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Document 52024M11382
Prior notification of a concentration (Case M.11382 – AGCO / TRIMBLE / TRIMBLE SOLUTIONS JV)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11382 — AGCO / TRIMBLE / TRIMBLE SOLUTIONS JV)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11382 — AGCO / TRIMBLE / TRIMBLE SOLUTIONS JV)
PUB/2024/181
ABl. C, C/2024/1797, 27.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1797/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/1797 |
27.2.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11382 — AGCO / TRIMBLE / TRIMBLE SOLUTIONS JV)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/1797)
1.
Am 19. Februar 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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AGCO Corporation („AGCO“, USA), |
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Trimble Inc. („Trimble“, USA), |
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Trimble Solutions LLC („JV“, USA), Teil von Trimble. |
AGCO und Trimble werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Trimble Solutions LLC erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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AGCO ist weltweit in der Herstellung und im Vertrieb landwirtschaftlicher Ausrüstung und damit verbundener Softwarelösungen tätig. |
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— |
Trimble bietet weltweit Software, Hardware und Technologie für zahlreiche Wirtschaftszweige an, darunter Landwirtschaft, Bauwesen, Hoch- und Tiefbau (Infrastrukturbau), Erhebung von Geodaten und Kartierung, natürliche Ressourcen, Ver- und Entsorgung, Verkehr und Regierung. |
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Das JV ist ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen. Trimble wird seinen Geschäftsbereich Präzisionslandwirtschaft, mit Ausnahme bestimmter globaler Satellitennavigationssysteme und Leittechniken, einbringen. AGCO wird seinen Geschäftsbereich JCA Technologies einbringen, in dem derzeit Technologieplattformen für Landmaschinen, Lenksysteme für solche Maschinen sowie Komponenten elektronischer Systeme entwickelt werden. |
3.
Das Gemeinschaftsunternehmen wird Technologien sowie innovative Produkte und Dienstleistungen für die Präzisionslandwirtschaft entwickeln und anbieten.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11382 — AGCO / TRIMBLE / TRIMBLE SOLUTIONS JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1797/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)