EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.6.2023
JOIN(2023) 20 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
ÜBER EINE „EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR WIRTSCHAFTLICHE SICHERHEIT“
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Document 52023JC0020
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE EUROPEAN COUNCIL AND THE COUNCIL ON “EUROPEAN ECONOMIC SECURITY STRATEGY”
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT ÜBER EINE „EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR WIRTSCHAFTLICHE SICHERHEIT“
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT ÜBER EINE „EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR WIRTSCHAFTLICHE SICHERHEIT“
JOIN/2023/20 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.6.2023
JOIN(2023) 20 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
ÜBER EINE „EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR WIRTSCHAFTLICHE SICHERHEIT“
1. Eine Strategie zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit in Europa
Die weltweite Pandemie, der illegale und grundlose Krieg Russlands in der Ukraine, feindselige wirtschaftliche Maßnahmen, Cyberangriffe und Angriffe auf Infrastruktur, ausländische Einflussnahme, Desinformation sowie die weltweit zunehmenden geopolitischen Spannungen haben Risiken und Schwachstellen in unseren Gesellschaften, Volkswirtschaften und Unternehmen offengelegt, die es vor wenigen Jahren noch nicht gab.
In den vergangenen Jahren ist es der EU erfolgreich gelungen, Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Prioritäten zu erzielen und gleichzeitig Schwachstellen zu beheben, sei es bei der Energieversorgungssicherheit, der Pandemievorsorge oder der Resilienz unserer Volkswirtschaften, Lieferketten und Schlüsseltechnologien im Allgemeinen.
Diese Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass Europa in einigen Fällen unzureichend auf die neuen und sich abzeichnenden Risiken vorbereitet war, die sich aus dem aktuellen schwierigen geopolitischen Kontext ergeben. Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, welche Risiken stark konzentrierte Lieferketten für das Funktionieren der europäischen Wirtschaft darstellen können. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, wie die übermäßige Abhängigkeit von einem einzigen Land, insbesondere von einem Land mit stark abweichenden Werten, Modellen und Interessen, die strategischen Optionen Europas verringern und eine Gefahr für seine Volkswirtschaften und Bürgerinnen und Bürger darstellen kann. Auch die Mitgliedstaaten und Unternehmen müssen die Kosten wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen, wie des Verbots europäischer Exporte und des Boykotts europäischer Marken, tragen, mit denen sie dazu gezwungen werden sollen, sich den politischen Prioritäten eines anderen Landes zu beugen. All diese Entwicklungen stellen ein unmittelbares Risiko für die Gesellschaften und Volkswirtschaften Europas und den Welthandel sowie eine direkte Herausforderung für die strategischen Interessen und die Handlungsfähigkeit der EU dar.
Angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen und der Tatsache, dass die Weltwirtschaft stärker verflochten ist als je zuvor, können bestimmte wirtschaftliche Ströme und Tätigkeiten eine Gefahr für die europäische Sicherheit darstellen. Mehr denn je ist diese Sicherheit von der Fähigkeit abhängig, widerstandsfähiger zu werden und die Risiken zu verringern, die sich aus wirtschaftlichen Verflechtungen ergeben, die in den vergangenen Jahrzehnten als gutartig betrachtet wurden. Tiefgreifende technologische Veränderungen intensivieren diesen Wettbewerb weiter und machen die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen komplexer.
Die neuen geopolitischen und technologischen Gegebenheiten erfordern eine Anpassung unserer Vorgehensweise, damit die in ihrer großen Mehrheit äußerst wertvollen wirtschaftlichen Beziehungen Europas zum Rest der Welt aufrechterhalten bleiben und gleichzeitig sichergestellt wird, dass den neuen Risiken, die zwar punktueller Art, aber dennoch kritisch sind, wirksam begegnet wird.
Die EU ist in diesem Prozess nicht allein: Länder auf der ganzen Welt haben damit begonnen, Herausforderungen für ihre wirtschaftliche Sicherheit anzugehen. Einige fortgeschrittene Volkswirtschaften haben bereits einschlägige Strategien angenommen, die sie nun umsetzen. Entwicklungsländer handeln ebenfalls, indem sie ihre Wirtschaftsbeziehungen diversifizieren, um schädliche Abhängigkeiten zu verringern, und die einheimische Produktion steigern. Diese Entwicklung zeigt, dass wir in der aktuellen Situation nur dann Wohlstand, Souveränität und Sicherheit gewährleisten können, wenn traditionelle Konzepte für die nationale Sicherheit durch neue Maßnahmen zur Wahrung der wirtschaftlichen Sicherheit ergänzt werden. Wir werden mit unseren Verbündeten, Partnern und Unternehmen bei der Schaffung und Umsetzung einer Vision von der wirtschaftlichen Sicherheit zusammenarbeiten, weil wir gemeinsam stärker sind.
Auch wenn die Europäische Union in den vergangenen Jahren viel getan hat, um auf spezifische Herausforderungen zu reagieren, braucht sie nun ein umfassendes strategisches Konzept für die wirtschaftliche Sicherheit, mit dem die Risiken gemindert und ihr technologischer Vorsprung in kritischen Sektoren ausgebaut werden kann. Ziel ist es, einen Rahmen für eine solide Bewertung der Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit auf EU-, nationaler und Unternehmensebene und den Umgang mit ihnen zu schaffen und gleichzeitig unsere wirtschaftliche Dynamik zu erhalten und zu steigern. Dies ist umso wichtiger in einer Zeit, in der sich diese Risiken rasch verändern und mit nationalen Sicherheitsbedenken verschmelzen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Geschwindigkeit, mit der kritische neue Technologien entstehen und die Grenzen zwischen dem zivilen und dem militärischen Sektor verschwimmen.
Ausgangspunkt für diese Strategie ist eine eindeutige Ermittlung der Risiken und die Anerkennung des vorhandenen inhärenten Zwiespalts zwischen der Stärkung unserer wirtschaftlichen Sicherheit und der Gewährleistung einer auch künftig offenen Wirtschaft in der Europäischen Union.
