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Document 52025AE1017

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Vereinfachung der Rechtsvorschriften: bessere Rechtsetzung durch Digitalisierung (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des dänischen Ratsvorsitzes)

EESC 2025/01017

ABl. C, C/2025/5146, 28.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5146/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5146/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/5146

28.10.2025

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Vereinfachung der Rechtsvorschriften: bessere Rechtsetzung durch Digitalisierung

(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des dänischen Ratsvorsitzes)

(C/2025/5146)

Berichterstatterin:

Alena MASTANTUONO

Ko-Berichterstatter:

Tymoteusz ZYCH

Berater

Zdeněk ZAJÍČEK (für die Berichterstatterin)

 

Antoni RYTEL (für den Ko-Berichterstatter)

Befassung

7.2.2025, dänischer Ratsvorsitz

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme im Arbeitsorgan

26.6.2025

Verabschiedung im Plenum

16.7.2025

Plenartagung Nr.

598

Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

173/2/9

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) betont die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften und verweist auf den großen Beitrag, den digitale Instrumente wie KI und elektronische Behördendienste zur Verbesserung der Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Rechtsetzung der EU leisten können — auf der Grundlage eines auf den Menschen ausgerichteten Ansatzes und im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen und den Zielen der Agenda für bessere Rechtsetzung.

1.2.

Angesichts der ständigen Änderungen der Regulierung und der zunehmenden Zahl von Vorschriften auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist es unrealistisch, von Regulierungsbehörden, Gesetzgebern und den Bürgerinnen und Bürgern zu erwarten, dass sie alle Verpflichtungen kennen. Der EWSA empfiehlt deshalb, diese Vorschriften leichter zugänglich zu machen, indem jedem neuen Rechtsakt eine verständliche Zusammenfassung der Verpflichtungen beigefügt wird. Ebenso zu verfahren ist auch in Bezug auf bereits verabschiedete Rechtsvorschriften. Diese Zusammenfassungen sollten vom Menschen übersetzt und so formatiert werden, dass Metadaten für die weitere digitale Nutzung generiert werden können. Durch die Verknüpfung mit anderen einschlägigen Bestimmungen oder Verweise auf zusammenhängende Bestimmungen aus verschiedenen Quellen lassen sich anschließend mithilfe von KI Überschneidungen, Unstimmigkeiten oder Lücken ermitteln. KI sollte auch als gute Grundlage für die Aktualisierung bestehender Rechtsvorschriften dienen.

1.3.

Die EU sollte eine einheitliche, interoperable digitale Plattform für die Rechtsetzung einrichten. Mit einer solchen im Rahmen einer aktualisierten interinstitutionellen EU-Vereinbarung entwickelten Plattform könnten die EU-Organe gemeinsam Rechtsvorschriften ausarbeiten, ändern und verfolgen. Durch die Zentralisierung von Texten und Metadaten könnten auf dieser Plattform Kohärenzprüfungen in Echtzeit durchgeführt, rechtliche Interdependenzen ermittelt und eine harmonisierte Terminologie vorgeschlagen werden, um sowohl Effizienz als auch Transparenz zu erhöhen. In Abschnitt 4 schlägt der EWSA ein Modell vor, wie die EU-Organe digitale Instrumente und Zusammenfassungen von Verpflichtungen in das Gesetzgebungsverfahren integrieren können. Der EWSA ruft die EU-Organe auf, einen für die Einführung digitaler Instrumente und KI in die Regulierungsprozesse der EU verantwortlichen Zuständigen für die Regulierungstechnologie zu benennen.

1.4.

Der EWSA ruft die EU-Organe ferner auf, Daten wie wirtschaftliche Trends und Beiträge der Interessenträger mithilfe von KI zu analysieren, da dadurch proaktiv Bereiche mit Regulierungsbedarf ermittelt und evidenzbasierte legislative Prioritäten festgelegt werden können. Gleichzeitig betont der EWSA, dass KI den traditionellen Dialog mit Interessenträgern oder Verhandlungen mit den Sozialpartnern nicht ersetzen kann und gründlich erprobt werden muss, um Diskriminierung, Voreingenommenheit und andere potenzielle Ungenauigkeiten zu vermeiden.

