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Document 52023AE0801

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU“ (COM(2022) 705 final)

    EESC 2023/00801

    ABl. C 293 vom 18.8.2023, p. 91–99 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.8.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 293/91


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU“

    (COM(2022) 705 final)

    (2023/C 293/14)

    Berichterstatter:

    Stefano PALMIERI

    Ko-Berichterstatter:

    Dimitris DIMITRIADIS

    Befassung

    Europäische Kommission, 2.5.2023

    Rechtsgrundlage

    Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

    Annahme in der Fachgruppe

    30.5.2023

    Verabschiedung im Plenum

    14.6.2023

    Plenartagung Nr.

    579

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    169/1/2

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) weiß um die wichtige Rolle, die makroregionale Strategien für den sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der Regionen spielen, und ihren Beitrag zur europäischen Integration der EU-Nachbarländer.

    1.2.

    Der EWSA weist darauf hin, dass die in makroregionalen Strategien behandelten Fragen die Zusammenarbeit mehrerer Länder (und verschiedener Akteure innerhalb dieser Länder) auf der Grundlage eines sektorübergreifenden und Mehrebenen-Governance-Ansatzes erfordern. Die verschiedenen Akteure sollten deshalb darauf hinarbeiten, nationale Interesse und den Grundsatz der Zusammenarbeit vereinbar zu machen, gleichzeitig jedoch bürokratische und komplexe Verfahren abzubauen, die die Attraktivität makroregionaler Strategien schmälern.

    1.3.

    Nach Auffassung des EWSA sollten mehr Anstrengungen unternommen werden, um die makroregionalen Strategien zu stärken, damit sie Impulse für den Wandel liefern, Vertrauen schaffen und die europäischen Werte fördern können, insbesondere in Bezug auf den sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der Regionen und die Integration der Nachbarstaaten sowie die Agenda 2030.

    1.4.

    Der EWSA hält fest, dass sich die makroregionalen Strategien als nützliches Instrument zur Bewältigung der Gesundheitskrise und der Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine erwiesen haben. Insbesondere die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) und die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBR) sind für die Stärkung der Verbindungen zwischen der Ukraine und der EU zur Integration ukrainischer Flüchtlinge und Schaffung sicherer Güterverkehrskorridore von wesentlicher Bedeutung.

    1.5.

    Vor dem Hintergrund des grünen, des digitalen und des sozialen Wandels stellt der EWSA fest, dass sich die Durchführung der einzelnen makroregionalen Strategien aufgrund der unterschiedlichen Ebenen und Kapazitäten für sektorspezifische Maßnahmen und der unterschiedlich ausgeprägten Bereitschaft der Drittländer unterscheidet. Der EWSA hält es für wichtig, Diskrepanzen durch spezifische Maßnahmen anzugehen, insbesondere in Bezug auf die am stärksten benachteiligten Regionen, damit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und der soziale Zusammenhalt nicht zu einem Problem werden, das das Gefälle zwischen den strukturstärkeren und den strukturschwächeren Regionen vergrößert.

    1.6.

    Ebenso hält es der EWSA für entscheidend, die Verzahnung zwischen dem grünen, dem digitalen und dem sozialen Wandel zu stärken, um den Schwerpunkt von „mehr“ Produktion auf eine „bessere“ Produktion zu verlagern und somit Verschwendung durch Überproduktion zu vermeiden und dabei den Grundsatz der strategischen Autonomie uneingeschränkt einzuhalten. In diesem Sinne ist es wichtig, intelligente Spezialisierungs- und Clusterkonzepte zu nutzen und für eine angemessene, gründliche und relevante allgemeine und berufliche Bildung Sorge zu tragen.

    1.7.

    Der EWSA ist sich bewusst, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner entscheidend zu einer besseren Beschlussfassung beitragen, insbesondere indem sie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften näher an die makroregionalen Strategien heranführen. Außerdem fordert der EWSA die Mitgliedstaaten, aber auch die Europäische Kommission auf, die Organisationen der Zivilgesellschaft, die Sozialpartner und die Gebietskörperschaften noch stärker einzubinden, damit das Gefühl der Eigenverantwortlichkeit für die Programme gestärkt werden kann.

    1.8.

    Darüber hinaus ist es für die Effizienz und Wirksamkeit der vier makroregionalen Strategien wichtig, den Kapazitätsaufbau lokaler staatlicher und nichtstaatlicher Akteure zu unterstützen, denen nach Auffassung des EWSA Informationen bereitgestellt und Schulungen angeboten werden sollten. In diesem Zusammenhang schlägt der EWSA die Einführung eines Systems für den kurz- und mittelfristigen Austausch von Beamten zwischen den Regionen der makroregionalen Strategien nach dem Vorbild des Erasmus-Programms vor. Er begrüßt die Initiative zur Einrichtung eines institutionalisierten Bürgerdialogs über Makroregionen hinweg, die diesbezüglich hilfreich sein könnte. Ebenso ist es wichtig, dass der EWSA als Forum der organisierten Zivilgesellschaft und der Sozialpartner eine aktivere Rolle spielt und in die Leitungsgremien der einzelnen makroregionalen Strategien eingebunden wird. Auf diese Weise können Synergien und Kooperationen wirksamer und sichtbarer werden. In diesem Zusammenhang schlägt der EWSA vor, Foren mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten der makroregionalen Strategie zu organisieren.

    1.9.

    Darüber hinaus fordert der EWSA die Akteure aller makroregionalen Strategien auf, nach Wegen zu suchen, wie die Defizite bei der Einbeziehung der wichtigsten Impulsgeber für die Entwicklung vor Ort (KMU, bestehende Industriecluster, lokale Banken, Sozialunternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft, NGO und andere zivilgesellschaftliche Organisationen) sowie multinationaler Unternehmen und internationaler Finanzinstitute und Banken behoben werden können, da dies ein entscheidender Aspekt ist. Im Rahmen der makroregionalen Strategien sollte das Partnerschaftsprinzip unter umfassender Einbeziehung der betroffenen Interessenträger eingeführt und vollständig umgesetzt werden.

