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Document 52023IP0112

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2023 zu den Herausforderungen für die Republik Moldau (2023/2595(RSP))

    ABl. C, C/2023/447, 1.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/447/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/447/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2023/447

    1.12.2023

    P9_TA(2023)0112

    Herausforderungen für die Republik Moldau

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2023 zu den Herausforderungen für die Republik Moldau (2023/2595(RSP))

    (C/2023/447)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, zur Ukraine und zu Russland,

    unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (1), dessen Bestandteil eine vertiefte und umfassende Freihandelszone ist und das am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft getreten ist,

    unter Hinweis auf den Antrag der Republik Moldau vom 3. März 2022 auf Beitritt zur Europäischen Union und darauf, dass der Europäische Rat dem Land in der Folge am 23. Juni 2022 auf der Grundlage einer positiven Bewertung durch die Kommission und im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments den Status eines Bewerberlandes zuerkannt hat,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 17. Juni 2022 zum Antrag der Republik Moldau auf Beitritt zur Europäischen Union (COM(2022)0406), die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Juni 2022 zu den Beitrittsanträgen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens, den Analysebericht der Kommission vom 1. Februar 2023 über die Angleichung der Republik Moldau an den Besitzstand der EU (SWD(2023)0032) und den Bericht der Kommission Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau vom 6. Februar 2023 (SWD(2023)0041),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. März 2023,

    unter Hinweis auf die am 7. Februar 2023 im Anschluss an die siebte Tagung des Assoziationsrats EU-Moldau abgegebene gemeinsame Erklärung und auf die Abschlusserklärung der 13. Sitzung des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Moldau vom 23. März 2023,

    unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki sowie die Charta von Paris für ein neues Europa,

    gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die Republik Moldau den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine von Anfang an verurteilt und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine unterstützt hat; in der Erwägung, dass die Republik Moldau unverhältnismäßig stark von dem Krieg betroffen ist, da sie einen Zustrom von über 700 000 Flüchtlingen aus der Ukraine zu bewältigen hatte — im Verhältnis mehr als jedes andere Land — und sich über 100 000 Flüchtlinge immer noch im Land aufhalten, während die moldauische Wirtschaft durch Handelsausfälle, einen Rückgang der ausländischen Investitionen sowie höhere Energie- und Transportpreise schwer getroffen wurde; in der Erwägung, dass die Russische Föderation in Zusammenarbeit mit von Russland unterstützten Akteuren die daraus resultierende wirtschaftliche Unsicherheit befördert und ausnutzt, um der proeuropäischen Politik der moldauischen Regierung die Legitimität abzusprechen und den Widerstand gegen diese Politik zu fördern;

    B.

    in der Erwägung, dass Russland seine Gasausfuhren als Druckmittel gegen die moldauische Regierung eingesetzt hat, und zwar auch gegen die proeuropäische Ausrichtung der Republik Moldau, indem Russland 2021 und 2022 künstlich eine Gasversorgungskrise herbeiführte; in der Erwägung, dass der Einsatz von Energie als Waffe durch Russland die Anfälligkeit der moldauischen Energiewirtschaft noch zusätzlich verdeutlicht hat, während die Anbindung des Landes an die Gas- und Strommärkte und die entsprechenden Mechanismen der EU dem Land dabei geholfen haben, die Krise zu überwinden; in der Erwägung, dass die hohen Energiepreise zu einem Anstieg der Inflation auf 30 % geführt haben und dass die Wirtschaftsleistung der Republik Moldau im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr real um 5,9 % zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass die Republik Moldau zwar seine Erdgasversorgung weg von Russland diversifiziert hat, seine Stromversorgung jedoch nach wie vor weitgehend von dem sich in russischem Eigentum befindlichen Kraftwerk Cuciurgan in der Region Transnistrien abhängig ist;

    C.

    in der Erwägung, dass Russland Anfang der 1990er-Jahre unmittelbar an der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Region Transnistrien und der Zentralregierung der Republik Moldau beteiligt war und seither die de facto besetzte Region Transnistrien, wo es bis heute rechtswidrig schätzungsweise 1 500 russische Soldaten stationiert hat, kontinuierlich unterstützt; in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Russische Föderation am 22. Juni 2018 nachdrücklich aufgefordert hat, den geordneten Abzug ihrer Streitkräfte und Waffen aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau bedingungslos und unverzüglich abzuschließen; in der Erwägung, dass sich im Depot Cobasna, das sich in der Region Transnistrien an der Grenze zwischen der Ukraine und der Republik Moldau befindet und von der Operativen Gruppe der Streitkräfte der Russischen Föderation in Transnistrien bewacht wird, etwa 22 000 Tonnen Munition und militärisches Gerät aus der Sowjetära befinden; in der Erwägung, dass die Russische Föderation trotz der entsprechenden 1999 und erneut 2021 eingegangenen Verpflichtungen bislang weder dafür gesorgt hat, dass diese Waffen vollständig vernichtet werden, noch ihre rechtswidrig stationierten Streitkräfte abgezogen hat;

    D.