1.5.

KI sollte bei der Umsetzung von Vorschriften eine Rolle spielen, wenn es darum geht, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und die Ansätze der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des EU-Rechts zu vergleichen sowie bewährte Verfahren und Unstimmigkeiten zu ermitteln. Diese Erkenntnisse können dazu beitragen, die Durchsetzung zu straffen, die Marktfragmentierung zu verringern und eine wirksamere und einheitlichere Anwendung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen.

1.6.

Der EWSA ist der Auffassung, dass solche verbesserte Rechtsetzungsverfahren auch das Gesetzgebungsverfahren auf nationaler Ebene erheblich optimieren und mehr Kohärenz und Transparenz sowie positive Ergebnisse im Hinblick auf eine erhebliche Verringerung der Binnenmarkthindernisse und des Verwaltungsaufwands mit sich bringen würden. Insbesondere würden damit aber das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen und die Einhaltung der Vorschriften zunehmen, was das Wohlergehen der europäischen Bürgerinnen und Bürger steigern würde.

2.   Hintergrundinformationen

2.1.

Im Zuge der technologischen Entwicklung haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten auch die technologischen Anwendungen im Rechtsbereich („LegalTech“) erheblich verändert. Die Regierungen entdecken zunehmend deren Mehrwert — wenn auch in unterschiedlichem Tempo. Dieser Bereich beruht auf mehreren Elementen: Verständnis der Rechtsetzung und Rechtstheorie, Nutzung von IT-Tools und ihre intelligente Entwicklung sowie die Anerkennung der erforderlichen Berücksichtigung der allgemeineren ethischen und rechtlichen Implikationen.

2.2.

Die Verbesserung des Rechtsetzungsverfahrens durch digitale Instrumente kann durch die Automatisierung von Regulierungsvorlagen, die Förderung von Plattformen für elektronische Behördendienste, die Nutzung von KI und Datenanalysen bei der Folgenabschätzung politischer Maßnahmen sowie die Gewährleistung von Transparenz und Einhaltung erreicht werden. Bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften können KI-gestützte Instrumente den Gesetzgebern dabei helfen, Rechtsvorschriften auszuarbeiten und zu analysieren, um Kohärenz zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden. Mithilfe der Computerlinguistik lassen sich der juristische Jargon vereinfachen und die Rechtsvorschriften für Unternehmen und Bürger verständlicher machen. Zentrale digitale Portale ermöglichen es den Interessenträgern, in Echtzeit auf Legislativvorschläge zuzugreifen, sie zu verfolgen und zu kommentieren. Plattformen wie „Regulation.gov“ (USA) und „bessere Rechtsetzung“ (EU) ermöglichen die Beteiligung der Öffentlichkeit und verbessern die Rechenschaftspflicht.

2.3.

Mit der prädiktiven Analytik lassen sich die potenziellen Auswirkungen neuer Gesetze auf Unternehmen und Wirtschaftswachstum bewerten. Maschinelles Lernen kann überflüssige oder widersprüchliche Vorschriften ermitteln und so einen gestrafften Rechtsrahmen gewährleisten. Nicht zuletzt stehen den Regulierungsbehörden aufgrund rechtlicher Verpflichtungen eine enorme Menge an Daten zur Verfügung. Wenn sie effizient gespeichert und analysiert werden, können sie als eine wichtige Quelle für Folgenabschätzungen dienen.

2.4.

Vor allem können digitale Instrumente den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, die Vorschriften einzuhalten. Intelligente Instrumente wie Rechner, elektronische Kalender für rechtliche Verpflichtungen und elektronische Steuerformulare können Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften automatisieren und den Schriftverkehr sowie den Verwaltungsaufwand verringern. Dadurch werden zum einen die Verwaltungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert und zum anderen die Einhaltungsquote erhöht. Verständlichere und einfachere Vorschriften stärken das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung.

2.5.

