, wenn ein ausgewogenes Verhältnis zwischen internem Fachwissen und der Inanspruchnahme externer Auftragnehmer gefunden würde – und zwar ohne, dass dafür unbedingt zusätzliche Ressourcen erforderlich wären. Angesichts des hohen ANS-Anteils sollte eine weitere Stabilisierung des Personals der ELA sichergestellt werden. Die Möglichkeit, ANS in Statutspersonal umzuwandeln, könnte zur Bewältigung dieser Herausforderung beitragen.
Anpassung des Auftrags der ELA: In der Bewertung wird darauf hingewiesen, dass die Leistung der ELA auf der Grundlage ihres derzeitigen Auftrags und ihrer Ziele noch verbessert werden kann. Gleichzeitig werden bestimmte Einschränkungen des Auftrags hervorgehoben, die sich auf das Potenzial der ELA auswirken könnten. Wenn Änderungen des Auftrags oder des Aufgabenbereichs der ELA in Betracht gezogen werden, ist eine umfassende Analyse ihres Bedarfs, ihrer Kosten, ihres Nutzens und möglicher Nebenwirkungen erforderlich, die auf der vorliegenden Bewertung sowie dem Bericht des Europäischen Parlaments und dem Input anderer einschlägiger Interessenträger aufbaut. Gezielte Änderungen könnten die Effizienz und Wirksamkeit der ELA stärken, z. B. mehr Befugnisse bei der Datenverarbeitung, bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen, Klärung der Rolle der ELA gegenüber Drittstaatsangehörigen und ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf die Weiterentwicklung von EURES sowie die Frage der Umwandlung einer Reihe von ANS in Statutspersonal.