    in der Erwägung, dass der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, am 21. Februar 2023 seinen Erlass vom 7. Mai 2012 über Maßnahmen zur Umsetzung der Außenpolitik der Russischen Föderation aufgehoben hat, dem zufolge Russland unter anderem verpflichtet war, Wege zur Lösung des Separatismusproblems zu ermitteln, die in Bezug auf die Festlegung des Sonderstatus Transnistriens auf der Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und des neutralen Status der Republik Moldau beruhen würden;

    E.

    in der Erwägung, dass die Russische Föderation mit Provokationen, Desinformationen, Cyberangriffen und anderen hybriden Mitteln die Stabilität und Souveränität der Republik Moldau untergräbt; in der Erwägung, dass die Republik Moldau seit einigen Jahren einer Zunahme von Desinformation durch in Russland angesiedelte und prorussische Quellen und Medienorgane ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass die subversiven Machenschaften Russlands im moldauischen Informationsraum auch darauf abzielen, die weitverbreitete Unterstützung der Bevölkerung für vorübergehend vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer und für die Europäische Union zu untergraben, die ukrainischen Streitkräfte an der Südgrenze zu binden und eine Destabilisierung herbeizuführen; in der Erwägung, dass zu den weiteren von Russland geplanten konkreten Maßnahmen die Gründung und Förderung von Frontorganisationen, die als nichtstaatliche Organisationen und „Kulturzentren“ getarnt werden, der Aufbau einer starken prorussischen politischen und gesellschaftlichen Anhängerschaft, die Rückführung der Republik Moldau in den Zustand der Abhängigkeit von Kohlenwasserstoffen aus Russland sowie Maßnahmen gehören, die zu einer bewaffneten Eskalation in der besetzten Region Transnistrien der Republik Moldau führen könnten; in der Erwägung, dass Amtsträger Russlands wiederholt und fälschlicherweise behauptet haben, die russischsprachige Bevölkerung der Republik Moldau werde unterdrückt;

    F.

    in der Erwägung, dass in mehreren Fällen von Russland auf die Ukraine abgeschossene Raketen moldauisches Hoheitsgebiet überquert haben, was eine eindeutige Verletzung der Souveränität der Republik Moldau darstellt, und dass mehrmals Trümmerteile von Raketen der Streitkräfte Russlands auf moldauischem Hoheitsgebiet niedergegangen sind, die Schäden verursacht und das Leben von Zivilisten gefährdet haben; in der Erwägung, dass dringend in das moldauische Luftraumüberwachungs- und Flugabwehrsystem investiert werden und es modernisiert werden muss und dass die moldauische Regierung ihre westlichen Partner um Flugabwehrsysteme gebeten hat;

    G.

    in der Erwägung, dass der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, dem Europäischen Rat am 9. Februar 2023 mitgeteilt hat, dass die Ukraine einen Plan des Geheimdiensts der Russischen Föderation abgefangen hat, der vorsah, das demokratische System in der Republik Moldau zu zerstören und die Kontrolle über das Land zu erlangen; in der Erwägung, dass dies später von der Präsidentin der Republik Moldau, Maia Sandu, bestätigt wurde, die erklärte, das Land habe nachrichtendienstliche Informationen erhalten, die darauf hindeuten, dass Russland im Geheimen plant, die proeuropäische Führung des Landes gewaltsam zu stürzen;

    H.

    in der Erwägung, dass Russland mithilfe prorussischer Oligarchen und politischer Kräfte in dem Land, etwa der Șor-Partei, die dortige politische Lage destabilisiert; in der Erwägung, dass die Șor-Partei Berichten zufolge seit August 2022 aktiv Bürger rekrutiert, logistisch versorgt und ihre prekäre wirtschaftliche Lage missbräuchlich ausnutzt, indem sie finanzielle Anreize für die Teilnahme an Protesten gegen die Regierung bietet; in der Erwägung, dass der Anführer der Șor-Partei, Ilan Șor, 2019 aus der Republik Moldau floh, nachdem er wegen Geldwäsche und Veruntreuung in einem Bankenbetrugsskandal verurteilt worden war, der dazu führte, dass 1 Mrd. USD aus dem moldauischen Bankensystem abgezogen wurden; in der Erwägung, dass das Berufungsgericht Chișinau am 13. April 2023 Ilan Șor wegen Korruptionsvorwürfen in dem Bankbetrugsfall zu 15 Jahren Haft verurteilt hat; in der Erwägung, dass moldauische Staatsanwälte um seine Auslieferung aus Israel ersuchen und darüber hinaus seine Partei wegen illegaler Finanzierung strafrechtlich verfolgen;

    I.

    in der Erwägung, dass die Regierung Moldaus die EU aufgefordert hat, Sanktionen gegen den flüchtigen Oligarchen Ilan Șor zu verhängen, den sie beschuldigt, Russland durch Anstiftung zu sozialen Unruhen dabei zu unterstützen, einen hybriden Krieg gegen die Regierung in Chișinău zu führen; in der Erwägung, dass die Oligarchen Ilan Șor und Vladimir Plahotniuc von den Vereinigten Staaten und vom Vereinigten Königreich wegen ihrer Beteiligung an einem Bankenbetrug, bei dem ein Schaden in Höhe von 1 Mrd. USD entstand, und an anderen illegalen Machenschaften mit Sanktionen belegt wurden;

