EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.1.2024
COM(2024) 32 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Ausgaben des EGFL
Frühwarnsystem Nr. 11-12/2023
1.Tabelle zur vorläufigen Inanspruchnahme mit Stand 31.12.2023
In diesem Bericht wird der vorläufige Vollzug des Haushaltsplans 2023 für den EGFL mit Stand 31.12.2023 dargelegt, Einzelheiten sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Dabei wird ein Abgleich zwischen dem Stand der Ausführung und den entsprechenden Mitteln im Haushaltsplan 2023 vorgenommen.
2.Anmerkungen zur Agrarreserve 2023
Im Haushaltsplan 2023 war ein Betrag von 450 Mio. EUR für die Agrarreserve enthalten. Es wurden fünf Maßnahmen im Umfang von insgesamt 530,5 Mio. EUR angenommen.
Die ersten drei Maßnahmen werden ausschließlich aus der Agrarreserve 2023 und somit aus dem Haushalt 2023 finanziert. Die beiden letzten Maßnahmen werden hingegen sowohl aus dem Haushalt 2023 als auch aus dem Haushalt 2024 finanziert. Für den Haushalt 2023 wurden Zahlungen in Höhe von insgesamt 134,5 Mio. EUR gemeldet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 315,5 Mio. EUR werden auf den Haushalt 2024 übertragen.
3.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2023
Die vorläufigen Ausgaben des EGFL-Haushalts 2023, einschließlich der geschätzten Ausgaben für vollständig umgesetzte Maßnahmen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission bis zum 31. Dezember 2023, führen zu einem Minderverbrauch von 20,5 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Haushaltsmitteln. Unter Berücksichtigung der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 626,2 Mio. EUR beläuft sich der Minderverbrauch des EGFL auf insgesamt 646,7 Mio. EUR.
Dieser Gesamtüberschuss des EGFL umfasst bewilligte Mittel in Höhe von 315,5 Mio. EUR (C1) aus der Agrarreserve, die gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 auf die Agrarreserve 2024 übertragen werden.
Die verbleibenden 331,2 Mio. EUR Überschuss werden als zusätzliche zweckgebundene Einnahmen für den EGFL (C4) verbucht, die von 2023 auf 2024 zu übertragen sind, wodurch sich der Mittelbedarf im Haushaltsplan 2024 verringert.
Der tatsächliche Stand der Ausführung der Ausgaben unter direkter Mittelverwaltung zum Jahresende sowie mehrere Mittelanpassungen und ‑übertragungen am Jahresende werden zu einer geringfügigen Änderung des endgültigen Saldos der auf den Haushalt 2024 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen führen. Im Rahmen des Konzertierungsverfahrens zum Haushaltsplan 2024 wurde dieser Saldo auf 339,8 Mio. EUR geschätzt.