Die EU ist einer der attraktivsten Standorte für globale Unternehmen und Investitionen. Unsere Volkswirtschaften florieren dank eines offenen und regelbasierten Handels- und Investitionsumfelds sowie dank sicherer grenzüberschreitender Konnektivität und Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation. Diese Elemente werden auch weiterhin entscheidende Triebkräfte für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz Europas sein, während wir den grünen und den digitalen Wandel beschleunigen. Wir müssen uns auf den Handel und den Binnenmarkt stützen, um den Wettbewerb anzukurbeln, und sicherstellen, dass wir Zugang zu Rohstoffen, Technologien und anderen Inputs haben, die für die Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz sowie für die Aufrechterhaltung von Beschäftigung und Wachstum in Gegenwart und Zukunft von entscheidender Bedeutung sind. Ebenso wollen wir, dass unsere Partner in der ganzen Welt für ihren Übergang zu einer sauberen und widerstandsfähigen Wirtschaft weiterhin Zugang zu den europäischen Märkten, zu europäischem Kapital und zu europäischen Technologien haben.
Das richtige Gleichgewicht zu finden ist von entscheidender Bedeutung und kann dazu beitragen, dass sich unsere Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen ergänzen. Die Erreichung dieses Ziels wird von den folgenden drei Prioritäten abhängen: 1) Stärkung unserer eigenen Wettbewerbsfähigkeit, 2) Schutz vor Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit und 3) Zusammenarbeit mit möglichst vielen Ländern mit denselben Anliegen oder Interessen in Bezug auf die wirtschaftliche Sicherheit.
Die Prioritäten der EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit -Stärkung unserer eigenen Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der Resilienz unserer Wirtschaft und unserer Lieferketten sowie durch Förderung von Innovation und der industriellen Kapazitäten bei gleichzeitiger Wahrung unserer sozialen Marktwirtschaft. Dies kann beispielsweise durch eine Vertiefung des Binnenmarkts, Investitionen in die Wirtschaft der Zukunft durch solide makroökonomische und kohäsionspolitische Maßnahmen, NextGenerationEU sowie Investitionen in Humankapital, z. B. über Weiterbildungsmaßnahmen für die europäischen Arbeitskräfte, erreicht werden. Dazu ist eine Diversifizierung der Bezugsquellen und der Exportmärkte oder die Förderung der Forschungs- und Industriebasis in strategischen Bereichen wie fortschrittliche Halbleiter, Quanteninformatik, Biotechnologie, Netto-Null-Industrie, saubere Energie oder kritische Rohstoffe erforderlich. -Schutz vor gemeinsam ermittelten Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit durch einen verbesserten Einsatz der bereits bestehenden Instrumente, z. B. in den Bereichen handelspolitische Schutzmaßnahmen, drittstaatliche Subventionen, 5G-/6G-Sicherheit, Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und Ausfuhrkontrollen, sowie des neuen Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen. Parallel dazu müssen wir die Wirksamkeit des EU-Instrumentariums bewerten und es erforderlichenfalls erweitern, um bestimmten neuen Risiken zu begegnen, u. a. im Zusammenhang mit Exporten oder Investitionen in Drittstaaten in ein begrenztes Spektrum von Schlüsseltechnologien für militärische Anwendungen (z. B. in den Bereichen Quantentechnologie, fortschrittliche Halbleiter und künstliche Intelligenz). -Zusammenarbeit mit Ländern, die unsere Bedenken in Bezug auf die wirtschaftliche Sicherheit teilen, sowie mit Ländern, die die gleichen Interessen haben und bereit sind, mit uns zusammenzuarbeiten, um den Übergang zu einer widerstandsfähigeren und sichereren Wirtschaft zu meistern. In der Praxis bedeutet dies, dass mit einem möglichst breiten Spektrum von Partnern zusammengearbeitet werden muss, um die wirtschaftliche Sicherheit zu stärken, die Resilienz und Nachhaltigkeit der Wertschöpfungsketten zu fördern und die internationale regelbasierte Wirtschaftsordnung und multilaterale Institutionen zu stärken. Es bedeutet auch, dass partnerschaftlich mit Ländern zusammengearbeitet werden muss, die sich in ähnlicher Weise um Risikominderung bemühen, dass Freihandelsabkommen vorangebracht und abgeschlossen und dass im Rahmen von Global Gateway Investitionen in die nachhaltige Entwicklung und in sichere Beziehungen mit der ganzen Welt getätigt werden müssen. Alle aus dieser Strategie hervorgehenden Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit müssen auf folgenden Grundprinzipien beruhen: Verhältnismäßigkeit, um sicherzustellen, dass unsere Instrumente dem Risikoniveau entsprechen und etwaige unbeabsichtigte negative Nebenwirkungen für die europäische Wirtschaft und die Weltwirtschaft begrenzt werden, und Zielgenauigkeit, d. h. genau zu definieren, auf welche Waren, Sektoren oder Kernindustrien die Maßnahmen abzielen, und sicherzustellen, dass die Maßnahmen auf die konkreten Risiken ausgerichtet sind. |
Diese Strategie baut auf der bereits auf europäischer Ebene aufgenommenen Arbeit auf und wirft einen kritischen Blick auf die Resilienz und die Schwachstellen der Union, um die europäische Wirtschaft und Industrie wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen und unsere offene strategische Autonomie zu stärken. Dies reicht von verstärkten Investitionen in den grünen und den digitalen Wandel im Rahmen von NextGenerationEU und der Mobilisierung von mehr privaten Investitionen bis hin zu den Säulen der EU-Industriepolitik wie dem Chip-Gesetz, dem Gesetz zu kritischen Rohstoffen und der Netto-Null-Industrie-Verordnung. Dies wurde in der Erklärung von Versailles bekräftigt, in der die Staats- und Regierungschefs übereinkamen, dass die Resilienz und Souveränität Europas in Bereichen wie Energie, Gesundheit und Arzneimittel, Ernährungssicherheit und Verteidigungsfähigkeiten gestärkt werden müssen. Diese Strategie trägt auch den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung, die im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck gebracht wurden.