    J.

    in der Erwägung, dass die Demokratie in der Republik Moldau ihre Widerstandsfähigkeit angesichts der Desinformation und Propaganda aus Russland während der unlängst erfolgten Regierungsumbildung trotz der zunehmenden subversiven Machenschaften, die Russland durchführt oder unterstützt, unter Beweis gestellt hat; in der Erwägung, dass sich die moldauische Bevölkerung und die Führung des Landes trotz all dieser Destabilisierungsversuche weiterhin entschlossen gezeigt haben, den von ihnen gewählten proeuropäischen Weg zu beschreiten;

    K.

    in der Erwägung, dass die Republik Moldau am 3. März 2022 einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt hat, der die Entschlossenheit der staatlichen Stellen der Republik Moldau und der Bevölkerung des Landes bezeugt, die europäische Integration des Landes voranzubringen; in der Erwägung, dass die Republik Moldau inzwischen EU-Bewerberland ist;

    L.

    in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Moldau einen Prozess ambitionierter Reformen in den Bereichen Politik, Justiz und Institutionen eingeleitet und ihre Entschlossenheit unter Beweis gestellt hat, die neun in der Stellungnahme der Kommission genannten Schritte durchzuführen, um die Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu erfüllen; in der Erwägung, dass die moldauische Regierung durch die Umsetzung bestehender Abkommen ihr Engagement für eine engere Zusammenarbeit mit der EU und für die Integration in die EU unter Beweis stellt; in der Erwägung, dass der EU-Beitritt nach wie vor ein Prozess ist, bei dem auf die Verdienste des jeweiligen Landes abgestellt wird und der von der Erfüllung festgelegter Kriterien und Bedingungen abhängt;

    M.

    in der Erwägung, dass die Republik Moldau ein enger und geschätzter Partner der EU ist und sich die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau im vergangenen Jahr auf der Grundlage einer gegenseitigen Verpflichtung zur Stärkung ihrer politischen Assoziierung und zur Vertiefung der wirtschaftlichen Integration intensiviert haben; in der Erwägung, dass im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2022 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess die Notwendigkeit der weiteren Vertiefung der bereichsspezifischen Zusammenarbeit der EU mit der Republik Moldau und der Integration des Landes in den EU-Binnenmarkt betont wurde; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten der Republik Moldau erhebliche politische, wirtschaftliche und humanitäre Unterstützung zur Verfügung stellen und sich tatkräftig für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Reformen in dem Land einsetzen; in der Erwägung, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 die Entschlossenheit der EU bekräftigt hat, der Republik Moldau weiterhin jede einschlägige Unterstützung zu leisten, und die Kommission ersucht hat, vor seiner nächsten Tagung ein Unterstützungspaket vorzulegen; in der Erwägung, dass ein ambitioniertes und umfassendes Unterstützungspaket sowohl für die Bekämpfung destabilisierender Maßnahmen externer Akteure als auch für die Aufrechterhaltung des Weges des Landes zum Beitritt von wesentlicher Bedeutung ist;

    N.

    in der Erwägung, dass die EU der Republik Moldau seit Oktober 2021 Kredite und Finanzhilfen in Höhe von 1,09 Mrd. EUR gewährt hat, um die Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken, darunter Budgethilfe, Makrofinanzhilfe, humanitäre Hilfe und Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union und der Plattform zur Unterstützung der Republik Moldau; in der Erwägung, dass die zweite Tranche der im November 2022 zugesagten Makrofinanzhilfe in Höhe von 105 Mio. EUR immer noch nicht ausgezahlt wurde; in der Erwägung, dass der Rat im Jahr 2021 Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 7 Mio. EUR und im Jahr 2022 Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 40 Mio. EUR für weitere nichtletale militärische Hilfe im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität verabschiedet hat; in der Erwägung, dass die EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM) die Bemühungen der Republik Moldau und der Ukraine um ein wirksames Management ihrer gemeinsamen Grenze unterstützt;

    O.

    in der Erwägung, dass die Republik Moldau das nächste Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Chișinău ausrichten wird, wodurch sie ihre ehrgeizige und entschlossene proeuropäische Haltung unter Beweis stellt;

    P.

    in der Erwägung, dass die Republik Moldau die erheblichen logistischen Engpässe an ihrer Grenze zur Ukraine überwunden hat, indem zusätzliches spezialisiertes Grenzschutzpersonal entsandt wurde;

    1.