Mehrere Länder nutzen für die Rechtsetzung mittlerweile digitale Instrumente. Zur Gewährleistung der korrekten Struktur von Rechtstexten verwenden die Länder unterschiedliche Vorlagen, die von Spezialwerkzeugen bis hin zu Plug-ins für Word reichen. Die Arbeiten an Volltexten und die automatische Generierung von Änderungsanträgen werden durch Instrumente wie das „Authoring Tool for Amendments“ (AT4AM) unterstützt, die auch im Europäischen Parlament eingesetzt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Übertragung strukturierter Daten zwischen Institutionen. Einige Länder verwenden spezifische Strukturen in XML (z. B. auf der Grundlage des Akoma-Ntoso-Standards) als Standard für die Datenübermittlung zwischen den Institutionen. Deutschland und Slowenien wollen beispielsweise den gesamten Prozess durch Vorschriften abdecken, während sich Tschechien auf ein einziges gemeinsames Informationssystem stützt. Die tschechische Initiative eLegislativa ist derzeit eine der fortschrittlichsten. Es handelt sich dabei um ein einziges Instrument für den gesamten Gesetzgebungsprozess — von der ursprünglichen Idee über die Entwicklung damit zusammenhängender Dokumente wie der Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften und eines Überblicks über öffentliche Verpflichtungen bis hin zur Veröffentlichung in der Gesetzessammlung, einschließlich der zentralen Verwaltung von Vorlagen und Entsprechungstabellen für die Umsetzung des europäischen Rechts (1). Auch Polen verfügt über ein ähnliches System (Rządowy Proces legislacyjny (RPL) sowie das dazugehörige Webportal legislacja.rcl.gov.pl), das einen Austausch zwischen zahlreichen Interessenträgern und die Verfolgung des Gesetzgebungsverfahrens in allen Einrichtungen ermöglicht.

2.6.

Die Europäische Union hat auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates, in denen die Einführung des European Legislation Identifier (ELI) (2012/C325/02) gefordert wurde, einen Rahmen für gemeinsame legislative Metadaten geschaffen. Die Einführung dieses Rahmens variiert erheblich von Land zu Land, was zu großen Unterschieden in Bezug auf die Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens der einzelnen Länder führt.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA erkennt das Transformationspotenzial digitaler Instrumente zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens. Durch den Einsatz von Automatisierung, künstlicher Intelligenz (KI) und elektronischer Behördendienste können die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Rechtsetzung erreichen. Die Integration digitaler Lösungen steht im Einklang mit den Grundsätzen der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung und dient als Grundlage für einen leichter zugänglichen und gestrafften Rechtsrahmen.

3.2.

Die Straffung der Vorschriften und die Integration digitaler Instrumente und/oder KI in die Rechtsetzung können das Gesetzgebungsverfahren durch mehr Effizienz, Transparenz und Zugänglichkeit erheblich verbessern. Mehrere Studien haben gezeigt, dass technologiegestützte Lösungen den Verwaltungsaufwand verringern und ein unternehmensfreundlicheres Umfeld schaffen können (2).

3.3.

Der EWSA betont, dass die Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz digitaler Technologien bei der Ausarbeitung von Gesetzen die Einhaltung der Grundsätze der Legitimität und Durchsetzbarkeit gemäß dem Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten und den EU-Verträgen, sowie die Verantwortung der Gesetzgeber, die Anwendung der Rechtstheorie (Auslegungsregeln) und demokratischer Grundsätze (Gewaltenteilung) sind. Dieser Ansatz sollte sich auch auf eine Vielzahl von Disziplinen stützen, einschließlich der Rechtsphilosophie, der Rechtsinformatik und der Computerlinguistik, wodurch eine Vielzahl von Perspektiven für die Entwicklung einer neuen Vision gefördert wird.

3.4.

Die Verwendung digitaler Technologien für die Ausarbeitung von Rechtstexten erfordert ebenfalls eine für alle am Entwurfsprozess beteiligten Akteure klare Rechtsgrundlage. Der EWSA empfiehlt, dem Einsatz digitaler Instrumente eine Analyse der Prozesse, der Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Akteuren und Rechtsakten sowie der Kenntnisse und Kapazitäten der Nutzer vorausgehen zu lassen. Letztere müssen angemessen geschult werden, um die neue Logik und die neuen Methoden der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zu verstehen. Darüber hinaus sollten die Nutzer die Möglichkeit haben, Probleme zu melden und Rückmeldungen zu geben, was den Einsatz digitaler Technologien optimieren kann.