Die Umsetzung dieser Strategie wird gemeinsame innen- und außenpolitische Maßnahmen erfordern. Sie wird auch eine über die politischen Entscheidungsträger auf europäischer und nationaler Ebene hinausgehende Unterstützung erfordern. Der Privatsektor, dessen Bemühungen im Bereich der Risikominderung bereits fortgeschritten sind, wird ein wichtiger Partner sein. Weltweit haben Vermögensverwalter ihre Kapitalallokation als Reaktion auf die wachsenden und immer komplexeren Risiken, mit denen die Weltwirtschaft konfrontiert ist, grundlegend geändert. Die Suche nach widerstandsfähigen, diversifizierten Lieferketten, die die wirtschaftliche Sicherheit verbessern, wird ein zentrales Element einer langfristigen Geschäftsstrategie sein, die nicht nur die Interessen der Aktionäre, sondern auch der Allgemeinheit schützt. Bei der Ermittlung der größten Risiken und der Auflegung politischer Maßnahmen sollte auf die Erfahrung der europäischen Unternehmen zurückgegriffen werden, die bereits an der Eindämmung vieler solcher Bedrohungen arbeiten.
Mit dieser Mitteilung wird die Grundlage für eine Diskussion mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament über die wirtschaftliche Sicherheit gelegt, um einen gemeinsamen Rahmen zur Risikominderung und zum Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit in der Union zu schaffen. Diese Mitteilung wird dazu beitragen, die Strategie festzulegen, die als Richtschnur für die gemeinsame Risikobewertung dienen soll sowie für den Einsatz bestehender Instrumente und die Ermittlung möglicher Schwachstellen im wirtschaftlichen Sicherheitsarsenal der EU, die wir mit gemeinsam entwickelten Maßnahmen beheben werden.
2. Ermittlung der Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit in Europa
Ziel dieser Strategie ist es, die wirtschaftliche Sicherheit in der EU zu schützen, die Resilienz unserer Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass wir unseren technologischen Vorsprung beibehalten und vergrößern. Dies bedeutet, dass wir in die Wettbewerbsfähigkeit der EU investieren, die Lieferketten diversifizieren und auf Praktiken wie wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen reagieren müssen. Die Strategie soll verhindern, dass sensible aufkommende Technologien sowie andere Güter mit doppeltem Verwendungszweck in problematische Länder abfließen, die Strategien einer zivil-militärischen Fusion verfolgen.
Um diese Ziele zu erreichen, brauchen wir einen klaren Überblick über die Risiken und ihre Entwicklung im Laufe der Zeit. Aus diesem Grund werden die Kommission und die Mitgliedstaaten kritische Lieferketten eingehender analysieren, sie Stresstests unterziehen und das Risikoniveau festlegen.
Die Kommission und der Hohe Vertreter haben die folgenden weit gefassten und nicht erschöpfenden Kategorien von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit ermittelt. Dabei handelt es sich um Risiken im Zusammenhang mit 1) der Resilienz der Lieferketten, 2) der Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen, 3) der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologie sowie 4) der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Diese Risiken können entlang der gesamten Wertschöpfungskette auftreten, von der Wissensbildung über die Grundlagenforschung bis hin zur Vermarktung und Fertigung in großem Maßstab.
Die Arten von Risiken, mit denen die europäischen Volkswirtschaften konfrontiert sind Risiken für die Resilienz der Lieferketten, einschließlich der Energieversorgungssicherheit – Risiken von Preiserhöhungen, die Nichtverfügbarkeit oder Knappheit kritischer Produkte oder Inputs in der EU, u. a. solcher, die mit dem grünen Wandel im Zusammenhang stehen, oder solcher, die für eine stabile und diversifizierte Energieversorgung oder für Arzneimittel benötigt werden. Risiken für die Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen – Risiken wie die Störung oder Sabotage kritischer Infrastruktur wie Rohrleitungen, Unterseekabel, Kraftwerke, Verkehrs- oder elektronische Kommunikationsnetze, die die sichere und zuverlässige Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen oder die Datensicherheit in der EU gefährden. Risiken im Zusammenhang mit der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologie – Risiken für den technologischen Fortschritt in der EU, für die technologische Wettbewerbsfähigkeit und für den Zugang zu Spitzentechnologien, unter anderem aufgrund böswilliger Praktiken im digitalen Bereich wie Spionage oder illegalem Wissensabfluss. In manchen Fällen besteht die Gefahr, dass der Abfluss von Technologie die militärischen bzw. nachrichtendienstlichen Fähigkeiten derer stärkt, die diese zur Untergrabung von Frieden und Sicherheit nutzen könnten. Dies gilt insbesondere für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck wie Quantentechnologie, fortschrittliche Halbleiter oder künstliche Intelligenz. In solchen Fällen sind daher spezielle Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich.
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Schließlich ist auch zu bedenken, dass einige der oben genannten Risiken unter bestimmten Umständen so weit gehen könnten, dass die nationale Sicherheit gefährdet wird. Dies könnte insbesondere der Fall sein beim Abfluss von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, und bei ausländischen Direktinvestitionen, die die Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden, bei Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder Investitionen in Drittstaaten in ein begrenztes Spektrum fortschrittlicher Technologien, die die militärischen und nachrichtendienstlichen Fähigkeiten von Akteuren stärken könnten, die diese zur Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einsetzen könnten, sowie beim Umgang mit sensiblen Informationen.
Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission vor, anhand klar definierter Parameter gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten und mithilfe privater Interessenträger Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit in der EU, die die zentralen Interessen der EU gefährden, zu ermitteln und zu bewerten, wobei dem sich verändernden geopolitischen Kontext und gegebenenfalls den Ansichten der Interessenträger Rechnung getragen werden soll. Dies sollte ein dynamischer und fortlaufender Prozess sein.
Zu diesem Zweck schlägt die Kommission folgende Vorgehensweise in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Hohen Vertreter vor:
·Risiken für die Resilienz der Lieferketten sind von der Kommission im Rahmen einer vertieften Analyse der strategischen Abhängigkeiten der EU zu bewerten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Abhängigkeiten gelegt werden sollte, die mit größerer Wahrscheinlichkeit als Druckmittel für geopolitische Zwecke eingesetzt werden könnten.
·Die Risiken für die Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen werden wie bisher im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 8. Dezember 2022 bewertet.
·Risiken im Zusammenhang mit der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologie sind anhand einer Liste strategischer Technologien zu bewerten, die für die wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind. In Bezug auf die sensibelsten Risiken wird die Kommission eine Liste von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für eine Risikobewertung vorschlagen, die vom Rat bis September 2023 angenommen werden könnte. Diese Liste wird sich auf eng definierte und zukunftsorientierte Kriterien wie den grundlegenden und transformativen Charakter einer Technologie, das Risiko einer zivil-militärischen Fusion und das Risiko des Missbrauchs solcher Technologien für Menschenrechtsverletzungen stützen. Die prioritären Technologien sollten bis Ende 2023 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bewertet werden, um die erforderlichen Schutz- und Fördermaßnahmen zu ermitteln.