    1.10.

    Der EWSA weist darauf hin, dass die makroregionalen Strategien mit den Zielen der Agenda 2030 in Einklang gebracht werden müssen. Zudem gilt es, Komplementarität mit den Zielen der Kohäsionspolitik 2021-2027 zu schaffen, um die makroregionalen Initiativen wirksamer zu gestalten.

    1.11.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass ungeachtet der Bemühungen der Kommission, makroregionale Strategien stärker ins Blickfeld zu rücken, eine bessere Kommunikation nicht nur von einem Hauptakteur, sondern von einem größeren Engagement der an den Strategien beteiligten Mitgliedstaaten und Drittländer abhängt. Er kann in dieser Hinsicht Unterstützung bieten, ist doch die Beteiligung der Zivilgesellschaft auf den verschiedenen Ebenen hierfür essenziell.

    1.12.

    Der EWSA schlägt vor, einen anderen Ansatz für die Governance der makroregionalen Strategien in Betracht zu ziehen. Da die politische Ebene von den Außenministern vertreten wird, sollte die operative Ebene durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den für EU-Angelegenheiten und für EU-Mittel zuständigen Ministerien gestärkt werden. Auch die Beteiligung der regionalen Behörden, der Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten und die Verbesserung der Raumplanung sind für die Durchführung der makroregionalen Strategien von entscheidender Bedeutung.

    1.13.

    Der EWSA hofft, dass mit der Annahme des Berichts durch den Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments die Voraussetzungen für eine makroregionale Strategie auch in den westlichen Mittelmeerregionen heranreifen.

    1.14.

    Bei der Bewertung der künftigen Kohäsionspolitik wird es notwendig sein, sorgfältig zu prüfen, wo Verbesserungen an den makroregionalen Strategien nötig sind, damit deren Potenzial voll ausgeschöpft werden kann.

    2.   Einführung

    2.1.

    Die Europäische Union (EU) stellt seit 2009 makroregionale Strategien auf. Diese verstärkten integrierten Kooperationsmaßnahmen ermöglichen es den Ländern einer Region, gemeinsame Herausforderungen zusammen anzugehen oder ihr gemeinsames Potenzial optimal zu nutzen.

    2.2.

    Mitgliedstaaten und Drittländer eines konkreten geografischen Gebiets bringen eine makroregionale Strategie auf den Weg und legen deren Ziele fest. Dabei wird das von der Strategie abgedeckte Gebiet auf der Grundlage physischer Merkmale (Flusseinzugsgebiet, Meeresbecken, Gebirge usw.) ermittelt. Es geht darum, ausgehend von bereits bestehenden historischen sozioökonomischen und kulturellen Verbindungen die notwendige Antwort auf die Herausforderungen zu liefern, die sich aus einer rasch fortschreitenden Erweiterung der EU ergeben.

    2.3.

    Makroregionale Strategien bieten verstärkte integrierte Kooperationsrahmen für die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen und die Nutzung von Chancen in bestimmten Bereichen der EU, die einzeln mit dem üblichen Instrumentarium nicht angegangen werden können. Darüber hinaus können die Strategien unter den aktuellen Umständen ein wichtiges Instrument zur Förderung der Attraktivität der EU über ihre Grenzen hinaus sein.

    2.4.

    Mit dieser Stellungnahme legt der EWSA seine Bewertung des vierten Berichts zur Durchführung der makroregionalen Strategien der EU vor und berücksichtigt dabei, dass die 19 EU-Mitgliedstaaten und zehn Drittländer, die Teil der makroregionalen Strategien der EU sind, im Berichtszeitraum von Mitte 2020 bis Mitte 2022 eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit gegenüber den schweren und anhaltenden externen Schocks gezeigt haben und ihre regelmäßigen Kooperationsmaßnahmen in solidarische Maßnahmen weiterentwickeln mussten, um gemeinsam die Auswirkungen von COVID-19 und der ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine zu bewältigen.

    3.   Allgemeine Bewertung der Durchführung der makroregionalen Strategien

    3.1.   Die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR)

    3.1.1.

    In die 2009 aufgelegte EU-Strategie für den Ostseeraum sind acht EU-Mitgliedstaaten und vier Anrainerstaaten, die nicht der EU angehören, eingebunden. Mit der Strategie werden drei wesentliche Ziele verfolgt: Rettung der Ostsee, Anbindung der Region und Steigerung des Wohlstands. Außerdem ist sie thematisch in 14 miteinander verknüpfte Politikbereiche unterteilt, darunter Risiken, Bioökonomie, Gesundheit und Bildung.

    3.1.2.

    Das Interreg-Programm für den Ostseeraum hat von Anfang an eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung der Einrichtung der Makroregion gespielt. Im Zeitraum 2014-2020 trug das Interreg-Programm mit rund 278 Mio. EUR zur Durchführung von Projekten in der Region bei. Für den Zeitraum 2021-2027 verfügt das Interreg-Programm für den Ostseeraum über eine Mittelausstattung in Höhe von 259 Mio. EUR.

    3.1.3.

    Der EUSBSR-Aktionsplan wurde 2021 überarbeitet. Die Zahl der Maßnahmen wurde verringert, und es wurde ein System zur Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern (einschließlich der Wirtschafts- und Sozialpartner) eingeführt. Darüber hinaus wurde ein neues Instrument, der Ostsee-Strategiepunkt, eingerichtet, um administrative und technische Unterstützung bei der Verwaltung, Entwicklung und Kommunikation der Strategie zu leisten.

    3.1.4.

    Die EUSBSR hat die beteiligten Regionen dabei unterstützt, die festgelegten Ziele für nachhaltiges und intelligentes Wachstum zu erreichen. Obwohl die Aussetzung der Zusammenarbeit mit Russland und Belarus nach der russischen Invasion in die Ukraine die Lösung der Hauptprobleme in der Region behindert, kann die Strategie Lösungsansätze für die neuen Herausforderungen bieten.