    bekundet in dieser schwierigen Zeit der Bevölkerung der Republik Moldau seine Solidarität und bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Republik Moldau; verurteilt aufs Schärfste die wiederholten Versuche Russlands, die Republik Moldau, ihre Regierung und ihre Gesellschaft zu destabilisieren, wozu auch der Einsatz hybrider Mittel, die Instrumentalisierung der Energieversorgung als Waffe, die wiederholten Verletzungen des moldauischen Luftraums, Desinformationskampagnen und inszenierte Proteste sowie die Androhung des Einsatzes von Gewalt gehören; fordert die Staatsorgane Russlands auf, die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Republik Moldau im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts und innerhalb der international anerkannten Grenzen des Landes zu achten, ihre Provokationen und Versuche der Destabilisierung des Landes einzustellen, ihre Streitkräfte aus der zur Republik Moldau gehörenden Region Transnistrien abzuziehen, für den sicheren Abtransport oder die vollständige Vernichtung der gesamten Munition und des gesamten militärischen Geräts im Depot Cobasna unter internationaler Aufsicht zu sorgen und eine friedliche und nachhaltige Lösung des Transnistrien-Konflikts zu fördern;

    2.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Lage in der Republik Moldau genau zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um der hybriden Kriegsführung durch die Russische Föderation entgegenzuwirken; fordert die EU auf, ihre Unterstützung für die Republik Moldau zu intensivieren, indem sie unter anderem mehr technische Ressourcen, finanzielle Unterstützung und Fachwissen für die Bekämpfung von Desinformation, Cyberangriffen und sonstigen hybriden Angriffen bereitstellt; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die strategische Kommunikation über die EU in der Republik Moldau zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unabhängigkeit der Medien in der Republik Moldau sowie die Bemühungen um die Verbesserung der Medienkompetenz in der gesamten Gesellschaft und um bessere Kenntnisse im Bereich der kritischen Analyse auch weiterhin zu unterstützen, um die Fähigkeit der Bevölkerung, Desinformation zu erkennen, zu verbessern;

    3.

    begrüßt die Führungsstärke und den politischen Mut von Präsidentin Maia Sandu sowie die Entschlossenheit und Verantwortung, mit der die staatlichen Stellen der Republik Moldau es geschafft haben, von Russland unterstützte Versuche zur Destabilisierung der Regierung aufzudecken und ihnen entgegenzutreten; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, die bestehenden Unterstützungsmaßnahmen gründlich zu bewerten und dabei den erhöhten Sicherheitsrisiken für die Republik Moldau und der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Resilienz der staatlichen Institutionen, der Streitkräfte und der Gesellschaft der Republik Moldau gegen Versuche der Destabilisierung und Provokationen von außen zu stärken; begrüßt den Vorschlag des schwedischen Ratsvorsitzes, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine zivile Mission für Moldau (EU-Partnerschaftsmission in Moldau — EUPM Moldau) einzurichten, um Unterstützung bei der Bekämpfung von Desinformationen, Cyberbedrohungen und hybriden Bedrohungen zu leisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine ambitionierte beratende zivile Mission der EU im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzurichten und rasch zum Einsatz zu bringen und dementsprechend dem Start der Mission auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 22. Mai 2023 Vorrang einzuräumen und diese Mission personell und finanziell angemessen auszustatten;

    4.

    fordert die Kommission und den EAD auf, die Zusammenarbeit mit der Republik Moldau weiter zu verstärken, um die Resilienz des Landes gegenüber hybriden Bedrohungen zu verbessern, unter anderem durch die gemeinsame Ausarbeitung einer Strategie zur Sicherstellung der Integrität der Kommunalwahl 2023, der Präsidentschaftswahl 2024 und der Parlamentswahl 2025 und des entsprechenden Sicherheitsumfelds, um die Arbeit von Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft, die Desinformation bekämpfen wollen, zu unterstützen; fordert die Kommission und die staatlichen Stellen der Republik Moldau auf, die strategische Kommunikation mit der Bevölkerung des Landes, auch in der zur Republik Moldau gehörenden Region Transnistrien, zu verstärken; fordert zudem die Plattformen der sozialen Medien auf, spezifische Maßnahmen zur Moderation von Online-Inhalten zu entwickeln, anzupassen und umzusetzen, mit denen dem Kontext von Desinformation in der Republik Moldau Rechnung getragen wird;

    5.

    begrüßt, dass die staatlichen Stellen der Republik Moldau den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eindeutig verurteilen, und begrüßt die Zusage der Regierung, sich den restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland anzuschließen; fordert die Kommission auf, die Republik Moldau bei der Umsetzung dieser Sanktionen sowie bei der Abmilderung etwaiger negativer Folgen zu unterstützen; würdigt die anhaltende Solidarität der Republik Moldau mit den aufgrund des Angriffskriegs Russlands aus der Ukraine fliehenden Menschen und den jüngsten Beschluss, den Flüchtlingen aus der Ukraine vorübergehenden Schutz gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu gewähren; fordert die Kommission auf, auch künftig humanitäre Hilfe im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens, Unterstützung beim Grenzmanagement über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) und die verlegte EUBAM sowie Unterstützung für den Transfer von Personen in EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Solidaritätsplattform zu leisten; fordert die Kommission und die staatlichen Stellen der Republik Moldau erneut auf, den besonderen Bedürfnissen der minderjährigen Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich derzeit in der Republik Moldau aufhalten, Rechnung zu tragen und Programme zur Unterstützung von weiblichen Flüchtlingen einzurichten, insbesondere für diejenigen, die spezielle Unterstützung benötigen, weil sie Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, und den Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sicherzustellen;

    6.