3.5.

Der Einsatz digitaler Instrumente kann für KI-gestützte Rechtsrahmen besonders nützlich sein, da sie die Vorschriften über verschiedene Behörden und Agenturen hinweg vereinheitlichen und Doppelarbeit und Verwirrung verringern können. Mit der wachsenden Zahl an Vorschriften kann die Kohärenz der Vorschriften und Definitionen vom Menschen allein nur schwer bewältigt werden. In diesem Zusammenhang tragen digitale Instrumente zu einer solchen Vereinfachung bei.

3.6.

Eine stärkere Vereinfachung und Transparenz des Ausarbeitungsprozesses bedeutet auch, dass die Zivilgesellschaft besser konsultiert werden und nachvollziehen kann, inwieweit ihre Anmerkungen von den Regulierungsbehörden und Gesetzgebern berücksichtigt wurden. Der EWSA hält ein besseres Verständnis und mehr Transparenz im Konsultationsprozess für überaus wichtig. Gleichzeitig betont er, dass die digitale Kompetenz hierfür unabdingbar ist. Online-Konsultationen oder Instrumente zur Erhebung von Rückmeldungen können niemals die bestehenden Verfahren ersetzen, die für die Unterrichtung, die Konsultation, die Zusammenarbeit und die Verhandlungen mit den Sozialpartnern und anderen Interessenträgern, insbesondere schutzbedürftigen Gruppen, eingesetzt werden.

3.7.

Der EWSA betont, wie wichtig es ist, sich auf die Umsetzungsphase der Rechtsvorschriften zu konzentrieren. Die Wirksamkeit von Gesetzen wird an deren Klarheit und Durchsetzbarkeit gemessen sowie daran, wie leicht es für Bürger und Unternehmen ist, sie zu befolgen. Der EWSA empfiehlt den Mitgliedstaaten und den EU-Organen, die Interoperabilität zwischen verschiedenen öffentlichen digitalen Instrumenten zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften leicht zugänglich und verständlich sind. Der EWSA verweist in diesem Zusammenhang auf in einigen Mitgliedstaaten durchgeführte Initiativen wie die von der finnischen Steuerbehörde entwickelte Interoperabilität der digitalen Berichterstattung in der EU, die standardisierte datengesteuerte Berichterstattung in Estland, das die automatisierte Meldung unterstützende dänische Jahresabschlussgesetz und das tschechische elektronische Rechtssystem (3).

3.8.

Die Europäische Kommission nutzt digitale Instrumente, auch KI. Technologischer Fortschritt bedeutet auch, das System zu verbessern und die Interoperabilität der verschiedenen verwendeten Instrumente zu konsolidieren. Es fehlt jedoch nach wie vor an einem klaren Überblick über die Vorschriften und ihr Zusammenspiel. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist der Regelungsaufwand für europäische Unternehmen sehr hoch und nimmt weiter zu, der EU fehlt es jedoch an einer gemeinsamen Methode zur Beurteilung. Die Kommission arbeitet seit Jahren daran, den „Bestand“ und den „Fluss“ der Rechtsetzung im Rahmen der Agenda für bessere Rechtsetzung zu verringern und ihre Strategie vom Februar 2025 verspricht Verbesserungen (4). Der EWSA ist der Auffassung, dass ein Echtzeit-Überblick über den Bestand und den Fluss der Regulierung für eine bessere Rechtsetzung von entscheidender Bedeutung ist.

3.9.

In diesem Zusammenhang fordert der EWSA die EU-Organe auf, eine zentrale Datenbank einzurichten, in der die rechtlichen Verpflichtungen zusammengefasst werden, die sich aus den angenommenen Rechtsakten ergeben. Diese Datenbank würde die regulatorische Transparenz erhöhen und sicherstellen, dass alle Interessenträger — Regulierungsbehörden, Mitgesetzgeber, Mitgliedstaaten und Zivilgesellschaft — die neuen Vorschriften auch richtig verstehen. Wenn die Regulierungsbehörden — im Rahmen eines menschenbasierten Ansatzes — Vorschriften in Verpflichtungen umwandeln, kann dies eine solide Grundlage als Referenz für digitale Instrumente, einschließlich KI, bieten. Auf der Grundlage bewährter Verfahren könnte jeder Rechtsakt in drei Teile gegliedert werden: Zielsetzung (Begründung der Rechtsakte mit Erwägungsgründen), Text des Rechtsakts gegliedert in Kapiteln, Artikeln und Absätzen und — als neues Element — eine Reihe „automatisierter“ Normen im strukturierten Datenformat (XML), die für bestimmte Verpflichtungen und/oder Aufgaben und/oder Rechte stehen. Eine solche Strukturierung von Rechtsakten könnte mithilfe spezieller Informationssysteme (ähnlich der eLegislativa und/oder des elektronischen Rechtssystems) weiterentwickelt werden.