·Risiken im Zusammenhang mit der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen sind u. a. im Rahmen des kürzlich vereinbarten EU-Instruments gegen Zwangsmaßnahmen zu bewerten.
Damit das Konzept für die wirtschaftliche Sicherheit kohärent, zielgerichtet und aktuell bleibt, sollte der Rat auf der Grundlage von Beiträgen der Kommission und gegebenenfalls des Hohen Vertreters alle sechs Monate eine Bilanz der insgesamt erzielten Fortschritte bei der Risikobewertung in diesen vier Bereichen ziehen und dem Europäischen Rat jährlich darüber Bericht erstatten.
Darüber hinaus wird der Hohe Vertreter gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Einheitliche Analyseverfahren (Single Intelligence Analysis Capability – SIAC) verbessern, damit Bedrohungen der wirtschaftlichen Sicherheit in der EU leichter aufgedeckt werden können.
3. Umsetzung der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit
Die EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit, mit der diese Risiken gemindert werden sollen, stützt sich auf folgende Aspekte:
1)Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der EU sowie des Binnenmarkts, Unterstützung einer starken und widerstandsfähigen Wirtschaft sowie Förderung der Forschungs-, Technologie- und Industriebasis der EU.
2)Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit durch eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten, gegebenenfalls auch durch gezielte neue Instrumente.
3)Zusammenarbeit mit Ländern weltweit und weitere Stärkung dieser Zusammenarbeit.
3.1 Stärkung der wirtschaftlichen Basis, der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der EU
Der Binnenmarkt ist der größte Trumpf der EU für eine florierende, innovative und widerstandsfähige Wirtschaft. Er führt aufgrund der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der EU in vielen Fällen zu Skaleneffekten und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen. Gleichzeitig nutzt die EU den Binnenmarkt im Rahmen ihrer Handelspolitik, der Global-Gateway-Investitionsstrategie und anderer politischer Maßnahmen als Hebel, um die globalen Lieferketten offen zu halten und Normen zu setzen, was wiederum zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Versorgungssicherheit der EU beiträgt. Der Einsatz von NextGenerationEU und der Kohäsionsfonds stößt umfangreiche Reformen und Investitionen in einer Vielzahl von Sektoren an, u. a. im Bereich kritischer Infrastruktur, und leistet bereits einen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU.
In den vergangenen Jahren hat die Kommission mehrere konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Resilienz und zur Stärkung der Lieferketten angenommen. In der EU-Industriestrategie wurden mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz des Binnenmarkts festgelegt, darunter Industrieallianzen zur Beschleunigung der Tätigkeiten in Bereichen wie saubere Technologien, Rohstoffe, Prozessoren und Halbleiter, Daten, Edge und Cloud, wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zur Bündelung von Ressourcen für wegweisende Innovationen, Förderung der Kreislaufwirtschaft, Förderung grüner und digitaler Kompetenzen sowie eine neue Strategie zur Sicherung der Führungsrolle der EU bei der Setzung globaler Normen. Ebenso ist die mit dem europäischen Grünen Deal und RepowerEU angestrebte Energiewende für die Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU von entscheidender Bedeutung. In diesem Bereich wurden bereits erhebliche Fortschritte erzielt, aber im kommenden Bericht über die Lage der Energieunion wird aufgezeigt werden, welche zusätzlichen Anstrengungen erforderlich sind.
Der Vorschlag für ein Gesetz zu kritischen Rohstoffen zielt darauf ab, die Gewinnung, Verarbeitung und das Recycling kritischer Rohstoffe in der EU zu erleichtern, Abhängigkeiten zu verringern und die Vorsorge zu verbessern. Das europäische Chip-Gesetz soll eine sichere Versorgung mit Halbleitern gewährleisten, während die vorgeschlagene Netto-Null-Industrie-Verordnung dazu beitragen soll, die Herstellung von Netto-Null-Technologien in der EU auszubauen. Die Initiativen sehen wirksame Governance-Mechanismen vor, die eine zeitnahe Zusammenarbeit und einen zeitnahen Informationsaustausch zwischen der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten ermöglichen.
Diese Initiativen wirken sich auch direkt auf die verstärkte Sicherung der Lieferketten und des Zugangs zu Ressourcen aus (wo die EU von strategischen Wettbewerbern zunehmend vor Herausforderungen gestellt wird, wie im Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung hervorgehoben wird), was für eine innovative, wettbewerbsfähige und resiliente technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung von entscheidender Bedeutung ist. Ihre baldige Annahme ist daher von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit Europas.
Das Notfallinstrument für den Binnenmarkt zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und den freien Verkehr kritischer Produkte in künftigen Krisensituationen zu gewährleisten. In Zukunft wird das Notfallinstrument für den Binnenmarkt die Überwachung strategischer Waren und Dienstleistungen ermöglichen, sodass bei Unterbrechungen von Lieferketten und damit verbundenen Engpässen schnell und gemeinsam reagiert werden kann.
Es sind dringend mehr Investitionen erforderlich, um sowohl die Führungsrolle der EU als auch ihre Wettbewerbsfähigkeit bei der Erforschung und Entwicklung strategisch bedeutsamer technischer Neuerungen zu gewährleisten. Um private Investitionen zu mobilisieren, baut die Kommission die Kapitalmarktunion weiter aus. Ferner hat sie eine neue Verordnung zur Einrichtung einer Plattform für strategische Technologien für Europa (Strategic Technologies for Europe Platform – STEP) vorgeschlagen. Diese Plattform wird die Entwicklung und Herstellung von Technologien in den Bereichen Deep Tech, digitale und saubere Technologien sowie Biotechnologie unterstützen und zur Festigung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union beitragen, um die Ziele des grünen und des digitalen Wandels zu erreichen. Dadurch soll die Union in die Lage versetzt werden, strategische Abhängigkeiten zu verringern oder zu verhindern.