    hebt die Rolle der Republik Moldau als Garant für die regionale Sicherheit, insbesondere seit dem Beginn des großangelegten Einmarschs Russlands in die Ukraine, hervor; begrüßt, dass die Unterstützung aus der Europäischen Friedensfazilität für die Republik Moldau im Jahr 2022 aufgestockt wurde, um zur Modernisierung der moldauischen Streitkräfte beizutragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beiträge, die die Republik Moldau aus der Europäischen Friedensfazilität erhält, durch längerfristige und vorhersehbare jährliche Zuweisungen zu erhöhen, was es der Republik Moldau unter anderem ermöglichen würde, ihre Luftraumüberwachung und Flugabwehr zu verbessern und damit auch die Sicherheit der EU an ihren Grenzen zu erhöhen;

    7.

    begrüßt die fortgesetzten Bemühungen im Rahmen des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und der Republik Moldau, mit denen die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik verbessert, relevante Fragen von Belang für die regionale Sicherheit und Stabilität angesprochen und Möglichkeiten einer engen Abstimmung und wirksamer Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen erörtert werden sollen; würdigt die Teilnahme der Republik Moldau an der Ausbildungsmission der EU in Mali und die Absicht der Republik Moldau, einen Beitrag zur Ausbildungsmission der EU in Somalia und zur Mission EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina zu leisten sowie die Zusammenarbeit bei der Abwehr hybrider Bedrohungen auszuweiten;

    8.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Umfang der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte so auszuweiten, dass als strafbare Handlung auch Korruptionshandlungen gelten, mit denen die Sicherheit, die Stabilität, die verfassungsmäßige Ordnung und die demokratischen Institutionen eines Landes geschwächt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit sofortiger Wirkung Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die versuchen, die Republik Moldau zu destabilisieren, ihre Sicherheit, Stabilität und verfassungsmäßige Ordnung zu schwächen und ihre Institutionen in Politik und Wirtschaft zu korrumpieren; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, persönliche Sanktionen gegen die flüchtigen Oligarchen Ilan Șor und Vladimir Plahotniuk und, falls zweckmäßig, auch gegen ihre Unternehmen und politischen Organisationen zu verhängen; fordert die jeweiligen Aufnahmestaaten bzw. Hoheitsgebiete auf, Ilan Șor und Vladimir Plahotniuk auszuliefern, damit sie in der Republik Moldau vor Gericht gestellt werden können;

    9.

    bekräftigt sein Engagement für die Mitgliedschaft der Republik Moldau in der Europäischen Union; ist der Ansicht, dass ihre Mitgliedschaft eine geostrategische Investition in ein geeintes und starkes Europa darstellen würde; nimmt die Fortschritte der Regierung in Bezug auf Reformen und den Grad der Angleichung an den Besitzstand der EU zur Kenntnis und legt ihr nahe, die Arbeit an der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Assoziierungsabkommens und der vertieften und umfassenden Freihandelszone zu intensivieren; fordert die Führungsspitzen der EU und der Mitgliedstaaten auf, weiterhin in den politischen Dialog mit der Republik Moldau zu investieren und auch das Land zu besuchen, um so auch das Engagement der EU für die europäische Zukunft der Republik Moldau zu verdeutlichen; fordert die Kommission auf, den neun für die Republik Moldau festgelegten Schritten auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft klare, messbare und schlüssige Kriterien und Etappenziele hinzuzufügen;

    10.

    begrüßt die erheblichen Anstrengungen der staatlichen Stellen der Republik Moldau, die Reformagenda voranzubringen, und ihre Entschlossenheit, trotz des Drucks Russlands und der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelösten Krisen die neun in der Stellungnahme der Kommission genannten Schritte zu erfüllen; fordert die Republik Moldau auf, ihre Reformagenda für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entschlossen fortzusetzen; fordert die Regierung auf, mit allen Interessenträgern daran zu arbeiten, im Einklang mit den Empfehlungen der EU und der Venedig-Kommission eine tiefgreifende, nachhaltige und umfassende Reform der Justiz und der Korruptionsbekämpfung zu erreichen; würdigt die entscheidenden Schritte, die die Regierung der Republik Moldau unternommen hat, um die Funktionsweise der Justiz zu verbessern, einschließlich der Fortschritte, die beim Vorprüfverfahren für neue Mitglieder des Obersten Richterrates und des Obersten Rates der Staatsanwälte erzielt wurden; fordert alle einschlägigen Akteure und insbesondere die Generalversammlung der Richter auf, dafür zu sorgen, dass die noch offenen Stellen im Obersten Richterrat rasch und im Einklang mit den hohen Maßstäben für die Integrität seiner Mitglieder besetzt werden; begrüßt die im Bereich Korruptionsbekämpfung ergriffenen Maßnahmen, darunter die Umsetzung der Rechtsvorschriften über Strafverfahren in Abwesenheit, und die Fortschritte bei der Verfolgung einer Reihe von prominenten Korruptionsfällen und in Fällen im Zusammenhang mit einem Bankenbetrug, bei dem ein Schaden in Höhe von 1 Mrd. USD entstand; fordert die staatlichen Stellen der Republik Moldau auf, ihre Bemühungen um die Korruptionsbekämpfung fortzusetzen und zu intensivieren, insbesondere indem die Befugnisse der auf Korruptionsbekämpfung spezialisierten Institutionen des Landes klargestellt werden und die Leistungsfähigkeit der nationalen Stelle für Korruptionsbekämpfung und der nationalen Integritätsbehörde gestärkt wird; hält es nach wie vor für besonders wichtig, dass als höchste Priorität eine glaubwürdige Erfolgsbilanz bei der Strafverfolgung und Verurteilung wegen Korruption auf der Grundlage vorausschauender und effizienter Ermittlungen erzielt wird;

