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Document 52022XG0727(02)

    Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates und nach der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen 2022/C 286/05

    ABl. C 286 vom 27.7.2022, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.7.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 286/24


    Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates und nach der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen

    (2022/C 286/05)

    Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf Folgendes hingewiesen:

    Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates (2), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1315 des Rates (3), und die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1308 des Rates (5).

    Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist das Referat RELEX.1 der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) des Generalsekretariats des Rates, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    RELEX.1

    Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

    Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/1333, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1315, und der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1308, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

    Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/1333 und der Verordnung (EU) 2016/44 erfüllen.

    Die zu erhebenden personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.

    Die zu erhebenden personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.

    Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie dem Recht auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.

    Die personenbezogenen Daten werden für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Streichung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer bereits begonnener Gerichtsverfahren gespeichert.

    Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) einlegen.


    (1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

    (2)  ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34.

    (3)  ABl. L 198 vom 27.7.2022, S. 19.

    (4)  ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 1.

    (5)  ABl. L 198 vom 27.7.2022, S. 1.


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