    3.2.   Die Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (EUSDR)

    3.2.1.

    In die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR), die im Dezember 2010 aufgelegt und 2020 aktualisiert wurde, sind 14 Länder eingebunden (neun EU-Mitgliedstaaten und fünf Drittländer); sie gliedert sich in vier Hauptsäulen: 1) Anbindung der Region, 2) Umweltschutz, 3) Aufbau von Wohlstand und 4) Stärkung der Region. Diese vier Ziele sind nochmals in zwölf vorrangige Bereiche unterteilt.

    3.2.2.

    Im Zeitraum 2014-2020 wurden im Rahmen des transnationalen Interreg-Programms für den Donauraum eine primäre Unterstützung in Höhe von insgesamt 231 Mio. EUR bereitgestellt. Für den Zeitraum 2021-2027 verfügt das Programm über eine Mittelausstattung in Höhe von 213,1 Mio. EUR.

    3.2.3.

    Der Aktionsplan wurde 2020 aktualisiert, um seine Tätigkeiten auf eine strategische Grundlage zu stellen und die Ziele neu zu strukturieren. Mit der Aktualisierung wurden drei Ziele verfolgt: Zunächst sollte die Zahl der Maßnahmen von 137 auf 85 verringert werden. Zudem sollte der Aktionsplan zu einem Dokument entwickelt werden, das strategische Leitlinien für die Durchführung der EUSDR bietet. Ebenso sollte die Kohärenz des Aktionsplans mit anderen Finanzierungsprogrammen und -instrumenten verbessert werden, insbesondere mit den kohäsionspolitischen Programmen, aber auch mit anderen EU-Finanzierungsprogrammen und -instrumenten sowie mit nationalen, regionalen und lokalen Finanzmitteln der Donauländer. Bei der Überarbeitung des Aktionsplans wurden die in der EUSDR vorgesehenen Maßnahmen mit den neuen Prioritäten der EU, einschließlich des europäischen Grünen Deals, in Einklang gebracht. Durch Maßnahmen zur Einbeziehung junger Menschen und durch die stärkere Nutzung von EU-Mitteln konnten wichtige Fortschritte erzielt werden.

    3.2.4.

    Trotz dieser Aktualisierung besteht weiterhin eine Reihe von Problemen für die makroregionale Strategie für den Donauraum, die ihre Durchführung verlangsamen, und zwar spürbare sozioökonomische Unterschiede innerhalb des Donauraums, fehlende finanzielle Ressourcen und ein geringes politisches Engagement der beteiligten Länder. Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Länder weiterreichende globale Herausforderungen wie die Erholung nach der Pandemie, den Klimawandel und den digitalen Wandel bewältigen, die allesamt dazu führen könnten, dass sie den Bemühungen um eine bessere Durchführung der EUSDR weniger Bedeutung beimessen.

    3.3.   Die EU-Strategie für den adriatisch-ionischen Raum (EUSAIR)

    3.3.1.

    In die 2014 aufgelegte EU-Strategie für den adriatisch-ionischen Raum (EUSAIR) sind zehn Länder eingebunden (vier EU-Mitgliedstaaten und sechs Drittländer). Die Strategie stützt sich auf vier Hauptsäulen: blaues Wachstum, Anbindung der Region, Umweltqualität und nachhaltiger Tourismus. Über den EUSAIR-Fazilitätspunkt wird operative Unterstützung für die Koordinierung und Durchführung gewährleistet.

    3.3.2.

    Für den Zeitraum 2014-2020 wurden über das Interreg-Programm ADRION 118 Mio. EUR für die Finanzierung von Projekten im Rahmen der vier Säulen der EUSAIR bereitgestellt, einschließlich der Unterstützung für die EUSAIR-Governance im Rahmen der Prioritätsachse 4. Für den Zeitraum 2021-2027 stehen im Rahmen des Interreg-Programms Adria-Ionisches Meer 136,7 Mio. EUR zur Verfügung.

    3.3.3.

    Der EWSA nimmt die Bemühungen der EUSAIR, im Rahmen dieser Strategie einen Jugendrat einzurichten, erfreut zur Kenntnis. Er fordert die Akteure der anderen makroregionalen Strategien auf, die Arbeit von Jugendräten zu unterstützen. Zudem fordert er alle Akteure makroregionaler Strategien auf, die Jugendräte mit Handlungskapazitäten auszustatten und den Dialog mit ihnen zu institutionalisieren; dies könnte im Rahmen der jährlichen Foren erfolgen.

    3.3.4.

    Im November 2021 hat die EU das Profil der EUSAIR durch den „Bericht über die Neuausrichtung der Strategie der Europäischen Union für den adriatisch-ionischen Raum (EUSAIR)“ geschärft, um sie für ihre Zielgruppe verständlicher zu machen. Der EWSA empfiehlt, die EUSAIR weiter an die politischen Prioritäten der EU wie den europäischen Grünen Deal und den digitalen Wandel anzupassen und gleichzeitig die Zivilgesellschaft und junge Menschen in den Mittelpunkt der Prioritäten der Strategie zu stellen.

    3.3.5.

    Betreffend die von der EUSAIR erzielten Fortschritte gibt es trotz der Ergebnisse, die in Bezug auf die Stabilität in der Region und die Konvergenz zwischen den Ländern erreicht wurden, noch einige ungenutzte Möglichkeiten für Synergien mit anderen multilateralen Initiativen in der Makroregion sowie Diskrepanzen zwischen der EU und Drittländern. Die Strategie umfasst zu viele Dimensionen, deckt eine sehr komplexe und vielfältige Geografie ab und verfolgt zu viele Ziele.

    3.4.   Die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP)

    3.4.1.