    11.

    unterstützt die Bemühungen der Republik Moldau um die Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen und transnationalen Kriminalität; fordert die Kommission auf, die Strafverfolgungsorgane der Republik Moldau noch stärker dabei zu unterstützen, diese Arten von Kriminalität zu unterbinden; begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit der Republik Moldau mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und mit Frontex, und fordert die Kommission und den Rat auf, die Präsenz dieser sonstigen Stellen der EU in der Republik Moldau zu stärken; begrüßt die enge Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Unterstützungsplattform für innere Sicherheit und Grenzmanagement in der Republik Moldau und fordert, diese Plattform zu stärken, auch durch die Einrichtung und den Unterhalt von Kontaktstellen in den einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Unterstützung der EU für die operativen Tätigkeiten der Plattform; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Innenministerium der Republik Moldau stärker zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit dem Land beim Austausch von Verschlusssachen zu verbessern;

    12.

    begrüßt die Zusage der Republik Moldau, ihre Bemühungen zu intensivieren, die in der Stellungnahme der Kommission festgelegte Verpflichtung zur „Deoligarchisierung“ umzusetzen; begrüßt den Entwurf eines Gesetzes über die „Deoligarchisierung“, die Rechtsvorschriften über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und die Verabschiedung einer neuen Strategie für das Management von Staatseigentum, Staatsunternehmen und staatlichen Beteiligungen im Zeitraum 2022-2030; fordert die staatlichen Stellen der Republik Moldau jedoch nachdrücklich auf, den Empfehlungen der Venedig-Kommission nachzukommen, einen systematischen Ansatz zu verfolgen, mit dem die Institutionen und die Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Monopolen, zur Wettbewerbspolitik, zu Parteien, zu Wahlen, zur Besteuerung und zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche gestärkt werden; fordert die Kommission auf, das in neun Schritten beschriebene „Deoligarchisierungsverfahren“ klarzustellen;

    13.

    bekräftigt seine Forderung nach einer innovativen, komplementären und flexiblen Interaktion zwischen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens und dem Prozess der Beitrittsverhandlungen, was es der Republik Moldau ermöglicht, sich auf der Grundlage eines vorrangigen Aktionsplans und einschlägiger bereichsspezifischer Programme schrittweise in den EU-Binnenmarkt zu integrieren, und wodurch dem Land Zugang zu einschlägigen EU-Mitteln gewährt wird, damit die moldauischen Bürgerinnen und Bürger die Vorteile des Beitritts während des gesamten Prozesses und nicht erst nach dessen Abschluss nutzen können;

    14.

    betont, dass der Reformprozess des Landes vorangebracht werden muss, um den Lebensstandard der Bevölkerung, insbesondere der besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen und der Menschen in den Regionen, zu verbessern und der jungen Generation attraktive Perspektiven für ihr Leben und ihre berufliche Tätigkeit im Land aufzuzeigen; weist zudem darauf hin, dass die Republik Moldau gemäß einem der neun in der Stellungnahme der Kommission genannten Schritte ihren Zusagen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nachkommen muss;

    15.

    sieht der Erfüllung der neun Schritte durch die Republik Moldau erwartungsvoll entgegen, die in der Stellungnahme der Kommission genannt und in der als Teil des Erweiterungspakets 2023 von der Kommission vorgenommenen Bewertung aufgeführt sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Europäischen Rat auf, bis Ende 2023 — sobald die neun Empfehlungen erfüllt sind — die Verhandlungen über den Beitritt zur EU aufzunehmen;

    16.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Integration der Republik Moldau zu unterstützen, indem sie das Land in Programme, Instrumente und Agenturen der EU wie das EU-Binnenmarktprogramm, das Programm „Digitales Europa“, das Katastrophenschutzverfahren der Union, die Europäische Umweltagentur, die Fazilität „Connecting Europe“, die Europäische Verteidigungsagentur, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), das Programm „DiscoverEU“, das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation usw. einbeziehen sowie die Mitwirkung der Republik Moldau an Programmen wie Erasmus Mundus, denen sie bereits beigetreten ist, verbessern;

    17.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der Republik Moldau auch künftig, unter anderem über die 2022 ins Leben gerufene Unterstützungsplattform für die Republik Moldau, politische, wirtschaftliche und humanitäre Unterstützung zur Verfügung zu stellen und die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und Reformen in dem Land zu fördern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die finanzielle und technische Hilfe aufzustocken, um einen raschen und wirksamen Prozess der Integration der Republik Moldau in die EU zu unterstützen, und fordert, dass dem Land finanzielle Unterstützung insbesondere in Form direkter Budgethilfe gewährt wird; fordert, dass der Republik Moldau im Einklang mit der derzeitigen Praxis für die Westbalkanländer vor und nach den Ratstagungen politische Briefings übermittelt werden;