3.10.

Da die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und die digitale Innovation in der Rechtsetzung Effizienz, Transparenz und Zugänglichkeit erheblich verbessern können, betont der EWSA die Notwendigkeit eines Ansatzes, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, und bei dem digitale Instrumente demokratische Prozesse unterstützen, nicht aber ersetzen. Durch die Nutzung digitaler Fortschritte bei gleichzeitiger Bewältigung der potenziellen Risiken kann die EU ein gestrafftes, unternehmensfreundlicheres und bürgerorientiertes Gesetzgebungssystem schaffen und gleichzeitig für Rechtsklarheit sorgen.

3.11.

Die anstehenden Debatten über die neue interinstitutionelle EU-Vereinbarung bieten die Gelegenheit, digitale Legislativinstrumente zu institutionalisieren. Der EWSA schlägt ein Modell vor, bei dem die EU-Organe digitale Plattformen, Instrumente für Folgenabschätzungen und Mechanismen zur Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften einführen, um die Kohärenz und Zugänglichkeit der EU-Rechtsakte zu verbessern.

3.12.

Die EU-Organe sollten ordnungsgemäß erprobte KI und ähnliche Technologien nutzen, um Bereiche zu ermitteln, in denen legislative Maßnahmen erforderlich sind, die Standpunkte der Interessenträger auszuloten und festzustellen, wo Unklarheit herrscht und Rechtsvorschriften aus unterschiedlichen Quellen zusammenfließen.

3.13.

Ein ähnlicher Ansatz sollte bei der Durchführung regelmäßiger Ex-post-Analysen bestehender Vorschriften umfassend angewandt werden. Dies gilt insbesondere für die Analyse der Meinung der Interessenträger (ein Bereich, in dem sich andere Instrumente als unwirksam erwiesen haben) sowie den Vergleich der Umsetzungsmodelle der Mitgliedstaaten. Die Ex-post-Analyse sollte im Einklang mit dem vorgenannten Ermittlungsverfahren stehen und beim Aufbau der Gesetzgebungsagenda der EU berücksichtigt werden.

4.   Empfohlenes Modell für die EU-Organe

4.1.

Um Effizienz und Kohärenz zu gewährleisten, ist ein einziges Instrument für die EU-Rechtsetzung erforderlich. Dieses sollte das gesamte Gesetzgebungssystem abdecken — von der Ausarbeitung von Folgenabschätzungen (ex ante, laufend und ex post) und Rechtsakten über gegebenenfalls das Mitgesetzgebungsverfahren bis hin zur Umsetzung in den Mitgliedstaaten und zur Befolgung durch die Normenadressaten. Der Prozess müsste durch einen spezifischen Rechtsakt geregelt und in die interinstitutionelle Vereinbarung eingebettet werden.

4.2.

Voraussetzung ist, dass alle Gesetze digitalisiert und in einzelnen Segmenten in die Datenbank eingespeist werden — Bestimmungen und Ergänzungen mit den erforderlichen Metadaten, insbesondere Daten zur Zeiteffizienz und Links zu anderen Gesetzen. Aus Sicht der Nutzer könnten die Rechtsvorschriften auf zwei Basisportalen — dem Editing-Portal und dem Prozessportal — entwickelt werden. Das Editing-Portal würde Vorlagen für alle möglichen Arten von Rechtsakten enthalten und die Einhaltung formeller Vorschriften bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen gewährleisten. Das Prozessportal soll der Umsetzung des gesamten Gesetzgebungsverfahrens dienen, das für eine bestimmte Art von Rechtsakt verbindlich ist, z. B. interne Genehmigungsverfahren einzelner Organe oder die Erstellung von Dokumenten für Parlamentsausschusssitzungen.