    Die 2015 aufgelegte makroregionale Strategie für den Alpenraum (EUSALP) ist die jüngste Strategie der EU. In die Strategie sind sieben Länder eingebunden, fünf EU-Mitgliedstaaten und zwei Drittländer. Die Strategie umfasst drei Themenbereiche: Wirtschaftswachstum und Innovation, Mobilität und Anbindung sowie Umwelt und Energie. Die drei Themenbereiche werden durch eine bereichsübergreifende Governance-Politik ergänzt, mit der ein solides makroregionales Governance-Modell für die Region geschaffen werden soll.

    3.4.2.

    Für den Zeitraum 2014-2020 wurden für die Region im Rahmen des Interreg-Programms für den Alpenraum 139 Mio. EUR bereitgestellt, während für den Zeitraum 2021-2027 insgesamt 107 Mio. EUR für vier Schwerpunktbereiche zur Verfügung stehen, mit denen ein klimaresilienter, grüner und CO2-neutraler Alpenraum geschaffen werden soll.

    3.4.3.

    Trotz der unübersehbaren Kluft zwischen städtischen und ländlichen Berggebieten weist die Makroregion eine ausgeprägte sozioökonomische Interdependenz auf. Einige der an der EUSALP teilnehmenden Länder (Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien) sind in andere makroregionale Strategien eingebunden, was nicht unproblematisch ist. Es braucht ganz klar ein stärkeres Engagement in Bezug auf die Governance, um Überschneidungen zu Komplementaritäten machen.

    3.4.4.

    Verglichen mit den anderen makroregionalen Strategien ist die EUSALP gut strukturiert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Alpenraum über ein strukturiertes institutionelles Gefüge und eine langjährige Tradition der Zusammenarbeit im Rahmen der Alpenkonvention und anderer Initiativen wie Arge Alp, Euromontana, Allianz in den Alpen (lokale Behörden), ALPARC (Netz der Naturschutzgebiete) und des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees Alpenforschung sowie anderer in der Region tätiger Organisationen verfügt. Die beiden beteiligten Drittländer, die Schweiz und Liechtenstein, verfügen über umfassende institutionelle und administrative Kapazitäten, die es ihnen ermöglichen, mit den EU-Mitgliedstaaten gleichrangig zusammenzuarbeiten.

    4.   Makroregionale Strategien und Ukraine-Krieg

    4.1.

    Die makroregionalen Strategien sind direkt und indirekt vom Krieg in der Ukraine betroffen. Die Kooperationsmaßnahmen im Rahmen der makroregionalen Strategien der EU mussten vor allem auf Solidaritätsinitiativen ausgerichtet werden, um gemeinsam die Auswirkungen der ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine zu bewältigen.

    4.2.

    Von den vier makroregionalen Strategien hatten die EUSDR und die EUSBSR definitiv einen „direkten“ Einfluss auf die Durchführung von Kooperationsmaßnahmen.

    Die EUSDR und die EUSBR (einschließlich ihrer zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sozialpartner) spielen seit dem Beginn des Kriegs eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Ukraine und tragen dazu bei, die Verbindungen zwischen der Ukraine und der EU zu stärken. Im Mittelpunkt der Maßnahmen standen die Integration ukrainischer Flüchtlinge und die Schaffung sicherer Güterverkehrskorridore. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Übernahme des Vorsitzes der Donaustrategie durch die Ukraine ganz deutlich aufgezeigt. Trotz des Krieges hat die Ukraine ihre Mitwirkung in allen vorrangigen Bereichen der Donaustrategie erheblich verstärkt.

    Im Rahmen der Ostseestrategie wurde die gesamte Zusammenarbeit mit Russland und Belarus ausgesetzt. Aus diesem Grund verlagert sich der Schwerpunkt der Strategie nunmehr stärker hin zu ihrer Rolle als strategische Schnittstelle für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island.

    4.2.1.

    Die langfristige Ausrichtung makroregionaler Strategien sollte nicht ohne weiteres angepasst werden, allerdings wirken sich die strukturellen Veränderungen auf der globalen geopolitischen Bühne (der Krieg in der Ukraine ist in diesem Zusammenhang ein wesentliches Ereignis), auf den Inhalt aller vier makroregionalen Strategien aus, da sie die Bedeutung des interregionalen/grenzübergreifenden Zusammenhalts und der Zusammenarbeit in Europa selbst und auch im eurasischen Raum zusätzlich hervorheben.

    5.   Die makroregionalen Strategien und der grüne, der digitale und der soziale Wandel: Bedeutung und Wirkung

    5.1.

    Obwohl die vier makroregionalen Strategien die Verwirklichung der für den grünen, den digitalen und den sozialen Wandel in der EU festgelegten Ziele unterstützen, liegt es auf der Hand, dass sich die Durchführung der einzelnen makroregionalen Strategien aufgrund der unterschiedlichen Ebenen und Kapazitäten für sektorbezogene Maßnahmen (Umwelt, Digitales/Innovation und Soziales) und der unterschiedlich ausgeprägten Bereitschaft der Drittländer zur Bewältigung der Herausforderungen des Wandels unterscheidet.

    5.2.

    Werden derartige Diskrepanzen nicht durch spezifische Unterstützungs- und Finanzierungsmaßnahmen, insbesondere für die makroregionalen Strategien mit den größten Problemen, angegangen, könnten die Strategien, obwohl sie doch eigentlich die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt stärken können, zu einem Problem werden, das das Gefälle zwischen strukturstarken und strukturschwächeren Regionen vergrößert. Dies ist auch eine Herausforderung für Regionen in Randlage oder abgelegene Regionen, die gegenüber zentral gelegenen, Stadt- oder Metropolregionen stets benachteiligt sind. In dieser Hinsicht können die Unterstützung und die Anreize für die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit sehr nützlich sein.

    5.3.