Darüber hinaus wird die Kommission bis Ende 2023 über Optionen zur Gewährleistung einer angemessenen und strategisch zielgerichteten Unterstützung für die Entwicklung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck Bericht erstatten, nachdem sie den Geltungsbereich der bestehenden Instrumente überprüft hat.
3.2 Schutz vor Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit
Die EU hat bereits spezifische Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit eingerichtet. Da sich die Risiken ständig weiterentwickeln, müssen wir die Wirksamkeit dieser Instrumente bewerten und sie bei Bedarf aktualisieren oder neue Instrumente entwickeln.
Vermeidung der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten und von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen
Strategische Abhängigkeiten, die Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit bergen, können durch unfaire, nicht marktbezogene Maßnahmen und Praktiken von Drittstaaten verschärft werden. Die Kommission wird gegen solche unlauteren Maßnahmen und Praktiken entschlossen mit handelspolitischen Schutzinstrumenten vorgehen und durch Anwendung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewährleisten.
Weil die EU und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren vorsätzlich wirtschaftlichem Druck ausgesetzt wurden, hat die EU das EU-Instrument gegen Zwangsmaßnahmen angenommen. Hauptziel des Instruments ist es, Länder davon abzuhalten, den Handel oder Investitionen zu beschränken oder mit solchen Beschränkungen zu drohen, um eine Änderung legitimer Politik der EU zu bewirken; es sieht aber auch die Möglichkeit vor, dass die EU als letztes Mittel Gegenmaßnahmen ergreift. Die EU wird auch gemeinsam mit Partnerländern Zwangsmaßnahmen Dritter beobachten und analysieren, inwieweit eine koordinierte Reaktion angezeigt ist.
Investitionen aus dem Ausland, die die Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden
Mit der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) wurde ein Kooperationsmechanismus geschaffen, über den die Mitgliedstaaten und die Kommission Informationen austauschen, sicherheitsbezogene Bedenken erörtern und Lösungen zu bestimmten ADI erarbeiten können, um den Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten. Seit Oktober 2020 haben die Kommission und die Mitgliedstaaten mehr als 1000 ADI-Transaktionen überprüft. Außerdem bewertet die Kommission gegenwärtig den derzeitigen Rahmen und wird bis Ende 2023 einen Vorschlag zu dessen Überarbeitung vorlegen. Mitgliedstaaten, die noch keinen nationalen Mechanismus zur Überprüfung von ADI eingeführt haben, sollten dies unverzüglich tun.
Technologiesicherheit und Technologieabfluss
Die Fähigkeit, neue Technologien zu entwickeln und mit der Entwicklung Schritt zu halten, ist für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung, da sie strategische Abhängigkeiten verringert und es uns ermöglicht, technologische Vorteile zu erlangen bzw. zu schützen.
Offenheit und internationale Zusammenarbeit stehen im Mittelpunkt der europäischen Forschung und Innovation (FuI). Um von der EU finanzierte Technologieabflüsse zu verhindern, kann die Kommission beispielsweise in hinreichend begründeten Fällen bestimmte Einrichtungen aus Drittländern oder EU-Einrichtungen, die von bestimmten Drittländern kontrolliert werden, von der Teilnahme an Projekten zum Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie digitaler Kapazitäten ausschließen, um die strategischen Vermögenswerte, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union zu schützen. Außerdem kann sie die Auswirkungen der Weitergabe von Ergebnissen von Horizont Europa (einschließlich geistigen Eigentums) aus EU-finanzierter Forschung an nichtassoziierte Drittländer prüfen und ggf. Einspruch erheben.
Darüber hinaus hat die Kommission ein Instrumentarium zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme im FuI-Bereich entwickelt, das dazu beiträgt, das Bewusstsein zu schärfen und die Widerstandsfähigkeit der FuI-Branche in ganz Europa auf nationaler und sektoraler Ebene zu stärken, um die Forschungssicherheit im weiteren Sinne zu erhöhen.
In Bezug auf Technologien, die für die wirtschaftliche Sicherheit von kritischer Bedeutung sind (siehe Abschnitt 2), wird die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungssicherheit vorschlagen, um eine systematische und rigorose Durchsetzung der oben genannten Instrumente zu gewährleisten und verbleibende Lücken zu schließen. Dabei wird sie die Offenheit unseres Systems wahren, die das Fundament unserer innovativen Volkswirtschaften bildet.
Normensetzung ist als Teil des „Soft Power“-Einflusses auf die Form technologischer Entwicklungen von Bedeutung und wirkt sich daher indirekt auf die wirtschaftliche Sicherheit der EU aus (zumal die EU dadurch der missbräuchlichen Ausnutzung von Technologien, die ihre wirtschaftliche Sicherheit gefährden könnte, einen Riegel vorschieben kann). Wie in der EU-Normungsstrategie dargelegt, muss die EU in der Lage sein, die internationale Normung im Einklang mit ihren Werten und Interessen – und ihrem rechtlichen Besitzstand – zu gestalten. Für künftige Rechtsakte in Bezug auf künstliche Intelligenz, Daten oder Cyberresilienz wird die EU gemeinsam mit Partnern an europäischen Normen und an kongruenten internationalen Normen arbeiten. Parallel dazu wird auch die wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere von Patenten, dazu beitragen, den Abfluss von Technologie zu verhindern.
Im Rahmen ihrer Cybersicherheitsstrategie 2020 ergreift die EU Maßnahmen, um böswilligen Praktiken im digitalen Bereich zu begegnen sowie unrechtmäßige Einflussnahme, Industriespionage und illegalen Wissensabfluss zu verhindern. Das vorgeschlagene Cyberresilienzgesetz wird die Cybersicherheit von in der Union verkaufter Hardware und Software für den öffentlichen und privaten Sektor verbessern. Die EU wird weiterhin Cyberdiebstahl von geistigem Eigentum und ähnliche böswillige Aktivitäten bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz des EU-Instrumentariums für hybride Bedrohungen und Cyberdiplomatie.
Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit durch Schutz der Infrastruktur
Die EU hat die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen und die überarbeitete Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2-Richtlinie) angenommen. Sie bieten einen aktualisierten und umfassenden Rechtsrahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor physischen und digitalen Angriffen auf kritische Infrastruktur (u. a. in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Digitales, Wasser und Lebensmittel). Gemäß der Empfehlung des Rates vom Dezember 2022 werden bereits gezielte Maßnahmen durchgeführt, um eine gemeinsame Reaktion der EU auf relevante Vorfälle zu gewährleisten.