4.3.

Da alle Nutzer dieselbe Datenbank verwenden würden, könnte im Rahmen des Systems nicht nur überprüft werden, ob der vorgeschlagene Rechtsakt gültigem Recht entspricht, sondern auch, ob er durch anhängige Rechtsvorschriften beeinflusst wird, die noch nicht das gesamte Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben. Die Nutzer wüssten also stets, ob sie an einem bestehenden, künftigen oder möglicherweise geänderten Text arbeiten. Sie würden auch informiert, wenn die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen aufgrund anderer legislative Tätigkeiten hinfällig würden. Das System könnte die derzeitigen Konflikte verringern, die bei der Übernahme von Änderungsanträgen in den endgültigen Text entstehen. Begleitende Tools wie Übersetzungssoftware und Wörterbücher sowie Anwendungen für die Offline-Arbeit wären mit dem System kompatibel. Alle Endfassungen sollten für die Öffentlichkeit auf einem öffentlichen Portal zugänglich sein, auf dem der Stand der Arbeiten an dem Legislativvorschlag mitverfolgt werden kann.

4.4.

Der EWSA betont, dass die Integration von KI und digitalen Instrumenten in den EU-Gesetzgebungsprozess in den frühen prälegislativen Phasen beginnen könnte. Digitale Instrumente würden bereits vor Beginn der Gesetzgebungsinitiative zum Einsatz kommen, um die erhobenen Daten zu analysieren und die Notwendigkeit einer solchen Initiative auf der Grundlage von Folgenabschätzungen anhand von Rückmeldungen der Gesellschaft zu prüfen. Für die Ausarbeitung der Rechtsvorschriften sollten Vorlagen mit Codes mit Verweisen auf ähnliche Vorschriften und Verpflichtungen sowie auf Vorlagen für interne Konsultationen verwendet werden. Jedem Entwurf sollte eine Zusammenfassung der sich aus dem Text ergebenden Verpflichtungen beigefügt werden, bevor er zusammen mit einer Folgenabschätzung einer öffentlichen Konsultation unterzogen wird.

4.5.

Eine Zusammenfassung der Verpflichtungen inklusive Folgenabschätzungen wäre für die Europäische Kommission sehr hilfreich, um politische Entscheidungen zu treffen. Auch der Ausschuss für Regulierungskontrolle könnte darauf bei der Analyse des Vorschlags zurückgreifen.

4.6.

Im Rahmen des Systems sollten die Kommentare aller am Prozess beteiligten Akteure nachvollzogen werden können. Gleiches gilt für öffentliche und andere Arten von Konsultationen. Das System sollte zudem ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Teilnehmern an öffentlichen Konsultationen zu Gesetzesentwürfen gewährleisten. Den Kommentaren einer Organisation mit einer großen Mitgliederzahl sollte nicht das gleiche Gewicht beigemessen werden wie den Kommentaren einer Einzelperson. Eine Verbindung zwischen der Datenbank und dem Transparenzregister, in dem diese Daten gespeichert werden, wäre erforderlich. Dies würde auch eine Abkehr vom aktuellen Ansatz bedeuten, bei dem die Vorschriften nur für eine kleine Zahl von Unternehmen gelten und für die Mehrheit Ausnahmeregelungen vorgesehen sind. Stattdessen würde der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ zur Anwendung kommen, bei dem für Großunternehmen gesonderte Bedingungen gelten und nicht umgekehrt.

4.7.

Im Rahmen des Systems sollte auch die Entwicklung der Arbeit der beiden gesetzgebenden Organe — des Europäischen Parlaments und des Rates — dargelegt werden können. Dazu gehören alle Informationen über Änderungen und gegebenenfalls damit zusammenhängende aktualisierte Folgenabschätzungen sowie Aktualisierungen der Zusammenfassung der Verpflichtungen. Eine transparentere und kohärentere Arbeit in Trilogen wäre in diesem Zusammenhang notwendig. Die Gewährleistung von Kohärenz und Transparenz würde den demokratischen Prozess nicht schwächen, sondern vielmehr stärken.