    Eine genaue Betrachtung des vierten Berichts und eine Analyse der aus Interreg-Programmen im Zeitraum 2014-2020 finanzierten Projekte zeigen, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem grünen und dem digitalen Wandel besteht. Verschiedene Projekte wurden auf den Weg gebracht und durchgeführt, wobei jedoch nicht klar ist, ob diese Initiativen tatsächlich zu Veränderungen geführt haben. Der EWSA ist der Auffassung, dass mit den im Rahmen der Interreg-Programme 2021-2027 verfügbaren Möglichkeiten auf den bislang erzielten Ergebnissen aufgebaut werden sollte.

    5.4.

    Nach Auffassung des EWSA krankt es bei allen makroregionalen Strategien daran, dass der grüne und der digitale Wandel zu wenig mit dem sozialen Wandel verknüpft ist, wodurch die soziale Dimension in vielen Fällen auf die Einbeziehung und Beteiligung von Gruppen beschränkt wird, die in Bezug auf die Bedürfnisse und Interessen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner nicht in vollem Umfang repräsentativ sind. In seiner Sondierungsstellungnahme „Die Rolle transnationaler Cluster bei der Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz und der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb von Makroregionen am Beispiel der EU-Strategie für den Donauraum“ (1) hat der EWSA darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse in puncto Verringerung der sozialen und territorialen Unterschiede und ökologische Nachhaltigkeit noch immer unbefriedigend sind. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die verwaltungstechnischen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen kompliziert sind, der bürokratische Aufwand erheblich ist, die einzelnen Regionen vereinbarte gemeinsame Strategien nicht einheitlich umsetzen und Sozialpartner, sozioökonomische Akteure und zivilgesellschaftliche Organisationen nur unzureichend eingebunden sind.

    5.5.

    Ziel der Strategien für den grünen und den digitalen Wandel ist es, den Schwerpunkt von „mehr“ Produktion auf eine „bessere“ Produktion zu verlagern. Obwohl dieser Ansatz korrekt ist und mit den Leitlinien des EWSA im Einklang steht, wirft er Probleme auf, die, wenn sie nicht angegangen werden, den zusätzlichen Nutzen zu einer Beeinträchtigung werden lassen könnten. Das Beschäftigungsniveau und die Steuereinnahmen stehen in engem Zusammenhang mit dem BIP-Wachstum. Schrumpft das BIP, wird es schwieriger, Gesundheit, Bildung und soziale Gerechtigkeit zu finanzieren.

    5.6.

    Die Antwort der EU auf dieses Paradox ist der europäische Grüne Deal, d. h. eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums unter Berücksichtigung der Umwelt, der natürlichen Ressourcen und des sozialen Zusammenhalts. Trotz des strategischen Charakters des europäischen Grünen Deals gibt es viele Faktoren, die seine erfolgreiche Unterstützung des Wandels beeinträchtigen könnten. Durch den Rückgang der verfügbaren Humanressourcen und den Anstieg der Gesundheits- und Rentenausgaben besteht die Gefahr, dass weniger Mittel als erforderlich verfügbar sind, um Investitionen in den grünen und den digitalen Wandel im Rahmen der makroregionalen Strategien zu unterstützen.

    5.7.

    Zudem besteht die Gefahr, dass der grüne und der digitale Wandel insbesondere im Rahmen der makroregionalen Strategien ein notwendiges, aber unzureichendes Instrument ist, das zusätzliche Maßnahmen erfordert, um neben dem Wirtschaftswachstum auch eine ganzheitliche nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft zu erreichen.

    5.7.1.

    Intelligente Spezialisierung und Cluster sind für den grünen und den digitalen Wandel wichtig: i) die Förderung der Vernetzung und der Bildung von Clustern zwischen Unternehmen zählt zu den erfolgreichsten Mitteln zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung bei KMU, ii) mithilfe der Vermittlung in Form von Beratungs- und Verwaltungsdiensten (z. B. durch regionale Entwicklungsagenturen, Handelskammern, Clustermanager) lassen sich Netzwerke und Cluster wirksamer aufbauen (siehe ebenfalls die Sondierungsstellungnahme des EWSA (2)).

    5.8.

    Damit der digitale und der grüne Wandel von einer Herausforderung zu einer echten Chance werden kann, muss der soziale Wandel durch die Einrichtung von Plattformen für die gemeinsame Entwicklung gestärkt werden, in denen die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner eine führende Rolle übernehmen, damit die Bedürfnisse und Anliegen der Sozial- und Wirtschaftspartner in den Mittelpunkt der Entscheidungen in den Bereichen Entwicklung und Zusammenhalt stehen.

    5.9.

    Die makroregionalen Strategien sollten als Testplattformen für die Gestaltung innovativer Instrumente wie Initiativen für Systeme für nachhaltige Besteuerung und Anreize oder die Konzipierung eines Steuersystems genutzt werden, das dazu beiträgt, selbst bei schwachem oder negativem Wirtschaftswachstum den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden. Solche Maßnahmen entsprechen weiterentwickelten Formen der Resilienz im Vorgriff auf künftige Krisen, von denen die Regionen der makroregionalen Strategien mittlerweile regelmäßig betroffen sind.

    5.10.

    Die makroregionalen Strategien sollten als Instrumente zur Unterstützung eines Umdenkens genutzt werden, um Strategien zu planen und Maßnahmen umzusetzen, die zur Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik und der Agenda 2030 beitragen können. In diesem Zusammenhang unterstreicht der EWSA das geringe Maß an Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen makroregionalen Strategien und folglich die Notwendigkeit, die Instrumente für den Aufbau transmakroregionaler Kapazitäten zu stärken und zu fördern.

    5.11.

    Makroregionale Strategien sollten insbesondere für die Anpassung an den digitalen Wandel unterstützt werden, vor allem im Rahmen einer angemessenen und gründlichen allgemeinen und beruflichen Bildung. Angesichts der Vielfalt der Teilnehmerländer der makroregionalen Strategien (EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländer usw.) muss das in diesem Bereich zwischen ihnen bestehende Gefälle beseitigt werden. In seiner Sondierungsstellungnahme (3) legt der EWSA dar, dass effiziente Netzwerke für Bildungsaktivitäten und Initiativen für wirksame interregionale Forschungs- und Innovationsökosysteme für Grundlagenforschung sowie angewandte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für künftige makroregionale Strategien von großem Nutzen sein werden.

