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Document 52022M10749

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10749 – PAI PARTNERS / THE CARLYLE GROUP / THERAMEX) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 243/10

    PUB/2022/706

    ABl. C 243 vom 27.6.2022, p. 59–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 243/59


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10749 – PAI PARTNERS / THE CARLYLE GROUP / THERAMEX)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 243/10)

    1.   

    Am 20. Juni 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    PAI Partners SAS („PAI Partners“, Frankreich),

    The Carlyle Group Inc. („Carlyle“, USS);

    Theramex Healthcare Topco Limited („Theramex“, Vereinigtes Königreich).

    PAI Partners und Carlyle übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Theramex.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    PAI Partners ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die eine Reihe von Fonds verwaltet, die in Unternehmensdienstleistungen, Lebensmittel und Verbrauchsgüter, allgemeine Industrien und das Gesundheitswesen investieren.

    Carlyle ist ein global tätiges Unternehmen für alternative Anlagen und verwaltet Fonds, die weltweit in drei Anlagebereiche investieren: a) Global Private Equity (einschließlich Fonds für Kapitalbeteiligungen an Unternehmen, Immobilienfonds und Fonds für natürliche Ressourcen), b) Global Credit (einschließlich liquider Kredite, illiquider Kredite und Immobilienkredite) sowie c) Investment Solutions (Dachfondsprogramm, u. a. Primär-, Sekundär- und damit verbundenen Ko-Investitionen).

    Theramex ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen mit Produkten für Frauen, das sich auf Empfängnisverhütung, Fruchtbarkeit, Menopause und Osteoporose konzentriert. Das Unternehmen vertreibt eine breite Palette von Markenprodukten und Generikamarken in zahlreichen Ländern des EWR und weltweit.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10749 – PAI PARTNERS / THE CARLYLE GROUP / THERAMEX

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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