4.8.

Darüber hinaus betont der EWSA, dass die Juristischen Dienste der EU Sondierungs- und regelmäßige Ex-post-Bewertungen durchführen müssen, um die rechtliche Kohärenz und Notwendigkeit zu gewährleisten. Eine KI-gestützte Erfassung der rechtlichen Interdependenzen ist ebenfalls sehr wichtig, damit die beiden Gesetzgeber Überschneidungen, Widersprüche und rechtliche Lücken antizipieren und so sicherzustellen können, dass neue Rechtsvorschriften den bestehenden Rechtsrahmen ergänzen und eine bessere Rechtsetzung unterstützen. Die Veröffentlichung des endgültigen angenommenen Textes im Amtsblatt der EU zusammen mit einer aktualisierten Folgenabschätzung und einer Liste von Verpflichtungen würde die Um- und Durchsetzung erleichtern. In Bezug auf die Umsetzung müssten sich die Mitgliedstaaten an die Liste der vereinbarten Verpflichtungen halten, was eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindern und den Durchsetzungsbehörden die Auslegung der Rechtsvorschriften erleichtern würde.

4.9.

Mit einer solchen Datenbank würde auch sichergestellt werden, dass die Kommission als Hüterin der Verträge in Echtzeit Rückmeldungen zur Umsetzung und Durchsetzung erhält. Die Datenbank sollte über ein obligatorisches offenes Dialogfenster für Kommentare der Zivilgesellschaft verfügen, um die Umsetzung zu bewerten und auf Initiativen der Mitgliedstaaten hinzuweisen, die zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts führen könnten.

4.10.

Nicht zuletzt sollte die Umsetzung der Rechtsvorschriften mit digitalen Instrumenten einhergehen. Dabei könnte es sich um automatische Rechner, elektronische Kalender oder Meldesysteme handeln. Diese würden der Kommission wertvolle Daten liefern und könnten die Zahl künftiger Berichtspflichten im Einklang mit dem Grundsatz der einmaligen Erfassung verringern. Vor allem könnten sie die Einhaltung der Vorschriften verbessern. Der EWSA spricht sich dafür aus, auf EU-Ebene Datenräume zu schaffen, die mit jenen der Mitgliedstaaten verknüpft sind, und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf digitale Dienste einzuführen. Dadurch würde sichergestellt, dass die öffentliche Verwaltung Informationen von den Bürgerinnen und Bürgern nur einmal einholt und sie sich erforderlichenfalls in öffentlichen Datenräumen beschafft.

4.11.

Dergestalt optimierte Rechtsetzungsverfahren würden auch das Gesetzgebungsverfahren auf nationaler Ebene erheblich verbessern und mehr Interoperabilität und Transparenz sowie positive Ergebnisse im Hinblick auf eine erhebliche Verringerung der Binnenmarkthindernisse und des Verwaltungsaufwands mit sich bringen.

Brüssel, den 16. Juli 2025

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Oliver RÖPKE


(1)  Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 222/2016 über die Sammlung von Gesetzen und internationalen Verträgen und daher obligatorisch für alle am Gesetzgebungsprozess beteiligten Einrichtungen.

(2)  Studie der Gruppe Arbeitgeber im EWSA „A Business-Centric Approach to Cutting Red Tape - From Complexity to Clarity: Reducing EU Regulatory Burdens with AI“: https://www.eesc.europa.eu/en/news-media/press-releases/reducing-eu-regulatory-burdens-ai-eesc-employers-group-present-new-study.

(3)  In dem von der tschechischen Handelskammer entwickelten elektronischen Kalender der rechtlichen Verpflichtungen von Unternehmern werden ausgehend von einer gründlichen Analyse des Rechtssystems die Verpflichtungen von Unternehmern angezeigt: https://www.pespropodnikatele.cz/.

(4)  Mitteilung „Ein einfacheres und schnelleres Europa“.


ANHANG

Bild: Vorgeschlagenes Modell für das EU-Gesetzgebungsverfahren unter Verwendung von drei Vorlagen für Texte, Folgenabschätzungen und Tabellen mit einer Zusammenfassung der Verpflichtungen.

Image 1


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5146/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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