    6.   Die territoriale Dimension makroregionaler Strategien und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner

    6.1.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die makroregionalen Strategien zwar auf das übergeordnete Ziel der Kohäsionspolitik abgestimmt sind, dass jedoch Bottom-up-Initiativen konsolidiert und verbessert werden müssen, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken. Dies betrifft insbesondere die Programmplanung und Planung von Aktivitäten wie die Einrichtung von Durchführungsinstrumenten für indirekt verwaltete EU-Mittel.

    6.2.

    Der EWSA betont, dass der territoriale Ansatz bei der Durchführung der makroregionalen Strategien im Mittelpunkt stehen sollte — im Gegensatz zu bestimmten Situationen, in denen makroregionale Strategien offenbar als Instrument für die Umsetzung europäischer Strategien auf regionaler und lokaler Ebene erachtet werden. Vielmehr sollten europäische Strategien als Vehikel für Initiativen dienen, die mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (Community-Led Local Development, CLLD) vergleichbar sind, damit Maßnahmen auf der Grundlage der Gebiete, in denen ein Handeln erforderlich ist, ermittelt werden können.

    6.3.

    Mitwirkung, Eigenverantwortung und Motivation der Bürgerinnen und Bürger können durch eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Verwaltungs- und Regierungsebenen und kleine regionale oder grenzübergreifende regionale Projekte gestärkt werden, bei denen unmittelbar sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Gute Beispiele sind Projekte für die Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und medizinische Notfälle oder das ähnlich strukturierte Projekt für die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz, bei denen sich die Problemstellungen, aber auch der Nutzen gleichen bzw. ähneln.

    6.4.

    Neben einer ausdrücklichen politischen Unterstützung erfordern die Herausforderungen, mit denen die Makroregionen bislang konfrontiert waren, darunter COVID-19 und der Krieg in der Ukraine, und die Herausforderungen der kommenden Jahre eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner in den Governance- und Durchführungsprozess sowie ein Unternehmenssystem, das durch Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU gefördert wird.

    6.5.

    Zwar wurden Initiativen im Rahmen jeder einzelnen Makrostrategie eingeleitet, doch ist klar, dass diese dann auch wirklich umgesetzt werden müssen, damit jede makroregionale Strategie eine echte bereichsübergreifende Dimension (Beteiligung der Zivilgesellschaft) erhält. Diese sollte die vertikale Dimension (Beteiligung der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften) und die Mehrebenen-Governance unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ergänzen und verstärken, damit die Ziele einzelner Länder und Regionen nicht Vorrang vor gemeinsamen Interessen haben.

    6.6.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass ein möglichst umfassendes Verfahren für Ausbildung, Diskussion und Austausch betreffend wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Entscheidungen in den Makroregionen auf regionaler und lokaler Ebene gefördert werden sollte. Dies könnte mit bestimmten Methoden erreicht werden, die bereits anderweitig im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften, Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft erprobt wurden.

    6.7.

    Jede makroregionale Strategie sollte die Einrichtung eines Forums der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner sicherstellen, dessen Arbeit mit anderen Plattformen von Interessenträgern abgestimmt werden sollte. Dies sollte im Rahmen eines operativen Modells entwickelt werden, das die tatsächliche Einbeziehung von Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner in die Durchführung der Strategien auf makroregionaler, regionaler und lokaler Ebene ermöglicht. Jährliche Foren dieser Art können die Kontinuität der makroregionalen Strategien gewährleisten und Möglichkeiten für neue innovative Ideen sowie für Business-to-Business-Sitzungen (B2B-Ebene) bieten. Sie können die makroregionalen Strategien auch in puncto Kommunikation stärker in den Blickwinkel rücken und durch den Austausch bewährter Verfahren, vor allem zwischen benachbarten Strategien, das Zusammenwirken zwischen den einzelnen makroregionalen Strategien fördern. Der EWSA schlägt vor, dass die Foren abwechselnd an verschiedenen Orten in den an den makroregionalen Strategien teilnehmenden Regionen ausgerichtet werden, und erklärt sich bereit, diese Veranstaltungen aktiv zu unterstützen.

    6.8.

    Es ist von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu fördern, um sowohl die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu unterstützen als auch die proaktive Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft und der Sozialpartner an den Entwicklungsprozessen der makroregionalen Strategien zu verbessern. Für Projekte der makroregionalen Strategien sollte deshalb das Partnerschaftsprinzip angewandt werden, damit sich die lokalen Interessenträger aktiv einbringen können. Dies sollte auch zur Stärkung des Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger für die wichtigsten Themen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit den makroregionalen Strategien und zur Verbesserung ihres Kenntnisstands beitragen.

    6.9.

    Der EWSA schlägt insbesondere die Einführung eines Systems für den kurz- und mittelfristigen Austausch von Beamten zwischen den Regionen der makroregionalen Strategien nach dem Vorbild des Erasmus-Programms vor und erklärt sich bereit, einen aktiven Beitrag zu dieser Initiative zu leisten. Der EWSA ist überzeugt, dass dies erheblich zum Aufbau von Kapazitäten und zur Sensibilisierung sowie auch dazu beitragen wird, die verwaltungstechnischen Probleme, die sich aus den Diskrepanzen zwischen den einzelnen Ländern ergeben, schrittweise zu überwinden.

    7.   Weitere Prioritäten zur Verbesserung der Wirksamkeit makroregionaler Strategien

    7.1.