Das 5G-Instrumentarium umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Resilienz von 5G-Netzen, die von allen Mitgliedstaaten anzuwenden sind, einschließlich Maßnahmen zur Beschränkung oder zum Ausschluss von Hochrisikoanbietern. Am 15. Juni 2023 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten, die diese Maßnahmen in Bezug auf Hochrisikoanbieter noch nicht vollständig umgesetzt hatten, nachdrücklich auf, dies unverzüglich zu tun.
Das vorgeschlagene Cyberresilienzgesetz wird auch eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Lieferketten für kritische Infrastruktur der EU spielen. Bewertungen und Szenarien in Bezug auf Cyberrisiken werden auch speziell für die elektronische Kommunikationsinfrastruktur und den Energiesektor entwickelt. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, welche Maßnahmen im Rahmen des Cybersolidaritätsgesetzes unterstützt werden, insbesondere hinsichtlich koordinierter Tests kritischer Einrichtungen.
Bessere EU-Koordinierung der Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Bei einigen strategisch wichtigen Technologien handelt es sich um Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Laut Abschnitt 2 wird die EU eine Liste der Technologien erstellen, die für die wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, und deren Risiken gemeinsam bewerten. Beschlüsse über die Durchführung und Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen zwar einem multilateralen und einem EU-Rahmen, werden letztlich aber in erster Linie von den Mitgliedstaaten erlassen.
Die etablierte Architektur für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – mit den Vorgaben der multilateralen Exportkontrollregime – trägt seit Jahrzehnten den sicherheitspolitischen Zielen der Union Rechnung und fördert gleichzeitig Offenheit, ein günstiges Umfeld für Forschung und Innovation sowie allgemein die Nichtverbreitung. Die EU wird ihre Unterstützung für die Arbeit multilateraler Regelwerke ausbauen, wobei die Wirksamkeit ihres Handelns aber dadurch beeinträchtigt wird, dass sie nur bei einem der bestehenden multilateralen Exportkontrollregime Mitglied und bei einem zweiten lediglich Beobachterstatus hat.
In Anbetracht der neuen Herausforderungen aufgrund des zunehmenden militärischen Potenzials einer Reihe strategisch wichtiger Technologien, des illegalen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie der erhöhten geopolitischen Spannungen und Risiken für die nationale Sicherheit haben einige EU-Mitgliedstaaten und Drittländer jedoch die nationalen Kontrollen verschärft und die Ausfuhr kritischer Technologien außerhalb der bzw. in einigen Fällen auf Grundlage der in den multilateralen Exportkontrollregimen festgelegten Prozesse beschränkt, etwa in Bezug auf die Herstellung von Ausrüstung für fortgeschrittene Halbleiterchips oder Ausrüstung für Quanteninformatik. Die jüngsten Entwicklungen haben ferner gezeigt, dass das Regime flexibler gestaltet werden sollte, um auf aktuelle und sich rasch verändernde Ereignisse reagieren zu können.
Die EU-Verordnung über Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde 2021 überarbeitet, um Risiken im Zusammenhang mit dem sich rasch wandelnden Sicherheits-, Technologie- und Handelsumfeld besser begegnen zu können, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Ausfuhr sensibler, neu entstehender Technologien lag. Der Verordnung zufolge kann ein Mitgliedstaat Ausfuhrkontrollen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats einführen. Somit entfalten Ausfuhrkontrollen, deren Durchführung in den nationalen Zuständigkeitsbereich fällt, mit Unterstützung der Kommission eine zwischen den EU-Mitgliedstaaten koordinierte, grenzüberschreitende Wirkung. Diese Bestimmungen werden gegenwärtig getestet.
Die Notwendigkeit eines rascheren und besser koordinierten Vorgehens auf EU-Ebene im Bereich der Ausfuhrkontrollen ist gestiegen, da eine unkoordinierte Zunahme nationaler Kontrollen durch die Mitgliedstaaten Schlupflöcher schaffen und die Wirksamkeit der Ausfuhrkontrollen und die Integrität des Binnenmarkts untergraben würde. Da immer mehr Technologien entwickelt werden, die für die nationale Sicherheit von großer Bedeutung sind und nationalen Kontrollen unterliegen, würden abweichende Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Sicherheit der EU als Ganzes beeinträchtigen. Um dies zu vermeiden, sollte die geltende Verordnung vollständig umgesetzt werden. Gleichzeitig sollte gestützt auf den bestehenden Rahmen ein besser koordinierter europäischer Ansatz entwickelt werden, der über die derzeitige Verpflichtung zur Gewährleistung von Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten hinausgeht.
Daher wird die Kommission spätestens Ende dieses Jahres einen Vorschlag zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz des derzeitigen Rahmens vorlegen. Dadurch sollte der Rahmen an das sich rasch wandelnde Technologie- und Sicherheitsumfeld angepasst und die Fähigkeit der EU gestärkt werden, ihrer Rolle als globaler Akteurin vor dem Hintergrund von unter Druck stehenden multilateralen Exportkontrollregimen und unter uneingeschränkter Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten in vollem Umfang gerecht zu werden.
Investitionen in Drittstaaten
Die EU und die Mitgliedstaaten haben auch ein gemeinsames Interesse daran zu verhindern, dass das begrenzte Spektrum fortschrittlicher Technologien, die die militärischen und nachrichtendienstlichen Fähigkeiten von Akteuren wesentlich stärken würden, sodass diese damit den Weltfrieden und die internationale Sicherheit untergraben könnten, mit Unterstützung durch das Kapital, die Expertise und das Fachwissen unserer Unternehmen in die falschen Hände gelangt.
Im Hinblick auf den Schutz unserer wesentlichen Sicherheitsinteressen muss bei der Kontrolle von strategischem Handel und strategischen Investitionen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden. Das wirft die Frage auf, ob nicht nur ausgeführte Güter, sondern auch bestimmte in Drittstaaten getätigte Investitionen Kontrollen unterworfen werden sollten, um dem Risiko des Abflusses von Technologie oder Know-how im Rahmen von Investitionen zu begegnen.