    18.

    stellt fest, dass das umfassende Unterstützungspaket der EU, mit dem seit Oktober 2021 mehr als 1,09 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen mobilisiert worden sind, wichtig ist, um die Resilienz der Republik Moldau zu stärken, begrüßt, dass die Kommission am 5. April 2023 der Republik Moldau einen Zuschuss in Höhe von 10 Mio. EUR ausgezahlt hat, der Teil der zweiten Tranche der laufenden Makrofinanzhilfe (MFA) in Höhe von insgesamt 150 Mio. EUR ist, deren vollständiger und unverzüglicher Auszahlung es entgegensieht; erwartet, dass Anfang Mai 2023 die Auszahlung weiterer 40 Mio. EUR an Darlehen folgt; fordert die Kommission auf, die im November 2022 angekündigte Budgethilfe in Höhe von 105 Mio. EUR rasch auszuzahlen, um die Bemühungen der Republik Moldau um eine makroökonomische und finanzielle Stabilisierung zu unterstützen; begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene zusätzliche Aufstockung der Makrofinanzhilfe um 145 Mio. EUR und bekräftigt seine Bereitschaft, diese Maßnahme zu unterstützen; fordert eine rasche Annahme des Vorschlags, damit die Mittel im Laufe des Jahres 2023 ausgezahlt werden können;

    19.

    fordert die Kommission auf, das vom Europäischen Rat am 23. März 2023 geforderte Unterstützungspaket für die Republik Moldau spätestens bis zur Tagung des Europäischen Rates am 29. Juni 2023 vorzubereiten, um die Widerstandsfähigkeit, Sicherheit, Wirtschaft und Energieversorgung des Landes zu stärken und es auf seinem Weg zum Beitritt zur EU zu unterstützen;

    20.

    erachtet es als sehr wichtig, dass die Republik Moldau so bald wie möglich Zugang zu den Finanzierungsinstrumenten der EU zur Vorbereitung auf den Beitritt erhält; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine entsprechende Überarbeitung der IPA-III-Verordnung (2) vorzulegen, einschließlich eines Vorschlags zur ausreichenden Aufstockung des IPA-III-Gesamtbudgets. hält es für wichtig, dass mit den EU-Programmen und zusätzlichen Ressourcen, die von der EU und internationalen Finanzinstituten, den Mitgliedstaaten und anderen Gebern bereitgestellt werden. tatsächlich Synergieeffekte erzielt werden;

    21.

    begrüßt die vorübergehenden Liberalisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft der Republik Moldau durch die Gewährung jährlicher zollfreier Kontingente, um den Wegfall der Ausfuhrmärkte des Landes in Russland, Belarus und der Ukraine zu kompensieren; fordert die EU auf, rasche und bedeutende Schritte zur dauerhaften Liberalisierung ihrer Zollkontingente zu unternehmen, um — wie von der Regierung der Republik Moldau gefordert — für Berechenbarkeit zu sorgen und die mittel- bis langfristige Attraktivität des Landes für Investoren zu erhöhen; stellt fest, dass die genannten Maßnahmen auch mit einer Unterstützung für die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung der Republik Moldau einhergehen sollten, zumal die Landwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig des Landes ist; fordert die EU auf, angesichts der Struktur der kleinen Wirtschaft der Republik Moldau und auf der Grundlage positiver Auditbewertungen auch die Einfuhr moldauischer tierischer Erzeugnisse zu ermöglichen und moldauische Landwirte in den Ausgleichsmechanismus für Erzeuger einzubeziehen, die von den durch den Krieg in der Ukraine verursachten Marktstörungen betroffen sind;

    22.

    verurteilt, dass Russland im Zusammenhang mit Energielieferungen unentwegt zu Erpressungsmaßnahmen greift, und bekundet der Republik Moldau seine Unterstützung für ihre Bemühungen um die Erhöhung ihrer Energiesicherheit durch die Diversifizierung der Versorgungsquellen, die Verringerung des Verbrauchs und den Bezug von Energie auf dem europäischen Markt, den Ausbau der Verbundinfrastruktur (z. B. die Hochspannungsleitungen Isaccea–Vulcănești und Suceava–Bălți) sowie für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger durch einen Kompensationsplan für die schutzbedürftigsten Gruppen im Rahmen des Fonds für die Verringerung der Belastung durch hohe Energiepreise; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Republik Moldau weiter dabei zu unterstützen, Energieunabhängigkeit zu erreichen, unter anderem durch die Steigerung ihrer Erzeugungskapazität, bessere Konnektivität und stärkere Diversifizierung und durch Anreize für Investitionen in erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz, wobei das Land im Einklang mit seinen strategischen Prioritäten die ökologische Nachhaltigkeit sicherstellen und CO2-Neutralität anstreben muss; fordert die EU nachdrücklich auf, mit finanzieller Soforthilfe die Anbindung der Republik Moldau an das Stromnetz der EU zu verbessern und die Abhängigkeit von in der Region Transnistrien erzeugter Energie zu verringern; betont, dass den Beiträgen der EU und der Partner zur Abmilderung der Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die moldauischen Energiepreise entscheidende Bedeutung zukommt, und fordert, dass erforderlichenfalls weitere Unterstützung geleistet wird; fordert die Republik Moldau auf, den Mechanismus für die gemeinsame Beschaffung von Gas über die EU-Energieplattform in vollem Umfang zu nutzen, um ihre Versorgungssicherheit und den Zugang zu erschwinglicherer Energie sicherzustellen; fordert die Organe der EU auf, der Republik Moldau bei diesen Bemühungen behilflich zu sein;

