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Document 52023M10807

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10807 – VIASAT / INMARSAT) (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 14/06

    PUB/2023/61

    ABl. C 14 vom 16.1.2023, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.1.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 14/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10807 – VIASAT / INMARSAT)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2023/C 14/06)

    1.   

    Am 9. Januar 2023 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 22 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Viasat, Inc. („Viasat“, USA),

    Inmarsat Group Holdings Limited („Inmarsat“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von Connect Topco Limited („Connect Topco“, Guernsey).

    Viasat wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Inmarsat übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    Der Zusammenschluss wurde nach Artikel 22 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung von der spanischen Wettbewerbsbehörde („CNMC“) an die Europäische Kommission verwiesen. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Rumänien, Schweden und Zypern haben sich dieser Verweisung angeschlossen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Viasat: börsennotiertes Unternehmen, das weltweit satellitengestützte Zweiwegkommunikationsdienste anbietet und Eigentümer und Betreiber von vier geostationären Satelliten ist. Viasat hat drei Hauptgeschäftsbereiche: Satellitendienste, kommerzielle Netze und Regierungssysteme,

    Inmarsat: privates Unternehmen, das weltweit satellitengestützte Zweiwegkommunikationsdienste anbietet und Eigentümer und Betreiber von 15 geostationären Satelliten ist. Inmarsat hat die vier Sparten Maritime, Government, Aviation und Enterprise.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10807 – VIASAT/INMARSAT

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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