Außerdem muss die Zusammenarbeit verbessert werden, um zu vermeiden, dass sensible aufkommende Technologien sowie andere Güter mit doppeltem Verwendungszweck in problematische Länder gelangen, die Strategien einer zivil-militärischen Fusion verfolgen, und um zu verhindern, dass Lücken bei kontrollierten Ausfuhren und Investitionen durch Dritte gefüllt werden.
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten prüfen, welche Sicherheitsrisiken mit Investitionen in Drittstaaten verbunden sein können. Sie wird eine neue Gruppe von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten einsetzen, die bei diesen Aufgaben Unterstützung leisten können, und einen neuen strukturierten und vertraulichen Kooperationsmechanismus einrichten. Mit Unterstützung dieser neuen Sachverständigengruppe wird die Kommission gegebenenfalls auch Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf Unternehmen, andere Interessenträger sowie Partnerländern durchführen und diese konsultieren.
Auf dieser Grundlage wird die Kommission mögliche Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Investitionen in Drittstaaten prüfen, um bis Ende des Jahres eine Initiative vorschlagen zu können.
In der Gesamtschau braucht es Einigkeit auf EU-Ebene für eine im Bedarfsfall umfassendere und schnellere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente und eine entschlossenere Durchsetzungspolitik. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass das Potenzial der Instrumente zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz und zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen voll ausgeschöpft wird, und dabei auch die Auswirkungen außerhalb der EU berücksichtigen. Außerdem sollten EU-Unternehmen aufgefordert werden, wirtschaftliche Sicherheitsrisiken in ihre Sorgfalts- und Risikomanagementprozesse einzubeziehen. Darüber hinaus wird in dieser Mitteilung in einigen Bereichen darauf hingewiesen, dass bestehende Instrumente gestärkt oder neue entwickelt werden müssen, um den heutigen Risiken gerecht zu werden.
3.3 Zusammenarbeit zur Erhöhung der wirtschaftlichen Sicherheit
Die EU kann wirtschaftliche Sicherheit nicht im Alleingang erreichen, und ihre politische Strategie kann nicht unilateral sein. Da die Weltwirtschaft eng verzahnt und vernetzt bleiben wird, hängt die Wirksamkeit des Handelns der EU von der Zusammenarbeit und Koordinierung mit Partnern ab. Transparenz und Zusammenarbeit sind unerlässlich, damit die Maßnahmen zur Erhöhung der wirtschaftlichen Sicherheit keine unerwünschten Auswirkungen auf Drittländer, insbesondere auf die anfälligsten unter ihnen, nach sich ziehen. Um das Risiko bei den Lieferketten und daraus resultierende Störungen zu verringern, müssen die Lieferketten diversifiziert und Zugang zu unterschiedlichen Ein- und Ausfuhrmärkten sichergestellt werden. Darüber hinaus sind die Schwachstellen der EU im Zusammenhang mit kritischen Abhängigkeiten in strategisch wichtigen Sektoren sehr ähnlich gelagert wie bei vielen anderen globalen Akteuren einschließlich ihrer engsten Partner, wobei alle Länder potenziell anfällig für verschiedene Formen wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen sind.
Dies ist ein starkes Argument für eine Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Spektrum von Partnern, insbesondere mit langjährigen gleich gesinnten Partnern wie den Mitgliedern der G7 sowie anderen Partnern, mit denen wir gemeinsame Interessen haben und die bereit sind, mit uns zusammenzuarbeiten.
Diese Zusammenarbeit wird flexibel sein und sich je nach den gemeinsamen Interessen und Abhängigkeiten und je nach dem jeweiligen Politikbereich oder den ermittelten Risiken in Bezug auf ihre Form, ihren Umfang und die Art der Beteiligten unterscheiden.
Bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit
Die EU weitet ihre bilateralen und multilateralen Kooperationsinstrumente aus, um im Hinblick auf eine größere wirtschaftliche Sicherheit flexibler zu werden. Dies ist ein Kernelement der politischen Strategie der Union: So soll das Konzept der Sicherheit durch Diversifizierung der Partner umgesetzt werden. Im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit findet bereits eine intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern statt, darunter die USA und Indien im Rahmen des jeweiligen Handels- und Technologierates. Der hochrangige Wirtschaftsdialog zwischen der EU und Japan wird einen speziellen Arbeitsschwerpunkt zum Thema wirtschaftliche Sicherheit umfassen.
Auch die G7 bilden ein wichtiges Forum für die Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit. In der Erklärung des Gipfeltreffens von Hiroshima vom Mai 2023 zur wirtschaftlichen Resilienz und Sicherheit haben die Staats- und Regierungschefs der G7 ihre Absicht bekräftigt, untereinander sowie mit weiteren Partnern zusammenzuarbeiten und durch den Aufbau robuster Lieferketten und kritischer Infrastruktur, die Reaktion auf schädliche Praktiken wie nicht marktbezogene Maßnahmen und wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen sowie die Verhinderung des Abflusses kritischer und neu entstehender Technologien die globale wirtschaftliche Resilienz und Sicherheit zu verbessern.
Mithilfe eines möglichst umfassenden geoökonomischen Instrumentariums – von Freihandelsabkommen über digitale Partnerschaften, grüne Allianzen und Partnerschaften, Rohstoffpartnerschaften und Rohstoff-Clubs bis hin zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit Ländern in der Nachbarschaft der EU – können wir auf ein breites Spektrum an Herausforderungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Sicherheit mit jeweils geeigneten Instrumenten für eine größtmögliche Koordinierung und Wirkung reagieren. Diese Instrumente werden wir weiterhin nutzen und anpassen, um die Krisenfestigkeit der Lieferketten und die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu erhöhen.
Wir werden das umfangreiche Netz von Freihandelsabkommen der EU durch eine umfassende Umsetzung der Abkommen weiterhin optimal nutzen und gleichzeitig an seiner Ausweitung arbeiten. Die Freihandelsabkommen tragen durch die Öffnung von Märkten zu Risikominderung, Diversifizierung und Verringerung von Abhängigkeiten und ferner zum Aufbau von für beide Seiten vorteilhaften Wirtschaftsbeziehungen bei, insbesondere in Regionen, in denen die EU andernfalls Drittstaaten das Feld überlassen würde, und fördern soziale und ökologische Nachhaltigkeit.