    In erster Linie muss sichergestellt werden, dass die makroregionalen Strategien mit der Kohäsionspolitik und der Agenda 2030 im Einklang stehen und auf sie abgestimmt sind, damit spezifische Interessen nicht Vorrang vor gemeinsamen Interessen haben. Obwohl die Kohärenz mit den Prioritäten der Kohäsionspolitik eine Verpflichtung im Planungs- und Entwicklungsprozess der makroregionalen Strategien ist, wurden einige makroregionale Strategien nur begrenzt auf die Agenda 2030 abgestimmt.

    7.2.

    In Bezug auf die Kohärenz und Komplementarität der makroregionalen Strategien mit der Agenda 2030 wurde mit der EUSBSR im Rahmen der Initiative „Baltic 2030 — Bumps on the Road“ der richtige Kurs eingeschlagen. Mit dieser Initiative wurden nicht nur die Ziele für nachhaltige Entwicklung ermittelt, die den Prioritäten der makroregionalen Strategie am besten entsprechen, sondern es wurde auch ein wirksames System zur Unterstützung der Planung von Initiativen und der Bewertung des Erreichten geschaffen.

    7.3.

    Die makroregionalen Strategien mit den Zielen der Agenda 2030 in Einklang zu bringen und Komplementarität mit den Zielen der Kohäsionspolitik 2021-2027 zu schaffen, ist zweifelsohne eine strategische Maßnahme, die die makroregionalen Initiativen wirksamer gestalten kann. Folgende Nachhaltigkeitsziele sollten vorrangig berücksichtigt werden: 3. Gesundheit und Wohlergehen; 4. Hochwertige Bildung; 5. Geschlechtergleichstellung; 7. Bezahlbare und saubere Energie; 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum; 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur; 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden; 12. Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster; 13. Maßnahmen zum Klimaschutz; 14. Leben unter Wasser; 15. Leben an Land .

    7.3.1.

    Angesichts der großen Zahl der zu behandelnden Bereiche und der begrenzten verfügbaren Ressourcen empfiehlt es sich jedoch, die Aufgaben nach zwei Schwerpunktkriterien zu gewichten:

    Gewichtung nach Aktualität, Dringlichkeit und Vorlaufzeit.

    Gewichtung nach dem größten Mehrwert, der von einem makroregionalen Ansatz erwartet wird.

    7.4.

    Wie erfolgreich makroregionale Strategien sind, hängt eindeutig davon ab, inwieweit sich sicherstellen lässt, dass ihre Prioritäten durch die Unterstützung von Projekten aus EU-, nationalen, regionalen und anderen öffentlichen und privaten Mitteln finanziert werden können. Diese Priorität muss natürlich durch komplementäre Pläne und Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten gestärkt werden, wobei nach Möglichkeit die Integration der transnationalen und grenzüberschreitenden Finanzierung mit staatlichen und regionalen Mitteln zu fördern ist, auch durch einen sektorübergreifenden Ansatz.

    7.5.

    Der in allen makroregionalen Strategien eingeschlagene Weg sowie die Netzwerke für den Dialog und die Zusammenarbeit sollten unter den Verwaltungsbehörden des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bekannt gemacht werden, damit Probleme und Chancen in Bezug auf spezifische Themen ermittelt werden, die mit verschiedenen Finanzierungsquellen angegangen werden können.

    7.6.

    Ein entscheidender Aspekt ist schließlich die tatsächliche Einbeziehung der wichtigsten Impulsgeber für die Entwicklung vor Ort (KMU, bestehende Industriecluster, lokale Banken, Sozialunternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft, NGO und andere zivilgesellschaftliche Organisationen) sowie multinationaler Unternehmen und internationaler Finanzinstitute und Banken in die makroregionalen Strategien. Im Rahmen der makroregionalen Strategien sollte das Partnerschaftsprinzip unter umfassender Einbeziehung der betroffenen Interessenträger eingeführt und vollständig umgesetzt werden.

    7.6.1.

    KMU stehen vor dem Problem, dass sie nur begrenzt in der Lage sind, sich die einschlägigen Informationen zu beschaffen, und dass es ihnen an technischen Kapazitäten mangelt, die sich ergebenden Möglichkeiten zu nutzen. Die Entwicklung von Business-to-Business- und Business-to-Governance-Clustern könnte eine Möglichkeit zur Lösung dieses Problems sein.

    8.   Weiteres Vorgehen

    8.1.

    Die Zukunft birgt größere Herausforderungen für makroregionale Strategien, die rasch zu echten Problemen werden könnten, wenn sie auf territorialer Ebene nicht angemessen angegangen werden. Der EWSA ist sich bewusst, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner entscheidend zu einer besseren Beschlussfassung beitragen, insbesondere indem sie lokale und regionale Gebietskörperschaften näher an die makroregionalen Strategien heranführen; die Mitgliedstaaten, aber auch die Europäische Kommission sollten darin bestärkt werden, die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner noch stärker einzubinden, damit das Gefühl der Eigenverantwortlichkeit für die Programme gestärkt wird.

    8.2.

    Der EWSA weiß, dass makroregionale Strategien Fragen behandeln, die eine länderübergreifende Zusammenarbeit auf der Grundlage eines sektorübergreifenden und eines Mehrebenen-Governance-Ansatzes erfordern. Makroregionale Strategien sollten die Identität ihrer Gebiete stärken, indem das Verantwortungsbewusstsein und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden. Obwohl der unverbindliche Charakter der Zusammenarbeit im Rahmen makroregionaler Strategien insofern als Vorteil gilt, als er Lösungen eröffnet, die in einem stärker formalisierten Kontext mit konkurrierenden nationalen Interessen oft nur schwer zu erreichen sind, ist dies in Wirklichkeit nicht der Fall. Die nationalen und zentralisierten Behörden sind für die Durchführung makroregionaler Strategien zuständig, was zu bürokratischen und komplexen Verfahren führt und damit makroregionale Strategien letztlich weniger attraktiv macht.

    8.3.