    23.

    fordert die EU und ihre Organe auf, die Bemühungen der Republik Moldau zu unterstützen, ihr Zahlungssystem zu modernisieren, um die Voraussetzungen für die Integration in den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu erfüllen, und die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit das Ziel erreicht werden kann, die Roaminggebühren zwischen der Republik Moldau und der EU abzuschaffen, wobei der erste Schritt darin besteht, die Regelung des „Roaming zu Inlandspreisen“ auf die Republik Moldau auszudehnen;

    24.

    begrüßt die Verlängerung des Abkommens zwischen der EU und der Republik Moldau über die Liberalisierung des Güterkraftverkehrs bis zum 30. Juni 2024, das es dem Land ermöglicht, zur Stützung seiner Wirtschaft uneingeschränkt alternative Exportrouten zu nutzen; begrüßt die Beteiligung der Republik Moldau an den Arbeiten der Verkehrsgemeinschaft und spricht sich für eine weitere Zusammenarbeit aus, um den Weg für eine Vollmitgliedschaft der Republik Moldau im Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft sowie für die Einrichtung eines Vertretungsbüros der Verkehrsgemeinschaft in Chișinău zu ebnen; fordert das Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft auf, die Ausarbeitung eines Aktionsplans für die Umsetzung des EU-Besitzstands im Verkehrsbereich in moldauisches Recht zu unterstützen;

    25.

    fordert die EU auf, als Teil der Lösung regionaler und globaler Probleme im Bereich der Ernährungssicherheit und als Mittel zur Stärkung der Volkswirtschaft der Republik Moldau bzw. der Ukraine den Wiederaufbau und die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur in der Republik Moldau sowie des Hafens Giurgiulești auch künftig zu unterstützen;

    26.

    begrüßt den Beitritt der Republik Moldau zum Programm „EU4Health“ und fordert die Kommission auf, dem Land weitere Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung des Programms anzubieten;

    27.

    regt an, bilaterale parlamentarische Treffen zwischen den Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Parlament der Republik Moldau sowie zwischen der Kommission und der Regierung der Republik Moldau zu organisieren, und empfiehlt, Möglichkeiten zu prüfen, wie der Zeitpunkt, zu dem Beobachter aus der Republik Moldau ihre Sitze im Europäischen Parlament einnehmen könnten, vorgezogen werden kann, z. B. durch die Verknüpfung dieses Zeitpunkts mit dem Abschluss von Verhandlungen über bestimmte Cluster; bekundet seine Bereitschaft, zur Unterstützung und Stärkung der parlamentarischen Demokratie in der Republik Moldau beizutragen, auch im Rahmen des Jean-Monnet-Dialogs, sofern er unter den innenpolitischen Rahmenbedingungen dazu geeignet ist;

    28.

    weist darauf hin, dass die Konsolidierung der Verwaltungskapazität der Republik Moldau eine wesentliche Anforderung ist, die in der Stellungnahme der Kommission vom 17. Juni 2022 dargelegt wurde; nimmt die Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf die angespannten Haushalts- und Verwaltungskapazitäten der Republik Moldau zur Kenntnis; fordert die moldauischen staatlichen Stellen in diesem Zusammenhang auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, die Qualität und die Kapazitäten des mit dem EU-Beitritt befassten Personals der öffentlichen Verwaltung zu verbessern; fordert die Kommission auf, EU-Beamte zu moldauischen Ministerien abzuordnen; fordert die Kommission auf, ihre Personalkapazitäten für die Bearbeitung und Unterstützung des Beitrittsprozesses der Republik Moldau sowohl in Brüssel als auch in Chișinău weiter auszubauen und in ihrer Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) ein eigenes Referat für die Republik Moldau einzurichten, da das Land mit Herausforderungen konfrontiert ist und ihm der Status eines EU-Bewerberlands zuerkannt wurde;

    29.

    betont, dass die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und ihre Mitwirkung an der Entscheidungsfindung die Grundlage für eine erfolgreiche Durchführung der Reformen sein werden, die notwendig sind, um die Republik Moldau näher an die EU heranzuführen; fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, die Zivilgesellschaft in der Republik Moldau stärker zu unterstützen;

    30.

    beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den Vereinten Nationen und der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau sowie der Russischen Föderation zu übermitteln.

    (1)   ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.

    (2)  Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1).


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/447/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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