Eine zentrale Dimension der wirtschaftlichen Sicherheit ist das Bestreben der EU, ihre Partnerschaften mit Entwicklungsländern auszubauen, die in globalen Wertschöpfungsketten eine größere Rolle spielen könnten. Finanzielle und technische Unterstützung der EU für die Industrialisierung, den grünen Wandel und die Überwindung der digitalen Kluft in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ist nicht nur für sich genommen wertvoll, weil sie sich positiv auf die lokalen Gemeinschaften auswirkt, sondern trägt durch die Förderung einer stärker diversifizierten Weltwirtschaft auch zur wirtschaftlichen Resilienz der EU bei.
In dieser Hinsicht werden der Global Gateway und die Partnerschaft für globale Infrastrukturinvestitionen entscheidend zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der Begünstigten und der Wirtschaftsbeziehungen sowie zu deren Integration in die Weltwirtschaft beitragen. Diese Initiativen werden es der EU und ihren Partnern erleichtern, große Herausforderungen wie die Bekämpfung des Klimawandels, den Aufbau sicherer digitaler Infrastrukturen, die Verbesserung der Gesundheitssysteme und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung gemeinsam anzugehen. Gleichzeitig bieten sie den Partnern nachhaltige Alternativen zu Investitionspraktiken, die sie anfälliger für wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen der Gläubiger machen würden. Darüber hinaus fördern sie die wirtschaftliche Sicherheit der EU, indem sie insbesondere die Diversifizierung der Lieferketten und in Schlüsselsektoren die Integration der Wertschöpfungsketten mit Partnern erhöhen.
Zusätzlich wird die EU in relevanten Bereichen weiterhin andere Formen der Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern aufbauen, beispielsweise in Bezug auf kritische Rohstoffe im Rahmen von Clubs für kritische Rohstoffe.
Multilaterale Zusammenarbeit
Auf globaler Ebene bilden multilaterale Zusammenarbeit und der regelbasierte Rahmen die Grundlage für die wirtschaftliche Sicherheit der EU und aller Mitglieder der internationalen Gemeinschaft. Selbst im Falle von strategischer Rivalität und wirtschaftlichem Wettbewerb gibt es Spielraum für internationale Zusammenarbeit an gemeinsamen Herausforderungen, wobei es klarer Regeln zur Gewährleistung eines fairen und offenen Handels bedarf, um dem „Recht des Stärkeren“, wirtschaftlicher Zersplitterung und Protektionismus geeignete Schranken zu setzen.
Deshalb liegt es im Interesse der EU, die multilaterale Zusammenarbeit über internationale Foren und Organisationen wie die G20, die Vereinten Nationen oder die multilateralen Entwicklungsbanken zu stärken. Auf dem Gebiet des Handels wird die EU ihre Bemühungen zur Reformierung der Welthandelsorganisation (WTO) und zur Wiederherstellung ihrer Streitbeilegungsfunktion fortsetzen, da eine leistungsfähige WTO entscheidend dazu beitragen kann, das Risiko willkürlicher Verhaltensweisen zu minimieren und den Umfang möglicher Handelsbeschränkungen zu verringern.
Nächste Schritte Die Kommission und der Hohe Vertreter werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche Øgemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Rahmen für die Bewertung von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit der EU entwickeln; dies schließt die Erstellung einer Liste von Technologien, die für die wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, und die Bewertung ihrer Risiken im Hinblick auf die Ausarbeitung geeigneter Abhilfemaßnahmen ein; Øeinen strukturierten Dialog mit dem Privatsektor aufnehmen, um ein gemeinsames Verständnis der wirtschaftlichen Sicherheit zu entwickeln und die Beteiligten anzuregen, unter Berücksichtigung von Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Sicherheit ihrer Sorgfaltspflicht (due diligence) nachzukommen und geeignetes Risikomanagement zu betreiben; Ødie technologische Souveränität und Resilienz der EU-Wertschöpfungsketten weiter voranbringen, unter anderem durch die Entwicklung kritischer Technologien im Rahmen von STEP; Ødie Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen überarbeiten; ØMöglichkeiten zur Gewährleistung einer angemessenen gezielten Unterstützung der Forschung und Entwicklung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck eruieren; Ødie EU-Verordnung über Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck vollständig umsetzen und einen Vorschlag zur Gewährleistung ihrer Wirksamkeit und Effizienz vorlegen; Øeine Initiative zur Bewältigung von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Investitionen in Drittstaaten vorschlagen; ØMaßnahmen zur Verbesserung der Forschungssicherheit vorschlagen, die eine systematische und rigorose Durchsetzung der bestehenden Instrumente gewährleisten und verbleibende Lücken schließen; Øden gezielten Einsatz von GASP-Instrumenten zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU erwägen, einschließlich der Instrumentarien für hybride Bedrohungen und für Cyberdiplomatie sowie des Instrumentariums für ausländische Manipulation von Informationen und Einflussnahme; Ødas Einheitliche Analyseverfahren der EU (SIAC) anweisen, sich speziell mit der Aufdeckung möglicher Bedrohungen für die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu befassen; Ødafür sorgen, dass der Schutz und die Förderung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU vollständig in das auswärtige Handeln der Europäischen Union integriert werden, und die Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Sicherheit vertiefen. |
Schlussfolgerung
In einer vernetzten Welt kann kein Land im Alleingang für seine wirtschaftliche Sicherheit sorgen. In der heutigen Welt können die wirtschaftlichen und die nationalen Sicherheitsinteressen, die Schwachstellen und die Abhilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten nur selten isoliert von denen anderer Mitgliedstaaten oder der Union insgesamt betrachtet oder identifiziert werden. Die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten sind untrennbar mit dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes, der Integrität der EU-Handelspolitik und den Sicherheitsinteressen der EU insgesamt verbunden.
Die Alternative zu einer gemeinsamen Herangehensweise der EU zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit würde darin bestehen, dass unsere Partner von Fall zu Fall geeignete Allianzen schmieden, während weniger wohlgesonnene Akteure gemäß der Maxime „divide et impera“ (teile und herrsche) versuchen würden, Zwietracht zu säen, um ihre Ziele zu erreichen. Daher ist ein gemeinsamer und koordinierter, ganzheitlicher Ansatz der EU durch Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten für die wirtschaftliche Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung. Der Schlüssel zum Erfolg wird darin bestehen, dass wir geschlossen handeln.