    Der EWSA begrüßt die Initiative zur Einrichtung eines institutionalisierten Bürgerdialogs über Makroregionen hinweg, die diesbezüglich hilfreich sein könnte. Ebenso ist es wichtig, dass der EWSA als Forum der organisierten Zivilgesellschaft eine aktivere Rolle spielt und in die Leitungsgremien der einzelnen makroregionalen Strategien eingebunden wird. Auf diese Weise können Synergien und Kooperationen wirksamer werden.

    8.4.

    Der EWSA schlägt vor, bei der Governance makroregionaler Strategien einen anderen Ansatz in Betracht zu ziehen. Da die politische Ebene von den Außenministern vertreten wird, sollte die operative Ebene durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den für EU-Angelegenheiten und für EU-Mittel zuständigen Ministerien gestärkt werden. Auch die Beteiligung der regionalen Behörden und der Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten sind für die Durchführung der makroregionalen Strategien von entscheidender Bedeutung.

    8.5.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die Energiewende/der digitale Wandel und die soziale Dimension der EU-Politik stärker miteinander verknüpft werden sollten. Da 2023 das Europäische Jahr der Kompetenzen ist, sollte mehr Gewicht auf die Frage gelegt werden, wie die Energiewende durch die Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitnehmer umgesetzt werden kann.

    8.6.

    Die Interessenträger der makroregionalen Regionen werden aufgefordert, die Entwicklungen genauer zu verfolgen, weniger abstrakte und mehr gezielte Projekte, Programme und Maßnahmen mit messbaren Ausgangs- und Ergebnispunkten festzulegen und so die zwischen ihnen erzielten Fortschritte zu überwachen.

    8.7.

    Der EWSA stellt fest, dass die Europäische Kommission erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um makroregionale Strategien stärker ins Blickfeld zu rücken. Eine bessere Kommunikation lässt sich jedoch nicht auf einen einzigen Hauptakteur reduzieren, sondern hängt auch von den Mitgliedstaaten und den makroregionalen Strategien ab. Der EWSA könnte hier durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner, der entscheidende Bedeutung zukommt, einen Beitrag leisten.

    8.8.

    Der EWSA weist darauf hin, dass makroregionale Strategien eine wichtige Rolle für den sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der Regionen spielen, aber auch zur europäischen Integration der Nachbarländer beitragen. In diesem Zusammenhang muss es stärker darum gehen, die makroregionalen Strategien so umzugestalten, dass sie eine Vorreiterrolle für den Wandel übernehmen, Vertrauen schaffen und europäische Werte fördern können. Darüber hinaus müssen Nachhaltigkeit, Kontinuität und die Wechselbeziehungen zwischen regionen- und grenzübergreifenden Initiativen und Projekten gestärkt werden. In diesem Sinne sollten andere Formen der institutionalisierten regionen- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit, wie Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und Euroregionen, im Einklang mit den Anwendungsbereichen der makroregionalen Strategien umfassend genutzt werden.

    8.9.

    In puncto Umwelt wird es von entscheidender Bedeutung sein, die operative Fähigkeit der makroregionalen Strategien zur Unterstützung der Bekämpfung des Klimawandels zu stärken und der Zivilgesellschaft nützliche Instrumente für den Umgang mit Risiken und die Umsetzung einer nachhaltigen Lebensweise an die Hand zu geben.

    8.10.

    In puncto Wirtschaft wird es vorrangig darum gehen müssen, eine Veränderung des Wirtschaftsmodells auf territorialer und lokaler Ebene voranzutreiben mit dem Ziel, den Verbrauch an natürlichen Ressourcen und Rohstoffen zu verringern. Es gilt, Initiativen in den Bereichen Emissionsneutralität, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft, nachhaltiger Tourismus und Förderung der lokalen Wirtschaft zur Förderung des Wandels zu unterstützen.

    8.11.

    Damit technologische Innovationen wie Digitalisierung, Robotisierung und Biotechnologie gefördert und allen zur Verfügung gestellt werden können, sind Weiterbildung, mehr Investitionen in sichere und nachhaltige digitale Infrastrukturen und die Unterstützung von Initiativen für Unternehmen, öffentliche Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger erforderlich, insbesondere für die Digitalisierung öffentlicher Dienste.

    8.12.

    Demografische und soziale Trends verstärken sich gegenseitig. Eine alternde Bevölkerung, die Binnenwanderung und die innereuropäische Migration, sinkende Geburtenraten und die abnehmende Zahl an Familien stellen die Sozialsysteme und die lokale und regionale Entwicklung vor Herausforderungen. Diese demografischen Entwicklungen haben schwerwiegende soziale Folgen wie zunehmende soziale Ausgrenzung und Ungleichheiten sowie wirtschaftliche Folgen, einschließlich des Arbeitskräftemangels in arbeitsintensiven Branchen wie dem Tourismus. Die stärkere Ausrichtung auf Lebensqualität, gute Arbeit, Wohlergehen und Einbeziehung der Jugend ist eine weitere vorrangige Herausforderung.

    8.13.

    Mit der Annahme des Berichts über den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Bewältigung mehrdimensionaler ökologischer Herausforderungen im Mittelmeerbecken (2022/2059(INI)) durch den Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments werden, so die Überzeugung und Hoffnung des EWSA, die Voraussetzungen für die Durchführung einer makroregionalen Strategie auch in den westlichen Mittelmeerregionen heranreifen.

    Brüssel, den 14. Juni 2023

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Oliver RÖPKE


    (1)   ABl. C 282 vom 20.8.2019, S. 14.

    (2)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Rolle transnationaler Cluster bei der Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz und der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb von Makroregionen am Beispiel der EU-Strategie für den Donauraum“ (Sondierungsstellungnahme) (ABl. C 282 vom 20.8.2019, S. 14).

    (3)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Rolle transnationaler Cluster bei der Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz und der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb von Makroregionen am Beispiel der EU-Strategie für den Donauraum“ (Sondierungsstellungnahme) (ABl. C 282 vom 20.8.2019, S. 14).


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